PowerPoint-Präsentation - Hermes - Helmut-Schmidt

Arbeitsrecht als Geschäftsgrundlage
der Personalarbeit
Prof. Dr. Florian Schramm
Tagung Ideengeschichte der BWL
Präsentation am 22.9.2015 an der Helmut-Schmidt-Universität
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1. Die Nähe von Arbeitsrecht und Personalarbeit in der Praxis
2. Forschung zwischen Personalökonomie und Rechtssoziologie
Integration
3. Die fachübergreifende Zusammenarbeit entwickelt sich
ambivalent.
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1. Nähe von Arbeitsrecht und Personalarbeit in der Anwendung
Personalwirtschaftliche Positionen werden teilweise durch
Jurist(inn)en besetzt (vgl. Seidenglanz et al. 2014, S. 27)
Integration
Bei den personalwirtschaftlichen Aufgaben bestehen juristische
Bezüge (Vertragsgestaltung, Betriebsräte etc.)
In der Weiterbildung, bei Ratgebern u. ä. spielen juristische
Themen eine wesentliche Rolle (vgl. Seidenglanz et al. 2014, S.
96)
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2. Personalwirtschaft und Arbeitsrecht
Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts als Bestandteil der ÖAR
ÖAR / Law and Economics: ab 60er Jahre, z. B. Coase 1960,
Calabresi 1961, Posner (1972)
Integration
Neben Rechtstatsachenforschung Orientierung an ökonomischen
Effizienzkriterien, tradierte Annahmen rationaler Wahl
Behavioral Law and Economics (z. B. Jolls / Sunstein / Thaler
1998). Endowment effect, bounded rationality, bounded willpower,
bounded self-interest (Jolls 2010)
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2. Personalökonomie und Arbeitsrecht
Stellvertretend: Sadowski 1996, Kirstein / Kittner / Schmidtchen
2001), Sadowski / Walwei (Hrsg.) 2002, Alewell (Hrsg.) 2013
Integration
ÖAAR in der ÖAR vergleichsweise schwach vertreten.
Mutmaßliche Gründe: geringe Relevanz des Arbeitsrechts in den
USA, keine Stützung seitens der Juristen, Existenz der
Arbeitsmarktökonomik (vgl. Alewell 2013, S. 7)
Sozioökonomische Erweiterung: Möglichkeit der Tiefenerklärung
sozialen Handelns, Berücksichtigung subjektiver
Situationsdefinitionen (Rechtsbewusstsein,…), spezifisches
Verhalten kollektiver Akteure, endogene soziale Normen,
Diffusion von Recht, organisationale Praktiken
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2. Die juristische Perspektive
„Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern.“ (Henssler 2007, S. 1). Maßgebliche Bestandteile sind das
Individualarbeitsrecht, das kollektive Arbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht,
relevant ist auch das Sozialrecht.
Integration
„Die Rechtswissenschaft gehört wie die Theologie und die Medizin zu den so
genannten Professionsfakultäten. Als akademische Fächer kennzeichnet sie
eine enge Theorie-Praxis-Verklammerung, durch die sie als Teil des Wissenschaftssystems zugleich in besonderer Weise auch an das betreffende
gesellschaftliche Teilsystem gekoppelt sind.“ (Wissenschaftsrat 2012, S.5)
Zentral ist nicht Recht als Phänomen, sondern die Dogmatik…Dogmatik ist
die systematisierende Auslegung rechtlich verbindlicher Sätze, um sie
möglichst vorhersehbar auf unterschiedliche Fälle anwenden zu können.“
(Baer 2011, S. 24), Recht als Geisteswissenschaft (vgl. Simon 1992)
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2. Die juristische Perspektive: Rechtssoziologie
Rechtssoziologie als Spezielle Soziologie von Weber bis Luhmann
„lebendes Recht“ (Ehrlich 1913), „Rechtsgefühl“ (Lampe 1985),
Mobilisierung des Rechts (Blankenburg 1995), Rechtsbewusstsein Raiser
(1998)
Integration
Notwendigkeit (begrenzter) Empirie bei Juristen (Petersen 2010)
14 Professuren, zur Hälfte in Deutschland (vgl. Uebach / Leuschner 2010)
Arbeitsrecht kein erkennbarer Schwerpunkt (z. B. 3 von 119 Beiträgen in
der Zeitschrift für Rechtssoziologie von 2002 bis 2014)
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2. Indikatoren zur Forschung
Publikationen (Monographien, Sammelbände, Zeitschriften), z. B.
ZFP, DBW 3/2011,…)
Drittmittel (DFG, HBS, BMBF,…), z. B. Gepris der DFG ab 1999
Integration
Weitere Aktivitäten: Tagungen, z. B. Kongresse der
deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen (Luzern
2008, Wien 2011, Berlin 2015), WK Personal
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3. Ambivalente Entwicklung im Zeitverlauf
Analyse der Zeitschrift für Personalforschung
(Alleinstellungsmerkmal als wissenschaftliche
personalwirtschaftliche Zeitschrift, jedoch beschränkte
Aussagekraft)
Integration
29 Jahrgänge mit jeweils vier Heften, 499 Beiträge
Drei Kategorien: kein, schwacher, starker Bezug zum Arbeitsrecht
Kodierungsprobleme (Ergänzungs- und Dissertationshefte)
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3. Beiträge in der ZFP im Zeitverlauf
1997-2006
2007-2015
Stark
14
12
2
schwach
34
31
20
Kein Bezug
182
181
136
Integration
1987-1996
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3. Analyse der Zeitschrift für Personalforschung: Ergebnisse
29 Beiträge mit starkem Bezug
2/1990: 4 (Wagner/Rinninsland, Harz, Sadowski/Frick, Krell)
Integration
2/1997: 7 (Baumgartner/Salzgeber, von Eckardstein, Öchsler,
Grass, Wächter, Dentz, Gerum)
Themen: Betriebsräte (15), Beschäftigungsverhältnisse
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Fazit I
Der Bezug von Personalwirtschaft und Arbeitsrecht in der
Anwendung ist offensichtlich.
Integration
In der Forschung besteht eine massive Diskrepanz zwischen
einer Erfahrungswissenschaft und einer dogmatisch
verstandenen Disziplin.
Diese Diskrepanz in der Theorie bezieht sich auch auf die Rolle
empirischer Forschung.
Die eher randständige Rechtssoziologie ist zwar einschlägig,
jedoch oftmals nicht auf das Arbeitsrecht fokussiert.
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Fazit II
In der PWL ist der theoretische Bezugspunkt vorrangig in der
Personalökonomie zu sehen, deren ökonomische Orientierung
und Vorgehensweise für die meisten Juristen eher fremd ist.
Integration
In der ökonomischen Analyse des Rechts ist das Arbeitsrecht
vergleichsweise wenig thematisiert.
Faktisch ist der Forschungsstand an der Schnittstelle von
Arbeitsrecht und Personalwirtschaft sehr uneinheitlich: Neben der
etablierten Personalökonomie zeigt sich die verhaltensorientierte
PWL als entwicklungsbedürftig.
Potenzial der Zusammenarbeit durch die Entwicklung eines
Behavioral Labor Law
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