Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtumbau Ost _______________________________________________________________________________________________________________________________ Rita Werneke, Referatsleiterin 21 23.04.2016 21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O 1 Fördervorrausetzungen der Herrichtung leerstehender Wohnungen • Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines Integrierten Kulisse des Stadtumbau-Ost-Förderprogramm Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen • Unterbringung der Flüchtlinge in einem Wohngebäude in Wohnungen, Bündelung und punktuelle Ergänzung keine Sammelunterkünfte – Wahrungvon dervorhandenen die bauaufsichtlichen Planungsvorstellungen und (sektoralen) der Kommunen Anforderungen an Wohnungen sowie Konzepten die Nähe notwendiger Infrastruktur • Zentrales Steuerungsinstrument für dievorgesehen örtliche Stadtentwicklungsstrategie Wohngebäude war / ist zum Abriss oder • die Wohnung steht seit mindestens 6 Monaten leer, ist deshalb sanierungsbedürftig 23.04.2016 21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O 1 Förderung der Herrichtung leerstehender WE Förderung bisfürzueine 70 €/ m² Wohnfläche (wie Rückbaumittel) • Voraussetzung Förderung ist die Erstellung eines Integrierten (INSEK) durch • Stadtentwicklungskonzeptes Letztempfänger der Förderung ist nur eindie amKommunen Stadtumbau beteiligtes Wohnungsunternehmen Bündelung und punktuelle Ergänzung von vorhandenen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen • Planungsvorstellungen Fördermaßnahme erfolgt temporär - Ziele des Stadtumbaus werden langfristig weiterverfolgt Zentrales Steuerungsinstrument für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie • Stadt vereinbart mit WU eine - dem geringen Mitteleinsatz angemessene – Zweckbindungsfrist • Kombination mit anderen Finanzierungsmitteln möglich 23.04.2016 21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O 2 Förderverfahren für Herrichtung leerer WE Antragsteller: für Stadtverwaltung Stadtumbaukommune Voraussetzung eine Förderungder ist die Erstellung eines Integrierten Anträge auf Zuwendung und UPL-Änderung bis 30.10.2015 an das LBV, Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen ergänzt um: Bündelung und punktuelle Ergänzung von vorhandenen • Tabelle mit Adressen der Gebäude, Eigentümer, WE-Anzahl und Wohnfläche Planungsvorstellungen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen • • • Plan mit Darstellung der Gebäude und Gebietskulisse • Zustimmung des Landkreises für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie Zentrales Steuerungsinstrument • Zustimmung des Wohnungseigentümers und seine Bestätigung des Wohnungsleerstandes ist vor Bewilligung vorzulegen • Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Programmjahres 2015 und früherer Programmjahre (Umsetzungsschwerpunkt 2015/2016) 23.04.2016 21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O 3
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