WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen

WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
Schulversuchsbestimmungen ab 2009/2010
Neuerungen im Überblick:
1.
Probezeit: 1. Halbjahr
2.
Vierwöchiges Praktikum (fakultativ)
! Ausland ! (fremdsprachl. u. interkulturelle Komp.)
3.
FHR-Zeugnis = normales Zeugnis
Wirtschaftsassistentenzeugnis = ZusatzZ.
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Wie geht es nach dem BK II weiter?
●
Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung
●
Übertritt in das 2. Schuljahr der WO
(= Wirtschaftsoberschule):
Notendurchschnitt 2,0
in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)
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Stundentafel
1. Pflichtbereich
1.1 Allgemeiner Bereich
Sj.1
Religionslehre
1
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
2
Deutsch/Betriebliche Kommunikation
3
Englisch
3
Mathematik
2
Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik)
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Sj.2
1
1
3
3
4
2
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Stundentafel
1. Pflichtbereich
1.2 Berufsfachlicher Bereich
Wirtschaftsenglisch
Französisch oder Spanisch
Betriebswirtschaft
Steuerung und Kontrolle
Gesamtwirtschaft
Büromanagement (m.Inh.Informatik)
Projektkompetenz
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Sj.1 Sj.2
3
7
3
3
1
2
4
6
3
1
1
1
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Stundentafel
3. Wahlbereich
3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des
„Wirtschaftsassistenten“
„Wirtschaft“ (ZWA)
3.2 Weitere Fächer
z.B. Sport, Dritte Fremdsprache
4. Praktikum
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2
2
2
4 Wochen + 4 Wochen
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Maßgebende Fächer:
Alle Fächer des Pflichtbereichs
Rel, G/GK, D(/BK), E, M, Phy, WiE., Frz/Sp, BW, SuK, GW,
BM, PK
Kernfächer:
Von den maßgebenden Fächern:
D, E, M, BW
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Aufnahme auf Probe
1. Halbjahr = Probezeit, d.h.
Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit
Entscheidungskriterium:
Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten
Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz
Konsequenz: Probezeit nicht bestanden
-> BK verlassen
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Zu: Aufnahme auf Probe
BK1F-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):
Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat,
kann auf Wunsch bis zum 1. Schuljahresende bleiben,
muss dann aber gehen.
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Zu: Aufnahme auf Probe
Ausnahmeregelung:
Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit
als für bestanden erklären
(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
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Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:
a)
Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0
b)
Ø aller Kernfächer ≤ 4,0
c)
kein Kernfach = 6,0
d)
max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
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zu:
Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:
zu d)
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!
Ausgeglichen werden können:
(1)
maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0
(2)
Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0
(3)
maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
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Schriftliche Prüfungen für die FHR:

D
240 min.

M
220 min.

E
180 min.

BW
180 min.
Mündliche Prüfungen für die FHR:
Obligatorisch:
Frz / Span
oder
Englisch
Freiwillig zusätzlich in 2 anderen maßgeb.
Fächern
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Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:

Fach „Wirtschaft „ (ZWA)

Fach E od. Frz bzw. Sp:


schriftlich-praktische Prüf.
mündliche Prüf.
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90 min.
130 min.
20 min.
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Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss:
a)
Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0
b)
keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0
c)
insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0
und:
für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist
! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent:
hier = Kernfächer !
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Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)
Ohne wichtigen Grund:
Kann nicht wieder aufgenommen werden!
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? Fragen ?
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