Powerpointpräsentation zur Situation der unbegleiteten

Herzlich Willkommen
zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern –
Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
am 15.10.2015
Gliederung
1.Begrüßung
2. Bericht zur Lage der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) im
Landkreis Hildesheim
- Situation in den Notunterkünften/ bisherige Erfahrungen
- gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes
3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen
- Gastfamilien in Form der Inobhutnahme
- Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege
- Vormundschaften
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
- Gastfamilien in Form von Inobhutnahme
- Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege
- Vormundschaften
5. Verschiedenes und Fragen
1. Begrüßung
Begrüßung durch den Dezernenten Herrn Wöhler
2. Bericht zur Lage der UMA im LK Hildesheim
Situation in den Notunterkünften/ bisherige Erfahrungen
Bericht durch Frau Bresser
Gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes
Vorläufige Inobhutnahme, § 42 a SGB VIII (Aufnahmejugendamt)
Dauer 14 Tage
• rechtliche Vertretung des UMA
• geeignete Unterbringung
• Prüfung des Kindeswohls
• Verwandtenzusammenführung
• Gesundheitscheck, erste Alterseinschätzung
• Meldung an Landes Jugendamt nach 7 Tagen
• Übergabe/Transport an das Zuweisungsjugendamt nach 14 Tagen
• Ausnahmeregelung, UMA verbleiben in dem Aufnahmejugendamt
Gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes
Inobhutnahme, §§ 42 b, 42 SGB VIII (Zuweisungsjugendamt)
Dauer ca. 3 Monate
• Unverzügliche Bestellung eines Vormunds
• Kind- jugendgerechte Unterbringung
• Clearingverfahren:
- Genauere Prüfung Alterseinschätzung
- Familienzusammenführung
- Notwendiger Unterhalt
- Angemessene med. Versorgung
- Zugang zu Bildung und Ausbildung
- Sprachkurse
- Anschlusshilfen nach §§ 27 ff SGB VIII
3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen
Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:
• …sind Einzelpersonen oder Familien die ein oder zwei junge
Menschen vorübergehend in ihrem Haushalt aufnehmen.
• …sind erforderlich, wenn unbegleitete minderjährige Ausländer
dem Landkreis Hildesheim zugewiesen wurden und die
dauerhafte Perspektive noch nicht geklärt ist.
• Durchschnittlich bleiben diese Jugendlichen etwa12 Wochen in
der Gastfamilie.
• Die Begleitung der Gastfamilien erfolgt durch das Jugendamt
und einen freien Jugendhilfeträger.
3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen
Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:
• der Jugendliche/das Kind verbleibt in der Regel bis zur
Volljährigkeit
• Zuständig für die alltäglichen Belange eines Kindes
• grundlegende Erziehung
• Eingehen auf die speziellen Bedürfnisse des
Kindes/Jugendlichen
• Unterstützung bei der Verarbeitung von Erlebtem
• geeignete Förderung anbieten in Zusammenarbeit mit
Jugendamt und anderen Institutionen.
3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen
Vormundschaften:
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn:
•
er nicht unter elterliche Sorge steht
•
die Eltern nicht berechtigt sind
•
sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen
Ein Vormund hat die Aufgabe:
• Gesetzliche und Rechtliche Vertretung anstelle der Eltern zu
sein
• Regelmäßige und persönliche Kontakte zum Mündel zu haben
• Pflege und Erziehung des Mündels zu gewährleisten
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
Anforderungen an Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:
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Mindestalter 25 Jahre
Lebenslauf
Motivationsschreiben bezüglich der Aufnahme eines UMA
erweitertes Führungszeugnis
gesundheitliches Attest
ein persönliches Gespräch
ein Hausbesuch
eigenes Zimmer für den Jugendlichen
zeitliche Ressourcen
Erziehungserfahrungen
kein Hilfeempfänger der Leistungen nach §§27 SGB VIII
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
Anforderungen an Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:
• Mindestalter 25 Jahre
• erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen
Personen
• gesundheitliches Attest
• Motivationsschreiben
• Lebenslauf
• Einkommensnachweis
• Schufa-Auskunft
• eigenes Zimmer für die Jugendlichen
• Sicherstellung der Betreuung
• ein Informationsgespräch
• ein Gespräch zur Besprechung der Unterlagen
• ein Hausbesuch
• Teilnahme an einem begleitenden Gastfamilienkurs
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
Verfahrensablauf für Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:
1.Eintragung in die Interessentenliste mit Bemerkung
2. Zusendung des Anschreibens für das Führungszeugnis durch
Jugendamt (JA)
3. Kontaktaufnahme durch das JA
4. Informationsgespräch (erforderliche Unterlagen mitbringen)
5. Hausbesuch – wenn Führungszeugnis vorliegt
6. Abschließende Beratung über Eignung durch JA
7. Rückmeldung durch JA
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
Verfahrensablauf für Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:
1.Eintragung in die Interessentenliste mit Bemerkung
2. Informationsgespräch über Pflegeformen - erforderliche Unterlagen
werden ausgehändigt
3. Eingang der Dokumente beim Jugendamt (JA)
4. Ein Gespräch und ein Hausbesuch
5. Abschließende Beratung über Eignung durch JA
6. Rückmeldung durch JA
Teilnahme an einem begleitenden Gastfamilienkurs
4. Anforderungen und Verfahrensabläufe
Verfahrensablauf und Anforderungen Vormundschaften:
• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
• Informationsgespräch
• Bereitschaft, Zeit und Interesse
4.Anforderungen und Verfahrensabläufe
Bei Interesse melden Sie sich unter:
Telefon : 05121 / 3094777
Oder unter
[email protected]
5.Verschiedenes und Fragen