Taxes and Individual Financial Statements - MLE

Überblick
• Einzelabschluss
– Massgeblichkeit und umgekehrte Massgeblichkeit
– Beispiel: Verbuchung einer Agio-Rückzahlung
– Beispiel: Rückstellung für Nachsteuern und
Steuerbussen?
– Bedeutung des Anhangs für die Besteuerung
Prof. Dr. R. Waldburger
MLE Stiftungsrat
Donnerstag 22. Mai 2008
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Überblick II
• Konzernabschluss
– Keine steuerliche Konsolidierung in der Schweiz
– Ausnahme: Gruppenbesteuerung bei der MWSt
– Latente Steueraktiven und -passiven; Chancen und
Risiken; Beispiel Verlustvorträge
– Neue Grenzen für die Steuerplanung durch die
Rechnungslegung
– Konzernsteuerquote: Aussagekraft?; Möglichkeiten
und Grenzen deren Beeinflussung; Minimale oder
optimale Konzernsteuerquote als Ziel?
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Steuern und Einzelabschluss
• Massgeblichkeitsprinzip der steuerlichen
Erfolgsrechnung
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Für Steuerpflichtige massgeblich ab Einreichung
Ausnahme in der Praxis: Transfer Pricing
Vorbehalt: Bilanzberichtigung
Für Steuerbehörden nur massgeblich, wenn formell korrekt und
Vermutung für materielle Richtigkeit vorhanden
– In jedem Fall Überprüfung auf steuerrechtliche
Korrekturvorschriften (inkl. geldwerte Leistungen)
– Nicht nur massgeblich für direkte Steuern, sondern auch für
Verrechnungssteuer
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Steuern und Einzelabschluss
• Umgekehrte Massgeblichkeit
– True und fair view (im Rahmen des OR) würde zu
höheren Steuerbelastungen führen
– Unternehmen schöpfen idR steuerliche Spielräume
zu Ihren Gunsten aus und beeinflussen damit die
handelsrechtliche Darstellung (Bsp. Warenlager,
pauschale Delkredere, Abschreibungen)
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Beispiel: Rückerstattung VSt bei AgioRückzahlung
– Sachverhalt: Einbringung von Beteiligungen,teilweise gegen
Agio mit nachfolgender Rückzahlung (ca. 500 Mio.)
– Verbuchung Rückzahlung: Geld/Beteiligung (nicht Geld/a.o.
Ertrag und anschliessend allenfalls Abschreibung der
Beteiligung)
– EStV gewährt Meldeverfahren nicht und verweigert
Rückerstattung von ca. 160 Mio.
– Frage der Rechnungslegung: Darf Agio-Rückzahlung überhaupt
als Ertrag verbucht werden? Entscheidet dann über
Rückerstattung, wenn kein Abschreibungsbedarf auf Beteiligung
ausgewiesen
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Beispiel Rückstellung für Nachsteuern
und –Bussen?
– Sachverhalt: Steuerbetrug wegen offensichtlichem
Privataufwand in der Erfolgsrechnung einer AG
– Verurteilung der AG wegen Steuerhinterziehung und
deren Organe wegen Steuerbetrug Gewinnsteuer
– Verurteilung der Begünstigten wegen Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung Einkommensteuer
– Verurteilung der Organe wegen gemeinrechtlicher
Urkundenfälschung, weil keine Rückstellungen
für Nachsteuern und Steuerbussen in AG!
– Überzogenes Verständnis der Anforderungen an
die Rechnungslegung und Konflikt mit Strafrecht
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Einzelabschluss: Bedeutung des
Anhangs
• Anhang als wertvolle Quelle für
Steuerbehörden
– geldwerte Leistungen aus Bürgschaften etc.
– Veränderungen der stillen Reserven
– eigene Aktien (auch indirekt gehaltene) als direkte
Teilliquidation
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Steuern und Konzernabschluss
– Konzernabschluss steuerlich nicht massgeblich; aber
mögliche Erkenntnisquelle für Behörden i.S.
Bewertungen im Einzelabschluss
– Problem: Keine Verlustverrechnung im Konzern;
Postulat der Wirtschaft; Standortnachteil. Aber:
Umstrukturierungstatbestände ermöglichen
Steuerplanung in diese Richtung
– Ausnahme Gruppenbesteuerung bei der
Mehrwertsteuer
– EU-Projekt: Common Consolidated Tax Base
(nicht Gegenstand des heutigen Referats)
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Latente Steueraktiven und -passiven
• Prinzip von True und Fair view bedingt, dass bei der
Bewertung von Aktiven und Passiven latenten
Steuern Rechnung getragen wird
• Stille Reserven und andere steuerliche
Abweichungen vom Marktwert (z.B degressive
Abschreibungen) bewirken latente
Steuerbelastungen; diese werden in der
Konzernrechnung passiviert und mindern damit den
konsolidierten Gewinn
• Gleiches gilt für Steuerrisiken (z.B. Transferpricing,
agressive Steuerplanungen)
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Latente Steueraktiven und -passiven
• Für Aktiven gilt Gleiches, wie für Passiven; namentlich
Verlustvorträge stellen ein Aktivum dar, wenn damit gerechnet
werden kann, dass diese künftig mit Gewinn verrechnet werden
können.
• Bsp. UBS 2007: Aktivum Verlustvorträge 10,3 Mia;
Wertberichtigung in gleicher Höhe; Bsp. Swiss Re: Verlust von
2,3 Mia. als Verlust von 1,6 Mia. nach Steuern kommuniziert
• Rechnungslegungsstandards verpflichten zu Aktivierung, aber
'Business Judgment' ermöglicht Spielraum; Negativbeispiel:
Riesenverlust von GM in 2007 wegen Auflösung von aktivierten
Verlustvorträgen
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Neue Grenzen für Steuerplanung
• Agressive Steuerplanung führt zwar zu niedrigerem
Ergebnis in Einzelabschluss; wird jedoch durch
Rückstellung im Konzernabschluss wieder
ausgeglichen
• Agressive Steuerplanung hat deshalb nur
Liquiditäts- aber keinen Gewinneffekt und ist
deshalb nicht attraktiv
• Neuste Tendenz: SEC-Reporting verlangt
Offenlegung von Steuerrisiken (bis jetzt nicht pro
Land); aber Erkenntnisquelle für Steuerbehörden
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Neue Grenzen für Steuerplanung II
• Passiverung von Steuerrisiken bewirkt auch
– Zurückhaltung betr. Rechtsmittelverfahren (lange
Unsicherheit über Bewertung des Passivums
– Zunahme von APA's im Bereich des Transferpricing
– Generell vorsichtigerer Umgang mit Steuerrisiken
– bei Ablauf von Verjährungsfristen u.U. erhebliche a.o.
Erträge
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Konzernsteuerquote
• Aufgrund der verschiedenen – unterschiedlichen
Einflussfaktoren – auf die Konzernsteuerbelastung,
namentlich durch latente Aktiven und Passiven, ist
ein Vergleich der Konzernsteuerquote verschiedener
Unternehmen sehr problematisch
• Dennoch Analysten stellen solche Vergleiche an;
Herausforderung für Steuerverantwortliche im
Konzern: Allzu grosse Ausschläge sollen verhindert
werden
• Umfragen zeigen, dass Steuerverantwortliche von
Grosskonzernen ca. 25% ihrer Zeit für Tax
Accounting und Reporting verwenden
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Konzernsteuerquote II
• Tendenz: zu hohe Konzernsteuerquote wird
als Zeichen für ineffiziente finanzielle
Führung interpretiert; zu tiefe
Konzernsteuerquote erweckt Misstrauen bei
der Finanzgemeinde; Bsp.: Richmont 2006
Konzernsteuerquote von 13,6%
• Konzernteuerquotenbetrachtungsweise
wichtiger Faktor für Wahl der Schweiz als
Standort für MNU; Bedeutung der
privilegierten Gesellschaften
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Fazit
• Steuern im Einzelabschluss von grosser
Bedeutung, weil diese die tatsächliche
Steuerlast bestimmen (ausser in Ländern, die
eine konsolidierte Besteuerung kennen)
• CH-Unternehmen sollten Entwicklung in EU
aufmerksam verfolgen
• Bedeutung der Steuern im
Konzernabschluss von zunehmender
Bedeutung, für Unternehmen, aber auch für
Unternehmensstandort Schweiz
Prof. Dr. R. Waldburger
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