PowerPoint-Präsentation

BBS-Schulung 2015
Fahrbare Gerüste
Hubarbeitsbühnen
Ralf Nowosadtko
Dirk Zeller
BP Europa SE
BP Europa SE
BBS-Sicherheitsschulung 2015
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Fahrbare Gerüste - Hubarbeitsbühnen
Für die Ausführung von Arbeiten auf erhöhten Standorten, welche häufig
oder über längere Zeit benutzt werden, werden fahrbare Gerüste sowie
Hubarbeitsbühnen eingesetzt.
Typische Einsatzgebiete an Tankstelle sind :
•Arbeiten an der Tankdach- Beleuchtung
•Tankdachreinigung
•Arbeiten an der Kontur und an Werbeelementen
•Arbeiten an Türen und Toren
•Montagen im Rahmen von Shop-Umbauten
•Montage von Autowaschanlagen
•Die zugehörigen Regeln für fahrbare Gerüste finden Sie unter
TRBS 2121, Teil 1. (BGR 172 zurückgezogen)
•Die zugehörigen Regeln für Hubarbeitsbühnen finden Sie unter
BGI 720/ BGR 500 Kapitel 2.10
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Fahrbare Gerüste (Rollgerüst)
1 - Dreiteiliger umlaufender Seitenschutz
2 - Innenliegender Aufstieg
3 - Rollen mit Feststellbremse
Rollgerüst mit Ausleger
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Fahrbare Gerüste (Rollgerüst)
Rollgerüste im Einsatz
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Fahrbare Gerüste
Fahrbares Gerüst mit Ausleger
So bitte nicht !!!!
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Fahrbare Gerüste
Bei dem Einsatz eines Fahrgerüstes kann es durch verschiedene Faktoren zu
folgenschweren Unfällen kommen:
•Falsches oder unvollständiges Aufbauen
•Verwendung defekter oder ungeeigneter Einzelteile
•Vorschriftswidriges Verhalten des Montagepersonals
•Witterungseinflüsse (Wind, Eis, Regen, Sonne)
Daher ist grundsätzlich vor Einsatz der fahrbaren Arbeitsbühne eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und auftretende Gefährdungen mit wirksamen
Maßnahmen zu eliminieren bzw. zu minimieren.
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Fahrbare Gerüste
Stets sind nachfolgende Regeln zu beachten
•Fahrgerüste sind nach der Gebrauchs- bzw. Verwendungsanleitung des Herstellers zu
errichten. Die fahrbare Arbeitsbühne darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person auf-,
ab- oder umgebaut werden.
Zulässige
Belastungen sind dabei zu beachten.
•Beschädigte oder defekte Gerüstbauteile dürfen nicht mehr verwendet werden sie sind der Benutzung zu entziehen.
•An Fahrgerüsten muss ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein
(Handlauf, Knieleiste, Fußleiste).
•Alle Fahrrollen müssen fest montiert sein und nach dem Verfahren durch Bremshebel
festgesetzt werden.
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Fahrbare Gerüste
Stets sind nachfolgende Regeln zu beachten
•Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und unterwiesen sein.
•Fahrgerüste dürfen nur langsam und auf einem ebenen, tragfähigen und hindernisfreien
Untergrund verfahren werden, da sonst Umsturzgefahr besteht.
•Beim Verfahren dürfen sich keine Personen auf dem Gerüst befinden.
•Vor dem Verfahren sind lose Teile, wie Materialien, Werkzeuge usw.
gegen Herabfallen zu sichern.
•Das Anstoßen mit dem Gerüst gegen Gebäude-, Maschinenteile oder
sonstige Gegenstände ist zu vermeiden (JHA).
•Das Tragen eines Sicherheitsgeschirrs oder Bauchgurt ist nicht erforderlich.
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Fahrbare Gerüste
Stets sind nachfolgende Regeln zu beachten
•Die maximale Belagshöhe darf betragen
außerhalb von Gebäuden (im Freien) bis 8,00 m Höhe
in Gebäuden bis 12,00 m Höhe
•Niemals auf der Außenseite auf das Gerüst klettern.
•Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein.
•Bei aufkommenden Sturm (ab Windstärke 6) und nach Beendigung der Arbeiten
sind fahrbare Arbeitsbühnen gegen Umsturz zu sichern.
•Überbrückungen zwischen Fahrgerüst und Gebäuden sind unzulässig
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Gerüstschein
•
Zur Überprüfung der Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regeln
ist die Erstellung eines Gerüstscheines vorgeschrieben und obligatorisch zu erstellen.
•
Es erfolgt eine Abfrage zum korrekten Aufbau und zum Zustand des Gerüstes.
•
Der Gerüstschein findet auch Anwendung als Gerüstübergabeschein,
wenn z.B. Firma Meyer dieses Gerüst aufbaut und zur Nutzung an Firma Müller
weitergibt, inkl. Dokumentation (Gerüstübergabe).
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Vorfall fahrbares Gerüst
Dieser Vorfall ereignete sich, als
ein Monteur von einem fahrbaren
Gerüst die Konturenbeleuchtung
oberhalb des Shop-Eingangs
auswechseln wollte.
Das Gerüst war auf eine schrägen
Fläche aufgestellt - mit
unterschiedlich ausgezogenen
Rollen zum Höhenausgleich
Vorfallszene wurde nachgestellt
Der Monteur beugte sich über den
Seitenschutz, als das Gerüst sich
plötzlich drehte und umfiel.
Der Monteur trug eine
Kopfverletzung davon, als er auf
den Betonboden aufschlug.
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Vorfall fahrbares Gerüst
Als Ursache für den Unfall wurde ermittelt, dass eine Bremse der Rollen
nicht festgesetzt war. Bei Überlehnen über den Seitenschutz wurde die
vom Shop abgewandte Seite des Gerüstes angehoben - die Last
verteilte sich auf die beiden Rollen auf der Shopseite.
Eine Rolle war nicht durch die Bremse festgesetzt und fing an zu rollen.
Das Gerüst kam in Bewegung (Torsion) und fiel um.
„offene“ Bremse
Systemskizze
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Hubarbeitsbühne
Vor Ausführung von Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen ist stets eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die erkannten Gefährdungen sind mit
Schutzmaßnahmen zu eliminieren bzw. auf ein akzeptables Restrisiko zu reduzieren.
Hauptgefährdungen:
•Absturzgefährdung – Herausfallen / Herausschleudern aus der Hubarbeitsbühne
•Quetschgefährdung – Einquetschen zwischen Bedienpult bzw. Geländer der
Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung
Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz
und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran!
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Hubarbeitsbühnen
Teleskopmastbühne
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Hubarbeitsbühnen
LKW-Arbeitsbühne (Gelenkbühne)
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Hubarbeitsbühnen
Scherenbühne
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Hubarbeitsbühne
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren bei Arbeiten auf der Hubarbeitsbühne
1.Beschäftigungsbeschränkung
•Mindestalter des Bedienpersonals 18 Jahre
•Es ist eine Unterweisung in die Bedienung der Hebebühne erforderlich
•Befähigung zur Bedienung der Hubarbeitsbühne muss gegenüber dem Unternehmer
nachgewiesen werden
•Schriftliche Beauftragung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne durch den Unternehmer
(siehe Anhang)
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Hubarbeitsbühne
2. Inbetriebnahme / Prüfung
Nur Hubarbeitsbühnen benutzen, bei denen die CE-Kennzeichnung angebracht ist und
die Konformitätsbescheinigung vorliegt.
Hubarbeitsbühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von
längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Arbeitsaufnahme.
Vor und beim Betrieb auf den einwandfreien Zustand und Wirksamkeit der
Sicherheitseinrichtungen achten.
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Hubarbeitsbühne
3. Aufstellung / Absperrung des Arbeitsbereiches
Hubarbeitsbühne ist entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen.
Bei Aufstellung auf Quetsch– und Scherstellen achten.
Bei Arbeiten im öffentlichen Bereich „gelbes“ Blinklicht einschalten.
Arbeitsbereich ist mittels Kunststoffzaun / Scherengitter und ggfs. Montagefahrzeug
abzusperren.
Im Fahrbereich der Hubarbeitsbühne / Scherenbühne dürfen sich keine Hindernisse
befinden.
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Hubarbeitsbühne
4. Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Zulässige Belastung lt. Betriebsanleitung einhalten.
Hebebühne nur über dafür vorgesehene Zugänge besteigen.
Steuerung nur von den bestimmungsgemäß vorgesehen Steuerstellen.
Der unnötige Aufenthalt auf oder im Bewegungsbereich ist verboten.
Fahrbare Hebebühnen dürfen nur verfahren werden, wenn sich das Lastaufnahmemittel
(Korb) in Fahrstellung befindet (Ausnahme ist ein Verfahren der Maschine, wenn dies im
Prüfbuch bescheinigt und vorgesehen ist)
Übersteigen / Aussteigen – Aus- und Übersteigen aus dem Arbeitskorb einer
Hubarbeitsbühne auf angrenzende Bauteile ist nicht erlaubt.
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Hubarbeitsbühne
5. Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel
Das Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel ist nur als Versetzfahrt und
nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Das Verfahren muss wegen der Standsicherheit im Prüfbuch bescheinigt sein.
Im Fahrbereich dürfen sich keine Hindernisse befinden.
Fahrbewegungen dürfen nur in Absprache zwischen den Personen auf dem
Lastaufnahmemittel und dem Fahrer am Fahrerplatz durchgeführt werden.
Der Fahrweg muss so beschaffen sein, dass die Standsicherheit gewährleistet ist.
Der Fahrzeugführer muss die Fahrbahn und den zu durchfahrenden Raum überblicken
können oder der Fahrbereich muss gesichert sein
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Hubarbeitsbühne
6. Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe
von ungeschützten elektrischen Anlagen
Für Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen elektrischer Anlagen
dürfen Hubarbeitsbühnen nur eingesetzt werden, wenn die Arbeitsbühne so isoliert ist, dass
Personen durch Ihren Standort auf der Arbeitsbühne gegen Erde und die im unmittelbaren
Arbeitsbereich befindlichen mit Erde oder einem anderen Potential in Verbindung stehenden
Teile isoliert sind (Standortisolierung).
Die Isolierung für die Nennspannung der Anlage – mindestens aber 1000 V bemessen ist
Leitfähige Teile die Standortisolierung nicht beeinträchtigen kann
Die Arbeitsbühne beim Bruch von Isolatoren nicht abstürzen kann.
Werden von Hubarbeitsbühnen aus Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven
Teilen elektrischer Anlagen ausgeführt, müssen sich mindestens zwei Personen auf der
Arbeitsbühne aufhalten, dies gilt nicht für Arbeiten geringen Umfangs, z. B. Überwachung
von Leuchten.
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Hubarbeitsbühne
7. Persönliche Schutzausrüstung
Die Verantwortung zur Erfüllung der gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
liegt stets bei dem Unternehmer. Das Tragen von PSA gegen Absturz wird seitens der
BG-Vorschriften/-Richtlinien nicht ausdrücklich gefordert.
Folgende Vorgaben sind – in folgender Priorität - stets zu beachten :
•Die Vorgaben der vom Maschinenhersteller erstellten Betriebsanleitung sind
einzuhalten.
•Der Unternehmer erstellt grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung (JHA)
•Die Vorgaben des Auftragsgebers sind zu beachten.
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Hubarbeitsbühne
7. Persönliche Schutzausrüstung
Dies bedeutet in der Praxis:
•Das Anlegen eines Ganzkörpergurtes zur Verwendung eines Auffang-Systems wird
verpflichtend, wenn der Hubarbeitsbühnenhersteller dieser in seiner Betriebsanleitung
zwingend vorschreibt. In diesem Fall sind auch entsprechende Anschlagpunkte
vorhanden.
•Eine Gefährdungsbeurteilung ist zwingend zu erstellen und die festgestellten
Gefährdungen sind durch geeignete Maßnahmen zu eliminieren bzw. auf ein vertretbares
Restrisiko zu reduzieren.
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt je nach Bühnentyp ein Ganzkörpergurt mit einem
kurzen, evtl. verstellbaren Rückhalteseil unbedingt einzusetzen. Diese Rückhalteseil
sollte so kurz wie möglich eingestellt werden, sodass die Bediener während dem
Bedienen, bedingt durch den sogenannten Peitscheneffekt, nicht heraus geschleudert
werden können.
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Hubarbeitsbühne
Der genannte Peitschen / Katapulteffekt kann insbesondere beim Einsatz von
Teleskoparbeitsbühnen auftreten :
•wenn vorbeifahrende Fahrzeuge die Bühne streifen
•deren Ausleger durch nachgebenden Untergrund sich plötzlich bewegt
•die Bühne sich in der Konstruktion oder in Bäumen verhakt,
sodass der Ausleger beim Freifahren ins Schwingen kommt
•der Ausleger beim Verfahren mit angehobenem Arbeitskorb,
z.B. durch das Überfahren eines Bordsteines, heftig ins Schwingen kommt
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Hubarbeitsbühnen
Seitens der Hersteller sind mittlerweile zum größten Teil Anschlagpunkte am Arbeitskorb
in der Anzahl der zulässigen Personen vorgesehen.
Der Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu entnehmen, ob diese Anschlagpunkte
für die Befestigung von Rückhaltesystemen oder von Auffangsystemen vorgesehen sind.
Sind die Anschlagpunkte „nur“ für die Befestigung von Rückhaltesystemen vorgesehen,
darf kein Auffangsystem verwendet werden, da die bei einem Absturz auftretenden Kräfte
sonst die Standsicherheit der Hubarbeitsbühne beeinflussen können.
Der Hersteller schreibt auch vor, ob und
welche PSA gegen Absturz bei der Benutzung
der Hubarbeitsbühne zu tragen ist.
Das Befestigen des Rückhaltesystems an den
vorgesehen Haltepunkten berechtigt nicht
zum Aussteigen aus dem Arbeitskorb in
angehobener Position der Bühne oder dem
Aufsteigen
auf
das
Geländer
des
Arbeitskorbes!
Anschlagpunkt (Haltepunkt)
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Anhang
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Seite 30
Anhang
Beauftragung durch den Unternehmer
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Diskussion / Fragen
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !
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