Beschlüsse der Standeskommission vom 30. Juni 2015

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Appenzell, 17. Juli 2015
Medienmitteilung Ratskanzlei (amtlich mitgeteilt)
Beschlüsse der Standeskommission vom 30. Juni 2015
Sammelbewilligung Pro Juventute
Die Standeskommission hat den jährlichen Dezemberverkauf der Pro Juventute Appenzell Innerrhoden bewilligt. Wie in den Vorjahren werden Schulklassen der Primarschule im Dezember
2015 verschiedene Artikel wie Briefmarken oder Weihnachtskarten an Haustüren verkaufen.
Der Erlös kommt im Rahmen verschiedener Projekte der Pro Juventute wiederum Kindern und
Jugendlichen im Kanton zugute.
Wahl neuer Verwalter Lourdeskapelle
Die Standeskommission hat Paul Wyder, Appenzell, als neuer Verwalter der Lourdeskapelle
gewählt. Er tritt die Nachfolge des verstorbenen Ivo Buschauer an.
Genehmigung Entschädigungsrichtlinien Pflegekinderwesen
Die Standeskommission hat die Entschädigungsrichtlinien im Pflegekinderwesen genehmigt.
Diese kommen zum Einsatz, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Kind oder
einen Jugendlichen in einer Familie fremdplatziert. Die Richtlinien wurden vom Gesundheitsund Sozialdepartement in Anlehnung an diejenigen in den umliegenden Kantonen unter Berücksichtigung der ländlichen Gegebenheiten erstellt. Sie sollen die Rechtssicherheit und
Gleichbehandlung aller Pflegefamilien sicherstellen.
Schlussabrechnung amtliche Vermessung 2014
Die Standeskommission hat die Schlussabrechnung der Nachführung der amtlichen Vermessung im Jahr 2014 genehmigt. Die Abrechnung des damit beauftragten Geometers Hans Breu
wurde von der Verifikationsstelle des Bundes geprüft und es wurden keine Fehler oder Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kanton festgestellt.
Vernehmlassung zur Revision des Wasserbaugesetzes
Die Standeskommission hat den Landsgemeindebeschluss zur Revision des Wasserbaugesetzes und die zugehörige Botschaft in zweiter Lesung beraten und die Vorlage für eine Vernehmlassung bis 28. August 2015 freigegeben. Die Vorlage dient der Schaffung der kantonalen
Rechtsgrundlagen für die Zuständigkeit und das Verfahren zur Ausscheidung des GewässerAI 022.21-13.1-50954
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raums der fliessenden und stehenden oberirdischen Gewässer. Die Kantone sind mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer im Jahre 2011 verpflichtet worden,
bis 1. Dezember 2018 den Gewässerraum festzulegen und für dessen Berücksichtigung in der
Richt- und Nutzungsplanung zu sorgen. Die Revisionsvorlage soll der Landsgemeinde 2016
zum Beschluss vorgelegt werden.
Erleichterte Einbürgerungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die erleichterte Einbürgerung folgender
Personen im Kanton Appenzell I.Rh. verfügt:

Nadine Roswitha Merkel, geboren am 22. November 1978, deutsche Staatsangehörige,
Tochter der Anita Merkel geborene Wyss, Bürgerin von Appenzell, und ihr Sohn, Jonas
Merkel, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 29. Dezember 2009, beide wohnhaft in
Gilserberg Schönau (D)
 Maria de Fátima Espíndula Sonderer, geboren am 31. Mai 1961, brasilianische Staatsangehörige, Ehefrau des Othmar Albert Sonderer, von Appenzell, wohnhaft in Winterthur ZH
 Ilirjana Popaj, geboren am 28. Januar 1978, kosovarische Staatsangehörige, Ehefrau des
Afrim Popaj, von Appenzell, wohnhaft in Zürich
 Christophe Paul Joseph Ponsignon, geboren am 1. Januar 1970, französischer Staatsangehöriger, Ehemann der Brenda Nicole Ponsignon geborene Cantele, von Appenzell, wohnhaft in St-Prex VD
Die genannten Personen haben damit das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das Schweizer Bürgerrecht erworben.
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