Fiskalttaxamter ab November 2016

Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
Außenprüfung
bei Taxi- und Mietwagenbetrieben
Aktuelle Entwicklungen
Aufbewahrungs- und
Aufzeichnungsverpflichtungen
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
-1-
Historische Entwicklung:
1
Durchführung
2
3
BRH 2005
+ MI-007
ArbeitsGruppe 05 - 08
BMF
2010
4 2017 ??
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
 Anregung Fiskaltaxameter
 Bundesfinanzministerium setzt Arbeitsgruppe ein
 Umsetzung MI-007 ?
 Sog. Steinbrück-Chip/INSIKA
 Massive Gegenwehr bei IT-Dienstleistern und
Verbänden
 Hauptziel: Manipulation Registrierkasse
unterbinden,
 Aber auch auf andere Geräte zur Speicherung
von Geschäftsvorfällen anwendbar
 Lückenlose elektronische Erfassung von
Geschäftsvorfällen bleibt Wunschziel, aber
Gesetzesergänzung notwendig.
Abgleich der erklärten Umsätze mit den elektronischen Einzeldaten
Vision: Gesicherte Speicherung aller Einzeldaten (ab 2017??)
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-2-
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
Abgrenzung Taxi - Mietwagen
Taxi (§ 47 PBefG)
 Beförderungspflicht im
Pflichtfahrbereich
 Feste Beförderungsentgelte
 Fahrpreisanzeiger § 28
BOKraft –
Mietwagen
 Eingang der
Beförderungsaufträge am
Betriebsort oder Wohnung
des Unternehmers
(Rückkehrpflicht),
 Buchmäßige Erfassung der
Beförderungsaufträge,
 Subventions-Steuersatz von
7 %, wenn Beförderung
 Wegstreckenzähler,
innerhalb der Gemeinde oder
Ausnahmen § 43 BOKraft
unter 50 km erfolgt.
 Voller Steuersatz 19 %
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-3-
Probleme aus Prüfersicht
Eisberg-Szenario
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
Bisher keine digitale Steuerprüfung !
Aufzeichnung des einzelnen Geschäftsvorfalls ist gesetzlich erforderlich
(Ausnahme: Bäckerei und ähnliche
Branchen)
Im Taxi- und Mietwagengewerbe ist
Einzelaufzeichnung zumutbar! Zusätzlich
sind alle Doppel tatsächlich ausgestellter
Kleinbetragsrechnungen aufzubewahren
(bitte exakt Preis des Taxameters eintragen).
Unternehmer hat Beweislast, die Vollständigkeit der Einnahmen nachzuweisen (die
Richtigkeitsvermutung der Papierunterlagen
kann durch Taxameterdaten untermauert
werden.
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-4-
Bestandsstatistik
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
• Taxi: Nds. (2012) : 4.462 Fahrzeuge mit 1.008 Betrieben
• Mietwagen: Nds.: 3.698 Fahrzeuge mit 753 Betrieben
• Wagen mit Mischkonzession: Nds.: 241 Pkw mit 60 Betr.
• damit Fahrzeuge gesamt in Nds.: 8.401 Pkw
• Anzahl Betriebe lt. FinVerw. in Nds: 2.237 Unternehmen
• Prüfungsturnus: knapp über 20 Jahre
• Umsätze lt. BZP (2012): bundesweit: 4,1 Mrd. €
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-5-
Aufzeichnungspflichten
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
• Taxi + Mietwagen: Einzelaufzeichnungsverpflichtung (AO +
UStG)
• eingesetzte Arbeitnehmer: Lohnkonto (LStDV), Mindestlohn
• BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (Neue Kassenrichtlinie)
• Besonderheit § 49 (4) Personenbeförderungsgesetz: Der
Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz hat der Mietwagenunternehmer
buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.
• Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004 über Messgeräte
(MID)
Jeder Geschäftsvorfall ist einzeln aufzuzeichnen. Der
Unternehmer ist grds. frei, wie er dieser
Einzelaufzeichnungspflicht nachkommt.
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-6-
Gutachten Oldenburg
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
-7-
Prüfung Taxigewerbe – Gesamt Nds.
Bp/F= Fahndungsfälle
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
-8-
Prüfung – alte Welt
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
Auslesen Taxameter +
Bestehen auf
Einzeldaten +
Rechnungskopien!
Bei Nichtaufbewahrung
wird Mangel bewertet
und aktiv Konzessionsbehörde informiert.
Bei Plausi-Mängel zum
AN-Einsatz: Meldung
LSt-AP/FKS/
kurzfristige Neuprüfung
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
-9-
Richtlinie EG 2004/22; Anhang MI-007
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
 Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften besteht
möglicherweise die Pflicht, bestimmte Geräte an die
Schnittstelle eines Taxameters anzuschließen.
 Kann das Taxameter durch betrügerische Verwendung
beeinflusst werden, so muss es möglich sein, die
Geräteeinstellungen und die Dateneingaben zu sichern.
 Nr. 20: Die allgemeine grundlegende Anforderung für den
Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen,
dass die Interessen des Fahrgastes …..und der
Steuerbehörden geschützt sind.
 Umsetzung durch Änderung der Eichordnung
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
- 10 -
Prüfung – neue Welt (noch zu realisieren)
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
 Erforderlich ist eine gesetzliche Taxameterpflicht mit Geräten
Hamburger Modell oder ähnlicher Standard
 zusätzlich erforderlich für Mietwagen (keine Mischkonzession
zulassen)
 Ziel: unfairer Wettbewerb wird erschwert, Chancengleichheit,
Marktbereinigung
 Einfache Nachkontrolle durch Verwaltung wg. sicherer
elektronischer Speicherung der Einzelfahrten,
 Unveränderbarkeit der Daten ist durch technisches Verfahren
zu gewährleisten.
 Schnelle, kurze und wenig belastende Prüfungen durch
Behörden !!! (Vollprüfung in 3 Tagen möglich – z. Zt.: 2 Wo.)
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
- 11 -
Sofort mögliche Änderungen der Prüfungspraxis
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
 Absolute Plicht auf Einzelaufzeichnung (elektronisch oder auf
Papier + Aufbewahrung Rechnungskopie
 Rechnungskopie nur entbehrlich, wenn elektronisch nach
INSIKA-Standard aufgezeichnet (Empfehlung: Taxameter mit
Drucker einsetzen)
 Risikoeinstufung: kein MID-Taxameter, Rücksetzung
bestehender Speicher, Kontrolle Konzessionen (Abgleich
Schülerbeförderung), unplausible Betriebe
 Sofortige Meldung an Konzessionsvergabebehörde bei
Aufzeichnungsmängeln
 Sofortige Meldung an Zusammenarbeitsbehörden bei
Verdacht auf Schwarzarbeit etc. /
 Kurzfristig erneut zum Prüfungsplan anmelden.
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
- 12 -
Oberfinanzdirektion
Niedersachsen
Ende
Vorgehensweise ist alternativlos !!!
(Ziel: Vom ARD-Prüfer zum ZDF-Prüfer)
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen
- 13 -