Informationspräsentation Krankmeldungen

Personal – Dezernat 21.1
Informationen zu Erkrankungen
und deren Bearbeitung
an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung NRW
Informationspräsentation
[email protected]
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Personal – Dezernat 21.1
Übersicht
1.
2.
3.
4.
Krankmeldung
Entgeltfortzahlung
Erkrankung nach Unfall
Erkrankung des Kindes
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Personal – Dezernat 21.1
Krankmeldung
• Verfahren bei Tarifbeschäftigten/Beamten
-
unverzügliche Meldung des Mitarbeiters
Krankmeldung und Attest an das Dezernat 21
Notiz in der Erkrankungsübersicht
Gesundmeldung nicht vergessen!
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Personal – Dezernat 21.1
Krankmeldung
• Attest Vorlage
- Vorlage des Attestes am 4. Tag
- Die gesamte Fehlzeit muss belegt sein
(Durch sofortige Krankmeldung beim Dezernat 21, nicht zwingend durch Attest)
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Personal – Dezernat 21.1
Krankmeldung
• Attest Pflicht ab dem 1. Fehltag
- in Ausnahmefällen
- auf begründeten Antrag
- durch Anordnung des Dezernats 21
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung während eines Arbeitstages:
Welcher Eintrag erfolgt im Gleitzeitsystem?
(Nur für Beteiligte des Zeiterfassungssystems - Zentrale)
• beim Verlassen des Dienstgebäudes wird gestempelt
• nachträglich im System mit dem Auftrag „Krank im
Tagesverlauf“ die Sollarbeitszeit anrechnen
Wird dieser Tag in der Krankmeldung angegeben?
• Nein. Dieser Tag zählt nicht bei der „3-Tage- Regel“ mit.
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Personal – Dezernat 21.1
Krankschrift bis Freitag, Wochenende ohne
Krankschrift, am Montag erneute Krankschrift
Gilt das dazwischen liegende Wochenende als gesund?
- Ist das Attest vom Montag eine neue Erstbescheinigung:
- Gesundmeldung ab Samstag,
- neue Krankmeldung ab Montag
- Ist das Attest vom Montag eine Folgebescheinigung:
- Das Wochenende zählt mit als Erkrankungszeit
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Personal – Dezernat 21.1
Do/Fr „Karenztage“, am Montag dann doch zum Arzt
- Wie erfolgt die Meldung, wenn der Arzt nicht rückwirkend krankschreibt?
- Gesundmeldung ab Samstag
- Neue Krankmeldung ab Montag
- Muss der Arzt rückwirkend krankschreiben?
- Nein. Das Wochenende ist zwar bei der „3-Tage-Regel“ zu berücksichtigen,
eine Rückwirkende Krankschreibung für das Wochenende ist jedoch nicht
zwingend erforderlich.
- Zu welchem Tag erfolgt nach der Krankschreibung bis Freitag die
Gesundmeldung?
- Gesundmeldung ab Samstag
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Personal – Dezernat 21.1
Dienstag Krankmeldung auf ein Kind, am
Mittwoch Krank ohne ärztliche Bescheinigung
• Sind zwei Meldungen nötig?
- Ja!
o
Die Meldung des Kinderkrankenscheines, sowie die
Meldung über die eigene Erkrankung.
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Personal – Dezernat 21.1
Krankmeldung
• Erkrankung während des Urlaubs
- Der Urlaub wird nachgewährt, wenn
 Ein Attest vorgelegt wird
- Keine automatische Verlängerung des Urlaubs
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Personal – Dezernat 21.1
2. Entgeltfortzahlung
• Krankengeld wird für die Dauer von sechs Wochen vom Arbeitgeber
gewährt; dies gilt auch für Erkrankungszeiträume die nicht zeitlich,
dafür aber inhaltlich zusammenhängend sind, soweit sie innerhalb
eines Kalenderjahres anfallen und soweit nicht sechs Monate ohne
Krankheit aufgrund derselben Erkrankung dazwischen liegen
• Tarifbeschäftigte erhalten zusätzlich einen Zuschuss zum
Krankengeld
-nach einem Jahr Beschäftigungszeit für 13 Wochen
bzw.
-nach drei Jahren Beschäftigungszeit für 39 Wochen
• Beamte erhalten ihre vollen Bezüge
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Personal – Dezernat 21.1
3. Erkrankung nach Unfall
• Bei Drittverschulden
- Unfallmeldung und Abtretungserklärung verschicken
- Kopie an Dezernat 21
- Auf Erkrankungsanzeige „Unfall“ ankreuzen
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Personal – Dezernat 21.1
4. Erkrankung des Kindes
Zu unterscheiden sind
Ansprüche
nach
§ 45 SGB V
Tarifliche und
beamtenrechtliche
Ansprüche
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Anspruch nach § 45 SGB V
- Anspruch haben
 alle Arbeitnehmer/innen
 mit Kindern unter 12. J. oder behinderten Kindern
 die nach Attest der Pflege bedürfen
 wenn keine andere Betreuungsperson zur
Verfügung steht
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Anspruch nach § 45 SGB V
-
Umfang
Betreuer
Verheiratete
Alleinerziehende
pro Kind/
Jahr
10 Tage
höchstens/
Jahr
25 Tage
Schwerstkranke
unbegrenzt
20 Tage
50 Tage
unbegrenzt
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Anspruch nach § 45 SGB V
- Finanzielle Ansprüche
Gruppe
Gesetzlich/ freiwillig
Versicherte
nein
Krankengeld
(Krankenkasse)
ja
Studentische Hilfskräfte
nein
nein
max. 4 Tage/ J.
nein
Privatversicherte
Vergütung/ Lohn
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
•
Arbeitsbefreiung (Tarifliche Ansprüche)
- Bezahlte Freistellung zur Betreuung von
Kindern
unter
12 J.
Kindern über
12. J
oder sonstiger
Angehöriger
Kindern unter 8 J.
bei Erkrankung der
Betreuungsperson
Höchstens
jedoch im
Jahr
4 Tage/ J.*
1 Tag/ J.
4 Tage/ J.
5 Tage/ J.
* = Wenn kein Krankengeldanspruch nach § 45 SGB V besteht
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Berücksichtigungsfähige Kinder
 leibliche und Adoptivkinder
 Stief-, Pflege- und Enkelkinder nur, wenn sie vom
Beschäftigten überwiegend unterhalten werden
• Berücksichtigungsfähige Angehörige
 Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Verwandte in
gerader Linie, Geschwister, Pflegeeltern- und
Kinder
 wenn sie im selben Haushalt wohnen
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Verfahren Beschäftigte
- Attest zur Betreuungsnotwendigkeit muss vorgelegt werden
- Bei Freistellung nach § 45 SGB V
 Erkrankungsanzeige „Kindererkrankung“
- Bei Arbeitsbefreiung
 Antrag/Notiz auf Urlaubskartei
• Verfahren Beamte
- Sonderurlaubsantrag ist zu stellen
- Bescheid ist zu erteilen
 Ablehnungsbescheid erteilt die Personalstelle
- Notiz zur Erkrankungsübersicht
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Ansprüche von Beamten
- Jahreseinkommen unter 54.900,00 €/ J.*
- oder
4.575,00 €/mon.*
*Werte 2015, DAK Gesundheit
Betreuer
Verheiratete
pro Kind/
Jahr
10 Tage
höchstens/
Jahr
25 Tage
Schwerstkranke
ohne
Alleinerziehende
20 Tage
50 Tage
Bezüge
bei vollen Bezügen
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Personal – Dezernat 21.1
Erkrankung des Kindes
• Ansprüche von Beamten
- Jahreseinkommen über 54.900,00 €/ J.*
- oder
4.575,00 €/mon.*
*Werte 2015, DAK Gesundheit
Kindern
unter
12 J.
Kindern über
12. J
oder sonstiger
Angehöriger
Kindern unter 8 J.
bei Erkrankung der
Betreuungsperson
Höchstens
jedoch im
Jahr
4 Tage/ J.
1 Tag/ J.
4 Tage/ J.
5 Tage/ J.
Bei vollen Bezügen
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?!
Für alle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Dezernates 21.1 – Personal
gerne zur Verfügung.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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