Ausschreibungsunterlage

Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV
Stand: März 2016
Ausschreibung:
Nutzungserlaubnis für
Hotelbushalteflächen am Standort
Flughafen Frankfurt
Terminal 1 P 32 und Terminal 2 P 17
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 1/13
Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt
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Stand: März 2016
Inhaltsverzeichnis
1
Standort Frankfurt Airport ........................................................................................ 3
2
Parken am Flughafen Frankfurt ................................................................................ 4
3
Ausschreibungsgegenstand ..................................................................................... 5
3.1
Hintergründe und Status Quo ................................................................................... 5
3.2
Ausschreibungsvoraussetzungen ........................................................................... 5
3.3
Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands .................................................. 5
4
Rahmenbedingungen ................................................................................................ 9
4.1
Der Vertrag .................................................................................................................. 9
4.2
Die Vertragsdauer ...................................................................................................... 9
4.3
Das Entgelt ................................................................................................................. 9
5
Angebotsabgabe ...................................................................................................... 11
5.1
Angebotsinhalte ....................................................................................................... 11
5.2
Gewichtung der Bewertungskriterien .................................................................... 12
6
Ausschreibungsprozess ......................................................................................... 13
7
Weitere Informationen über öffentliche Halteflächen und Tarife ........................ 14
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1
Standort Frankfurt Airport
Die Fraport AG gehört international zu den führenden
Konzernen im Airport-Business und betreibt mit dem
Flughafen Frankfurt eines der bedeutendsten
Luftverkehrsdrehkreuze der Welt. Zum
Dienstleistungsspektrum der Fraport AG gehören nicht
nur sämtliche Services rund um den Flugbetrieb, Fraport
ist auch kompetenter Partner für Airport-Retailing,
Immobilien und Parkflächenentwicklung. Fraport steht im
Airport Business für höchste Qualität und gilt als
erfahrener, zuverlässiger Airportmanager und Partner.
Der Flughafen Frankfurt ist ein hochattraktiver internationaler Standort. Seine Einzigartigkeit verdankt er seiner
zentralen Lage und der Verkehrsvernetzung, seiner
Größe und seinem außerordentlich hohem Passagieraufkommen.
Die wichtigsten Fakten zum
Flughafen Frankfurt:
- Nummer 1 in Deutschland
- Nummer 4 in Europa
- Nummer 11 weltweit
- 61 Millionen Passagiere im Jahr 2015
- 80 000 Flughafenmitarbeiter
- internationales Drehkreuz
- Basis der Deutschen Lufthansa
- Touristenattraktion
- Conference Center
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Parken am Flughafen Frankfurt
Mit insgesamt ca. 56.400 Stellplätzen on- und
off-Airport ist die Fraport AG einer der größten
Betreiber im Bereich Parkraummanagement in Europa
und stellt seit über 40 Jahren ihre Kompetenz im
Management von Flughafen-Parkierungsanlagen und
in der Steuerung der landseitigen Anbindung unter
Beweis.
Die optimale Nutzung der Infrastruktur und hohe
Kundenakzeptanz durch die Berücksichtigung
individueller Kundenwünsche bilden die Maßstäbe aller
Weiterentwicklungen zur optimalen Allokation der
straßengebundenen Verkehre auf der vorhandenen
Infrastruktur (Vorfahrten, Parkplätze und Parkhäuser/
Tiefgaragen).
Daten & Fakten zum
Parkraummanagment:
- ca. 29.600 Stellplätze am Standort
- davon 14.800 öffentlich,
- Externes Parkraummanagement
und Verkehrssteuerung: The
Squaire, Gateway Gardens,
Messe Frankfurt und
Commerzbankarena Frankfurt
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Ausschreibungsgegenstand
3.1
Hintergründe und Status Quo
Die Fraport AG bietet unterschiedlichen Kundengruppen ein vielfältiges, bedürfnisorientiertes
Parkflächenangebot am Standort Frankfurt Airport an. Aktuelle Umbaumaßnahmen und
Veränderungen am Terminal 1 in der Terminalnahen-Fahrstrasse (TNF) haben zu einer
Neukonzeption des Vorfahrtsbereichs und damit in Teilen einhergehenden Nutzungsänderungen
geführt.
Mit dieser Ausschreibung wird die Nutzung abgeschrankter, speziell gekennzeichneter und
entsprechend ausgestatteter Hotelbushalteflächen am Terminal 1 und Terminal 2, die in der
Passagierwegeführung berücksichtigt sind, geregelt. Die entsprechenden Hotelbushalteflächen stehen
ab dem 01.06.2016 auf dem Parkplatz P32 (Terminal 1) und auf dem Parkplatz P17 (Terminal 2) zur
Verfügung.
3.2
Ausschreibungsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an der Ausschreibung sind alle Hotelbetreiber, die ihren Hotelgästen einen
Shuttledienst zum Flughafen Frankfurt anbieten oder Busbetreiber, die mit der Beförderung von
Hotelgästen durch ein oder mehrere Hotelbetreiber beauftragt sind (Nachweis über Beauftragung bzw.
Vollmacht zur Teilnahme an der Ausschreibung ist dem Angebot beizufügen). Als Hotelgast wird
verstanden, wer mindestens eine Übernachtung in dem Hotel gebucht und verbracht hat. Die Bildung
von Bietergemeinschaften (Zusammenschluss von mehreren Hotels, die für eine gemeinsame
Nutzungserlaubnis bieten) ist möglich.
Von der Ausschreibung ausgeschlossen sind Hotelbetreiber, Busbetreiber oder andere
Nutzergruppen, die diese Halteflächen für „Nicht-Hotelgäste“ nutzen wollen (bspw. off-Airport-Parking
ohne Hotelübernachtung).
3.3
Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands
Ausgeschrieben wird die Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen im nicht-öffentlichen Bereich
Terminal 1 Parkplatz P32 und im öffentlichen Bereich Terminal 2 Parkplatz P17. Die
Nutzungserlaubnis beinhaltet zudem die Einräumung eines Sondertarifes bei Inanspruchnahme des
öffentlich-zugänglichen Busparkplatzes P36.
Die Halteflächen P32 und P17 sind ausschließlich zum Ein-und Aussteigen der Hotelgäste
vorgesehen. Längere Haltevrgänge sind auf dem öffentlich-zugänglichen Busparkplatz P36 möglich.
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Nach Erteilung der Nutzungserlaubnis wird zwischen Fraport und dem Vertragspartner eine
Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte
Ziffer 4 dieser Ausschreibungsunterlage.
Hotelbushalteflächen an Terminal 1 und Terminal 2
Terminal 1 - P32
- 6 Stellplätze im nicht-öffentlichen
Bereich, keine feste Platzzuordnung
- berechtigt für diesen Parkbereich sind
Hotelbusse und weitere Fahrzeuge mit
Zufahrtskarte (wie z.B. der Fraport T1/T2
Pendelverkehr o.ä.)
Passagierführung zum Haltebereich durch
Ausschilderung des
Hotelbushaltebereiches
- Kennzeichnung mit Hotelbusstele
(Nennung Name und Telefonnummer des
Hotels) und Ausstattung mit einem
Telefon (Telefonkurzwahl zum Hotel)
- Uneingeschränkte Frequentierung der
Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein
Fahrzeug den Haltebereich anfahren)
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Terminal 2 - P17
- 6 Stellplätze im öffentlichen Parkbereich
P 17, keine feste Platzzuordnung
- Passagierführung zum Haltebereich
durch Ausschilderung des
Hotelbushaltebereiches
- Kennzeichnung mit Hotelbusstele
(Nennung Name und Telefonnummer des
Hotels) und Ausstattung mit einem Telefon
(Telefonkurzwahl zum Hotel)
- Uneingeschränkte Frequentierung der
Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein
Fahrzeug den Haltebereich anfahren)
- Hinweis. Diese Plätze können auch von
anderen Busunternehmen mit und ohne
Zugangskarte angefahren werden.
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Öffentlicher Busparkplatz P36:
-
Lage: 260 m zum Terminal 1 Halle C; überwiegend überdacht
Kapazität: ca. 38 Stellplätze für Groß- und Kleinbusse und ca. 30 Stellplätze für PKW’s
Keine Passagierführung zum Haltebereich; keine Ausschilderung des Hotelbushaltebereiches
Keine Kennzeichnung mit Hotelbusstele (keine Nennung des Hotelnamens oder der
Telefonnummer des Hotels)
Kein Telefon mit Telefonkurzwahl zum Hotel
Uneingeschränkte Frequentierung der Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein Fahrzeug den
Haltebereich anfahren)
Hinweis: Dieser Parkplatz kann auch von anderen Busunternehmen mit und ohne
Zugangskarte angefahren werden.
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Rahmenbedingungen
4.1
Der Vertrag
Nach Erteilung der Nutzungserlaubnis wird zwischen Fraport und dem Vertragspartner ein Vertrag/
eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für
Hotelbushalteflächen am Flughafen Frankfurt erhält der Vertragspartner eine Zufahrtskarte zu den
Halteflächen im nicht öffentlichen Bereich Terminal 1 Parkplatz P32 und im öffentlichen Bereich
Terminal 2 Parkplatz P17. Zudem wird während der Vertragsdauer der Nutzungsvereinbarung ein
Sondertarif für die Nutzung des öffentlich- zugänglichen Parkplatzes P 36 eingeräumt.
4.2
Die Vertragsdauer
Die Nutzungsvereinbarung, welche die Nutzung der Hotelbushalteflächen am Terminal 1 P32 Terminal
2 P17 beinhaltet und die Sondertarifierung bei Nutzung des Busparkplatzes P36 ermöglicht, wird
durch einen auf die Dauer von drei Jahren befristeten Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird vom
01.06.2016 bis zum 31.05.2019 zwischen der Fraport AG und dem Vertragspartner in schriftlicher
Form geschlossen.
4.3
Das Entgelt
Das monatlich zu zahlende Entgelt berechnet sich aus:

dem von Ihnen im Ausschreibungsverfahren individuell gebotenen monatlichen
Nutzungsentgelt / Monatsmindestpauschale (Punkt a)

unter Anrechnung vorgangsbezogener Haltegebühren bis zur Höhe der individuellen
Monatsmindestpauschale (Punkt b)

und unter Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher vorgangsbezogener Haltegebühren
bei Überschreiten der individuellen Monatsmindestpauschale (Punkt c).
Bei Abschluss einer Nutzungsvereinbarung werden Sondertarife für die vorgangsbezogene
Abrechnung bei Nutzung des öffentlich zugänglichen Parkplatzes P 36 eingeräumt (s. Punkt b (2)).
Im Einzelnen:
a) Monatliches Nutzungsentgelt / Individuelle Monatsmindestpauschale
Im Rahmen Ihrer Bewerbung bieten Sie eine verbindliche und individuelle
Monatsmindestpauschale für eine Nutzungserlaubnis, welche eine Zufahrtskarte für die
Halteflächen P17, P32 und die Sondertarifierung für P36 beinhaltet. Die
Monatsmindestpauschale wird monatlich während der gesamten Vertragsdauer abgerechnet.
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b) Anrechnung der vorgangsbezogenen Haltegebühren bis zur Höhe der individuellen
Monatsmindestpauschale
Die monatlichen, vorgangsbezogenen Gebühren für P17, P32 und P36 werden auf die
individuell festgesetzte Monatsmindestpauschale angerechnet. Fallen diese insgesamt pro
Monat unter oder entsprechen exakt der individuellen Monatsmindestpauschale, wird der
Monatsmindestpauschalbetrag wie in 4.3.a) beschrieben abgerechnet. Jeder Haltevorgang
wird zu folgenden Konditionen berechnet:
(1) Tarif für vorgangsbezogene Abrechnung P17 und P32 (je Zufahrt in den
Bereich)



Bei einer Haltedauer bis zu 15 Min.:
Bei einer Haltedauer bis zu 30 Min.:
Bei einer maximalen Haltedauer von 60 Min:
1,68 €
6,72 €
13,44 €
Alle Preise sind Nettopreise exkl. 19% Umsatzsteuer, die zu berücksichtigen ist.
(2) Sondertarif für vorgangsbezogene Abrechnung P36 für Inhaber einer
Nutzungsvereinbarung für P 32 und P17
Hotelbusbetreiber mit einer Nutzungvereinbarung für P32 und P17 erhalten einen Sondertarif
für Parkvorgänge bis 30 Min. auf dem öffentlichen Busparkplatz P36 am Terminal 1.
 Vorgangsbezogene Abrechnung (je Zufahrt in den Bereich)
 Bei einer Haltedauer bis zu 30 Min.:
1,68 € (Sondertarif)
 Jede weitere Stunde:
6,72 € (Normaltarif)
 Maximum pro Tag:
47,05 € (Normaltarif)
Alle Preise sind Nettopreise exkl. 19% Umsatzsteuer, die zu berücksichtigen ist.
Hinweis: Der Busparkplatz P36 kann auch von anderen Busunternehmen (mit/ohne
Nutzungsvereinbarung) angefahren werden. Es gibt keine feste Halteplatzzuordnung oder –
kennzeichnung für Hotelbusse, keine Hotelbusstele und kein Telefon. Der Busparkplatz P36
ist nicht in der Wegeführung am Flughafen als Hotelparkplatz gekennzeichnet bzw.
ausgeschildert.
c) Abrechnung zusätzlicher vorgangsbezogener Haltegebühren bei Überschreiten der
individuellen Monatsmindestpauschale
Übersteigen die monatlichen, vorgangsbezogenen Haltegebühren in Summe für P17, P32 und
P36 die individuelle Monatsmindestpauschale, erfolgt eine Nachberechnung der jeweiligen
monatlichen Differenz vierteljährlich zum Quartalsende zu den unter 4.3.b (1) und (2)
beschriebenen Tarifen per Rechnung.
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Angebotsabgabe
5.1
Angebotsinhalte
Bitte reichen Sie uns Ihre aussagekräftigen Angebotsunterlagen bis zum 29. April 2016
12:00 Uhr ein.
Folgende verbindliche Angaben sind bei der Abgabe eines Angebotes durch den Hotelbetreiber
bzw. Busbetreiber zu machen:
1. Kurzbeschreibung des Hotels unter Angabe der Zimmeranzahl und der Entfernung zum
Flughafen (Luftlinie zum Referenzpunkt: Terminal 1 Breiten & Längengrad +50°03‘00‘‘N;
8°33‘55‘‘O). Wir bitten um Angabe der Hotelkoordinaten.
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Anzahl Zimmer wird bei der Bewertung für alle Hotels der jeweiligen Bietergemeinschaft
aufsummiert (z.B. Bietergemeinschaft 1: Hotel a 50 Zimmer, Hotel b 200 Zimmer, Hotel c 400
Zimmer. In die Bewertung fließt dann für die Bietergemeinschaft 1 die Anzahl der Hotelzimmer
mit 650 ein)
Für die Entfernung wird bei der Bewertung der Mittelwert gebildet (Luftlinie zum
Referenzpunkt: Terminal 1 Breiten & Längengrad +50°03‘00‘‘N; 8°33‘55‘‘O). Wir bitten um
Angabe der Hotelkoordinaten.
2. Zusätzlich bei Angebotsabgabe als beauftragter bzw. bevollmächtigter Busbetreiber:
beauftragendes/beauftragende Hotelunternehmen, Nachweis über die Beauftragung, Laufzeit
des Vertrags/der Verträge bzw. Vollmacht zur Teilnahme an der Ausschreibung.
3. Je Nutzungserlaubnis wird eine Zufahrtskarte zu den Bushaltebereichen P17, P32 und P36
vergeben. Angabe der gewünschten Anzahl der Nutzungserlaubnisse.
4. Individuelles Gebot einer Monatsmindestpauschale je Nutzungserlaubnis (in Summe für
P32, P17 und P36) in Euro netto
5. Geplante Anfahrten pro Tag je Zufahrtskarte
a. Terminal 1 P32
b. Terminal 2 P17
c.
Busparkplatz P36
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Aufsummierung der geplanten Anfahrten bei der Bewertung jeweils für a), b), c)
6. Geplante Anfahrten pro Stunde je Zufahrtskarte (falls möglich)
a. Terminal 1 P32
b. Terminal 2 P17
c.
Busparkplatz P36
Die Vorlage eines verbindlichen Fahrplans ist nicht zwingend notwendig, jedoch erwünscht.
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Aufsummierung der geplanten Anfahrten bei der Bewertung jeweils für a, b, c
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7. Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (Anzahl Sitzplätze, Länge des Fahrzeugs in
Metern, Gewicht, Antriebstechnik: Elektro, Verbrennungsmotor, Hybrid, andere). Im Rahmen
der Bewertung werden für den Einsatz von alternativen umweltfreundlichen Antrieben 15
Zusatzpunkte vergeben, sofern ein Nachweis für den Einsatz solcher Fahrzeuge als
Hotelbusshuttle am Flughafen Frankfurt mitgeliefert wird. Sollten umweltfreundliche
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zum Verbrennungsmotor für den Einsatz in 2016 erst in
Planung sein, berücksichtigen wir diese bei der Vergabe der Zusatzpunkte, unter der
Voraussetzung, dass ein Nachweis (z.B. Auszug aus dem Kauf- oder Leasingvertrag o.ä.) für
die Inbetriebnahme ab spätestens September 2016 mitgeliefert wird.
Hinweis: Die Fraport AG stellt keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
5.2
Gewichtung der Bewertungskriterien
Die Vergabe der Nutzungerlaubnis erfolgt nach gewichteter und festgelegter Bewertung der
Bieterkriterien. Als Bieterkiterien werden herangezogen:
Monatsmindestpauschale

70 Punkte
Anzahl Zimmer

15 Punkte
Entfernung zum Flughafen

15 Punkte
Nachhaltigkeit & Umwelt
(Einsatz von alternativen
umweltfreundlichen Antrieben) 
15 Zusatzpunkte
Die Größe der eingesetzten Fahrzeuge geht nicht in die Bewertung ein.
Die maximal erreichbare Punktzahl ist 115.
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Ausschreibungsprozess
Wenn Sie beabsichtigen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, informieren Sie uns bitte per E-Mail
an [email protected] bis zum 31.03.2016.
Die Vergabe der Nutzungserlaubnisse erfolgt nach festgelegten Richtlinien der Fraport AG: Einen Tag
nach Fristablauf werden alle eingegangenen Bewerbungen geöffnet. Es erfolgt die Bewertung durch
das Parkraummanagement. Diese Auswertung richtet sich nach den unter Punkt 5 beschriebenen Kriterien. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Angebote berücksichtigt werden.
Bewerbungsadresse
Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Stichwort:
„Ausschreibung Hotelbushalteflächen“
per Email an: [email protected]
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Post entgegen:
Fraport AG
Parkraummanagement und landseitige Verkehrsanbindung (HVM-PV)
Frau Claudia Glück
Stichwort: „Ausschreibung Hotelbushalteflächen“
60547 Frankfurt
Bewerbungsschluss ist am 29.04.2016 um 12:00h
Ansprechpartner
Für Fragen zu den Angebotseinholungsunterlagen stehen Ihnen Frau Claudia Glück und Herr Jens
Boddenberg gerne zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre Anfragen schriftlich mit dem Stichwort
„Anfrage Hotelbushalteflächen“ an die E-Mail [email protected] ein. Die Antworten auf gestellte Fragen werden allen Teilnehmern auf den Internetseiten www.frankfurt-airport.de und
www.fraport.de zugänglich gemacht. Zusätzlich versenden wir die Antworten per E-Mail an die Bewerber, die uns über Ihre Teilnahme an der Ausschreibung per E-Mail informiert haben.
Bitte beachten Sie
Die im Rahmen dieser Angebotseinholung genannten Zahlen und Daten, insbesondere Aussagen zu
Passagierzahlen, sind Vergangenheitswerte. Die Fraport AG kann keine Haftung dafür übernehmen,
dass Vergangenheitswerte für die Zukunft Bestand haben. Auch Verkehrsprognosen sind stets ohne
Gewähr. Im Rahmen des Luftverkehrs sind zudem Änderungen in der Zuordnung der Airlines auf bestimmte Terminalbereiche und in der Passagierstruktur möglich und nicht vorhersehbar. Aussagen in
dieser Unterlage dienen der Information und werden weder Geschäftsgrundlage noch Bestandteil einer späteren Nutzungsvereinbarung. Die in der Unterlage genannten Daten sind vertraulich zu behandeln.
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Weitere Informationen über öffentliche Halteflächen und
Tarife
Die Fraport AG stellt unterschiedlichen Nutzergruppen alternative Park- und Haltebereiche zur
Verfügung, die öffentlich sind und frei zugänglich angefahren werden dürfen: Terminal 1: P29, P35,
P39, P36 und Terminal 2: P17, P18, P19. Die Nutzung dieser Bereiche ist NICHT Gegenstand der
Ausschreibung und wird NICHT auf die individuelle Monatsmindestpauschale angerechnet. Die
Abrechnung erfolgt direkt am Kassenautomaten auf der jeweiligen Fläche zu folgenden Konditionen:
Tarifbeispiele:
Fahrzeuge <6m und <3,5 t
bis 10 Min
frei auf allen o.g. Flächen
(PKW’s und Kleinbusse):
bis 15 Min:
2 EUR
auf P29, P31, P36
2,50 EUR
auf P35, P17, P18, P19, P39
8 EUR
auf P29, P31, P36
10 EUR
auf P35, P39
1 Stunde:
Fahrzeuge >6m und >3,5 t
bis 15 Min:
5 EUR
auf P17
(Großbusse)
bis 30 Min:
4 EUR
auf P36
10 EUR
auf P17
8 EUR
auf P36
1 Stunde:
Hinweis: Bitte beachten Sie die Zulassungsbeschränkungen (Beschilderung) an den einzelnen Parkund Haltebereichen. Es gibt KEINE fest zugewiesenen Stellplätze.
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