Herrichtung von WE für Flüchtlingsunterbringung

Ministerium für
Infrastruktur und
Landesplanung
Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur
Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtumbau Ost
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Rita Werneke, Referatsleiterin 21
23.04.2016
21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O
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Fördervorrausetzungen der Herrichtung
leerstehender Wohnungen
• Voraussetzung
für eine Förderung ist die Erstellung eines Integrierten
Kulisse des Stadtumbau-Ost-Förderprogramm
Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen
• Unterbringung der Flüchtlinge in einem Wohngebäude in Wohnungen,
 Bündelung
und punktuelle Ergänzung
keine Sammelunterkünfte
– Wahrungvon
dervorhandenen
die bauaufsichtlichen
Planungsvorstellungen
und (sektoralen)
der Kommunen
Anforderungen an Wohnungen
sowie Konzepten
die Nähe notwendiger
Infrastruktur
• Zentrales
Steuerungsinstrument
für dievorgesehen
örtliche Stadtentwicklungsstrategie
Wohngebäude
war / ist zum Abriss
oder
• die Wohnung steht seit mindestens 6 Monaten leer, ist deshalb
sanierungsbedürftig
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Förderung der Herrichtung leerstehender WE
Förderung bisfürzueine
70 €/
m² Wohnfläche
(wie Rückbaumittel)
• Voraussetzung
Förderung
ist die Erstellung
eines Integrierten
(INSEK)
durch
• Stadtentwicklungskonzeptes
Letztempfänger der Förderung
ist nur
eindie
amKommunen
Stadtumbau beteiligtes
Wohnungsunternehmen
 Bündelung
und punktuelle Ergänzung von vorhandenen
und (sektoralen)
Konzepten
der Kommunen
• Planungsvorstellungen
Fördermaßnahme erfolgt
temporär - Ziele
des Stadtumbaus
werden
langfristig
weiterverfolgt
 Zentrales
Steuerungsinstrument
für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie
• Stadt vereinbart mit WU eine - dem geringen Mitteleinsatz angemessene –
Zweckbindungsfrist
• Kombination mit anderen Finanzierungsmitteln möglich
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Förderverfahren für Herrichtung leerer WE
Antragsteller: für
Stadtverwaltung
Stadtumbaukommune
Voraussetzung
eine Förderungder
ist die
Erstellung eines Integrierten
Anträge auf Zuwendung und
UPL-Änderung
bis 30.10.2015 an das LBV,
Stadtentwicklungskonzeptes
(INSEK)
durch die Kommunen
ergänzt um:
 Bündelung
und punktuelle Ergänzung von vorhandenen
• Tabelle mit Adressen der Gebäude, Eigentümer, WE-Anzahl und Wohnfläche
Planungsvorstellungen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen
•
•
• Plan mit Darstellung der Gebäude und Gebietskulisse
• Zustimmung
des Landkreises für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie
 Zentrales
Steuerungsinstrument
• Zustimmung des Wohnungseigentümers und seine Bestätigung des
Wohnungsleerstandes ist vor Bewilligung vorzulegen
• Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Programmjahres 2015 und
früherer Programmjahre (Umsetzungsschwerpunkt 2015/2016)
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