Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung

Realschule
Baden-Württemberg
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung
Klassen 5 und 6: Die Orientierungsstufe

Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen (Mittleres und Grundlegendes Niveau)

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in der Regel auf Niveau M


sofern pädagogisch nicht angemessen, in einzelnen Fächern auf Niveau G,
dies ist nicht relevant für die Versetzungsentscheidung
keine Versetzungsentscheidung Ende Klasse 5
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung
Klasse 7 bis 10: Versetzungsentscheidung und Niveauwechsel
Ab Klasse 7 - Leistungsfeststellungen in allen Fächern einheitlich
auf einer Niveaustufe (M oder G)


Erstmalige Zuordnung zu einer Niveaustufe am Ende Klasse 6
nach Noten auf dem Niveau M zur Versetzung nach Klasse 7
Möglichkeiten bei Nichtversetzung:
Aufrücken nach Klasse 7 mit Zuordnung zu Niveau G
oder Wiederholung der Klasse 6
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung
Wechsel zwischen den Niveaustufen
zum Schulhalbjahr möglich:


abhängig von den Leistungen - Wechsel von G nach M möglich,
aber nicht gegen der Wunsch der Erziehungsberechtigten und
der Schülerin/des Schülers
Kein Wechsel von M nach G gegen den Willen der
Erziehungsberechtigten und der Schülerin/des Schülers
am Schuljahresende:


Wechsel von G nach M bzw. von M nach G entsprechend der
multilateralen Versetzungsordnung möglich
keine Versetzungsentscheidung am Ende von Klasse 5
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung
Versetzungsanforderungen ab Ende Klasse 6
orientieren sich am jeweiligen Niveau:
Niveau G = Versetzungsanforderung HS/WRS
Niveau M = Versetzungsanforderung RS
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Eckpunkte der neuen Versetzungsordnung
Versetzungsanforderungen ab Ende Klasse 6
Möglichkeiten bei Nichterfüllung:

Wiederholung der Klasse auf Niveau M

oder: Wechsel auf Niveau G und damit Aufrücken bzw. Versetzung

aber: Anzahl der Wiederholungen wie bisher begrenzt

Überspringen einer Klasse auf Niveau M wie bisher möglich
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Erweiterung der Möglichkeiten der Realschule
ab dem Schuljahr 2016/2017

Die Leistungsanforderungen bleiben wie bisher.

Lernen erfolgt im Regelfall auf Niveau M, das Ziel ist die Mittlere Reife.


Bei Leistungseinbrüchen besteht die Möglichkeit, auf Niveau G zu
wechseln. Äußere Differenzierung in Klasse 7 und 8 in maximal 50%
der Stunden (je 2 Stunden) nur in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik möglich.
Wir sind Spezialisten für das M-Niveau,
können aber auch das Lernen auf G-Niveau anbieten.
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015
Realschule Baden-Württemberg
Erweiterung der Möglichkeiten der Realschule
ab dem Schuljahr 2016/2017
Ressourcen, mit denen die Weiterentwicklung gelingt:
Unterrichtsstunden für neue Aufgaben werden zugeteilt und
gehören zum erweiterten Konzept
In Schuljahr 2015/2016 besuchen
ca. 231.600 Schülerinnen u. Schüler eine öffentlichen oder privaten RS,
die von ca. 14.000 Lehrkräfte unterrichtet werden.
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Staatliches Schulamt Konstanz
Oktober 2015