Information zu möglichen Finanzhilfen für bedürftige Familien im LK

Finanzhilfen für bedürftige Familien im Landkreis Leipzig im Territorium Muldental
Schulgeld für jedes Kind in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr(1.-12.Klasse)
Nur für Kinder, deren Eltern ALG II Empfänger sind.
Wird nach Vorlage der Schulbescheinigung und des ALG II Bescheids von dem
Betrieb für Grundsicherung und Arbeitsförderung (BGA Grimma und Außenstelle
Wurzen) im Monat August des Jahres auf das Konto der Eltern überwiesen.
Ansprechpartner: BGA Grimma; Südstraße 80, Gebäude 62; Tel.: 03437/ 974500
BGA Wurzen; Friedrich-Ebert Straße 2; Tel.: 03425/ 9844800
Zuschüsse und Förderung von Klassenfahrten im In- und Ausland
Mit formlosen Antrag, Schulbescheinigung über die Klassenfahrt und aktuellen ALG
II Bescheid zur BGA Grimma oder Wurzen die Förderung der mehrtägigen
Klassenfahrt, Bildungs- oder Sprachreise beantragen, möglichst langfristig nicht erst
eine Woche vor Reisebeginn. Die Förderung kann je nach individueller Prüfung
200,00 Euro oder mehr betragen.
Möbelschein zum Beispiel für Kinderzimmer, Schreibtisch, Schränke etc.
Nur für Familien mit ALG II Bescheid bei Frau Franz; BGA Wurzen; Friedrich-EbertStraße 2 zu erhalten. Mit dem Möbelschein in den Möbelfundus Wurzen, An der
Sternwarte (Grundschule Wurzen) kann man sich die von Frau Franz bescheinigten
Möbel (wenn vorhanden) auswählen und bezahlt für den Transport 14,00 Euro.
Lebensmittel bei der TAFEL Grimma und Wurzen (AWO Grimma- Süd; Gabelsberger
Straße/Wurzen-Bahnhofstraße); Kleiderkammer des DRK in Grimma, Wurzen
Nur nach Vorlage ALG II Bescheid eine Plastiktüte Lebensmittel für 3,4 oder mehr
Personen für 1,50 Euro. Öffnungszeit in Grimma (Montag, Mittwoch, Freitag
10.00- 18.00 Uhr und Wurzen Mittwoch und Freitag von 10.00-12.00 Uhr).
Beantragung von Wohngeld (auch für Kinder)
Nur mit ALG II Bescheid; Abfallwirtschaftsbescheid, Kindergeldbescheid und ggf.
Unterhaltsvorschuss-Bescheid beim Amt für Familienförderung (Landratsamt
Grimma; Karl- Marx-Straße 22; Haus 2; 4. Etage rechts; Außenstelle Wurzen und
Borna)- z. Z. werden allerdings alle Sozialleistungen als Einkommen angerechnet!