HANSESTADT LÜBECK Nachweis über ausreichende Existenzmittel Eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel ist der gesicherte Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn der Ausländer ihn ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und dabei zugleich über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Entscheidend ist ein rechnerischer Anspruch auf öffentliche Mittel und nicht deren tatsächlicher Bezug. Der Nachweis über ausreichende Existenzmittel kann mit den folgenden Dokumenten erbracht werden: • Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnungen • Gewinnermittlung bzw. BWA bei Selbständigen • Rentenbescheide • Stipendiennachweis • Verpflichtungserklärung Der ausreichende Krankenversicherungsschutz kann durch Vorlage folgender Dokumente nachgewiesen werden: • Versichertenkarte • Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung Ob der Lebensunterhalt im Einzelfall als gesichert angesehen wird, obliegt immer einer Prüfung durch die Ausländerbehörde. Hansestadt Lübeck Fachbereich 3—Umwelt, Sicherheit und Ordnung Angelegenheiten für AusländerInnen Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48 23552 Lübeck Telefon: 0451 - 122 3322 Stand: Mai 2015 E-Mail: [email protected]
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