AUSSCHREIBUNG 2015/2016 1 Maßgebend für die Durchführung des Spielbetriebes ist die NFV - Satzung in Verbindung mit dieser Ausschreibung. Diese Ausschreibung ist auch in den Fällen verbindlich, in denen sie von der NFV - Satzung abweicht. 2 Nach der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Sie sind nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen. 3 Im Spieljahr 2015/2016 spielen alle Juniorenmannschaften in Jahrgangsstaffeln, die AJunioren und die Juniorinnen in Altersklassen. Die Punkte und Tore aus der Herbstserie aller Staffeln, zählen in der Frühjahrsserie nicht. 4 Der Spielbetrieb alle Jahrgänge oder Altersklassen regelt diese Ausschreibung, sowie ein Anhang über die einzelnen Jahrgänge und Altersklassen, und der jeweilige Rahmenspielplan für den Herbst und das Frühjahr. Der KJA behält sich vor, Änderungen an dieser Ausschreibung vorzunehmen, wenn sich durch Besonderheiten wie Mannschaftsänderungen oder dergleichen, andere Situationen ergeben. 5 Der Aufstieg in den Bezirk richtet sich nach der Ausschreibung des Bezirk für das Spieljahr 2015/2016. 6 Die Bedingungen über die Spielfeldgröße, die vom KJA im Frühjahr durch Besonderheiten geändert werden kann, ist einem Anhang zu dieser Ausschreibung zu entnehmen. 7 Die F- und G-Junioren spielen in der Herbstserie in einer gesonderten Spielrunde. Nach Beendigung der Vorrunde spielen bei den G-Junioren die Mannschaften der jeweils Plätze 1, 2 und 3 eine Endrunde aus. Der Sieger der Endrunde der Erstplazierten ist Pokalsieger, und nimmt am Super-Cup-Endspiel teil. Bei den F-Junioren werden die Spielrunden für die Qualifikation in der Frühjahrsserie genutzt. Alle Spiele werden nach den Richtlinien der Fair-Play-Liga durchgeführt. 8 Bei den Spielen um die Qualifikation für die Frühjahrsrunde zählt bei allen Platzierungen bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. Ist auch dieser gleich, entscheidet die Tordifferenz nach den Regeln des NFV. 9 Bei den Spielen um die Teilnahme an der Qualifikationsrunde des Bezirks, werden bei einer einfachen Runde in den 8er-Staffeln, die Rückspiele angesetzt. Sollten nach den Rückspielen zwei oder mehrere Mannschaften Punktgleich sein, zählt der direkte Vergleich. Ist auch dieser gleich, kommt es zu einem Entscheidungsspiel. Sollten nach den Spielen der U18-Junioren nach der einfachen Runde zwei oder mehrere Mannschaften Punktgleich sein, kommt es zu einem Rückspiel. Die Richtlinien für die Entscheidungsspiele werden durch den KJA bestimmt. 10 Bei den Spielen um die Kreis- oder Staffelmeisterschaft entscheidet bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. Bei einer einfachen Runde, wird nach der Vorrunde, ein Rückspiele angesetzt. Die Richtlinien für die Entscheidungsspiele werden durch den KJA bestimmt. 11 Werden bis zum 01. Februar 2016 Mannschaften nachgemeldet, so werden diese Mannschaften durch den KJA den einzelnen Spielklassen zugeordnet. 12 Veränderungen in der Tabelle der Vorrundenstaffeln die nach dem 31. Dezember 2015 entstehen, können bei der Neubildung der Kreisligen und Kreisklassen für das Spieljahr 2/2015/16 nicht mehr berücksichtigt werden. 13 Der DFB-Pokal wird in alle Jahrgänge unter allen auf Kreisebene spielenden Mannschaften ausgespielt. 14 Endet ein Pokalspiel (ko-Spiele) oder Entscheidungsspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so wird im Anschluss ein Elfmeterschießen, also keine Verlängerung durch- geführt. (11er Mannschaften 5, 7er und 9er Mannschaften 3 Schützen) 15 In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler/Spielerinnen beliebig oft ein- oder ausgewechselt werden. 16 In der G- bis D-Junioren können gemischte und auch reine Mädchenmannschaften mitspielen, wenn diese einen gültigen Spielerpass haben. Der Einsatz von Juniorinnen (ab Jahrgang 2002) in Junioren-Mannschaften ist nur auf Antrag möglich. 17 Im Spieljahr 2015/2016 kommt in allen Altersklassen der Spielbericht-Online zur Anwendung. Das weitere regelt der Anhang VI dieser Ausschreibung. 18 Ein Festspielen findet in den verschiedenen Jahrgängen bis einschließlich der U13-Junioren nicht statt. Bei den Juniorinnen findet ein Festspielen innerhalb verschiedener Altersklassen der D- bis BJuniorinnen nicht statt. Unberücksichtigt davon, spielen sich Spieler/Spielerinnen innerhalb verschiedener Mannschaften eines Jahrgangs nach der Spielordnung fest. 19 Junioren und Juniorinnen dürfen an einem Tag nur an einem Spiel teilnehmen. 20 Keine Mannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen erwachsenen Betreuer reisen oder ein Spiel austragen. Die Anwesenheit des Betreuers wird durch den Mannschaftsverantwortlichen im Spielbericht-Online bestätigt. 21 Bei allen Spielen im Jugendbereich ist eine "Pass- und Gesichtskontrolle" vorgeschrieben. Dieses ist durch den Schiedsrichter unter dem Punkt „Besonderheiten“ zu bestätigen. 22 Die Stichtage der Jugendspieler regelt der Anhang IV dieser Ausschreibung. 23 Spielverlegungen können über das DFBnet beantragt werden. Das weiter regelt der Anhang V dieser Ausschreibung. 24 Anträge auf Spielverlegung ohne Zustimmung des Gegners werden z.B. bei Klassenfahrten oder Konfirmationen genehmigt. Der Kreisjugendobmann ist rechtzeitig (2 Wochen) von der geplanten Spielverlegung zu unterrichteten. Ein schriftlicher Nachweis ist mit dem Spielverlegungsantrag zu erbringen. Bei Spielabsagen wegen Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung spätestens 3 Tage nach dem Spiel vorzulegen. 25 Bei Spielabsagen wegen schlechten Platzverhältnissen ist nach Möglichkeit ein neutraler Schiedsrichter um die Abnahme des Platzes zu bitten. Es ist sofort der Kreisjugendobmann und der Gegner zu benachrichtigen. Ein neuer Spieltermin muss sofort beim Kreisjugendobmann gemeldet werden. Ansonsten wird das Spiel vom KJA angesetzt. 26 Freundschaftsspiele sind bis spätestens 3 Tage vor dem Spiel dem Kreisjugendobmann zu melden, und werden ins DFBnet eingepflegt. Für jedes Spiel ist ein Spielbericht-Online auszufüllen. 27 Turniere sind bis spätestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich mit der Ausschreibung beim KJO zu melden, und von diesem zu genehmigen. Die Genehmigung ist erteilt, wenn keine anders lautende Nachricht erfolgt. 28 Die Spielresultate ist über das DFBnet spätestens eine Stunde nach Spielende zu melden. Spielende sind die im DFBnet angegebenen Spielzeiten und die Halbzeitpause. 29 Für notwendige Bestrafungen, Anrufungen, Einsprüche, Proteste, Berufung und Beschwerden ist der Kreisjugendausschuss - bez. das Kreissportgericht Osterholz zuständig. 30 Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind bis sieben Tage nach Zustellung beim Vorsitzenden des KJA schriftlich einzureichen. Nach diesem Termin sind diese Ausschreibung und die Anlagen zur Ausschreibung rechtsverbindlich. Ausschreibung * Anhang I Einteilung der Staffelleiter A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren Juniorinnen Helmut Hahn Michael Bierwald Reiner Lütjen Uwe Holz Holger Meyer Matthias Ossmers Jürgen Stegmann Joann Glunz Ausschreibung * Anhang II Abweichende Schiedsrichterregeln im Jugendbereich Nachfolgende Regeln sind bei den Jugendspielen ohne angesetzten, neutralen Schiedsrichtern außer Kraft gesetzt: 1 Alle Jugendspiele sind grundsätzlich von geprüften Schiedsrichtern und nicht durch den verantwortlichen Betreuer zu leiten. Kein Spiel darf wegen eines fehlenden Schiedsrichters ausfallen. Bei den Spielen der G- und F-Junioren wird an Stelle eines Schiedsrichters ein „Spielhelfer“ eingesetzt. 2 Für Jugendspieler aller Altersklassen ist das Tragen von Schienbeinschützern zwingend vorgeschrieben. Die Betreuer tragen die Verantwortung für ihre Spieler. Es darf jedoch kein Jugendspieler von der G- bis E-Junioren wegen fehlender Schienbeinschützer vom Platz gestellt werden. 3 Die Torwartregeln: Rückpass, zu langen halten des Balls sind für die G- bis E-Junioren aufgehoben. 4 Die Abseitsregel ist bei den G- und F-Junioren aufgehoben. 5 Bei einem T o r a b s t o ß (auf Kleinfeldern ohne Strafraum) muss der Ball ca. 10 Meter gespielt sein, bevor er von einem anderen Spieler gespielt werden darf. 6 Bei den Spielen der Jahrgänge U7 bis U9 werden die Spiele analog der Spiele in der Halle durchgeführt. 6a Ausnahmen: Decke und Mittellinie. Ausschreibung * Anhang III V o r g e s c h r i e b e n e S p i e l e r z a h l Juniorinnen 7 Spielerinnen U19- bis U14-Junioren 11 Spieler U13-Junioren 9 Spieler U12- bis U7-Junioren 7 Spieler ! Bei Spielbeginn müssen bei den 11er Mannschaften wenigsten 9, bei den 7er Mannschaften wenigsten 6 Spieler auf dem Platz sein, wovon einer der Torwart sein muss. Der KJA kann für die Spieler im Frühjahr die Anzahl der Spieler verändern. Ausschreibung * Anhang IV Stichtage und Spielzeiten für das Spieljahr 2015/2016 Altersklasse Jahrgang Stichtag Spielzeit U19 - A1-Junioren 1997 01.01.1997 2 * 45 Min U18 - A2-Junioren 1998 01.01.1998 2 * 45 Min U17 - B1-Junioren 1999 01.01.1999 2 * 40 Min U16- B2-Junioren 2000 01.01.2000 2 * 40 Min. U15 - C1-Junioren 2001 01.01.2001 2 * 35 Min U14 - C2-Junioren 2002 01.01.2002 2 * 35 Min U13 - D1-Junioren 2003 01.01.2003 2 * 30 Min. U12 - D2-Junioren 2004 01.01.2004 2 * 30 Min. U11 - E1-Junioren 2005 01.01.2005 2 * 25 Min. U10 - E2-Junioren 2006 01.01.2006 2 * 25 Min. U9 - F1-Junioren 2007 01.01.2007 2 * 20 Min. U8 - F2-Junioren 2008 01.01.2008 2 * 20 Min. U7 - G-Junioren 2009 01.01.2009 3 * 15 Min. A-Juniorinnen 1997 01.01.1997 2 * 40 Min. B-Juniorinnen 1999 01.01.1999 2 * 35 Min. C-Juniorinnen 2001 01.01.2001 2 * 30 Min. D-Juniorinnen 2003 01.01.2003 2 * 25 Min. Die Stichtage sind für alle Jahrgänge und Altersklassen zwingen vorgeschrieben. Halbzeit 15 Min. 15 Min. 15 Min. 15 Min. 15 Min. 15 Min. 15 Min. 15 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. 10 Min. Folgende Ausnahmen sind hierbei möglich: Juniorinnen dürfen beim Einsatz in Junioren-Mannschaft ein Jahrgang älter sein. Bei den Juniorinnen und bei den G- und F-Junioren kann auf Antrag ein Spieler/Spielerin, in einem Jahrgang darunter eingesetzt werden. Vorraussetzung für diese Genehmigung sind: • Keine Spielmöglichkeit in seinem Jahrgang oder seiner Altersklasse. • Der Antrag kann für maximal 2 Juniorinnen bez. Junioren gestellt werden. • Diese Spielmöglichkeit zählt nur für Spiele innerhalb des Kreis Osterholz Der KJA kann in besonderen Fällen von diesen Vorrausetzung ab gehen. Unabhängig von der kreisinternen Regelung, können Anträge nach § 3 Absatz 4 der JO gestellt werden. Ausschreibung * Anhang V Spielverlegungen für das Spieljahr 2015/2016 1 Alle Spielverlegungen sind nur über das DFBnet zu beantragen. 2 Spielverlegungen die nicht mehr über das DFBnet beantragt werden können, werden nur im besonderen Ausnahmefällen genehmigt, und müssen mit dem entsprechenden Formular, über das DFBnet-Postfach beantragt werden. 3 Eine Absprache über den neuen Spieltermin ist grundsätzlich erforderlich. 4 Eine Spielverlegung ist grundsätzlich erst dann genehmigt, wenn der neue Termin im DFBnet eingearbeitet ist. 5 Für jede Spielverlegung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr wird dem Verein der die Spielverlegung beantragt hat in Rechnung gestellt. 6 Spielverlegungen im Bereich der A-, B- und C-Junioren werden nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt. 7 Der Kreisjugendobmann übernimmt die Meldung an den Schiedsrichteransetzer und den Staffelleiter. 8 Gebühren für genehmigte Spielverlegungen über das DFBnet: A-, B-, und C-Junioren 20,00 € plus Verwaltungsgebühr D-, E-, F- und G-Junioren und Juniorinnen 15,00 € plus Verwaltungsgebühr 9. Gebühren für genehmigte Spielverlegungen über das DFBnet-Postfach: A-, B-, und C-Junioren 30,00 € plus Verwaltungsgebühr D-, E-, F- und G-Junioren und Juniorinnen 20,00 € plus Verwaltungsgebühr Die Gebühr verringert sich um 5,00 €, wenn die Verlegung über das DFBnet beantragt wird, und vorgezogen wird. Der neue Spieltermin muss wenigsten 5 Tage vor dem bisherigen Termin liegt. Ausschreibung * Anhang VI Spielbericht-Online für das Spieljahr 2015/2016 1 Für alle Spiele im Spieljahr 2015/2016 kommt im NFV Kreis Osterholz der Spielbericht Online zur Anwendung. 2 Beide Vereine füllen vor dem Spiel bis den Teil - 1 im DFBnet aus, und geben den Spielbericht frei. 3 Der Spielbericht muss durch den angesetzten Schiedsrichter, wenn dieser nicht erschienen ist, beziehungsweise keiner angesetzt wurde, durch den Heimverein gemeinsam mit dem Spielleiter, am Spieltag bis 23:59 Uhr bearbeitet und freigegeben werden. 4 Ist bei einen Spiel der Schiedsrichter „nicht angetreten“, so müssen beide Vereine dieses durch „Nichtantritt Schiedsrichter“ sofort nach dem Spiel, bestätigen. Bei den Juniorinnen ist dieses nur durch den Heimverein notwendig. 5 Der Schiedsrichter und der Heimverein korrigieren nötigenfalls die Aufstellung, und füllen den Teil 2 des Spielberichts gewissenhaft aus. 6 Der Gastverein hat im Spielbericht lediglich zu bestätigen, dass der Schiedsrichter „nicht angetreten“ ist. Alle weiteren Eintragungen sind dem Gastverein untersagt. 7 Die Torschützen können auch nach Freigabe durch den Heimverein, durch den Betreuer der jeweiligen Mannschaft vorgenommen werden. Dieses muss vor der Freigabe durch den Staffelleiter geschehen. 8 Im Feld „Besondere Vorkommnisse“ sind folgende Punkte zu bestätigen: • Einhaltung Eltern-Fan-Zone • Einhaltung Betreuer-Zone • Gesichts- und Passkontrolle Des Weiteren sind bei den Spielrunden der G- und F-Junioren die Ergebnisse der einzelnen Drittel festzuhalten. 9 Verstöße gegen diese Anweisungen werden mit einer Ordnungsstrafe belegt. Ausschreibung * Anhang VII Vorgeschriebene Spielgrößen - Coaching-Zone – Eltern Fan-Zone In dieser Anlage werden die Spielfeldgrößen dargestellt. Die im gelb eingezeichneten Bereiche sind die Coaching - Zonen, in denen sich max. zwei Betreuer und die Ersatzspieler aufhalten dürfen. Die blauen Bereiche sind für die Eltern und Fans bestimmt, grundsätzlich darf der Platz nur von Trainern und Betreuern betreten werden. Das Einhalten der Zonen muss durch den Schiedsrichter unter „Besonderheiten“ im Spielbericht-Online bestätigt werden.
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