A U S S C H R E I B U N G

AUSSCHREIBUNG 2015/2016
1 Maßgebend für die Durchführung des Spielbetriebes ist die NFV - Satzung in Verbindung mit
dieser Ausschreibung. Diese Ausschreibung ist auch in den Fällen verbindlich, in denen sie von
der NFV - Satzung abweicht.
2 Nach der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft
einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Sie
sind nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen.
3 Im Spieljahr 2015/2016 spielen alle Juniorenmannschaften in Jahrgangsstaffeln, die AJunioren und die Juniorinnen in Altersklassen. Die Punkte und Tore aus der Herbstserie aller
Staffeln, zählen in der Frühjahrsserie nicht.
4 Der Spielbetrieb alle Jahrgänge oder Altersklassen regelt diese Ausschreibung, sowie ein
Anhang über die einzelnen Jahrgänge und Altersklassen, und der jeweilige Rahmenspielplan für
den Herbst und das Frühjahr. Der KJA behält sich vor, Änderungen an dieser Ausschreibung
vorzunehmen, wenn sich durch Besonderheiten wie Mannschaftsänderungen oder dergleichen,
andere Situationen ergeben.
5 Der Aufstieg in den Bezirk richtet sich nach der Ausschreibung des Bezirk für das Spieljahr
2015/2016.
6 Die Bedingungen über die Spielfeldgröße, die vom KJA im Frühjahr durch Besonderheiten geändert werden kann, ist einem Anhang zu dieser Ausschreibung zu entnehmen.
7 Die F- und G-Junioren spielen in der Herbstserie in einer gesonderten Spielrunde.
Nach Beendigung der Vorrunde spielen bei den G-Junioren die Mannschaften der jeweils Plätze
1, 2 und 3 eine Endrunde aus. Der Sieger der Endrunde der Erstplazierten ist Pokalsieger, und
nimmt am Super-Cup-Endspiel teil. Bei den F-Junioren werden die Spielrunden für die Qualifikation in der Frühjahrsserie genutzt. Alle Spiele werden nach den Richtlinien der Fair-Play-Liga
durchgeführt.
8 Bei den Spielen um die Qualifikation für die Frühjahrsrunde zählt bei allen Platzierungen bei
Punktgleichheit der direkte Vergleich. Ist auch dieser gleich, entscheidet die Tordifferenz nach
den Regeln des NFV.
9 Bei den Spielen um die Teilnahme an der Qualifikationsrunde des Bezirks, werden bei einer
einfachen Runde in den 8er-Staffeln, die Rückspiele angesetzt. Sollten nach den Rückspielen
zwei oder mehrere Mannschaften Punktgleich sein, zählt der direkte Vergleich. Ist auch dieser
gleich, kommt es zu einem Entscheidungsspiel. Sollten nach den Spielen der U18-Junioren
nach der einfachen Runde zwei oder mehrere Mannschaften Punktgleich sein, kommt es zu
einem Rückspiel. Die Richtlinien für die Entscheidungsspiele werden durch den KJA bestimmt.
10 Bei den Spielen um die Kreis- oder Staffelmeisterschaft entscheidet bei Punktgleichheit der
direkte Vergleich. Bei einer einfachen Runde, wird nach der Vorrunde, ein Rückspiele angesetzt.
Die Richtlinien für die Entscheidungsspiele werden durch den KJA bestimmt.
11 Werden bis zum 01. Februar 2016 Mannschaften nachgemeldet, so werden diese Mannschaften durch den KJA den einzelnen Spielklassen zugeordnet.
12 Veränderungen in der Tabelle der Vorrundenstaffeln die nach dem 31. Dezember 2015 entstehen, können bei der Neubildung der Kreisligen und Kreisklassen für das Spieljahr 2/2015/16
nicht mehr berücksichtigt werden.
13 Der DFB-Pokal wird in alle Jahrgänge unter allen auf Kreisebene spielenden Mannschaften ausgespielt.
14 Endet ein Pokalspiel (ko-Spiele) oder Entscheidungsspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit
unentschieden, so wird im Anschluss ein Elfmeterschießen, also keine Verlängerung durch-
geführt. (11er Mannschaften 5, 7er und 9er Mannschaften 3 Schützen)
15 In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler/Spielerinnen beliebig oft ein- oder ausgewechselt werden.
16 In der G- bis D-Junioren können gemischte und auch reine Mädchenmannschaften mitspielen,
wenn diese einen gültigen Spielerpass haben.
Der Einsatz von Juniorinnen (ab Jahrgang 2002) in Junioren-Mannschaften ist nur auf Antrag
möglich.
17 Im Spieljahr 2015/2016 kommt in allen Altersklassen der Spielbericht-Online zur Anwendung.
Das weitere regelt der Anhang VI dieser Ausschreibung.
18 Ein Festspielen findet in den verschiedenen Jahrgängen bis einschließlich der U13-Junioren
nicht statt.
Bei den Juniorinnen findet ein Festspielen innerhalb verschiedener Altersklassen der D- bis BJuniorinnen nicht statt.
Unberücksichtigt davon, spielen sich Spieler/Spielerinnen innerhalb verschiedener Mannschaften eines Jahrgangs nach der Spielordnung fest.
19 Junioren und Juniorinnen dürfen an einem Tag nur an einem Spiel teilnehmen.
20 Keine Mannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen erwachsenen Betreuer reisen oder ein
Spiel austragen. Die Anwesenheit des Betreuers wird durch den Mannschaftsverantwortlichen
im Spielbericht-Online bestätigt.
21 Bei allen Spielen im Jugendbereich ist eine "Pass- und Gesichtskontrolle" vorgeschrieben.
Dieses ist durch den Schiedsrichter unter dem Punkt „Besonderheiten“ zu bestätigen.
22 Die Stichtage der Jugendspieler regelt der Anhang IV dieser Ausschreibung.
23 Spielverlegungen können über das DFBnet beantragt werden. Das weiter regelt der Anhang V
dieser Ausschreibung.
24 Anträge auf Spielverlegung ohne Zustimmung des Gegners werden z.B. bei Klassenfahrten
oder Konfirmationen genehmigt. Der Kreisjugendobmann ist rechtzeitig (2 Wochen) von der
geplanten Spielverlegung zu unterrichteten. Ein schriftlicher Nachweis ist mit dem Spielverlegungsantrag zu erbringen. Bei Spielabsagen wegen Krankheit ist eine ärztliche
Bescheinigung spätestens 3 Tage nach dem Spiel vorzulegen.
25 Bei Spielabsagen wegen schlechten Platzverhältnissen ist nach Möglichkeit ein neutraler
Schiedsrichter um die Abnahme des Platzes zu bitten. Es ist sofort der Kreisjugendobmann und
der Gegner zu benachrichtigen. Ein neuer Spieltermin muss sofort beim Kreisjugendobmann
gemeldet werden. Ansonsten wird das Spiel vom KJA angesetzt.
26 Freundschaftsspiele sind bis spätestens 3 Tage vor dem Spiel dem Kreisjugendobmann zu melden, und werden ins DFBnet eingepflegt. Für jedes Spiel ist ein Spielbericht-Online auszufüllen.
27 Turniere sind bis spätestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich mit der Ausschreibung beim
KJO zu melden, und von diesem zu genehmigen. Die Genehmigung ist erteilt, wenn keine
anders lautende Nachricht erfolgt.
28 Die Spielresultate ist über das DFBnet spätestens eine Stunde nach Spielende zu melden.
Spielende sind die im DFBnet angegebenen Spielzeiten und die Halbzeitpause.
29 Für notwendige Bestrafungen, Anrufungen, Einsprüche, Proteste, Berufung und Beschwerden
ist der Kreisjugendausschuss - bez. das Kreissportgericht Osterholz zuständig.
30 Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind bis sieben Tage nach Zustellung beim Vorsitzenden des KJA schriftlich einzureichen. Nach diesem Termin sind diese Ausschreibung und die
Anlagen zur Ausschreibung rechtsverbindlich.
Ausschreibung * Anhang I
Einteilung der Staffelleiter
A-Junioren
B-Junioren
C-Junioren
D-Junioren
E-Junioren
F-Junioren
G-Junioren
Juniorinnen
Helmut Hahn
Michael Bierwald
Reiner Lütjen
Uwe Holz
Holger Meyer
Matthias Ossmers
Jürgen Stegmann
Joann Glunz
Ausschreibung * Anhang II
Abweichende Schiedsrichterregeln im Jugendbereich
Nachfolgende Regeln sind bei den Jugendspielen ohne angesetzten, neutralen Schiedsrichtern außer
Kraft gesetzt:
1
Alle Jugendspiele sind grundsätzlich von geprüften Schiedsrichtern und nicht durch den verantwortlichen Betreuer zu leiten. Kein Spiel darf wegen eines fehlenden Schiedsrichters ausfallen.
Bei den Spielen der G- und F-Junioren wird an Stelle eines Schiedsrichters ein „Spielhelfer“ eingesetzt.
2
Für Jugendspieler aller Altersklassen ist das Tragen von Schienbeinschützern zwingend vorgeschrieben. Die Betreuer tragen die Verantwortung für ihre Spieler. Es darf jedoch kein Jugendspieler von der G- bis E-Junioren wegen fehlender Schienbeinschützer vom Platz gestellt werden.
3
Die Torwartregeln: Rückpass, zu langen halten des Balls sind für die G- bis E-Junioren aufgehoben.
4
Die Abseitsregel ist bei den G- und F-Junioren aufgehoben.
5
Bei einem T o r a b s t o ß (auf Kleinfeldern ohne Strafraum) muss der Ball ca. 10 Meter gespielt
sein, bevor er von einem anderen Spieler gespielt werden darf.
6
Bei den Spielen der Jahrgänge U7 bis U9 werden die Spiele analog der Spiele in der Halle durchgeführt.
6a
Ausnahmen: Decke und Mittellinie.
Ausschreibung * Anhang III
V o r g e s c h r i e b e n e
S p i e l e r z a h l
Juniorinnen
7 Spielerinnen
U19- bis U14-Junioren
11 Spieler
U13-Junioren
9 Spieler
U12- bis U7-Junioren
7 Spieler
!
Bei Spielbeginn müssen bei den 11er Mannschaften wenigsten 9, bei den 7er Mannschaften wenigsten
6 Spieler auf dem Platz sein, wovon einer der Torwart sein muss.
Der KJA kann für die Spieler im Frühjahr die Anzahl der Spieler verändern.
Ausschreibung * Anhang IV
Stichtage und Spielzeiten für das Spieljahr 2015/2016
Altersklasse
Jahrgang
Stichtag
Spielzeit
U19 - A1-Junioren
1997
01.01.1997
2 * 45 Min
U18 - A2-Junioren
1998
01.01.1998
2 * 45 Min
U17 - B1-Junioren
1999
01.01.1999
2 * 40 Min
U16- B2-Junioren
2000
01.01.2000
2 * 40 Min.
U15 - C1-Junioren
2001
01.01.2001
2 * 35 Min
U14 - C2-Junioren
2002
01.01.2002
2 * 35 Min
U13 - D1-Junioren
2003
01.01.2003
2 * 30 Min.
U12 - D2-Junioren
2004
01.01.2004
2 * 30 Min.
U11 - E1-Junioren
2005
01.01.2005
2 * 25 Min.
U10 - E2-Junioren
2006
01.01.2006
2 * 25 Min.
U9 - F1-Junioren
2007
01.01.2007
2 * 20 Min.
U8 - F2-Junioren
2008
01.01.2008
2 * 20 Min.
U7 - G-Junioren
2009
01.01.2009
3 * 15 Min.
A-Juniorinnen
1997
01.01.1997
2 * 40 Min.
B-Juniorinnen
1999
01.01.1999
2 * 35 Min.
C-Juniorinnen
2001
01.01.2001
2 * 30 Min.
D-Juniorinnen
2003
01.01.2003
2 * 25 Min.
Die Stichtage sind für alle Jahrgänge und Altersklassen zwingen vorgeschrieben.
Halbzeit
15 Min.
15 Min.
15 Min.
15 Min.
15 Min.
15 Min.
15 Min.
15 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
10 Min.
Folgende Ausnahmen sind hierbei möglich:
Juniorinnen dürfen beim Einsatz in Junioren-Mannschaft ein Jahrgang älter sein.
Bei den Juniorinnen und bei den G- und F-Junioren kann auf Antrag ein Spieler/Spielerin, in einem
Jahrgang darunter eingesetzt werden.
Vorraussetzung für diese Genehmigung sind:
• Keine Spielmöglichkeit in seinem Jahrgang oder seiner Altersklasse.
• Der Antrag kann für maximal 2 Juniorinnen bez. Junioren gestellt werden.
• Diese Spielmöglichkeit zählt nur für Spiele innerhalb des Kreis Osterholz
Der KJA kann in besonderen Fällen von diesen Vorrausetzung ab gehen.
Unabhängig von der kreisinternen Regelung, können Anträge nach § 3 Absatz 4 der JO gestellt werden.
Ausschreibung * Anhang V
Spielverlegungen für das Spieljahr 2015/2016
1 Alle Spielverlegungen sind nur über das DFBnet zu beantragen.
2 Spielverlegungen die nicht mehr über das DFBnet beantragt werden können, werden nur im besonderen Ausnahmefällen genehmigt, und müssen mit dem entsprechenden Formular, über
das DFBnet-Postfach beantragt werden.
3 Eine Absprache über den neuen Spieltermin ist grundsätzlich erforderlich.
4 Eine Spielverlegung ist grundsätzlich erst dann genehmigt, wenn der neue Termin im DFBnet
eingearbeitet ist.
5 Für jede Spielverlegung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr wird dem Verein der
die Spielverlegung beantragt hat in Rechnung gestellt.
6 Spielverlegungen im Bereich der A-, B- und C-Junioren werden nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt.
7 Der Kreisjugendobmann übernimmt die Meldung an den Schiedsrichteransetzer und den Staffelleiter.
8 Gebühren für genehmigte Spielverlegungen über das DFBnet:
A-, B-, und C-Junioren
20,00 € plus Verwaltungsgebühr
D-, E-, F- und G-Junioren und Juniorinnen
15,00 € plus Verwaltungsgebühr
9. Gebühren für genehmigte Spielverlegungen über das DFBnet-Postfach:
A-, B-, und C-Junioren
30,00 € plus Verwaltungsgebühr
D-, E-, F- und G-Junioren und Juniorinnen
20,00 € plus Verwaltungsgebühr
Die Gebühr verringert sich um 5,00 €, wenn die Verlegung über das DFBnet beantragt wird, und
vorgezogen wird. Der neue Spieltermin muss wenigsten 5 Tage vor dem bisherigen Termin liegt.
Ausschreibung * Anhang VI
Spielbericht-Online für das Spieljahr 2015/2016
1 Für alle Spiele im Spieljahr 2015/2016 kommt im NFV Kreis Osterholz der Spielbericht Online zur
Anwendung.
2 Beide Vereine füllen vor dem Spiel bis den Teil - 1 im DFBnet aus, und geben den Spielbericht
frei.
3 Der Spielbericht muss durch den angesetzten Schiedsrichter, wenn dieser nicht erschienen ist,
beziehungsweise keiner angesetzt wurde, durch den Heimverein gemeinsam mit dem Spielleiter,
am Spieltag bis 23:59 Uhr bearbeitet und freigegeben werden.
4 Ist bei einen Spiel der Schiedsrichter „nicht angetreten“, so müssen beide Vereine dieses durch
„Nichtantritt Schiedsrichter“ sofort nach dem Spiel, bestätigen. Bei den Juniorinnen ist dieses
nur durch den Heimverein notwendig.
5 Der Schiedsrichter und der Heimverein korrigieren nötigenfalls die Aufstellung, und füllen den Teil
2 des Spielberichts gewissenhaft aus.
6 Der Gastverein hat im Spielbericht lediglich zu bestätigen, dass der Schiedsrichter „nicht angetreten“ ist. Alle weiteren Eintragungen sind dem Gastverein untersagt.
7 Die Torschützen können auch nach Freigabe durch den Heimverein, durch den Betreuer der
jeweiligen Mannschaft vorgenommen werden. Dieses muss vor der Freigabe durch den
Staffelleiter geschehen.
8 Im Feld „Besondere Vorkommnisse“ sind folgende Punkte zu bestätigen:
• Einhaltung Eltern-Fan-Zone
• Einhaltung Betreuer-Zone
• Gesichts- und Passkontrolle
Des Weiteren sind bei den Spielrunden der G- und F-Junioren die Ergebnisse der einzelnen
Drittel festzuhalten.
9 Verstöße gegen diese Anweisungen werden mit einer Ordnungsstrafe belegt.
Ausschreibung * Anhang VII
Vorgeschriebene Spielgrößen - Coaching-Zone – Eltern Fan-Zone
In dieser Anlage werden die Spielfeldgrößen dargestellt.
Die im gelb eingezeichneten Bereiche sind die Coaching - Zonen, in denen sich max.
zwei Betreuer und die Ersatzspieler aufhalten dürfen.
Die blauen Bereiche sind für die Eltern und Fans bestimmt, grundsätzlich darf der Platz
nur von Trainern und Betreuern betreten werden.
Das Einhalten der Zonen muss durch den Schiedsrichter unter „Besonderheiten“ im
Spielbericht-Online bestätigt werden.