Nachweis über ausreichende Existenzmittel

HANSESTADT LÜBECK
Nachweis über ausreichende
Existenzmittel
Eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel ist der gesicherte
Lebensunterhalt.
Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn der Ausländer ihn ohne
Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und dabei zugleich über
einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Entscheidend ist
ein rechnerischer Anspruch auf öffentliche Mittel und nicht deren
tatsächlicher Bezug.
Der Nachweis über ausreichende Existenzmittel kann mit den folgenden
Dokumenten erbracht werden:
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Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnungen
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Gewinnermittlung bzw. BWA bei Selbständigen
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Rentenbescheide
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Stipendiennachweis
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Verpflichtungserklärung
Der ausreichende Krankenversicherungsschutz kann durch Vorlage
folgender Dokumente nachgewiesen werden:
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Versichertenkarte
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Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung
Ob der Lebensunterhalt im Einzelfall als gesichert angesehen wird, obliegt
immer einer Prüfung durch die Ausländerbehörde.
Hansestadt Lübeck
Fachbereich 3—Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Angelegenheiten für AusländerInnen
Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48
23552 Lübeck
Telefon: 0451 - 122 3322
Stand: Mai 2015
E-Mail: [email protected]