Auf- und Abstiegsregelung des Juniorenspielkreises Passau 2015 - 2016 1. Rahmenterminkalender: Der Rahmenterminkalender wird im Internet, auf der BFV-Seite des Bezirkes Niederbayern / Amtliches / Junioren / veröffentlicht und ist amtlicher Bestandteil der Terminplanung. 2. Spieltage: Im Spieljahr 2015 / 2016 spielen A- + C-Junioren grundsätzlich an Samstagen, die B-Junioren freitags und sonntags, die D-Junioren am Freitag, die E-Junioren am Samstag und die F-Junioren am Dienstag. Wenn aus zwingenden Gründen der Herrenspielbetrieb am Samstag abgewickelt werden muss oder es zu Terminüberschneidungen mit höherklassigen Gruppen kommt, kann eine Verlegung der angesetzten Juniorenspiele erforderlich werden. In diesen Fällen hat der verlegende Verein mit einer Meldefrist von 3 Tagen vor dem Spieltag die Spielverlegung im DFB Net (SpielPlus) zur Bearbeitung durch den Kreisjugend- bzw. Jugendgruppenspielleiter bereit zu stellen. Andere Spielverlegungen werden grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn sie mindestens 3 Tage vor den Spieltermin im DFB Net (SpielPlus) zur Bearbeitung durch den Kreisjugend- bzw. Jugendgruppenspielleiter bereitstehen. Im Spieljahr 2015 / 2016 können Spiele der A-; B und C-Junioren auch während der Ferienzeiten angesetzt werden. Nachholtermine werden durch den Spielleiter in der Regel nach Absprache mit beiden Vereinen angesetzt. 3. Anstoßzeit für den gesamten Kreis Passau: Siehe auf der Internetseite des BFV, Kreis Passau 4. SR- Einteilung: Für die SR- Einteilung der Junioren im Kreis Passau sind die SR-Gruppen Eggenfelden, Pocking und Passau zuständig. Erscheint zu einen Pflichtspiel der eingeteilte SR nicht, so haben sich die beiden Mannschaften gemäß § 18 JO des BFV zu verhalten. 5. Zuständigkeiten der Spielleiter: KJL Gerhard Jende, Erreichbar täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr, am Spieltag generell erreichbar. Hochstrasse 11, 94436 Simbach/Ld. Tel: 09954-905378 E-Mail: [email protected] Spielleiter für A-B-C- und D-Junioren Kreisligen Spielleiter der Verbandspokale BMW-Pokal, Sparkassenpokal und Bau - Pokal Spielleiter der A-, B-, C-, D- und E- Junioren Landkreispokale Rottal-Inn Spielleiter Hallenmeisterschaften Landkreis Rottal/Inn Spielleiter Hallen - Kreismeisterschaften JSGL Helmut Hoffmann, Erreichbar täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr, am Spieltag generell erreichbar. Ahornweg 12, 94130 Obernzell Tel. 08591-1515 Handy 0160-94130502 E-Mail: [email protected] Spielleiter für A- B- und C-Junioren Gruppen, Spielleiter Hallenmeisterschaften Landkreis Passau JSGL Tobias Nöbauer, Erreichbar täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr, am Spieltag generell erreichbar. Leitenmühle 30, 94051 Hauzenberg Handy: 0151-46421050 E-Mail: [email protected] Spielleiter für D-Junioren Kreisklassen und Gruppen Spielleiter für alle F – Junioren Gruppen JSGL Franz Asam, Erreichbar täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr, am Spieltag generell erreichbar. Moosweg 4, 84326 Falkenberg Tel. 08727-9673756 Handy:0151-11572305 E-Mail: [email protected] Spielleiter für alle E-Junioren Gruppen 6. Verantwortlich für die BFV Schulungen: Alois Eder Rannetsreit 18, 94535 Eging am See Tel:08544-916622, H. 0175-5046030 7. Junioren - Sportgericht: BJSG Niederbayern Thomas Grabner Bahnhofstr. 1, 94315 Straubing (d) Hoffeldweg 10, 94036 Passau (p) Handy: 0170-4587123 E-Mail: [email protected] 8. Spielabsetzungen: Die Entscheidungen über Spielabsetzungen wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder aus sonstigen Gründen trifft ausschließlich die Spielleitung. Sollte ein Spielplatz bis zu dem Termin, an dem das Spiel stattfinden sollte, nicht bespielbar werden, hat der Verein die Pflicht, dies dem Spielleiter unverzüglich mitzuteilen. Ferner wird festgesetzt, dass eine Platzsperre bis spätestens 19:00 Uhr des Tages vor dem angesetzten Spiel zu erfolgen hat (§ 59 Ziffer 3 Spielordnung). 9. Meisterschaften, Auf- und Abstieg: Der Auf- und Abstieg regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 9, 10 und 49 der Jugendordnung. Abweichend von den §§ 10 (1) und 49 der Jugendordnung kann das Aufstiegsrecht bei Aufstiegsverzicht der besser platzierten Mannschaften bis zum vierten Tabellenplatz der jeweiligen Spielgruppe wahrgenommen werden. Die Zahl der Aufsteiger in die A-, B-, C- und D-Junioren Kreisligen sowie der D-Junioren Kreisklassen ergibt sich aus den nach Auf- und Abstieg freien Plätzen bis die Regelzahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Notwendige Relegationsspiele werden nach vorheriger Auslosung in einem Spiel auf neutralem Platz ausgetragen. Die Auslosung erfolgt nach Abschluss der Pflichtspiele und wird öffentlich durchgeführt. Die betreffenden Vereine werden über das Postfach (ZIMBRA) dazu zeitnah eingeladen. A-Junioren Kreisliga: Die U 19 (A)- Junioren-Kreisliga spielt in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 12 Mannschaften. Aus der U 19 (A)- Junioren-Kreisliga steigen mindestens eine, maximal vier Mannschaften ab. Die Gruppenstärke der U 19 (A)-Junioren-Kreisliga in der Saison 2016/2017 soll 12 Mannschaften betragen. A-Junioren Gruppen: Die U 19 (A)- Junioren-Gruppen West, Süd und Nord spielen in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 11 - 12 Mannschaften. Es steigen die jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften der Gruppe West, Süd und Nord direkt, oder in Abhängigkeit der freien Plätze in der Kreisliga, nach Durchführung von möglichen Entscheidungs- und Relegationsspielen in die Kreisliga auf. B-Junioren Kreisliga: Die U 17 (B)- Junioren-Kreisliga spielt in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 11 Mannschaften. Aus der U 17 (B)- Junioren-Kreisliga steigen mindestens eine, maximal drei Mannschaften ab. Die Gruppenstärke der U 17 (B)-Junioren-Kreisliga in der Saison 2016/2017 soll 12 Mannschaften betragen. B-Junioren Gruppen: Die U 17 (B)- Junioren-Gruppen West, Süd und Nord spielen in der Saison 2015/2016 jeweils in einer Gruppenstärke von 9 – 11 Mannschaften. Es steigen die jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften der Gruppe West, Süd und Nord direkt, oder in Abhängigkeit der freien Plätze in der Kreisliga, nach Durchführung von möglichen Entscheidungs- und Relegationsspielen in die Kreisliga auf. C – Junioren Kreisliga: Die U 15 ( C )- Junioren-Kreisliga spielt in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 12 Mannschaften. Aus der U 15 ( C )- Junioren-Kreisliga steigen mindestens eine, maximal vier Mannschaften ab. Die Gruppenstärke der U 15 ( C )-Junioren-Kreisliga soll in der Saison 2016/2017 insgesamt 12 Mannschaften betragen. C-Junioren Gruppen: Die U 15 ( C ) – Junioren-Gruppen West, Süd, Ost, Nord und Mitte, und spielen in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 10 - 12 Mannschaften. Es steigen die jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften der Gruppen West, Süd, Ost, Nord und Mitte direkt, oder in Abhängigkeit der freien Plätze in der Kreisliga, nach Durchführung von möglichen Entscheidungsund Relegationsspielen in die Kreisliga auf. D – Junioren Kreisliga: Die U 13 (D) - Junioren-Kreisliga spielt in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 10 Mannschaften. Aus der U 13 (D) - Junioren-Kreisliga steigen mindestens eine, maximal drei Mannschaften ab. Die Gruppenstärke der U 13 (D) - Junioren-Kreisliga soll in der Saison 2016/2017 insgesamt 12 Mannschaften betragen. D – Junioren Kreisklasse: Die U 13 (D) - Junioren-Kreisklassen West und Ost spielten in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von jeweils 12 Mannschaften. Es steigen die jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigen Mannschaften der Kreisklassen West und Ost direkt, oder in Abhängigkeit der freien Plätze in der Kreisliga, nach Durchführung von möglichen Entscheidungs- und Relegationsspielen in die Kreisliga auf. Aus den U 13 (D) - Junioren-Kreisklassen steigen jeweils mindestens eine, maximal vier Mannschaften ab. Die Gruppenstärke der U 13 (D) - Junioren-Kreisklassen West und Nord soll in der Saison 2016/2017 jeweils insgesamt 12 Mannschaften betragen. D-Junioren Gruppen: Die U 13 (D) - Junioren-Gruppen West, Nord, Süd, Ost und Mitte spielen in der Saison 2015/2016 jeweils in einer Gruppenstärke von 10 - 12 Mannschaften. Es steigen die jeweils bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften der Gruppen West, Nord, Süd Ost und Mitte direkt, oder in Abhängigkeit der freien Plätze in der Kreisklasse, nach Durchführung von möglichen Entscheidungs- und Relegationsspielen in die Kreisklassen Nord und West auf. Kleinfeld: Die U 13 (D6) - Junioren Gruppe Rottal spielt in der Saison 2015/2016 in einer Gruppenstärke von 7 Mannschaften und spielt im Herbst in einer einfachen Runde. Die Gruppe Passau spielt in einer Gruppenstärke von 4 Mannschaften und spielt im Herbst eine Doppelrunde. Bei den D6-Junioren wird kein Aufsteiger ermittelt. Im Frühjahr können noch Mannschaften nachgemeldet werden, die dann zusammen mit den bereits gemeldeten Mannschaften in neue Spielgruppen eingeteilt werden. Die Runde wird anschließend je nach Gruppenstärke entweder in einer einfachen Runde oder einer Doppelrunde fortgesetzt. Die U 11 (E) - Junioren spielen im Herbst eine Vorrunde mit 7 - 8 Mannschaften; nach Abschluss der Vorrunde werden die Gruppen im Frühjahr neu zusammen gestellt und mit einer Play-Off-Runde fortgesetzt. Die U 9 (F) - Junioren Fairplay Ligen spielen im Herbst eine Vorrunde mit 6 – 8 Mannschaften; nach Abschluss der Vorrunde werden die Gruppen im Frühjahr neu zusammen gestellt und mit einer Play-Off-Runde fortgesetzt. 10. Aufstiegsverzicht – Freiwillig ausscheidende Mannschaften: Macht eine Mannschaft von ihrem Aufstiegsrecht keinen Gebrauch oder kann im folgenden Spieljahr in dieser Altersklasse keine Mannschaft stellen, so hat der Verein dies dem KJL spätestens acht Tage nach dem letzten Spieltag schriftlich mitzuteilen. Freiwillig in der laufenden Saison (1. August 2015 bis zum jeweils letzten Spieltag) ausscheidende Mannschaften gelten als erste Absteiger. Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann gem. § 3 Abs. 3 Rechts-und Verfahrensordnung binnen einer Frist von einer Woche schriftlich nach Bekanntgabe beim Kreis-Jugendausschuss, KJL Gerhard Jende, Hochstraße 11, 94436 Simbach/Ld. Beschwerde eingelegt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Hilft der KreisJugendausschuss der Beschwerde nicht ab, hat er die Beschwerde an das nächsthöhere Organ zur Entscheidung weiterzuleiten. Die §§ 25 bis 27, § 31 und § 44 Abs. 3 Satz 2 der Rechts und Verfahrensordnung gelten entsprechend. Mit sportlichen Grüßen Gerhard Jende, KJL Kreisjugendausschuss Passau August 2015
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