Abitur 2016 Belehrung - Oberland

Elternabend Klasse 12
Informationen zu
Schuljahresablauf und Abiturprüfung
„Rechte sind Chancen, Pflichten ebenso.“
Prof. Querulix (*1946)
deutscher Satiriker
Elternabend Klasse 12
07.09.2015
Oberland-Gymnasium
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Ein kurzer Überblick
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Rechtliche Grundlagen
Wichtige Termine
Zulassung zur Abiturprüfung
Gesamtqualifikation
Ordnungswidriges Verhalten
Nachprüfungen
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1 Rechtliche Grundlagen
•
Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung
(SOGYA) vom 27. Juni 2012
•
SOGYA-VwV vom 31. August 2012
•
VwV Abiturprüfung 2016 vom 28. April 2014
•
VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2015/2016
vom 10. April 2015
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2 Wichtige Termine (1)
14.09.2015 Wahl der Prüfungsfächer, Meldung BELL
30.10.2015 Abgabe Komplexe Leistung beim Fachlehrer
18.12.2015 Abgabe schriftliche Dokumentation BELL
06.04.2016 Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. Folie 8)
14.04.2016 Beginn schriftliche Prüfungen (vgl. Folie 7)
04.05.2016 Beginn mündliche Prüfungen (bis 30.05.)
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2 Wichtige Termine (2)
09.05.2016 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen
Dokumentation der BELL
11.05.2016
Beginn Kolloquien zur BELL (bis 23.05.)
31.05.2016 Gesamtqualifikation
Ausgabe Kurshalbjahreszeugnis 12/2,
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen
Prüfungen und der Zulassung zu Ergänzungsprüfungen, Anordnung zusätzlicher mündlicher
Prüfungen (falls 0 Punkte schriftlich)
Ende des Unterrichts
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2 Wichtige Termine (3)
03.06.2016 Anordnung zusätzlicher mündlicher
Prüfungen, wenn von Schüler oder Eltern
beantragt
06.06.2016 Beginn zusätzliche mündliche Prüfungen
(bis 09.06.)
18.06.2016 Ausgabe der Zeugnisse der Allgemeinen
Hochschulreife
Abiturball
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2 Wichtige Termine (4)
Schriftliche Prüfungen (Ersttermine) – Arbeitszeit LK / GK
14.04.2016
15.04.2016
19.04.2016
20.04.2016
21.04.2016
22.04.2016
25.04.2016
26.04.2016
29.04.2016
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Geschichte 300 min / 240 min
Geografie, G/R/W 240 min (nur GK)
Physik 270 min / 240 min
Chemie 270 min / 240 min
Deutsch 300 min / 240 min
Biologie 240 min (nur GK)
Englisch praktisch 30 min (nur LK)
Englisch schriftlich 240 min (nur LK)
Mathematik 300 min / 240 min
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3 Zulassung zur Abiturprüfung (1)
Zugelassen wird ein Schüler der Jahrgangsstufe 12, der
1.sich zur Abiturprüfung angemeldet hat,
2.zum ersten oder zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt,
3.die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht
überschritten hat und bis zum Ende des Prüfungszeitraums
nicht überschreiten wird,
4.die erforderliche Punktzahl gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 SOGYA
unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem
Kurshalbjahr 12/II erreichen kann (vgl. Folie 9 ff.) sowie
5.die Anforderungen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 erfüllt.
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3 Zulassung zur Abiturprüfung (2)
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3 Zulassung zur Abiturprüfung (3)
Im Block 1 müssen mindestens
200 Punkte erreicht werden.
Berechnung am Beispiel rechts:
(549+212) : (44+16)  40 ≈ 507
Kein Kurshalbjahresergebnis darf
0 Punkte betragen.
In der Summe aller Kurshalbjahresergebnisse dürfen
höchstens 12 Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkte liegen,
davon maximal 8 aus Leistungskursen.
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4 Gesamtqualifikation (1)
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4 Gesamtqualifikation (2)
Im Block 2 müssen mindestens
100 Punkte erreicht werden.
Dabei müssen in mindestens 3
Abiturprüfungsfächern, darunter
in mindestens einem LK-Fach,
mindestens jeweils 20 Punkte
erreicht worden sein.
Keine der Prüfungsleistungen darf mit 0 Punkten bewertet
werden.
Zur Ermittlung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation
werden die in den beiden Blöcken erreichten Punktzahlen
addiert.
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5 Ordnungswidriges Verhalten (1)
•
•
•
•
Nutzung unerlaubter Hilfsmittel
Bereithaltung unerlaubter Hilfsmittel
Täuschung oder Täuschungsversuch
Leistungsverweigerung
• Bewertung der jeweiligen Abiturprüfung mit 0 Punkten
gemäß § 48 Abs. 2 Satz 4
• in besonders schweren Fällen kann der Ausschluss
für weitere Prüfungen erfolgen und die gesamte Abiturprüfung eines Prüfungsteilnehmers mit 0 Punkten
bewertet werden
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5 Ordnungswidriges Verhalten (2)
Organisatorische Hinweise
• Handy und Wertsachen werden vor der Prüfung
abgegeben und in einem verschlossenen Zimmer
aufbewahrt
• Taschen und Jacken werden gesondert in einem
unverschlossenen und unbeaufsichtigten Zimmer
abgelegt
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6 Nachprüfungen (1)
• für Prüfungsteilnehmer, die die Abiturprüfung aus einem
wichtigen Grund ganz oder teilweise versäumt haben, wird
vom Staatsministerium für Kultus pro Fach je ein
Nachprüfungstermin festgelegt
• nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund
an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die
Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung
der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen
• stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern
deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann
der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung
teilnehmen
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6 Nachprüfungen (2)
• der Prüfungsteilnehmer hat den wichtigen Grund dem
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich
mitzuteilen – im Falle einer Erkrankung unter Beifügung
eines ärztlichen Attests (Prüfungsausschuss kann die
Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern)
• verneint der Prüfungsausschuss das Vorliegen eines
wichtigen Grundes, wird der versäumte Teil der Abiturprüfung mit 0 Punkten bewertet
• hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis
einer gesundheitlichen oder anderen erheblichen
Beeinträchtigung der Abiturprüfung unterzogen, kann
dies nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden
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6 Nachprüfungen (3)
• der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich
• letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der
Prüfungsteilnehmer beim Vorliegen einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung nicht unverzüglich Klärung herbeigeführt
hat
• steht aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistung vor
dem Nachprüfungstermin fest, dass der Prüfungsteilnehmer
die Abiturprüfung nicht bestehen kann, teilt der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses ihm dies mit
(in diesem Fall entfällt die Nachprüfung)
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„Nirgends strapaziert sich der Mensch so
sehr, wie bei der Jagd nach Erholung.“
Laurence Sterne
(1713 – 1768)
englischer Schriftsteller
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