Zum Erwerb von scharfen Waffen

Zum Erwerb von scharfen Waffen Genehmigung durch KVR und BSSB Um eine Befürwortung ( Waffenantrag beim KVR ) zum Erwerb von scharfen Waffen durch das Schützenmeisteramt des PSSV zu erhalten sind folgende Punkte unbedingt zu beachten. Das Vereinsmitglied muss regelmäßig am Schießbetrieb teilnehmen und zuerst mit Luftdruckwaffen schießen. Dies wird durch das Führen eines Schießbuches mit der Unterschrift des betreffenden Schießleiters oder der Standaufsicht bestätigt. Scharfe Waffen bedürfen genauso der regelmäßigen Führung eines Schießbuches, um den Anforderungen des Waffengesetzes genüge zu leisten. Außerdem dient es zum Nachweis für das KVR und BSSB um eine WBK zu erhalten. Das Neue Vereinsmitglied sollte auch die nötige Zugehörigkeitsdauer zum Verein beachten und wenn möglich die Leistung zum Erwerb für das bronzene Leistungsabzeichen des DSB oder BSSB erbringen. Bitte beachten! Das Schießbuch wird derzeit ausschließlich von den folgenden Personen unterschrieben: Kink Wolfgang, 1.Schützenmeister, LP / KK / GK Ostermeier Helmut, 2.Schützenmeister, LP / KK Ostermeier Thomas, 1.Sportleiter, LP / KK Friedrich Alex, 2.Sportleiter, LP / KK Bauer Gerhard, LP / KK Listl Herbert, LP / KK Grobauer Andreas, Referent Großkaliber, nur GK Von der Homepage des BSSB können Vordrucke für das Schießbuch (LINK) heruntergeladen werden. Wem das Herunterladen dieser Datei aus dem Internet nicht möglich ist, kann sich gerne an ein Mitglied des Schützenmeisteramtes wenden. Wir helfen gerne weiter. Um eine großkalibrige Sportwaffe zu erlangen muss zuerst regelmäßig mit einer KK‐Waffe geschossen werden. Großkalibrige Waffen sind momentan mangels eines geeigneten Schießstandes nur bei unserer Großkalibergruppe (WO? LINK) zu schießen. Wegen Terminen setzen Sie sich bitte mit dem Großkaliberreferenten (Andreas Grobauer) in Verbindung. Zusätzlich zu den obigen Punkten sind ein Schießstandaufsichtslehrgang und die Prüfung zur Waffensachkunde nachzuweisen. Das Schützenmeisteramt