Personal – Dezernat 21.1 Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Informationspräsentation [email protected] 1 Personal – Dezernat 21.1 Übersicht 1. 2. 3. 4. Krankmeldung Entgeltfortzahlung Erkrankung nach Unfall Erkrankung des Kindes 2 Personal – Dezernat 21.1 Krankmeldung • Verfahren bei Tarifbeschäftigten/Beamten - unverzügliche Meldung des Mitarbeiters Krankmeldung und Attest an das Dezernat 21 Notiz in der Erkrankungsübersicht Gesundmeldung nicht vergessen! 3 Personal – Dezernat 21.1 Krankmeldung • Attest Vorlage - Vorlage des Attestes am 4. Tag - Die gesamte Fehlzeit muss belegt sein (Durch sofortige Krankmeldung beim Dezernat 21, nicht zwingend durch Attest) 4 Personal – Dezernat 21.1 Krankmeldung • Attest Pflicht ab dem 1. Fehltag - in Ausnahmefällen - auf begründeten Antrag - durch Anordnung des Dezernats 21 5 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung während eines Arbeitstages: Welcher Eintrag erfolgt im Gleitzeitsystem? (Nur für Beteiligte des Zeiterfassungssystems - Zentrale) • beim Verlassen des Dienstgebäudes wird gestempelt • nachträglich im System mit dem Auftrag „Krank im Tagesverlauf“ die Sollarbeitszeit anrechnen Wird dieser Tag in der Krankmeldung angegeben? • Nein. Dieser Tag zählt nicht bei der „3-Tage- Regel“ mit. 6 Personal – Dezernat 21.1 Krankschrift bis Freitag, Wochenende ohne Krankschrift, am Montag erneute Krankschrift Gilt das dazwischen liegende Wochenende als gesund? - Ist das Attest vom Montag eine neue Erstbescheinigung: - Gesundmeldung ab Samstag, - neue Krankmeldung ab Montag - Ist das Attest vom Montag eine Folgebescheinigung: - Das Wochenende zählt mit als Erkrankungszeit 7 Personal – Dezernat 21.1 Do/Fr „Karenztage“, am Montag dann doch zum Arzt - Wie erfolgt die Meldung, wenn der Arzt nicht rückwirkend krankschreibt? - Gesundmeldung ab Samstag - Neue Krankmeldung ab Montag - Muss der Arzt rückwirkend krankschreiben? - Nein. Das Wochenende ist zwar bei der „3-Tage-Regel“ zu berücksichtigen, eine Rückwirkende Krankschreibung für das Wochenende ist jedoch nicht zwingend erforderlich. - Zu welchem Tag erfolgt nach der Krankschreibung bis Freitag die Gesundmeldung? - Gesundmeldung ab Samstag 8 Personal – Dezernat 21.1 Dienstag Krankmeldung auf ein Kind, am Mittwoch Krank ohne ärztliche Bescheinigung • Sind zwei Meldungen nötig? - Ja! o Die Meldung des Kinderkrankenscheines, sowie die Meldung über die eigene Erkrankung. 9 Personal – Dezernat 21.1 Krankmeldung • Erkrankung während des Urlaubs - Der Urlaub wird nachgewährt, wenn Ein Attest vorgelegt wird - Keine automatische Verlängerung des Urlaubs 10 Personal – Dezernat 21.1 2. Entgeltfortzahlung • Krankengeld wird für die Dauer von sechs Wochen vom Arbeitgeber gewährt; dies gilt auch für Erkrankungszeiträume die nicht zeitlich, dafür aber inhaltlich zusammenhängend sind, soweit sie innerhalb eines Kalenderjahres anfallen und soweit nicht sechs Monate ohne Krankheit aufgrund derselben Erkrankung dazwischen liegen • Tarifbeschäftigte erhalten zusätzlich einen Zuschuss zum Krankengeld -nach einem Jahr Beschäftigungszeit für 13 Wochen bzw. -nach drei Jahren Beschäftigungszeit für 39 Wochen • Beamte erhalten ihre vollen Bezüge 11 Personal – Dezernat 21.1 3. Erkrankung nach Unfall • Bei Drittverschulden - Unfallmeldung und Abtretungserklärung verschicken - Kopie an Dezernat 21 - Auf Erkrankungsanzeige „Unfall“ ankreuzen 12 Personal – Dezernat 21.1 4. Erkrankung des Kindes Zu unterscheiden sind Ansprüche nach § 45 SGB V Tarifliche und beamtenrechtliche Ansprüche 13 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Anspruch nach § 45 SGB V - Anspruch haben alle Arbeitnehmer/innen mit Kindern unter 12. J. oder behinderten Kindern die nach Attest der Pflege bedürfen wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht 14 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Anspruch nach § 45 SGB V - Umfang Betreuer Verheiratete Alleinerziehende pro Kind/ Jahr 10 Tage höchstens/ Jahr 25 Tage Schwerstkranke unbegrenzt 20 Tage 50 Tage unbegrenzt 15 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Anspruch nach § 45 SGB V - Finanzielle Ansprüche Gruppe Gesetzlich/ freiwillig Versicherte nein Krankengeld (Krankenkasse) ja Studentische Hilfskräfte nein nein max. 4 Tage/ J. nein Privatversicherte Vergütung/ Lohn 16 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Arbeitsbefreiung (Tarifliche Ansprüche) - Bezahlte Freistellung zur Betreuung von Kindern unter 12 J. Kindern über 12. J oder sonstiger Angehöriger Kindern unter 8 J. bei Erkrankung der Betreuungsperson Höchstens jedoch im Jahr 4 Tage/ J.* 1 Tag/ J. 4 Tage/ J. 5 Tage/ J. * = Wenn kein Krankengeldanspruch nach § 45 SGB V besteht 17 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Berücksichtigungsfähige Kinder leibliche und Adoptivkinder Stief-, Pflege- und Enkelkinder nur, wenn sie vom Beschäftigten überwiegend unterhalten werden • Berücksichtigungsfähige Angehörige Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Pflegeeltern- und Kinder wenn sie im selben Haushalt wohnen 18 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Verfahren Beschäftigte - Attest zur Betreuungsnotwendigkeit muss vorgelegt werden - Bei Freistellung nach § 45 SGB V Erkrankungsanzeige „Kindererkrankung“ - Bei Arbeitsbefreiung Antrag/Notiz auf Urlaubskartei • Verfahren Beamte - Sonderurlaubsantrag ist zu stellen - Bescheid ist zu erteilen Ablehnungsbescheid erteilt die Personalstelle - Notiz zur Erkrankungsübersicht 19 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Ansprüche von Beamten - Jahreseinkommen unter 54.900,00 €/ J.* - oder 4.575,00 €/mon.* *Werte 2015, DAK Gesundheit Betreuer Verheiratete pro Kind/ Jahr 10 Tage höchstens/ Jahr 25 Tage Schwerstkranke ohne Alleinerziehende 20 Tage 50 Tage Bezüge bei vollen Bezügen 20 Personal – Dezernat 21.1 Erkrankung des Kindes • Ansprüche von Beamten - Jahreseinkommen über 54.900,00 €/ J.* - oder 4.575,00 €/mon.* *Werte 2015, DAK Gesundheit Kindern unter 12 J. Kindern über 12. J oder sonstiger Angehöriger Kindern unter 8 J. bei Erkrankung der Betreuungsperson Höchstens jedoch im Jahr 4 Tage/ J. 1 Tag/ J. 4 Tage/ J. 5 Tage/ J. Bei vollen Bezügen 21 Personal – Dezernat 21.1 ?! Für alle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 21.1 – Personal gerne zur Verfügung. [email protected] 22 Personal – Dezernat 21.1 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
© Copyright 2025 ExpyDoc