Finanzhilfen für bedürftige Familien im Landkreis Leipzig im Territorium Muldental Schulgeld für jedes Kind in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr(1.-12.Klasse) Nur für Kinder, deren Eltern ALG II Empfänger sind. Wird nach Vorlage der Schulbescheinigung und des ALG II Bescheids von dem Betrieb für Grundsicherung und Arbeitsförderung (BGA Grimma und Außenstelle Wurzen) im Monat August des Jahres auf das Konto der Eltern überwiesen. Ansprechpartner: BGA Grimma; Südstraße 80, Gebäude 62; Tel.: 03437/ 974500 BGA Wurzen; Friedrich-Ebert Straße 2; Tel.: 03425/ 9844800 Zuschüsse und Förderung von Klassenfahrten im In- und Ausland Mit formlosen Antrag, Schulbescheinigung über die Klassenfahrt und aktuellen ALG II Bescheid zur BGA Grimma oder Wurzen die Förderung der mehrtägigen Klassenfahrt, Bildungs- oder Sprachreise beantragen, möglichst langfristig nicht erst eine Woche vor Reisebeginn. Die Förderung kann je nach individueller Prüfung 200,00 Euro oder mehr betragen. Möbelschein zum Beispiel für Kinderzimmer, Schreibtisch, Schränke etc. Nur für Familien mit ALG II Bescheid bei Frau Franz; BGA Wurzen; Friedrich-EbertStraße 2 zu erhalten. Mit dem Möbelschein in den Möbelfundus Wurzen, An der Sternwarte (Grundschule Wurzen) kann man sich die von Frau Franz bescheinigten Möbel (wenn vorhanden) auswählen und bezahlt für den Transport 14,00 Euro. Lebensmittel bei der TAFEL Grimma und Wurzen (AWO Grimma- Süd; Gabelsberger Straße/Wurzen-Bahnhofstraße); Kleiderkammer des DRK in Grimma, Wurzen Nur nach Vorlage ALG II Bescheid eine Plastiktüte Lebensmittel für 3,4 oder mehr Personen für 1,50 Euro. Öffnungszeit in Grimma (Montag, Mittwoch, Freitag 10.00- 18.00 Uhr und Wurzen Mittwoch und Freitag von 10.00-12.00 Uhr). Beantragung von Wohngeld (auch für Kinder) Nur mit ALG II Bescheid; Abfallwirtschaftsbescheid, Kindergeldbescheid und ggf. Unterhaltsvorschuss-Bescheid beim Amt für Familienförderung (Landratsamt Grimma; Karl- Marx-Straße 22; Haus 2; 4. Etage rechts; Außenstelle Wurzen und Borna)- z. Z. werden allerdings alle Sozialleistungen als Einkommen angerechnet!
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