PSG II -ver.di Posiionen

ver.di - Kurzbewertung
 "Gesetzliche Änderungen in der
Pflegeversicherung“
Pflegestärkungsgesetz II
ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
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ver.di-Positionen in der Pflegepolitik
Finanzierung sichern:
Solidarisch getragene Erhöhung des Beitragssatzes, Einführung der
Bürgerversicherung
Pflegebedürftigkeit zügig neu definieren
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Pflegebedürftigkeit zielgenauer
messen, kognitive und psychische Erkrankungen berücksichtigen, Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben stärken
Personal gewinnen und sichern: Faire Löhne, gute Ausbildungs- und
Arbeitsbedingungen
Qualität in der Versorgung für alle verbessern: Weiterentwicklung des
Teilkostenprinzips zur Pflegevollversicherung
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ver.di-Positionen zum Gesetzentwurf
Pflegestärkungsgesetz II
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung
 Eine Gleichbehandlung von somatisch beeinträchtigter Pflegebedürftiger mit
kognitiv oder psychisch beeinträchtigter Menschen
Zukünftig sollen alle Pflegebedürftigen innerhalb des jeweiligen Pflegegrades
Zugang zu den gleichen Leistungen haben.
 Pflegebedürftige sollen zukünftig nach einem einheitlichen
Begutachtungsverfahren (NBA) eingestuft werden.
Abkehr vom fachlich ungeeigneten und scheingenauen Faktor „Zeit“
(Minutenpflege) als Bemessungsgrundlage für Leistungen
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ver.di-Positionen zum Gesetzentwurf
Pflegestärkungsgesetz II
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung
Zukünftig soll die Einstufung durch das NBA für alle Antragstellenden Personen
einheitlich in fünf Pflegegrade vorgenommen werden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
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Inhalte des Gesetzentwurfs
Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade
a)
b)
c)
von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2,
von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3,
von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie
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Überleitung bereits Pflegebedürftiger
Beispiel:
Versicherte, bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bis zum
31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt wurde, werden
a)
bei nicht gleichzeitigem Vorliegen einer Pflegestufe in den Pflegegrad 2,
b)
bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I in den Pflegegrad 3
übergeleitet
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Überleitung bereits Pflegebedürftiger
Pflegegrad I - geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Gewährleistung und Sicherstellung der häuslichen Versorgung. Vor diesem
Hintergrund sollen für diesen Personenkreis folgende Leistungen zur
Verfügung stehen:
 Pflegeberatung,
 Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
 zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten
Wohngruppen ein-schließlich einer Anschubfinanzierung zu deren Gründung,
 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,
 Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder
gemeinsamen Wohnumfeldes,
 zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
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Leistungsbeträge
.
Achtung:
Dies ist nur ein
Durchschnittsbetrag,
er kann von
Einrichtung zu
Einrichtung sehr
unterschiedlich sein!
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ver.di-Kurzbewertung
Positiv
 Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen
Begutachtungsassessments (NBA).
Überleitungsregelungen: Pauschale Überleitung bereits Pflegebedürftiger ohne
neue Begutachtung in die neuen Pflegegrade: Für Somatiker im sog. „einfachen
Stufensprung“ (z.B. Pflegestufe I in Pflegegrad 2) für kognitiv Eingeschränkte im
sog. „doppelten Stufensprung“ (z.B. Pflegestufe I +PEA in Pflegegrad 3).
 Bestandsschutz, niemand wird schlechter gestellt, sofern er am 31.12.2016
bereits Leistungen bezieht.
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ver.di-Kurzbewertung
Kritik:
 Keine Aussage zur Personalausstattung, obwohl die Versorgungszeiten für
Pflegekräfte über alle Pflegegrade hinweg zunehmen werden.
 Aussage im Koalitionsvertrag wird nicht erfüllt: „Gute Pflege setzt qualifiziertes
und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wollen die
Pflegeberufe aufwerten.“
 Pflegegrad I, 125 € als Entlastungsleitungen überwiegend für Pflegeberatung
etc., kein Mindestmaß an pflegerischer Grundversorgung und notwendiger
Behandlungspflege.
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ver.di-Kurzbewertung
Kritik:
 Pflegestufe I (1064€/Monat) geht über in den Pflegegrad II (770€/Monat), dies
hat die Folge, dass die Eigenanteile steigen.
 Pflegestufe II heute 1.330€, Pflegegrad III nur noch 1.262€, Eigenanteile steigen.
 keine konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung für die
Einrichtungen. Kein Auftrag an die Länder!
 keine regelmäßige und regelgebundene Leistungsanpassung im Zusammenhang
der Leistungsdynamisierung. Die nächste Überprüfung der Leistungen wird bis ins
Jahr 2020 verschoben, damit wird die Pflegeversicherung weiter entwertet!
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ver.di-Kurzbewertung
Kritik:
Zitat aus dem Gesetzentwurf:
„Für die Pflegesätze im vollstationären Bereich sind in den Pflegegraden
2 bis 5 für die jeweilige Pflegeeinrichtung gleich hohe Beträge für die
nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten vorzusehen
Einrichtungseinheitliche Eigenanteile).“
 Somit sollen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in den niedrigen
Pflegegraden Eigenanteile der Heimbewohnerinnen und Bewohner in
höheren Pflegegraden kompensieren. Dadurch steigen die Belastungen
dieser Pflegehaushalte. Da die Eigenanteile keine solidarische
Komponente enthalten, werden untere Einkommensgruppen über
Gebühr belastet.
 Die mit dem Gesetzentwurf angekündigte Gleichverteilung der stetig
wachsenden, pflegebezogener Eigenanteile wird die zunehmende
Entwertung der Pflegeteilkostenversicherung nicht stoppen.
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Zeitplan
 Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
 Beitragserhöhung auf 2,55 v.H. (Kinderlose 2,8 v.H.)
 Mehreinnahmen von rund 2,5 Mrd. €/Jahr.
 Einführung neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues
Begutachtungsassessments mit Wirkung zum 1.1.2017
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VIELEN DANK!
Neu bei ver.di:
Mehr Informationen:
www.gesundheitspolitik.verdi.de
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