Nachrichten des Bürgermeisters Die Stadt Pfungstadt informiert

Die Stadt Pfungstadt informiert
Nachrichten des Bürgermeisters
Liebe Pfungstädterinnen
und Pfungstädter!
Die Vereine sind eine wichtige Säule
unserer Gesellschaft. Kaum eine Veranstaltung oder ein Fest, welches ohne
die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auskommt. Deshalb fördert und unterstützt die Stadt
Pfungstadt seit vielen Jahren die Vereine mit direkten Geldzuwendungen
(wie z.B. Übungsleiterpauschalen, Zuschüssen für Dirigentenhonorare oder
Fahrtkostenerstattungen). Aber auch
durch die kostengünstige Überlassung von städtischen Räumlichkeiten,
erbrachte Dienstleistungen durch den
städtischen Bauhof (z.B. das Mähen
und Instandhalten der Rasenplätze)
oder mittels der Zurverfügungstellung
von Gelände (mehr als 315.000 m² Gelände stellt die Stadt den Sportvereinen in Erbbaupacht nahezu kostenfrei
zur Verfügung) unterstützt die Stadt
die Pfungstädter Vereinswelt. Rund
1.000.000 Euro werden jährlich dafür aufgewendet. Das ist sicherlich
gut angelegtes Geld, denn die Vereine schaffen Angebote für Jung und
Alt, sorgen für Betreuungsangebote
oder Kulturveranstaltungen, die wir in
Pfungstadt sonst nicht hätten.
Die aktuelle Haushaltslage zwingt aber
die Stadt nun auch diese Leistung zu
überdenken und neu auszurichten. Ab
dem 1.9. werden den Vereinen für die
Nutzung von städtischen Gebäuden
die tatsächlich entstandenen Verbrauchskosten (Strom, Heizung,
Reinigung etc.) in Rechnung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat
zudem beschlossen, die Vereinsförde-
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt
Bebauungsplan „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“, 3. Änderung
hier:
Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.)
§ 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt
Pfungstadt hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 den geänderten Bebauungsplanentwurf zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich,
nachdem der Geltungsbereich im Nachgang zur öffentlichen
Auslegung erweitert wurde. Dies führt zu einer materiell-rechtlichen Änderung der Planunterlagen, welche einer erneuten
förmlichen Beteiligung bedarf.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ nebst der dazu gehörigen Begründung in der Zeit vom
15.05.2015 bis einschließlich 15.06.2015
beim Regiebetrieb Stadtwerke, Betriebsbereich Bauen und
Umwelt der Stadt Pfungstadt, 2. Obergeschoss (Flur gegenüber Zimmer 209), Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Montag – Dienstag:
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ausgelegt werden:
• die Planzeichnung und der Textteil zum Bebauungsplan
• die Begründung
rung neu zu regeln und den Magistrat
beauftragt Vorschläge zu erarbeiten,
die vornehmlich die Jugendarbeit
und die Unterhaltung eigener Vereinsanlagen unterstützen. In den
kommenden Monaten werden wir uns
daher mit dem neuen Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft Kultur und Sport
(mehr als 90 Vereine sind in der AKS
als Dachverband organisiert) zusammensetzen und gemeinsam einen
Vorschlag für die künftige Vereinsförderung erarbeiten. Das alles wird kein
leichtes Unterfangen, da wir um die
Belastungen der Vereine und ihrer Ehrenamtlichen wissen und es bei einer
Umverteilung und Neuregelung immer
Gruppen gibt, die mehr oder die weniger davon profitieren. Die künftige Vereinsförderung muss daher gut bedacht
sein und eine sorgfältige Arbeit ist hier
wichtiger als Schnellschüsse.
zeitraumes zu jedermanns Einsicht offen gelegt wird und sich
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren
kann. Während des genannten Auslegungszeitraums können
Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Pfungstadt vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen,
dass der Bebauungsplan zur 3. Änderung „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ im vereinfachten Verfahren im
Sinne des § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung
nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6
BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 40.882 m² und
beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Pfungstadt,
Flur 2, Nr. 138/6, 138/3, 138/7, 138/4, 138/9, 141/2, 143/4,
142/4, 144/1, 144/4, 145/3, 145/2, 146/2, 345/4, 345/3, 345/2,
343/1, 346, 347, 348/1, 348/2 sowie 282/3 (tw.) und 324 (tw.)
wie es in der als Anlage beigefügten Planzeichnung durch
Umrandung (schwarze strichlierte Linie) gekennzeichnet ist.
Die Planzeichnung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung
von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungs- und Ingenieurbüro InfraPro in Lorsch übertragen. Das
Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
ketings darüber informieren.
Informieren möchte ich Sie abschließend über einen vermutlich bevorstehenden Streik in den städtischen
Kindertagesstätten. Mitte Mai könnte
dort die Gewerkschaft zum Streik aufrufen, da die Tarifverhandlungen offenbar festgefahren sind. Die Leitungen
der KITAs sind derzeit mit ihren Teams
damit beschäftigt, einen Notdienst zu
planen und ich danke allen Beteiligten,
die auch die Belange der Eltern sehen,
sehr herzlich.
Ihnen allen wünsche ich einen schönen, frühlingshaften Mai
Viele Grüße
Patrick Koch
Bürgermeister
Wir stellen uns vor
eine Anlaufstelle. Dabei steht die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet im Mittelpunkt der Tätigkeit. Im Kernbereich,
der im 1. Stock des Stadthauses II in
der Borngasse angesiedelt ist, werden
die sog. klassischen Aufgaben der Gefahrenabwehr bearbeitet. Hierzu zählen
bspw. Straßenverkehrsangelegenheiten
(einschl.
Ausnahmegenehmigungen),
Öffentlicher Personennahverkehr, Sondernutzung auf öffentl. Verkehrsflächen,
Vollzug der Hess. Hundeverordnung
sowie die Verfolgung illegaler Müllablagerungen und anderer Ordnungswidrig-
Ordnung
keiten. Ansprechpartner sind hier Herr
Reiner Maurer (Amtsleiter), Herr Andreas
Ade (stv. Amtsleiter) und Herr Jürgen
Götz, im Außendienst arbeiten Herr Stefan Spiller und Herr Jörg Junge. Ebenfalls
dazu gehört der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk der Stadt Pfungstadt,
der Gemeinde Alsbach-Hähnlein und
der Gemeinde Bickenbach, dessen Aufgabe in erster Linie in der Kontrolle des
ruhenden und des fließenden Verkehrs
besteht. Ansprechpartner ist hier der
Dienstgruppenleiter Herr Dominic Crößmann. Nicht zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören privatrechtliche
Angelegenheiten, wie Beispielsweise
Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Hintere Reihe v.l.n.r.: Torsten Hartmann, Manuela Bleicher, Jörg Junge, Dominic Crößmann, Sigrun
Göckel, Stefan Spiller, Reiner Maurer und Andreas Ade.
Vordere Reihe v.l.n.r.: Andreas Bender, Kevser Kale, Ute Beck und Constantyn Spagnuolo
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Pfungstadt
Feststellung über ausscheidende und nachrückende Bewerber für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt am
27. März 2011
Handwerkskammer:
•Schutzgut Mensch: Es wird auf den Immissionsschutz
bzw. Lärmimmissionen hingewiesen.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der
geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 13
Abs. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut am
Verfahren beteiligt. Es wird ferner bekannt gemacht, dass der
Bebauungsplan zur 3. Änderung „Südlich der Römerstraße /
Gewerbegebiet Süd“ während des förmlichen Offenlegungs-
Rund 60 Pfungstädterinnen und
Pfungstädter haben am vergangenen
Wochenende die Stadt bei den Feierlichkeiten zum 10jährigen Partnerschaftsjubiläum in Heviz vertreten.
Insbesondere der Fanfarenzug des
Karnevalvereins Pfungstadt hat mit seiner Musik in unserer ungarischen Partnerstadt, die ein bekannter Kur- und
Touristenort ist, begeistert. Ich danke
allen, die Pfungstadt so gut repräsentiert haben. Im September zur Kerb
werden unsere ungarischen Freundinnen und Freunde nach Pfungstadt
kommen. Es ist auch geplant, dass die
Stadt Heviz sich mit einem Stand präsentiert. Gäste aus Pfungstadt erhalten in Heviz spezielle Rabatte, gerne
können Sie sich im Büro des Stadtmar-
Welche hervorragenden Leistungen
mitunter auch Dank der städtischen
Förderung erbracht werden, haben am
Wochenende die Sportakrobatinnen
der FTG gezeigt. Sie wurden in
Amt für Bürger und
Dresden zweifacher Deutscher Meister. Allen, die daran beteiligt waren, Das Amt für Bürger und Ordnung ist für
gratuliere ich herzlich und danke für viele Bereiche des alltäglichen Lebens
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen der Stadt Pfungstadt
zu folgenden Themen vor und sind im Rahmen der erneuten
Offenlage einzusehen:
Landkreis Darmstadt-Dieburg:
•Schutzgut Wasser: Es wird auf die Schutzgebietsverordnung vom 13.11.1978 und die daraus folgenden
Nutzungsbeschränkungen hingewiesen. Weiterhin
wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben innerhalb
der Zone III A des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen „Wasserwerk I Eschollbrücken“ und „Wasserwerk II
- Pfungstadt“ der Firma HSE sowie im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ried“ liegt.
das Engagement! Ihr tragt den Namen
unserer Stadt nach draußen und seid
erfolgreiche Botschafter Pfungstadts,
auf die wir alle stolz sein können.
Umzug
an der
Pfungstädter
Kerb 2015
Jetzt schon bewerben
Macht mit!
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich zum geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Römerstraße / Gewerbegebiet Süd“ in der Gemarkung Pfungstadt
Pfungstadt, den 06.05.2015
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
gez. Patrick Koch, Bürgermeister
Vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(GRÜNE) hat Herr Manfred Krusche sein Mandat
Pfungstädter
Kerbumniedergelegt.
zug am Freitag den
11.09.2015. Wir rufen
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes schon heute Vereine,
(KWG) habe ich als Nachrücker
Verbände und Firmen
auf sich am diesjährigen
Frau Laura Edelmann, Büttelsgasse 5 A,
Kerbumzug zu beteiligen.
64319 Pfungstadt, festgestellt.
Das Anmeldungsformular
finden Sie unter
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte
www.pfungstadt.de
Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wo- – Freizeit & Tourismus
chen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch – Pfungstädter Kerb.
erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt,
Stadthaus II -Bürgerbüro-,
Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen.
Pfungstadt, 05.05.2015
Reiner Maurer
Gemeindewahlleiter
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Stadtmarketing Pfungstadt