Kundeninformation – Dezember 2015

Kundeninformation – Dezember 2015
Personenversicherung
Unternehmenskunden
Inhalt
Sammelstiftung Perspectiva
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Die teilautonome Sammelstiftung Perspectiva ist mit
über 160 angeschlossenen Unternehmen und über
60 Millionen Franken Anlagevermögen weiter auf Erfolgskurs. Erfahren Sie mehr über unsere teilautonome
Sammelstiftung.
Zukunft der 2. Säule
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Im Teil VII zu unserer Serie «Zukunft der 2. Säule» orientieren wir Sie in einem Interview über das Reformpaket
Altersvorsorge 2020 und deren Kernelemente.
Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst
in der Unfallversicherung
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Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten
Verdienstes der UVG erhöht. Die Gründe und Auswirkungen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden an dieser Stelle erläutert.
Online Schadenmeldung
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Einfach, schnell und unkompliziert heisst das Credo bei
der Online-Schadenmeldung Unfall/Kranken. Lesen Sie
die Vorteile dieser Funktion.
Auszeichnung in der SonntagsZeitung
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Die Basler ist Siegerin im Pensionskassenvergleich für
den besten Online-Service der beruflichen Vorsorge.
Erfahren Sie mehr über Business Life Direct (BLD) und
den Funktionsumfang.
Ausblick 2016
Grenzwerte und Parameter
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Kundeninformation
Dezember 2015
Personenversicherung Unternehmenskunden
Ein spannendes und anspruchsvolles
Jahr 2015 neigt sich langsam dem
Ende entgegen.
Der Januar begann bereits mit einem
Paukenschlag, als die Schweizerische
Nationalbank am 15. Januar überraschend verkündete, dass sie den EuroMindestkurs von CHF 1.20 per sofort
aufhebt. Die Folge waren turbulente
Börsentage, allgemeine Krisenstimmung und lange Warteschlangen vor sämtlichen Wechselstuben. Zumindest die Aktienmärkte haben sich daraufhin erstaunlich schnell erholt.
Bereits Mitte Februar hat der Swiss Market Index (SMI) seine
rund 15 % Kursverluste von Mitte Januar wieder aufgeholt.
Dass die Weltwirtschaft eng miteinander verknüpft ist, wurde
im Herbst nochmals deutlich. Negative Signale aus China führten unmittelbar zu deutlichen Aktieneinbrüchen an sämtlichen
Handelsplätzen, so auch in der Schweiz.
Auch im Bereich der Sozialversicherungen hat sich in diesem
Jahr einiges getan. Das für die Zukunft der 2. Säule wichtige
Paket «Reform Altersvorsorge 2020» nahm mit der Behandlung
im Ständerat eine weitere wichtige Hürde und liegt somit nach
wie vor im Zeitplan. Lesen Sie hierzu unser Interview mit Felix
Schmidt, der die Reform in den letzten Jahren eng begleitet hat.
Auch die Basler blickt auf ein spannendes Jahr zurück. Unsere
Vollversicherungslösungen stehen solide da und machen unsere
Kunden dank unserer Kapitalgarantie sicherer. Kunden, die
Einfluss auf die Kapitalanlagen nehmen und so an Mehrerträgen partizipieren möchten, finden in den teilautonomen Vorsorgestiftungen Trigona und der seit 01.01.2015 neuen Perspectiva
bedürfnisgerechte und transparente Lösungen. Die Perspectiva
ist hierbei sehr erfolgreich in das erste Geschäftsjahr gestartet.
Rund 160 Kunden haben sich bereits für diese neue Vorsorgelösung mit einer dynamischen Anlage entschieden – ein stolzer
Wert! Lesen Sie hierzu unseren Bericht in dieser Ausgabe.
Auch die Rückdeckungslösungen der Basler für autonome
Vorsorgeeinrichtungen haben sich erfreulich entwickelt. Wie
bereits in den Vorjahren konnten hier viele spannende
Gespräche geführt und Lösungen für autonome Stiftungen
erarbeitet werden.
Ein besonderes Augenmerk richten wir seit Jahren auf die Kundenorientierung und auf die kontinuierliche Verbesserung
unserer Prozesse. Viele Kunden nutzen und schätzen bereits
heute unsere elektronische Kundenschnittstelle «Business Life
Direct», kurz BLD, mit welcher bequem und rund um die Uhr
die wichtigsten Informationen übermittelt und abgerufen werden können. Es freut uns sehr, dass die SonntagsZeitung diese
Lösung als vorbildlich bezeichnet und uns im diesjährigen Pensionskassenvergleich die beste Servicequalität attestiert hat.
Auf diesen Lorbeeren werden wir uns selbstverständlich nicht
ausruhen. Wir werden auch 2016 mit Elan daran weiterarbeiten, unseren Kunden das Leben einfacher zu machen!
Gerne nutzen wir die Gelegenheit, um uns bei Ihnen für die
gute Zusammenarbeit in diesem Jahr zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien bereits jetzt frohe Festtage und
einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.
Viel Spass bei der Lektüre unserer Kundeninformation!
Patric Olivier Zbinden
Leiter Produktmanagement
Kollektiv-Leben
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Kundeninformation
Dezember 2015
Erfolgreicher Start für Perspectiva
Mit bereits über 160 angeschlossenen Unternehmen,
rund 800 Versicherten und über 60 Millionen Franken
Anlagevermögen ist Perspectiva sehr erfolgreich
gestartet.
Die neue Stiftung zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität bei
der Gestaltung der Vorsorgepläne aus. Dank dem modularen
Baukastensystem kann der Kunde seine persönliche massgeschneiderte Lösung gemeinsam mit seinem Berater ausarbeiten. Er kann sowohl die Höhe der Sparstaffelung als auch den
Umfang der Risikoleistungen individuell bestimmen, was in
Anbetracht der bevorstehenden Reform Altersvorsorge 2020,
die eine markante Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % vorsieht, äusserst wichtig ist.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, unseren Sicherheitsbaustein
«Einkauf mit Rückgewähr» einzusetzen (nur machbar, wenn
die Risikoleistungen in % des Lohnes definiert sind). Dies ist
besonders interessant für Versicherte, die Einkäufe tätigen
oder getätigt haben. Denn diese werden gesondert behandelt
(separat auf einem Sondersparkonto geführt) und im Todesfall
nicht für die Finanzierung der Rentenleistungen herangezogen, sondern integral den Nachkommen ausbezahlt. Sie bilden
so ein zusätzliches Todesfallkapital.
Kundeninformation
Dezember 2015
Perspectiva unterscheidet sich auch durch ihr einzigartiges
Anlagekonzept: weg vom Bandbreitenkonzept, wie es bei «traditionellen» Strategien verfolgt wird, hin zu flexiblen Allokationen.
Dieser innovative Ansatz kann mit der Geschwindigkeit beim
Autofahren verglichen werden: Ist das Wetter schön und die
Strasse trocken, kann die maximal erlaubte Geschwindigkeit
gefahren werden. Für die Anlagen bedeutet dies, dass zusätzliche Marktchancen genützt werden. Regnet oder schneit es,
wird die Geschwindigkeit automatisch reduziert. In diesem
Fall werden die Anlagen auf Werterhalt ausgerichtet und die
risikoreichen Anlagekategorien wie beispielsweise Aktien
reduziert.
Perspectiva Video
Bilder sagen mehr als tausend Worte.
Besuchen Sie uns auf unserer Website
www.perspectiva-sammelstiftung.ch und lassen Sie sich von
unserem neuen Perspectiva-Video inspirieren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Verlangen Sie bei Ihrem Ansprechpartner bei der Basler eine
Offerte. Für spezifische Fragen zum Produkt steht Ihnen die
Geschäftsführung der Perspectiva Sammelstiftung (Frau Christine Holstein [email protected] und Frau Bojana
Vukasin [email protected]) gerne zur Verfügung.
Christine Holstein
Geschäftsführerin
Perspectiva-Sammelstiftung
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Kundeninformation
Dezember 2015
Zukunft der 2. Säule – Teil VII
Das Reformpaket im Parlament
Die ökonomischen Rahmenbedingungen sind 2015 für
die Pensionskassen und die im Kollektiv-LebenGeschäft tätigen Lebensversicherer seit dem Entscheid
der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom 15. Januar
2015 zur Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer
Frankens zum Euro nochmals schwieriger geworden.
Hat dies die Erfolgschancen für die laufende Reform
Altersvorsorge 2020 verbessert? Wo stehen wir Ende
2015 mit der Reform und wie geht es weiter?
Wir befragen hierzu Felix Schmidt (Basler Versicherungen, Produktmanagement Kollektiv-Leben), der die
Entwicklung der 2. Säule in der Schweiz seit vielen Jahren mitverfolgt.
Die Reform auf halbem Weg
Seit nunmehr 4 Jahren berichten Sie an dieser Stelle
regelmässig über die Reform Altersvorsorge 2020. Ist
nun endlich ein Ende der Reform in Sicht?
Die Reform Altersvorsorge 2020 befindet sich im Hinblick auf
den Zieltermin 2020 im Zeitplan, aber auch erst auf halbem
Weg (siehe Grafik «Der Fahrplan der Reform»). Die demografischen und ökonomischen Rahmenbedingungen erfordern
einschneidende Massnahmen, welche insbesondere die
Erwerbstätigen, aber auch die Rentenbezüger (Stichwort
Mehrwertsteuer) betreffen. Das Vorhaben ist daher für den
politischen Prozess entsprechend anspruchsvoll.
Felix Schmidt
Produktmanagement
Kollektiv-Leben
Das überarbeitete Reformpaket wurde am 16. September
2015 vom Ständerat angenommen. War 2015 also ein
«gutes Jahr» für die grosse Rentenreform?
Die Frage würde ich insgesamt mit Ja beantworten. Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) hat die Dringlichkeit und
Wichtigkeit der Reform erkannt. Sie hat sich 2015 intensiv
mit der im November 2014 überwiesenen Botschaft auseinandergesetzt und es so ermöglicht, dass die Reform noch vor
den Bundesratswahlen im Dezember 2015 im Ständerat
abschliessend behandelt werden konnte. Inhaltlich hat der
Ständerat den Umfang der Reform etwas reduziert, wobei die
Kernelemente mehrheitlich bestätigt wurden. Es war daher
beispielsweise folgerichtig, den massiven Leistungsausbau in
den unteren Lohnsegmenten (2. Säule) wieder «zurückzubauen».
Gibt es Punkte, welche Ihrer Einschätzung nach bei der
weiteren Behandlung 2016 durch den Nationalrat «nachgebessert» werden sollten?
Das Reformpaket stabilisiert die AHV bis etwa ins Jahr 2030.
Leider wurde die in der Botschaft vorgesehene langfristige Stabilisierungsregel vom Ständerat gestrichen und sogar ein deutlicher Ausbau der AHV zulasten der 2. Säule entschieden. Die
vorgeschlagene «flächendeckende» Erhöhung der Altersleistungen sowie der Ehegattenrenten ist allerdings für die
erwerbstätige Generation eine schwere finanzielle Hypothek.
Insbesondere ab 2030. Dies weil in den nächsten Jahren die
Altersrentenbezüger (geburtenstarke Jahrgänge) stark zunehmen werden, während der Altersquotient (Indikator für Verhältnis Rentner zu Beitragszahler) sukzessive erhöht wird.
Der Ständerat hat bezüglich der sogenannten «institutionellen
Massnahmen» eine wichtige Korrektur vorgenommen (Stichwort Ausschüttungsquote). Allerdings haben auch die weiteren
diesbezüglichen Massnahmen nichts mit den zentralen
Reformzielen zu tun. Vielmehr gefährden sie das Geschäftsmodell der Lebensversicherer und sollten im weiteren politischen Prozess noch korrigiert werden.
Kundeninformation
Dezember 2015
Der weitere Weg der Reform
Kernelemente der Reform
Wird das Reformpaket dem Volk zur Abstimmung vorgelegt?
Eine Volksabstimmung wird aufgrund der geplanten Erhöhung der in der Verfassung geregelten Mehrwertsteuer zwingend erforderlich. Nach heutigem Zeitplan sollte die parlamentarische Behandlung bis 2017 abgeschlossen sein, so dass
bis 2018 eine definitive Gesetzesvorlage vorliegt. Diese könnte
dann 2018/2019 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Ein Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 ist aus heutiger
Sicht also noch möglich.
→→ Einheitliches Referenzalter 65 (Männer Wie schätzen Sie heute die Erfolgschancen einer Volksabstimmung zur Altersreform ein?
Die Erfolgschancen sind heute extrem schwer abzuschätzen.
Die Ausgangslage hat sich mit dem gesamtheitlichen Reform­
ansatz von Bundesrat Alain Berset im Jahr 2012 gegenüber
dem Abstimmungsjahr 2010 1) grundsätzlich verbessert. Dies
insbesondere, da heute das verfassungsgemässe Leistungsziel
mit entsprechenden Kompensations- und Übergangsmassnahmen in der 2. Säule sichergestellt werden soll. Auch die
Anhebung des Frauenrentenalters ist mittlerweile in der
Bevölkerung mehrheitlich anerkannt. Für noch strittige
Punkte müssen nun Kompromisse gesucht und gefunden werden.
→→ Finanzielle Stabilisierung der AHV Es wird in jedem Fall schwierig werden, das komplexe Paket
dem Stimmbürger soweit verständlich zu machen, dass es eine
sichere Abstimmungsmehrheit erhält. Es bleibt zu hoffen, dass
die politischen Vertreter ihre diesbezügliche Verantwortung
auch weiterhin wahrnehmen werden.
1. + 2. Säule
und Frauen) für die Altersrente
→→ Flexibilisierung Altersrücktritt zwischen
Alter 62 und Alter 70
→→ Senkung BVG-Umwandlungssatz 2. Säule
(mit Kompensations- und Übergangsmassnahmen)
→→ Koordinationsabzug abhängig vom
Beschäftigungsgrad (= Neu *)
1. Säule
(mittels 1 % MWST)
→→ Erhöhung Altersleistungen (und Ehegattenrenten) in der AHV mittels Zusatzbeiträgen
(= Neu)
*) weitere Änderungen gegenüber der Botschaft (vom 19.11.2014):
→→Keine Anpassung Witwen- und Waisenrenten in der AHV
→→Verzicht auf Interventionsmechanismus in der AHV
→→Senkung, aber kein Wegfall Koordinationsabzug in der 2. Säule
(Stand 16.09.2015, nach Ständerat)
1) In der Volksabstimmung vom 07.03.2010 scheiterte das Vorhaben
von BR und Parlament zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von
6,8 % auf 6,4 % nach Referendum mit 72,7 % deutlich.
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Kundeninformation
Dezember 2015
Beitrag zur Reform
Warum ist die Reform so wichtig? Und warum ist es lohnenswert, sich für deren Erfolg einzusetzen?
Die Reform ist in der Schweiz sicher das grösste und wichtigste
sozialpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte. Primär geht
es um die langfristige Sicherung der finanziellen Stabilität und
des finanziellen Gleichgewichts zwischen der staatlichen Vorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG). Es geht nun
darum, unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Demografie, Kapitalmärkte) die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, um das international anerkannte und nachweislich
bewährte Schweizer Drei-Säulen-System der Vorsorge zukunftsfähig zu machen.
Was kann man als Mitglied einer Vorsorgekommission
bewirken?
Das Thema Vorsorge betrifft alle. Jeder Stimmbürger kann am
Ende seinen Beitrag zum Gelingen der Reform leisten. Viele
Erwerbstätige beschäftigen sich jedoch leider zu wenig oder
erst im Hinblick auf ihre persönliche Pensionierung mit ihrer
Pensionskasse. Eine aktuelle Studie 2) hat ergeben, dass beispielsweise nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (Männer) die Funktionsweise eines Rentenumwandlungssatzes kennen. Auch wenn in der Umfrage erfreulicherweise ca. 63% der
Befragten für die Rentenreform votierten, ist das effektive
Abstimmungsverhalten vor diesem Hintergrund als unsicher
und volatil zu beurteilen.
Die Vorsorgekommission kann ihre Mitarbeitenden am Beispiel der konkreten Vorsorgelösung der Unternehmung für
das Thema Vorsorge sensibilisieren. Eine individuell abgestimmte Personalinformation bietet hierfür eine perfekte
Plattform. Ihr Berater unterstützt Sie gerne dabei.
AWP Soziale Sicherheit, Nr. 16/2015; Umfrage: Axa Investment Managers Schweiz
2)
Kundeninformation
Dezember 2015
Der Fahrplan der Reform
Heutiger Stand
24.12.2011
Entwurf «Bericht Zukunft
2. Säule»
2015
Parlamentarische
Behandlung (SR)
2016 – 2017
Weitere Parlamentarische
Behandlung (NR)
21.11.2012
Leitlinien für die
Altersreform 2020
19.11.2014
Botschaft an Parlament
2018/2019
Volksabstimmung
21.06.2013
Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020
20.11.2013
Gesetzesvorlage
(Vernehmlassung)
2020/2021
Inkrafttreten Reform Alters­
vorsorge 2020
Tipp:
Die Berichte zur Reform in unseren Kundeninfor­
mationen (Teile I bis VII) sind zugänglich im «Dossier
Reform Altersvorsorge 2020». Jeweils aktuelle Infor­
mationen zur Reform der Altersvorsorge finden
Sie unter www.sichere-altersvorsorge.ch (SVV) oder
www.bsv.admin.ch (BSV).
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Kundeninformation
Dezember 2015
Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst in
der Unfallversicherung
Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) von CHF 126 000 auf CHF 148 200
erhöht. In welchem Zusammenhang steht dieser Entscheid und welche Konsequenzen hat diese Erhöhung
für Sie als Kunde?
Seit Inkrafttreten der obligatorischen Unfallversicherung
1984 wurde der versicherte Höchstbetrag in unregelmässigen
Abständen fünf Mal angepasst. Die letzte Anpassung fand
2008 statt, als der Grenzlohn von CHF 106 800 auf CHF
126 000 erhöht wurde.
Weshalb braucht es eine Anpassung?
Velofahrer rutschen bei nasser Strasse aus, Metzger verletzen
sich mit dem Messer, Skifahrer sehen ein Hindernis zu spät,
Jäger schiessen sich versehentlich in den Fuss: Täglich passieren in der Schweiz viele Unfälle. Eine grosse Zahl der verunfallten Arbeitnehmer sind länger als drei Tage arbeitsunfähig
und erhalten aus ihrer obligatorischen Unfallversicherung ab
dem dritten Tag ein Taggeld. Dieses Taggeld ist jedoch maximiert auf einen vom Bundesrat festgelegten Betrag. Das «Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)» sieht vor, dass
mindestens 92 % (aber nicht mehr als 96 %) der Versicherten
den vollen Lohn versichert haben sollen. Bei steigenden Löhnen muss der Höchstbetrag also entsprechend angehoben werden, damit diese Vorgabe weiterhin erfüllt ist. Eine regelmässige jährliche oder zweijährliche Anpassung analog AHV
steht wegen des grossen administrativen Aufwands jedoch
nicht zur Diskussion. Mit dem neuen Höchstbetrag von CHF
148 200 werden künftig rund 95 % der Angestellten zum vollen
Lohn versichert sein. Somit sind die gesetzlichen Vorgaben
eingehalten. Die Auswirkungen einer Erhöhung werden
jeweils unter gesellschaftlichen und politischen Aspekten
beurteilt und es findet eine Vernehmlassung durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreise sowie die betroffenen Versicherungsgesellschaften statt.
Was bedeutet die Anpassung für Arbeitnehmer mit
einem versicherten Verdienst von mehr als CHF 126 000?
In erster Linie führt die Erhöhung des UVG-Maximums zu
einer Verbesserung der Leistungen im Falle eines Unfalls.
Gleichzeitig steigt aber die Prämie für Berufs- und Nichtberufsunfälle, da eine höhere Lohnsumme und somit bessere
Leistungen versichert sind. Sind Sie bei der Basler versichert,
verändert sich der Prämiensatz durch diese Anpassung nicht.
Änderungen gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung.
Der maximal versicherte Verdienst der Arbeitslosenversicherung ist direkt an das UVG-Maximum gekoppelt und wird
dementsprechend ebenfalls erhöht.
Was bedeutet die Anpassung für Arbeitgeber?
Die Erhöhung des Höchstbetrags in der Unfallversicherung
bedeutet für Arbeitgeber, welche Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 126 000 beschäftigen, eine
Erhöhung der versicherten Lohnsumme und somit einen
Anstieg der Prämien in der Unfallversicherung. Ebenso erhöhen sich die monatlichen Abzüge für die Arbeitslosenversicherung für die Lohnbestandteile zwischen CHF 126 000 und
CHF 148 200.
Individuell können sich auch die Prämien für die berufliche
Vorsorge ändern. Da es eine Vielzahl von verschiedenen Produkten und Plänen gibt, kann aber keine pauschale Aussage
über allfällige Änderungen gemacht werden. Ihr Berater gibt
Ihnen gerne Auskunft, was die Erhöhung des UVG-Grenzlohnes für Sie konkret bedeutet.
Niklaus Weissen
Produktmanagement
Kollektiv-Leben
Kundeninformation
Dezember 2015
Online Schadenmeldung Unfall/Krankheit –
einfach, schnell und unkompliziert
Legen Sie Wert auf papierlose Kommunikation und möglichst wenig Administration? Wollen Sie Unfallmeldungen und Krankheitsanzeigen einfach und sicher elektronisch erfassen und dabei stets über den Bearbeitungsstatus informiert sein?
Sparen Sie Zeit und Geld und nutzen Sie unseren neuen
Online-Service. Dieser erleichtert Ihnen das Meldeverfahren
und fördert den schnellen und papierlosen Austausch von
Informationen.
Ihre Vorteile
→→Einfacher und schneller Meldeprozess
→→Sofortige Verfügbarkeit der Schadennummer
→→Ü bersicht über alle Schadenmeldungen
→→Schadentracking (Status)
→→Elektronischer Versand von Dokumenten (Attachments)
→→Möglichkeit individuelle Informationen zu übermitteln
Einfacher Zugriff
Sie erhalten kostenlos Zugriff auf den Online Service. Re­gistrieren Sie sich noch heute mit der Benutzervereinbarung
www.baloise.ch/schadenmeldung-uk
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter
+41 58 285 97 30 oder
per E-Mail an [email protected]
Lucien Duc
Leiter Leistungscenter
Unfall/Kranken
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Kundeninformation
Dezember 2015
Auszeichnung in der SonntagsZeitung
Der aktuelle Pensionskassenvergleich beweist: Die
Basler bietet in der beruflichen Vorsorge branchenweit
den besten Online-Service.
Zum ersten Mal untersuchte der jährliche Pensionskassenvergleich von Weibel, Hess und Partner neben den herkömmlichen
Kriterien wie Prämien, Verzinsung und Rendite auch den
Online-Service der Anbieter im Kollektiv-Leben. Klare Sieger­in
in dieser Kategorie ist die Basler. Im Bericht werden die Lösungen «Business Life Direct» (BLD) und «myBaloise» zur Verwaltung aller Daten der beruflichen Vorsorge als vorbildlich bezeichnet. Aus guten Gründen meinen wir, denn seit 2010 haben wir
unsere Online-Lösung BLD konstant weiter ausgebaut.
Unsere Firmenkunden schätzen, dass sie auf BLD die komplette Übersicht über ihre berufliche Vorsorge haben. Die
Plattform ist übersichtlich und die Bedienung intuitiv. Es ist
einfach, Kontoauszüge zu prüfen oder Mitarbeiterdaten zu
ändern. Das Verwalten der Daten in der 2. Säule muss so einfach sein, wie einen Flug im Internet zu buchen.
Business Life Direct für Unternehmen
Mit dem Online-Service «Business Life Direct» (BLD) können
Sie auf bewährte Weise die Administration Ihrer Vertragsund Versicherungsdaten der beruflichen Vorsorge einfach
online abwickeln.
Buchhaltung
→→Kontoauszug PDF und Excel
→→Einzahlungsinformationen
→→Berechnung Arbeitgeberbeitragsreserven
Berechnungen
→→Wohneigentumsförderung
→→Scheidungsabfindung
→→Vorzeitige Pensionierung
→→Einkauf Beitragsjahre
Sie müssen noch die Jahreslohnmeldung ausfüllen und arbeiten noch nicht mit BLD? Registrieren Sie sich noch heute einfach unter www.baloise.ch/businesslifedirect
myBaloise für Arbeitnehmer
Ihr Arbeitnehmer hat Fragen zu seiner Pensionskasse? Was
passiert mit meinen Leistungen, wenn ich CHF 20 000 für
einen Hauskauf beziehe? Wie sehen meine Leistungen aus,
wenn ich mich mit 62 pensionieren lasse? Dies und mehr kann
er direkt auf dem bestehenden Online-Portal myBaloise selbstständig online simulieren. myBaloise steht allen Arbeitnehm­
ern zur Verfügung, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber
BLD nutzt oder nicht.
Weitere Informationen
www.baloise.ch/mybaloise
Folgender Funktionsumfang steht Ihnen zur Verfügung:
Dokumente/Formulare
→→Ablage der Kundendokumente
→→Diverse Formulare und Vorlagen
Meldungen
→→Diensteintritt mit Angabe Beitrag für die versicherte Person
→→Dienstaustritt
→→Jahreslohnmeldungen
→→Pensionierung
→→Erwerbsunfähigkeit
→→Änderung des Erwerbsunfähigkeitsgrades
→→Todesfall
→→Adress-/Namensänderungen, Zivilstandsänderung
→→Unbezahlter Urlaub
Patrick Henny
Systeme & Anwendersupport
Kollektiv-Leben
Kundeninformation
Dezember 2015
Ausblick 2016
Grenzwerte und Parameter
Garantien 2016
Zinssätze in der Buchhaltung
Der BVG-Mindestzinssatz für die obligatorischen Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge für 2016 sinkt gegenüber
2015 um 0,50 Prozentpunkte auf 1,25 %. Im Oktober 2015 hat
der Bundesrat den neuen tieferen Satz festgelegt.
Die Zinssätze für Kontokorrent- und Depotkonti bleiben für
2016 unverändert:
Der massgebende garantierte «Marktzinssatz» der Basler für
die überobligatorischen Altersguthaben beträgt für das Jahr
2016 0,75 %.
Zinssätze der Altersgut­haben
2016
2015
Obligatorium
(BVG-Mindestzinssatz)
1,25 %
1,75 %
Überobligatorium
(Marktzinssatz der Basler)
0,75 %
1,50 %
Projektionszinssätze
Die Projektionszinssätze werden verwendet um zu ermitteln,
wie hoch die Altersguthaben der Versicherten zum Pensionierungszeitpunkt voraussichtlich sein werden (Projektion). Es
handelt sich dabei um eine Annahme, also um einen «hypothetischen Zinssatz».
Der Projektionszinssatz für das Obligatorium liegt für 2016 bei
1,25 % und für das Überobligatorium bei 1,50 %.
Gesamtverzinsung Altersguthaben
Für 2015 gewährt die Basler im Überobligatorium eine Zusatzverzinsung von + 0,25 %. Bei einer Garantie von 1,50 % beträgt
die Gesamtverzinsung somit 1,75 %.
Im Obligatorium gibt es für 2015 keine Zusatzverzinsung. Die
Gesamtverzinsung beträgt somit 1,75%.
Zinssätze des Zahlungsverkehrs
2016
2015
Kontokorrent – Soll
4 %
4 %
Kontokorrent – Haben
0 %
0 %
Guthaben Depotkonti
0 %
0 %
Grenzbeträge 2016
Für 2016 ist im üblichen Zweijahresrhythmus keine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung
vorgesehen.
AHV/IV-Renten (pro Monat)
Minimale einfache AHV/IV-Rente
Maximale einfache AHV/IV-Rente
2016
2015
CHF 1175
CHF 1175
CHF 2350 CHF 2350
Die Grenzbeträge in der 2. Säule bleiben ebenfalls unverändert.
Ausgehend von der maximalen einfachen jährlichen AHVRente in Höhe von CHF 28 200 lassen sich die Grenzbeträge
aufgrund festgelegter Verhältnisse ableiten (siehe Grafik
nächste Seite).
Ebenfalls unverändert bleibt der Maximalbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a).
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Kundeninformation
Dezember 2015
Die wichtigsten Kenngrössen im Überblick
1. Säule
Staatliche Vorsorge
max. rentenbildender Lohn
(AHV)
CHF 84 600
max. einfache AHV/IV-Rente
CHF 28 200
2. Säule
Berufliche Vorsorge
=
7/
8
1/
8
max. rentenbildender Lohn
(BVG)
CHF 84 600
BVG Koordinationsabzug
CHF 24 675
/8
6
min. einfache AHV/IV-Rente
CHF 14 100
Max. versicherter BVG-Lohn
CHF 59 925
Min. versicherter BVG-Lohn
CHF 3525
Eintrittsschwelle BVG
CHF 21 150
3. Säule
Private Vorsorge
8 %
40 %
max. Abzug geb. Vorsorge
mit BVG
CHF 6768
max. Abzug geb. Vorsorge
ohne BVG
CHF 33 840
Kundeninformation
Dezember 2015
Rentenanpassung an die Preisentwicklung
Unfallversicherung gemäss UVG
Im BVG werden die obligatorischen Rententeile der laufenden
Invaliden- und Hinterlassenenrenten periodisch an die Teuerung angepasst. Die erste Überprüfung erfolgt nach Ablauf
einer Karenzfrist von drei Jahren, die weiteren im Anpassungsrhythmus der AHV, d.h. in der Regel alle zwei Jahre.
Seit dem 01.01.2008 gilt der UVG-Höchstlohn von CHF 126 000.
Per 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten
Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung auf
CHF 148 200 erhöht.
Da der massgebende Index 2015 gegenüber 2012 unverändert
ist, werden die Renten, die seit 2012 laufen, per 01.01.2016
nicht erhöht. Renten, die vor 2012 entstanden sind, werden
mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens
per 01.01.2017, angepasst.
Die Beitragssätze für den Sicherheitsfonds bleiben im 2016
unverändert.
Teuerungsanpassung per 01.01.2016
Renten, die 2010 erstmals ausbezahlt wurden
keine Anpassung
Renten, die vor 2010 ausgerichtet wurden
keine Anpassung
Teuerungsprämie
Der Prämiensatz für die Versicherung der Anpassung von
Renten im Rahmen des BVG an die Preisentwicklung erfährt
per 01.01.2016 keine Änderung.
Prämiensatz für die Anpassung von
BVG-Renten an die Preisentwicklung
(Basis: versicherter BVG-Lohn)
2016
2015
0,10 %
0,10 %
Beitragssätze für den Sicherheitsfonds
2016
2015
Zuschussleistung ungünstige Altersstruktur
(Basis: versicherter BVG-Lohn)
0,080 %
0,080 %
Erbringung Insolvenzleistung (Basis: Austrittsleistung Ende Versicherungsjahr)
0,005 %
0,005 %
15
Basler
Sicherheitswelt
Basler Leben AG
Aeschengraben 21, Postfach
CH-4002 Basel
Wir machen Sie sicherer.
www.baloise.ch
350.8999 d 12.15 5m
Kundenservice 00800 24 800 800
Fax +41 58 285 90 73
[email protected]