Sankt Gallen (Fürstabtei) - Historisches Lexikon der Schweiz

1/12
29/06/2015
Sankt Gallen (Fürstabtei)
Als Fürstabtei wird das Gebiet bezeichnet, das der weltl. Herrschaft des
Abts des Klosters S. unterstand. Zentrum der fürstäbt.
Territorialherrschaft bildete die 1805 aufgehobene Benediktinerabtei in
der Stadt S. Das 719 am Ort des Gallus-Grabes gegr. Kloster, am
Wasserfall der Steinach zwischen Bodensee und Alpstein gelegen,
gehörte zur Diözese Konstanz; ab 1613 bestand das Offizialat, das die
stift-sankt-gall. Pfarreien von der bischöfl. Jurisdiktion befreite. Um 720
monasterium sancti Gallonis, 745 monasterium sancti Galli, 1290
gozhus zu sante Gallen, 1702 monasterium Principale S. Galli. Patron
war Gallus zuerst allein (Fest 16. Oktober) und dann ab 883 zusammen
mit Otmar (Fest 16. November).
Dieser Artikel wurde
für die Buchausgabe des HLS mit Bild
und Infografik reich illustriert. Bestellen
Sie das HLS bei unserem Verlag.
In der 1. Hälfte des 9. Jh. stieg das Kloster zur Reichsabtei auf, 1207 ist
die Anrede Fürstabt zum ersten Mal bezeugt. Bis zu ihrem Untergang
war die Fürstabtei formal ein Glied des Hl. Röm. Reichs, wurde aber seit
dem 17. Jh. nicht mehr in den Reichsmatrikeln aufgeführt. Ab 1451 war
sie gleichzeitig auch ein zugewandter Ort der Eidgenossenschaft. Als
mächtige Abtei besass das Kloster S. im MA eine bedeutende
Grundherrschaft und übte seine Rechte über teilweise weit verstreuten
Besitz bis nach Süddeutschland hinein aus. In der frühen Neuzeit
umfasste die Fürstabtei das Fürstenland (Alte Landschaft) und die 1468
käuflich erworbene Grafschaft Toggenburg (Neue Landschaft). Weiter
gehörten die Herrschaften Ebringen und Norsingen im Breisgau,
Neuravensburg in Württemberg sowie zahlreiche Niedergerichte im St.
Galler Rheintal und in der eidg. Landvogtei Thurgau dazu. Die Abtei
überdauerte die Reformation und konnte sich bis 1798 als Trägerin
territorialer Staatlichkeit behaupten. Der Klosterbezirk befand sich
innerhalb der ab 1528 ref. Stadt S., die wiederum vom Fürstenland
umgeben war. Ende des 18. Jh. lebten rund 95'000 Einw. im Gebiet der
geistl. Herrschaft. 1803 kam das fürstäbt. Territorium zum neu gegr.
Kanton S. Die geistl. Verwaltung ging 1815 von Konstanz an den geistl.
Administrator Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau, 1819 an das Bistum
Chur, 1823 an das Doppelbistum Chur-S. und liegt seit 1847 beim
Bistum S.
1 - Aufbau und innere Verfassung bis zum ausgehenden Mittelalter
1.1 - Anfänge
Um 612 liess sich der irische oder irofränk. Mönch Gallus, ein Gefährte des irischen Wanderabts Kolumban des
Jüngeren, mit Unterstützung des Arboner Klerus und von Hzg. Gunzo als Einsiedler am Wasserfall der Steinach
nieder. Sein Mönchtum war von einer Mischregel aus irisch-kolumban. und benediktin. Elementen geprägt, die
er an die sich einfindenden Jünger weitergab. Gallus starb hochbetagt am 16. Okt. um 640/650 in Arbon und
wurde in seinem Bethaus an der Steinach bestattet. Gefährten des Heiligen und nach ihnen weitere Priester
hüteten sein Grab und pflegten seinen Kult, die Bevölkerung suchte hier Schutz in Zeiten der Gefahr. Die
Eremitenzelle vermochte die Jahrzehnte zu überdauern.
Ab 719 baute der am Bischofssitz in Chur zum Priester geweihte Otmar als erster Abt die Gemeinschaft zu
einem Kloster aus. Die Klostergründung erfolgte auf Initiative des Grundherrn und Arboner Tribuns Waltram (
Waltram-Sippe), unterstützt durch den fränk. Hausmeier Karl Martell. Ausserhalb des Klosters errichtete
Otmar eine Armenherberge und ein Leprosorium. Die ersten Mönche kamen mit Otmar aus Rätien, dann
traten Alemannen aus einheim. Adelsfamilien ins Kloster ein. Das Professbuch überliefert 53 Namen aus der
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
2/12
Amtszeit von Abt Otmar. Aus dem Konvent gingen Magnus von Füssen und Theodor hervor, die das Allgäu
missionierten und die Klöster Kempten und Füssen gründeten. Mit der Zunahme der Zahl der Mönche
erstarkte die Abtei auch wirtschaftlich. Ihr wurde viel Grundbesitz im Thurgau, Zürichgau und im weiteren
Alemannien bis zum Neckar übertragen. Unter den Donatoren ragt die Beata-Sippe am oberen Zürichsee
hervor.
Durch Vermittlung von Pippins Bruder Karlmann, dem fränk. Hausmeier, der 747 auf dem Weg nach Rom das
Grab des hl. Gallus besuchte, übernahm das Kloster die Regel Benedikts von Nursia. Als nach der Schlacht bei
Cannstatt 746 Alemannien in den fränk. Staat eingegliedert wurde, geriet Otmar in Konflikt mit der fränk.
Zentralmacht, vertreten durch die Gf. Warin und Ruthard, da den Karolingern durch die reichen Schenkungen
an das alemann. Kloster Grundbesitz entzogen wurde. Als Otmar 759 gegen die Entfremdung von
Klosterbesitz durch fränk. Grafen klagte, wurde er verhaftet und auf die Rheininsel Werd bei Eschenz
verbannt, wo er am 16.11.759 starb. Zehn Jahre später wurde sein Leichnam nach S. überführt. Um 759/760
geriet die Abtei in eine vertraglich besiegelte Abhängigkeit vom Bf. von Konstanz, aus der sie sich im 9. Jh.
wieder schrittweise lösen konnte. Von Ks. Ludwig dem Frommen erhielt sie 818 die Immunität, von Ks. Ludwig
dem Deutschen 833 die freie Abtwahl und 854 die Aufhebung der letzten Zinsverpflichtung an den Bf. von
Konstanz. S. wurde damit zum Reichskloster. Trotz der Unselbstständigkeit in der 2. Hälfte des 8. Jh. nahmen
Grundbesitz und Anzahl der Mönche zu, das Kloster festigte sich. Ein leistungsfähiges Skriptorium bildete sich
aus, als dessen erster Leiter Winithar bekannt ist. Gefördert wurden Skriptorium und Bibliothek auch von
Waldo, der 782-784 Abt von S., später von Reichenau und von Saint-Denis bei Paris war.
Autorin/Autor: Ernst Tremp
1.2 - Frühmittelalterliche Blütezeiten und Gefährdungen
Mit Abt Gozbert, 816-837 im Amt, setzte der Aufstieg der Abtei zu ihrer ersten grossen Blütezeit ein. Gozbert
erweiterte den Grundbesitz, vereinheitlichte die Verwaltung des Streubesitzes und führte eine
Urkundenregistratur nach 36 territorialen Kapiteln ein. Ab 830 liess er die neue dreischiffige Gallusbasilika
und wahrscheinlich auch eine neue Klosteranlage bauen. Der Neubau, u.a. von den Mönchen Winihart,
Isenrich und Ratger errichtet, hatte den Anforderungen der Mönchsreform unter Ks. Ludwig dem Frommen
und den vielfältigen Funktionen eines karoling. Grossklosters zu entsprechen. Die Anregungen dazu dürfte
Gozbert dem vermutlich ihm gewidmeten Klosterplan entnommen haben, den Reichenauer Mönche unter
dem Bibliothekar Reginbert im Auftrag ihres Abts Haito 819 (oder um ca. 826 bis ca. 830) entworfen hatten.
Dieser älteste Bauplan aus dem europ. MA enthält den Grundriss einer idealen Klosteranlage aus karoling.
Zeit. Unter Gozbert erfuhr das Skriptorium mit dem Kalligrafen Wolfcoz I. einen weiteren Ausbau.
Nach Gozbert leitete Grimald, der als Erzkanzler Ludwigs des Deutschen zu den führenden Männern im
ostfränk. Reich gehörte, das Kloster 841-872. Weitere wichtige Äbte waren Hartmut 872-883 und Salomo
890-920, der als Salomo III. zugleich das Amt als Bf. von Konstanz innehatte. Die Verbindung des Abbatiats
mit hohen Funktionen im Reich brachte der Abtei Vorteile. Kaiser und Könige weilten in der Reichsabtei.
In der Obhut des Klosters florierte die Schule, an der nicht nur Mönche, sondern auch Mitglieder der weltl. und
kirchl. Führungsschicht aus der weiteren Umgebung ausgebildet wurden. Die Schule stellte eine Schnittstelle
zwischen dem Innenleben des Klosters und seinem äusseren Einflussbereich dar. Wohl aus diesem Grund ist
sie im Klosterplan aus dem frühen 9. Jh. nicht innerhalb der Klausur eingezeichnet wie etwa die Gebäude des
Noviziats, sondern zwischen dem Gästehaus und der Abtspfalz. Sie zählt damit zu den öffentl. Gebäuden. An
der Klosterschule wirkten der Alemanne Iso ( 871) und der Ire Moengal, der auch Marcellus genannt wurde.
Die Dichter und Musiker Notker der Stammler ( 912), der Meister der Sequenz, und der Schulmeister Ratpert
( um 911) sowie Tuotilo ( nach 912) bereicherten die Liturgie mit ihren Schöpfungen. Letzterer schnitzte
zudem die nach ihm benannten, aus dem Besitz Karls des Grossen stammenden elfenbeinernen Tafeln für
den Einband des "Evangelium longum". Dessen Text und Initialen führte der Schreiber und Buchmaler Sintram
aus. Besonders der Besuch Ks. Karls III. 883 regte das künstler. und literar. Leben in S. an
(Geschichtsschreibung, Dichtung). Unter dem Kalligrafen Folchardus und dessen Nachfolgern schuf das
Skriptorium Handschriften mit kunstvollem Initialschmuck. Damals umfasste die Bibliothek über 400 Bände
mit gegen 600 Werken. Entsprechend wird die spätkaroling. Zeit auch als das "Goldene Zeitalter" der Abtei
bezeichnet.
Der Ungarneinfall von 926, vor dem Bibliothek und Schatz durch Evakuation gerettet werden konnten, dem
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
3/12
aber die Reklusin Wiborada zum Opfer fiel, und ein Klosterbrand 937 erschütterten die Abtei. Um die Mitte des
10. Jh. begann eine neue Blütezeit. Als äusserer Höhepunkt gilt der Kaiserbesuch Ottos I. mit seinem Hofstaat
972. Geprägt wird das sog. Silberne Zeitalter v.a. von Notker dem Arzt, Ekkehard I., dem Dekan, Ekkehard II.,
dem Reklusen Hartker und Notker dem Deutschen, der als Leiter der Klosterschule zu den bedeutendsten dt.
Sprachschöpfern des MA zählt, schliesslich Ekkehard IV., der in seiner Fortsetzung der "Casus sancti Galli" die
Klostergeschichte von ca. 870 bis 972 beschrieb. Unter dem Einwirken Ks. Ottos I. öffnete sich S. nach einer
Visitation durch Bischöfe und Äbte um 966 der otton. Klosterreform, nahm die Statuten Kerbodos von Lorsch
an, lehnte aber die weiter gehenden Reformen Sandrats von Trier 972-973 ab.
Rege Bautätigkeit war die Frucht der geistl. Renaissance im 10. Jh. Während der Amtszeiten der Äbte Purchart
(958-971), Notker (971-975) und Ymmo (976-984) wurden die Gallus- und die Johanneskapelle, die
Heilig-Grab-Kapelle und die Laurenzenkirche errichtet, das Münster ausgeschmückt sowie die Ummauerung
von Kloster und Siedlung vollendet. Schule, Kult und Kunst des Klosters S. besassen eine grosse Ausstrahlung
nach Einsiedeln, Mainz, Augsburg, wo Bf. Ulrich, ein ehem. Klosterschüler und Schützling der Wiborada, wirkte,
selbst nach Ungarn, durch die Missionstätigkeit des St. Galler Mönchs Prunward, der um 974 den Grossfürsten
Geza taufte. Der herausragende Abt des 11. Jh., Norbert von Stablo, führte während seiner Amtszeit 1034-72
die lothring. Reform gegen den Widerstand des Konvents ein und erneuerte die Pflege des Gottesdienstes (
Kirchenreform). Unter ihm wurden auch die inneren Täler des Appenzellerlands urbar gemacht und 1071 in
Appenzell eine dem hl. Mauritius geweihte Leutkirche errichtet.
Autorin/Autor: Ernst Tremp
1.3 - Niedergang und Erneuerung im Spätmittelalter
Im ausgehenden 11. Jh. wurde die Abtei S. als eine der wichtigsten Stützen des Hl. Röm. Reichs in Alemannien
in die Wirren des Investiturstreits zwischen Ks. Heinrich IV. und Papst Gregor VII. hineingezogen. Ulrich von
Eppenstein, 1077-1121 Abt und ab 1086 auch Patriarch von Aquileja, hielt dem Kaiser die Treue. Er soll 1085
mit Reliquien der hl. Fides, die er von seiner Pilgerfahrt nach Agen (Aquitanien) mitgebracht hatte, St. Fiden
gegründet haben. Auf ihn geht auch die Gründung des Klosters S. Gallo in Moggio (Friaul) zurück.
Mit Ulrich von Eppenstein begann die Reihe der adligen Äbte, die einem freiständ. Konvent von wenigen
Mönchen vorstanden und sich v.a. auf polit. und krieger. Feld betätigten. In den Auseinandersetzungen
zwischen Staufern und Papsttum stand das Kloster auf stauf. Seite. Ulrich von Sax, 1204-20 Abt, unterlag im
Aug. 1208 in der Schlacht auf dem Breitfeld dem Bf. von Konstanz im Kampf um Rheineck. Abt Konrad von
Bussnang, 1226-39 im Amt, war ein wichtiger Ratgeber Kg. Heinrichs (VII.) und eine Stütze Ks. Friedrichs II.,
der ihn nach einem Konflikt innerhalb der Toggenburger Grafenfamilie, dem sog. Toggenburger Brudermord
von 1226, beim Erwerb der Stadt Wil 1236 unterstützte. Ein weiterer Konflikt entbrannte 1287-88 zwischen S.
unter Abt Wilhelm von Montfort und Kg. Rudolf I. von Habsburg, als dieser in der Nähe von Wil das auch
Trutz-Wil genannte Städtchen Schwarzenbach gründete und 1288 Konrad von Gundelfingen als Gegenabt (bis
1291) einsetzte.
Trotz bedeutender polit. und administrativer Leistungen mehrerer Äbte im 11. und 12. Jh. konnte der
wirtschaftl. Niedergang der Abtei, verursacht durch Güterveräusserungen an den weltl. Adel, Belehnungen der
Ministerialität, eine kostspielige Hofhaltung und den aufwendigen Königsdienst, nicht verhindert werden.
Unter solchen Voraussetzungen erlahmte der geistige Elan, das bis in die 2. Hälfte des 15. Jh. dauernde sog.
Eiserne Zeitalter der Abtei setzte ein. Das Skriptorium brachte im 12. Jh. noch eine Reihe von Handschriften
hervor, bevor es um 1200 versiegte. Die Klosterchronistik von Ratpert und Ekkehard IV. wurde von drei
anonymen Mönchen sowie Konrad von Fabaria bis 1234 weitergeführt. Schliesslich setzte der St. Galler
Stadtbürger und Chronist Christian Kuchimeister 1335 die Klostergeschichten (Nüwe Casus Monasterii) auf
Deutsch fort.
Der Anstoss zur inneren Reform im 15. Jh. ging vom Petershausener Kapitel am Rande des Konzils von
Konstanz 1417 aus. Visitationen im Auftrag Papst Martins V. führten zur Absetzung des Abts Heinrich von
Gundelfingen und zur Einsetzung auswärtiger Reformer wie Konrad von Pegau (Sachsen) und Heinrich von
Mansdorf. Abt Eglolf Blarer von Girsberg versuchte 1429/30 mit Hilfe von Mönchen aus Hersfeld in Hessen und
Ende der 1430er Jahre aus dem bayer. Kastl das zerfallene Gemeinschaftsleben wiederherzustellen. Der
1442-63 amtierende Abt Kaspar von Landenberg berief nach 1442 und erneut 1454 Mönche aus dem Kloster
Wiblingen bei Ulm, das von den Reformen der Benediktinerklöster Subiaco (Latium) und Melk
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
4/12
(Niederösterreich) beeinflusst war. Seine Versuche zur inneren Reform scheiterten zunächst am Widerstand
der Konventualen, die sich gegen Einschränkungen ihrer persönl. Freiheiten wehrten, dann aber wuchs der
Konvent. Ein Hindernis auf dem Weg der Erneuerung war die prekäre finanzielle Lage. Kaspar von Landenberg
erwog daher, die Abtei in ein Chorherrenstift umzuwandeln, das unter die Schirmherrschaft der Stadt S.
gekommen wäre und damit seine Selbstständigkeit weitgehend verloren hätte, doch hinderten ihn der
Konvent und die eidg. Schirmorte daran.
Die Wende gelang dem tatkräftigen, 1463-91 amtierenden Abt Ulrich Rösch. Ohne sich einer
Reformkongregation anzuschliessen, erneuerte Rösch durch strenge Klausurvorschriften, eine Ordnung für die
Laienbrüder des Otmarspitals, das vermutlich auf eine ausserhalb des Klosters gelegene Gründung des hl.
Otmar zurückging, sowie Visitationen 1469 und 1485 die mönch. Disziplin. Die Klosterschule wurde materiell
gesichert und junge Mönche auf Universitäten geschickt, die Bibliothek geordnet und durch Erwerbungen
vergrössert. Zur Erneuerung gehörte auch die Errichtung des neuen Klosters Mariaberg bei Rorschach sowie
der 1483 vollendete Chorneubau des Münsters. Rösch förderte die Wallfahrt zu "Unserer Lieben Frau im
Gatter" im Münster, die bis zur Reformation überregionale Ausstrahlung besass.
Die Äbte des Klosters St. Gallen
Amtsdaten
Abt
Amtsdaten
Abt
719-759
Otmar
1220-1226
Rudolf von Güttingen
759/60-782
Johannes
1226-1239
Konrad von Bussnang
782
Ratpert
1239-1244
Walter von Trauchburg
782-784
Waldo
1244-1272
Berchtold von Falkenstein
784-812
Werdo
1272-1277
Ulrich von Güttingen
812-816
Wolfleoz
1272-1274
Heinrich von Wartenberga
816-837
Gozbert
1277-1281
Rumo von Ramsteinb
837-840/41
Bernwig
1281-1301
Wilhelm von Montfort
840/41
Engilbert
1288-1291
Konrad von Gundelfingena
841-872
Grimald
1301-1318
Heinrich von Ramstein
872-883
Hartmut
1318-1329
Hiltbold von Werstein
883-890
Bernhard
1330-1333
Rudolf von Montfortc
890-920
Salomo
1333-1360
Hermann von Bonstetten
922-925
Hartmann
1360-1379
Georg von Wildenstein
925-933
Engilbert
1379-1411
Kuno von Stoffeln
933-942
Thieto
1411-1418
Heinrich von Gundelfingen
942-958
Craloh
1418-1419
Konrad von Pegau
953-954
Annoa
1419-1426
Heinrich von Mansdorf
958-971
Purchart
1426-1442
Eglolf Blarer von Girsberg
971-975
Notker
1442-1463
Kaspar von Landenberg
976-984
Ymmo
1463-1491
Ulrich Röschd
984-990
Ulrich
1491-1504
Gotthard Giel von Glattburg
990-1001
Kerhart
1504-1529
Franz Gaisberg
1001-1022
Purchart
1529-1530
Kilian Germann
1022-1034
Thietpald
1530-1564
Diethelm Blarer von Wartensee
1034-1072
Norbert
1564-1577
Otmar Kunz
1072-1076
Ulrich
1577-1594
Joachim Opser
1077-1121
Ulrich von Eppenstein
1594-1630
Bernhard Müller
1077-ca. 1083
Lutpolda
1630-1654
Pius Reher
1083-1086
Werinhara
1654-1687
Gallus Alt
1121-1133
Manegold von Mammern
1687-1696
Cölestin Sfondrati
1121-1122
Heinrich von Twiela
1696-1717
Leodegar Bürgisser
1133-1167
Werinher
1717-1740
Joseph von Rudolphi
1167-1199
Ulrich von Tegerfelden
1740-1767
Cölestin Gugger von Staudach
1199-1200
Ulrich von Veringen
1767-1796
Beda Angehrn
1200-1204
Heinrich von Klingen
1796-1805
Pankraz Vorster
1204-1220
Ulrich von Sax
Gegenabt
Gegenabt 1274-1277
c
Pfleger
a
b
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
5/12
Pfleger 1457-1463
Quellen:HS III/2
d
Autorin/Autor: Ernst Tremp
2 - Äussere Entfaltung und territoriale Entwicklung bis zum ausgehenden Mittelalter
2.1 - Von der Grundherrschaft zur Landeshoheit
Zahlreiche Übertragungen von Gütern und Rechten ermöglichten dem Kloster ab dem 8. Jh. den Aufbau einer
Grundherrschaft. Um 900 umfasste diese rund 4'000 Huben mit 1'897 abgaben- und frondienstpflichtigen
Bauern beidseitig des Rheins, während der Konvent aus etwa 100 Mönchen bestand und der Klosterhaushalt
mit den Wirtschafts- und Gewerbebetrieben im Stiftsbezirk insgesamt ca. 170 Personen zählte. Die ca. 800
überlieferten Urkunden aus der Zeit von ca. 750 bis 920, die einen der bedeutendsten Urkundenbestände des
FrühMA bilden (heute im Stiftsarchiv S.), zeugen von der wirtschaftl. Blüte des Klosters. Im HochMA fand ein
allmähl. Übergang von der Villikationsverfassung zur Rentengrundherrschaft statt. Die Abtei gab die
Eigenwirtschaft weitgehend auf, die Fronhofgüter wurden reduziert, das Salland aufgeteilt und gegen einen
festen Grundzins an die Bauern verliehen. Von den Aussenpröpsten, den Zwischengliedern zwischen dem Abt
und den Meiern in der grundherrschaftl. Verwaltung, sind im 13. Jh. nur noch jene im Breisgau und in Burgund
(Aargau) nachweisbar.
Ein Güter- und Abgabeverzeichnis des 13. Jh. nennt 36 Höfe des Klosters S. Die Besitzungen lagen v.a. im
Gebiet zwischen Rorschach und Wil, im Unterrheintal, im Untertoggenburg, im Appenzellerland und im östl.
Thurgau. Zusammen bildeten sie auch das Kerngebiet der Klosterherrschaft um 1300. In der Umgebung von S.
und im Appenzellerland verfügte das Kloster zudem über herrschaftl. Rechte in hoher Dichte. Der Verlust
drohte insbesondere dem entfernten Besitz im Oberaargau, Zürichgau, in Süddeutschland und Vorarlberg, wo
das Kloster zahlreiche Güter besass. Die Durchsetzung der grundherrschaftl. Ansprüche in weit entlegenen
Gütern des Klosters war oft schwierig. Die Zuständigkeiten in der Güterverwaltung waren aufgeteilt zwischen
dem Abt und Dekan sowie Kämmerer, Propst, Grosskeller, Pförtner, Custos und Hospitar.
Zur klösterl. Grundherrschaft gehörte der Besitz von Eigenkirchen. Die Sorge um die Glaubensverkündigung
ebenso wie die geistl. Betreuung der Bevölkerung wurde, obwohl nicht in der ursprüngl. Absicht des
benediktin. Mönchtums gelegen, zu einer wichtigen Aufgabe von S. Das Eigenkirchenwesen entwickelte bis
zum 13. Jh. ein dichtes Netz. In der Zeit um 926 gehörten der Abtei 44 Eigenkirchen, bei denen sich häufig
auch ein Fronhof als grundherrschaftl. Zentrum befand. Im HochMA gründete oder erwarb die Abtei 17
weitere Eigenkirchen. Ein unter Berchtold von Falkenstein um 1266 erstelltes Verzeichnis umfasst in den
Bistümern Konstanz und Chur dann noch zwei Eigenkirchen mehr, nämlich insgesamt 63.
Vom 9. Jh. an erlangte die Abtei neben grundherrl. auch hoheitl. Befugnisse. Abt Ulrich von Sax wurde 1207
von Kg. Philipp von Schwaben mit den Regalien belehnt und zum Reichsfürsten erhoben. 1217 verlieh ihm
Papst Honorius III. die Pontifikalien. Im Lauf des HochMA vollzog S. den Wandel zur Territorialherrschaft. Die
Abtei wurde zu einer regionalen Macht, gründete oder erweiterte Städte, u.a. Wil, Altstätten und Wangen im
Allgäu, und bildete eine Lehensherrschaft mit einer bedeutenden Ministerialität aus. Die zahlreichen adligen
Dienstleute übten Verwaltungstätigkeiten aus, begleiteten die Äbte auf ihren Kriegszügen und beim
Reichsdienst. Als Reichsfürsten pflegten diese eine Hofhaltung mit den vier erbl. Hofämtern Truchsess,
Marschall, Schenk und Kämmerer. Als Truchsessen dienten im 13. Jh. die Ritteradligen von Singenberg und
nach ihnen die von Bichelsee, als Schenken die von Landegg, als Marschälle die von Falkenstein, als
Kämmerer die Giel von Glattburg. Bei besonderen Anlässen amtierten die Hzg. von Schwaben als Truchsessen,
die Hzg. von Teck (später die Gf. von Hohenberg) als Schenken, die Frh. von Regensberg als Kämmerer sowie
die Edlen von Hohenzollern als Marschälle. Unter Abt Berchtold von Falkenstein fand an Pfingsten 1270 in S.
ein grosses Ritterfest statt, an dem rund 900 Adlige teilnahmen und 99 zu Rittern geschlagen wurden.
Der Wandel der hochma. Wirtschaftsentwicklung, der Übergang zur Rentengrundherrschaft und insbesondere
die spätma. Agrarkrise, innerklösterl. Missstände, die Verstrickung in Politik und Königsdienst, in Kriege und
Fehden, schliesslich der Aufstieg der selbstständig werdenden Stadt S. führten die Abtei in eine schwere und
lange Krise. Die Rettung und Umwandlung der Klosterherrschaft in ein frühneuzeitl. Staatsgebilde waren
Ulrich Rösch, dem ersten Abt bürgerl. Herkunft, zu verdanken. Er gilt als Neugründer der Abtei und schuf die
Grundlagen des frühneuzeitlichen sankt-gall. Territorialstaats. In der Alten Landschaft, dem Fürstenland,
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
6/12
welches das Gebiet von Wil bis Rorschach umfasste, zog Rösch die vielfach verstückelten Reichsvogteirechte
wieder an das Kloster und begann die fürstäbt. Herrschaftsrechte zu vereinheitlichen. Ab 1463 liess er in 23
Niedergerichten einheitl. Offnungen ausstellen. Den leibherrlich geprägten Begriff des Gotteshausmanns
weitete er auf alle Bewohner des fürstäbt. Territorialstaats aus. Zudem diente die Landsatzung, in einer
ersten Fassung 1468 vorgelegt, der Durchsetzung von vereinheitlichtem Recht, Landeshoheit und Verwaltung.
Die Alte Landschaft wurde unter Rösch oder seinen unmittelbaren Nachfolgern in die Ämter
Landshofmeisteramt, Rorschacheramt und Oberbergeramt sowie Wiler und Romanshorner Amt mit den
Hochgerichtsstätten in Rorschach, St. Fiden, Gossau und Wil unterteilt. An neuen Landesämtern schuf Rösch
jenes des Kanzlers, des Hofmeisters und das Gremium des Pfalzrats, auch Pfalzgericht genannt, das wohl
bereits als Appellationsinstanz fungierte.
Autorin/Autor: Ernst Tremp
2.2 - Beziehungen zur Stadt St. Gallen und zu Appenzell
Das Verhältnis der Abtei zur Stadt S., die ab dem 10. Jh. vor den Toren des Klosters entstand, war von
Symbiose und Gegensätzen geprägt. Seit den Anfängen unter Abt Otmar liessen sich Bedienstete,
Handwerker und Kaufleute um die Abtei nieder. Zum Schutz vor Angriffen, etwa der Ungarn, liessen die Äbte
Anno (953/954) und Notker (971-975) das Kloster mit der umliegenden Ansiedlung ummauern. Bis sich die
wirtschaftlich aufstrebende Siedlung rechtlich vom Kloster zu lösen vermochte, dauerte es rund fünf
Jahrhunderte. Der fortlaufende Emanzipationsprozess der Stadt im SpätMA verlief unter teils schweren
Spannungen und Auseinandersetzungen. Im Laufe des 13. Jh. wuchs die Stadt allmählich in ihre
reichsunmittelbare Stellung hinein. Trotz königl. Freiheiten und der Erhebung S.s zur Reichsstadt zu Beginn
des 15. Jh. blieben die Verflechtungen zwischen Stadt und Abtei eng. Noch bis ins 14. Jh. amtierte der
Stadtammann als Vertreter des Klosters, unterstützt von einem zwölfköpfigen, vom Abt eingesetzten Rat. In
der Handfeste von 1291, die Abt Wilhelm von Montfort nach einer älteren von 1272/73 des Abts Ulrich von
Güttingen der Stadt S. ausstellte, ist deren Gerichtsbezirk innerhalb der vier Kreuze erstmals genau
umschrieben. Im Stadtbann übten der Abt die niedere Gerichtsbarkeit und ein Reichsvogt aus der
Bürgerschaft das Blutgericht aus. Die Einführung der Zunftverfassung in der Mitte des 14. Jh. minderte die
Bedeutung der vom Abt ernannten Räte immer mehr.
Der Ablösungs- und Emanzipationsprozess im Appenzellerland konnte auch vom Abt Kuno von Stoffeln
(1379-1411) nicht rückgängig gemacht werden. Die Appenzeller Kriege (1401-29) brachten das faktische
Ende der fürstäbt. Landesherrschaft. Eidg. Schiedssprüche bestätigten die Selbstständigkeit der Appenzeller,
verpflichtete diese aber weiterhin zur Zahlung gewisser Abgaben, was Appenzell 1429 vertraglich anerkannte.
Autorin/Autor: Ernst Tremp
2.3 - Politische und verfassungsrechtliche Entwicklung im 15. Jahrhundert
Nach den Wirren der Appenzeller Kriege ging Abt Eglolf Blarer von Girsberg 1437 ein Landrecht mit Schwyz
auf 20 Jahre ein, worin sich die polit. Umorientierung hin zur Eidgenossenschaft erstmals manifestierte. 1451
schloss Abt Kaspar von Landenberg das ewige Burg- und Landrecht mit den eidg. Schirmorten Zürich, Luzern,
Schwyz und Glarus ab. Damit wurde die Fürstabtei S. ein zugewandter Ort der Eidgenossenschaft. 1454 ging
auch die Stadt S. ein Bündnis mit der Eidgenossenschaft ein; 1457 konnte sie durch Vermittlung Berns
wichtige Rechte (z.B. Masse und Gewichte, Ernennung des fürstäbt. Ammanns oder des Münzmeisters) vom
Kloster abkaufen. Zudem entfiel der Huldigungseid.
Durch den Erwerb der Grafschaft Toggenburg unter Ulrich Rösch 1468 weitete die Fürstabtei ihre Herrschaft
mit dem florierenden voralpinen Wirtschaftsgebiet aus. Dabei besass das Toggenburg im Vergleich zu dem
nun als Alte Landschaft bezeichneten geschlossenen Territorium zwischen Wil und Rorschach gegenüber dem
Abt als Grafen eine relative Autonomie, ein Landrecht verband es mit Schwyz und Glarus, und sein Landrat
beschränkte die fürstl. Rechte des Abts. Durch den Hauptmannschaftsvertrag von 1479 mit den vier eidg.
Schirmorten, denen eine vogtähnl. Stellung zugestanden wurde, verband sich Abt Rösch noch enger mit den
Eidgenossen. Gleichwohl pflegte er die Stellung eines Reichsfürsten, suchte für seine Politik die Legitimation
des Hl. Röm. Reichs und schuf bedeutende Werke fürstl. Repräsentation.
Um das Kloster aus der Umklammerung der Stadt S. zu lösen, plante Ulrich Rösch mit Zustimmung von Kaiser
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
7/12
und Papst dessen Verlegung nach Rorschach. Das verhinderten die Stadt und die Appenzeller gewaltsam im
Rorschacher Klosterbruch vom 28.7.1489, als sie die fast fertiggestellte Anlage zerstörten. In der Fortsetzung
dieses auch St. Galler Krieg genannten Konflikts im Febr. 1490 zwangen die Eidgenossen die Gegner der Abtei
in die Knie und diktierten am 7.3.1490 den Frieden von Einsiedeln, mit dem sie sich endgültig als
entscheidende Macht in der Nordostschweiz etablierten. Während des Schwabenkriegs wurden die Grenzen
der Fürstabtei unter Abt Gotthard Giel von Glattburg endgültig festgelegt, jene zur Landvogtei Thurgau 1501
durch eine Grenzbereinigung mit den eidg. Orten.
Autorin/Autor: Ernst Tremp
3 - Von der frühen Neuzeit bis zum Untergang (1504-1805)
Das Kloster S., zugleich Abtei und grosser Staat, wurde von 1504 bis 1805 von 14 Äbten geleitet und
verwaltet. Diese hatten relativ lange Regierungszeiten von durchschnittlich 21,5 Jahren, wobei die kürzeste
Amtszeit zwei, die längste 36 Jahre betrug. Die bedeutendsten unter diesen Fürstäbten waren Diethelm Blarer
von Wartensee (1530-64), Bernhard Müller (1594-1630) und Cölestin Gugger von Staudach (1740-67). Der
herausragende Theologe unter den Äbten war Cölestin Sfondrati (1687-96).
3.1 - Die weltliche Landesverwaltung
Die frühneuzeitl. Abtei S. verwaltete ein umfang- und bevölkerungsreiches Staatswesen. Das Kernland war die
Alte Landschaft mit der Stadt Wil als zweiter Residenz der Äbte. Dieses Gebiet wird nach der fürstäbt.
Herrschaft auch Fürstenland genannt. Die Fürstäbte herrschten hier als absolute Herren, das Volk hatte kein
Mitspracherecht. Zur Fürstabtei gehörte ab 1468 auch die Grafschaft Toggenburg, aufgeteilt in ein Ober- und
ein Unteramt. Im Toggenburg war die fürstäbt. Herrschaft im Gegensatz zum Fürstenland eingeschränkt, der
Abt war ein konstitutioneller Monarch. Über den toggenburg. Landrat, in dem gewählte Vertreter der Gem.
sassen, konnten die Untertanen mitreden und sogar die Mandate des fürstl. Landrats auf ihre Verträglichkeit
mit den Freiheiten der Landschaft überprüfen. Im St. Galler Rheintal, ab 1490 eine gemeine Herrschaft
verschiedener eidg. Orte, war die Abtei S. eine reiche Grundherrin und Inhaberin vieler Niedergerichte, doch
stand sie bezüglich ihres Anspruchs auf die Territorialhoheit in Konkurrenz zu den eidg. Orten, deren Landvogt
die Landeshoheit, v.a. das Blutgericht, ausübte. Die Fürstabtei besass über die Grenzen des heutigen Kantons
hinaus Güter und Rechte in der Landvogtei Thurgau (z.B. das dem Amt Wil unterstellte Berggericht) sowie im
Zürichbiet. Weiter verfügte sie im süddt. Raum über die Herrschaften Ebringen und Norsingen im Breisgau,
die Herrschaft Neuravensburg nördlich von Lindau sowie die Pfarrei Wasserburg am Bodensee.
Die Landesverwaltung nahm das Kloster selbst wahr, zog dazu aber auch vom Fürstabt berufene Beamte weltl.
Standes bei. Die Verwaltung war im Wesentlichen in eine weltl. und eine geistl. Administration aufgeteilt. Die
geistl. Amtsinhaber hatten gegenüber den weltl. Priorität. Unter den Funktionsträgern aus dem Kreis der
Mönche sind v.a. die Statthalter zu nennen; die wichtigsten amtierten in S. selbst, in Wil, Rorschach, St.
Johann im Toggenburg und Ebringen. Sie waren die höchsten Vertreter der Fürstabtei vor Ort und standen den
dortigen Mönchen sowie der Ökonomie ihres Sprengels vor. Der Abt legte bei diesen viel beschäftigten
Mönchen Wert darauf, dass sie ob ihren administrativen Aufgaben das geistl. Leben nach der Regel nicht
vernachlässigten. Als Oberbeamte weltl. Standes wirkten im St. Galler Stiftsbezirk an der Spitze der
Landshofmeister, der Hofkanzler und der Lehenvogt. Verteilt über die Landschaft amtierten im Fürstenland
die Obervögte in Rorschach und Gossau (Oberbergeramt), im Toggenburg der Landvogt in Lichtensteig sowie
die Vögte auf Iberg und in Schwarzenbach, in der eidg. Landvogtei Thurgau schliesslich der Vogt von
Romanshorn. Die wichtigsten Vertreter der Abtei im Rheintal waren der Obervogt auf Blatten, der die dortige
Rheinfähre zu beaufsichtigen hatte, der Gerichtsammann in Altstätten und der Obervogt auf Rosenberg in
Berneck, der u.a. die Ablieferung der Rheintaler Weinzinsen und den Transport des Weins nach Rorschach
überwachte. In den beiden höchsten Gerichten der Fürstabtei, den Pfalzräten in S. und in Wil, sassen sowohl
Mönche hohen Rangs als auch weltl. Oberbeamte. Der Vorsitz stand in S. dem Pater Dekan, in Wil dem Pater
Statthalter zu. Die Blutgerichtsbarkeit wurde von Oberbeamten weltl. Standes wahrgenommen, in St. Gallen
vom Landshofmeister und in Wil vom Reichsvogt. Wie in den hohen Gerichten waren auch im engsten
Beratergremium des Fürstabts, dem Geheimen Rat, geistl. wie weltl. Amtsinhaber vertreten.
Autorin/Autor: Lorenz Hollenstein
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
8/12
3.2 - Reformation und Gegenreformation
Nach Fürstabt Ulrich Rösch bemühten sich die Äbte mit Erfolg, das Werk ihres Vorgängers fortzusetzen. Franz
Gaisberg war während seiner Amtszeit mit der Reformation konfrontiert, die 1528-29 von Vadian in der Stadt
S. eingeführt wurde. Ende Febr. 1529 kam es zum Bildersturm in der Stiftskirche. Die Reformation breitete
sich im Appenzellerland, im Rheintal, im Fürstenland und im Toggenburg aus. Abt Franz Gaisberg zog sich auf
das St. Annaschloss in Rorschach zurück, wo er im März 1529 starb. Auf ihn folgte zunächst Abt Kilian
Germann ( 1530), dann Abt Diethelm Blarer von Wartensee. Zwei der vier Schirmorte des Klosters, Zürich
und Glarus, verkauften 1530 die Stiftsgebäude an die Stadt S. Im Toggenburg breiteten sich die reformer.
Ideen unter dem Einfluss Huldrych Zwinglis aus. 1528 beschloss die Synode der Toggenburger Pfarrer eine
reformator. Kirchenordnung und stellte sich damit gegen die Fürstabtei. Zürich benutzte den Konfessionsstreit,
um die Landeshoheit im Territorium der St. Galler Fürstabtei zu erlangen. Vorübergehend ging die Fürstabtei
der Landesherrschaft in ihren Untertanengebieten verlustig. Doch Zürich verlor den 2. Kappelerkrieg 1531
zwischen den ref. Orten und der kath. Innerschweiz, in dem auch Zwingli fiel. Die Stadt S., von den ref. Orten
bei der Beilegung des Kriegs übergangen, war die Verliererin. In einer im Anschluss an den Krieg im Febr.
1532 vereinbarten Regelung zwischen Stadt und Abtei verlor die Stadt den Stiftsbezirk wieder und hatte das
Kloster finanziell zu entschädigen. Umschlossen vom Klosterstaat hatte sie auch künftig keine Möglichkeit
mehr zur territorialen Weiterentwicklung.
Am 1.3.1532 konnte Abt Diethelm Blarer von Wartensee wieder ins Kloster einziehen und die fürstäbt.
Landesherrschaft rasch neu errichten. Mit Erfolg setzte er die Gegenreformation durch und förderte die kath.
Reform zur Stärkung des alten Glaubens in der Alten Landschaft. Im staatl. Bereich führte er die Politik Ulrich
Röschs weiter. 1546 übernahm er die Verwaltung des Klosters Sankt Johann im Thurtal und inkorporierte es
1555 der Fürstabtei. Diese führte das Kloster als Priorat weiter, geleitet von einem Prior und Statthalter. Ihm
zur Seite stand ein weltl. Beamter, der Hofammann. In St. Johann lebten in der Regel etwa zwölf Mönche,
welche eine Schule mit Zöglingen aus der ganzen Eidgenossenschaft führten und das geistl. Leben im
Obertoggenburg prägten. In ihren Anfängen wurde auch die St. Galler Klosterdruckerei in St. Johann betrieben.
Diethelm Blarer von Wartensees Nachfolger führten im weltl. wie im geistl. Bereich seine Politik fort. Auf
religiösem Gebiet bekämpften die St. Galler Äbte die Reformation. Sie förderten in den ref. Teilen ihres
Territoriums die Konversionen, überwachten die Prädikanten und siedelten in den ref. Gebieten Katholiken an.
Intensiv verstärkten sie die Seelsorge im ganzen fürstäbt. Territorium. Die vollständige Rekatholisierung der
Bevölkerung gelang ihnen indes nur im Fürstenland, das Untertoggenburg blieb teilweise, das
Obertoggenburg mehrheitlich reformiert, das Rheintal konfessionell gemischt. Simultankirchen entstanden im
Rheintal schon ab 1531, im Toggenburg im Laufe der folgenden hundert Jahre. 1559 regelte die Fürstabtei
ihre leibherrl. Rechte über die Untertanen im sog. Rapperswiler Urteil.
Autorin/Autor: Lorenz Hollenstein
3.3 - Die geistliche Landesverwaltung
Im kirchl. Bereich hatte sich die Fürstabtei S. immer wieder mit den Bf. von Konstanz auseinanderzusetzen.
Mit grossem Einsatz versuchten die Äbte, sich der bischöfl. Jurisdiktion zu entziehen. Einen ersten Erfolg
erreichten sie 1613 mit dem Abschluss eines Konkordats mit dem Bf. von Konstanz, das die Einrichtung des
Offizialats und eines eigenen Generalvikariats brachte. Die stift-sankt-gall. Pfarreien waren damit von der
bischöfl. Gerichtsbarkeit und Visitation befreit. Mit der "Concordia" mit Konstanz von 1748 konnte das Stift S.
seine Kompetenzen gegenüber dem Bischof und seine Rechte in der geistl. Landesverwaltung weiter
ausbauen. Das fürstäbt. Offizialat handelte darin künftig weitgehend selbstständig. Der ihm vorstehende
Pater Offizial residierte im Kloster, leitete die geistl. Kurie sowie das geistl. Gericht und führte die Aufsicht
über die Priester, die Pfarreien, das Leben und die Sitten der Untertanen.
Ein wichtiges Element dieser geistl. Landesverwaltung stellten die ab 1603 regelmässig durchgeführten
Visitationen der Pfarreien dar. Der Abt selbst oder Mönche in hohen Positionen besuchten Pfarreien,
Kaplaneien, Kirchen, Kapellen und Friedhöfe. Sie visitierten nicht nur die Kirchengebäude, sondern befragten
auch die Pfarrer, Mesmer, Pfleger sowie Gemeindevorsteher - und verlangten in ihren Berichten
Verbesserungen im Sinne der tridentin. Reform. In manchen Gem. stellte das Kloster den Pfarrer aus dem
Kreis der Mönche, so regelmässig im Obertoggenburg. In den sankt-gall. Frauenklöstern nahmen St. Galler
Mönche die Funktion des Beichtigers wahr.
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
9/12
Die Abtei erstrebte die Verbesserung der religiösen Betreuung der Bevölkerung in ihrem Territorium auch
durch die Errichtung neuer Pfarreien und Gebäude. Den Höhepunkt erreichte diese Politik unter Iso Walser,
der 1759-85 Offizial war. Er schuf sieben neue Pfarreien sowie sechs neue Kaplaneien und veranlasste den
Bau von 19 Kirchen und Kapellen. Die St. Galler Fürstäbte des 17. und 18. Jh. förderten auch die Errichtung
von Schulen in möglichst allen Gemeinden. Sie bemühten sich um die Verbesserung der Qualität des
Unterrichts und achteten auf den regelmässigen Schulbesuch der Jugend. Zunächst gehörten nur Lesen und
Religionsunterricht zum Schulprogramm. Unter Fürstabt Beda Angehrn (1767-96) wurde gegen Widerstände
die sog. Normalschule eingeführt, die nun auch den Realien im Unterricht Raum gab. Im Gesundheitswesen
achteten die Fürstäbte auf die Grundversorgung der Bevölkerung. Sie stellten durch die Examinierung der
Chirurgen auf dem Land einen minimalen Qualitätsstandard der Heilpersonen sicher. Konsequent förderten
sie das Hebammenwesen. Jede Gem. sollte eine oder mehrere Hebammen erhalten, die examiniert und
vereidigt wurden. Wenn dem geistl. Landesherrn auch primär die Nottaufe durch die Hebammen wichtig war,
so stellte seine Politik doch einen markanten Fortschritt im ländl. Gesundheitswesen dar.
Eine wichtige Rolle spielte die Fürstabtei im Rahmen der 1602 gegr. Schweizerischen
Benediktinerkongregation (Benediktiner), in der sie sehr aktiv war. Schwachen Klöstern, v.a. Disentis und
Pfäfers, leistete sie wiederholt personelle Unterstützung. Manche Fürstäbte betrieben neben dem
Landkirchenbau auch sonst eine aktive Baupolitik. Diethelm Blarer von Wartensee liess ein neues
Bibliotheksgebäude errichten. Während der Abtszeit von Bernhard Müller brannte 1626 das Kloster St. Johann
ab. Der Abt liess ca. 10 km weiter thurabwärts in Sidwald (Gem. Nesslau-Krummenau) eine neue
Klosteranlage errichten, weshalb der Ort in Abgrenzung zum früheren Standort Neu St. Johann genannt wurde.
Der Bau der Klosterkirche dauerte von 1641 bis zur Weihe 1680. Ebenfalls unter Bernhard Müller entstand in
S. 1623-28 die neue Otmarskirche. Er veranlasste auch die Renovation der Vogteischlösser Iberg,
Schwarzenbach und Romanshorn und liess das abgebrannte Schloss Neuravensburg durch einen grösseren
Neubau ersetzen. Gallus Alt (1654-87) liess den sog. Hofflügel des St. Galler Stiftsbezirks errichten. Abt
Cölestin Gugger gestaltete den Stiftsbezirk während seiner Amtszeit 1740-67 tiefgreifend um. 1756-66 liess
er die Gallus- und Otmar-Stiftskirche im spätbarocken Stil neu bauen sowie 1758-67 eine neue Stiftsbibliothek
und daran anschliessend einen neuen Krankenhaustrakt. 1746-49 entstand das Kornhaus in Rorschach. Beda
Angehrn liess 1767-69 in S. die Neue Pfalz mit Thronsaal errichten. Zudem förderte er den Ausbau von
Strassen (1773-78 Rorschach-Wil im Fürstenland, 1786-90 Wil-Ricken) und kleinerer Wegstrecken (S.-Speicher,
S.-Herisau, Gossau-Herisau). Die fürstäbt. Strassen zählten dank seiner Bautätigkeit zu den besten
Verbindungen in der Schweiz des 18. Jh.
Die Fürstäbte betrieben eine aktive Wirtschaftspolitik. Im Zeichen der religiös-polit. Spannungen sollten die
fürstäbt. Untertanen mehr Unabhängigkeit von den stadt-sankt-gall. Kaufleuten erlangen. Zugleich erhofften
sie sich eine Hebung des allg. Wohlstands und der Staatseinnahmen. Auf Initiative von Abt Bernhard Müller
wurde 1610 das Leinwandgewerbe in Rorschach eingeführt.
Autorin/Autor: Lorenz Hollenstein
3.4 - Beziehungen zur Eidgenossenschaft, zum Heiligen Römischen Reich und zu
benachbarten Gebieten
Unter den zugewandten Orten der Eidgenossenschaft nahm der St. Galler Klosterstaat den ersten Rang ein
und war der territorial grösste sowie bedeutendste. Innerhalb der Eidgenossenschaft stand die Fürstabtei der
kath. Innerschweiz näher als den ref. Orten, zumal sie insbesondere mit Zürich immer wieder Schwierigkeiten
hatte. Aus der Innerschweiz rekrutierten die Fürstäbte hohe weltl. Beamte für den Staatsdienst. Formell auch
Reichsfürsten, liessen sie sich bis Ende des 18. Jh. zum Amtsantritt beim Kaiser des Hl. Röm. Reichs die
Regalien, das Blutgericht und sonstige Privilegien bestätigen. Die Verbindung der Fürstabtei mit den
Eidgenossen war wesentlich enger als jene zum Reich. Die Fürstäbte erhielten zwar noch bis 1663 die
Einladung zum Reichstag, doch folgten sie ihr nicht mehr. Wenn es indes opportun war, betonten sie ihre
Reichszugehörigkeit wie z.B. während des Zweiten Villmergerkriegs oder der Koalitionskriege Ende des 18. Jh.
Als zugewandter Ort schloss die Fürstabtei zusammen mit den anderen eidg. Orten Verträge mit europ.
Mächten und wurde verschiedentlich mit ihnen in europ. Friedensschlüsse miteinbezogen. Der Klosterstaat,
dessen Aussenpolitik in der 2. Hälfte des 17. Jh. vom bedeutenden Landshofmeister Fidel von Thurn geführt
wurde, wandte sich in den 1670er Jahren von Frankreich ab und vermehrt Österreich zu. 1686 schloss die
Fürstabtei ein Schutzbündnis mit Savoyen, das die St. Galler Fürstäbte fortan mit seinem Annuntiatenorden
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
10/12
auszeichnete. Stift-sankt-gall. Söldner dienten Seite an Seite mit anderen Eidgenossen in Spanien, Frankreich,
Österreich, Savoyen, Venedig, Neapel-Sizilien, den Niederlanden und Preussen.
In einem besonderen Verhältnis stand die Fürstabtei zur Stadt S., die ebenfalls als zugewandter Ort mit der
Eidgenossenschaft und als Reichsstadt bis ins 17. Jh. mit dem Reich verbunden war. Einen Tiefpunkt in den
Beziehungen stellten die Jahre der Reformation dar. Da der St. Galler Stiftsbezirk territorial vom Stadtstaat,
dieser seinerseits vom ländl. Hoheitsgebiet der Abtei umschlossen war, war ein für beide einigermassen
befriedigendes Verhältnis zwingend. Die Beziehungen funktionierten denn in der frühen Neuzeit auch leidlich.
Eine Belastung stellte 1697 der sog. Kreuzkrieg dar, der ausbrach, weil die Katholiken bei Prozessionen ihre
Kreuze aufrecht, statt wie vereinbart horizontal durch die Stadt in den Stiftsbezirk trugen. Die
Auseinandersetzung konnte indes ohne Blutvergiessen beigelegt werden.
In der Landvogtei Rheintal kam die Fürstabtei mit den Eidgenossen und den Untertanen einigermassen
zurecht, wenn auch das Nebeneinander von eidg. Landesherr und Fürstabtei als grösster Grundherrin immer
wieder zu Konflikten führte. Das Kloster hatte zu akzeptieren, dass das St. Galler Rheintal konfessionell
gemischt war. Mit dem sog. Rheintaler Kommunell von 1676, das die Fürstabtei unter dem aus dem Rheintal
stammenden Abt Gallus Alt und seinem Landshofmeister Fidel von Thurn mit den eidg. Orten vereinbarte,
konnte sie ihre Position im Rheintal festigen.
Ohne grössere Differenzen und Konflikte gestaltete sich auch das Verhältnis der Fürstabtei zur eidg.
Landvogtei Thurgau, in der das Kloster beträchtl. Besitz hatte. Ihre thurg. Gerichte kontrollierte sie von der
fürstäbt. Statthalterei Wil und durch ihren Obervogt von Romanshorn aus. 1501 und um 1730 regelten beide
Seiten die gemeinsamen Grenzen, die derjenigen zwischen den späteren Kt. S. und Thurgau weitgehend
entsprechen.
Im Toggenburg kam es im 17. Jh. immer wieder zu Konflikten zwischen den Untertanen und der fürstäbt.
Herrschaft. Die Lage wurde brisant, als Abt Leodegar Bürgisser nach 1700 mit dem Bau der
Hummelwaldstrasse über den Ricken begann, um eine bessere Verbindung zur kath. Innerschweiz zu schaffen.
Die Wattwiler verweigerten ihm den Gehorsam, der Konflikt zwischen der Fürstabtei und den in versch.
Belangen unzufriedenen Toggenburgern weitete sich aus und führte schliesslich 1712 zu einem Kampf von
eidg. Dimension, zum 2. Villmergerkrieg, auch Toggenburger- oder Zwölferkrieg genannt. Ab 1710 besetzten
die Toggenburger drei fürstäbt. Schlösser und die Klöster Neu St. Johann sowie Magdenau. 1712 griffen die
Zürcher und die Berner ein und besetzten die Alte Landschaft, den sankt-gall. Thurgau und das Kloster selbst,
welches sie plünderten. Sie erbeuteten u.a. Bestände aus dem Archiv und der Bibliothek, die Bern nach dem
Friedensschluss von Baden 1718 zurückgab, während zwischen Zürich und S. erst 2007 ein Kompromiss
zustande kam. Fürstabt, Dekan und mehrere Mönche flohen in die Herrschaft Neuravensburg, wo sie für sechs
Jahre lebten, weitere Konventualen hielten sich in anderen Klöstern auf. Nachdem Fürstabt Leodegar
Bürgisser 1717 im Exil verstorben war, wurde Joseph von Rudolphi zum Nachfolger gewählt. Leodegar
Bürgisser hatte 1714 einen in Rorschach ausgehandelten Friedensvertrag mit Zürich und Bern abgelehnt. Erst
Fürstabt Joseph von Rudolphi schloss mit den beiden Orten im Juni 1718 den Frieden von Baden. Im Okt. 1718
konnte er wieder in sein Kloster einziehen. Durch den Vertrag wurden das Kloster wiederhergestellt und seine
Territorien zurückerstattet. Die Fürstabtei hatte jedoch den Toggenburgern beträchtl. Rechte einzuräumen.
Die Grafschaft blieb auch im 18. Jh. unruhig. Insbesondere das Recht, die Mannschaft auszuheben, blieb
zwischen dem Fürstabt und den Toggenburgern umstritten.
Autorin/Autor: Lorenz Hollenstein
3.5 - Das 18. Jahrhundert - neue Blüte und Ende
Fürstabt Joseph von Rudolphi gelang es, den an einem Tiefpunkt angelangten Klosterstaat zu reorganisieren.
Seine Leistung im Wiederaufbau der Verwaltung, in dessen Rahmen auch das Archiv neu geordnet wurde,
sein kluger und sparsamer Umgang mit der klösterl. Ökonomie und die von ihm auch in der geistl. Betreuung
des Landes erreichten Verbesserungen waren beträchtlich. Der Konvent wuchs zahlenmässig wieder stark an.
Sein Nachfolger Cölestin Gugger (1740-67), einer der hervorragendsten in der Reihe der St. Galler Äbte, tilgte
trotz seiner aufwendigen Bautätigkeit die Schulden der Fürstabtei und hinterliess gesunde Finanzen.
Auch Fürstabt Beda Angehrn (1767-96) entfaltete eine vielfältige und erfolgreiche Tätigkeit und sorgte - v.a.
durch Kornkäufe in der Lombardei während der Hungersnot von 1770-71 - gut für sein Volk. Anders als seine
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
11/12
beiden Vorgänger haushaltete er jedoch schlecht, und die Fürstabtei verschuldete sich immer stärker. Das
Schuldenproblem war einer der Gründe für die Bildung einer oppositionellen Gruppe innerhalb des Konvents,
die allgemein mehr Mitspracherecht bei fürstäbt. Entscheidungen forderte. Der Widerstand blieb auch nach
der Versetzung der Anführer in die Breisgauer Aussenstation Ebringen aktiv. In den 1790er Jahren sah sich
Beda Angehrn mit den Auswirkungen der Franz. Revolution konfrontiert. Im Fürstenland entstand, von Gossau
ausgehend und vom ehemaligen fürstäbt. Postboten Johannes Künzle angeführt, eine revolutionäre Bewegung.
Im Nov. 1795, ein halbes Jahr vor seinem Tod, sah sich der Fürstabt genötigt, seinen Gotteshausleuten im
Gütlichen Vertrag entgegenzukommen, indem er die Leibeigenschaft und weitere Feudalrechte abschaffte.
Mit diesem Schritt liess sich jedoch die revolutionäre Entwicklung nicht mehr aufhalten. Beda Angehrns
Nachfolger Pankraz Vorster (1796-1805) konnte den Untergang der Klosterherrschaft nicht verhindern. Noch
vor der Besetzung der Ostschweiz durch die franz. Truppen brach die fürstäbt. Herrschaft im Febr. und März
1798 im Toggenburg, im Fürstenland und im Rheintal zusammen. Anfang April wurde der Hauptteil der
Fürstabtei in den neu gebildeten Kt. Säntis der Helvet. Republik eingegliedert. Am 10.5.1798 rückten die
Franzosen in S. ein und errichteten im Stift ihr Hauptquartier. Der Fürstabt floh nach Wien, nur einige Mönche
blieben zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes im Kloster.
Zu Beginn des 2. Koalitionskriegs im Mai 1799 besetzte die österr. Armee die Ostschweiz. Abt Pankraz Vorster
zog wieder ins Kloster ein und strebte danach, die alte Klosterherrschaft wieder einzurichten. Ende Sept. 1799
war die Restauration der Fürstabtei aber bereits wieder am Ende. Der Fürstabt floh erneut ins Exil und sollte
nie mehr zurückkehren.
Als Napoleon mit der Mediationsakte die Schweiz neu föderalistisch ordnete, entstand 1803 der Kt. S.; die
Mediationsakte garantierte zwar den Fortbestand der Klöster, bewahrte aber die Erhebung der ehem.
Untertanengebiete zu gleichberechtigten Bundesgliedern. Doch Pankraz Vorster, der die Aufhebung des
Klosters nie anerkannte und im Exil den Kampf um die Wiederherstellung seines Klosterstaats unermüdlich
fortführte, weigerte sich, auf die Landeshoheit zu verzichten. Sein Gegenspieler, Karl Müller-Friedberg, einst
hoher Beamter der Fürstabtei und nun die zentrale Figur im jungen Kanton, betrieb zielstrebig die
Säkularisation des Klosters. Am 8.5.1805 beschloss der Gr. Rat des Kantons, den Besitz des Klosters S. zu
liquidieren, was das Ende der Fürstabtei und auch die Aufhebung des Klosters bedeutete. Abt Pankraz Vorster
setzte den Kampf um seine Fürstabtei noch jahrelang fort, so 1814-15 am Wiener Kongress. 1823 akzeptierte
der Hl. Stuhl die Aufhebung des Klosters und errichtete an seiner Stelle das Doppelbistum Chur-S. (bis 1836).
Die Stiftskirche wurde zur Kathedrale erhoben.
Autorin/Autor: Lorenz Hollenstein
Quellen und Literatur
Archive
– StiA S.
– StiB S.
Quellen
– UB der Abtei Sanct Gallen, 6 Bde., 1863-1955
– SSRQ SG, 1903– Chartularium Sangallense, 1983Literatur
– R. Henggeler, Professbuch der fürstl. Benediktinerabtei der hl. Gallus und Otmar zu S., 1929
– J. Duft, Die Glaubenssorge der Fürstäbte von S. im 17. und 18. Jh., 1944
– A. Meier, Abt Pankraz Vorster und die Aufhebung der Fürstabtei S., 1954
– Kdm SG 3, 1961
– W. Müller, Landsatzung und Landmandat der Fürstabtei S., 1970
– P. Blickle, «Bäuerl. Rebellionen im Fürststift S.», in Aufruhr und Empörung?, hg. von P. Blickle et al., 1980,
215-295
– HS III/1, 1180-1369
– Die Kultur der Abtei S., hg. von W. Vogler, 1990 (31993)
– J. Duft, Die Abtei S., 3 Bde., 1990-94
– P. Robinson, Die Fürstabtei S. und ihr Territorium 1463-1529, 1995
– Das Kloster S. im MA, hg. von P. Ochsenbein, 1999
– S.: Gesch. einer literar. Kultur, hg. von W. Wunderlich, 2 Bde., 1999
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
12/12
– P. Ochsenbein, Cultura Sangallensis, hg. von E. Tremp, 2000
– G. Hilty, Gallus und die Sprachgesch. der Nordostschweiz, 2001
– P. Oberholzer, Vom Eigenkirchenwesen zum Patronatsrecht, 2002
– Stud. zum Klosterplan II, hg. von P. Ochsenbein, K. Schmuki, 2002
– SGGesch., 9 Bde., 2003
– H. Marti, Klosterkultur und Aufklärung in der Fürstabtei S., 2003
– R. Schaab, Mönch in S.: zur inneren Gesch. eines frühma. Klosters, 2003
– E. Ziegler, Zur Gesch. von Stift und Stadt S., 2003
– Benediktin. Mönchtum, Ausstellungskat. S., 2005
– Fürstabtei S.: Untergang und Erbe 1805/2005, 2005
– L. Hollenstein, «Der Untergang des Klosters S. - Willkür oder Notwendigkeit?», in Stud. und Mitt. zur Gesch.
des Benediktinerordens und seiner Zweige 117, 2006, 409-429
– E. Tremp et al., Stiftsbibliothek S., 22007
– A. von Euw, Die St. Galler Buchkunst vom 8. bis zum Ende des 11. Jh., 2008
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8394.php
© 1998-2016 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)