Rahmenbedingungen Baufinanzierung 1. Allgemeines 1.1 Geschäftsgebiet Entsprechend unseres Regionalprinzips finanzieren wir Darlehensnehmer, deren Wohnsitz und Beleihungsobjekt im Geschäftsgebiet der PSD Bank KarlsruheNeustadt eG liegt. 1.2 Darlehensmindestbetrag Die Mindestsumme für eine Baufinanzierung beträgt 10.000,00 EUR. 1.3 Finanzierungshöhe Finanzierung bis 100 % des Kaufpreises/der angemessenen Herstellungskosten (bei entsprechender Bonität) möglich. Die Nebenkosten müssen durch Eigenkapital gedeckt sein. 1.4 Eigenleistungen Eigenleistungen in Höhe von 10 % der Bau- / Herstellungskosten können berücksichtigt werden. 1.5 Kundensegment Als Direktbank können wir nur Privatkunden eine Finanzierung anbieten, keine Finanzierung mit Firmenkunden. 1.6 Altersbeschränkung Grundsätzlich besteht keine Altersbeschränkung Es erfolgt eine individuelle Prüfung. 1.7 Gesamtfinanzierung Die Gesamtfinanzierung des Kundenvorhabens muss sichergestellt und mit den Darlehensunterlagen belegt sein. Bei Einsatz von Eigenkapital ist die Verfügbarkeit (Fälligkeit) der Gelder zu klären und durch aktuelle Kontoauszüge nachzuweisen. 1.8 Darlehen 500 TEUR Für Darlehen ab 500 TEUR ist die Zustimmung des Kreditausschusses notwendig. Berücksichtigen Sie bitte in diesen Fällen einen etwas größeren zeitlichen Vorlauf. 1.9 Gutachten Sofern der Objektauslauf (PSD-Grundschulden und evtl. Vorrang) über 300 TEUR liegt, benötigen wir ein Objekt-Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen, einem Sachverständigen mit gültiger Bestellung als IHK-Sachverständiger oder der die Zertifizierung durch hypZert besitzt. 1.10 Einzug der Darlehensrate über ein PSD GiroDirekt Die Darlehensraten werden von einem PSD GiroDirekt eingezogen. Sofern noch kein PSD GiroDirekt besteht, können Sie dieses gleichzeitig mit der PSD BauGeldAntrag eröffnen. Kunde sollte daher mit Darlehensauszahlung für entsprechende Kontodeckung sorgen. Gerne räumen wir dem Konto auch ein entsprechendes Limit ein. bei Darlehensnehmern. 2. Konditionen 2.1 auslauforientierte Konditionierung Die Basiskondition unseres Konditionstableaus hat Wirkung bis zu einem Auslauf von 60 % des Kaufpreises / der angemessenen Herstellungskosten. Bei einem Auslauf > 60 - 80 % wird ein Aufschlag von 0,30 % zur Basiskondition auf die gesamte Kreditsumme fällig. Bei einem Auslauf größer 80 % wird ein Aufschlag von 1,00 % zur Basiskondition auf die gesamte Kreditsumme fällig. . => die Anwendung erfolgt sowohl beim BauGeld als auch beim TopBauGeld. => keine Anwendung bei variablen Konditionen und bei der 1-Jahres-Vorfinanzierungskondition 2.2 Tilgung Die Tilgung kann individuell vereinbart werden (mindestens 1 % p.a.) ohne Zinsaufschläge. 2.3 Konditionenverbesserung Sofern der Darlehensbetrag die 60 % bzw. 80 %-Grenze übersteigt, kann dieser Teil durch geeignete Zusatzsicherheiten abgedeckt und dadurch der günstigere Zinssatz verwendet werden. Seite 1 Stand: März 2016 Rahmenbedingungen Baufinanzierung 2.4 Konditionsauslauf Die Kondition wird bei mehreren Beleihungsobjekten immer vom höchsten Auslauf bestimmt und gilt für den gesamten Kreditbedarf. Gesamtfinanzierung beachten! 2.5. Sondertilgung Jedes Darlehen hat ein jährliches Sondertilgungsrecht von 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme. 2.6 Bereitstellungszinsen Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 6 Monate. Darüber hinaus können bis zu 36 Monate vereinbart werden, wobei für jeweils 6 Monate einen Zinsaufschlag von 0,1% anfällt. 2.7 Prolongation Prolongationen werden mit der Basiskondition angeboten. 3. Darlehensnehmer / Einkommen 3.1 Nettoeinkommen Angesetzt wird das Nettoeinkommen von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern und Pensionären, welche durch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen / Rentenbescheide belegt werden. Der jeweils niedrigste Einkommensnachweis wird berücksichtigt. 3.2 Mieteinnahmen Nachgewiesene Einkünfte aus vermieteten Immobilien können mit 90 % der Kaltmiete angesetzt werden. 3.3 Kindergeld Kindergeld ist voll anrechenbar. 3.4 nicht ansetzbare Einkommen Arbeitslosengeld I und II / Gründungszuschuss / Krankengeld / Elterngeld u.ä. sind in der Einkommensberechnung nicht anrechenbar. 3.5 Lebenshaltungskosten Zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten werden in der Einkommensberechnung 40 % des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 800 EUR für den Antragsteller und 300 EUR für jede weitere Person im Haushalt berücksichtigt. 3.6 regelmäßige Ausgaben Sofern Unterhaltsverpflichtungen, Beiträge für private Krankenversicherung, sonstige Kreditverpflichtungen etc. bestehen, müssen diese ebenfalls in der Einkommensberechnung berücksichtigt werden. 3.7 Mögliche Risiken Mögliche Risiken und Veränderungen, die sich in der persönlichen oder finanziellen Situation der Darlehensnehmer ergeben können, sind in der Bonitätseinschätzung zu berücksichtigen. 4. Objekt / Grundbuch 4.1 Objekte Es können unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser finanziert und beliehen werden. Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 30 qm sind grundsätzlich nicht beleihbar. Seniorenwohnungen sind nur bis 50 % des Beleihungswertes beleihbar. Gemischt genutzte Objekte (Wohnhaus mit Büro-/Ladenfläche) sind nur in Ausnahmefällen finanzierbar, wobei die Gewerbe-/Nutzfläche 1/3 der Gesamtfläche nicht übersteigen darf. Fertighäuser sind nur beleihbar, wenn deren Hersteller als Qualitätssiegel das Gütezeichen RAL und Ü führen. 4.2 Bestandsobjekte Die Restnutzungsdauer bei Wohnbaudarlehen muss im Einklang mit der Darlehenslaufzeit stehen. Bereits getätigte Renovierungs-/Modernisierungsarbeiten werden bei der Restnutzungsdauer berücksichtigt, sofern diese begründet und nachgewiesen sind. Daher ist es notwendig, aktuelle Lichtbilder einzureichen sowie Angaben zu den getätigten Maßnahmen in Form einer Aufstellung zu machen bzw. durch Rechnungen zu belegen. Seite 2 Stand: März 2016 Rahmenbedingungen Baufinanzierung 4.3 Besicherung Die Darlehensabsicherung erfolgt i.d.R. durch erstrangige Buchgrundschulden ohne ZV-Klausel innerhalb 80 % des Beleihungswertes. 4.4 Vorlasten Vorrangige Grundschulden werden mit dem Nominalbetrag berücksichtigt. Wesentlich wertmindernde Rechte in Abt. II des Grundbuches (Nießbrauchrecht, Leibgeding, Vorkaufsrecht, etc.) müssen den PSD-Grundschulden den Vorrang einräumen. 4.5 Erbbaurecht Erbbaurechte dürfen nur beliehen werden, wenn die Tilgung des Darlehens spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes endet. Der Erbbaurechtsvertrag einschließlich etwaiger Nachträge ist mit einzureichen. Der Erbbauzins wird als Vorlast kapitalisiert (Jährlicher Erbbauszins x 3 Jahre). 4.6 Grundschuldabtretung Bei Grundschuldabtretungen ist der Vorgang vorab mit dem Abtretungsgläubiger abzustimmen sowie die Rangstelle sicherzustellen. Benötigt wird die vom Kunden unterschriebene "Grundschuldabtretungsvollmacht" (siehe Unterlagen). 4.7 Gutachten Bei einem Darlehensauslauf (Vorrang + Nominalbetrag der PSD-Grundschuld) über 300 TEUR/Objekt ist das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, Sachverständigen mit gültiger Bestellung als IHK-Sachverständiger oder mit Zertifizierung durch hypZert erforderlich. 4.8 Besichtigung Im Rahmen unsere Beleihungswertermittlung wird durch einen Beauftragten der PSD-Bank auch eine Besichtigung des Beleihungsobjektes (innen/ außen) vorgenommen. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. 5. Sicherheiten 5.1 Grundschulden Grundsätzlich wird eine erstrangige Buchgrundschuld gewünscht. Falls dies nicht erreicht werden kann, müssen Höhe, Art und Inhalte der Vorlasten genau bekannt sein. 5.2 Bausparvertrag Bausparguthaben können in Höhe des nachgewiesenen Guthabens angesetzt werden. 5.3 Lebensversicherung Erlebensfallansprüche aus Kapitallebensversicherungen können in Höhe des garantierten Rückkaufswertes angesetzt werden. Fondgebundene Lebensversicherung können lediglich als Zusatzsicherheit herangezogen werden. Der Ansatz erfolgt in Höhe von 60 % des aktuellen Börsen/Kurswertes. 5.4 Guthaben bei PSD Bank Spareinlagen können mit 100 % des vom Verpfändungsvertrag erfassten Betrages angesetzt werden. Befristete Einlagen und Sparbriefe können ebenfalls mit dem Nennbetrag bzw. dem jeweiligen Barwert bei abgezinsten Sparbriefen berücksichtigt werden. Kontokorrentguthaben können nicht als Sicherheit herangezogen werden. 5.5 Wertpapierdepots Wertpapierdepots sind als Sicherheit weniger geeignet, da hier eine spezielle Bewertung der einzelnen Posten erfolgt. Ferner können nur Wertpapierdepots, die in unserem Hause geführt werden, berücksichtigt werden. Seite 3 Stand: März 2016 Rahmenbedingungen Baufinanzierung 6. Darlehensantrag /-unterlagen 6.1 Darlehensantrag Zur Bearbeitung ist der vollständig ausgefüllte und von den Kunden unterschriebene PSD BauGeld-Antrag erforderlich. Zinsreservierungen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen können wir nicht vornehmen. Zur Erfüllung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind außerdem die „Ergänzenden Angaben des Vermittlers“ erforderlich. Eventuelle Besonderheiten oder besondere Abläufe bitte schriftlich vermerken (z.B. auf einem Sonderblatt). 6.2 Unterlageneinreichung Um eine schnelle und reibungslose Darlehensbearbeitung sicherzustellen, benötigen wir mit dem Darlehensantrag vollständige Darlehensunterlagen zur Einkommenssituation der Darlehensnehmer, dem Beleihungsobjekt und der Gesamtkonstellation der Finanzierung. Da die Unterlagen in den Darlehensakten der PSD Bank verbleiben, sollten die notwendigen Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, über die bei der jeweiligen Verwendung bzw. dem als Sicherheit vorgesehenen Objekt notwendigen Unterlagen. Ergänzend dazu haben wir Ihnen Hinweise zu den einzelnen Unterlagen und auch die Information, wo diese erhältlich sind, zusammengefasst. Es ist möglich, dass mit der Darlehenszusage weitere Unterlagen angefordert werden. 6.3 Beratungs- und Antragssoftware Zur Unterstützung der Kundenberatung und Antragserstellung bietet die PSD Bank ihren Vertriebspartnern eine professionelle Finanzierungssoftware an. 7. allgemeine Abwicklungshinweise 7.1 Geschäftsanteile Jeder Darlehensnehmer muss mindestens 1 Geschäftsanteil über 100 EUR zeichnen. 7.2 Darlehensnehmer Bei Verheirateten sind grundsätzlich beide als Darlehensnehmer in die Haftung mit aufzunehmen. 7.3 Zusage Bitte geben Sie keine Zusage an den Kunden bevor die Darlehensverträge tatsächlich vorliegen. 7.4 Eigenkapital Wenn zur Kaufpreiszahlung Eigenkapital eingesetzt wird, muss dieses auf das PSD GiroDirekt überwiesen/eingezahlt werden. 7.5 Darlehensauszahlung Auszahlungen werden nur bei Vorlage des im Original unterschriebenen Auszahlungsauftrages (zzgl. einer Kopie der entsprechenden Rechnungen bei Bau/Renovierung oder Umschuldung) ausgeführt. Seite 4 Stand: März 2016
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