Gastrecht und Völkerrecht Zürich, 26. November 2015 Juristische Aspekte der Gastfreundschaft. Was bedeutet Gastrecht? Welches sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen? Constantin Hruschka Tagung Gastfreundschaft © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Inhalt • Gibt es Gastrecht? • Was könnte dem Konzept am nächsten kommen? • Flüchtlingsrecht und Souveränität • Sind « Flüchtlinge » als Gäste anzusehen? © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Gibt es Gastrecht? • Gastrecht als Gewohnheitsrecht?: « Der Gast und sei er noch so schlecht, er sei geehrt es ist sein Recht. » • Oder doch eher die « Goldene Regel » als Rechtsprinzip? « Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst. » • Rechtsphilosophie (Völkerrechtliche Schlaglichter): – Kant („Zum ewigen Frieden“ - 1795) Weltbürgerrecht beruhend auf Hospitalität. Gastrecht gebunden an rechtmässiges Verhalten – Rawls („Theorie der Gerechtigkeit“ - „Recht der Völker“) Weiterentwicklung? Eingrenzung auf das Recht der liberalen Gesellschaften © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Grundfrage zum Gastrecht Warum wird Migration… …Regeln unterworfen? Staatliche Souveranität - Staaten haben grundsätzlich das Recht zu entscheiden, wer auf ihrem Territorium lebt © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Rechtsakte • Flüchtlingskonvention (FK) • EMRK • UNO-Antifolterkonvention • UNO-Pakte von 1966 • UNO-Kinderrechtskonvention © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Internationales Flüchtlingsrecht als Gastrecht? © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Flüchtlingskonvention (FK) • Völkerrechtlicher Vertrag - eine bindende Vereinbarung zwischen Staaten • Definiert wer ein Flüchtling ist • Setzt Standards für die Behandlung von Flüchtlingen • New Yorker Protokoll von 1967 hebt die zeitliche und geographische Beschränkung auf © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Wer ist ein Flüchtling? Jede Person, die „… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“ Art. 1 A Abs. 2 FK © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Elemente der Flüchtlingsdefinition 1. Verfolgungshandlung / schwerwiegende Rechtsgutverletzung 2. Begründete Furcht /reales Risiko 3. Verknüpfung mit einem der fünf Verfolgungsgründe 4. Fehlender effektiver Schutz im Herkunftsstaat 5. Keine Beendigungs- oder Ausschlussgründe © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Folge der Flüchtlingsdefinition Eine Person wird nicht zum Flüchtling, weil sie als solcher anerkannt wird, sondern es wird anerkannt, dass sie ein solcher ist. © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Inhalt des Refoulement-Verbots • Schutz gegen direktes Refoulement • Schutz gegen indirektes Refoulement • Ausnahme: Art. 33 Abs. 2 FK (Art. 5 Absatz 2 AsylG) • Konsequenz: Das Refoulement-Verbot ist in jeder Situation zu beachten und muss deshalb auch für alle Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben, sichergestellt werden. © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Ausnahme vom Refoulement-Verbot • Zurückweisung ist erlaubt, wenn ein Flüchtling die Sicherheit gefährdet bzw. wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurde und die Allgemeinheit gefährdet. Art. 33 Abs. 2 FK • Abwendung von Gefahren gegen das Aufnahmeland © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Sind Flüchtlinge Gäste? • Recht auf Einreise • Recht auf dauerhafte Lösung • Recht auf Verbleib nur limitiert durch die Abwendung konkreter Gefährdungen der Sicherheit des Aufnahmelandes Zwischenfazit: Einfluss auf Denken und Diskurs? © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Wer sind die Gäste? • Recht auf Ausreise • Grundlegende Menschenrechte • Teilung in willkommene und unwillkommene Gäste? – Willkommene Gäste: Freizügigkeit in Europa Grenze: vgl. EuGH-Entscheidung Alimanovic – Unwillkommene Gäste: Personen ohne Aufenthaltsrecht („Sans-Papiers“) Grenze: „Menschenwürde“ – „Nothilferecht“ © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [email protected] © SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe
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