Verwendung von Tunnelausbruch EINLADUNG

EINLADUNG
ZUR VORSTELLUNG DER öbv–RICHTLINIE
Verwendung von
Tunnelausbruch
16. Oktober 2015, 10–12 Uhr
www.bautechnik.pro
„DIE NEUE öbv-RICHTLINIE BESCHREIBT DEN TECHNISCH SINNVOLLEN UND RECHTSKONFORMEN UMGANG MIT TUNNELAUSBRUCHMATERIAL.“
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER
VERWENDUNG VON TUNNELAUSBRUCH
Das Bauwesen ist im globalen Kontext einer
der wichtigsten Sektoren hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und soziokultureller
Auswirkungen. So hat das Bauwesen sowohl
in den meisten Volkswirtschaften als auch
global einen wesentlichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt, trägt etwa zu einem Drittel am
Treibhauspotenzial bei, hat einen Anteil von
rund 40 % des globalen Energiebedarfs und
einen Anteil am Abfallaufkommen von über
50 %. Tunnelausbruchsmaterial und dessen
möglichst hochwertige und vollständige Verwertung stellt daher einen wichtigen Beitrag
zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems durch Steigerung von Effizienz und Effektivität dar. Die Verwertung wirkt
sich sowohl lokal und regional im Umfeld des
Tunnelbaus, als auch global durch die mögliche
Einsparung oder Substitution von stofflichen
und energetischen Primärressourcen aus.
VERWENDUNGSKLASSEN gemäß öbv-Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“
HG 1
Gesteinskörnungen für Beton
HG 2
Gesteinskörnungen für Ringspaltmörtel
HG 3
Gesteinskörnungen für gebundene Tragschichten
HU 1
Gesteinskörnungen für ungebundene Tragschichten
HU 2
Gesteinskörnungen für Schüttmaterialien
HU 3
Untergrundverfüllungen
DE 1
Deponierung Bodenaushubdeponie
DE 2
Deponierung Inertabfalldeponie
DE 3a
Deponierung Baurestmassendeponie
DE 3b
Deponierung Reststoffdeponie
DE 3c
Deponierung Massenabfalldeponie
G
Gefährliche Abfälle
IP ...
Tunnelausbruchmaterial für industrielle Produktion
HG
Hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen
HU
Hydraulisch ungebundene Gesteinskörnungen
DEBeseitigung/Deponierung
G
gefährliche Abfälle
IP
industrielle Produktion
Vorstellung der öbv–Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“
DATUM: ORT: Freitag, 16. Oktober 2015, 10–12 Uhr
Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv)
Karlsgasse 5 (1. Stock), 1040 Wien
ÖPARK-Garage Karlsplatz (Mattiellistraße 2-4)
Haltestelle „Karlsplatz“: U-Bahn U1, U2, U4, Bus 4A
Haltestelle „Resselgasse“: Straßenbahn 1, 62 und Badner Bahn
PROGRAMM
10.00 Uhr BEGRÜSSUNG
Dipl.-Ing. Michael PAUSER,
Geschäftsführer der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (öbv)
10.05 Uhr EINFÜHRUNG IN DIE NEUE öbv-RICHTLINIE „VERWENDUNG VON
TUNNELAUSBRUCH“ aus tunnelbautechnischer Sicht
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER,
Montanuniversität Leoben - Lehrstuhl für Subsurface Engineering SE
10.35 Uhr EINFÜHRUNG IN DIE NEUE öbv-RICHTLINIE „VERWENDUNG VON
TUNNELAUSBRUCH“ aus abfallwirtschaftlicher Sicht
Dipl.-Ing. Roland STARKE,
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft - Umwelt und Wasserwirtschaft
11.05 Uhr DISKUSSION
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER,
Montanuniversität Leoben - Lehrstuhl für Subsurface Engineering SE
11.20 Uhr SNACKS
TEILNEHMERBEITRAG
Mitglieder der öbv: EUR 180,– (EUR 150,– zzgl. 20 % USt.)
Nichtmitglieder: EUR 240,– (EUR 200,– zzgl. 20 % USt.)
Im Teilnehmerbeitrag sind die öbv-Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“ und Snacks inkludiert.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG
Online-Anmeldung unter www.bautechnik.pro
Anmeldeschluss: 2. Oktober 2015
VERANSTALTUNGSORT
Österreichische Bautechnik Vereinigung, Karlsgasse 5 (1. Stock), 1040 Wien
ÖPARK-Garage Karlsplatz (Mattiellistraße 2-4)
Haltestelle „Karlsplatz“: U-Bahn U1, U2, U4, Bus 4A
Haltestelle „Resselgasse“: Straßenbahn 1, 62 und Badner Bahn
ZAHLUNGS- UND STORNOBEDINGUNGEN
Einzahlungen nach Rechnungserhalt bitte AUSSCHLIESSLICH auf das Konto der Österreichischen Bautechnik
Veranstaltungs GmbH bei der Volksbank – IBAN: AT67 4300 0413 8751 5004; SWIFT Code: VBOEATWW
Die angegebenen Teilnahmegebühren sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig. Jede Teilnahme kann schriftlich (per FAX, E-Mail
oder eingeschriebenen Brief) bis zum Anmeldeschluss kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss wird bis 3 Tage vor der Veranstaltung
eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ab 2 Tagen vor der Veranstaltung werden bei einer Stornierung bzw. bei
Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühren verrechnet. Der Veranstalter akzeptiert jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer. Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auf einen anderen
Termin und Standort zu verlegen, bzw. zu stornieren. Die Nominierung anderer Vortragender für das jeweilige Seminar ist zulässig.
Es gelten, so nicht anders vereinbart, die Geschäftsbedingungen der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH (www.bautechnik.pro).
VERANSTALTER
Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv)