Realschule Baden-Württemberg 1 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung Klassen 5 und 6: Die Orientierungsstufe Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen (Mittleres und Grundlegendes Niveau) Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in der Regel auf Niveau M sofern pädagogisch nicht angemessen, in einzelnen Fächern auf Niveau G, dies ist nicht relevant für die Versetzungsentscheidung keine Versetzungsentscheidung Ende Klasse 5 3 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung Klasse 7 bis 10: Versetzungsentscheidung und Niveauwechsel Ab Klasse 7 - Leistungsfeststellungen in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe (M oder G) Erstmalige Zuordnung zu einer Niveaustufe am Ende Klasse 6 nach Noten auf dem Niveau M zur Versetzung nach Klasse 7 Möglichkeiten bei Nichtversetzung: Aufrücken nach Klasse 7 mit Zuordnung zu Niveau G oder Wiederholung der Klasse 6 4 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung Wechsel zwischen den Niveaustufen zum Schulhalbjahr möglich: abhängig von den Leistungen - Wechsel von G nach M möglich, aber nicht gegen der Wunsch der Erziehungsberechtigten und der Schülerin/des Schülers Kein Wechsel von M nach G gegen den Willen der Erziehungsberechtigten und der Schülerin/des Schülers am Schuljahresende: Wechsel von G nach M bzw. von M nach G entsprechend der multilateralen Versetzungsordnung möglich keine Versetzungsentscheidung am Ende von Klasse 5 5 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung Versetzungsanforderungen ab Ende Klasse 6 orientieren sich am jeweiligen Niveau: Niveau G = Versetzungsanforderung HS/WRS Niveau M = Versetzungsanforderung RS 6 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung Versetzungsanforderungen ab Ende Klasse 6 Möglichkeiten bei Nichterfüllung: Wiederholung der Klasse auf Niveau M oder: Wechsel auf Niveau G und damit Aufrücken bzw. Versetzung aber: Anzahl der Wiederholungen wie bisher begrenzt Überspringen einer Klasse auf Niveau M wie bisher möglich 7 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Erweiterung der Möglichkeiten der Realschule ab dem Schuljahr 2016/2017 Die Leistungsanforderungen bleiben wie bisher. Lernen erfolgt im Regelfall auf Niveau M, das Ziel ist die Mittlere Reife. Bei Leistungseinbrüchen besteht die Möglichkeit, auf Niveau G zu wechseln. Äußere Differenzierung in Klasse 7 und 8 in maximal 50% der Stunden (je 2 Stunden) nur in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik möglich. Wir sind Spezialisten für das M-Niveau, können aber auch das Lernen auf G-Niveau anbieten. 8 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015 Realschule Baden-Württemberg Erweiterung der Möglichkeiten der Realschule ab dem Schuljahr 2016/2017 Ressourcen, mit denen die Weiterentwicklung gelingt: Unterrichtsstunden für neue Aufgaben werden zugeteilt und gehören zum erweiterten Konzept In Schuljahr 2015/2016 besuchen ca. 231.600 Schülerinnen u. Schüler eine öffentlichen oder privaten RS, die von ca. 14.000 Lehrkräfte unterrichtet werden. 9 Staatliches Schulamt Konstanz Oktober 2015
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