Protokoll 05 2015 vom 15. September 2015

Gemeinde Vaz/Obervaz
Gemeinderat
2015/05
Protokoll
der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 15. September 2015, 20.00 Uhr - 22.10 Uhr,
Saal 2. OG, Gemeindehaus Lenzerheide
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Sitzungsteilnehmer/innen
Gemeinderat
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Betschart Ueli (Vorsitz)
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Ammann Viktor
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Baltermi Josef
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Batiste Philippe

Bergamin Giochen

Paterlini Romano

Muhmenthaler Andreas

Parpan Thomas
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Sigron Fabian

Tscharner Bartholome

Uehlinger Thomas

Voneschen Markus

Wolf Michael
Gemeindevorstand
Häusermann Urs

Margreth Armin

Raguth Prisco

Sigron Elisabeth

Stähli Jakob

Für Traktandum 2

Moser Aron, Gemeindepräsident ab 1. Januar 2016
Verwaltung

Büchi Walter, Leiter Bau

Illien Stefan, Leiter Werke
Protokoll
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Gruber Johann, Gemeindeschreiber
Entschuldigt

Cola Renato, Gemeinderat
Unentschuldigt

Ledermann-Kern Alexandra, Gemeinderätin
Protokoll Gemeinderatssitzung 2015/05
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Traktanden
1.
Begrüssung
2.
Vereidigung Gemeindepräsident Aron Moser gemäss Geschäftsordnung Art. 9
3.
Gesetz über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung der
Gemeinde Vaz/Obervaz – Verabschiedung zuhanden Urnengemeinde
4.
Leistungsvereinbarung Musikschule Grischun Central
5.
Motion Bergamin / Voneschen – Aufwertung bestehender Kinderspielplätze, Erstellen
eines Parks für Kinder und Jugendliche für Skateboard, Inline, BMX etc.
6.
Postulat Josef Baltermi – Erstellen und Finanzieren Lagerhalle für Unterbringen
von antiken Gegenständen
7.
Informationen und Varia
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Traktandum 1: Begrüssung
Gemeinderatspräsident Ueli Betschart begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung.
Einen speziellen Willkommensgruss richtet er an Aron Moser, Gemeindepräsident ab 1. Januar 2016, mit Gattin,
Gemeindevorstand und Vertreter Gemeindeverwaltung sowie die anwesenden Gäste und Medien.
Traktandum 2: Vereidigung Gemeindepräsident Aron Moser gemäss Geschäftsordnung Art. 9
Gemeinderatspräsident Ueli Betschart vereidigt den per 1. Januar 2016 neu gewählten Gemeindepräsidenten
Aron Moser nach Art. 26 der Gemeindeverfassung und gemäss Art. 9 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss wünscht er Aron Moser viel Erfolg und Befriedigung in der Ausübung dieses anspruchsvollen
Amtes.
Traktandum 3: Gesetz über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung der Gemeinde Vaz/Obervaz
- Verabschiedung zuhanden Urnengemeinde
Die Stromwirtschaft befindet sich seit einigen Jahren im Wandel. Mit Inkrafttreten der Änderungen zum
Elektrizitäts- und Stromversorgungsgesetz des Bundes wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen. Das
kommunale Gesetz über die Abgabe von elektrischer Energie wurde zuletzt am 12. Juni 1988 angepasst und
entspricht deshalb nicht mehr dem übergeordneten Recht. Zudem fehlen auf kommunaler Ebene die
gesetzlichen Grundlagen für einen auf die heutigen Anforderungen ausgerichteten Stromhandel (Beschaffung
und Vertrieb).
Die Botschaft und der Entwurf des Gesetzestextes wurden dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen
Sitzung zugestellt. Ergänzend dazu erläutert Stefan Illien, Leiter Werke, anhand von diversen Folien die der
Vorlage zugrunde liegenden Rahmenbedingungen und die Besonderheiten des Gesetzes ausführlich.
Romano Paterlini erkundigt sich, ob mit dem vorliegenden Gesetz auch dem nächsten Schritt der StrommarktLiberalisierung, welcher auch privaten Haushalten bzw. Kleinkunden ermöglicht den Strom auf dem freien Markt
einzukaufen, Rechnung getragen werde. Dies wird durch Stefan Illien bejaht.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig Eintreten.
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Im Rahmen der Beratung geben folgende Regelungen zu Fragen und Diskussionen Anlass:
Art. 6 Beendigung Rechtsverhältnis
Giochen Bergamin erkundigt sich nach den Prognosen in Bezug auf die Preisentwicklung (Preisdruck/Gewinn)
aufgrund der Liberalisierung.
Stefan Illien erklärt, dass das Elektrizitätswerk Vaz/Obervaz (EWO) im Gegensatz zu anderen Elektrizitätswerken
die Auswirkungen weniger stark spüren werde. Dies deshalb, weil das EWO nur in unbedeutendem Masse selber
Strom produziere. Sollten Kunden verloren gehen, habe dies wohl einen Umsatzrückgang zur Folge. Die
Auswirkungen auf die Marge seien jedoch eher gering.
Urs Häusermann geht davon aus, dass der Verlust von Kunden eher gering ausfallen werde. So hätten sich
bereits Hoteliers, nach der Prüfung von Alternativen, für den Verbleib beim EWO entschieden. Dies nachdem
Stefan Illien plausibel dargelegt habe, dass das EWO über moderate Preise und mit ewz über einen potentiellen
Partner verfüge. Die Kündigungsfrist laufe jedoch noch bis Ende Oktober, weshalb nicht ausgeschlossen werden
könne, dass noch Kündigungen erfolgen werden.
Die Frage von Bartholome Tscharner, ob es zutreffe, dass die Puracenter AG den Strom nicht mehr über das
EWO beziehe, wird durch Urs Häusermann bejaht.
Art. 11 Leiter Werke
Giochen Bergamin erkundigt sich nach den Regelungen in Bezug auf den kurzfristigen Energieeinkauf bei
Abwesenheit des Leiters Werke.
Stefan Illien erklärt, dass sich diesbezüglich aufgrund der aktuellen Beschaffungsstrategie (Tranchenbeschaffung)
keine Probleme ergeben sollten. Bei 10 möglichen Tranchen ergebe sich ein Durchschnittspreis. Dadurch könne
das Risiko von Preisschwankungen minimiert werden. Die Tarife für das Folgejahr müssten bis jeweils Ende
August beschlossen und publiziert sein. Um das Preisrisiko möglichst klein zu halten, sollte deshalb bis zu diesem
Zeitpunkt die Beschaffung der Energie für das Folgejahr weitgehend erfolgt sein.
Art. 16 Grenzstelle und Verzweigungspunkt
Die Fragen von Bartholome Tscharner, ob z. B. bei einem Einfamilienhaus der Sicherungskasten Grenzstelle sei
und Eigenverbrauch (z. B. Photovoltaik) möglich sei, werden durch Stefan Illien bejaht.
Markus Voneschen erkundigt sich nach der Kostenpflicht für den Leitungsunterhalt zwischen Grenzstelle und
Verzweigungspunkt nach der Erstellung, welche erstmalig durch den Kunden zu finanzieren ist.
Laut Stefan Illien gelangt das Verursacherprinzip zur Anwendung.
Josef Baltermi erkundigt sich nach der Zuständigkeit für die Installationskontrollen.
Gemäss Stefan Illien ist der Installationseigentümer für seine Anlagen und Installationen verantwortlich.
Michael Wolf möchte wissen, ob der Installationseigentümer mit dem Bau und Unterhalt der Leitung zwischen
Grenzstelle und Verzweigungspunkt selber einen Unternehmer beauftragen könne.
Dies wäre laut Stefan Illien grundsätzlich möglich, setze jedoch voraus, dass die entsprechenden Weisungen des
EWO eingehalten werden.
Art. 26 lit. c Schadenersatz bei Spannungs- und Frequenzschwankungen innerhalb der üblichen Toleranzen
Romano Paterlini erkundigt sich nach der Höhe des Toleranzbereichs.
Diese basiert laut Stefan Illien auf Richtlinien und liegt bei +/- 10 Prozent der Referenzspannung.
Die Anschlussfrage von Romano Paterlini, ob die Messbarkeit immer gewährleistet sei, wird durch Stefan Illien
verneint. Die Beweispflicht, dass das Netz in angemessener Qualität ausgebaut ist, liege beim EWO. Die
Präzision nehme jedoch mit jedem neu eingebauten Zähler zu.
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Art. 41 Stromsparfonds
Romano Paterlini erkundigt sich nach dem vorgesehenen Budgetbetrag für die Stromsparfonds.
Dieser beläuft sich laut Stefan Illien auf Fr. 250‘000.-.
Im Zusammenhang mit Absatz 4, wonach der Gemeindevorstand für die Festsetzung der Abgabe zuständig ist,
möchte Romano Paterlini wissen, ob diese nicht an ewz gekoppelt sei.
Stefan Illien erklärt, dass die Koppelung an ewz bestehe. Es sei dem EWO, bei Einhaltung der Kündigungsfrist,
jedoch freigestellt, sich am Stromsparfonds zu beteiligen oder nicht. Auch bei der Ausgestaltung der
Förderprogramme habe das EWO ein Mitspracherecht. Eine Reduktion der Abgabe müsse in Absprache mit ewz
erfolgen. Dies könnte allenfalls Leistungseinbussen zur Folge haben.
Auf die Frage von Bartholome Tscharner, ob mit dem Stromsparfonds die Absicht verbunden sei, die Kunden an
das EWO zu binden, erklärt Stefan Illien, dass damit nicht Gewinnabsichten verbunden seien. Vielmehr gehe es
darum, aus ökologischer Sicht der Energiestrategie 2050 des Bundes gerecht zu werden. Dies obwohl, auch
Wärmepumpen, welche bisher in erster Linie mit Mitteln aus dem Stromsparfonds gefördert worden seien, Strom
brauchen.
Im Anschluss an die Beratung wird das Gesetz über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung der
Gemeinde Vaz/Obervaz gemäss Antrag des Gemeindevorstandes zuhanden der Urnenabstimmung
verabschiedet.
Traktandum 4: Leistungsvereinbarung Musikschule Grischun Central
Die im Jahre 2012 durch das Bündner Stimmvolk beschlossene Teilrevision der Kantonsverfassung hat eine
Aufhebung der bisherigen Regionalverbände zur Folge. An die Stelle der Regionalverbände, Bezirke und Kreise
treten neu 11 Regionen. Die Gemeinde Vaz/Obervaz gehört per 1. Januar 2016 zum Perimeter der Region
Albula. Die Statuten der Region Albula sehen die Übernahme der Aufgabe zur Führung der Musikschule
Grischun Central (MSGC) per 1. Januar 2016 vor. Dies ermöglicht, auf Basis einer Leistungsvereinbarung
zwischen den Gemeinden und der Region Albula, die nahtlose Weiterführung der MSGC.
Wie Urs Häusermann ergänzend zur vorliegenden Botschaft ausführt, ändert sich aufgrund der Änderung am
Angebot und den Kosten der MSGC nichts. Angesichts der in der Gemeinde Vaz/Obervaz vorhandenen
Nachfrage nach dem Angebot der MSGC gebe es deshalb keinen Grund, der Leistungsvereinbarung nicht
zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig Eintreten.
Auf die Detailberatung wird verzichtet.
Dem Antrag des Gemeindevorstandes, die Leistungsvereinbarung zwischen der Politischen Gemeinde
Vaz/Obervaz und der Region Albula betreffend Führung der Musikschule Grischun Central mit Inkrafttreten
per 1. Januar 2016 zu genehmigen, wird einstimmig entsprochen.
Traktandum 5: Motion Bergamin / Voneschen – Aufwertung bestehender Kinderspielplätze, Erstellen eines
Parks für Kinder und Jugendliche für Skateboard, inline, BMX etc.
Die durch die Gemeinderäte Giochen Bergamin und Markus Voneschen unterzeichnete Motion wurde dem
Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Giochen Bergamin erklärt, dass eine Strategiesitzung der CVP-Fraktion im Mai 2015 Anlass für die vorliegende
Motion gebildet habe. Anlässlich dieser Veranstaltung habe man sich auch mit der Thematik des Angebotes für
Jugendliche befasst. Die durch Markus Voneschen und ihn in der Folge durchgeführte Bestandesaufnahme habe
gezeigt, dass in der Gemeinde Vaz/Obervaz ein grösstenteils gut ausgebautes, unterhaltenes und genutztes
Angebot an Spielplätzen vorhanden sei.
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Dabei handle es sich jedoch in erster Linie um ein Angebot für Kinder bis zum Primarschulalter, aber weniger um
ein solches für Jugendliche. Deshalb sei man auf die Idee zur Erstellung eines Pumptracks gekommen.
Damit könnten verschiedene Gruppen angesprochen werden. Dabei habe man den Standort bewusst offen
gelassen. Dieser müsste jedoch zentral und gut erreichbar sein. Deshalb und aufgrund von weiteren in der
Motion erwähnten Standortanforderungen, könnte man sich als möglichen Standort die Wiese beim Schulhaus
in Lenzerheide vorstellen.
Als Argument für diesen Standort erwähnt Markus Voneschen die Nähe zum Jugendtreff Tankraum. Mit dem
Pumptrack sollen auch Jugendliche angesprochen werden, welche nicht in einem Verein mitmachen möchten
oder das Angebot des Jugendraums nutzen möchten. Die Idee “bewegte Schule” solle damit auf spielerische
und attraktive Weise unterstützt werden.
Der Standort beim Schulhaus würde auch eine gewisse Überwachung ermöglichen, sei aber nicht zwingend.
Urs Häusermann erachtet die Motion als unterstützungswürdig und die erarbeiteten Grundlagen als wertvoll.
Der Gemeindevorstand habe deshalb dafür bereits einen Betrag ins Budget 2016 aufgenommen. Gleichzeitig sei
der Gemeindevorstand auch seitens der Schule mit einem Projekt für die Pausenplatzgestaltung in Lenzerheide
und Zorten konfrontiert worden. Es sei nun zwingend nötig, dass die nun seitens der Schule und die in der
Motion enthaltenen Bestrebungen koordiniert weiterverfolgt werden.
Bartholome Tscharner begrüsst die Motion ebenfalls, bekundet aber Mühe mit dem erwähnten Standort. Die
Lehrerschaft sei mit der bestehenden Aufsichtspflicht schon überfordert.
Auch Andreas Muhmenthaler erachtet die Motion als “super Sache”. Diese bilde Basis für die Schaffung eines
weiteren attraktiven Angebotes. Den Standort Schulhaus erachtet er aufgrund der Nähe zu Kirche und Friedhof
als nicht geeignet (Lärm).
In der weiteren Diskussion werden auch die Standorte “Süd” (westlich des Kunstrasenplatzes), beim Spielplatz
“Eichhörnchen-Wald” und beim Skischulsammelplatz Lenzerheide in Erwägung gezogen.
Giochen Bergamin räumt ein, dass jeder mögliche Standort über Vor- und Nachteile verfüge. Diese gelte es,
zusammen mit der Schule aufzulisten und zu gewichten.
Auf die Frage von Fabian Sigron nach dem Flächenbedarf für den Pumptrack erklärt Giochen Bergamin, dass
diesbezüglich verschiedene Grössen möglich wären. Die Grösse sei jedoch kostenrelevant. In welchem Umfang
dies der Fall sei, wäre noch abzuklären. In Bezug auf das in der Diskussion ebenfalls erwähnte Lärmkriterium
erklärt er, dass in Sils i. D. und in Chur die Anlagen in der Nähe von Wohnanlagen gebaut worden seien.
Offenbar habe dies dort nicht zu Konflikten geführt.
Urs Häusermann erachtet die Standortdiskussion, ohne weitere Abklärungen getroffen zu haben, zum heutigen
Zeitpunkt als nicht zielführend.
Der Gemeinderat erklärt die Motion einstimmig als erheblich.
Wie Urs Häusermann erklärt, erfolgen die weiteren Abklärungen unter Einbezug der Motionäre in Koordination
mit dem Projekt “Pausenplatzgestaltung” der Schule.
Traktandum 6: Postulat Josef Baltermi – Erstellen und Finanzieren Lagerhalle für Unterbringen von antiken
Gegenständen
Die Anwesenden verfügen über die schriftliche Fassung des Postulats.
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Josef Baltermi erklärt, dass im Vorstand des Museums local Vaz die engen Lager- und Platzverhältnisse und die
zum Teil fehlende Eignung von einzelnen Lagerräumen für die Lagerung des Ausstellungsgutes zu Diskussionen
Anlass geben. Als möglicher Lösungsansatz könnte ein ähnliches Projekt, wie der in Ilanz realisierte Kulturspeicher, ins Auge gefasst werden.
Urs Häusermann führt aus, dass der Gemeindevorstand sich mit dem Anliegen gemäss vorliegendem Postulat
befasst habe. Dabei sei der Optimierungsbedarf nicht in Frage gestellt worden. Aus Sicht des Gemeindevorstandes stehe jedoch prioritär eine Sichtung und Inventarisierung des Ausstellungsgutes im Vordergrund.
Dabei gehe es auch darum, allfällige überzählige Gegenstände auszuscheiden. Gestützt auf die Inventarisierung
könne der effektive Platzbedarf ermittelt und eine entsprechende Lösung, unter Einbezug der zur Zeit
ungenutzten Gemeindeliegenschaften (z. B. Casa Son Duno) gesucht werden. Auf Antrag des Museumsvorstandes habe der Gemeindevorstand für die Inventarisierung bereits einen zusätzlichen Betrag in das Budget
2016 aufgenommen.
Jakob Stähli geht davon aus, dass derzeit auch viele wertlose Gegenstände gelagert werden, welche es gilt, zu
entsorgen. Das Problem sehe er eher in den fehlenden personellen Ressourcen für die Durchführung dieser
Arbeiten.
Giochen Bergamin regt an, ev. als Sofortmassnahme die Liegenschaft Casa Son Duno zur Verfügung zu stellen,
damit die wertvollsten Stücke dort untergebracht werden und vor Schaden bewahrt werden können.
Laut Urs Häusermann ist die Casa Son Duno bis Mai 2016 bereits für kulturelle Zwecke belegt. Es mache deshalb
Sinn, bis zu diesem Zeitpunkt die Inventarisierung vorzunehmen. Anschliessend könne geprüft werden, ob die
Liegenschaft als Option in Frage komme.
Josef Baltermi zeigt sich von der Antwort des Gemeindepräsidenten bzw. des Gemeindevorstandes befriedigt
und erklärt sich mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.
Traktandum 7: Informationen und Varia
Mitteilungen Gemeindepräsident
Falsche Adressierung
Bartholome Tscharner bemängelte anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderates die fehlerhafte Adressierung
bei der Zustellung der Unterlagen im Zusammenhang mit der anstehenden Installation der Wasseruhren
aufgrund des neuen Abwassergesetzes.
Abklärungen haben nun ergeben, dass die Ursache auf Fehler bei der gemeindeinternen Erfassung
zurückzuführen ist.
Postauto-Haltestellen
Die Realisierung der geplanten Unterstände bei den Postauto-Haltestellen ist im Gange.
Wildes Deponieren von Grüngut
Bartholome Tscharner erklärt, dass er angefragt worden sei, ob der Parkplatz beim ehemaligen
Kindergartengebäude in Valbella in eine Grüngutsammelstelle umfunktioniert worden sei. Dies ist laut Urs
Häusermann nicht der Fall. Er werde jedoch der Sache nachgehen.
Rundholzlager Canius bei Holzbau Spescha
Bartholome Tscharner hat festgestellt, dass ab dem Rundholzlager eher nur noch dünnere Stämme zu
Hackschnitzeln verarbeitet werden. Dies habe etwas weniger, aber dafür länger anhaltenden Lärm zur Folge.
Stefan Illien bestätigt diesen Sachverhalt. Der Grund liege in der maschinellen Kapazität des beauftragten
Unternehmers. Mehrkosten habe dies nicht zur Folge. Die Qualität der Hackschnitzel sei jedoch etwas
beeinträchtigt. Die Thematik sei in Bearbeitung.
Protokoll Gemeinderatssitzung 2015/05
Seite 7/7
Der Vorsitzende schliesst die Sitzung mit dem Hinweis, dass die Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom
28. August 2015 aus zeitlichen Gründen (Ferienabwesenheit Gemeindeschreiber) auf die nächste Sitzung
verschoben werden musste.
Lenzerheide, 2. Oktober 2015
Ueli Betschart
Gemeinderatspräsident
Johann Gruber
Gemeindeschreiber