Ratskanzlei Kommunikationsstelle Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 46 Telefax +41 71 788 93 39 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 17. Juli 2015 Medienmitteilung Ratskanzlei (amtlich mitgeteilt) Beschlüsse der Standeskommission vom 30. Juni 2015 Sammelbewilligung Pro Juventute Die Standeskommission hat den jährlichen Dezemberverkauf der Pro Juventute Appenzell Innerrhoden bewilligt. Wie in den Vorjahren werden Schulklassen der Primarschule im Dezember 2015 verschiedene Artikel wie Briefmarken oder Weihnachtskarten an Haustüren verkaufen. Der Erlös kommt im Rahmen verschiedener Projekte der Pro Juventute wiederum Kindern und Jugendlichen im Kanton zugute. Wahl neuer Verwalter Lourdeskapelle Die Standeskommission hat Paul Wyder, Appenzell, als neuer Verwalter der Lourdeskapelle gewählt. Er tritt die Nachfolge des verstorbenen Ivo Buschauer an. Genehmigung Entschädigungsrichtlinien Pflegekinderwesen Die Standeskommission hat die Entschädigungsrichtlinien im Pflegekinderwesen genehmigt. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Kind oder einen Jugendlichen in einer Familie fremdplatziert. Die Richtlinien wurden vom Gesundheitsund Sozialdepartement in Anlehnung an diejenigen in den umliegenden Kantonen unter Berücksichtigung der ländlichen Gegebenheiten erstellt. Sie sollen die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Pflegefamilien sicherstellen. Schlussabrechnung amtliche Vermessung 2014 Die Standeskommission hat die Schlussabrechnung der Nachführung der amtlichen Vermessung im Jahr 2014 genehmigt. Die Abrechnung des damit beauftragten Geometers Hans Breu wurde von der Verifikationsstelle des Bundes geprüft und es wurden keine Fehler oder Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kanton festgestellt. Vernehmlassung zur Revision des Wasserbaugesetzes Die Standeskommission hat den Landsgemeindebeschluss zur Revision des Wasserbaugesetzes und die zugehörige Botschaft in zweiter Lesung beraten und die Vorlage für eine Vernehmlassung bis 28. August 2015 freigegeben. Die Vorlage dient der Schaffung der kantonalen Rechtsgrundlagen für die Zuständigkeit und das Verfahren zur Ausscheidung des GewässerAI 022.21-13.1-50954 1-2 Beschlüsse der Standeskommission vom 30. Juni 2015 raums der fliessenden und stehenden oberirdischen Gewässer. Die Kantone sind mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer im Jahre 2011 verpflichtet worden, bis 1. Dezember 2018 den Gewässerraum festzulegen und für dessen Berücksichtigung in der Richt- und Nutzungsplanung zu sorgen. Die Revisionsvorlage soll der Landsgemeinde 2016 zum Beschluss vorgelegt werden. Erleichterte Einbürgerungen Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die erleichterte Einbürgerung folgender Personen im Kanton Appenzell I.Rh. verfügt: Nadine Roswitha Merkel, geboren am 22. November 1978, deutsche Staatsangehörige, Tochter der Anita Merkel geborene Wyss, Bürgerin von Appenzell, und ihr Sohn, Jonas Merkel, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 29. Dezember 2009, beide wohnhaft in Gilserberg Schönau (D) Maria de Fátima Espíndula Sonderer, geboren am 31. Mai 1961, brasilianische Staatsangehörige, Ehefrau des Othmar Albert Sonderer, von Appenzell, wohnhaft in Winterthur ZH Ilirjana Popaj, geboren am 28. Januar 1978, kosovarische Staatsangehörige, Ehefrau des Afrim Popaj, von Appenzell, wohnhaft in Zürich Christophe Paul Joseph Ponsignon, geboren am 1. Januar 1970, französischer Staatsangehöriger, Ehemann der Brenda Nicole Ponsignon geborene Cantele, von Appenzell, wohnhaft in St-Prex VD Die genannten Personen haben damit das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das Schweizer Bürgerrecht erworben. Kontakt für Fragen Ratskanzlei Telefon +41 71 788 93 11 E-Mail [email protected] AI 022.21-13.1-50954 2-2
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