(DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

F A Q DaF- /DaZ
A. Ausschreibungsverfahren
1.) Wie erfolgt die Ausschreibung der DaF-/DaZ-Stellen?
Die Ausschreibung der im Bereich DaF/DaZ zu besetzenden Stellen erfolgt in der Regel mit
dem Hinweis, dass eine Abordnung (zumeist zu 50%) zunächst bis 31.07.2017 erfolgt. Dazu
werden die Abordnungsschulen namentlich benannt. Abhängig von der Bedarfslage kann der
Einsatz auch an nur einer Schule erfolgen.
B. Einstellungsvoraussetzungen
1.) Woraus ergeben sich die Voraussetzungen für die Besetzung der DaF-/DaZ-Stellen?
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Stellenbeschreibung.
C. Einsatz
1.) Wie werden die Lehrkräfte eingesetzt?
Die Einstellung der Lehrkräfte erfolgt an der jeweiligen Stammschule. Der Einsatz in den
DaF-/DaZ-Klassen erfolgt bedarfsorientiert an der Stammschule und darüber hinaus im
Rahmen von Abordnungen an eine oder mehrere aufnehmende Abordnungsschulen. Die
Entscheidung über Umfang und Inhalt der Abordnung erfolgt durch die obere
Schulaufsichtsbehörde.
Der Einsatz von Teilzeitkräften richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen für
Teilzeitbeschäftigung (BASS 21-05 Nr.4) sowie der Empfehlung zum Umgang mit
teilabgeordneten
Lehrkräften
an
mehreren
Schulstandorten
(siehe
Anlage).
Die
Schulleitungen der Stammschule und der Abordnungsschule treffen auf Wunsch der Lehrkraft
eine Vereinbarung unter Beteiligung der abgeordneten Lehrkraft, um übermäßige Belastungen
der Lehrkraft zu vermeiden.
2.) Welche Fächer werden unterrichtet?
Der fachbezogene Einsatz der Lehrkräfte erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf. Unterrichtet
werden DaF/DaZ an der abgebenden Stammschule und der aufnehmenden Zielschule.
Darüber hinaus kann die Lehrkraft in ihrem Erst- oder Zweitfach in einem Umfang von bis zu
20 % eingesetzt werden. Über den konkreten Einsatz entscheidet die Schulleitung im Rahmen
ihres Organisationsermessens.
4.) Wie erfolgt die Nachbesetzung im Fall von Elternzeit bzw. krankheitsbedingtem
Ausfall?
Wird eine Nachbesetzung der DaZ-/DaF-Lehrkraft erforderlich, erfolgt die befristete
Ersatzeinstellung unter den in der Handlungsempfehlung zu Personalmaßnahmen im
Vertretungsbereich vorgegebenen Voraussetzungen.
D. Beurteilung in der Probezeit
1.) Wer ist im Rahmen der Probezeit für die Erstellung der Probezeitbeurteilungen
verantwortlich?
Die Fertigung der Probezeitbeurteilungen erfolgt durch die Schulleitung der Stammschule.
Hat darüber hinaus durch Abordnung Unterricht an anderen Schulen stattgefunden, erstellt die
dortige
Schulleitung
einen
schriftlichen
Beurteilungsbeitrag
über
die
dortige
Unterrichtserteilung. Dieser ist bei der Beurteilung durch die Schulleitung der Stammschule
zu berücksichtigen. Die Schulleitung der Abordnungsschule ist als Mitwirkende am
Beurteilungsverfahren in der Beurteilung zu benennen.
2.) Was ist Grundlage der Probezeitbeurteilungen?
Die Feststellung der Bewährung erfolgt auf der Grundlage der Beobachtungen der gesamten
dienstlichen Tätigkeit der Lehrkraft. Dafür sind sowohl die Tätigkeiten im Bereich DaF/DaZ,
als auch eine Tätigkeit in den Regelfächern zu berücksichtigen. Als Grundlage einer
Beurteilung finden u.a. zwei Unterrichtsbesuche statt, welche mindestens zehn Tage vorher
anzukündigen sind. Unterrichtsbesuche sind je nach Einsatz der Lehrkraft entweder nur im
DaF-/DaZ-Unterricht möglich oder auch im DaF-/DaZ-Unterricht und im Regelunterricht.
Zwecks Durchführung von Unterrichtsbesuchen sollen sich die Schulleitungen der
Stammschule und der Abordnungsschule untereinander abstimmen. Der Schulleiter der
Abordnungsschule(n) ist im Falle der Einholung eines Bewertungsbeitrages unter
„Mitwirkende am Beurteilungsverfahren“ zu benennen. Hat der Einsatz im Bereich DaZ/DaF
als fachfremder Unterricht stattgefunden, ist dies ausdrücklich in der Beurteilung zu
vermerken.
E. Kontakt / Beratung
Schulleitungen und Schulträger können sich per Mail wenden an:
[email protected]
Stand: 21.03.2016