Zahnarzt, Gleitsichtbrille & Co. – Absetzbare außergewöhnliche Belastungen die Krankenkassen in den meisten Fällen nicht mehr übernimmt. In solchen und anderen Fällen außergewöhnlicher Belastung sorgen Steuervergünstigungen für finanzielle Entlastung. Was sind außergewöhnliche Belastungen? Unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man solche Kosten, die außerLisa Joana Gomes de Matos gewöhnlich sind und einem Betriebsfachwirtin / Steuerpflichtigen zwangsSteuerfachangestellte läufig entstehen, d. h. durch Und wieder steht der nächste besondere Umstände veranZahnarztbesuch im Terminka- lasste Kosten, denen man lender. Unangenehm dabei ist sich nicht entziehen kann. meist nicht nur die Behandlung, sondern auch die zügig Pauschbetrag für Behinfolgende Zahnarztrechnung derte mit hohem Eigenanteil, den Menschen mit einem Be- hinderungsgrad von mindestens 25 % haben Anspruch auf einen Pauschbetrag, der sich steuermindernd auswirkt. Ab einem Behinderungsgrad von 70 % mit Gehbehinderung können zusätzlich pauschale Fahrtkosten bzw. bei einer Schwerstbehinderung tatsächliche Fahrtkosten geltend gemacht werden. Personen Werden Unterhaltszahlungen beispielsweise an erwachsene Kinder oder an die Eltern aufgrund von Bedürftigkeit geleistet, können diese in der Steuererklärung abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungsempfänger nur geringes eigenes Vermögen haben (maximal 15 500 Euro). Übrige Kosten Weitere steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen, die neben den o.g. Pauschbeträgen geltend gemacht werden können, sind beispielsweise: • Altersheimkosten • Arzneimittel Unterhalt für bedürftige • Augenoperation Pflege-Pauschbetrag Wird eine dauerhaft hilflose Person ohne Entlohnung gepflegt, kann ein steuermindernder Pauschbetrag für die Pflegeleistung abgesetzt werden. • • • • • Beerdigungskosten Brille Hörgerät Kurkosten Scheidungskosten Wirken sich Kosten in voller Höhe aus? Zunächst sind erhaltene Erstattungen von Krankenkassen oder Versicherungen von den entstandenen Kosten abzuziehen. Auch die verbliebenen Kosten wirken sich nicht in voller Höhe aus. Der Gesetzgeber hat eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung definiert, die der Steuerpflichtige alleine zu tragen hat. Erst die Kosten, die über dieser Belastungsgrenze liegen sind steuer- lich abzugsfähig. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist abhängig von der Höhe des Einkommens, vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Allerdings: Die Belastungsgrenze findet auf die o.g. Pauschbeträge keine Anwendung. Diese wirken sich grundsätzlich in voller Höhe steuermindernd aus. Steuervergünstigungen optimal ausnutzen Wenn in einem Veranlagungsjahr nur geringe außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschritten wird. Dann finden diese Kosten steuerlich keine Berücksichtigung. Daher ist es steuerlich günstig, außergewöhnliche Belastungen in einem Veranlagungszeitraum zu bündeln, wenn die Möglichkeit besteht und keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Böse ausgedrückt: Lassen Sie sich am Besten im selben Jahr die Augen lasern, die Zähne restaurieren, von Ihrer Alkoholsucht kurieren, von Ihrem Partner scheiden und schicken Sie Opa ins Pflegeheim und kaufen Sie ihm ein Hörgerät. Auf diese Weise werden Sie vielleicht nicht glücklich, aber Sie verkürzen Ihre Steuerlast. Welche Nachweise verlangt das Finanzamt? Das Finanzamt verlangt grundsätzlich Nachweise; im Rahmen gesundheitlicher Belastungen ein Attest/ Verordnung des Amtsarztes, Heilpraktikers oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, welches vor Beginn der Heilmaßnahme bzw. Behandlung eingeholt werden muss.
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