Oberfinanzdirektion Niedersachsen Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben Aktuelle Entwicklungen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung -1- Historische Entwicklung: 1 Durchführung 2 3 BRH 2005 + MI-007 ArbeitsGruppe 05 - 08 BMF 2010 4 2017 ?? Oberfinanzdirektion Niedersachsen Anregung Fiskaltaxameter Bundesfinanzministerium setzt Arbeitsgruppe ein Umsetzung MI-007 ? Sog. Steinbrück-Chip/INSIKA Massive Gegenwehr bei IT-Dienstleistern und Verbänden Hauptziel: Manipulation Registrierkasse unterbinden, Aber auch auf andere Geräte zur Speicherung von Geschäftsvorfällen anwendbar Lückenlose elektronische Erfassung von Geschäftsvorfällen bleibt Wunschziel, aber Gesetzesergänzung notwendig. Abgleich der erklärten Umsätze mit den elektronischen Einzeldaten Vision: Gesicherte Speicherung aller Einzeldaten (ab 2017??) IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -2- Oberfinanzdirektion Niedersachsen Abgrenzung Taxi - Mietwagen Taxi (§ 47 PBefG) Beförderungspflicht im Pflichtfahrbereich Feste Beförderungsentgelte Fahrpreisanzeiger § 28 BOKraft – Mietwagen Eingang der Beförderungsaufträge am Betriebsort oder Wohnung des Unternehmers (Rückkehrpflicht), Buchmäßige Erfassung der Beförderungsaufträge, Subventions-Steuersatz von 7 %, wenn Beförderung Wegstreckenzähler, innerhalb der Gemeinde oder Ausnahmen § 43 BOKraft unter 50 km erfolgt. Voller Steuersatz 19 % IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -3- Probleme aus Prüfersicht Eisberg-Szenario Oberfinanzdirektion Niedersachsen Bisher keine digitale Steuerprüfung ! Aufzeichnung des einzelnen Geschäftsvorfalls ist gesetzlich erforderlich (Ausnahme: Bäckerei und ähnliche Branchen) Im Taxi- und Mietwagengewerbe ist Einzelaufzeichnung zumutbar! Zusätzlich sind alle Doppel tatsächlich ausgestellter Kleinbetragsrechnungen aufzubewahren (bitte exakt Preis des Taxameters eintragen). Unternehmer hat Beweislast, die Vollständigkeit der Einnahmen nachzuweisen (die Richtigkeitsvermutung der Papierunterlagen kann durch Taxameterdaten untermauert werden. IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -4- Bestandsstatistik Oberfinanzdirektion Niedersachsen • Taxi: Nds. (2012) : 4.462 Fahrzeuge mit 1.008 Betrieben • Mietwagen: Nds.: 3.698 Fahrzeuge mit 753 Betrieben • Wagen mit Mischkonzession: Nds.: 241 Pkw mit 60 Betr. • damit Fahrzeuge gesamt in Nds.: 8.401 Pkw • Anzahl Betriebe lt. FinVerw. in Nds: 2.237 Unternehmen • Prüfungsturnus: knapp über 20 Jahre • Umsätze lt. BZP (2012): bundesweit: 4,1 Mrd. € IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -5- Aufzeichnungspflichten Oberfinanzdirektion Niedersachsen • Taxi + Mietwagen: Einzelaufzeichnungsverpflichtung (AO + UStG) • eingesetzte Arbeitnehmer: Lohnkonto (LStDV), Mindestlohn • BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (Neue Kassenrichtlinie) • Besonderheit § 49 (4) Personenbeförderungsgesetz: Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. • Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004 über Messgeräte (MID) Jeder Geschäftsvorfall ist einzeln aufzuzeichnen. Der Unternehmer ist grds. frei, wie er dieser Einzelaufzeichnungspflicht nachkommt. IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -6- Gutachten Oldenburg IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen Oberfinanzdirektion Niedersachsen -7- Prüfung Taxigewerbe – Gesamt Nds. Bp/F= Fahndungsfälle IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen Oberfinanzdirektion Niedersachsen -8- Prüfung – alte Welt Oberfinanzdirektion Niedersachsen Auslesen Taxameter + Bestehen auf Einzeldaten + Rechnungskopien! Bei Nichtaufbewahrung wird Mangel bewertet und aktiv Konzessionsbehörde informiert. Bei Plausi-Mängel zum AN-Einsatz: Meldung LSt-AP/FKS/ kurzfristige Neuprüfung IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen -9- Richtlinie EG 2004/22; Anhang MI-007 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften besteht möglicherweise die Pflicht, bestimmte Geräte an die Schnittstelle eines Taxameters anzuschließen. Kann das Taxameter durch betrügerische Verwendung beeinflusst werden, so muss es möglich sein, die Geräteeinstellungen und die Dateneingaben zu sichern. Nr. 20: Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes …..und der Steuerbehörden geschützt sind. Umsetzung durch Änderung der Eichordnung IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen - 10 - Prüfung – neue Welt (noch zu realisieren) Oberfinanzdirektion Niedersachsen Erforderlich ist eine gesetzliche Taxameterpflicht mit Geräten Hamburger Modell oder ähnlicher Standard zusätzlich erforderlich für Mietwagen (keine Mischkonzession zulassen) Ziel: unfairer Wettbewerb wird erschwert, Chancengleichheit, Marktbereinigung Einfache Nachkontrolle durch Verwaltung wg. sicherer elektronischer Speicherung der Einzelfahrten, Unveränderbarkeit der Daten ist durch technisches Verfahren zu gewährleisten. Schnelle, kurze und wenig belastende Prüfungen durch Behörden !!! (Vollprüfung in 3 Tagen möglich – z. Zt.: 2 Wo.) IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen - 11 - Sofort mögliche Änderungen der Prüfungspraxis Oberfinanzdirektion Niedersachsen Absolute Plicht auf Einzelaufzeichnung (elektronisch oder auf Papier + Aufbewahrung Rechnungskopie Rechnungskopie nur entbehrlich, wenn elektronisch nach INSIKA-Standard aufgezeichnet (Empfehlung: Taxameter mit Drucker einsetzen) Risikoeinstufung: kein MID-Taxameter, Rücksetzung bestehender Speicher, Kontrolle Konzessionen (Abgleich Schülerbeförderung), unplausible Betriebe Sofortige Meldung an Konzessionsvergabebehörde bei Aufzeichnungsmängeln Sofortige Meldung an Zusammenarbeitsbehörden bei Verdacht auf Schwarzarbeit etc. / Kurzfristig erneut zum Prüfungsplan anmelden. IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen - 12 - Oberfinanzdirektion Niedersachsen Ende Vorgehensweise ist alternativlos !!! (Ziel: Vom ARD-Prüfer zum ZDF-Prüfer) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IHK München Okt. 2015 - Diekmann – FinVerw. Niedersachsen - 13 -
© Copyright 2024 ExpyDoc