Grenzabmaß der Breite - EN 10029 - warmgewalzt Nenndicke t Unteres Grenzabmaß Oberes Grenzabmaß in mm in mm in mm t < 40 0 +20 40 ≤ t < 150 0 +25 150 ≤ t ≤ 400 0 +30 Grenzabmaß der Breite - EN 10131 - kaltgewalzt Nennbreite b Normale Grenzabmaß Eingeschränkte Grenzabmaß (S) unteres Abmaß oberes Abmaß unteres Abmaß oberes Abmaß in mm in mm in mm in mm in mm b ≤ 1200 0 +4 0 +2 1200 < b ≤ 1500 0 +5 0 +2 b > 1500 0 +6 0 +3 Grenzabmaß der Breite - EN ISO 9444-2 - nichtrostender Stahl Grenzabmaße der Breite für Warmbreitband und Blech mit Natur (gewalten)- oder bearbeiteten (längsgeteilten) Kanten Grenzabmaße Naturkanten ¹ bearbeitete Kanten ² in mm in mm +20 +5 0 0 ¹ Für Warmbreitband mit gewalzten Enden dürfen die Grenzabmaße bei einer, nach folgender Gleichung berechneter Endlänge l: l(m) = 90/Nenndicke (mm), nicht verwendet werden. Die Gesamtlänge der Enden (beide zusammen) darf 20 m je Rolle nicht überschreiten. ² Grenzabmaße gelten für Produkte mit bearbeiteten Kanten in Nenndicken ≤ 10 mm; für Nenndicken > 10 mm sind die höheren Werte bei der Anfrage und Bestellung zu vereinbaren.
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