Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 Ausschreibung: Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Terminal 1 P 32 und Terminal 2 P 17 © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 1/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Standort Frankfurt Airport ........................................................................................ 3 2 Parken am Flughafen Frankfurt ................................................................................ 4 3 Ausschreibungsgegenstand ..................................................................................... 5 3.1 Hintergründe und Status Quo ................................................................................... 5 3.2 Ausschreibungsvoraussetzungen ........................................................................... 5 3.3 Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands .................................................. 5 4 Rahmenbedingungen ................................................................................................ 9 4.1 Der Vertrag .................................................................................................................. 9 4.2 Die Vertragsdauer ...................................................................................................... 9 4.3 Das Entgelt ................................................................................................................. 9 5 Angebotsabgabe ...................................................................................................... 11 5.1 Angebotsinhalte ....................................................................................................... 11 5.2 Gewichtung der Bewertungskriterien .................................................................... 12 6 Ausschreibungsprozess ......................................................................................... 13 7 Weitere Informationen über öffentliche Halteflächen und Tarife ........................ 14 © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 2/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 1 Standort Frankfurt Airport Die Fraport AG gehört international zu den führenden Konzernen im Airport-Business und betreibt mit dem Flughafen Frankfurt eines der bedeutendsten Luftverkehrsdrehkreuze der Welt. Zum Dienstleistungsspektrum der Fraport AG gehören nicht nur sämtliche Services rund um den Flugbetrieb, Fraport ist auch kompetenter Partner für Airport-Retailing, Immobilien und Parkflächenentwicklung. Fraport steht im Airport Business für höchste Qualität und gilt als erfahrener, zuverlässiger Airportmanager und Partner. Der Flughafen Frankfurt ist ein hochattraktiver internationaler Standort. Seine Einzigartigkeit verdankt er seiner zentralen Lage und der Verkehrsvernetzung, seiner Größe und seinem außerordentlich hohem Passagieraufkommen. Die wichtigsten Fakten zum Flughafen Frankfurt: - Nummer 1 in Deutschland - Nummer 4 in Europa - Nummer 11 weltweit - 61 Millionen Passagiere im Jahr 2015 - 80 000 Flughafenmitarbeiter - internationales Drehkreuz - Basis der Deutschen Lufthansa - Touristenattraktion - Conference Center Stand Januar 2016 © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 3/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 2 Parken am Flughafen Frankfurt Mit insgesamt ca. 56.400 Stellplätzen on- und off-Airport ist die Fraport AG einer der größten Betreiber im Bereich Parkraummanagement in Europa und stellt seit über 40 Jahren ihre Kompetenz im Management von Flughafen-Parkierungsanlagen und in der Steuerung der landseitigen Anbindung unter Beweis. Die optimale Nutzung der Infrastruktur und hohe Kundenakzeptanz durch die Berücksichtigung individueller Kundenwünsche bilden die Maßstäbe aller Weiterentwicklungen zur optimalen Allokation der straßengebundenen Verkehre auf der vorhandenen Infrastruktur (Vorfahrten, Parkplätze und Parkhäuser/ Tiefgaragen). Daten & Fakten zum Parkraummanagment: - ca. 29.600 Stellplätze am Standort - davon 14.800 öffentlich, - Externes Parkraummanagement und Verkehrssteuerung: The Squaire, Gateway Gardens, Messe Frankfurt und Commerzbankarena Frankfurt Stand Januar 2016 © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 4/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 3 Ausschreibungsgegenstand 3.1 Hintergründe und Status Quo Die Fraport AG bietet unterschiedlichen Kundengruppen ein vielfältiges, bedürfnisorientiertes Parkflächenangebot am Standort Frankfurt Airport an. Aktuelle Umbaumaßnahmen und Veränderungen am Terminal 1 in der Terminalnahen-Fahrstrasse (TNF) haben zu einer Neukonzeption des Vorfahrtsbereichs und damit in Teilen einhergehenden Nutzungsänderungen geführt. Mit dieser Ausschreibung wird die Nutzung abgeschrankter, speziell gekennzeichneter und entsprechend ausgestatteter Hotelbushalteflächen am Terminal 1 und Terminal 2, die in der Passagierwegeführung berücksichtigt sind, geregelt. Die entsprechenden Hotelbushalteflächen stehen ab dem 01.06.2016 auf dem Parkplatz P32 (Terminal 1) und auf dem Parkplatz P17 (Terminal 2) zur Verfügung. 3.2 Ausschreibungsvoraussetzungen Teilnahmeberechtigt an der Ausschreibung sind alle Hotelbetreiber, die ihren Hotelgästen einen Shuttledienst zum Flughafen Frankfurt anbieten oder Busbetreiber, die mit der Beförderung von Hotelgästen durch ein oder mehrere Hotelbetreiber beauftragt sind (Nachweis über Beauftragung bzw. Vollmacht zur Teilnahme an der Ausschreibung ist dem Angebot beizufügen). Als Hotelgast wird verstanden, wer mindestens eine Übernachtung in dem Hotel gebucht und verbracht hat. Die Bildung von Bietergemeinschaften (Zusammenschluss von mehreren Hotels, die für eine gemeinsame Nutzungserlaubnis bieten) ist möglich. Von der Ausschreibung ausgeschlossen sind Hotelbetreiber, Busbetreiber oder andere Nutzergruppen, die diese Halteflächen für „Nicht-Hotelgäste“ nutzen wollen (bspw. off-Airport-Parking ohne Hotelübernachtung). 3.3 Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands Ausgeschrieben wird die Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen im nicht-öffentlichen Bereich Terminal 1 Parkplatz P32 und im öffentlichen Bereich Terminal 2 Parkplatz P17. Die Nutzungserlaubnis beinhaltet zudem die Einräumung eines Sondertarifes bei Inanspruchnahme des öffentlich-zugänglichen Busparkplatzes P36. Die Halteflächen P32 und P17 sind ausschließlich zum Ein-und Aussteigen der Hotelgäste vorgesehen. Längere Haltevrgänge sind auf dem öffentlich-zugänglichen Busparkplatz P36 möglich. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 5/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 Nach Erteilung der Nutzungserlaubnis wird zwischen Fraport und dem Vertragspartner eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte Ziffer 4 dieser Ausschreibungsunterlage. Hotelbushalteflächen an Terminal 1 und Terminal 2 Terminal 1 - P32 - 6 Stellplätze im nicht-öffentlichen Bereich, keine feste Platzzuordnung - berechtigt für diesen Parkbereich sind Hotelbusse und weitere Fahrzeuge mit Zufahrtskarte (wie z.B. der Fraport T1/T2 Pendelverkehr o.ä.) Passagierführung zum Haltebereich durch Ausschilderung des Hotelbushaltebereiches - Kennzeichnung mit Hotelbusstele (Nennung Name und Telefonnummer des Hotels) und Ausstattung mit einem Telefon (Telefonkurzwahl zum Hotel) - Uneingeschränkte Frequentierung der Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein Fahrzeug den Haltebereich anfahren) © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 6/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 Terminal 2 - P17 - 6 Stellplätze im öffentlichen Parkbereich P 17, keine feste Platzzuordnung - Passagierführung zum Haltebereich durch Ausschilderung des Hotelbushaltebereiches - Kennzeichnung mit Hotelbusstele (Nennung Name und Telefonnummer des Hotels) und Ausstattung mit einem Telefon (Telefonkurzwahl zum Hotel) - Uneingeschränkte Frequentierung der Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein Fahrzeug den Haltebereich anfahren) - Hinweis. Diese Plätze können auch von anderen Busunternehmen mit und ohne Zugangskarte angefahren werden. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 7/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 Öffentlicher Busparkplatz P36: - Lage: 260 m zum Terminal 1 Halle C; überwiegend überdacht Kapazität: ca. 38 Stellplätze für Groß- und Kleinbusse und ca. 30 Stellplätze für PKW’s Keine Passagierführung zum Haltebereich; keine Ausschilderung des Hotelbushaltebereiches Keine Kennzeichnung mit Hotelbusstele (keine Nennung des Hotelnamens oder der Telefonnummer des Hotels) Kein Telefon mit Telefonkurzwahl zum Hotel Uneingeschränkte Frequentierung der Fläche (Pro Zufahrtskarte kann nur ein Fahrzeug den Haltebereich anfahren) Hinweis: Dieser Parkplatz kann auch von anderen Busunternehmen mit und ohne Zugangskarte angefahren werden. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 8/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 4 Rahmenbedingungen 4.1 Der Vertrag Nach Erteilung der Nutzungserlaubnis wird zwischen Fraport und dem Vertragspartner ein Vertrag/ eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für Hotelbushalteflächen am Flughafen Frankfurt erhält der Vertragspartner eine Zufahrtskarte zu den Halteflächen im nicht öffentlichen Bereich Terminal 1 Parkplatz P32 und im öffentlichen Bereich Terminal 2 Parkplatz P17. Zudem wird während der Vertragsdauer der Nutzungsvereinbarung ein Sondertarif für die Nutzung des öffentlich- zugänglichen Parkplatzes P 36 eingeräumt. 4.2 Die Vertragsdauer Die Nutzungsvereinbarung, welche die Nutzung der Hotelbushalteflächen am Terminal 1 P32 Terminal 2 P17 beinhaltet und die Sondertarifierung bei Nutzung des Busparkplatzes P36 ermöglicht, wird durch einen auf die Dauer von drei Jahren befristeten Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird vom 01.06.2016 bis zum 31.05.2019 zwischen der Fraport AG und dem Vertragspartner in schriftlicher Form geschlossen. 4.3 Das Entgelt Das monatlich zu zahlende Entgelt berechnet sich aus: dem von Ihnen im Ausschreibungsverfahren individuell gebotenen monatlichen Nutzungsentgelt / Monatsmindestpauschale (Punkt a) unter Anrechnung vorgangsbezogener Haltegebühren bis zur Höhe der individuellen Monatsmindestpauschale (Punkt b) und unter Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher vorgangsbezogener Haltegebühren bei Überschreiten der individuellen Monatsmindestpauschale (Punkt c). Bei Abschluss einer Nutzungsvereinbarung werden Sondertarife für die vorgangsbezogene Abrechnung bei Nutzung des öffentlich zugänglichen Parkplatzes P 36 eingeräumt (s. Punkt b (2)). Im Einzelnen: a) Monatliches Nutzungsentgelt / Individuelle Monatsmindestpauschale Im Rahmen Ihrer Bewerbung bieten Sie eine verbindliche und individuelle Monatsmindestpauschale für eine Nutzungserlaubnis, welche eine Zufahrtskarte für die Halteflächen P17, P32 und die Sondertarifierung für P36 beinhaltet. Die Monatsmindestpauschale wird monatlich während der gesamten Vertragsdauer abgerechnet. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 9/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 b) Anrechnung der vorgangsbezogenen Haltegebühren bis zur Höhe der individuellen Monatsmindestpauschale Die monatlichen, vorgangsbezogenen Gebühren für P17, P32 und P36 werden auf die individuell festgesetzte Monatsmindestpauschale angerechnet. Fallen diese insgesamt pro Monat unter oder entsprechen exakt der individuellen Monatsmindestpauschale, wird der Monatsmindestpauschalbetrag wie in 4.3.a) beschrieben abgerechnet. Jeder Haltevorgang wird zu folgenden Konditionen berechnet: (1) Tarif für vorgangsbezogene Abrechnung P17 und P32 (je Zufahrt in den Bereich) Bei einer Haltedauer bis zu 15 Min.: Bei einer Haltedauer bis zu 30 Min.: Bei einer maximalen Haltedauer von 60 Min: 1,68 € 6,72 € 13,44 € Alle Preise sind Nettopreise exkl. 19% Umsatzsteuer, die zu berücksichtigen ist. (2) Sondertarif für vorgangsbezogene Abrechnung P36 für Inhaber einer Nutzungsvereinbarung für P 32 und P17 Hotelbusbetreiber mit einer Nutzungvereinbarung für P32 und P17 erhalten einen Sondertarif für Parkvorgänge bis 30 Min. auf dem öffentlichen Busparkplatz P36 am Terminal 1. Vorgangsbezogene Abrechnung (je Zufahrt in den Bereich) Bei einer Haltedauer bis zu 30 Min.: 1,68 € (Sondertarif) Jede weitere Stunde: 6,72 € (Normaltarif) Maximum pro Tag: 47,05 € (Normaltarif) Alle Preise sind Nettopreise exkl. 19% Umsatzsteuer, die zu berücksichtigen ist. Hinweis: Der Busparkplatz P36 kann auch von anderen Busunternehmen (mit/ohne Nutzungsvereinbarung) angefahren werden. Es gibt keine feste Halteplatzzuordnung oder – kennzeichnung für Hotelbusse, keine Hotelbusstele und kein Telefon. Der Busparkplatz P36 ist nicht in der Wegeführung am Flughafen als Hotelparkplatz gekennzeichnet bzw. ausgeschildert. c) Abrechnung zusätzlicher vorgangsbezogener Haltegebühren bei Überschreiten der individuellen Monatsmindestpauschale Übersteigen die monatlichen, vorgangsbezogenen Haltegebühren in Summe für P17, P32 und P36 die individuelle Monatsmindestpauschale, erfolgt eine Nachberechnung der jeweiligen monatlichen Differenz vierteljährlich zum Quartalsende zu den unter 4.3.b (1) und (2) beschriebenen Tarifen per Rechnung. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 10/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 5 Angebotsabgabe 5.1 Angebotsinhalte Bitte reichen Sie uns Ihre aussagekräftigen Angebotsunterlagen bis zum 29. April 2016 12:00 Uhr ein. Folgende verbindliche Angaben sind bei der Abgabe eines Angebotes durch den Hotelbetreiber bzw. Busbetreiber zu machen: 1. Kurzbeschreibung des Hotels unter Angabe der Zimmeranzahl und der Entfernung zum Flughafen (Luftlinie zum Referenzpunkt: Terminal 1 Breiten & Längengrad +50°03‘00‘‘N; 8°33‘55‘‘O). Wir bitten um Angabe der Hotelkoordinaten. Hinweis für Bietergemeinschaften: Anzahl Zimmer wird bei der Bewertung für alle Hotels der jeweiligen Bietergemeinschaft aufsummiert (z.B. Bietergemeinschaft 1: Hotel a 50 Zimmer, Hotel b 200 Zimmer, Hotel c 400 Zimmer. In die Bewertung fließt dann für die Bietergemeinschaft 1 die Anzahl der Hotelzimmer mit 650 ein) Für die Entfernung wird bei der Bewertung der Mittelwert gebildet (Luftlinie zum Referenzpunkt: Terminal 1 Breiten & Längengrad +50°03‘00‘‘N; 8°33‘55‘‘O). Wir bitten um Angabe der Hotelkoordinaten. 2. Zusätzlich bei Angebotsabgabe als beauftragter bzw. bevollmächtigter Busbetreiber: beauftragendes/beauftragende Hotelunternehmen, Nachweis über die Beauftragung, Laufzeit des Vertrags/der Verträge bzw. Vollmacht zur Teilnahme an der Ausschreibung. 3. Je Nutzungserlaubnis wird eine Zufahrtskarte zu den Bushaltebereichen P17, P32 und P36 vergeben. Angabe der gewünschten Anzahl der Nutzungserlaubnisse. 4. Individuelles Gebot einer Monatsmindestpauschale je Nutzungserlaubnis (in Summe für P32, P17 und P36) in Euro netto 5. Geplante Anfahrten pro Tag je Zufahrtskarte a. Terminal 1 P32 b. Terminal 2 P17 c. Busparkplatz P36 Hinweis für Bietergemeinschaften: Aufsummierung der geplanten Anfahrten bei der Bewertung jeweils für a), b), c) 6. Geplante Anfahrten pro Stunde je Zufahrtskarte (falls möglich) a. Terminal 1 P32 b. Terminal 2 P17 c. Busparkplatz P36 Die Vorlage eines verbindlichen Fahrplans ist nicht zwingend notwendig, jedoch erwünscht. Hinweis für Bietergemeinschaften: Aufsummierung der geplanten Anfahrten bei der Bewertung jeweils für a, b, c © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 11/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 7. Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (Anzahl Sitzplätze, Länge des Fahrzeugs in Metern, Gewicht, Antriebstechnik: Elektro, Verbrennungsmotor, Hybrid, andere). Im Rahmen der Bewertung werden für den Einsatz von alternativen umweltfreundlichen Antrieben 15 Zusatzpunkte vergeben, sofern ein Nachweis für den Einsatz solcher Fahrzeuge als Hotelbusshuttle am Flughafen Frankfurt mitgeliefert wird. Sollten umweltfreundliche Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zum Verbrennungsmotor für den Einsatz in 2016 erst in Planung sein, berücksichtigen wir diese bei der Vergabe der Zusatzpunkte, unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis (z.B. Auszug aus dem Kauf- oder Leasingvertrag o.ä.) für die Inbetriebnahme ab spätestens September 2016 mitgeliefert wird. Hinweis: Die Fraport AG stellt keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung. 5.2 Gewichtung der Bewertungskriterien Die Vergabe der Nutzungerlaubnis erfolgt nach gewichteter und festgelegter Bewertung der Bieterkriterien. Als Bieterkiterien werden herangezogen: Monatsmindestpauschale 70 Punkte Anzahl Zimmer 15 Punkte Entfernung zum Flughafen 15 Punkte Nachhaltigkeit & Umwelt (Einsatz von alternativen umweltfreundlichen Antrieben) 15 Zusatzpunkte Die Größe der eingesetzten Fahrzeuge geht nicht in die Bewertung ein. Die maximal erreichbare Punktzahl ist 115. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 12/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 6 Ausschreibungsprozess Wenn Sie beabsichtigen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, informieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected] bis zum 31.03.2016. Die Vergabe der Nutzungserlaubnisse erfolgt nach festgelegten Richtlinien der Fraport AG: Einen Tag nach Fristablauf werden alle eingegangenen Bewerbungen geöffnet. Es erfolgt die Bewertung durch das Parkraummanagement. Diese Auswertung richtet sich nach den unter Punkt 5 beschriebenen Kriterien. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Angebote berücksichtigt werden. Bewerbungsadresse Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Stichwort: „Ausschreibung Hotelbushalteflächen“ per Email an: [email protected] Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Post entgegen: Fraport AG Parkraummanagement und landseitige Verkehrsanbindung (HVM-PV) Frau Claudia Glück Stichwort: „Ausschreibung Hotelbushalteflächen“ 60547 Frankfurt Bewerbungsschluss ist am 29.04.2016 um 12:00h Ansprechpartner Für Fragen zu den Angebotseinholungsunterlagen stehen Ihnen Frau Claudia Glück und Herr Jens Boddenberg gerne zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre Anfragen schriftlich mit dem Stichwort „Anfrage Hotelbushalteflächen“ an die E-Mail [email protected] ein. Die Antworten auf gestellte Fragen werden allen Teilnehmern auf den Internetseiten www.frankfurt-airport.de und www.fraport.de zugänglich gemacht. Zusätzlich versenden wir die Antworten per E-Mail an die Bewerber, die uns über Ihre Teilnahme an der Ausschreibung per E-Mail informiert haben. Bitte beachten Sie Die im Rahmen dieser Angebotseinholung genannten Zahlen und Daten, insbesondere Aussagen zu Passagierzahlen, sind Vergangenheitswerte. Die Fraport AG kann keine Haftung dafür übernehmen, dass Vergangenheitswerte für die Zukunft Bestand haben. Auch Verkehrsprognosen sind stets ohne Gewähr. Im Rahmen des Luftverkehrs sind zudem Änderungen in der Zuordnung der Airlines auf bestimmte Terminalbereiche und in der Passagierstruktur möglich und nicht vorhersehbar. Aussagen in dieser Unterlage dienen der Information und werden weder Geschäftsgrundlage noch Bestandteil einer späteren Nutzungsvereinbarung. Die in der Unterlage genannten Daten sind vertraulich zu behandeln. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Blatt 13/13 Nutzungserlaubnis für Hotelbushalteflächen am Standort Flughafen Frankfurt Erstellt von: Claudia Glück, HVM-PV Stand: März 2016 7 Weitere Informationen über öffentliche Halteflächen und Tarife Die Fraport AG stellt unterschiedlichen Nutzergruppen alternative Park- und Haltebereiche zur Verfügung, die öffentlich sind und frei zugänglich angefahren werden dürfen: Terminal 1: P29, P35, P39, P36 und Terminal 2: P17, P18, P19. Die Nutzung dieser Bereiche ist NICHT Gegenstand der Ausschreibung und wird NICHT auf die individuelle Monatsmindestpauschale angerechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt am Kassenautomaten auf der jeweiligen Fläche zu folgenden Konditionen: Tarifbeispiele: Fahrzeuge <6m und <3,5 t bis 10 Min frei auf allen o.g. Flächen (PKW’s und Kleinbusse): bis 15 Min: 2 EUR auf P29, P31, P36 2,50 EUR auf P35, P17, P18, P19, P39 8 EUR auf P29, P31, P36 10 EUR auf P35, P39 1 Stunde: Fahrzeuge >6m und >3,5 t bis 15 Min: 5 EUR auf P17 (Großbusse) bis 30 Min: 4 EUR auf P36 10 EUR auf P17 8 EUR auf P36 1 Stunde: Hinweis: Bitte beachten Sie die Zulassungsbeschränkungen (Beschilderung) an den einzelnen Parkund Haltebereichen. Es gibt KEINE fest zugewiesenen Stellplätze. © Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
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