Landratsamt Rems-Murr-Kreis Koordinierungsstab Flüchtlinge 4. Bericht I Februar 2016 I Stand 02.02.2016 Themen Kontakt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. E-Mail: [email protected] Telefon: 07151 501-1068 Aktuelles Stand der Unterbringung im Rems-Murr-Kreis Weitere Entwicklung 2016 Herkunftsländer der Flüchtlinge Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Rückführung von Flüchtlingen Sicherheitslage und Prävention Evaluation der Sprachkurse der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1. Aktuelles Diesen Bericht finden Sie auch zum Herunterladen unter: www.rems-murr-kreis.de 2. Stand der Unterbringung im Rems-Murr-Kreis Das Land Baden-Württemberg hatte die Aufnahmeverpflichtung für den Rems-Murr-Kreis zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften für Januar 2016 auf 845 festgesetzt. Das bedeutete nur eine leichte wöchentliche Absenkung im Vergleich zum Vormonat, der ausnahmsweise fünf Meldewochen umfasste. Berücksichtigt man zusätzlich den auf 358 Personen angewachsenen Aufnahmerückstand, ergab sich rechnerisch sogar eine deutlich höhere wöchentliche Belastung als noch im Dezember. Aufnahmepflicht Rems-Murr-Kreis (Stand 01.02.2016): Gesamt FlüAGRückstand wöchentlich Quote * 219 1.096 -143 Dezember 2015 1.239 Januar 2016 1.203 845 -358 zzgl. Abbau Minus Februar 2016 976 638 -338 zzgl. Abbau Minus zzgl. Abbau Minus 211 159 * Monatliche Quote laut Flüchtlingsaufnahmegesetz Der Aufnahmerückstand rührte nicht zuletzt daher, dass das Land über Weihnachten und die Feiertage zu Jahresbeginn trotz entsprechender Meldungen kaum Flüchtlinge in den Rems-Murr-Kreis verlegt hat. Tatsächlich musste der Rems-Murr-Kreis im Dezember nur 571 (November 647) Personen unterbringen. Ab der KW 2 hat das Land jedoch begonnen, den Abbau dieser Rückstände einzuleiten, in dem uns zweimal im Januar Zwangszuweisungen über die eigentliche Meldequote hinweg erreicht haben. Insgesamt wurden uns im Januar 623 Menschen zugewiesen. Ganz aktuell haben wir die Aufnahmeverpflichtung für den Februar erhalten. Diese liegt wöchentlich bei 159 Personen und damit glücklicherweise 52 Personen niedriger als zuvor. Grund dafür ist, dass im Dezember und Januar deutlich weniger Flüchtlinge in Baden-Württemberg ankamen als zuvor. x Alle uns bisher zugewiesenen Flüchtlinge konnten untergebracht werden. Aktuell sind rund 4.400 Flüchtlinge (Stand 01.02.2016) in 55 Gemeinschaftsunterkünften (GUK) des Landkreises in 27 Städten und Gemeinden untergebracht. Das Ziel der Verteilungsgerechtigkeit wird weiter mit Nachdruck verfolgt. Nach wie vor sind rund 600 Flüchtlinge in insgesamt acht Sport- und Festhallen untergebracht. Seit KW 4 war der Landkreis nicht mehr in der Lage, die im Januar geltende Meldequote von 211 Plätzen pro Woche zu erfüllen. In den nächsten Wochen werden oft nur noch ca. 150 reguläre Plätze erreicht, teilweise auch erheblich weniger. Für Februar und März fehlen dem Kreis Kapazitäten in einer Größenordnung von über 300 Plätzen, ausgehend von der abgesenkten Aufnahmequote im Februar. Sollte diese im März wieder auf das seitherige Niveau steigen, würde das 500 fehlende Plätze bedeuten. Gründe hier für sind zum einen Verzögerungen bei der Bereitstellung der angemieteten oder im Bau befindlichen Unterkünfte und zum anderen gelingt es derzeit nicht mehr, schnell geeignete neue Objekte in ausreichender Anzahl zu finden. Der Koordinierungsstab Flüchtlingsunterbringung im Landratsamt sieht sich deshalb gezwungen, unverzüglich verschiedene Notfallmaßnahmen auf den Weg zu bringen, welche die Unterbringung von Flüchtlingen in der erforderlichen Anzahl gewährleisten. Dazu gehört zunächst die Auslastung und Erhöhung der Kapazitäten der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte. Ebenso muss derzeit leider auch die Errichtung von Zeltkonstruktionen an verschiedenen Standorten in Erwägung gezogen werden, sollte es nicht noch kurzfristig gelingen, bessere Alternativen zu generieren. Landratsamt Rems-Murr-Kreis • Alter Postplatz 10 • 71332 Waiblingen Landratsamt Rems-Murr-Kreis Koordinierungsstab Flüchtlinge 4. Bericht I Februar 2016 I Stand 02.02.2016 I Seite 2 3. Weitere Entwicklung 2016 Im Hinblick auf diese absolute Notlage bittet die Kreisverwaltung um Verständnis, dass die Zusage eines konkreten und verbindlichen Räumungstermins für die belegten Sport- und Festhallen leider derzeit nicht möglich ist. Das Landratsamt ist sich der Problematik und der Schwierigkeiten voll bewusst, die den Kommunen durch den Ausfall der Hallen für die reguläre Nutzung entstehen. Es ist jedoch keine Option, die Bewohner der Hallen von einer Notunterkunft in die nächste zu verlegen. Voraussetzung ist, dass genügend dauerhafter und zumutbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Im Zeitraum 15. Dezember 2015 (Stand des 3. Statusberichts) bis 31. Januar 2016 wurden im Rems-Murr-Kreis folgende Unterkünfte neu eröffnet: Rudersberg Gewerbegebäude 100 Plätze Kernen Gewerbegebäude 50 Plätze RudersbergSchlechtbach Turnhalle 50 Plätze Winterbach Ehemaliges Hotel 250 Plätze Alfdorf-Haghof Ehemaliges Hotel 140 Plätze WeinstadtSaffrichhof Ehemalige Mitarbeiterwohnungen Schorndorf Gewerbegebäude 160 Plätze Schorndorf Gewerbegebäude 140 Plätze MurrhardtOberneustetten Ehemaliges Pflegeheim SUMME Der Rems-Murr-Kreis benötigt sowohl kurz- als auch mittelfristig eine große Anzahl zusätzlicher Unterkunftsplätze. Deshalb gilt weiterhin der Appell an alle Kommunen, Eigentümer und Investoren, dem Landkreis geeignete Immobilien und Grundstücke für die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften anzubieten. Auch wenn eine genaue Prognose derzeit schwer fällt, geht die Kreisverwaltung weiter davon aus, dass sich bis Jahresende ca. 9.000 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften des Rems-Murr-Kreises aufhalten werden. Um diese adäquat unterbringen zu können, sind ebenfalls bedeutende Anstrengungen in Richtung Neubau von Unterkünften zu unternehmen. Bei allen Planungen ist auch ein Augenmerk auf die Flüchtlinge zu richten, die während ihrer Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft einen Aufenthaltstitel erhalten. Bekannt sind dem Landratsamt bis jetzt bereits 245 Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel. Diese sind verpflichtet, die Gemeinschaftsunterkunft nach spätestens drei Monaten zu verlassen, was bereits auf 37 der Genannten zutrifft. Diese dringend benötigten Plätze können derzeit mangels Unterbringungsmöglichkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt nicht an neu ankommende Flüchtlinge vergeben werden. Bei mangelndem Erfolg auf dem freien Wohnungsmarkt fallen sie grundsätzlich in die Unterbringungszuständigkeit der Gemeinden. Der Kreis und die Gemeinden werden ihre Überlegungen hinsichtlich Gemeinschafts-, Anschluss- (AUB) und Obdachlosenunterbringung noch stärker miteinander verzahnen. Die Kreisverwaltung versucht im Sinne der Solidarität, Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel erst dann in die Obhut der Gemeinden zu übergeben, wenn die Kommunen die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten tatsächlich aufgebaut haben. 4. Herkunftsländer der Flüchtlinge 60 Plätze 65 Plätze 1.015 Plätze Die Zusammensetzung der Flüchtlinge im Rems-MurrKreis hat sich seit Ende Oktober 2015 deutlich verändert: Landratsamt Rems-Murr-Kreis • Alter Postplatz 10 • 71332 Waiblingen Landratsamt Rems-Murr-Kreis Koordinierungsstab Flüchtlinge 4. Bericht I Februar 2016 I Stand 02.02.2016 I Seite 3 Während der Anteil aller anderen Nationalitäten (auch die der Westbalkanstaaten) tendenziell stagniert oder zurückging, ist der Anteil der Syrer an den Flüchtlingen im Kreis im selben Zeitraum von 19% auf 38% gestiegen. Weitere Herkunftsländer mit gestiegenem Anteil sind Afghanistan und Irak. 5. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) b) Erfolgreiche Rückkehrberatung – wichtige Alternative zu Abschiebungen Seit Mitte Dezember 2015 haben weitere Flüchtlinge aufgrund der Beratung des Landratsamtes die freiwillige Rückreise in ihr Heimatland angetreten. Insgesamt konnte die Beratungsstelle seit Ende Oktober 2015 47 Rückkehrer verzeichnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen politischen Entwicklungen in Bezug auf den Familiennachzug auswirken und wie die Flüchtlinge darauf reagieren. Es gibt bereits einige Fälle im Rems-Murr-Kreis, die freiwillig zurückgekehrt sind, da der Familiennachzug zu lange auf sich warten ließ. 7. Sicherheitslage und Prävention a) Weitgehend entspannte Sicherheitslage Mittlerweile sind bereits 219 unbegleitete minderjährige Ausländer in die Obhut des Rems-Murr-Kreises übergeben worden. Aufgrund der hohen Zuweisungsrate sind 56 der Jugendlichen in vorläufigen Hilfeangeboten untergebracht. Da laufend mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist, arbeitet das zuständige Kreisjugendamt mit Hochdruck an der Einrichtung regulärer UMA-Betreuungsplätze. 6. Rückführung von Flüchtlingen Abschiebungen in Zahl und Quote a) Mehr Abschiebungen 56 51 25,5 5,6 Jan - Okt 2015 Jan - Okt 2015 Nov - Dez 2015 Nov - Dez 2015 Gesamtzahl Monatsquote Gesamtzahl Monatsquote Im Rems-Murr-Kreis wurden im Jahr 2015 insgesamt 107 Personen abgeschoben. Dabei betrug die Zahl im Zeitraum Januar bis Oktober 2015 noch 56. Allein im November und Dezember 2015 kamen weitere 51 Abschiebungen hinzu. Abgesehen von vereinzelten Handgreiflichkeiten innerhalb weniger Unterkünfte, einer minderschweren versuchten Brandstiftung sowie Widerstands gegen eine Polizeibeamtin bestätigt die Polizei auch aktuell eine weitgehend entspannte Sicherheitslage im Umfeld der Gemeinschaftsunterkünfte im Rems-Murr-Kreis. Insbesondere mussten glücklicherweise keine sexuell motivierten Belästigungsfälle nach dem Muster der Vorfälle in der Silvesternacht in Köln verzeichnet werden. Neben dem Augenmerk auf die Sicherheitslage der Unterkünfte werden auch die kreisbezogenen Aktivitäten auf rechtsgerichteten Internetseiten von der Polizei beobachtet. b) Prävention: Beratungs- und Aufklärungsgespräche/Schulungen für Mitarbeiter Als aktive Präventionsmaßnahme führen sowohl die Mitarbeiter der Sozialdienste vor Ort, aber auch zahlreiche ehrenamtlich Tätige regelmäßig Beratungs- und Aufklärungsgespräche zu den Themenbereichen Geschlechterrollen und Gleichberechtigung mit den Unterkunftsbewohnern. Den Sachbearbeitern im Landratsamt sowie den Sozialdienstkräften sollen demnächst regelmäßige professionelle Schulungen zur Vermittlung von Gleichberechtigungsthemen angeboten werden. 8. Evaluation der Sprachkurse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die von der Agentur für Arbeit finanzierten Sprachkurse sind im Kreis gut angenommen worden. Im Rahmen von Kursbesuchen verschaffte sich die Agentur inzwischen einen Überblick über das Angebot und kam zu einer durchweg positiven Bewertung. Die Teilnehmer sind motiviert und lernbereit. Mit einem praxisorientierten Mix von unterschiedlichen Methoden können die meist mehrsprachigen Lehrkräfte gut auf die jeweiligen individuellen Bedarfe eingehen. Landratsamt Rems-Murr-Kreis • Alter Postplatz 10 • 71332 Waiblingen
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