Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015 Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Fr. 31.10 um 12.00 Uhr in der Aula für alle 9. und 10. Klassen Rechtsgrundlagen • Schulgesetz SH vom 24.1.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.2.2014, gültig ab 31.07.14 • Gemeinschaftsschulverordnung vom 24.06.2014, gültig ab 1.8.2014 • Zeugnisverordnung vom 29.4.2008 Zentrale Abschlussarbeiten • Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für ESA und MSA • 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) • In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘) • Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der MSAPrüfung teil • Zur Teilnahme an der ESA-Prüfung in der 9. Klasse ist eine Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch (29./30.01.15) oder bis spätestens 6.2.14 erforderlich • Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der ESAPrüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. • Alle, die nicht an der ESA-Prüfung teilnehmen, werden auf MSA-Niveau benotet • Teilnehmer/innen an der ESA-Prüfung erhalten Vor- und Endnoten auf ESA-Niveau Übergänge/Abgänge • Am Ende der 9. Klasse • • • • • • • • • Versetzung in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes auf MSA-Niveau im Zeugnis 9.2 (max. 1 mangelhaft) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GemVO Aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz (erfolgreiche Mitarbeit in 10. Klasse wird für möglich gehalten) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 GemVO Aufsteigen in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes im ESA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 GemVO Entlassung aus der Schule: auf Antrag der Eltern oder wenn keiner der möglichen Wege in die 10. Klasse zutrifft Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandene ESA-Prüfung • Am Ende der 10. Klasse • • • Versetzung in die Oberstufe aufgrund des Notenbildes im MSA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 GemVO Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung Mündliche Prüfung • Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden • Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern • Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann • Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10-15 Minuten vorzusehen und 20-30 Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. • Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. • Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest. • Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt. Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses • In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt • Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2) • Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis VorzensurPrüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter dem Komma aufgerundet. • Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten • Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für den MSA zu berücksichtigen • Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den ESA zu berücksichtigen • Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5) • Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden Prüfung • Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben • Unverzügliche Vorlage eines Attestes • Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch • Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet Prüfungstermine • Mo. 18.05.15 : Schriftliche Prüfung Deutsch (MSA) Schriftliche Prüfung Mathematik (ESA) • Mi. 20.05.15 : Schriftliche Prüfung Englisch (MSA) Schriftliche Prüfung Deutsch (ESA) • Fr. 22.05.15 : Schriftliche Prüfung Mathematik (MSA) Schriftliche Prüfung Englisch (ESA) • Di. 02. – Do 04.06.15 : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (ESA + MSA) • Mo. 08.06.15 : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen Prüfungsnoten beim Schulleiter • Mi. 10.06.15 : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die Schüler • Mo. 15.06.15 : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) • Mi. 17.06.15 : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine • Mo. 22.06.15 : Mündliche Prüfungen ESA und MSA, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.... ....und viel Erfolg beim Abschluss! Die Präsentation steht auch auf unserer Homepage zur Verfügung www.ggs-schafflund.de
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