SCHWERPUNKT: Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in

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NEWSLETTER 12/2015
BERLIN, 03.12.2015
SCHWERPUNKT:
Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin
1. Einführung
Berufliche Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege
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--------------------------------------------------------------------------------------------2. Aktuelles aus der Altenpflegebranche
Herausforderung für die Praxisanleitung
4
Eckpunkte des Pflegeberufegesetzes
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--------------------------------------------------------------------------------------------3. „Über den Tellerrand“
Pflegestärkungsgesetz II
6
Pflegestärkungsgesetz III
--------------------------------------------------------------------------------------------4. Veranstaltungshinweise/Aus den Medien
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--------------------------------------------------------------------------------------------5. Facebooksplitter
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-------------------------------------------------------------------------------------------6. Fort- und Weiterbildungsangebote
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-------------------------------------------------------------------------------------------7. Impressum
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Sehr geehrte Partnerinnen und Partner im Bündnis Altenpflege,
sehr geehrte Damen und Herren,
gute betriebliche Weiterbildungen und berufliche Aufstiegschancen sind wesentliche Merkmale, die
für die Attraktivität eines Berufes sprechen. Die Altenpflege hat in den letzten zehn Jahren einen
erheblichen Wandel erlebt, was an der Vielfalt der angebotenen Weiterbildungen abzulesen ist.
Lebenslanges Lernen ist in den Pflegeberufen durch die kontinuierliche Weiterentwicklung von
pflegewissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen fest verankert. Gute betriebliche
Weiterbildung dient der Wissenserweiterung für die Beschäftigten, stärkt die Handlungskompetenzen
und ermöglicht einen guten Theorie-, Praxistransfer. Dadurch bleibt die Qualität der Dienstleitung
Pflege erhalten und wird weiterentwickelt. Weiterbildung erhält aber auch die Beschäftigungsfähigkeit
und bietet Schutz vor Überforderung durch mangelnde fachliche Kenntnisse. Mit diesem Newsletter
wollen wir als Leitthema die berufliche Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin beleuchten
und Anregungen für die Praxis geben.
Berufliche Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege
Die Betriebe der Altenpflege agieren höchst unterschiedlich in der Umsetzung, Anzahl und Form der
beruflichen Weiterbildung. In manchen Betrieben haben die Beschäftigten die Möglichkeit eigene
Wünsche für die jährliche Planung zur Weiterbildung anzumelden. In anderen Betrieben werden
zuvorderst die betriebsnotwendigen Weiterbildungen zu Brand-, Arbeitsschutz und Hygiene
angeboten. Weitere Themen der Weiterbildung suchen sich die Beschäftigten individuell mit oder
ohne Unterstützung des Betriebes aus. Selten erfolgen die Wahl- oder Pflichtangebote der
Weiterbildung auf Basis einer Personalplanung, die auf ein bestimmtes Ziel fokussiert ist.
Auch für die Umsetzung betrieblicher Weiterbildungen liegt keine einheitliche Verfahrensweise vor.
Einige Betriebe können eine Vielfalt von Themen mit innerbetrieblichen Kompetenzen abdecken,
andere setzen eher auf externe Dozentinnen oder Dozenten. Auch eine Mischung beider Formen ist
anzutreffen.
Wesentlich schwieriger als in anderen Branchen ist es einen guten und geeigneten Zeitpunkt für eine
Weiterbildung im Schichtbetrieb der Pflege zu finden. Am ehesten kommt die „Übergabezeit“
zwischen Früh- und Spätdienst in Betracht. Mit einer größeren zeitlichen Überschneidung kann eine
Teilnahme von mehreren Beschäftigten ermöglicht werden. Eine Anrechnung der Bildungszeit als
Arbeitszeit ist geboten. Angebote außerhalb der Arbeitszeit werden meist eher angenommen, wenn
das Thema besonders attraktiv ist und eine hohe Relevanz für die Praxis hat. Auch betriebsinterne
Anerkennungen können die Beteiligungen an Weiterbildungen erhöhen.
Wandel der beruflichen Anforderungen in der Pflege
Die beruflichen Anforderungen in der Pflege sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Durch den
Ausbau der ambulanten Versorgung nehmen pflegbedürftige Menschen erst zu einem wesentlich
späteren Zeitpunkt stationäre Pflege in Anspruch als z. B. vor zehn Jahren. Die pflegbedürftigen
Menschen haben meist ein wesentlich höheres Lebensalter und damit verbunden einen komplexeren
Pflegebedarf. Auch in der ambulanten Pflege sind Herausforderungen und die Erwartungen der
Klientinnen und Klienten gestiegen.
Pflegefachkräfte nehmen eine hohe Verantwortung wahr
Altenpflegerinnen und Altenpfleger müssen heute pflegerische Kenntnisse über wesentlich
ausgeprägtere Formen der physischen und psychischen Pflegbedürftigkeit haben. Zeitlicher Druck
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ermöglicht selten, sich in Ruhe mit neuen Situationen im Berufsalltag vertraut zu machen. Unterstützt
werden Pflegefachkräfte in der stationären und häuslichen Pflege von Pflegehilfskräften. Die meist
über die Basisqualifikation eines Grundpflegekurses von wenigen Wochen verfügen. Daher ist die
fachliche Anleitung und Kontrolle durch die Fachkraft, die die volle Verantwortung trägt, unbedingt
notwendig.
Die beschrieben Anforderungen an Pflegefachkräfte können in der 3-jährigen Ausbildung nicht in
Gänze abgedeckt werden. Die Berufsausbildung ist mehr als “berufliche Grundbildung“ zu verstehen.
Daher sind qualitativ gute und eng an die berufliche Praxis orientierte Weiterbildungen unbedingt
erforderlich, damit die Fachkräften sich die notwendigen Kenntnisse zur Bewältigung der beruflichen
Anforderungen aneignen können.
Praxisorientierte Weiterbildung für Pflegehilfskräfte
Pflegehilfskräfte machen in der stationären und ambulanten Pflege einen großen Anteil der
Beschäftigten aus. Sie übernehmen in Verantwortung einer Pflegefachkraft wesentliche Aufgaben der
Grundpflege, die aufgrund der beschriebenen Veränderungen komplexer geworden sind. Der
umfangreiche Weiterbildungsbedarf der sich daraus ergibt, kann am besten erfolgreich durch
praktische Übungen begleitet von theoretischen Erläuterungen umgesetzt werden.
Dass Pflegehilfskräfte ein großes Potenzial zur Gewinnung von Fachkräften darstellen, zeigen die seit
Jahren ansteigenden Zahlen der berufsbegleitenden Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum
Altenpfleger. Betriebsinterne Unterstützungssysteme können sicherstellen, dass die erhebliche
Belastung einer 4-jährigen Ausbildung bewältigt werden kann.
Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung bei der Weiterbildung
Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sollen nach §§ 96 bis 98 BetrVG genauso, wie der
Arbeitgeber die Berufsbildung der Beschäftigten fördern. Auf Verlangen des Betriebsrats hat der
Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf im Betrieb zu ermitteln und sich mit dem Betriebsrat /MAV in
Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dabei kann der Betriebsrat auch eigene Vorschläge machen.
Bei Inhalten und Ausgestaltung von Verträgen zu beruflichen Weiterbildungen hat der Betriebsrat
Mitbestimmungsrecht. Ebenso bei der Festlegung der Dauer einer beruflichen Bildungsmaßnahme.
Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin – Eine Herausforderung für den
Pflegealltag
Dies ist der Titel einer Expertise, die die Bedeutung und Praxis der beruflichen Weiter- und
Fortbildung im Pflegealltag beschreibt. Die Angebote der beruflichen Bildung werden dargestellt,
gesetzliche Grundlagen und die Wünsche der Beschäftigten benannt. Auch die Hemmnisse und
Hürden der beruflichen Weiterbildung im Pflegealltag und Förderinstrumente und Finanzierungswege
werden aufgezeigt.
Die Expertise kann ab Mitte Dezember über das Projekt Fachkräftesicherung in der Altenpflege
kostenlos bezogen werden oder von der Homepage www.altenpflege-deine-chance.de
heruntergeladen werden.
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2. Aktuelles aus der Altenpflegebranche
Große Herausforderung für die Praxisanleitung in der Altenpflegeausbildung: praktische
Anleitung nicht-deutscher Auszubildender und Pflegefachkräfte
Ein Gastbeitrag von Frau Dr. Doris Windels-Buhr, Schulleiterin der BfS Altenpflege, Vitanas
Akademie Berlin
Generell sind Praxisanleiter/innen (PAL) gefordert und dafür qualifiziert, den Wissenstransfer von
Auszubildenden (Azubi) im praktischen Ausbildungsteil zu steuern und zu begleiten, Azubis zu
fordern und zu fördern sowie ihre Leistungen nachvollziehbar zu bewerten. Dafür ist eine
kontinuierliche fachliche und pädagogische Fortbildung der PAL unumgänglich.
Zunehmend gehören zur Zielgruppe der Praxisanleitung nicht-deutsche Azubis aus Europa, anderen
Kulturkreisen und Kontinenten sowie ausländische Pflegefachkräfte (PFK), die in Deutschland
arbeiten möchten. Daraus resultieren große Herausforderungen an die Praxisanleitung, da mit
Folgendem zu rechnen ist:

Der formal geforderte Nachweis der Sprach- und Schreibfähigkeit in Deutsch (B2-Schein) reicht
für eine erfolgreiche Pflegeausbildung bzw. Anpassungslehrgang in Deutschland meistens nicht aus
(insbesondere Defizite im Textverständnis, Pflegeplanung, Umsetzen von ärztlichen Verordnungen,
schulische Leistungsnachweise; Verständnis der Klienten und Verstanden-Werden durch die
Klienten).

Die Auszubildenden bzw. Pflegefachkräfte sind oft in unterschiedlichen Lernkulturen sozialisiert
(z. B. lernen Azubis aus dem asiatischen Raum in der Regel eher durch Auswendiglernen als durch
Selbsterarbeitung von Themen)

Sie sind in der Regel in unterschiedlichen gesellschaftlichen Wertesystemen sozialisiert (z. B.
ist nicht immer Selbstbestimmung/Selbstverantwortung ein gesellschaftlich angestrebter Wert,
sondern gute Anpassung und das Ausführen von Anordnungen wird eher präferiert; bei Fehlern/NichtBewältigung muss mit „Gesichtsverlust“ gerechnet werden).
Aus den genannten Beispielen lässt sich unschwer ableiten, dass nicht nur der schulische
Ausbildungsteil, sondern auch die praktische Ausbildung der genannten (neuen) Zielgruppe
didaktisch und inhaltlich entsprechend zu gestalten ist. Auch ist ein begleitender pflegefachbezogener
Deutschunterricht während der Ausbildung dringend erforderlich, deren Inhalte auch in der
Pflegepraxis aufgegriffen, ergänzt und vertieft werden sollten. Hier ist eine gezielte möglichst
mehrtägige Fortbildung der PAL anzuraten, die Umsetzungsvorschläge für diese spezielle
Herausforderung in der Pflegepraxis entwickelt. Hilfreich könnte es des Weiteren sein, Kriterien für
die Gestaltung von (zusätzlichen) Praxis-Ausbildungsplänen dieser Zielgruppe zu entwickeln. Sicher
ist aus den bestehenden Erfahrungen heraus, dass die Ausbildung von ausländischen Azubis und
PFK zusätzliche Kosten durch spezielle Fortbildung, Erstellen der Ausbildungspläne, eine qualitativ
und quantitativ ausgeweitete Praxisanleitung erfordert. Es sollte auch dringend vor dem Start eines
solchen Projektes geklärt werden, wer diese Kosten trägt. Dieses ist bei den politisch begrüßten und
geförderten Projekten zu berücksichtigen, da diese Projekte solche (Fortbildungs-, Praxis-)Kosten in
der Regel nicht finanzieren.
Eine gelungene Praxisanleitung von nicht-deutschen Azubis und PFK ist erst mal eine – auch
finanzielle – Investition, die sich erst in der Zukunft amortisiert. Es werden mehr Pflegefachkräfte da
sein, die unsere zunehmende Zahl pflegebedürftiger alter Menschen kompetent und sicher pflegen
können.
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Eckpunkte des Pflegeberufegesetzes
Seit Ende November liegt nun der Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz vor. Ein
Kabinettsbeschluss ist für Ende Januar 2016 vorgesehen. Geplant ist, dass nach der Beratung im
Bundestag und Bundesrat das Gesetz zum 01.01.2018 in Kraft tritt. Hier sind im Folgenden einige
markante Eckpunkte des Entwurfs in Kürze wiedergegeben.
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
Das Pflegeberufegesetz fasst die Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen dreijährigen Pflegeausbildung
zusammen.
Die nach dem neuen Gesetz Ausgebildeten tragen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder
Pflegefachmann. Wird der Abschluss auf akademischen Weg erlangt, lautet die Bezeichnung
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit akademischen Grad.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit drei Jahre, in
Teilzeitform höchstens fünf Jahre.
Der praktische Teil der Ausbildung
Der praktische Teil der Ausbildung gliedert sich in Pflicht- und Vertiefungseinsätze. Die Pflichteinsätze
erfolgen in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen Langzeitpflege
in stationären Einrichtungen und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege. Der
Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen
bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.
Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu
gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während des
Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit.
Der Träger der praktischen Ausbildung trägt die Verantwortung für die Durchführung der praktischen
Ausbildung und hat über Vereinbarungen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten
Einrichtungen zu gewährleisten, dass aufgrund eines Ausbildungsplans die Ausbildungsziele erreicht
werden können. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Pflegeschule.
Zugangsvoraussetzung
Als Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger
Schulabschluss notwendig. Auch mit einer allgemeinen Berufsbildungsreife und einer mindestens
zweijährigen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht anerkannten Ausbildung von mindestens
einjähriger Dauer in der Pflegehilfe kann eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
begonnen werden.
Nach erfolgreichem Abschluss einer nach Landesrecht anerkannten Ausbildung in der Pflegehilfe, die
den Mindestanforderungen der Länder entspricht, kann auf Antrag eine Ausbildung zur Pflegefachfrau
oder Pflegefachmann um ein Jahr verkürzt werden.
Ausbildungskosten
Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind die Auszubildenden in
Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen im Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll
ausgebildeten Pflegefachkraft anzurechnen; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt eine
Anrechnung im Verhältnis 14 zu 1.
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Umlageverfahren
Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen beteiligen sich an einem landesweiten
Umlageverfahren zur Finanzierung des Ausgleichsfonds. Die Umlagebeiträge können von
Krankenhäusern als Ausbildungszuschlag auf Leistungen angerechnet werden, in ambulanten und
stationären Pflegeeinrichtungen können die anfallenden Umlagebeiträge bei den allgemeinen
Pflegeleistungen berücksichtigt werden.
Ausbildungsbudget
Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen erhalten für einen definierten Zeitraum
ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten. Das Budget setzt sich zusammen
aus den Mehrkosten durch die Ausbildungsvergütung und aus Kosten der praktischen Ausbildung je
Auszubildende/r. Auf Landesebene kann vereinbart werden, ob die Ausbildungsbudgets als
Pauschal- oder Individualbudget eingerichtet werden.
Hochschulische Pflegeausbildung
Die Pflegeausbildung an der Hochschule stellt im Vergleich zur dreijährigen Pflegeausbildung ein
erweitertes Ausbildungsziel dar und befähigt zur unmittelbaren Tätigkeit in der Pflege. Das Studium
dauert mindestens drei Jahr und umfasst theoretische Teile und Einsätze in der Praxis in
modularisierter Form. Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades ab.
Herausforderung Pflege – Wer soll? Wer darf? Wer macht’s? – Tagungsdokumentation zur
Fachtagung
Diese Fragen diskutierten am 3. und 4. September 2015 rund 110 Interessierte aus Politik, Bildung,
Wissenschaft und von Verbänden bei der gleichnamigen Fachtagung zur Professionalisierung von
Pflegekräften. Veranstaltungsort war die Humboldt-Universität zu Berlin.
Mit der jetzt veröffentlichten Tagungsdokumentation erhalten Sie eine protokollarische
Zusammenstellung aller Beiträge und Workshops rund um Pflege und Grundbildung sowie zahlreiche
fotografische Impressionen der Veranstaltung.
Die Fachtagung wurde organisiert von der Abteilung Wirtschaftspädagogik der Humboldt-Universität
zu Berlin und der Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH. Sie war gleichzeitig die
Abschlusstagung der Projekte INA-Pflege und KOMPASS.
Zum Download und für weitere Informationen siehe:
www.ina-pflege.hu-berlin.de/de/wipaed/Forschung/projekte/inapflege/fachtagung/dokumentation/
3. Über den Tellerrand
Das zweite Pflegestärkungsgesetz wurde verabschiedet
Am 13. November 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz II vom Bundestag verabschiedet worden.
Damit ist eine jahrelange Debatte um die Einstufung von Pflegbedürftigkeit und damit verbundenen
Ansprüchen auf Unterstützung beendet worden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es ab 2017
fünf Pflegegrade geben. Neben dem körperlich begründeten Pflegebedarf werden künftig auch
Unterstützungs- und Pflegebedarf bei geistigen und psychischen Erkrankungen berücksichtig. Im
Verlauf des kommenden Jahres werden alle rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen neu
eingestuft.
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Auch Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sollen durch das neue Gesetz mehr Unterstützung
erhalten. Sobald jemand an zwei Tagen pro Woche jeweils mindestens zehn Stunden einen
pflegbedürftigen Menschen mit dem Pflegegrad 2 und aufwärts pflegt, zahlt die Pflegeversicherung
Rentenbeiträge für den pflegenden Angehörigen. Wer seine Berufstätigkeit aufgrund der Pflege
aufgeben muss, hat Anspruch auf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und damit falls notwendig
auf Arbeitslosengelt nach der Pflegephase.
Eine Beurteilung von Pflegeeinrichtungen nach Schulnoten wird erst in drei Jahren abgeschafft. Ab
2018 soll es ein neues Benotungssystem für stationäre Pflegeinrichtungen und ab 2019 für ambulante
Dienste geben.
Um die Personalstruktur und den Personalschlüssel dem neuen Bewertungssystem anzupassen,
sollen bis Ende September 2016 neue Pflegesätze für die stationären Einrichtungen verhandelt
werden.
Das Gesetz enthält auch die Verpflichtung für Kassen, Heimträger- und Pflegeverbände bis Mitte
2020 ein fundiertes Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln.
Bereits von 2016 an müssen die Pflegekassen die Beratung verbessern. Angehörige haben künftig
genauso Anspruch auf eine Beratung wie ein pflegebedürftiger Mensch.
Das dritte Pflegestärkungsgesetz
Das Pflegestärkungsgesetz III wird voraussichtlich ab Ende des ersten Quartals 2016 im Bundestag
beraten. Der Schwerpunkt bei diesem Gesetz liegt auf der Schaffung oder Erhaltung der notwendigen
Infrastruktur für eine immer größer werdende Anzahl von pflegbedürftigen Menschen.
4. Veranstaltungshinweise / Aus den Medien
Metropolenkonferenz 4.0 – made in Berlin am 14. Dezember 2015
Mit dem „Grünbuch“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Trends, Szenarien,
Handlungsfelder und Leitfragen zu neuen Perspektiven und Gestaltungschancen für die Zukunft der
Arbeit vorgelegt. Auf der Metropolenkonferenz Arbeit 4.0 – made in Berlin werden politisch
Verantwortliche, Expertinnen und Experten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie
Sozialpartner, Unternehmen und Erfahrene aus dem Bereich Arbeit und Arbeitsgestaltung zusammen
kommen, um die Debatte um Arbeit 4.0 made in Berlin weiter zu führen und den Austausch zu
vertiefen.
Veranstalter: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration u. Frauen, Europaagentur
Uhrzeit 10 – 17.30 Uhr
Veranstaltungsort: VKU Forum, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Anmeldung: erfolgt online https://www.gsub.de/befragungen/anmeldung-konferenz/
Dritte Überregionale Fachtagung zur Sprachförderung für den Beruf am 14. Dezember 2015
Von Berliner Sprachprojekten wurde gemeinsam mit Lehrkräften beruflicher Schulen Ansätze
erarbeitet und erstellt, die Sprachbildung und Sprachförderung im Unterricht für Neuzugewanderte
(u.a. Flüchtlinge) unterstützen. Auf der dritten Fachtagung soll ausgehend vom mehrsprachigen
Klassenzimmer die Ansätze zur Sprachförderung, sprachsensiblen Fachdidaktik, Lernkultur und zur
Interkulturalität vorgestellt werden. Die Tagung will darüber hinaus einen aktiven Beitrag für einen
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Erfahrungsaustausch, der Vernetzung und der Vorbereitung von Pädagoginnen und Pädagogen auf
die aktuelle gesellschaftliche Aufgabe leisten.
Veranstalter Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Wissenschaft, LISUM, GFBM
Uhrzeit 12.30-17.30 Uhr
Veranstaltungsort: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), 14974
Ludwigsfelde-Struveshof
Anmeldung unter https://tisonline.brandenburg.de
5. Facebook Splitter
Rege diskutiert wurde auf www.facebook.com/Altenpflege.deine.chance die Personalbemessung in
der Altenpflege. Zu knappe Personalbemessungen führten zu Überforderungen und psychischer
Belastung für die Pflegekräfte. Besonders belastend sei, dass nicht mehr ausreichend Zeit für den
einzelnen pflegebedürftigen Menschen sei. Dies sahen die Teilnehmenden als häufigen Beweggrund
für einen Austieg aus dem Pflegeberuf.
6. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine Übersicht und ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die
Weiterbildungsdatenbank Berlin:
www.wdb-berlin.de
7.
Impressum
Diese Veröffentlichung erscheint im Rahmen des Projektes „Fachkräftesicherung in der Altenpflege“. Weitere Informationen zu dem
Projekt Fachkräftesicherung in der Altenpflege finden Sie unter:
http://www.dienstleistungsmetropole-berlin.de
www.altenpflege-deine-chance.de
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[email protected] mit dem Betreff „Anmelden“.
Ansprechpartnerin:
Projektleitung
Elke Ahlhoff
Wert.Arbeit GmbH, Berlin
[email protected]
Impressum:
viSdP: Mechthild Kopel
Wert.Arbeit GmbH, Berlin
Gesellschaft für Arbeit, Chancengleichheit und Innovation
Albrechtstr. 11a
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 28 03 20 8-6 Telefax: +49 (0)30 2 80 32 08-89
E-Mail: [email protected]
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