Die Stadt Pfungstadt informiert Nachrichten des Bürgermeisters Liebe Pfungstädterinnen und Pfungstädter! Die Vereine sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Kaum eine Veranstaltung oder ein Fest, welches ohne die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auskommt. Deshalb fördert und unterstützt die Stadt Pfungstadt seit vielen Jahren die Vereine mit direkten Geldzuwendungen (wie z.B. Übungsleiterpauschalen, Zuschüssen für Dirigentenhonorare oder Fahrtkostenerstattungen). Aber auch durch die kostengünstige Überlassung von städtischen Räumlichkeiten, erbrachte Dienstleistungen durch den städtischen Bauhof (z.B. das Mähen und Instandhalten der Rasenplätze) oder mittels der Zurverfügungstellung von Gelände (mehr als 315.000 m² Gelände stellt die Stadt den Sportvereinen in Erbbaupacht nahezu kostenfrei zur Verfügung) unterstützt die Stadt die Pfungstädter Vereinswelt. Rund 1.000.000 Euro werden jährlich dafür aufgewendet. Das ist sicherlich gut angelegtes Geld, denn die Vereine schaffen Angebote für Jung und Alt, sorgen für Betreuungsangebote oder Kulturveranstaltungen, die wir in Pfungstadt sonst nicht hätten. Die aktuelle Haushaltslage zwingt aber die Stadt nun auch diese Leistung zu überdenken und neu auszurichten. Ab dem 1.9. werden den Vereinen für die Nutzung von städtischen Gebäuden die tatsächlich entstandenen Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Reinigung etc.) in Rechnung gestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat zudem beschlossen, die Vereinsförde- Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Bebauungsplan „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“, 3. Änderung hier: Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Pfungstadt hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 den geänderten Bebauungsplanentwurf zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich, nachdem der Geltungsbereich im Nachgang zur öffentlichen Auslegung erweitert wurde. Dies führt zu einer materiell-rechtlichen Änderung der Planunterlagen, welche einer erneuten förmlichen Beteiligung bedarf. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ nebst der dazu gehörigen Begründung in der Zeit vom 15.05.2015 bis einschließlich 15.06.2015 beim Regiebetrieb Stadtwerke, Betriebsbereich Bauen und Umwelt der Stadt Pfungstadt, 2. Obergeschoss (Flur gegenüber Zimmer 209), Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind: Montag – Dienstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Mittwoch:geschlossen Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Ausgelegt werden: • die Planzeichnung und der Textteil zum Bebauungsplan • die Begründung rung neu zu regeln und den Magistrat beauftragt Vorschläge zu erarbeiten, die vornehmlich die Jugendarbeit und die Unterhaltung eigener Vereinsanlagen unterstützen. In den kommenden Monaten werden wir uns daher mit dem neuen Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Kultur und Sport (mehr als 90 Vereine sind in der AKS als Dachverband organisiert) zusammensetzen und gemeinsam einen Vorschlag für die künftige Vereinsförderung erarbeiten. Das alles wird kein leichtes Unterfangen, da wir um die Belastungen der Vereine und ihrer Ehrenamtlichen wissen und es bei einer Umverteilung und Neuregelung immer Gruppen gibt, die mehr oder die weniger davon profitieren. Die künftige Vereinsförderung muss daher gut bedacht sein und eine sorgfältige Arbeit ist hier wichtiger als Schnellschüsse. zeitraumes zu jedermanns Einsicht offen gelegt wird und sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Während des genannten Auslegungszeitraums können Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Pfungstadt vorgebracht werden. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan zur 3. Änderung „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ im vereinfachten Verfahren im Sinne des § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 40.882 m² und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 2, Nr. 138/6, 138/3, 138/7, 138/4, 138/9, 141/2, 143/4, 142/4, 144/1, 144/4, 145/3, 145/2, 146/2, 345/4, 345/3, 345/2, 343/1, 346, 347, 348/1, 348/2 sowie 282/3 (tw.) und 324 (tw.) wie es in der als Anlage beigefügten Planzeichnung durch Umrandung (schwarze strichlierte Linie) gekennzeichnet ist. Die Planzeichnung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung. Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungs- und Ingenieurbüro InfraPro in Lorsch übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis. ketings darüber informieren. Informieren möchte ich Sie abschließend über einen vermutlich bevorstehenden Streik in den städtischen Kindertagesstätten. Mitte Mai könnte dort die Gewerkschaft zum Streik aufrufen, da die Tarifverhandlungen offenbar festgefahren sind. Die Leitungen der KITAs sind derzeit mit ihren Teams damit beschäftigt, einen Notdienst zu planen und ich danke allen Beteiligten, die auch die Belange der Eltern sehen, sehr herzlich. Ihnen allen wünsche ich einen schönen, frühlingshaften Mai Viele Grüße Patrick Koch Bürgermeister Wir stellen uns vor eine Anlaufstelle. Dabei steht die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet im Mittelpunkt der Tätigkeit. Im Kernbereich, der im 1. Stock des Stadthauses II in der Borngasse angesiedelt ist, werden die sog. klassischen Aufgaben der Gefahrenabwehr bearbeitet. Hierzu zählen bspw. Straßenverkehrsangelegenheiten (einschl. Ausnahmegenehmigungen), Öffentlicher Personennahverkehr, Sondernutzung auf öffentl. Verkehrsflächen, Vollzug der Hess. Hundeverordnung sowie die Verfolgung illegaler Müllablagerungen und anderer Ordnungswidrig- Ordnung keiten. Ansprechpartner sind hier Herr Reiner Maurer (Amtsleiter), Herr Andreas Ade (stv. Amtsleiter) und Herr Jürgen Götz, im Außendienst arbeiten Herr Stefan Spiller und Herr Jörg Junge. Ebenfalls dazu gehört der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk der Stadt Pfungstadt, der Gemeinde Alsbach-Hähnlein und der Gemeinde Bickenbach, dessen Aufgabe in erster Linie in der Kontrolle des ruhenden und des fließenden Verkehrs besteht. Ansprechpartner ist hier der Dienstgruppenleiter Herr Dominic Crößmann. Nicht zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören privatrechtliche Angelegenheiten, wie Beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten. Hintere Reihe v.l.n.r.: Torsten Hartmann, Manuela Bleicher, Jörg Junge, Dominic Crößmann, Sigrun Göckel, Stefan Spiller, Reiner Maurer und Andreas Ade. Vordere Reihe v.l.n.r.: Andreas Bender, Kevser Kale, Ute Beck und Constantyn Spagnuolo Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt Feststellung über ausscheidende und nachrückende Bewerber für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt am 27. März 2011 Handwerkskammer: •Schutzgut Mensch: Es wird auf den Immissionsschutz bzw. Lärmimmissionen hingewiesen. Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut am Verfahren beteiligt. Es wird ferner bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan zur 3. Änderung „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ während des förmlichen Offenlegungs- Rund 60 Pfungstädterinnen und Pfungstädter haben am vergangenen Wochenende die Stadt bei den Feierlichkeiten zum 10jährigen Partnerschaftsjubiläum in Heviz vertreten. Insbesondere der Fanfarenzug des Karnevalvereins Pfungstadt hat mit seiner Musik in unserer ungarischen Partnerstadt, die ein bekannter Kur- und Touristenort ist, begeistert. Ich danke allen, die Pfungstadt so gut repräsentiert haben. Im September zur Kerb werden unsere ungarischen Freundinnen und Freunde nach Pfungstadt kommen. Es ist auch geplant, dass die Stadt Heviz sich mit einem Stand präsentiert. Gäste aus Pfungstadt erhalten in Heviz spezielle Rabatte, gerne können Sie sich im Büro des Stadtmar- Welche hervorragenden Leistungen mitunter auch Dank der städtischen Förderung erbracht werden, haben am Wochenende die Sportakrobatinnen der FTG gezeigt. Sie wurden in Amt für Bürger und Dresden zweifacher Deutscher Meister. Allen, die daran beteiligt waren, Das Amt für Bürger und Ordnung ist für gratuliere ich herzlich und danke für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Umweltrelevante Stellungnahmen liegen der Stadt Pfungstadt zu folgenden Themen vor und sind im Rahmen der erneuten Offenlage einzusehen: Landkreis Darmstadt-Dieburg: •Schutzgut Wasser: Es wird auf die Schutzgebietsverordnung vom 13.11.1978 und die daraus folgenden Nutzungsbeschränkungen hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben innerhalb der Zone III A des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen „Wasserwerk I Eschollbrücken“ und „Wasserwerk II - Pfungstadt“ der Firma HSE sowie im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ liegt. das Engagement! Ihr tragt den Namen unserer Stadt nach draußen und seid erfolgreiche Botschafter Pfungstadts, auf die wir alle stolz sein können. Umzug an der Pfungstädter Kerb 2015 Jetzt schon bewerben Macht mit! Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich zum geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ in der Gemarkung Pfungstadt Pfungstadt, den 06.05.2015 Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt gez. Patrick Koch, Bürgermeister Vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) hat Herr Manfred Krusche sein Mandat Pfungstädter Kerbumniedergelegt. zug am Freitag den 11.09.2015. Wir rufen Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes schon heute Vereine, (KWG) habe ich als Nachrücker Verbände und Firmen auf sich am diesjährigen Frau Laura Edelmann, Büttelsgasse 5 A, Kerbumzug zu beteiligen. 64319 Pfungstadt, festgestellt. Das Anmeldungsformular finden Sie unter Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte www.pfungstadt.de Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wo- – Freizeit & Tourismus chen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch – Pfungstädter Kerb. erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II -Bürgerbüro-, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen. Pfungstadt, 05.05.2015 Reiner Maurer Gemeindewahlleiter Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt
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