Verteiler: An alle teilnehmenden Mannschaften des Fußballkreises Passau Ausrichter Schiedsrichtereinteiler Seite 1 von 3 Gerhard Jende Hochstrasse 11 94436 Simbach/Ld. Tel. 09954-905378 Email:[email protected] Simbach/Ld. 21.12.2015 Turnierausschreibung für die BFV – Junioren – Hallenkreismeisterschaften im Kreis Passau 2015/2016 1) Veranstalter Veranstalter ist als Organ des Bayerischen Fußballverbands der Fußballkreis Passau 2) Ausrichtende Vereine TSV-FC Arnstorf, DJK Straßkirchen 3)Für die Hallenkreismeisterschaft Kreis Passau ist keine Meldegebühr zu entrichten. 4) Ausrichter Der jeweilige ausrichtende Verein wird den Teilnehmern vor Turnierbeginn bekanntgegeben. Der Ausrichter stellt Umkleideräume für Spieler und Schiedsrichter, Ordnungsdienst, Kassendienst, Sanitätsdienst (sollte bei jedem Turnier ausreichend vorhanden sein). Der ausrichtende Verein ist verantwortlich für die im Nutzungsbzw. Überlassungsvertrag vorgegebenen Bestimmungen, ferner für den Hallen-Spielfeldaufbau- und Abbau, Turnierleitung, Lautsprecheranlage, Zeitnahme, Zurverfügungstellung von Hallenspielberichten, Laibchen. 5) Rechtliche Grundlage Die Fußballspiele in der Halle werden nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV, den aktuell geltenden „Richtlinien für Hallenfußball Teil 1 und 2 – Stand: 20.08.2015“ (gilt für alle Vor -, Zwischen- und Endturniere einschließlich Kreismeisterschaft), und den nachstehenden Ergänzungen für den Fußballkreis Passau durchgeführt. Erscheint ein Verein nicht zum Turnier, erstellt die Turnierleitung einen neuen Spielplan. Die ausgefallenen bzw. nicht stattfindenden Spiele werden dann jeweils mit 3 Punkten und 2:0 Toren für die verbleibenden Teilnehmer gewertet. Eine Meldung an das Kreissportgericht wegen Nichtantreten ist die Folge. 6) Bestimmungen: Die Spielbestimmungen richten sich nach § 14 der Richtlinien für den Hallenfußball. Aufgrund der Gesamtspielzeiten wird im Kreis Passau ab dem vierten kumulierten Foulspiel auf direkten Freistoß von der 10-Meter-Freistoß-Marke entschieden. Enden Entscheidungsspiele (Halbfinal, um Platz 3 und Endspiele) unentschieden, werden diese sofort durch 6-Meter-Schießen entschieden. Anstoß hat die im Spielplan erstgenannte Mannschaft. Enden Entscheidungsspiele (Halbfinalspiele, Endspiele) unentschieden, so wird der Sieger durch Sechsmeterschießen ermittelt. Bei den Spielen um Platz drei wird die Entscheidung sofort durch ein Sechsmeterschießen herbeigeführt.. Seite 2 von 3 7) Spielrecht Es wird darauf hingewiesen, dass nur Spieler mit gültigem Spielerpass eingesetzt werden dürfen (Spielrecht für Privatspiele ausreichend). Die Spielerpässe und die genehmigten Spielgemeinschaftskarten sind vor dem Turnier vorzulegen! Den Hallenspielbericht, der rechtzeitig vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung abzuholen ist, stellt der Veranstalter zur Verfügung. 8) Mannschaftsstärke Für A -, B -, C - und D – Junioren sind jeweils 4 Feldspieler, 1 Torwart und 7 Auswechselspieler erlaubt. Für E - und F – Junioren sind jeweils 5 Feldspieler, 1 Torwart und 6 Auswechselspieler erlaubt. In allen Altersklassen sind zusätzlich 3 Trainer bzw. Betreuer auf der Auswechselbank zugelassen. In allen Altersklassen können insgesamt 12 Spieler pro Spiel zum Einsatz kommen. 9) Spielzeiten A – B – Junioren 1 x 14 Minuten C – D – Junioren 1 x 12 Minuten E – F – Junioren 1 x 10 Minuten Verlängerungen entfallen (bei allen Altersklassen erfolgt bei Unentschieden sofort Sechsmeterschießen!) Die letzte Spielminute wird grundsätzlich in allen Altersklassen als Nettospielzeit ausgespielt. 10) Zeitplan Eintreffen der Mannschaften spätestens 45 Minuten vor Turnierbeginn. Die Mannschaften haben rechtzeitig zur Passkontrolle anwesend zu sein. Eröffnung / Begrüßung der Meisterschaft, Vorrunden- und Endturniere ist 10 Minuten vor Turnierbeginn, durch Vorstellung der einzelnen Mannschaften mit Trainer und Betreuer. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Passkontrolle bereits erledigt sein! 11) Spielball Der Spielball muss ein Futsalball sein und muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Diese sind: A – C – Junioren: 400 – 440 Gramm, Größe 4 D - E – F – Junioren: 290 Gramm, Größe 4 Bälle zum Aufwärmen sind von den Vereinen selbst mitzubringen. Nicht in den Kabinen, Gängen und Räumen spielen! 12) Schiedsrichter Alle Spiele werden von geprüften Schiedsrichtern geleitet. Die Einteilung erfolgt durch den Juniorenschiedsrichtereinteiler der zuständigen SR – Gruppe. 13) Spielkleidung Jede Mannschaft soll zwei Garnituren Trikots mitzubringen. Bei notwendigem Wechsel der Trikots, hat dies die erstgenannte Mannschaft in der jeweiligen Paarung zu tun. Die ausrichtenden Vereine der Turniere sind aufgefordert, zwei verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten. Die Rückennummern müssen mit der Nummer im Spielbericht übereinstimmen. 14) Hinweise zur Hallennutzung Spieler, Trainer und Betreuer, SR und sonstige zum Spiel gehörende Personen dürfen die Halle (Spielfeld) nur mit geeigneten Sportschuhen mit heller Sohle betreten! Mit diesen Schuhen darf während des Turniers auch nicht ins Freie gegangen werden. Die Ausrichter üben das Hausrecht aus, wobei sie bei Zuwiderhandlungen ein Verbot zum erneuten Betreten der Hallen aussprechen können. Die Kabinen sind nach dem Ende des Turniers in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. In den Hallen und Kabinen ist ein striktes Rauchverbot einzuhalten. Es dürfen keine Glasflaschen in die Kabinen und in den Halleninnenraum mitgenommen werden. Die Kabinen werden nach dem Verlassen durch das Ordnungs- und Hallenpersonal überprüft. 15) Haftung Weder der Veranstalter, noch der ausrichtende Verein übernimmt eine Haftung für Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle. Für verursachte Schäden in Kabinen und Hallen haftet der verursachende Verein. Seite 3 von 3 16) Turnierleitung und Schiedsgericht (1) Die Leitung und Durchführung der Turniere obliegt dem veranstaltenden Verein oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung besteht aus vier Personen (Schreiber, Sprecher, Zeitnehmer, Springer) sowie einer Person, der die kumulierten Fouls mitschreibt. Sie wird durch geeignete Sportkameraden des Ausrichters gestellt, die den spielenden Vereinen vor Turnierbeginn bekannt gemacht werden. (2) Über Vorkommnisse (ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während des Spieles) urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Das Schiedsgericht ist den spielenden Vereinen ebenfalls vor Turnierbeginn bekannt zu machen. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt. In den Endturnieren soll ein Spielleiter (aus dem Kreis), ein Vertreter von den beteiligten Vereinen und ein Vertreter vom Ausrichter das Schiedsgericht bilden! Bei Turnieren, die nur von einem SR geleitet werden, ist ein SR-Assistent vom Ausrichter zu stellen (§ 15 Abs. 4 der Hallenregeln). 17) Siegerehrungen Alle Mannschaften der Kreismeisterschaft haben zur Siegerehrung zu erscheinen. Vorzeitig abgereiste Mannschaften haben keinen Anspruch auf Ehrung und Preisübergabe. 19) Qualifikation zur Bezirksmeisterschaft Von der A– bis zu den E – Junioren qualifizieren sich für die Hallenbezirksmeisterschaften im Bezirk Niederbayern der Gruppensieger und der Vize. 20) Eintritt Kinder unter 16 Jahre sind kostenfrei. Schwerbehinderte ab 50 % (mit Ausweis), Rentner, Jugendliche und Studenten (mit Ausweis) € 1,50; Erwachsene: € 3,00 Zuständiger Spielleiter KJL. Gerhard Jende Für die Kreismeisterschaft des Fußballkreises Passau. Ich wünsche allen Spielern, Trainern und Betreuern viel sportlichen Erfolg, vor allem verletzungsfreie Spiele, den Schiedsrichtern einen guten Pfiff, sowie den Zuschauern viel Spaß und Freude beim Hallenfußball!! Mit sportlichen Grüßen Gerhard Jende Kreisjugendleiter Fußballkreis Passau
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