1 Kindertagesstätte Nestwärme Studen Petra Vozza, Leiterin Längackerweg 29, 2557 Studen 032 372 74 55 [email protected] Informationsblatt für die Eltern Aufnahmebedingungen Eintrittsalter: In der Kindertagesstätte Nestwärme Studen (KITA) können Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Kindergarteneintritt, in der Regel bis zum 6. Altersjahr aufgenommen werden. Betreuungsvertrag: Bei der Aufnahme wird der Betreuungsvertrag ausgefüllt. Dieser muss der Leitung der KITA abgegeben werden. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der KITA. Anmeldegebühr: Bei der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von Fr. 50.- zu bezahlen. Kommt der Vertrag nicht zustande, verfällt die Anmeldegebühr. Wartegebühr: Die Aufnahme eines Kindes kann über maximal 2 Monate hinaus aufgeschoben werden. Für diese Wartefrist muss eine Wartegebühr von Fr. 150.- pro Monat und Kind zum Voraus entrichtet werden. Für das Eintrittsgespräch wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 100.- verrechnet, falls der Vertrag nicht zu Stande kommt. Mitgliedschaft im TEV: Mit der Aufnahme des Kindes werden die Eltern obligatorisch Mitglieder des Tageselternvereins Nestwärme in Studen (TEV). Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 30.- pro Jahr. Elternbeiträge Betreuungsgebühren: Die Gebühren für die Betreuung richten sich nach der „Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) des Kantons Bern“. Die Elternbeiträge nach ASIV sind monatliche Pauschalbeiträge pro belegten Platz. Als Berechnungsgrundlage gilt: 12 Monate à 20 Tage à 9 Stunden = 240 Betreuungstage pro Jahr. Zwei Wochen Betriebsferien und die gesetzlichen Feiertage, in denen die Kita geschlossen ist, sind in der Monatspauschale berücksichtigt. Die Eltern erhalten zwölfmal pro Jahr eine Rechnung für den Elternbeitrag. Der Kanton behält sich eine jährliche Tarifanpassung auf anfangs August vor. Bemessungsgrundlagen. Die Gebühren bemessen sich nach a der Familiengrösse, b dem massgebenden jährlichen Einkommen und Vermögen, c der Betreuungsdauer, d einem nach sozialen Kriterien angesetzten Minimal- und auf die Normkosten der Leistungsangebote abgestimmten Maximaltarif. Massgebendes Einkommen: Das für die Berechnung der Gebühr massgebende monatliche Einkommen der Eltern umfasst a den Nettolohn gemäss Lohnausweis, b das steuerpflichtige Ersatzeinkommen, c die erhaltenen Unterhaltsbeiträge, d fünf Prozent des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden), e den in der Steuererklärung ausgewiesenen Geschäftsgewinn (Durchschnitt der vergangenen drei Jahre), f Familienzulagen, soweit sie nicht bereits im Nettolohn enthalten sind. - Bei Selbständigerwerbenden ist an Stelle des Einkommens gemäss den Buchstaben a und b das auf einen Monat umgerechnete steuerbare Einkommen zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent massgebend. - Bei nachweislich unregelmässigen Einkommen ist der Durchschnittswert des letzten Jahres massgebend. - Bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern werden die beiden Einkommen zusammengerechnet. Bei Konkubinatspaaren ohne gemeinsame Kinder erfolgt die Zusammenrechnung erst nach fünf Jahren faktischen Zusammenlebens. Die Eltern haben die erforderlichen Angaben zu belegen. Kann infolge mangelnder oder fehlender Angaben sowie bei missbräuchlichen Angaben das anrechenbare Einkommen nicht ermittelt werden, wird der Maximaltarif verrechnet. 2015-TEV-Kita-Formulare-Informationsblatt-für-die-Eltern-.docx 2 Änderungen des Einkommens: Einkommensänderungen ab Fr. 500.-/Monat sind der Leitung der KITA auch während des Jahres zu melden. Rechnungsstellung: Die Elternbeiträge werden mit einer Monatspauschale (vier Wochen) in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Vom 31. Tag an ist ein Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent geschuldet. Eine erfolglose Mahnung und Nichtbezahlung der weiteren Rechnung führen zum sofortigen Ausschluss aus der Kita. Zusätzliche Betreuung wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Betriebszeiten Öffnungszeiten: Die KITA ist von Montag bis Freitag von 06.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Kinder müssen zu folgenden Zeiten gebracht, resp. abgeholt werden: - Bringen: 06.30 bis 09.00, - Abholen: 16.00 bis 18.00 Uhr. Aufgrund begründeter Gesuche an die Leitung der KITA können Ausnahmen bewilligt werden. Telefonzeiten: 06.30 bis 09.00 und 13.30 bis 14.30 Uhr. Feiertage, Ferien, betriebsfreie Tage Die KITA bleibt geschlossen a an den Feiertagen Neujahr, 2. Januar, von Karfreitag bis Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, ab 24. Dezember bis und mit dem 2. Januar, b während zwei Wochen im Sommer, c am Freitag nach Auffahrt (Brücke), d an zwei weiteren Tagen (interne Fortbildung, Putztag…). Aufnahme Die Kinder werden vollzeitlich, teilzeitlich, ganztags, mindestens an 2 ganzen Tagen pro Woche, aufgenommen. Aufnahmepriorität: Die Aufnahme von Kindern aus den Mitgliedsgemeinden Aegerten, Brügg, Meinisberg, Jens, Merzligen, Orpund, Safnern, Scheuren, Schwadernau, Studen und Worben geniessen erste Priorität. Abwesenheit Die Abwesenheit eines Kindes ist von den Eltern bis spätestens 09.00 Uhr unter Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer der Leitung der KITA zu melden. Voraussehbare Abwesenheiten sind der Leitung der KITA mindestens einen Monat im Voraus bekannt zu geben. Bekleidung Die Kinder müssen dem Wetter entsprechend gekleidet sein. Die Eltern bringen für ihr Kind genügend Reservewindeln sowie eine vollständige Garnitur Wechselwäsche mit. Die Säuglinge tragen beim Einund Austritt Papierwindeln. Verpflegung Es wird vorausgesetzt, dass die Kinder das Frühstück zu Hause einnehmen. Das Mittagessen und die Zwischenmahlzeiten werden in der KITA selbst hergestellt. Süssigkeiten (auch Kaugummi) dürfen den Kindern nicht mitgegeben werden. Für die Säuglinge gelten individuelle Abmachungen für die Verpflegung. Die Eltern bringen entweder Muttermilch oder das entsprechende Schoppenpulver, bzw. die gewohnten Breie selber mit. Die Eltern bezahlen für Säuglinge bis und mit 6 Monaten keine Verpflegungskosten. Versicherung und Haftung Die Eltern müssen für ihre Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die KITA haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Kleider. Die Kinder sollten deshalb keine eigenen Spielsachen mitbringen und keinen Schmuck tragen. 2015-TEV-Kita-Formulare-Informationsblatt-für-die-Eltern-.docx 3 Krankheit / Unfall Kranke Kinder dürfen nicht in die KITA gebracht werden. Sie müssen zu Hause gepflegt werden und mindestens einen Tag fieberfrei sein. Arztbesuche sind Sache der Eltern. Bei Unfällen und in Notfällen handelt die Leitung der KITA nach bestem Wissen und Gewissen, allenfalls auch ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern. Die Erkrankung eines Kindes ist der Leitung der KITA mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen der Leitung der KITA gemeldet werden. Der Kontaktarzt der KITA in Notfällen ist Kinder- und Jugendpraxis Arche, Bifangweg 1A, 3270 Aarberg, 032 530 11 99, [email protected], praxisarche.ch Die Praxis ist geöffnet von 07.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr. Telefonzeiten 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Kündigung Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien - während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich gekündigt werden. Als Probezeit gelten die ersten zwei Monate des Betreuungsverhältnisses; - nach der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, auf das Ende eines Monats, schriftlich gekündigt werden. - Änderungswünsche der Betreuungstage müssen zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. 2015-TEV-Kita-Formulare-Informationsblatt-für-die-Eltern-.docx
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