10 Minuten – Infos zur Berner Steuererklärung 2015

> Falls Sie dieses Mail nicht korrekt lesen können, klicken Sie bitte hier. > Version française Ausgabe 1/2016 vom 22. Januar 2016 Liebe Leserin, lieber Leser Das Jahr 2016 ist noch «jung», alles beginnt von Neuem. Wie immer steht auch wieder das Ausfüllen der Steuererklärung für das vergangene Jahr an. Damit es Ihnen leichter fällt, diese Aufgabe möglichst rasch und einfach zu erledigen, haben wir für Sie hilfreiche Informationen und Tipps zusammengestellt. > Newsletter abmelden > Profil (Mailadresse) bearbeiten
Sie erhalten «10 Minuten», unseren kostenlosen elektronischen Newsletter, weil Sie diesen abonniert haben. Unser Rat Am einfachsten füllen Sie die Steuererklärung online aus. Bereits nutzen mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen TaxMe­Online. > TaxMe­Online starten Möchten Sie die Steuererklärung zwar mit dem Computer ausfüllen, aber nicht mit dem Internet verbunden sein? Dann arbeiten Sie mit > TaxMe­Offline Steuererklärung ausfüllen l Tipps für Sie l Eingabefrist verlängern l Nur verlangte Belege einreichen l Wer erhält Formulare? l TaxMe­Online l TaxMe­Offline: Am Computer ausfüllen – ohne Internet Steuererklärung 2015: Hilfreich zu wissen l Alle Abzüge 2015 auf einen Klick l Beiträge an Säule 3a l Teilweise höhere Eigenmietwerte l Liegenschaftskosten abziehen l Haben Sie gespendet? Steuerfragen? Steuerantworten! l www.taxme.ch für Ihre Steuerfragen l
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TaxInfo – Steuerpraxis des Kantons Bern Die Steuerverwaltung bei der Berner Kantonalbank BEKB E­Government und Steuern l BE­Login l Alle elektronischen Dienstleistungen auf einen Blick Rund ums Thema Steuern l Straflose Selbstanzeige l Unveränderter Zins für Vorauszahlungen l Arbeitgeber: Lohnausweise 2015 jetzt einreichen Impressum Steuererklärung ausfüllen Tipps für Sie l Beim Ausfüllen mit TaxMe­Online und TaxMe­Offline klicken Sie auf «Erläuterungen» und erfahren mehr zum entsprechenden Thema. Zudem führt ein Link direkt auf die Wegleitung 2015. Praktisch: Inhalts­ und Stichwortverzeichnis sowie erwähnte Merkblätter sind verlinkt. l Aktuelle Wegleitungen zu allen Steuerarten finden Sie unter www.taxme.ch > Steuererklärung > Publikationen l
> Wegleitungen Aktuelle Merkblätter: www.taxme.ch > Steuererklärung > Publikationen > Merkblätter Eingabefrist verlängern Die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung ist auf dem Brief vermerkt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein oder beantragen Sie frühzeitig eine Fristverlängerung. So ersparen Sie sich die 60 Franken Mahngebühr. Online­Fristverlängerungen mit Einreichetermin bis 15. September sind kostenlos, bis 15. November bezahlen Sie 10 Franken. www.taxme.ch > Frist / Fristverlängerung natürliche Personen Nur verlangte Belege einreichen Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, dann sind die von uns benötigten Belege auf dem Zusatzblatt zur Freigabequittung aufgeführt. Sollten wir für die Veranlagung zusätzliche Informationen brauchen, verlangen wir diese bei Ihnen nach. Bitte bewahren Sie deshalb sämtliche Unterlagen auf, bis Ihre Veranlagung rechtskräftig ist. Wer erhält Formulare? Benutzen Sie TaxMe­Online, dann erhalten Sie keine Formulare. Wiederkehrende Angaben sind im Programm bereits vorerfasst. Haben Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit TaxMe­Offline oder Dr. Tax (Programm eines privaten Anbieters) ausgefüllt und Kinder, Liegenschaften oder Beteiligungen (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft etc.) deklariert? Dann sind zur Steuererklärung wiederum dieselben Formulare dabei mit entsprechenden Einträgen. Die übrigen Formulare enthalten keine persönlichen Angaben, deshalb schicken wir Ihnen diese nicht zu. > Mehr zu den Formularen für die Einkommens­ und Vermögenssteuern Am einfachsten füllen Sie Ihre Steuererklärung mit TaxMe­Online aus, ohne Softwareinstallation, so wie mehr als die Hälfte aller Berner Steuerpflichtigen. Das funktioniert übrigens auch für selbstständig Erwerbstätige und Landwirte sowie für juristische Personen und Vereine. Auf Ihrem Brief zur Steuererklärung finden Sie ZPV­Nummer, Fall­Nummer und den persönlichen ID­Code. Damit melden Sie sich an auf www.taxme.ch. > TaxMe­Online natürliche Personen > TaxMe­Online juristische Personen Hilfe beim Online­Ausfüllen > Demoversion, wenn Sie TaxMe­Online ausprobieren möchten. > Leitfaden «Steuererklärung online ausfüllen leicht gemacht». Nutzen Sie die kurzen Videos, die Ihnen die verschiedenen Themenbereiche von TaxMe­Online Schritt für Schritt erklären. www.taxme.ch > TaxMe­Online Tour Am Computer ausfüllen – ohne Internet Bei TaxMe­Offline sind Sie während dem Erfassen der Steuererklärung nicht mit dem Internet verbunden. Laden Sie vor dem Ausfüllen die aktuelle Software von www.taxme.ch lokal auf Ihren Computer. Dann Steuererklärung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Adresse senden, die auf dem Brief zur Steuererklärung steht. www.taxme.ch > TaxMe­Offline TaxMe­Offline installieren und Daten aus dem Vorjahr importieren: > So funktioniert's Die Symbole beim Ausfüllen mit TaxMe­Online und TaxMe­Offline Steuererklärung 2015: Hilfreich zu wissen > Alle Abzüge 2015 auf einen Klick Beiträge an Säule 3a Im 2015 durften höhere Beiträge an die Säule 3a geleistet werden. Bei Steuerpflichtigen mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) lag der Maximalbeitrag bei CHF 6 768.–. Steuerpflichtige ohne 2. Säule durften bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber CHF 33 840.–. Übrigens: Die Maximalbeiträge an die steuerbegünstigte Säule 3a bleiben im 2016 gleich. www.be.ch/steuern > Ratgeber > Lebenssituationen > Vorsorge Teilweise höhere Eigenmietwerte Wer ein Eigenheim selber bewohnt, muss in 143 Gemeinden im Kanton Bern einen höheren Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dies aufgrund einer generellen Mietwertanpassung. Den neuen Eigenmietwert haben wir den betroffenen Personen im Juni 2015 mitgeteilt. Die (neuen) Eigenmietwerte sind in der Steuererklärung bereits erfasst. www.be.ch/steuern > Steuererklärung > Eigenmietwert > Mietwertanpassung 2015 Die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Mietwertanpassung 2015 haben wir in einem «info» zusammengefasst. Liegenschaftskosten abziehen Besitzen Sie eine Liegenschaft? Alle wichtigen Informationen zu den steuerlich abziehbaren Liegenschaftskosten und den ausführlichen Ausscheidungskatalog finden Sie im Merkblatt 5 «Liegenschaftskosten». Reicht Ihnen die Kurzübersicht? Haben Sie gespendet? Spenden an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sind steuerlich abziehbar. Dies jedoch nur, wenn die Institutionen im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützige Zwecke steuerbefreit sind oder wenn es sich um Spenden an Bund, Kanton oder Gemeinden handelt. Geben Sie jede Spende einzeln und detailliert in der Steuererklärung an. Maximal 20 Prozent des Reineinkommens sind abziehbar. TaxInfo > Vergabungen Steuerfragen? Steuerantworten! Viele Steuerfragen beantworten wir Ihnen auf www.taxme.ch und www.be.ch/steuern. So funktioniert die Onlinesuche. Im TaxInfo, der Steuerpraxis des Kantons Bern, finden Sie vertiefte Informationen zu Steuerthemen aller Art. Die Steuerverwaltung bei der Berner Kantonalbank BEKB Spezialisten der Steuerverwaltung des Kantons Bern sind für Sie da, vom Dienstag bis Freitag, 1. bis 4. März 2016, jeweils von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Begegnungszentrum der BEKB am Bundesplatz 8 in Bern. Sie beantworten Fragen zur Steuererklärung und geben Tipps zum Ausfüllen mit TaxMe­Online und TaxMe­Offline. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! E­Government und Steuern Mit BE­Login, dem E­Government­Portal des Kantons Bern, nutzen Sie nach dem Registrieren mit einem einzigen persönlichen Login zusätzliche praktische Steuerdienste: Online­Ausfüllen der Steuererklärung schon ab Anfang Januar möglich (Sie müssen nicht mehr auf den Brief warten) l Überblick in Ihr eigenes Steuerdossier mit persönlicher Veranlagung und Rechnungen l Einzahlungsscheine bestellen l Übersicht Ihrer Vorauszahlungen inkl. Stand Vorauszahlungskonto l Online­Einreichen von Belegen oder einer Einsprache l Steuererklärung Dritter online ausfüllen und verwalten Weitere Infos und Registrierung: www.taxme.ch > BE­Login l
Alle elektronischen Dienste auf einen Blick, welche Dienstleistung Sie wofür einsetzen können. Rund ums Thema Steuern Straflose Selbstanzeige Haben Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung in der Vergangenheit Einkommen, ein Bankkonto oder andere Vermögenswerte nicht oder nur teilweise angegeben? Dann können Sie eine straflose Selbstanzeige machen. > Die Infos dazu: www.be.ch/steuern > Steuererklärung > Straflose Selbstanzeige Unveränderter Zins für Vorauszahlungen Zahlen Sie als natürliche Person die Kantons­ und Gemeindesteuern im Voraus – mit dem separaten Einzahlungsschein? Sie erhalten auch im 2016 0,25 Prozent für Ihre verzinslichen Vorauszahlungen. > Alles zu den verzinslichen Vorauszahlungen Arbeitgeber: Lohnausweise 2015 jetzt einreichen Sind Sie Arbeitgeber/in und beschäftigen Sie Mitarbeitende? Bitte reichen Sie die Lohnausweise 2015 bis spätestens am 29. Januar 2016 bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ein. > Mehr zu Lohnausweise einreichen Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern Redaktion: Yvonne v. Kauffungen (Leiterin Kommunikation) > Archiv Kontakt Steuerverwaltung des Kantons Bern (Kommunikation) Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern Telefon +41 31 633 60 01 (Mo­Fr 8­12h / 13­17h) > [email protected] > www.be.ch/steuern, www.taxme.ch > Newsletter abmelden > Profil (Mailadresse) bearbeiten Steuerverwaltung des Kantons Bern © 2016