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Die Senatorin für Kinder und Bildung
18. September 2015
Staatlich Tagesordnungspunkt 2
Sabine Ebeling
23-31/ 361-96875
V o r l a g e Nr. L 9 / 19
für die Sitzung der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung am 30. September
2015
Nachwahl eines Mitgliedes des Landesausschusses für Weiterbildung
A. Hintergrund
Das Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) sieht in § 9 vor, dass bei der
Senatorin für Kinder und Bildung zur Beratung über Grundsatzangelegenheiten der Weiterbildung ein Landesausschuss für Weiterbildung errichtet wird, der die mit Weiterbildung befassten Senatsressorts sowie die Einrichtungen berät.
Dem Landesausschuss für Weiterbildung gehören an u.a. gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 4 WBG
zwei Sachverständige aus der betrieblichen Weiterbildungspraxis.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2015 teilt Herr Ralf Niemann, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender von ArcelorMittal Bremen, mit, dass er sein Mandat als Mitglied dieser Statusgruppe
niederlegt.
Für die Gruppe der Sachverständigen aus der betrieblichen Weiterbildungspraxis ist somit
eine Person für die im Februar 2017 endende Amtsperiode nachzuwählen.
B. Lösung
Mit Schreiben vom 13. Juli 2015 schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund Region BremenElbe-Weser Frau Cora Schwittling zur Nachwahl vor. Frau Schwittling fungiert seit 2006 als
Betriebsrätin für den Bereich der Angestellten bei der Daimler AG und gehört seit 2012 dem
Betriebsausschuss an. Darüber hinaus ist sie innerhalb der IG Metall Bremen z.B. als Leiterin des Netzwerks Angestellte aktiv.
Weitere Wahlvorschläge liegen nicht vor.
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C. Beschlussvorschlag
Die Deputation für Kinder und Bildung wählt Frau Cora Schwittling für die restliche Amtsperiode zum Mitglied des Landesausschusses für Weiterbildung.
In Vertretung
gez.
Frank Pietrzok
Staatsrat
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