Grenzabmaß der Breite - Netzwerk

Grenzabmaß der Breite - EN 10029 - warmgewalzt
Nenndicke t
Unteres Grenzabmaß
Oberes Grenzabmaß
in mm
in mm
in mm
t < 40
0
+20
40 ≤ t < 150
0
+25
150 ≤ t ≤ 400
0
+30
Grenzabmaß der Breite - EN 10131 - kaltgewalzt
Nennbreite b
Normale Grenzabmaß
Eingeschränkte Grenzabmaß (S)
unteres Abmaß
oberes Abmaß
unteres Abmaß
oberes Abmaß
in mm
in mm
in mm
in mm
in mm
b ≤ 1200
0
+4
0
+2
1200 < b ≤ 1500
0
+5
0
+2
b > 1500
0
+6
0
+3
Grenzabmaß der Breite - EN ISO 9444-2 - nichtrostender Stahl
Grenzabmaße der Breite für Warmbreitband und Blech
mit Natur (gewalten)- oder bearbeiteten (längsgeteilten) Kanten
Grenzabmaße
Naturkanten ¹
bearbeitete Kanten ²
in mm
in mm
+20
+5
0
0
¹ Für Warmbreitband mit gewalzten Enden dürfen die Grenzabmaße bei einer, nach folgender Gleichung
berechneter Endlänge l: l(m) = 90/Nenndicke (mm), nicht verwendet werden.
Die Gesamtlänge der Enden (beide zusammen) darf 20 m je Rolle nicht überschreiten.
² Grenzabmaße gelten für Produkte mit bearbeiteten Kanten in Nenndicken ≤ 10 mm;
für Nenndicken > 10 mm sind die höheren Werte bei der Anfrage und Bestellung zu vereinbaren.