Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung „Rechte sind Chancen, Pflichten ebenso.“ Prof. Querulix (*1946) deutscher Satiriker Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 1 Ein kurzer Überblick 1. 2. 3. 4. 5. 6. Rechtliche Grundlagen Wichtige Termine Zulassung zur Abiturprüfung Gesamtqualifikation Ordnungswidriges Verhalten Nachprüfungen Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 2 1 Rechtliche Grundlagen • Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) vom 27. Juni 2012 • SOGYA-VwV vom 31. August 2012 • VwV Abiturprüfung 2016 vom 28. April 2014 • VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2015/2016 vom 10. April 2015 Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 3 2 Wichtige Termine (1) 14.09.2015 Wahl der Prüfungsfächer, Meldung BELL 30.10.2015 Abgabe Komplexe Leistung beim Fachlehrer 18.12.2015 Abgabe schriftliche Dokumentation BELL 06.04.2016 Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. Folie 8) 14.04.2016 Beginn schriftliche Prüfungen (vgl. Folie 7) 04.05.2016 Beginn mündliche Prüfungen (bis 30.05.) Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 4 2 Wichtige Termine (2) 09.05.2016 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Dokumentation der BELL 11.05.2016 Beginn Kolloquien zur BELL (bis 23.05.) 31.05.2016 Gesamtqualifikation Ausgabe Kurshalbjahreszeugnis 12/2, Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der Zulassung zu Ergänzungsprüfungen, Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen (falls 0 Punkte schriftlich) Ende des Unterrichts Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 5 2 Wichtige Termine (3) 03.06.2016 Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen, wenn von Schüler oder Eltern beantragt 06.06.2016 Beginn zusätzliche mündliche Prüfungen (bis 09.06.) 18.06.2016 Ausgabe der Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife Abiturball Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 6 2 Wichtige Termine (4) Schriftliche Prüfungen (Ersttermine) – Arbeitszeit LK / GK 14.04.2016 15.04.2016 19.04.2016 20.04.2016 21.04.2016 22.04.2016 25.04.2016 26.04.2016 29.04.2016 Elternabend Klasse 12 Geschichte 300 min / 240 min Geografie, G/R/W 240 min (nur GK) Physik 270 min / 240 min Chemie 270 min / 240 min Deutsch 300 min / 240 min Biologie 240 min (nur GK) Englisch praktisch 30 min (nur LK) Englisch schriftlich 240 min (nur LK) Mathematik 300 min / 240 min 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 7 3 Zulassung zur Abiturprüfung (1) Zugelassen wird ein Schüler der Jahrgangsstufe 12, der 1.sich zur Abiturprüfung angemeldet hat, 2.zum ersten oder zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt, 3.die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht überschritten hat und bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht überschreiten wird, 4.die erforderliche Punktzahl gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 SOGYA unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann (vgl. Folie 9 ff.) sowie 5.die Anforderungen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 erfüllt. Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 8 3 Zulassung zur Abiturprüfung (2) Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 9 3 Zulassung zur Abiturprüfung (3) Im Block 1 müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Berechnung am Beispiel rechts: (549+212) : (44+16) 40 ≈ 507 Kein Kurshalbjahresergebnis darf 0 Punkte betragen. In der Summe aller Kurshalbjahresergebnisse dürfen höchstens 12 Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkte liegen, davon maximal 8 aus Leistungskursen. Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 10 4 Gesamtqualifikation (1) Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 11 4 Gesamtqualifikation (2) Im Block 2 müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei müssen in mindestens 3 Abiturprüfungsfächern, darunter in mindestens einem LK-Fach, mindestens jeweils 20 Punkte erreicht worden sein. Keine der Prüfungsleistungen darf mit 0 Punkten bewertet werden. Zur Ermittlung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation werden die in den beiden Blöcken erreichten Punktzahlen addiert. Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 12 5 Ordnungswidriges Verhalten (1) • • • • Nutzung unerlaubter Hilfsmittel Bereithaltung unerlaubter Hilfsmittel Täuschung oder Täuschungsversuch Leistungsverweigerung • Bewertung der jeweiligen Abiturprüfung mit 0 Punkten gemäß § 48 Abs. 2 Satz 4 • in besonders schweren Fällen kann der Ausschluss für weitere Prüfungen erfolgen und die gesamte Abiturprüfung eines Prüfungsteilnehmers mit 0 Punkten bewertet werden Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 13 5 Ordnungswidriges Verhalten (2) Organisatorische Hinweise • Handy und Wertsachen werden vor der Prüfung abgegeben und in einem verschlossenen Zimmer aufbewahrt • Taschen und Jacken werden gesondert in einem unverschlossenen und unbeaufsichtigten Zimmer abgelegt Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 14 6 Nachprüfungen (1) • für Prüfungsteilnehmer, die die Abiturprüfung aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise versäumt haben, wird vom Staatsministerium für Kultus pro Fach je ein Nachprüfungstermin festgelegt • nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen • stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung teilnehmen Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 15 6 Nachprüfungen (2) • der Prüfungsteilnehmer hat den wichtigen Grund dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich mitzuteilen – im Falle einer Erkrankung unter Beifügung eines ärztlichen Attests (Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern) • verneint der Prüfungsausschuss das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird der versäumte Teil der Abiturprüfung mit 0 Punkten bewertet • hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen oder anderen erheblichen Beeinträchtigung der Abiturprüfung unterzogen, kann dies nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 16 6 Nachprüfungen (3) • der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich • letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Prüfungsteilnehmer beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich Klärung herbeigeführt hat • steht aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistung vor dem Nachprüfungstermin fest, dass der Prüfungsteilnehmer die Abiturprüfung nicht bestehen kann, teilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihm dies mit (in diesem Fall entfällt die Nachprüfung) Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 17 „Nirgends strapaziert sich der Mensch so sehr, wie bei der Jagd nach Erholung.“ Laurence Sterne (1713 – 1768) englischer Schriftsteller Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Oberland-Gymnasium 18
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