Informationsblatt für die Eltern

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Kindertagesstätte Nestwärme Studen
Petra Vozza, Leiterin
Längackerweg 29, 2557 Studen
032 372 74 55
[email protected]
Informationsblatt für die Eltern
Aufnahmebedingungen
Eintrittsalter: In der Kindertagesstätte Nestwärme Studen (KITA) können Kinder im Alter von 8
Wochen bis zum Kindergarteneintritt, in der Regel bis zum 6. Altersjahr aufgenommen werden.
Betreuungsvertrag: Bei der Aufnahme wird der Betreuungsvertrag ausgefüllt. Dieser muss der
Leitung der KITA abgegeben werden. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der KITA.
Anmeldegebühr: Bei der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von Fr. 50.- zu bezahlen. Kommt der
Vertrag nicht zustande, verfällt die Anmeldegebühr.
Wartegebühr: Die Aufnahme eines Kindes kann über maximal 2 Monate hinaus aufgeschoben
werden. Für diese Wartefrist muss eine Wartegebühr von Fr. 150.- pro Monat und Kind zum Voraus
entrichtet werden.
Für das Eintrittsgespräch wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 100.- verrechnet, falls der Vertrag nicht
zu Stande kommt.
Mitgliedschaft im TEV: Mit der Aufnahme des Kindes werden die Eltern obligatorisch Mitglieder des
Tageselternvereins Nestwärme in Studen (TEV). Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 30.- pro Jahr.
Elternbeiträge
Betreuungsgebühren: Die Gebühren für die Betreuung richten sich nach der „Verordnung über die
Angebote zur sozialen Integration (ASIV) des Kantons Bern“. Die Elternbeiträge nach ASIV sind
monatliche Pauschalbeiträge pro belegten Platz. Als Berechnungsgrundlage gilt: 12 Monate à 20
Tage à 9 Stunden = 240 Betreuungstage pro Jahr. Zwei Wochen Betriebsferien und die gesetzlichen
Feiertage, in denen die Kita geschlossen ist, sind in der Monatspauschale berücksichtigt. Die Eltern
erhalten zwölfmal pro Jahr eine Rechnung für den Elternbeitrag. Der Kanton behält sich eine jährliche
Tarifanpassung auf anfangs August vor.
Bemessungsgrundlagen. Die Gebühren bemessen sich nach
a der Familiengrösse,
b dem massgebenden jährlichen Einkommen und Vermögen,
c der Betreuungsdauer,
d einem nach sozialen Kriterien angesetzten Minimal- und auf die Normkosten der
Leistungsangebote abgestimmten Maximaltarif.
Massgebendes Einkommen: Das für die Berechnung der Gebühr massgebende monatliche
Einkommen der Eltern umfasst
a den Nettolohn gemäss Lohnausweis,
b das steuerpflichtige Ersatzeinkommen,
c die erhaltenen Unterhaltsbeiträge,
d fünf Prozent des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden),
e den in der Steuererklärung ausgewiesenen Geschäftsgewinn (Durchschnitt der vergangenen
drei Jahre),
f
Familienzulagen, soweit sie nicht bereits im Nettolohn enthalten sind.
- Bei Selbständigerwerbenden ist an Stelle des Einkommens gemäss den Buchstaben a und b das
auf einen Monat umgerechnete steuerbare Einkommen zuzüglich eines Zuschlages von 20
Prozent massgebend.
- Bei nachweislich unregelmässigen Einkommen ist der Durchschnittswert des letzten Jahres
massgebend.
- Bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern werden die beiden Einkommen
zusammengerechnet. Bei Konkubinatspaaren ohne gemeinsame Kinder erfolgt die
Zusammenrechnung erst nach fünf Jahren faktischen Zusammenlebens.
Die Eltern haben die erforderlichen Angaben zu belegen. Kann infolge mangelnder oder fehlender
Angaben sowie bei missbräuchlichen Angaben das anrechenbare Einkommen nicht ermittelt werden,
wird der Maximaltarif verrechnet.
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Änderungen des Einkommens: Einkommensänderungen ab Fr. 500.-/Monat sind der Leitung der
KITA auch während des Jahres zu melden.
Rechnungsstellung: Die Elternbeiträge werden mit einer Monatspauschale (vier Wochen) in
Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Vom 31. Tag an ist ein
Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent geschuldet. Eine erfolglose Mahnung und Nichtbezahlung
der weiteren Rechnung führen zum sofortigen Ausschluss aus der Kita. Zusätzliche Betreuung wird
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Betriebszeiten
Öffnungszeiten: Die KITA ist von Montag bis Freitag von 06.30 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Kinder müssen zu folgenden Zeiten gebracht, resp. abgeholt werden:
- Bringen: 06.30 bis 09.00,
- Abholen: 16.00 bis 18.00 Uhr.
Aufgrund begründeter Gesuche an die Leitung der KITA können Ausnahmen bewilligt werden.
Telefonzeiten: 06.30 bis 09.00 und 13.30 bis 14.30 Uhr.
Feiertage, Ferien, betriebsfreie Tage
Die KITA bleibt geschlossen
a an den Feiertagen Neujahr, 2. Januar, von Karfreitag bis Ostermontag, Auffahrt,
Pfingstmontag, 1. August, ab 24. Dezember bis und mit dem 2. Januar,
b während zwei Wochen im Sommer,
c am Freitag nach Auffahrt (Brücke),
d an zwei weiteren Tagen (interne Fortbildung, Putztag…).
Aufnahme
Die Kinder werden vollzeitlich, teilzeitlich, ganztags, mindestens an 2 ganzen Tagen
pro Woche, aufgenommen.
Aufnahmepriorität: Die Aufnahme von Kindern aus den Mitgliedsgemeinden Aegerten, Brügg,
Meinisberg, Jens, Merzligen, Orpund, Safnern, Scheuren, Schwadernau, Studen und Worben
geniessen erste Priorität.
Abwesenheit
Die Abwesenheit eines Kindes ist von den Eltern bis spätestens 09.00 Uhr unter Angabe der
voraussichtlichen Abwesenheitsdauer der Leitung der KITA zu melden.
Voraussehbare Abwesenheiten sind der Leitung der KITA mindestens einen Monat im Voraus bekannt
zu geben.
Bekleidung
Die Kinder müssen dem Wetter entsprechend gekleidet sein. Die Eltern bringen für ihr Kind genügend
Reservewindeln sowie eine vollständige Garnitur Wechselwäsche mit. Die Säuglinge tragen beim Einund Austritt Papierwindeln.
Verpflegung
Es wird vorausgesetzt, dass die Kinder das Frühstück zu Hause einnehmen. Das Mittagessen und die
Zwischenmahlzeiten werden in der KITA selbst hergestellt. Süssigkeiten (auch Kaugummi) dürfen den
Kindern nicht mitgegeben werden.
Für die Säuglinge gelten individuelle Abmachungen für die Verpflegung. Die Eltern bringen entweder
Muttermilch oder das entsprechende Schoppenpulver, bzw. die gewohnten Breie selber mit. Die
Eltern bezahlen für Säuglinge bis und mit 6 Monaten keine Verpflegungskosten.
Versicherung und Haftung
Die Eltern müssen für ihre Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine
Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die KITA haftet nicht für verloren gegangene oder
beschädigte Gegenstände und Kleider. Die Kinder sollten deshalb keine eigenen Spielsachen
mitbringen und keinen Schmuck tragen.
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Krankheit / Unfall
Kranke Kinder dürfen nicht in die KITA gebracht werden. Sie müssen zu Hause gepflegt werden und
mindestens einen Tag fieberfrei sein. Arztbesuche sind Sache der Eltern. Bei Unfällen und in Notfällen
handelt die Leitung der KITA nach bestem Wissen und Gewissen, allenfalls auch ohne vorherige
Benachrichtigung der Eltern.
Die Erkrankung eines Kindes ist der Leitung der KITA mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten in der
Familie müssen der Leitung der KITA gemeldet werden.
Der Kontaktarzt der KITA in Notfällen ist Kinder- und Jugendpraxis Arche, Bifangweg 1A, 3270
Aarberg, 032 530 11 99, [email protected], praxisarche.ch Die Praxis ist geöffnet von 07.30 bis
12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr. Telefonzeiten 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Kündigung
Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien
- während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich gekündigt
werden. Als Probezeit gelten die ersten zwei Monate des Betreuungsverhältnisses;
- nach der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, auf das Ende eines
Monats, schriftlich gekündigt werden.
- Änderungswünsche der Betreuungstage müssen zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt
werden.
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