Rahmenbedingungen Baufinanzierung

Rahmenbedingungen Baufinanzierung
1. Allgemeines
1.1 Geschäftsgebiet
Entsprechend unseres Regionalprinzips finanzieren wir Darlehensnehmer, deren
Wohnsitz und Beleihungsobjekt im Geschäftsgebiet der PSD Bank KarlsruheNeustadt eG liegt.
1.2 Darlehensmindestbetrag
Die Mindestsumme für eine Baufinanzierung beträgt 10.000,00 EUR.
1.3 Finanzierungshöhe
Finanzierung bis 100 % des Kaufpreises/der angemessenen Herstellungskosten
(bei entsprechender Bonität) möglich. Die Nebenkosten müssen durch Eigenkapital
gedeckt sein.
1.4 Eigenleistungen
Eigenleistungen in Höhe von 10 % der Bau- / Herstellungskosten können berücksichtigt werden.
1.5 Kundensegment
Als Direktbank können wir nur Privatkunden eine Finanzierung anbieten, keine
Finanzierung mit Firmenkunden.
1.6 Altersbeschränkung
Grundsätzlich besteht keine Altersbeschränkung
Es erfolgt eine individuelle Prüfung.
1.7 Gesamtfinanzierung
Die Gesamtfinanzierung des Kundenvorhabens muss sichergestellt und mit den
Darlehensunterlagen belegt sein. Bei Einsatz von Eigenkapital ist die Verfügbarkeit
(Fälligkeit) der Gelder zu klären und durch aktuelle Kontoauszüge nachzuweisen.
1.8 Darlehen 500 TEUR
Für Darlehen ab 500 TEUR ist die Zustimmung des Kreditausschusses notwendig.
Berücksichtigen Sie bitte in diesen Fällen einen etwas größeren zeitlichen Vorlauf.
1.9 Gutachten
Sofern der Objektauslauf (PSD-Grundschulden und evtl. Vorrang) über 300 TEUR
liegt, benötigen wir ein Objekt-Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen, einem Sachverständigen mit gültiger Bestellung als IHK-Sachverständiger oder der die Zertifizierung durch hypZert besitzt.
1.10 Einzug der Darlehensrate über ein PSD
GiroDirekt
Die Darlehensraten werden von einem PSD GiroDirekt eingezogen. Sofern noch
kein PSD GiroDirekt besteht, können Sie dieses gleichzeitig mit der PSD BauGeldAntrag eröffnen. Kunde sollte daher mit Darlehensauszahlung für entsprechende
Kontodeckung sorgen. Gerne räumen wir dem Konto auch ein entsprechendes
Limit ein.
bei
Darlehensnehmern.
2. Konditionen
2.1 auslauforientierte
Konditionierung
Die Basiskondition unseres Konditionstableaus hat Wirkung bis zu einem Auslauf
von 60 % des Kaufpreises / der angemessenen Herstellungskosten.
Bei einem Auslauf > 60 - 80 % wird ein Aufschlag von 0,30 % zur Basiskondition
auf die gesamte Kreditsumme fällig. Bei einem Auslauf größer 80 % wird ein Aufschlag von 1,00 % zur Basiskondition auf die gesamte Kreditsumme fällig.
.
=> die Anwendung erfolgt sowohl beim BauGeld als auch beim TopBauGeld.
=> keine Anwendung bei variablen Konditionen und bei der 1-Jahres-Vorfinanzierungskondition
2.2 Tilgung
Die Tilgung kann individuell vereinbart werden (mindestens 1 % p.a.) ohne Zinsaufschläge.
2.3 Konditionenverbesserung
Sofern der Darlehensbetrag die 60 % bzw. 80 %-Grenze übersteigt, kann dieser
Teil durch geeignete Zusatzsicherheiten abgedeckt und dadurch der günstigere
Zinssatz verwendet werden.
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Stand: März 2016
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2.4 Konditionsauslauf
Die Kondition wird bei mehreren Beleihungsobjekten immer vom höchsten Auslauf
bestimmt und gilt für den gesamten Kreditbedarf. Gesamtfinanzierung beachten!
2.5. Sondertilgung
Jedes Darlehen hat ein jährliches Sondertilgungsrecht von 10 % der ursprünglichen
Darlehenssumme.
2.6 Bereitstellungszinsen
Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 6 Monate. Darüber hinaus können bis zu
36 Monate vereinbart werden, wobei für jeweils 6 Monate einen Zinsaufschlag von
0,1% anfällt.
2.7 Prolongation
Prolongationen werden mit der Basiskondition angeboten.
3. Darlehensnehmer / Einkommen
3.1 Nettoeinkommen
Angesetzt wird das Nettoeinkommen von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten,
Rentnern und Pensionären, welche durch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen /
Rentenbescheide belegt werden. Der jeweils niedrigste Einkommensnachweis wird
berücksichtigt.
3.2 Mieteinnahmen
Nachgewiesene Einkünfte aus vermieteten Immobilien können mit 90 % der Kaltmiete angesetzt werden.
3.3 Kindergeld
Kindergeld ist voll anrechenbar.
3.4 nicht ansetzbare
Einkommen
Arbeitslosengeld I und II / Gründungszuschuss / Krankengeld / Elterngeld u.ä. sind
in der Einkommensberechnung nicht anrechenbar.
3.5 Lebenshaltungskosten
Zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten werden in der Einkommensberechnung 40 % des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 800 EUR für den
Antragsteller und 300 EUR für jede weitere Person im Haushalt berücksichtigt.
3.6 regelmäßige Ausgaben
Sofern Unterhaltsverpflichtungen, Beiträge für private Krankenversicherung, sonstige Kreditverpflichtungen etc. bestehen, müssen diese ebenfalls in der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.
3.7 Mögliche Risiken
Mögliche Risiken und Veränderungen, die sich in der persönlichen oder finanziellen
Situation der Darlehensnehmer ergeben können, sind in der Bonitätseinschätzung
zu berücksichtigen.
4. Objekt / Grundbuch
4.1 Objekte
Es können unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser finanziert und beliehen werden. Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 30 qm sind grundsätzlich nicht beleihbar. Seniorenwohnungen sind nur bis 50 % des Beleihungswertes beleihbar.
Gemischt genutzte Objekte (Wohnhaus mit Büro-/Ladenfläche) sind nur in Ausnahmefällen finanzierbar, wobei die Gewerbe-/Nutzfläche 1/3 der Gesamtfläche
nicht übersteigen darf.
Fertighäuser sind nur beleihbar, wenn deren Hersteller als Qualitätssiegel das
Gütezeichen RAL und Ü führen.
4.2 Bestandsobjekte
Die Restnutzungsdauer bei Wohnbaudarlehen muss im Einklang mit der Darlehenslaufzeit stehen.
Bereits getätigte Renovierungs-/Modernisierungsarbeiten werden bei der Restnutzungsdauer berücksichtigt, sofern diese begründet und nachgewiesen sind.
Daher ist es notwendig, aktuelle Lichtbilder einzureichen sowie Angaben zu den
getätigten Maßnahmen in Form einer Aufstellung zu machen bzw. durch Rechnungen zu belegen.
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4.3 Besicherung
Die Darlehensabsicherung erfolgt i.d.R. durch erstrangige Buchgrundschulden
ohne ZV-Klausel innerhalb 80 % des Beleihungswertes.
4.4 Vorlasten
Vorrangige Grundschulden werden mit dem Nominalbetrag berücksichtigt.
Wesentlich wertmindernde Rechte in Abt. II des Grundbuches (Nießbrauchrecht,
Leibgeding, Vorkaufsrecht, etc.) müssen den PSD-Grundschulden den Vorrang
einräumen.
4.5 Erbbaurecht
Erbbaurechte dürfen nur beliehen werden, wenn die Tilgung des Darlehens spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes endet. Der Erbbaurechtsvertrag
einschließlich etwaiger Nachträge ist mit einzureichen. Der Erbbauzins wird als
Vorlast kapitalisiert (Jährlicher Erbbauszins x 3 Jahre).
4.6 Grundschuldabtretung
Bei Grundschuldabtretungen ist der Vorgang vorab mit dem Abtretungsgläubiger abzustimmen sowie die Rangstelle sicherzustellen. Benötigt wird die
vom Kunden unterschriebene "Grundschuldabtretungsvollmacht" (siehe Unterlagen).
4.7 Gutachten
Bei einem Darlehensauslauf (Vorrang + Nominalbetrag der PSD-Grundschuld)
über 300 TEUR/Objekt ist das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen,
Sachverständigen mit gültiger Bestellung als IHK-Sachverständiger oder mit Zertifizierung durch hypZert erforderlich.
4.8 Besichtigung
Im Rahmen unsere Beleihungswertermittlung wird durch einen Beauftragten der
PSD-Bank auch eine Besichtigung des Beleihungsobjektes (innen/ außen) vorgenommen. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
5. Sicherheiten
5.1 Grundschulden
Grundsätzlich wird eine erstrangige Buchgrundschuld gewünscht. Falls dies nicht
erreicht werden kann, müssen Höhe, Art und Inhalte der Vorlasten genau bekannt
sein.
5.2 Bausparvertrag
Bausparguthaben können in Höhe des nachgewiesenen Guthabens angesetzt
werden.
5.3 Lebensversicherung
Erlebensfallansprüche aus Kapitallebensversicherungen können in Höhe des
garantierten Rückkaufswertes angesetzt werden.
Fondgebundene Lebensversicherung können lediglich als Zusatzsicherheit herangezogen werden. Der Ansatz erfolgt in Höhe von 60 % des aktuellen Börsen/Kurswertes.
5.4 Guthaben bei PSD
Bank
Spareinlagen können mit 100 % des vom Verpfändungsvertrag erfassten Betrages
angesetzt werden.
Befristete Einlagen und Sparbriefe können ebenfalls mit dem Nennbetrag bzw.
dem jeweiligen Barwert bei abgezinsten Sparbriefen berücksichtigt werden.
Kontokorrentguthaben können nicht als Sicherheit herangezogen werden.
5.5 Wertpapierdepots
Wertpapierdepots sind als Sicherheit weniger geeignet, da hier eine spezielle Bewertung der einzelnen Posten erfolgt. Ferner können nur Wertpapierdepots, die in
unserem Hause geführt werden, berücksichtigt werden.
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6. Darlehensantrag /-unterlagen
6.1 Darlehensantrag
Zur Bearbeitung ist der vollständig ausgefüllte und von den Kunden unterschriebene PSD BauGeld-Antrag erforderlich. Zinsreservierungen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen können wir nicht vornehmen.
Zur Erfüllung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind außerdem die „Ergänzenden
Angaben des Vermittlers“ erforderlich. Eventuelle Besonderheiten oder besondere
Abläufe bitte schriftlich vermerken (z.B. auf einem Sonderblatt).
6.2 Unterlageneinreichung
Um eine schnelle und reibungslose Darlehensbearbeitung sicherzustellen, benötigen wir mit dem Darlehensantrag vollständige Darlehensunterlagen zur Einkommenssituation der Darlehensnehmer, dem Beleihungsobjekt und der Gesamtkonstellation der Finanzierung.
Da die Unterlagen in den Darlehensakten der PSD Bank verbleiben, sollten die
notwendigen Unterlagen in Kopie eingereicht werden.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, über die bei der jeweiligen Verwendung
bzw. dem als Sicherheit vorgesehenen Objekt notwendigen Unterlagen.
Ergänzend dazu haben wir Ihnen Hinweise zu den einzelnen Unterlagen und auch
die Information, wo diese erhältlich sind, zusammengefasst. Es ist möglich, dass mit
der Darlehenszusage weitere Unterlagen angefordert werden.
6.3 Beratungs- und
Antragssoftware
Zur Unterstützung der Kundenberatung und Antragserstellung bietet die PSD Bank
ihren Vertriebspartnern eine professionelle Finanzierungssoftware an.
7. allgemeine Abwicklungshinweise
7.1 Geschäftsanteile
Jeder Darlehensnehmer muss mindestens 1 Geschäftsanteil über 100 EUR
zeichnen.
7.2 Darlehensnehmer
Bei Verheirateten sind grundsätzlich beide als Darlehensnehmer in die
Haftung mit aufzunehmen.
7.3 Zusage
Bitte geben Sie keine Zusage an den Kunden bevor die Darlehensverträge
tatsächlich vorliegen.
7.4 Eigenkapital
Wenn zur Kaufpreiszahlung Eigenkapital eingesetzt wird, muss dieses auf das
PSD GiroDirekt überwiesen/eingezahlt werden.
7.5 Darlehensauszahlung
Auszahlungen werden nur bei Vorlage des im Original unterschriebenen Auszahlungsauftrages
(zzgl. einer Kopie
der entsprechenden Rechnungen bei
Bau/Renovierung oder Umschuldung) ausgeführt.
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