Bedenkliche Rezepturarzneimittel Das Arzneimittelgesetz (AMG) verbietet es, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder am Menschen anzuwenden (AMG § 5 (1)). Eine Bedenklichkeit ist gegeben, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass nach dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen auftreten können, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Die Frage nach der Bedenklichkeit stellt sich vor allem im Rahmen der Rezepturanfertigung. Auch die Apotheken‐Betriebsordnung ApBetrO verbietet in § 17 (5) Verschreibungen zu beliefern, wenn bestehende Bedenken nicht beseitigt werden können. Im Folgenden finden Sie eine Liste der von der Arzneimittelkommission als bedenklich eingestuften Stoffe. Steht ein Stoff nicht in der Liste, so ist daraus nicht generell zu schließen, dass er unkritisch in Rezepturen verarbeitet werden darf. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rezepturarzneimittel Amygdalin: siehe Mandelonitril Aristolochiasäurehaltige Drogen (alle Drogen der Gattungen Aristolochia und Asarum) ausgenommen Homöopathika ab D10 Amine, aliphatische Arnikablüten zum Einnehmen ausgenommen Homöopathika ab D4 Bärenklau: siehe Heracleum‐Arten Barbiturate: siehe Bromide und Barbiturate Benzol ausgenommen Homöopathika ab D6 Borsäure sowie deren Ester und Salze ausgenommen Mineralwässer und Puffer in Augentropfen, ausgenommen Homöopathika ab D4 Risiko kanzerogen (multiple Karzinome) unvermeidliche Nitrosamin‐Bildung Dyspnoe, Tachykardie und Kollaps, Gastroenteritis myelotoxisch, kanzerogen mangelhafte Wirksamkeit, resorptive Vergiftungen Bromide und Barbiturate in Kombination als Sedativum Bufexamac Calomel: siehe Quecksilber(I)‐chlorid Cäsiumsalze (in der alternativen Krebstherapie) Chelidonii herba, radix, Chelidonin: siehe Schöllkraut kumulative Anreicherung von Bromiden/Barbituraten häufige Kontaktallergien Chloroform Chrom(VI)‐Verbindungen Chrysanthemum vulgare: siehe Rainfarn Crotonöl Diethanolamin: siehe Amine, aliphatische Epinephrin und seine Salze, hochkonzentriert (> 1 ‰) zur Blutstillung im Dentalbereich hepato‐, nephrotoxisch, kanzerogen kanzerogen lebensbedrohliche Arrhythmien stark hautreizend, kokarzinogen systemische kardiovaskuläre Reaktionen Seite 1 Bedenkliche Rezepturarzneimittel Rezepturarzneimittel Färberginsterkraut Risiko Toxische Chinolizidinalkaloide: Atemlähmung, Kreislaufversagen Formaldehyd schwere allergische Reaktionen, Kontaktekzeme, in Gynäkologika und in Konzentrationen über 0,2 % Haut‐ und Schleimhautschäden, kanzerogen ausgenommen zahnärztliche Arzneimittel Furfurol Genistae tinctoriae herba: siehe Färberginsterkraut kanzerogen Germanium‐Verbindungen ausgenommen nephrotoxisch, myotoxisch, neurotoxisch Homöopathika ab D4 Heracleum‐Arten (Bärenklau) stark phototoxisch (Furocumarine) ausgenommen Homöopathika Hydrargyrum chloratum: siehe Quecksilber(I)‐chlorid Hydrargyrum oxydatum: siehe Quecksilber(II)‐oxid Hydrazin Krampfgift, kanzerogen, neurotoxisch, hepatotoxisch, pneumotoxisch Verdacht auf Blutbildschäden bei nicht belegter Wirksamkeit nicht steuerbare parasympathomimetische Wirkung durch Pilocarpin (Vergiftungen) Immergrünkraut (Vinca minoris herba) ausgenommen Homöopathika ab D2 g p Jaborandiblätter ausgenommen Homöopathika ab D3 Juniperus sabinae: siehe Sadebaumspitzen Kava‐Kava und Kavain ausgenommen Homöopathika hepatotoxisch ab D4 Krappwurzel kanzerogen ausgenommen Homöopathika Laetrile: siehe Mandelonitril Mandelonitril und Mandelonitril‐Glykoside (auch Risiko von Cyanid‐Intoxikationen bei mangelnder Bittermandelwasser DAB 6) Wirksamkeit Naphthalin hämolytische Anämie, Methämoglobinbildung, ausgenommen Homöopathika ab D4 tödliche Vergiftungen bei Kindern durch Inhalation und topische Anwendung 2‐Naphthol (auch äußerlich) nephrotoxisch Petroleum narkotische Wirkung, Reizung von Haut und zum Einnehmen ausgenommen Homöopathika ab Schleimhaut D4 Phenacetin als Wirkstoff nephrotoxisch Seite 2 Bedenkliche Rezepturarzneimittel Rezepturarzneimittel Phenol zur Anwendung auf Haut und Mundschleimhaut ausgenommen Spezialanwendungen, bei denen Phenol jeweils nur einmal bzw. in geringer Menge angewandt wird (Sklerosierung, Peeling, Nagelextraktion) ausgenommen Homöopathika Risiko Methämoglobinbildung, Krampfgift, Reizung von Haut und Schleimhäuten Pilocarpus: siehe Jaborandiblätter Piper methysticum: siehe Kava‐Kava Pyrrolizidinalkaloidhaltige Drogen (Alkanna, hepatotoxisch, kanzerogen Anchusa, Borago, Brachyglottis, Cineraria, Cynoglossi herba, Erechthites, Eupatorium außer E. perfoliatum, Heliotropium, Lithospermum, Petasitidis folium, Senecionis herba, Tussilago farfara außer Blättern) Pyrrolizidinalkaloidhaltige Drogen wenn nicht sicher hepatotoxisch, kanzerogen gestellt ist dass die Grenzwerte für Pyrrolizidinalkaloide mit 1,2‐ungesättigtem Necingerüst eingehalten werden • Farfarae folium: 1 μg/Tagesdosis (innerlich) • Symphyti herba/folium, radix: 100 μg/Tagesdosis (nur äußerlich) • Petasitidis rhizoma: 1 μg/Tagesdosis (innerlich) Quecksilber(I)‐chlorid ausgenommen Homöopathika mutagen, teratogen, nephrotoxisch, neurotoxisch ab D4 Quecksilber(II)‐oxid ausgenommen Homöopathika mutagen, teratogen, nephrotoxisch, neurotoxisch ab D4 Rainfarnkraut, Rainfarnblüten, Rainfarnöl stark neurotoxisch durch Thujon, nicht belegte zum Einnehmen ausgenommen Homöopathika Wirksamkeit Rubia tinctorum radix: siehe Krappwurzel Sadebaumspitzen (Juniperus sabinae) schwere Vergiftungen nach ausgenommen zur externen Anwendung Einnahme als Abortivum und Homöopathika ab D4 unkalkulierbare Effekte, Todesfälle durch derartige Schlankheitsrezepturen mit mehreren stark Rezepturen wirksamen Bestandteilen wie Appetitzügler, Diuretika, Schilddrüsenhormone oder Antidiabetika hepatotoxisch Schöllkraut wenn eine Tageshöchstdosis von 2,5 mg Gesamtalkaloiden, berechnet als Chelidonin, nicht gewährleistet ist Seite 3 Bedenkliche Rezepturarzneimittel Rezepturarzneimittel Triethanolamin: siehe Amine, aliphatische Vinca minoris herba: siehe Immergrünkraut Vitamin B17: siehe Mandelonitril Risiko © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Dezember 2015 Seite 4
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