EINLADUNG ZUR VORSTELLUNG DER öbv–RICHTLINIE Verwendung von Tunnelausbruch 16. Oktober 2015, 10–12 Uhr www.bautechnik.pro „DIE NEUE öbv-RICHTLINIE BESCHREIBT DEN TECHNISCH SINNVOLLEN UND RECHTSKONFORMEN UMGANG MIT TUNNELAUSBRUCHMATERIAL.“ Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER VERWENDUNG VON TUNNELAUSBRUCH Das Bauwesen ist im globalen Kontext einer der wichtigsten Sektoren hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Auswirkungen. So hat das Bauwesen sowohl in den meisten Volkswirtschaften als auch global einen wesentlichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt, trägt etwa zu einem Drittel am Treibhauspotenzial bei, hat einen Anteil von rund 40 % des globalen Energiebedarfs und einen Anteil am Abfallaufkommen von über 50 %. Tunnelausbruchsmaterial und dessen möglichst hochwertige und vollständige Verwertung stellt daher einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems durch Steigerung von Effizienz und Effektivität dar. Die Verwertung wirkt sich sowohl lokal und regional im Umfeld des Tunnelbaus, als auch global durch die mögliche Einsparung oder Substitution von stofflichen und energetischen Primärressourcen aus. VERWENDUNGSKLASSEN gemäß öbv-Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“ HG 1 Gesteinskörnungen für Beton HG 2 Gesteinskörnungen für Ringspaltmörtel HG 3 Gesteinskörnungen für gebundene Tragschichten HU 1 Gesteinskörnungen für ungebundene Tragschichten HU 2 Gesteinskörnungen für Schüttmaterialien HU 3 Untergrundverfüllungen DE 1 Deponierung Bodenaushubdeponie DE 2 Deponierung Inertabfalldeponie DE 3a Deponierung Baurestmassendeponie DE 3b Deponierung Reststoffdeponie DE 3c Deponierung Massenabfalldeponie G Gefährliche Abfälle IP ... Tunnelausbruchmaterial für industrielle Produktion HG Hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen HU Hydraulisch ungebundene Gesteinskörnungen DEBeseitigung/Deponierung G gefährliche Abfälle IP industrielle Produktion Vorstellung der öbv–Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“ DATUM: ORT: Freitag, 16. Oktober 2015, 10–12 Uhr Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) Karlsgasse 5 (1. Stock), 1040 Wien ÖPARK-Garage Karlsplatz (Mattiellistraße 2-4) Haltestelle „Karlsplatz“: U-Bahn U1, U2, U4, Bus 4A Haltestelle „Resselgasse“: Straßenbahn 1, 62 und Badner Bahn PROGRAMM 10.00 Uhr BEGRÜSSUNG Dipl.-Ing. Michael PAUSER, Geschäftsführer der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (öbv) 10.05 Uhr EINFÜHRUNG IN DIE NEUE öbv-RICHTLINIE „VERWENDUNG VON TUNNELAUSBRUCH“ aus tunnelbautechnischer Sicht Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER, Montanuniversität Leoben - Lehrstuhl für Subsurface Engineering SE 10.35 Uhr EINFÜHRUNG IN DIE NEUE öbv-RICHTLINIE „VERWENDUNG VON TUNNELAUSBRUCH“ aus abfallwirtschaftlicher Sicht Dipl.-Ing. Roland STARKE, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft - Umwelt und Wasserwirtschaft 11.05 Uhr DISKUSSION Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert GALLER, Montanuniversität Leoben - Lehrstuhl für Subsurface Engineering SE 11.20 Uhr SNACKS TEILNEHMERBEITRAG Mitglieder der öbv: EUR 180,– (EUR 150,– zzgl. 20 % USt.) Nichtmitglieder: EUR 240,– (EUR 200,– zzgl. 20 % USt.) Im Teilnehmerbeitrag sind die öbv-Richtlinie „Verwendung von Tunnelausbruch“ und Snacks inkludiert. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG Online-Anmeldung unter www.bautechnik.pro Anmeldeschluss: 2. Oktober 2015 VERANSTALTUNGSORT Österreichische Bautechnik Vereinigung, Karlsgasse 5 (1. Stock), 1040 Wien ÖPARK-Garage Karlsplatz (Mattiellistraße 2-4) Haltestelle „Karlsplatz“: U-Bahn U1, U2, U4, Bus 4A Haltestelle „Resselgasse“: Straßenbahn 1, 62 und Badner Bahn ZAHLUNGS- UND STORNOBEDINGUNGEN Einzahlungen nach Rechnungserhalt bitte AUSSCHLIESSLICH auf das Konto der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH bei der Volksbank – IBAN: AT67 4300 0413 8751 5004; SWIFT Code: VBOEATWW Die angegebenen Teilnahmegebühren sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig. Jede Teilnahme kann schriftlich (per FAX, E-Mail oder eingeschriebenen Brief) bis zum Anmeldeschluss kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss wird bis 3 Tage vor der Veranstaltung eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ab 2 Tagen vor der Veranstaltung werden bei einer Stornierung bzw. bei Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühren verrechnet. Der Veranstalter akzeptiert jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer. Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und Standort zu verlegen, bzw. zu stornieren. Die Nominierung anderer Vortragender für das jeweilige Seminar ist zulässig. Es gelten, so nicht anders vereinbart, die Geschäftsbedingungen der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH (www.bautechnik.pro). VERANSTALTER Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv)
© Copyright 2025 ExpyDoc