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Informationen zu den
Abschlussprüfungen 2015
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Fr. 31.10 um 12.00 Uhr in der Aula
für alle 9. und 10. Klassen
Rechtsgrundlagen
• Schulgesetz SH vom 24.1.2007, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 4.2.2014, gültig ab 31.07.14
• Gemeinschaftsschulverordnung vom 24.06.2014,
gültig ab 1.8.2014
• Zeugnisverordnung vom 29.4.2008
Zentrale
Abschlussarbeiten
• Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das
Bildungsministerium für ESA und MSA
• 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘)
• In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘)
• Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der MSAPrüfung teil
• Zur Teilnahme an der ESA-Prüfung in der 9. Klasse ist eine
Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch
(29./30.01.15) oder bis spätestens 6.2.14 erforderlich
• Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch
Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der ESAPrüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10.
Klasse gefährdet erscheint.
• Alle, die nicht an der ESA-Prüfung teilnehmen, werden auf
MSA-Niveau benotet
• Teilnehmer/innen an der ESA-Prüfung erhalten Vor- und
Endnoten auf ESA-Niveau
Übergänge/Abgänge
• Am Ende der 9. Klasse
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Versetzung in die 10. Klasse:
Aufgrund des Notenbildes auf MSA-Niveau im Zeugnis 9.2 (max. 1
mangelhaft) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GemVO
Aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz (erfolgreiche Mitarbeit in 10.
Klasse wird für möglich gehalten) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 GemVO
Aufsteigen in die 10. Klasse:
Aufgrund des Notenbildes im ESA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß §
7 Abs. 5 Satz 3 GemVO
Entlassung aus der Schule:
auf Antrag der Eltern oder wenn keiner der möglichen Wege in die 10.
Klasse zutrifft
Wiederholung der 9. Klasse:
nicht bestandene ESA-Prüfung
• Am Ende der 10. Klasse
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Versetzung in die Oberstufe aufgrund des Notenbildes im MSA-Zeugnis
(max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 GemVO
Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden
Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung
Mündliche Prüfung
• Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl
mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden
• Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei
Minderjährigen deren Eltern
• Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen
lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass
dadurch die Endnote verbessert werden kann
• Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern
durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10-15 Minuten vorzusehen und
20-30 Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren.
• Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden
den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt.
• Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der
Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest.
• Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern
die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Festlegung der Endnoten und
Zuerkennung des Abschlusses
• In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und
mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der
Prüfungsnote berücksichtigt
• Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des
Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2)
• Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis VorzensurPrüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter
dem Komma aufgerundet.
• Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die
anderen Fach- oder Kursnoten
• Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für den
MSA zu berücksichtigen
• Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den
ESA zu berücksichtigen
• Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer
mangelhaften Note (5)
• Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht
zuerkannt werden
Prüfung
• Krankmeldung nur vor Bekanntgabe
der Prüfungsaufgaben
• Unverzügliche Vorlage eines Attestes
• Ausschluss von der Prüfung bei
Störung oder Täuschung bzw.
Täuschungsversuch
• Versäumte oder unbearbeitete
Prüfungsteile werden mit „6“
bewertet
Prüfungstermine
• Mo. 18.05.15 : Schriftliche Prüfung Deutsch (MSA)
Schriftliche Prüfung Mathematik (ESA)
• Mi. 20.05.15 : Schriftliche Prüfung Englisch (MSA)
Schriftliche Prüfung Deutsch (ESA)
• Fr. 22.05.15 : Schriftliche Prüfung Mathematik (MSA)
Schriftliche Prüfung Englisch (ESA)
• Di. 02. – Do 04.06.15 : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch
(ESA + MSA)
• Mo. 08.06.15 : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen
Prüfungsnoten beim Schulleiter
• Mi. 10.06.15 : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die
Schüler
• Mo. 15.06.15 : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung,
Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)
• Mi. 17.06.15 : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine
• Mo. 22.06.15 : Mündliche Prüfungen ESA und MSA,
Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)
Vielen Dank für Eure
Aufmerksamkeit....
....und viel Erfolg beim Abschluss!
Die Präsentation steht auch auf
unserer Homepage zur Verfügung
www.ggs-schafflund.de