1 NEWSLETTER 12/2015 BERLIN, 03.12.2015 SCHWERPUNKT: Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin 1. Einführung Berufliche Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege 2 --------------------------------------------------------------------------------------------2. Aktuelles aus der Altenpflegebranche Herausforderung für die Praxisanleitung 4 Eckpunkte des Pflegeberufegesetzes 5 --------------------------------------------------------------------------------------------3. „Über den Tellerrand“ Pflegestärkungsgesetz II 6 Pflegestärkungsgesetz III --------------------------------------------------------------------------------------------4. Veranstaltungshinweise/Aus den Medien 7 --------------------------------------------------------------------------------------------5. Facebooksplitter 8 -------------------------------------------------------------------------------------------6. Fort- und Weiterbildungsangebote 8 -------------------------------------------------------------------------------------------7. Impressum 8 Sehr geehrte Partnerinnen und Partner im Bündnis Altenpflege, sehr geehrte Damen und Herren, gute betriebliche Weiterbildungen und berufliche Aufstiegschancen sind wesentliche Merkmale, die für die Attraktivität eines Berufes sprechen. Die Altenpflege hat in den letzten zehn Jahren einen erheblichen Wandel erlebt, was an der Vielfalt der angebotenen Weiterbildungen abzulesen ist. Lebenslanges Lernen ist in den Pflegeberufen durch die kontinuierliche Weiterentwicklung von pflegewissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen fest verankert. Gute betriebliche Weiterbildung dient der Wissenserweiterung für die Beschäftigten, stärkt die Handlungskompetenzen und ermöglicht einen guten Theorie-, Praxistransfer. Dadurch bleibt die Qualität der Dienstleitung Pflege erhalten und wird weiterentwickelt. Weiterbildung erhält aber auch die Beschäftigungsfähigkeit und bietet Schutz vor Überforderung durch mangelnde fachliche Kenntnisse. Mit diesem Newsletter wollen wir als Leitthema die berufliche Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin beleuchten und Anregungen für die Praxis geben. Berufliche Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege Die Betriebe der Altenpflege agieren höchst unterschiedlich in der Umsetzung, Anzahl und Form der beruflichen Weiterbildung. In manchen Betrieben haben die Beschäftigten die Möglichkeit eigene Wünsche für die jährliche Planung zur Weiterbildung anzumelden. In anderen Betrieben werden zuvorderst die betriebsnotwendigen Weiterbildungen zu Brand-, Arbeitsschutz und Hygiene angeboten. Weitere Themen der Weiterbildung suchen sich die Beschäftigten individuell mit oder ohne Unterstützung des Betriebes aus. Selten erfolgen die Wahl- oder Pflichtangebote der Weiterbildung auf Basis einer Personalplanung, die auf ein bestimmtes Ziel fokussiert ist. Auch für die Umsetzung betrieblicher Weiterbildungen liegt keine einheitliche Verfahrensweise vor. Einige Betriebe können eine Vielfalt von Themen mit innerbetrieblichen Kompetenzen abdecken, andere setzen eher auf externe Dozentinnen oder Dozenten. Auch eine Mischung beider Formen ist anzutreffen. Wesentlich schwieriger als in anderen Branchen ist es einen guten und geeigneten Zeitpunkt für eine Weiterbildung im Schichtbetrieb der Pflege zu finden. Am ehesten kommt die „Übergabezeit“ zwischen Früh- und Spätdienst in Betracht. Mit einer größeren zeitlichen Überschneidung kann eine Teilnahme von mehreren Beschäftigten ermöglicht werden. Eine Anrechnung der Bildungszeit als Arbeitszeit ist geboten. Angebote außerhalb der Arbeitszeit werden meist eher angenommen, wenn das Thema besonders attraktiv ist und eine hohe Relevanz für die Praxis hat. Auch betriebsinterne Anerkennungen können die Beteiligungen an Weiterbildungen erhöhen. Wandel der beruflichen Anforderungen in der Pflege Die beruflichen Anforderungen in der Pflege sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Durch den Ausbau der ambulanten Versorgung nehmen pflegbedürftige Menschen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt stationäre Pflege in Anspruch als z. B. vor zehn Jahren. Die pflegbedürftigen Menschen haben meist ein wesentlich höheres Lebensalter und damit verbunden einen komplexeren Pflegebedarf. Auch in der ambulanten Pflege sind Herausforderungen und die Erwartungen der Klientinnen und Klienten gestiegen. Pflegefachkräfte nehmen eine hohe Verantwortung wahr Altenpflegerinnen und Altenpfleger müssen heute pflegerische Kenntnisse über wesentlich ausgeprägtere Formen der physischen und psychischen Pflegbedürftigkeit haben. Zeitlicher Druck 2 ermöglicht selten, sich in Ruhe mit neuen Situationen im Berufsalltag vertraut zu machen. Unterstützt werden Pflegefachkräfte in der stationären und häuslichen Pflege von Pflegehilfskräften. Die meist über die Basisqualifikation eines Grundpflegekurses von wenigen Wochen verfügen. Daher ist die fachliche Anleitung und Kontrolle durch die Fachkraft, die die volle Verantwortung trägt, unbedingt notwendig. Die beschrieben Anforderungen an Pflegefachkräfte können in der 3-jährigen Ausbildung nicht in Gänze abgedeckt werden. Die Berufsausbildung ist mehr als “berufliche Grundbildung“ zu verstehen. Daher sind qualitativ gute und eng an die berufliche Praxis orientierte Weiterbildungen unbedingt erforderlich, damit die Fachkräften sich die notwendigen Kenntnisse zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen aneignen können. Praxisorientierte Weiterbildung für Pflegehilfskräfte Pflegehilfskräfte machen in der stationären und ambulanten Pflege einen großen Anteil der Beschäftigten aus. Sie übernehmen in Verantwortung einer Pflegefachkraft wesentliche Aufgaben der Grundpflege, die aufgrund der beschriebenen Veränderungen komplexer geworden sind. Der umfangreiche Weiterbildungsbedarf der sich daraus ergibt, kann am besten erfolgreich durch praktische Übungen begleitet von theoretischen Erläuterungen umgesetzt werden. Dass Pflegehilfskräfte ein großes Potenzial zur Gewinnung von Fachkräften darstellen, zeigen die seit Jahren ansteigenden Zahlen der berufsbegleitenden Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger. Betriebsinterne Unterstützungssysteme können sicherstellen, dass die erhebliche Belastung einer 4-jährigen Ausbildung bewältigt werden kann. Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung bei der Weiterbildung Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sollen nach §§ 96 bis 98 BetrVG genauso, wie der Arbeitgeber die Berufsbildung der Beschäftigten fördern. Auf Verlangen des Betriebsrats hat der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf im Betrieb zu ermitteln und sich mit dem Betriebsrat /MAV in Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dabei kann der Betriebsrat auch eigene Vorschläge machen. Bei Inhalten und Ausgestaltung von Verträgen zu beruflichen Weiterbildungen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht. Ebenso bei der Festlegung der Dauer einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin – Eine Herausforderung für den Pflegealltag Dies ist der Titel einer Expertise, die die Bedeutung und Praxis der beruflichen Weiter- und Fortbildung im Pflegealltag beschreibt. Die Angebote der beruflichen Bildung werden dargestellt, gesetzliche Grundlagen und die Wünsche der Beschäftigten benannt. Auch die Hemmnisse und Hürden der beruflichen Weiterbildung im Pflegealltag und Förderinstrumente und Finanzierungswege werden aufgezeigt. Die Expertise kann ab Mitte Dezember über das Projekt Fachkräftesicherung in der Altenpflege kostenlos bezogen werden oder von der Homepage www.altenpflege-deine-chance.de heruntergeladen werden. 3 2. Aktuelles aus der Altenpflegebranche Große Herausforderung für die Praxisanleitung in der Altenpflegeausbildung: praktische Anleitung nicht-deutscher Auszubildender und Pflegefachkräfte Ein Gastbeitrag von Frau Dr. Doris Windels-Buhr, Schulleiterin der BfS Altenpflege, Vitanas Akademie Berlin Generell sind Praxisanleiter/innen (PAL) gefordert und dafür qualifiziert, den Wissenstransfer von Auszubildenden (Azubi) im praktischen Ausbildungsteil zu steuern und zu begleiten, Azubis zu fordern und zu fördern sowie ihre Leistungen nachvollziehbar zu bewerten. Dafür ist eine kontinuierliche fachliche und pädagogische Fortbildung der PAL unumgänglich. Zunehmend gehören zur Zielgruppe der Praxisanleitung nicht-deutsche Azubis aus Europa, anderen Kulturkreisen und Kontinenten sowie ausländische Pflegefachkräfte (PFK), die in Deutschland arbeiten möchten. Daraus resultieren große Herausforderungen an die Praxisanleitung, da mit Folgendem zu rechnen ist: Der formal geforderte Nachweis der Sprach- und Schreibfähigkeit in Deutsch (B2-Schein) reicht für eine erfolgreiche Pflegeausbildung bzw. Anpassungslehrgang in Deutschland meistens nicht aus (insbesondere Defizite im Textverständnis, Pflegeplanung, Umsetzen von ärztlichen Verordnungen, schulische Leistungsnachweise; Verständnis der Klienten und Verstanden-Werden durch die Klienten). Die Auszubildenden bzw. Pflegefachkräfte sind oft in unterschiedlichen Lernkulturen sozialisiert (z. B. lernen Azubis aus dem asiatischen Raum in der Regel eher durch Auswendiglernen als durch Selbsterarbeitung von Themen) Sie sind in der Regel in unterschiedlichen gesellschaftlichen Wertesystemen sozialisiert (z. B. ist nicht immer Selbstbestimmung/Selbstverantwortung ein gesellschaftlich angestrebter Wert, sondern gute Anpassung und das Ausführen von Anordnungen wird eher präferiert; bei Fehlern/NichtBewältigung muss mit „Gesichtsverlust“ gerechnet werden). Aus den genannten Beispielen lässt sich unschwer ableiten, dass nicht nur der schulische Ausbildungsteil, sondern auch die praktische Ausbildung der genannten (neuen) Zielgruppe didaktisch und inhaltlich entsprechend zu gestalten ist. Auch ist ein begleitender pflegefachbezogener Deutschunterricht während der Ausbildung dringend erforderlich, deren Inhalte auch in der Pflegepraxis aufgegriffen, ergänzt und vertieft werden sollten. Hier ist eine gezielte möglichst mehrtägige Fortbildung der PAL anzuraten, die Umsetzungsvorschläge für diese spezielle Herausforderung in der Pflegepraxis entwickelt. Hilfreich könnte es des Weiteren sein, Kriterien für die Gestaltung von (zusätzlichen) Praxis-Ausbildungsplänen dieser Zielgruppe zu entwickeln. Sicher ist aus den bestehenden Erfahrungen heraus, dass die Ausbildung von ausländischen Azubis und PFK zusätzliche Kosten durch spezielle Fortbildung, Erstellen der Ausbildungspläne, eine qualitativ und quantitativ ausgeweitete Praxisanleitung erfordert. Es sollte auch dringend vor dem Start eines solchen Projektes geklärt werden, wer diese Kosten trägt. Dieses ist bei den politisch begrüßten und geförderten Projekten zu berücksichtigen, da diese Projekte solche (Fortbildungs-, Praxis-)Kosten in der Regel nicht finanzieren. Eine gelungene Praxisanleitung von nicht-deutschen Azubis und PFK ist erst mal eine – auch finanzielle – Investition, die sich erst in der Zukunft amortisiert. Es werden mehr Pflegefachkräfte da sein, die unsere zunehmende Zahl pflegebedürftiger alter Menschen kompetent und sicher pflegen können. 4 Eckpunkte des Pflegeberufegesetzes Seit Ende November liegt nun der Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz vor. Ein Kabinettsbeschluss ist für Ende Januar 2016 vorgesehen. Geplant ist, dass nach der Beratung im Bundestag und Bundesrat das Gesetz zum 01.01.2018 in Kraft tritt. Hier sind im Folgenden einige markante Eckpunkte des Entwurfs in Kürze wiedergegeben. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann Das Pflegeberufegesetz fasst die Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen dreijährigen Pflegeausbildung zusammen. Die nach dem neuen Gesetz Ausgebildeten tragen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Wird der Abschluss auf akademischen Weg erlangt, lautet die Bezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit akademischen Grad. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Der praktische Teil der Ausbildung Der praktische Teil der Ausbildung gliedert sich in Pflicht- und Vertiefungseinsätze. Die Pflichteinsätze erfolgen in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt. Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit. Der Träger der praktischen Ausbildung trägt die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung und hat über Vereinbarungen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, dass aufgrund eines Ausbildungsplans die Ausbildungsziele erreicht werden können. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Pflegeschule. Zugangsvoraussetzung Als Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss notwendig. Auch mit einer allgemeinen Berufsbildungsreife und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht anerkannten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Pflegehilfe kann eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann begonnen werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer nach Landesrecht anerkannten Ausbildung in der Pflegehilfe, die den Mindestanforderungen der Länder entspricht, kann auf Antrag eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann um ein Jahr verkürzt werden. Ausbildungskosten Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind die Auszubildenden in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen im Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft anzurechnen; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt eine Anrechnung im Verhältnis 14 zu 1. 5 Umlageverfahren Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen beteiligen sich an einem landesweiten Umlageverfahren zur Finanzierung des Ausgleichsfonds. Die Umlagebeiträge können von Krankenhäusern als Ausbildungszuschlag auf Leistungen angerechnet werden, in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen können die anfallenden Umlagebeiträge bei den allgemeinen Pflegeleistungen berücksichtigt werden. Ausbildungsbudget Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen erhalten für einen definierten Zeitraum ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten. Das Budget setzt sich zusammen aus den Mehrkosten durch die Ausbildungsvergütung und aus Kosten der praktischen Ausbildung je Auszubildende/r. Auf Landesebene kann vereinbart werden, ob die Ausbildungsbudgets als Pauschal- oder Individualbudget eingerichtet werden. Hochschulische Pflegeausbildung Die Pflegeausbildung an der Hochschule stellt im Vergleich zur dreijährigen Pflegeausbildung ein erweitertes Ausbildungsziel dar und befähigt zur unmittelbaren Tätigkeit in der Pflege. Das Studium dauert mindestens drei Jahr und umfasst theoretische Teile und Einsätze in der Praxis in modularisierter Form. Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades ab. Herausforderung Pflege – Wer soll? Wer darf? Wer macht’s? – Tagungsdokumentation zur Fachtagung Diese Fragen diskutierten am 3. und 4. September 2015 rund 110 Interessierte aus Politik, Bildung, Wissenschaft und von Verbänden bei der gleichnamigen Fachtagung zur Professionalisierung von Pflegekräften. Veranstaltungsort war die Humboldt-Universität zu Berlin. Mit der jetzt veröffentlichten Tagungsdokumentation erhalten Sie eine protokollarische Zusammenstellung aller Beiträge und Workshops rund um Pflege und Grundbildung sowie zahlreiche fotografische Impressionen der Veranstaltung. Die Fachtagung wurde organisiert von der Abteilung Wirtschaftspädagogik der Humboldt-Universität zu Berlin und der Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH. Sie war gleichzeitig die Abschlusstagung der Projekte INA-Pflege und KOMPASS. Zum Download und für weitere Informationen siehe: www.ina-pflege.hu-berlin.de/de/wipaed/Forschung/projekte/inapflege/fachtagung/dokumentation/ 3. Über den Tellerrand Das zweite Pflegestärkungsgesetz wurde verabschiedet Am 13. November 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz II vom Bundestag verabschiedet worden. Damit ist eine jahrelange Debatte um die Einstufung von Pflegbedürftigkeit und damit verbundenen Ansprüchen auf Unterstützung beendet worden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Neben dem körperlich begründeten Pflegebedarf werden künftig auch Unterstützungs- und Pflegebedarf bei geistigen und psychischen Erkrankungen berücksichtig. Im Verlauf des kommenden Jahres werden alle rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen neu eingestuft. 6 Auch Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sollen durch das neue Gesetz mehr Unterstützung erhalten. Sobald jemand an zwei Tagen pro Woche jeweils mindestens zehn Stunden einen pflegbedürftigen Menschen mit dem Pflegegrad 2 und aufwärts pflegt, zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für den pflegenden Angehörigen. Wer seine Berufstätigkeit aufgrund der Pflege aufgeben muss, hat Anspruch auf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und damit falls notwendig auf Arbeitslosengelt nach der Pflegephase. Eine Beurteilung von Pflegeeinrichtungen nach Schulnoten wird erst in drei Jahren abgeschafft. Ab 2018 soll es ein neues Benotungssystem für stationäre Pflegeinrichtungen und ab 2019 für ambulante Dienste geben. Um die Personalstruktur und den Personalschlüssel dem neuen Bewertungssystem anzupassen, sollen bis Ende September 2016 neue Pflegesätze für die stationären Einrichtungen verhandelt werden. Das Gesetz enthält auch die Verpflichtung für Kassen, Heimträger- und Pflegeverbände bis Mitte 2020 ein fundiertes Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Bereits von 2016 an müssen die Pflegekassen die Beratung verbessern. Angehörige haben künftig genauso Anspruch auf eine Beratung wie ein pflegebedürftiger Mensch. Das dritte Pflegestärkungsgesetz Das Pflegestärkungsgesetz III wird voraussichtlich ab Ende des ersten Quartals 2016 im Bundestag beraten. Der Schwerpunkt bei diesem Gesetz liegt auf der Schaffung oder Erhaltung der notwendigen Infrastruktur für eine immer größer werdende Anzahl von pflegbedürftigen Menschen. 4. Veranstaltungshinweise / Aus den Medien Metropolenkonferenz 4.0 – made in Berlin am 14. Dezember 2015 Mit dem „Grünbuch“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Trends, Szenarien, Handlungsfelder und Leitfragen zu neuen Perspektiven und Gestaltungschancen für die Zukunft der Arbeit vorgelegt. Auf der Metropolenkonferenz Arbeit 4.0 – made in Berlin werden politisch Verantwortliche, Expertinnen und Experten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sozialpartner, Unternehmen und Erfahrene aus dem Bereich Arbeit und Arbeitsgestaltung zusammen kommen, um die Debatte um Arbeit 4.0 made in Berlin weiter zu führen und den Austausch zu vertiefen. Veranstalter: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration u. Frauen, Europaagentur Uhrzeit 10 – 17.30 Uhr Veranstaltungsort: VKU Forum, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Anmeldung: erfolgt online https://www.gsub.de/befragungen/anmeldung-konferenz/ Dritte Überregionale Fachtagung zur Sprachförderung für den Beruf am 14. Dezember 2015 Von Berliner Sprachprojekten wurde gemeinsam mit Lehrkräften beruflicher Schulen Ansätze erarbeitet und erstellt, die Sprachbildung und Sprachförderung im Unterricht für Neuzugewanderte (u.a. Flüchtlinge) unterstützen. Auf der dritten Fachtagung soll ausgehend vom mehrsprachigen Klassenzimmer die Ansätze zur Sprachförderung, sprachsensiblen Fachdidaktik, Lernkultur und zur Interkulturalität vorgestellt werden. Die Tagung will darüber hinaus einen aktiven Beitrag für einen 7 Erfahrungsaustausch, der Vernetzung und der Vorbereitung von Pädagoginnen und Pädagogen auf die aktuelle gesellschaftliche Aufgabe leisten. Veranstalter Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft, LISUM, GFBM Uhrzeit 12.30-17.30 Uhr Veranstaltungsort: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), 14974 Ludwigsfelde-Struveshof Anmeldung unter https://tisonline.brandenburg.de 5. Facebook Splitter Rege diskutiert wurde auf www.facebook.com/Altenpflege.deine.chance die Personalbemessung in der Altenpflege. Zu knappe Personalbemessungen führten zu Überforderungen und psychischer Belastung für die Pflegekräfte. Besonders belastend sei, dass nicht mehr ausreichend Zeit für den einzelnen pflegebedürftigen Menschen sei. Dies sahen die Teilnehmenden als häufigen Beweggrund für einen Austieg aus dem Pflegeberuf. 6. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Eine Übersicht und ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Weiterbildungsdatenbank Berlin: www.wdb-berlin.de 7. Impressum Diese Veröffentlichung erscheint im Rahmen des Projektes „Fachkräftesicherung in der Altenpflege“. Weitere Informationen zu dem Projekt Fachkräftesicherung in der Altenpflege finden Sie unter: http://www.dienstleistungsmetropole-berlin.de www.altenpflege-deine-chance.de Anmeldung zum Newsletter Wenn Sie zukünftig unseren Newsletter zum Projekt »Fachkräftesicherung in der Altenpflege« erhalten möchten, senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Anmelden“. Ansprechpartnerin: Projektleitung Elke Ahlhoff Wert.Arbeit GmbH, Berlin [email protected] Impressum: viSdP: Mechthild Kopel Wert.Arbeit GmbH, Berlin Gesellschaft für Arbeit, Chancengleichheit und Innovation Albrechtstr. 11a 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 28 03 20 8-6 Telefax: +49 (0)30 2 80 32 08-89 E-Mail: [email protected] 8
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