Kundeninformation – Dezember 2015 Personenversicherung Unternehmenskunden Inhalt Sammelstiftung Perspectiva 4 Die teilautonome Sammelstiftung Perspectiva ist mit über 160 angeschlossenen Unternehmen und über 60 Millionen Franken Anlagevermögen weiter auf Erfolgskurs. Erfahren Sie mehr über unsere teilautonome Sammelstiftung. Zukunft der 2. Säule 6 Im Teil VII zu unserer Serie «Zukunft der 2. Säule» orientieren wir Sie in einem Interview über das Reformpaket Altersvorsorge 2020 und deren Kernelemente. Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst in der Unfallversicherung 10 Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes der UVG erhöht. Die Gründe und Auswirkungen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden an dieser Stelle erläutert. Online Schadenmeldung 11 Einfach, schnell und unkompliziert heisst das Credo bei der Online-Schadenmeldung Unfall/Kranken. Lesen Sie die Vorteile dieser Funktion. Auszeichnung in der SonntagsZeitung 12 Die Basler ist Siegerin im Pensionskassenvergleich für den besten Online-Service der beruflichen Vorsorge. Erfahren Sie mehr über Business Life Direct (BLD) und den Funktionsumfang. Ausblick 2016 Grenzwerte und Parameter 13 Kundeninformation Dezember 2015 Personenversicherung Unternehmenskunden Ein spannendes und anspruchsvolles Jahr 2015 neigt sich langsam dem Ende entgegen. Der Januar begann bereits mit einem Paukenschlag, als die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar überraschend verkündete, dass sie den EuroMindestkurs von CHF 1.20 per sofort aufhebt. Die Folge waren turbulente Börsentage, allgemeine Krisenstimmung und lange Warteschlangen vor sämtlichen Wechselstuben. Zumindest die Aktienmärkte haben sich daraufhin erstaunlich schnell erholt. Bereits Mitte Februar hat der Swiss Market Index (SMI) seine rund 15 % Kursverluste von Mitte Januar wieder aufgeholt. Dass die Weltwirtschaft eng miteinander verknüpft ist, wurde im Herbst nochmals deutlich. Negative Signale aus China führten unmittelbar zu deutlichen Aktieneinbrüchen an sämtlichen Handelsplätzen, so auch in der Schweiz. Auch im Bereich der Sozialversicherungen hat sich in diesem Jahr einiges getan. Das für die Zukunft der 2. Säule wichtige Paket «Reform Altersvorsorge 2020» nahm mit der Behandlung im Ständerat eine weitere wichtige Hürde und liegt somit nach wie vor im Zeitplan. Lesen Sie hierzu unser Interview mit Felix Schmidt, der die Reform in den letzten Jahren eng begleitet hat. Auch die Basler blickt auf ein spannendes Jahr zurück. Unsere Vollversicherungslösungen stehen solide da und machen unsere Kunden dank unserer Kapitalgarantie sicherer. Kunden, die Einfluss auf die Kapitalanlagen nehmen und so an Mehrerträgen partizipieren möchten, finden in den teilautonomen Vorsorgestiftungen Trigona und der seit 01.01.2015 neuen Perspectiva bedürfnisgerechte und transparente Lösungen. Die Perspectiva ist hierbei sehr erfolgreich in das erste Geschäftsjahr gestartet. Rund 160 Kunden haben sich bereits für diese neue Vorsorgelösung mit einer dynamischen Anlage entschieden – ein stolzer Wert! Lesen Sie hierzu unseren Bericht in dieser Ausgabe. Auch die Rückdeckungslösungen der Basler für autonome Vorsorgeeinrichtungen haben sich erfreulich entwickelt. Wie bereits in den Vorjahren konnten hier viele spannende Gespräche geführt und Lösungen für autonome Stiftungen erarbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk richten wir seit Jahren auf die Kundenorientierung und auf die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse. Viele Kunden nutzen und schätzen bereits heute unsere elektronische Kundenschnittstelle «Business Life Direct», kurz BLD, mit welcher bequem und rund um die Uhr die wichtigsten Informationen übermittelt und abgerufen werden können. Es freut uns sehr, dass die SonntagsZeitung diese Lösung als vorbildlich bezeichnet und uns im diesjährigen Pensionskassenvergleich die beste Servicequalität attestiert hat. Auf diesen Lorbeeren werden wir uns selbstverständlich nicht ausruhen. Wir werden auch 2016 mit Elan daran weiterarbeiten, unseren Kunden das Leben einfacher zu machen! Gerne nutzen wir die Gelegenheit, um uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien bereits jetzt frohe Festtage und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr. Viel Spass bei der Lektüre unserer Kundeninformation! Patric Olivier Zbinden Leiter Produktmanagement Kollektiv-Leben 3 4 Kundeninformation Dezember 2015 Erfolgreicher Start für Perspectiva Mit bereits über 160 angeschlossenen Unternehmen, rund 800 Versicherten und über 60 Millionen Franken Anlagevermögen ist Perspectiva sehr erfolgreich gestartet. Die neue Stiftung zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Vorsorgepläne aus. Dank dem modularen Baukastensystem kann der Kunde seine persönliche massgeschneiderte Lösung gemeinsam mit seinem Berater ausarbeiten. Er kann sowohl die Höhe der Sparstaffelung als auch den Umfang der Risikoleistungen individuell bestimmen, was in Anbetracht der bevorstehenden Reform Altersvorsorge 2020, die eine markante Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % vorsieht, äusserst wichtig ist. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, unseren Sicherheitsbaustein «Einkauf mit Rückgewähr» einzusetzen (nur machbar, wenn die Risikoleistungen in % des Lohnes definiert sind). Dies ist besonders interessant für Versicherte, die Einkäufe tätigen oder getätigt haben. Denn diese werden gesondert behandelt (separat auf einem Sondersparkonto geführt) und im Todesfall nicht für die Finanzierung der Rentenleistungen herangezogen, sondern integral den Nachkommen ausbezahlt. Sie bilden so ein zusätzliches Todesfallkapital. Kundeninformation Dezember 2015 Perspectiva unterscheidet sich auch durch ihr einzigartiges Anlagekonzept: weg vom Bandbreitenkonzept, wie es bei «traditionellen» Strategien verfolgt wird, hin zu flexiblen Allokationen. Dieser innovative Ansatz kann mit der Geschwindigkeit beim Autofahren verglichen werden: Ist das Wetter schön und die Strasse trocken, kann die maximal erlaubte Geschwindigkeit gefahren werden. Für die Anlagen bedeutet dies, dass zusätzliche Marktchancen genützt werden. Regnet oder schneit es, wird die Geschwindigkeit automatisch reduziert. In diesem Fall werden die Anlagen auf Werterhalt ausgerichtet und die risikoreichen Anlagekategorien wie beispielsweise Aktien reduziert. Perspectiva Video Bilder sagen mehr als tausend Worte. Besuchen Sie uns auf unserer Website www.perspectiva-sammelstiftung.ch und lassen Sie sich von unserem neuen Perspectiva-Video inspirieren. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Verlangen Sie bei Ihrem Ansprechpartner bei der Basler eine Offerte. Für spezifische Fragen zum Produkt steht Ihnen die Geschäftsführung der Perspectiva Sammelstiftung (Frau Christine Holstein [email protected] und Frau Bojana Vukasin [email protected]) gerne zur Verfügung. Christine Holstein Geschäftsführerin Perspectiva-Sammelstiftung 5 6 Kundeninformation Dezember 2015 Zukunft der 2. Säule – Teil VII Das Reformpaket im Parlament Die ökonomischen Rahmenbedingungen sind 2015 für die Pensionskassen und die im Kollektiv-LebenGeschäft tätigen Lebensversicherer seit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom 15. Januar 2015 zur Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Frankens zum Euro nochmals schwieriger geworden. Hat dies die Erfolgschancen für die laufende Reform Altersvorsorge 2020 verbessert? Wo stehen wir Ende 2015 mit der Reform und wie geht es weiter? Wir befragen hierzu Felix Schmidt (Basler Versicherungen, Produktmanagement Kollektiv-Leben), der die Entwicklung der 2. Säule in der Schweiz seit vielen Jahren mitverfolgt. Die Reform auf halbem Weg Seit nunmehr 4 Jahren berichten Sie an dieser Stelle regelmässig über die Reform Altersvorsorge 2020. Ist nun endlich ein Ende der Reform in Sicht? Die Reform Altersvorsorge 2020 befindet sich im Hinblick auf den Zieltermin 2020 im Zeitplan, aber auch erst auf halbem Weg (siehe Grafik «Der Fahrplan der Reform»). Die demografischen und ökonomischen Rahmenbedingungen erfordern einschneidende Massnahmen, welche insbesondere die Erwerbstätigen, aber auch die Rentenbezüger (Stichwort Mehrwertsteuer) betreffen. Das Vorhaben ist daher für den politischen Prozess entsprechend anspruchsvoll. Felix Schmidt Produktmanagement Kollektiv-Leben Das überarbeitete Reformpaket wurde am 16. September 2015 vom Ständerat angenommen. War 2015 also ein «gutes Jahr» für die grosse Rentenreform? Die Frage würde ich insgesamt mit Ja beantworten. Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) hat die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Reform erkannt. Sie hat sich 2015 intensiv mit der im November 2014 überwiesenen Botschaft auseinandergesetzt und es so ermöglicht, dass die Reform noch vor den Bundesratswahlen im Dezember 2015 im Ständerat abschliessend behandelt werden konnte. Inhaltlich hat der Ständerat den Umfang der Reform etwas reduziert, wobei die Kernelemente mehrheitlich bestätigt wurden. Es war daher beispielsweise folgerichtig, den massiven Leistungsausbau in den unteren Lohnsegmenten (2. Säule) wieder «zurückzubauen». Gibt es Punkte, welche Ihrer Einschätzung nach bei der weiteren Behandlung 2016 durch den Nationalrat «nachgebessert» werden sollten? Das Reformpaket stabilisiert die AHV bis etwa ins Jahr 2030. Leider wurde die in der Botschaft vorgesehene langfristige Stabilisierungsregel vom Ständerat gestrichen und sogar ein deutlicher Ausbau der AHV zulasten der 2. Säule entschieden. Die vorgeschlagene «flächendeckende» Erhöhung der Altersleistungen sowie der Ehegattenrenten ist allerdings für die erwerbstätige Generation eine schwere finanzielle Hypothek. Insbesondere ab 2030. Dies weil in den nächsten Jahren die Altersrentenbezüger (geburtenstarke Jahrgänge) stark zunehmen werden, während der Altersquotient (Indikator für Verhältnis Rentner zu Beitragszahler) sukzessive erhöht wird. Der Ständerat hat bezüglich der sogenannten «institutionellen Massnahmen» eine wichtige Korrektur vorgenommen (Stichwort Ausschüttungsquote). Allerdings haben auch die weiteren diesbezüglichen Massnahmen nichts mit den zentralen Reformzielen zu tun. Vielmehr gefährden sie das Geschäftsmodell der Lebensversicherer und sollten im weiteren politischen Prozess noch korrigiert werden. Kundeninformation Dezember 2015 Der weitere Weg der Reform Kernelemente der Reform Wird das Reformpaket dem Volk zur Abstimmung vorgelegt? Eine Volksabstimmung wird aufgrund der geplanten Erhöhung der in der Verfassung geregelten Mehrwertsteuer zwingend erforderlich. Nach heutigem Zeitplan sollte die parlamentarische Behandlung bis 2017 abgeschlossen sein, so dass bis 2018 eine definitive Gesetzesvorlage vorliegt. Diese könnte dann 2018/2019 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Ein Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 ist aus heutiger Sicht also noch möglich. →→ Einheitliches Referenzalter 65 (Männer Wie schätzen Sie heute die Erfolgschancen einer Volksabstimmung zur Altersreform ein? Die Erfolgschancen sind heute extrem schwer abzuschätzen. Die Ausgangslage hat sich mit dem gesamtheitlichen Reform ansatz von Bundesrat Alain Berset im Jahr 2012 gegenüber dem Abstimmungsjahr 2010 1) grundsätzlich verbessert. Dies insbesondere, da heute das verfassungsgemässe Leistungsziel mit entsprechenden Kompensations- und Übergangsmassnahmen in der 2. Säule sichergestellt werden soll. Auch die Anhebung des Frauenrentenalters ist mittlerweile in der Bevölkerung mehrheitlich anerkannt. Für noch strittige Punkte müssen nun Kompromisse gesucht und gefunden werden. →→ Finanzielle Stabilisierung der AHV Es wird in jedem Fall schwierig werden, das komplexe Paket dem Stimmbürger soweit verständlich zu machen, dass es eine sichere Abstimmungsmehrheit erhält. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Vertreter ihre diesbezügliche Verantwortung auch weiterhin wahrnehmen werden. 1. + 2. Säule und Frauen) für die Altersrente →→ Flexibilisierung Altersrücktritt zwischen Alter 62 und Alter 70 →→ Senkung BVG-Umwandlungssatz 2. Säule (mit Kompensations- und Übergangsmassnahmen) →→ Koordinationsabzug abhängig vom Beschäftigungsgrad (= Neu *) 1. Säule (mittels 1 % MWST) →→ Erhöhung Altersleistungen (und Ehegattenrenten) in der AHV mittels Zusatzbeiträgen (= Neu) *) weitere Änderungen gegenüber der Botschaft (vom 19.11.2014): →→Keine Anpassung Witwen- und Waisenrenten in der AHV →→Verzicht auf Interventionsmechanismus in der AHV →→Senkung, aber kein Wegfall Koordinationsabzug in der 2. Säule (Stand 16.09.2015, nach Ständerat) 1) In der Volksabstimmung vom 07.03.2010 scheiterte das Vorhaben von BR und Parlament zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,4 % nach Referendum mit 72,7 % deutlich. 7 8 Kundeninformation Dezember 2015 Beitrag zur Reform Warum ist die Reform so wichtig? Und warum ist es lohnenswert, sich für deren Erfolg einzusetzen? Die Reform ist in der Schweiz sicher das grösste und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte. Primär geht es um die langfristige Sicherung der finanziellen Stabilität und des finanziellen Gleichgewichts zwischen der staatlichen Vorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG). Es geht nun darum, unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Demografie, Kapitalmärkte) die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, um das international anerkannte und nachweislich bewährte Schweizer Drei-Säulen-System der Vorsorge zukunftsfähig zu machen. Was kann man als Mitglied einer Vorsorgekommission bewirken? Das Thema Vorsorge betrifft alle. Jeder Stimmbürger kann am Ende seinen Beitrag zum Gelingen der Reform leisten. Viele Erwerbstätige beschäftigen sich jedoch leider zu wenig oder erst im Hinblick auf ihre persönliche Pensionierung mit ihrer Pensionskasse. Eine aktuelle Studie 2) hat ergeben, dass beispielsweise nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (Männer) die Funktionsweise eines Rentenumwandlungssatzes kennen. Auch wenn in der Umfrage erfreulicherweise ca. 63% der Befragten für die Rentenreform votierten, ist das effektive Abstimmungsverhalten vor diesem Hintergrund als unsicher und volatil zu beurteilen. Die Vorsorgekommission kann ihre Mitarbeitenden am Beispiel der konkreten Vorsorgelösung der Unternehmung für das Thema Vorsorge sensibilisieren. Eine individuell abgestimmte Personalinformation bietet hierfür eine perfekte Plattform. Ihr Berater unterstützt Sie gerne dabei. AWP Soziale Sicherheit, Nr. 16/2015; Umfrage: Axa Investment Managers Schweiz 2) Kundeninformation Dezember 2015 Der Fahrplan der Reform Heutiger Stand 24.12.2011 Entwurf «Bericht Zukunft 2. Säule» 2015 Parlamentarische Behandlung (SR) 2016 – 2017 Weitere Parlamentarische Behandlung (NR) 21.11.2012 Leitlinien für die Altersreform 2020 19.11.2014 Botschaft an Parlament 2018/2019 Volksabstimmung 21.06.2013 Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020 20.11.2013 Gesetzesvorlage (Vernehmlassung) 2020/2021 Inkrafttreten Reform Alters vorsorge 2020 Tipp: Die Berichte zur Reform in unseren Kundeninfor mationen (Teile I bis VII) sind zugänglich im «Dossier Reform Altersvorsorge 2020». Jeweils aktuelle Infor mationen zur Reform der Altersvorsorge finden Sie unter www.sichere-altersvorsorge.ch (SVV) oder www.bsv.admin.ch (BSV). 9 10 Kundeninformation Dezember 2015 Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst in der Unfallversicherung Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) von CHF 126 000 auf CHF 148 200 erhöht. In welchem Zusammenhang steht dieser Entscheid und welche Konsequenzen hat diese Erhöhung für Sie als Kunde? Seit Inkrafttreten der obligatorischen Unfallversicherung 1984 wurde der versicherte Höchstbetrag in unregelmässigen Abständen fünf Mal angepasst. Die letzte Anpassung fand 2008 statt, als der Grenzlohn von CHF 106 800 auf CHF 126 000 erhöht wurde. Weshalb braucht es eine Anpassung? Velofahrer rutschen bei nasser Strasse aus, Metzger verletzen sich mit dem Messer, Skifahrer sehen ein Hindernis zu spät, Jäger schiessen sich versehentlich in den Fuss: Täglich passieren in der Schweiz viele Unfälle. Eine grosse Zahl der verunfallten Arbeitnehmer sind länger als drei Tage arbeitsunfähig und erhalten aus ihrer obligatorischen Unfallversicherung ab dem dritten Tag ein Taggeld. Dieses Taggeld ist jedoch maximiert auf einen vom Bundesrat festgelegten Betrag. Das «Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)» sieht vor, dass mindestens 92 % (aber nicht mehr als 96 %) der Versicherten den vollen Lohn versichert haben sollen. Bei steigenden Löhnen muss der Höchstbetrag also entsprechend angehoben werden, damit diese Vorgabe weiterhin erfüllt ist. Eine regelmässige jährliche oder zweijährliche Anpassung analog AHV steht wegen des grossen administrativen Aufwands jedoch nicht zur Diskussion. Mit dem neuen Höchstbetrag von CHF 148 200 werden künftig rund 95 % der Angestellten zum vollen Lohn versichert sein. Somit sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Die Auswirkungen einer Erhöhung werden jeweils unter gesellschaftlichen und politischen Aspekten beurteilt und es findet eine Vernehmlassung durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreise sowie die betroffenen Versicherungsgesellschaften statt. Was bedeutet die Anpassung für Arbeitnehmer mit einem versicherten Verdienst von mehr als CHF 126 000? In erster Linie führt die Erhöhung des UVG-Maximums zu einer Verbesserung der Leistungen im Falle eines Unfalls. Gleichzeitig steigt aber die Prämie für Berufs- und Nichtberufsunfälle, da eine höhere Lohnsumme und somit bessere Leistungen versichert sind. Sind Sie bei der Basler versichert, verändert sich der Prämiensatz durch diese Anpassung nicht. Änderungen gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung. Der maximal versicherte Verdienst der Arbeitslosenversicherung ist direkt an das UVG-Maximum gekoppelt und wird dementsprechend ebenfalls erhöht. Was bedeutet die Anpassung für Arbeitgeber? Die Erhöhung des Höchstbetrags in der Unfallversicherung bedeutet für Arbeitgeber, welche Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 126 000 beschäftigen, eine Erhöhung der versicherten Lohnsumme und somit einen Anstieg der Prämien in der Unfallversicherung. Ebenso erhöhen sich die monatlichen Abzüge für die Arbeitslosenversicherung für die Lohnbestandteile zwischen CHF 126 000 und CHF 148 200. Individuell können sich auch die Prämien für die berufliche Vorsorge ändern. Da es eine Vielzahl von verschiedenen Produkten und Plänen gibt, kann aber keine pauschale Aussage über allfällige Änderungen gemacht werden. Ihr Berater gibt Ihnen gerne Auskunft, was die Erhöhung des UVG-Grenzlohnes für Sie konkret bedeutet. Niklaus Weissen Produktmanagement Kollektiv-Leben Kundeninformation Dezember 2015 Online Schadenmeldung Unfall/Krankheit – einfach, schnell und unkompliziert Legen Sie Wert auf papierlose Kommunikation und möglichst wenig Administration? Wollen Sie Unfallmeldungen und Krankheitsanzeigen einfach und sicher elektronisch erfassen und dabei stets über den Bearbeitungsstatus informiert sein? Sparen Sie Zeit und Geld und nutzen Sie unseren neuen Online-Service. Dieser erleichtert Ihnen das Meldeverfahren und fördert den schnellen und papierlosen Austausch von Informationen. Ihre Vorteile →→Einfacher und schneller Meldeprozess →→Sofortige Verfügbarkeit der Schadennummer →→Ü bersicht über alle Schadenmeldungen →→Schadentracking (Status) →→Elektronischer Versand von Dokumenten (Attachments) →→Möglichkeit individuelle Informationen zu übermitteln Einfacher Zugriff Sie erhalten kostenlos Zugriff auf den Online Service. Registrieren Sie sich noch heute mit der Benutzervereinbarung www.baloise.ch/schadenmeldung-uk Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41 58 285 97 30 oder per E-Mail an [email protected] Lucien Duc Leiter Leistungscenter Unfall/Kranken 11 12 Kundeninformation Dezember 2015 Auszeichnung in der SonntagsZeitung Der aktuelle Pensionskassenvergleich beweist: Die Basler bietet in der beruflichen Vorsorge branchenweit den besten Online-Service. Zum ersten Mal untersuchte der jährliche Pensionskassenvergleich von Weibel, Hess und Partner neben den herkömmlichen Kriterien wie Prämien, Verzinsung und Rendite auch den Online-Service der Anbieter im Kollektiv-Leben. Klare Siegerin in dieser Kategorie ist die Basler. Im Bericht werden die Lösungen «Business Life Direct» (BLD) und «myBaloise» zur Verwaltung aller Daten der beruflichen Vorsorge als vorbildlich bezeichnet. Aus guten Gründen meinen wir, denn seit 2010 haben wir unsere Online-Lösung BLD konstant weiter ausgebaut. Unsere Firmenkunden schätzen, dass sie auf BLD die komplette Übersicht über ihre berufliche Vorsorge haben. Die Plattform ist übersichtlich und die Bedienung intuitiv. Es ist einfach, Kontoauszüge zu prüfen oder Mitarbeiterdaten zu ändern. Das Verwalten der Daten in der 2. Säule muss so einfach sein, wie einen Flug im Internet zu buchen. Business Life Direct für Unternehmen Mit dem Online-Service «Business Life Direct» (BLD) können Sie auf bewährte Weise die Administration Ihrer Vertragsund Versicherungsdaten der beruflichen Vorsorge einfach online abwickeln. Buchhaltung →→Kontoauszug PDF und Excel →→Einzahlungsinformationen →→Berechnung Arbeitgeberbeitragsreserven Berechnungen →→Wohneigentumsförderung →→Scheidungsabfindung →→Vorzeitige Pensionierung →→Einkauf Beitragsjahre Sie müssen noch die Jahreslohnmeldung ausfüllen und arbeiten noch nicht mit BLD? Registrieren Sie sich noch heute einfach unter www.baloise.ch/businesslifedirect myBaloise für Arbeitnehmer Ihr Arbeitnehmer hat Fragen zu seiner Pensionskasse? Was passiert mit meinen Leistungen, wenn ich CHF 20 000 für einen Hauskauf beziehe? Wie sehen meine Leistungen aus, wenn ich mich mit 62 pensionieren lasse? Dies und mehr kann er direkt auf dem bestehenden Online-Portal myBaloise selbstständig online simulieren. myBaloise steht allen Arbeitnehm ern zur Verfügung, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber BLD nutzt oder nicht. Weitere Informationen www.baloise.ch/mybaloise Folgender Funktionsumfang steht Ihnen zur Verfügung: Dokumente/Formulare →→Ablage der Kundendokumente →→Diverse Formulare und Vorlagen Meldungen →→Diensteintritt mit Angabe Beitrag für die versicherte Person →→Dienstaustritt →→Jahreslohnmeldungen →→Pensionierung →→Erwerbsunfähigkeit →→Änderung des Erwerbsunfähigkeitsgrades →→Todesfall →→Adress-/Namensänderungen, Zivilstandsänderung →→Unbezahlter Urlaub Patrick Henny Systeme & Anwendersupport Kollektiv-Leben Kundeninformation Dezember 2015 Ausblick 2016 Grenzwerte und Parameter Garantien 2016 Zinssätze in der Buchhaltung Der BVG-Mindestzinssatz für die obligatorischen Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge für 2016 sinkt gegenüber 2015 um 0,50 Prozentpunkte auf 1,25 %. Im Oktober 2015 hat der Bundesrat den neuen tieferen Satz festgelegt. Die Zinssätze für Kontokorrent- und Depotkonti bleiben für 2016 unverändert: Der massgebende garantierte «Marktzinssatz» der Basler für die überobligatorischen Altersguthaben beträgt für das Jahr 2016 0,75 %. Zinssätze der Altersguthaben 2016 2015 Obligatorium (BVG-Mindestzinssatz) 1,25 % 1,75 % Überobligatorium (Marktzinssatz der Basler) 0,75 % 1,50 % Projektionszinssätze Die Projektionszinssätze werden verwendet um zu ermitteln, wie hoch die Altersguthaben der Versicherten zum Pensionierungszeitpunkt voraussichtlich sein werden (Projektion). Es handelt sich dabei um eine Annahme, also um einen «hypothetischen Zinssatz». Der Projektionszinssatz für das Obligatorium liegt für 2016 bei 1,25 % und für das Überobligatorium bei 1,50 %. Gesamtverzinsung Altersguthaben Für 2015 gewährt die Basler im Überobligatorium eine Zusatzverzinsung von + 0,25 %. Bei einer Garantie von 1,50 % beträgt die Gesamtverzinsung somit 1,75 %. Im Obligatorium gibt es für 2015 keine Zusatzverzinsung. Die Gesamtverzinsung beträgt somit 1,75%. Zinssätze des Zahlungsverkehrs 2016 2015 Kontokorrent – Soll 4 % 4 % Kontokorrent – Haben 0 % 0 % Guthaben Depotkonti 0 % 0 % Grenzbeträge 2016 Für 2016 ist im üblichen Zweijahresrhythmus keine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung vorgesehen. AHV/IV-Renten (pro Monat) Minimale einfache AHV/IV-Rente Maximale einfache AHV/IV-Rente 2016 2015 CHF 1175 CHF 1175 CHF 2350 CHF 2350 Die Grenzbeträge in der 2. Säule bleiben ebenfalls unverändert. Ausgehend von der maximalen einfachen jährlichen AHVRente in Höhe von CHF 28 200 lassen sich die Grenzbeträge aufgrund festgelegter Verhältnisse ableiten (siehe Grafik nächste Seite). Ebenfalls unverändert bleibt der Maximalbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a). 13 14 Kundeninformation Dezember 2015 Die wichtigsten Kenngrössen im Überblick 1. Säule Staatliche Vorsorge max. rentenbildender Lohn (AHV) CHF 84 600 max. einfache AHV/IV-Rente CHF 28 200 2. Säule Berufliche Vorsorge = 7/ 8 1/ 8 max. rentenbildender Lohn (BVG) CHF 84 600 BVG Koordinationsabzug CHF 24 675 /8 6 min. einfache AHV/IV-Rente CHF 14 100 Max. versicherter BVG-Lohn CHF 59 925 Min. versicherter BVG-Lohn CHF 3525 Eintrittsschwelle BVG CHF 21 150 3. Säule Private Vorsorge 8 % 40 % max. Abzug geb. Vorsorge mit BVG CHF 6768 max. Abzug geb. Vorsorge ohne BVG CHF 33 840 Kundeninformation Dezember 2015 Rentenanpassung an die Preisentwicklung Unfallversicherung gemäss UVG Im BVG werden die obligatorischen Rententeile der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten periodisch an die Teuerung angepasst. Die erste Überprüfung erfolgt nach Ablauf einer Karenzfrist von drei Jahren, die weiteren im Anpassungsrhythmus der AHV, d.h. in der Regel alle zwei Jahre. Seit dem 01.01.2008 gilt der UVG-Höchstlohn von CHF 126 000. Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung auf CHF 148 200 erhöht. Da der massgebende Index 2015 gegenüber 2012 unverändert ist, werden die Renten, die seit 2012 laufen, per 01.01.2016 nicht erhöht. Renten, die vor 2012 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens per 01.01.2017, angepasst. Die Beitragssätze für den Sicherheitsfonds bleiben im 2016 unverändert. Teuerungsanpassung per 01.01.2016 Renten, die 2010 erstmals ausbezahlt wurden keine Anpassung Renten, die vor 2010 ausgerichtet wurden keine Anpassung Teuerungsprämie Der Prämiensatz für die Versicherung der Anpassung von Renten im Rahmen des BVG an die Preisentwicklung erfährt per 01.01.2016 keine Änderung. Prämiensatz für die Anpassung von BVG-Renten an die Preisentwicklung (Basis: versicherter BVG-Lohn) 2016 2015 0,10 % 0,10 % Beitragssätze für den Sicherheitsfonds 2016 2015 Zuschussleistung ungünstige Altersstruktur (Basis: versicherter BVG-Lohn) 0,080 % 0,080 % Erbringung Insolvenzleistung (Basis: Austrittsleistung Ende Versicherungsjahr) 0,005 % 0,005 % 15 Basler Sicherheitswelt Basler Leben AG Aeschengraben 21, Postfach CH-4002 Basel Wir machen Sie sicherer. www.baloise.ch 350.8999 d 12.15 5m Kundenservice 00800 24 800 800 Fax +41 58 285 90 73 [email protected]
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