Ex-ante-Bewertung des Eigenkapitalfonds „Hessen Kapital III“ Auftraggeber HA Hessen Agentur GmbH Konradinerallee 9 65189 Wiesbaden Ansprechpartner Ralph Rautenberg Goethestraße 85 10623 Berlin Tel.: 030 520059 258 Mitarbeiter Lukas Nögel Berlin, 07.12.2015 Die vorliegende Studie wurde mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Das Unternehmen im Überblick Geschäftsführer Christian Böllhoff Präsident des Verwaltungsrates Gunter Blickle Handelsregisternummer Berlin HRB 87447 B Rechtsform Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht Gründungsjahr 1959 Tätigkeit Die Prognos AG berät europaweit Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Auf Basis neutraler Analysen und fundierter Prognosen entwickeln wir praxisnahe Entscheidungsgrundlagen und Zukunftsstrategien für Unternehmen, öffentliche Auftraggeber sowie internationale Organisationen. Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch Hauptsitz Prognos AG Henric Petri-Str. 9 4010 Basel | Schweiz Telefon +41 61 3273-310 Telefax +41 61 3273-300 Weitere Standorte Prognos AG Goethestr. 85 10623 Berlin | Deutschland Telefon +49 30 520059-210 Telefax +49 30 520059-201 Prognos AG Domshof 21 28195 Bremen | Deutschland Telefon +49 421 517046-510 Telefax +49 421 517046-528 Prognos AG Science 14 Atrium; Rue de la Science 14b 1040 Brüssel | Belgien Telefon +32 2808-7209 Telefax +32 2808-8464 Prognos AG Schwanenmarkt 21 40213 Düsseldorf | Deutschland Telefon +49 211 91316-110 Telefax +49 211 91316-141 Prognos AG Schnewlinstr. 6 79098 Freiburg | Deutschland Telefon +49 761 7661164-810 Telefax +49 761 7661164-820 Prognos AG Nymphenburger Str. 14 80335 München | Deutschland Telefon +49 89 9541586-710 Telefax +49 89 9541586-719 Prognos AG Rotebühlplatz 9 70178 Stuttgart | Deutschland Telefon +49 711 3209-610 Telefax +49 711 3209-609 Internet [email protected] www.prognos.com Inhalt 1 Hintergrund 1 2 Aufgabenstellung und Forschungsfrage 2 3 Ergebnisse der Ex-Ante-Bewertung 4 3.1 Analyse der Marktschwäche, suboptimalen Investitionssituation und Investitionsanforderungen (Ziffer a) 3.1.1 3.2 3.3 4 Untersuchungsgegenstand, Leitfragen, Methodik und Informationsquellen 4 3.1.2 Angebotsseite 7 3.1.3 Nachfrageseite 21 3.1.4 Schlussfolgerungen hinsichtlich der Bewertung der Marktschwäche bzw. suboptimalen Investitionssituation 24 Bewertung des Mehrwerts (Ziffer b) 28 3.2.1 Methodisches Konzept 28 3.2.2 Additionalität des HK III 30 3.2.3 Kohärenz des HK III 34 3.2.4 Verhältnismäßigkeit des HK III 35 3.2.5 Zwischenfazit: Mehrwert HK III 36 Bewertung der Hebeleffekte: Schätzung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel (Ziffer c) 36 3.3.1 Methodisches Konzept 36 3.3.2 Unmittelbare Hebeleffekte des HK I 37 3.3.3 Plausibilitätsprüfung der Hebeleffekte des HK I 39 3.3.4 Zwischenfazit: Erwartbare Hebeleffekte des HK III 41 3.4 Bewertung der Erfahrungen (Ziffer d) 42 3.5 Bewertung der vorgeschlagenen Investitionsstrategie (Ziffer e) 43 3.6 Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse (Ziffer f) 47 3.7 Bestimmungen zur Überprüfung und Aktualisierung (Ziffer g) 51 4 Checkliste zur Durchführung der Ex-ante-Bewertung 54 5 Literaturverzeichnis 56 I Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Inhalte und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung nach EU-KOM (Art. 37.2) 2 Abbildung 2: Realisierte und geplante Investitionsphasen und -volumina (in Mio. EUR), über die mit Hilfe von EFRE-Mitteln Beteiligungskapital in Hessen bereitgestellt wird 4 Abbildung 3: Merkmale des HK und HK III im Vergleich 5 Abbildung 4: Leitfragen der Untersuchung 6 Abbildung 5: Finanzierungsphasen und -anlässe für Beteiligungskapital und Einordnung des HK III 8 Abbildung 6: Akteure in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung in Hessen 9 Abbildung 7: Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft in Hessen 12 Abbildung 8: Abgrenzungsmerkmale des HK III gegenüber weiteren Marktakteuren in Hessen 16 Abbildung 9: Venture-Capital Investitionen im Verhältnis zum BIP in Europa 2013 18 Abbildung 10: Entwicklung der realisierten Venture-Capital und Growth Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Deutschland nach Phasen 19 Abbildung 11: Realisierte Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Hessen nach Phasen 20 Abbildung 12:Venture-Capital-Investitionen in Deutschland - Anteil von Hessen am Gesamtmarkt sowie Vergleich mit der Wirtschaftskraft 21 Abbildung 13: Entwicklung der Ausschöpfung des HK I 22 Abbildung 14: Abschätzung der Anzahl der Finanzierungsanfragen nach Beteiligungskapital in der Gründungs- und Wachstumsphase 23 Abbildung 15: Finanzierungsanfragen an die BM H im Zeitverlauf 24 Abbildung 16: Verhältnis von Finanzierungsanfragen zu Finanzierungszusagen für ausgewählte Finanzierungsinstrumente bzw. Akteure 26 Abbildung 17: Ablehnungsgründe (Anteil Nennungen) für Investitionen in Seed Phase auf Seiten privater Beteiligungskapitalgeber im VC-Markt 27 Abbildung 18: Dimensionen der Additionalität 29 Abbildung 19: Berechnungsansatz Hebeleffekt 37 Abbildung 20: Hebeleffekte des HK I nach Berechnungskonzept des Europäischen Rechnungshofes 38 II Abbildung 21: Beispiele für Hebelwirkungen anderer durch den Rechnungshof geprüfter Beteiligungsfonds in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung 40 Abbildung 22: Geplante Akteursstruktur und Zusammensetzung des Fondskapitals des HK III 44 Abbildung 23: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 1 48 Abbildung 24: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 2 49 Abbildung 25: Gremien und Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung der Ex-anteBewertung 52 III 1 Hintergrund Das Land Hessen plant in der kommenden EFRE Förderperiode die wirtschaftliche Entwicklung im Land mit 481,4 Mio. EUR zu fördern. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz des Eigenkapitalfonds Hessen Kapital III (HK III) mit einem Volumen von 33,5 Mio. EUR geplant. Die europäischen ESI-Fonds können solche Finanzinstrumente im Rahmen Operationeller Programme unterstützen, um zum Erreichen festgelegter Ziele beizutragen. Finanzinstrumente dürfen zur Unterstützung von Investitionen in jenen Unternehmen eingesetzt werden, von denen erwartet wird, dass sie finanziell lebensfähig sind, aber an den Finanzmärkten keine ausreichenden Mittel mobilisieren können. Bei der Anwendung der Finanzinstrumente müssen die Verwaltungsbehörde, die Fonds und die einsetzenden Stellen dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen Recht – insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen und öffentliches Beschaffungswesen – genügen. Die Verwendung von Finanzinstrumenten in den ESI-Fonds setzt eine Ex-ante-Bewertung voraus, in der Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen nachgewiesen sowie die jeweiligen Investitionsbedürfnisse, eine mögliche Beteiligung der Privatwirtschaft und der sich daraus ergebende Mehrwert des einzusetzenden Finanzierungsinstruments ermittelt wurden. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des von der EU KOM im März 2014 zur Verfügung gestellten Methodenpapiers zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten.1 Im Anhang dieses Berichtes wird im Rahmen einer Checkliste aufgezeigt, an welcher Stelle dieses Berichtes die jeweiligen Bewertungsfragen beantwortet wurden. Der HK III soll der Nachfolgefonds für den auslaufenden Fonds Hessen Kapital I (HK I) sein, welcher in der Förderperiode 20072013 ebenfalls mit Hilfe von EFRE-Mitteln angeboten wurde. Der HK III wendet sich an den gesamten hessischen Mittelstand einschließlich der technologieorientierten Gründerszene inner- und außerhalb der Hochschulen. 1 European Commission / European Investment Bank (2014a): Ex-ante assessment methodology for financial instruments in the 2014-2020 programming period. General methodology covering all thematic objectives. Volume I, Brussels. 1 2 Aufgabenstellung und Forschungsfrage Die von der Europäischen Kommission (EU-KOM) vorgeschlagenen zentralen Inhalte und Fragestellungen der Ex-ante-Bewertung sind in Artikel 37 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (insbesondere Absatz 2, Tiret a bis g) geregelt. Abbildung 1: Inhalte und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung nach EU-KOM (Art. 37.2) a) Marktschwächen, suboptimale Investitionssituationen und Investitionsanforderungen g) Bestimmungen zur Überprüfung und Aktualisierung b) Mehrwert des Finanzinstruments f) Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse c) Bewertung der Hebeleffekte (zusätzliche öffentliche und private Mittel) e) Bewertung der vorgeschlagenen Investitionsstrategie d) Bewertung der Erfahrungen Darstellung: Prognos AG, 2015 Dem Kern nach ist es Aufgabe der Ex-ante-Bewertung zu analysieren, ob in Hessen eine Marktschwäche oder eine suboptimale Investitionssituation für das geplante Finanzinstrument vorliegt. Die Forschungshypothese, die es in der durchzuführenden Analyse zu belegen oder zu verwerfen gilt, lautet deshalb: „Für die Zielgruppen in Hessen besteht für die geplanten Finanzprodukte eine Marktschwäche oder eine suboptimale Investitionssituation.“ Der Bedarf für staatliche Interventionen bei der Finanzierung von privatwirtschaftlichen Aktivitäten wird generell aus dem eingeschränkten und volkswirtschaftlich nicht optimalen Zugang von Unternehmen zu Fremd- oder Beteiligungskapital abgeleitet. Das Marktversagen ergibt sich aus einer volkswirtschaftlich und in Bezug auf die Politikziele suboptimalen Investitionssituation, bei der weniger Investitionen realisiert werden als es volkswirtschaftlich wünschenswert wäre. Eine etwaige Marktschwäche wird an der Ausgestaltung der konkreten Förderprodukte in Relation zu den vorhandenen Angeboten 2 am Markt und vom Nutzungsverhalten der Zielgruppen eingeschätzt. Dies bedeutet: Sind in Hessen für die Zielgruppe am Markt keine ausreichenden Angebote existent, ist von einer Marktschwäche auszugehen. Sind vergleichbare Angebote am Markt vorhanden und werden diese von der Zielgruppe in Hessen genutzt, ist von keiner Marktschwäche auszugehen. Die Marktschwäche wird demnach auch im Hinblick auf die Art der Unternehmen und der Beteiligungsnehmer eingeschätzt. Wodurch unterscheiden sich die Beteiligungsnehmer der Förderprodukte von denen des privaten Kapitalmarktes? Die zu beschreibende suboptimale Investitionssituation ist dann gegeben, wenn für die Zielgruppe und den Verwendungszweck kein ausreichendes Finanzierungsangebot am privaten Kapitalmarkt vorhanden ist, so dass prinzipiell geplante Investitionen nicht von den Unternehmen getätigt werden. Suboptimale Investitionssituationen können anhand von Branchen, Unternehmensgrößen, Wachstumsphasen, Investitionstypen bzw. Verwendungszwecken oder auch anhand von Kombinationen dieser Merkmale festgemacht werden. Werden am Markt kleine Unternehmen, junge Unternehmen, technologieorientierte Unternehmen oder innovative Gründungen benachteiligt? Hier wird die Frage gestellt, ob durch die geplanten öffentlichen Finanzprodukte eine volkswirtschaftlich bessere Investitionssituation erzeugt werden könnte. Neben der Beantwortung der Frage, ob eine Marktschwäche vorliegt, ist deren Umfang von zentraler Bedeutung für die Planung des öffentlichen Produktangebotes. Aus Annäherungen über den Umfang der Marktschwäche kann das am Markt platzierbare Volumen eingeschätzt werden. 3 3 Ergebnisse der Ex-Ante-Bewertung Die Ex-ante-Bewertung der Finanzinstrumente umfasst gemäß der gemeinsamen Verordnung der Europäischen Kommission sieben Bestandteile. Die Bewertung erfolgt dabei in einer Abfolge der Ziffern a bis g. Die Bewertungsergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden nachfolgend im Detail dargestellt. 3.1 Analyse der Marktschwäche, suboptimalen Investitionssituation und Investitionsanforderungen (Ziffer a) Ziffer a) des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung definiert den Kernbestandteil der Bewertung, nämlich die Analyse der Marktschwächen bzw. der suboptimalen Investitionssituationen sowie Investitionsanforderungen für Politikbereiche und thematische Ziele oder Investitionsprioritäten, die im Hinblick auf einen Beitrag zur Strategie und den Ergebnissen der einschlägigen Programme behandelt und mit den Finanzinstrumenten unterstützt werden sollen. 3.1.1 Untersuchungsgegenstand, Leitfragen, Methodik und Informationsquellen Mit dem HK III soll in der aktuellen EFRE Förderperiode an die Erfahrungen mit EFRE geförderten Beteiligungsinstrumenten der letzten Periode angeknüpft werden. So wurden in der letzten Förderperiode sowohl der Fonds Hessen Kapital I als auch der Mittelhessenfonds mit EFRE Mitteln unter dem Management der BM H umgesetzt. Der HK III ist dabei als Nachfolgefonds des HK I geplant. Abbildung 2: Realisierte und geplante Investitionsphasen und -volumina (in Mio. EUR), über die mit Hilfe von EFRE-Mitteln Beteiligungskapital in Hessen bereitgestellt wird EFRE-Periode 2007-2013 2007 38,5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 2008 2009 2010 2011 EFRE-Periode 2014-2020 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Hessen Kapital I Mittelhessenfonds 33,5 Mio. EUR Hessen Kapital III Darstellung: Prognos AG, 2015 Die Gegenüberstellung der Kernmerkmale von HK I und HK III in der folgenden Abbildung verdeutlicht, dass die Ausgestaltung des aktuellen und des zukünftigen Fondsproduktes vergleichbar sind. 4 2023 Abbildung 3: Merkmale des HK und HK III im Vergleich Hessen Kapital I Fondsmanagement Verwendung Hessen Kapital III BM H BeteiligungsManagementgesellschaft Hessen mbH (100%-Tochter der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) Zweck Finanzierungsalternativen zur Realisierung von Produktinnovationen und der sich anschließenden Markterschließung die Basis für den Unternehmensstart, für Innovationen und für die Expansion kleiner und mittlerer Unternehmen schaffen vorrangig in den strukturschwächeren Landesteilen Zielgruppe Finanzierungsp hasen (nach BVK) Gründungs-, Innovations- und Wachstumsphase (= Seed, Start-up, Later-Stage und Growth) Unternehmensgröße und -alter kleine und mittlere Unternehmen gemäß jeweils gültiger EU-Definition Ergänzung bei offenen Beteiligungen: weniger als 5 Jahre Bestand zum Zeitpunkt der Beihilfengewährung Jeweils ca. ein Viertel für Hochschulausgründungen und Unternehmensgründung Ca. die Hälfte für Innovation und Wachstum von KMU Branchen Volumen und Gesamt Laufzeit Fondscharakter einschließlich technologieorientierte Unternehmen Bis zu 38,5 Mio. EUR Bis zu 33,5 Mio. EUR Investitionsphase 02.10.2007 – Ende 2015 2015 - 2023 Finanzierungss truktur unabhängige Fonds-GmbH Finanzierungsf ormen Stille und offene Beteiligungen Höhe Beteiligungskapital Still: 0,2 – 1,5 Mio. EUR Still: 0,1 – 1,5 Mio. EUR Offen: In der Regel max. 0,5 Mio. EUR Offen: 0,1 – 0,8 Mio. EUR 80 Bewilligungen von denen 58 bereits ausgereicht wurden In Planung Realisierungs Per stand 20.07.2014 50% Haushaltsmittel des Landes Hessen und 50% EFRE-Mittel Stille und offene Beteiligungen ggf. auch Nachrangdarlehen Volumen: 31,8 Mio. EUR Ca. 0,5 Mio. EUR durchschnittliche Beteiligungshöhe Darstellung: Prognos AG 2015, Basis: Angaben der BM H und des HMWEVL Die grundsätzliche Ausrichtung des HK III orientiert sich sehr stark am direkten Vorgängerfonds, dem HK I. Somit können die in der letzten Förderperiode aufgebauten Erfahrungen auch in der kommenden Förderperiode nutzbar gemacht werden. Auch das Gesamtvolumen bleibt auf einem ähnlichen Niveau. Die Details der Investitionsstrategie und deren Bewertung werden in Kapitel 3.5 noch genauer dargestellt. Für die Beantwortung der Frage, inwiefern in Hessen eine Marktschwäche bzw. suboptimale Investitionssituation konkret für dieses 5 Finanzierungsinstrument und die adressierte Zielgruppe besteht, gilt es folgende Leitfragen zu klären: Abbildung 4: Leitfragen der Untersuchung Angebot Nachfrage Welche Anbieter sind am Beteiligungsmarkt in Hessen aktiv? Wie hoch ist die Nachfrage nach Beteiligungskapital in Hessen? Welche Rolle nehmen erwerbswirtschaftliche Kapitalanbieter ein? Welche Zielgruppen und Finanzierungszwecke adressieren diese Anbieter mit ihrem Angebot? Wie hoch ist die Nachfrage nach durch bestehende Fonds bereitgestelltes Kapital? Wird das zur Verfügung gestellte Volumen ausgeschöpft? Wie ordnen sich die Angebote öffentlicher Anbieter ein? Welche Investitionsvolumina werden getätigt? In welchem Verhältnis stehen Nachfrage und Angebot? Gibt es eine Angebotslücke? Wie hoch ist die Angebotslücke? Was hält erwerbswirtschaftliche Kapitalanbieter davon ab, im Markt zu agieren? Welche Entwicklungen auf Angebots- und Nachfrageseite sind im Zeitverlauf erkennbar? Ist zu erwarten, dass sich die Angebotslücke schließt bzw. weiter öffnet? Wie ordnen sich die geplanten Fonds in das bestehende Produktportfolio am Beteiligungsmarkt ein? Welche Dinge werden fortgeführt bzw. nicht fortgeführt? Ist das definierte Nachfragepotenzial des geplanten Fondsvolumens realistisch? Schlussfolgerungen zur Ableitung der Marktschwäche bzw. suboptimalen Investitionssituation Darstellung: Prognos AG 2015 Da mit dem geplanten Fonds Hessen Kapital III v.a. die Aktivitäten des Hessen Kapital I fortgeführt werden sollen, orientiert sich die Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Dimensionen Angebot und Nachfrage im Folgenden (retrospektiv) sehr stark an der Marktposition des Fonds Hessen Kapital I (= Methodik). Zur Beantwortung der genannten Fragen kommen im Wesentlichen drei Arten von Informationsquellen zum Tragen: öffentlich zugängliche Statistiken, die das Marktgeschehen auf Bundes- und Landesebene beschreiben, Statistiken, die das Fördergeschehen der im Fokus stehenden Fonds beschreiben sowie 6 Interviews mit relevanten Stakeholdern (z.B. Fondsmanager, den zentralen Marktakteuren (staatlich, privat sowie dem Branchenverband)). Diese Aufzählung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass sich die Antworten zu den oben gestellten Fragen nicht durchweg im Detail, d.h. auf Ebene des Betrachtungsgegenstandes (= Land Hessen), finden lassen werden, sondern teilweise auf übergeordnete Entwicklungen (z.B. Deutschland) referenziert werden müssen. 3.1.2 Angebotsseite Zur Einordnung bestehender und geplanter Finanzierungsinstrumente (die EFRE-Mittel einsetzen) in das gesamte, am Markt für Beteiligungskapital verfügbare Produktportfolio bietet sich eine Differenzierung nach Verwendungszwecken an. Sowohl der Grad der Ausdifferenzierung dieser Phasen als auch die Zuordnung von Akteuren bzw. Instrumenten („Finanzierungsquellen“) zu diesen Phasen wird in der Literatur bzw. von den Marktakteuren unterschiedlich gehandhabt. Diese Studie orientiert sich im Folgenden an der Definition des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) und stellt damit auch eine Anschlussfähigkeit an Sekundärstatistiken, die den deutschen Markt bzw. andere europäische Märkte beschreiben, sicher. Der HK III dient dem Zweck, Unternehmen in der Gründungs-, Innovations- und Wachstumsphase Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf die Phaseneinteilung nach dem BVK bedeutet dies, dass der Fonds der Seed, Start-up, Later-Stage und Growth Phase zuzuordnen ist. Dabei sollen rund die Hälfte der Mittel für die Gründungsphase und die andere Hälfte für die Wachstumsphase aufgewendet werden (siehe auch Kapitel 3.6) 7 Abbildung 5: Finanzierungsphasen und -anlässe für Beteiligungskapital und Einordnung des HK III Phaseneinteilung nach BVK (Expansion) Seed Start-up Later Stage Growth Replacement/ Turnaround Buy-Out Early-Stage Venture Capital (VC) Finanzierungsanlässe Gründungsphase Grundlagen Konzeptentwicklung Marktanalysen Produktentwicklung (F&E) Finanzierungsfrequenz Produktionsreife Gründung Entwicklung bis Serienreife (F&E) Wachstumsphase Produktion und Markteinführung Markterweiterung Marktdurchdringung Reifephase (Sonderanlässe) Krise Exit Sanierung Börsengang Restrukturierung MBO / MBI Nachfolge Management buy in (MBI) / buy out (MBO) • Finanzierung über mehrere Runden • mehr oder weniger einmalige (Minderheits-) Beteiligungen Hessen Kapital III Darstellung: Prognos AG 2015, in Anlehnung an BVK und Zademach & Baumeister (2013) Zur Finanzierung in der Frühphase können Unternehmen auch auf Darlehen zurückgreifen. Hier besteht eine Reihe von Angeboten seitens der (öffentlichen und privaten) Banken. Insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auf Bundesebene eine Reihe von Programmen (z.B. „ERP-Kapital für Gründung“, „ERPStartgeld“) an, über die zinsvergünstigte Darlehen für Unternehmen in der Gründungsphase bereitgestellt werden. Für die hier im Fokus stehende Zielgruppe spielen Darlehensprogramme in diesen Phasen aufgrund stark begrenzter bzw. fehlender Sicherheiten/ Kapitaldienstfähigkeit und gleichzeitig hohem Risiko keine nennenswerte Rolle. Im Folgenden wird die Abgrenzung HK III zu den bestehenden Akteuren im Beteiligungsmarkt in Hessen jeweils dargestellt. Abbildung 6 bietet hierbei einen ersten Überblick über relevante Marktakteure, unterteilt nach Finanzierungsphasen und der Höhe der üblichen Finanzierungsvolumina. 8 Abbildung 6: Akteure in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung in Hessen übliche Finanzierungsvolumen pro Vorhaben hoch Privatwirtschaftliche Beteiligungskapitalgesellschaften Gründer- und Technologiefonds High-Tech Gründerfonds ERP-Startfonds (KfW) Hessen Kapital II MB G Hessen Kapital I + III niedrig TFH Technologie-Finanzierungsfonds Hessen GmbH (TFH III) ERP-Beteiligungsprogramm (KfW / MBG) Business Angels Seed Start-up Later Stage Growth Finanzierungsphase Darstellung: Prognos AG 2015 Ein zentraler Akteur auf Bundesebene ist der HightechGründerfonds (HTGF). Diesem kommt deutschlandweit bei der Finanzierung von innovativen High-Tech Unternehmen in der Seed-Phase eine zentrale Bedeutung zu, wobei die zu finanzierenden Unternehmen nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Seit 2005 aktiv, werden – bezogen auf die Anzahl – ca. 50% aller Beteiligungen in diesem Bereich durch den HTGF gestemmt.2 Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen seit 2005 auf 576 Mio. Euro.3 Es werden bis zu 2 Mio. EUR pro Unternehmen investiert, wovon bis zu 0,5 Mio. EUR in der Seed-Runde realisiert werden (offene Beteiligungen und hybride Mittel). Die durchschnittliche Haltedauer liegt insgesamt bei 5-7 Jahren. Der Schwerpunkt der Investitionen des HTGF liegt auf den Bereichen Software („Software as a Service“, Applikationssoftware, Industrielle Software), Medizintechnik und Maschinenbau/Automatisierung. Von den deutschlandweit seit Bestehen insgesamt knapp 3.800 Anfragen stammen 6,8 % aus Hessen. Damit liegt Hessen hinter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg auf dem fünften Platz. In Bezug auf die Zusagen des HTGF entfallen 2 Die Beteiligungskonditionen des HTGF legen fest, dass in der Gründungsfinanzierung (Seed Phase) bis zu 0,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden, optional bis zu weiteren 1,5 Mio. EUR bei Folgerunden. Als Standardkondition steht zudem die Übernahme von 15 % der Unternehmensanteile (pauschal, ohne Unternehmensbewertung) plus ein Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt und Wandlungsrecht (als Verwässerungsschutz). 3 Bestehend aus 272 des HTGF I + 304 Mio. EUR des HTGF II. Stand 09/2015. 9 5,1 % auf Hessen und somit in Relation zu den Anfragen ein geringerer Anteil. Momentan befinden sich 18 hessische Unternehmen im Portfolio des Fonds, 11 davon sind noch aktiv. Die Branchen sind hierbei vorrangig IKT und Maschinenbau. Das Investitionsvolumen in Hessen beläuft sich hierbei auf ca. 10 Mio. EUR HTGF (I & II) plus ca. 50 Mio. EUR externes Kapital. Der zweite wichtige, auf Bundesebene aktive öffentliche Kapitalgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet aus dem bundesweit verfügbaren ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungen für Beteiligungskapitalgeber an und stellt über ihre Programme Fremdkapital in Form von Darlehen bereit. Klassisches Risikokapital in der Seed und Start-up Phase wird durch den ERP-Startfonds investiert. Dieser investiert schwerpunktmäßig in die Technologiefelder Software, Biotechnologie, Medizintechnik sowie Elektronik und Kommunikation. Die maximale Förderhöhe liegt insgesamt bei 5 Mio. EUR und pro Runde bei 2,5 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen des ERP-Startfonds lag im Zeitraum 2010-2015 (1. Halbjahr) bei knapp 311 Mio. EUR, bei 788 Beteiligungsfällen. In Hessen wurde im gleichen Zeitraum mit 10 Mio. EUR gemessen an der Einwohnerzahl deutlich unterproportional investiert.4 Aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung, welches Unternehmen im Alter von bis zu zwei Jahren in der Start-up Phase finanziert (Darlehen, keine klassische Seed Investitionen i.e.S.), flossen in den 18 Monaten zwischen Jahresbeginn 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 9 Mio. EUR in die hessischen Unternehmen. Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag in 2014 (Zusagen) in Hessen bei ca. 170.000 EUR.5 Insofern liegt hier eine Abgrenzung sowohl in Bezug auf die Finanzierungsart als auch in Bezug auf die durchschnittliche Höhe vor. Seit dem 01.03.2013 hat die KfW zudem ein Beteiligungskapitalprogramm Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) für etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Dieses Programm ist fokussiert auf die Spätphasenfinanzierungen (Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Beteiligung mindestens 10 Jahre am Markt aktiv sein) und adressiert somit einen anderen Markt als der HK III. Darüber hinaus wird auf Bundesebene das EXIST Programm (Gründerstipendien und Forschungstransfer) angeboten. Dieses ESF-Bundesprogramm ist als reines Zuschussprogramm konzi4 KfW Förderreports 2009 - 06/2015 Da in den genannten Quellen aus datenschutzrechtlichen Gründen die genaue Anzahl der Beteiligungsfälle erst ab einer Mindestzahl von 10 Fällen pro Jahr ausgewiesen wird und diese Anzahl in Hessen in den Jahren 2011-06/2015 unterschritten wird, sind zur genauen Anzahl der Beteiligungsfälle des ERP-Startfonds in Hessen keine Aussagen möglich. 5 KfW Förderreport 06/2015. 10 piert. Somit sind Berührungspunkte zur vom HK III adressierten Zielgruppe zwar vorhanden, hierbei entstehen aber keine Konkurrenzsituationen, sondern vielmehr Synergieeffekte: Der Zuschuss stärkt die Rolle der Gründer im Unternehmen aufgrund des Eigenkapitalcharakters gegenüber den externen VC-Gebern und ergänzt somit den HK III in seiner Rolle als Beteiligungskapitalgeber. Die derzeitige Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft in Hessen ist in Abbildung 7 dargestellt. Die Förderung mit Eigenkapital im Rahmen der Wirtschaftsförderung wird nicht unmittelbar von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Bank (WI Bank) wahrgenommen, sondern von der BM H Beteiligungsmanagementgesellschaft mbH (BM H), welche als Tochterunternehmen der WI Bank in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist. Die BM H ist seit mehr als 40 Jahren in Hessen am Markt aktiv und investiert nach eigenen Angaben momentan über alle Fonds hinweg ca. 80 Mio. EUR in ca. 200 hessische Unternehmen (Stand 2015). Die Bündelung des öffentlichen Beteiligungsgeschäftes mit Geschäftsbesorgung durch eine Managementgesellschaft unter dem Dach der Wirtschaftsförderung hat bundesweit eine gewisse Einzigartigkeit und führt nach eigenen Angaben zu positiven Synergieeffekten und Produktivitätsgewinnen. Generell wird bei der Ausgestaltung des Angebots darauf geachtet, dass sich die einzelnen Beteiligungsfonds in ihrer Ausrichtung ergänzen und Unternehmensfinanzierungen insbesondere auch in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor organisiert werden. Dabei arbeitet sie zusammen mit Partnern aus dem Gesellschafterkreis der Fonds (Helaba, DZ BANK AG, Bankenverband Hessen e.V., Handwerkskammern, Industrie- u. Handelskammern, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.), der Wirtschaftsförderung sowie mit Akteuren aus dem privaten Consultingmarkt. 11 Abbildung 7: Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft in Hessen Darstellung: Prognos AG (2015) auf Basis von Angaben der BM H und des HMWEVL Die Technologiefinanzierungsfonds TF H I+II, der Regionalfonds Mittelhessen, der Mittelhessenfonds und das Hessen Invest Beteiligungsprogramm sind mittlerweile ausinvestiert und damit nicht mehr am Markt aktiv. Hinsichtlich der Marktbetrachtung für den HK III sind diese Angebote damit nicht mehr relevant. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) stellt seit 40 Jahren dem hessischen Mittelstand Eigenkapital zur Verfügung. Über die verschiedenen Beteiligungsprogramme (Wachstumsbeteiligung, Innovationsbeteiligung, Handwerksbeteiligung, Kombi-Programm und MikromezzanineProgramm) stellt sie Eigenkapital ausschließlich in Form von stillen Beteiligungen zwischen 5.000 und 1,5 Mio. EUR zur Verfügung, vornehmlich in der Expansionsphase der Unternehmensentwicklung. Während für klassische Venture Capital-Gesellschaften ein hohes Wachstumspotenzial und eine Exit-Perspektive im Mittelpunkt der Beteiligungsstrategie steht, sieht die MBG H ihr Ziel in der wirtschaftsfördernden Unterstützung der hessischen Unternehmen. Sie wendet sich primär an Unternehmen, die aufgrund geringerer Renditeaussichten für klassische VCs weniger interessant sind und die ihre Eigenständigkeit durch den im Rahmen der stillen Beteiligung nicht notwendigen Verkauf von Geschäftsanteilen erhalten möchten. 12 Nach eigenen Angaben weisen die Angebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG H) und Hessen Kapital I (und somit auch HK III) zum Teil Schnittmengen im Bereich der stillen Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen auf. Grundsätzlich ist geplant, in der ersten Phase der Antragsbearbeitung und Beratung des zukünftigen Beteiligungsnehmers auf eine Eignung der MBG H-Programme zu achten. Die zur Risikostruktur der MBG H passenden Beteiligungsfälle sollen vorrangig auch dort bearbeitet werden, d.h. den Antragstellern eine Antragstellung bei der MBG H empfohlen werden. Das wesentliche Abgrenzungskriterium zum HK III besteht in der unterschiedlich definierten Größenmerkmalen, diese sind bei der MBG H weiter gefasst (Beschäftigtenzahl und Umsatz). Hessen Kapital ist ein Finanzierungsangebot des Landes Hessen an den hessischen Mittelstand zur Stärkung der Eigenkapitalbasis in den Unternehmen. Die Förderung besteht in der Bereitstellung von eigenkapitalähnlichen Mitteln, vorrangig stillen Beteiligungen, aber auch offenen Beteiligungen. Insbesondere Innovations- und Wachstumsvorhaben mittelständischer Unternehmen in allen Unternehmensphasen einschließlich der Gründungsphase werden mitfinanziert. Die Kriterien des Hessen Kapital I (HK I) sind detailliert in Kapitel 3.1.1 dargestellt. Der Fonds HK I investiert i.d.R. in hessische Betriebe, die keine Möglichkeit der Finanzierung durch die MBG H erhalten bzw. von der Bürgschaftsbank Hessen nicht unterstützt werden. Da der HK I zum Ende der laufenden Förderperiode abgerechnet werden muss, fehlt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, neben jungen Unternehmen bis fünf Jahren nach ihrer Gründung mit offenen Beteiligungen auch wachsende Mittelständler nach den KMU-Kriterien mit stillem Beteiligungskapital zu versorgen. Die durchschnittliche Beteiligungshöhe der Investitionen lag hier bei 0,52 Mio. EUR (Stand August 2015). Die Hessen Kapital II GmbH (HK II) verfügt über ein Fondsvolumen von 50 Mio. EUR. Dieses wird ausgereicht an kleine und mittlere Unternehmen in Hessen mit i.d.R. weniger als 500 Beschäftigten, bis 50 Mio. EUR Umsatz (maximal 75 Mio. EUR bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung) und Unabhängigkeit von einem Großunternehmen. Finanziert werden Unternehmensstart, Entwicklungen und Innovationen, Expansion und Nachfolge. Der HK II ist dabei auf größere, die KMU-Kriterien überschreitende Unternehmen fokussiert. Die durchschnittliche Beteiligungshöhe der Investitionen lag dabei bei 1,34 Mio. EUR (Stand August 2015). Der Technologie-Finanzierungsfonds Hessen GmbH (TF H III) konzentriert sich nach Angaben des Fondsmanagements auf ausgewählte innovative und technologieorientierte Unternehmen, in der Frühphase, aber auch in der späteren Unternehmensphase. Der Marktzugang sollte bereits erfolgt sein und das Geschäftsmodell soll sich bewährt haben. Es kommt insgesamt zu einer starken Selektion der Unternehmen, auch aufgrund des geringen Fondsvo13 lumens von 12 Mio. EUR. Unterstützt werden insbesondere innovative Vorhaben von Unternehmen, unabhängig von deren Alter. Der Gründer- und Technologiefonds Hessen (GTF) ist momentan noch in Planung als ein Fonds, der eine breit angelegte Investitionsstrategie im Frühphasensegment in Form von vornehmlich offenen Beteiligungen durch Anteilserwerb verfolgt, wodurch der Marktzugang schneller und besser erreicht werden soll. Ziel ist es, private und öffentliche Kapitalgeber gemeinsam in den Fonds einzubeziehen. Grundsätzlich grenzt sich der GTF gegenüber dem HK III dadurch ab, dass im GTF primär Unternehmen in der ersten Wachstumsphase direkt nach der Ausgründung oder der Gründung mit größeren Beteiligungsbeträgen unterstützt werden sollen. Unter Ausgründung kann dabei eine Hochschul-, aber auch eine Unternehmensausgründung verstanden werden. Hinzu kommt, dass durch das große Fondsvolumen des GTF die Gründerszene in Hessen nachhaltig belebt werden soll (politisch induzierte Strategie). Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Fonds momentan in der Planung ist, ob er tatsächlich umgesetzt wird, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden, zumal der private Fondsanteil erst eingeworben werden muss. Prinzipiell sind in Hessen eine Reihe privatwirtschaftlicher Beteiligungskapitalgesellschaften in diesem Marktsegment aktiv. Gespräche mit Venture Capital Gesellschaften, Banken, Business Angels und Verbänden haben gezeigt, dass für private Kapitalgeber besondere Voraussetzungen für ein Investment erfüllt sein müssen: Private Beteiligungsgesellschaften konzentrieren ihre Aktivitäten auf vergleichsweise höhere Beteiligungsvolumina als öffentliche Anbieter. Bei zu kleinteiligen Beteiligungen sind die Transaktionskosten für diese Gesellschaften i.d.R. zu hoch. Private Beteiligungsgesellschaften konzentrieren sich vor allem auf spätere Finanzierungsphasen, insbesondere die „Growth-Phase“ und z.T. auch bereits die „Later StagePhase“. Die Gründe liegen – neben den bereits erwähnten zu hohen Transaktionskosten – bei kleinteiligen Beteiligungen im überdurchschnittlichen Betreuungsaufwand und dem deutlich höheren Ausfallrisiko in der Seed und Startup Phase. Private Beteiligungsgesellschaften haben im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Fonds eine höhere Renditeerwartung und streben insbesondere offene Beteiligungen an. Private Beteiligungsgesellschaften wählen Unternehmen mit überdurchschnittlich dynamischen Wachstumspotenzialen. 14 Private Beteiligungsgesellschaften fokussieren ihre Aktivitäten in der Mehrzahl auf ausgewählte Branchen (z.B. IKT, Internetwirtschaft) mit ausgeprägter Technologieorientierung, die ggf. einen schnellen Exit erlauben. Im besonderen Blickpunkt stehen in Deutschland die großen Verdichtungsräume. In Hessen ist hierbei vor allem der Ballungsraum Rhein-Main und hierbei insb. Frankfurt relevant, insbesondere die EFRE-Schwerpunktgebiete sind dabei durch geringeres Engagement privater Investoren gekennzeichnet. Gegenwärtig finden sich keine Anzeichen dafür, dass sich dieser Befund – ein immer vorsichtigeres Engagement privater Beteiligungskapitalgeber v.a. in der Venture Capital Phase – nicht weiter verschärft. Das Investitionsverhalten von Business Angels (BA) zeichnet sich durch relativ geringe Investitionsvolumina aus. Zudem unterstützen sie aber die Zielunternehmen in der Regel sehr intensiv. Mit dem Netzwerk Business Angels Frankfurt Rhein-Main befindet sich das größte deutsche BA Netzwerk Deutschlands in Hessen.6 Nach eigenen Angaben werden durch Akteure aus diesem Netzwerk fünf bis zehn finanzielle Engagements jährlich finanziert, die sich direkt aus den Bewerbungen von Startups ergeben. Weitere Akteure in diesem Bereich sind die BEST EXCELLENCE RheinMain Gründungsinitiative sowie der Verein „Die Wirtschaftspaten e.V.“, welcher im Dezember 2002 von hessischen Unternehmern gegründet wurde.7 In Abbildung 8 sind die wesentlichen Abgrenzungsmerkmale der relevanten Akteure in Hessen zusammengefasst. 6 Institutionelle Mitglieder des Vereins sind: FH Frankfurt am Main, Forum Kiedrich GmbH, HA Hessen Agentur GmbH, IHK Frankfurt am Main, Verein zur Förderung von Existenzgründungen e.V., Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main GmbH. 7 Mit 40 aktiven Mitgliedern des Vereins, welche ehemalige Unternehmer und Führungskräfte aus Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind. 15 Abbildung 8: Abgrenzungsmerkmale des HK III gegenüber weiteren Marktakteuren in Hessen Differenzierungsmerkmale gegenüber Hessen Kapital III Akteur Programm / Instrument BM H – BeteiligungsManagementgesellschaft Hessen mbH MBG H – Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH Wesentliches Abgrenzungskriterium besteht in der unterschiedlich definierten Größenmerkmalen, diese sind bei der MBG H weiter gefasst (Beschäftigtenzahl und Umsatz) Hessen Kapital-Fonds II Fokussiert auf größere, die KMU-Kriterien überschreitende Unternehmen Höhere durchschnittliche Beteiligungshöhen Technologie-Finanzierungsfonds (TF H III) Frühphase, aber auch in der späteren Unternehmensphase Der Marktzugang sollte bereits erfolgt sein und das Geschäftsmodell soll sich bewährt haben Starke Selektion, auch aufgrund des geringen Fondsvolumen von 12 Mio. EUR Innovative Vorhaben von Unternehmen, unabhängig von deren Alter Gründer- und Technologiefonds Hessen (GTF) Primär Unternehmen in der ersten Wachstumsphase Direkt nach der Ausgründung oder der Gründung Größere Beteiligungsbeträge Breit angelegte Investitionsstrategie im Frühphasensegment Private Akteure als institutionelle Ko-Investoren Momentan noch erst in Planung und daher mit großer Unsicherheit, ob der Fonds umgesetzt wird ERP-Beteiligungsprogramm Nur indirekte Finanzierung von Unternehmen über Bereitstellung von Refinanzierungsmöglichkeiten ERP-Startfonds Höhere maximale Beteiligungshöhen Branchenfokus Insgesamt geringes Investitionsvolumen in Hessen, da ausschließlich private VC-Gesellschaften kofinanziert werden können. Diese spielen in Hessen so gut wie keine Rolle. ERP-Kapital für Gründung Darlehen, keine Bereitstellung von Eigenkapital Geringere durchschnittliche Finanzierungshöhe Beteiligungskapitalprogram m Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) Fokussiert auf Spätphasenfinanzierungen HTGF Hightech-Gründerfonds I + II Höhere maximale Investitionshöhe (2 Mio.Euro) Finanzierung von Geschäftsmodellinnovationen, starker Technologiefokus Finanzierung sehr junger Unternehmen, Fokussierung auf Seed-Phase Kürzere Haltedauern Business Angels - Geringeres finanzielles Engagement je Beteiligungsfall Kürzere Haltedauern Sonstige private BKGesellschaften - Fokus auf spätere Finanzierungsphasen Fokus im Seed-Bereich auf Beteiligungen mit deutlich größeren Investitionsvolumina KfW Darstellung: Prognos AG 2015; Basis: Informationen der jeweiligen Fondsmanager. Für die Angebotsseite zeigt sich, dass zwar bereits öffentliche und private Angebote am Markt vorhanden sind, die getätigten Investi16 tionsvolumina in Hessen insgesamt aber als relativ gering einzuschätzen sind. Dadurch, dass viele der öffentlichen Angebote der BM H bereits ausinvestiert sind (TF H II, der Regionalfonds Mittelhessen, der Mittelhessenfonds und das Hessen Invest Beteiligungsprogramm) bzw. in Kürze sein werden (HK I), hat eine Konsolidierung des Marktes stattgefunden. Als Nachfolger des HK I übernimmt der HK III somit eine wichtige Rolle im hessischen Markt für Beteiligungskapital in der entsprechenden Zielgruppe. Der HK III ist in seiner Ausrichtung in Bezug auf Unternehmen, Finanzierungsphase, Branchen sowie Beteiligungshöhen hinreichend abgegrenzt von am Markt existenten Angeboten. Es lässt sich somit schlussfolgern, dass der HK III ein Marktsegment adressiert, welches von keinem anderen Marktteilnehmer hinreichend abgedeckt wird. Zur Beantwortung der Frage des Umfangs der getätigten Investitionsvolumina in diesen Teilmärkten soll zum einen dargestellt werden, wie sich die Investitionsaktivitäten in Hessen in den letzten Jahren und im Vergleich zum deutschen Markt entwickelt haben. Dabei wird auf die Statistiken des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) zurückgegriffen, die das Investitionsverhalten des Gros der in Deutschland über alle Investitionsphasen hinweg (von Seed bis Exit, siehe Abbildung 5) aktiven Kapitalbeteiligungsgesellschaften erfasst und diese Daten konsolidiert.8 Zunächst lässt sich festhalten, dass die VC-Investitionen in Deutschland relativ zum Bruttoinlandsprodukt sehr nah am europäischen Durchschnitt liegen. Betrachtet man die Ausgaben der Spitzengruppe im Vergleich, zeigt sich, dass diese zum Teil mehr als das Doppelte in diesem Segment investieren. In Relation zum BIP schneidet Hessen hierbei unterdurchschnittlich ab (0,0014 in 2013 und 0,0057 in 2014). Auch wenn zu beachten ist, dass bei den Zahlen des BVK ein Großteil des öffentlichen Förderangebotes außen vor gelassen wird9, ist deutlich, dass in Hessen unterdurchschnittlich viele VC Investitionen getätigt wurden. Insbesondere das private Engagement im VC Bereich ist im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung des Landes gering. Ein Eindruck, der auch in den Gesprächen mit Marktakteuren in der Breite geteilt wird. 8 Spezifisch für den Venture Capital-Bereich existieren weitere Marktstatistiken, z.B. des Beratungsunternehmens FHP Private Equity Consultants. Im direkten Vergleich zeigen sich – u.a. aufgrund unterschiedlicher Zusammensetzungen im Panel und unterschiedlicher Definitionen des Marktumfangs – hinsichtlich der konkreten Größe des Teilmarktes Venture Capital Unterschiede. Die Dynamik des Marktes, d.h. die Entwicklung des Marktvolumens im Zeitverlauf, bilden beide ähnlich ab. 9 Von der BMH sind nur die Zahlen der MBG H in den Daten enthalten. 17 Abbildung 9: Venture-Capital Investitionen im Verhältnis zum BIP in Europa 2013 0,08 0,07 0,06 0,05 0,04 0,03 0,02 0,01 0 Darstellung: Berechnung der Prognos AG auf Basis BVK (2013) und VGRL (2014) Betrachtet man die Entwicklung der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Deutschland in den vergangenen Jahren, sind diese zwischen 2010 und 2013 kontinuierlich zurückgegangen. 2014 konnte dieser Trend erstmalig wieder umgedreht werden. Zuvor haben insbesondere die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Einbrechen des Marktes geführt. Im Gründungspanel 2013 von KFW und ZEW10 werden als Folge ein Beschäftigungsabbau und ein Rückgang von Unternehmensgründungen als Folge der Krise aufgeführt. Bei der Entwicklung im Growth Bereich variieren die jährlichen Investitionsvolumina stärker. Dies liegt insbesondere daran, dass in einzelnen Jahren auch einige sehr große Beteiligungen auftreten. Mit Ausnahme von 2013 hat sich das Investitionsvolumen in diesem Bereich bei rund 600 Mio. EUR in den letzten Jahren bewegt. 10 KfW/ZEW-Gründungspanel (2013): Junge Hightech-Unternehmen trumpfen auf. Mannheim. 18 Abbildung 10: Entwicklung der realisierten Venture-Capital und Growth Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Deutschland nach Phasen 1.600 1.400 1.200 667 576 1.000 683 712 351 800 600 293 276 290 265 201 400 387 400 200 0 385 335 350 48 42 32 42 31 2010 2011 2012 2013 2014 Seed Start-up Later Stage Venture Growth Darstellung: Prognos AG 2014; Basis: BVK-Sonderauswertungen bzw. BVKJahresberichte.11 Der Verlauf in Hessen (Abbildung 11) zeigt, dass gerade in der jüngeren Vergangenheit das ohnehin geringe Niveau an Investitionsvolumina noch unter dem Umfang der Vorjahre lag. Auch wenn an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass der Großteil des öffentlichen Angebots an Beteiligungskapital nicht in den Daten enthalten ist, zeigen die Zahlen das verschwindend geringe privatwirtschaftliche Engagement im hessischen Markt für Beteiligungskapital. 11Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BM H nur der Anteil der MBG H enthalten sind. 19 Abbildung 11: Realisierte Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Hessen nach Phasen 200 180 160 140 120 100 164,7 80 60 59 82,1 40 20 51,2 26 17,1 9,2 0 2010 5 6,2 1 0,3 2011 Seed 5,0 2012 Start-up 4,3 0,3 Later Stage Venture 1,7 2013 11,2 1,5 0,1 3,1 0,2 2014 Growth Darstellung: Prognos AG 2015; Basis: BVK-Sonderauswertungen bzw. BVKJahresberichte.12 Dieses Bild verstetigt sich beim Vergleich der in Hessen getätigten Investitionen in der Gründungs- und Wachstumsphase mit dem gesamtdeutschen Markt (Abbildung 12). Im Growth Bereich ist es zumindest in den Jahren 2010-2012 gelungen, (über)durchschnittlich viele Investitionen im Vergleich zur Wirtschaftsleistung des Landes zu tätigen. In den letzten zwei Jahren zeigt sich jedoch insbesondere in der frühen Unternehmensphase ein deutliches Defizit. 12 Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BM H nur der Anteil der MBG H enthalten sind. 20 Abbildung 12:Venture-Capital-Investitionen in Deutschland - Anteil von Hessen am Gesamtmarkt sowie Vergleich mit der Wirtschaftskraft Anteil Hessen am BIP (2014) = 8,6%% 2014 2013 2012 2011 2010 0,00% 5,00% 10,00% Growth Later Stage Venture 15,00% Start-up 20,00% 25,00% Seed Darstellung: Prognos AG 2014; Basis: BVK-Sonderauswertungen sowie Statistisches Bundesamt 13 Eine aktuelle Studie von Ernst & Young bestätigt diese Einschätzungen der Position Hessens im deutschen und internationalen Vergleich. So seien bei Investitionen in junge Unternehmen in Deutschland mit Berlin, Hamburg und München drei deutsche Städte unter den Top-6-Standorten in Europa, Berlin liegt zum ersten Halbjahr 2015 beim Investitionsvolumen sogar vor London und Paris an der Spitze in Europa. Hessen mit dem starken Fokus auf Frankfurt schneidet hierbei nur durchschnittlich ab. 3.1.3 Nachfrageseite Um die Nachfrageseite nach Beteiligungskapital in Hessen zu analysieren, werden im Folgenden zwei Indikatoren betrachtet. Zum einen wird retrospektiv die Entwicklung des Vorgängerfonds betrachtet, um einschätzen zu können, inwieweit das geplante Volumen auch ausplatziert werden konnte. Darüber hinaus werden die gestellten Anfragen nach Beteiligungskapital analysiert, um Rück- 13 Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BMH nur der Anteil der MBG H enthalten sind. 21 schlüsse über die Größenordnung der Nachfrage ableiten zu können. Abbildung 13 stellt den Verlauf der Platzierung des HK I relativ zum Zeitverlauf dar. Zum Stand erstes Halbjahr 2015 sind 83% der anvisierten Mittel verausgabt. Die bereits bewilligten Mittel liegen noch darüber. Die Erreichung einer Vollverausgabung ist ambitioniert. Laut Angabe des Fondsmanagments stehen in der zweiten Jahreshälfte 2015 aber noch einige Invests bevor, die eine vollständige Verausgabung erwarten lassen können. Abbildung 13: Entwicklung der Ausschöpfung des HK I Ausschöpfung Beteiligungsvolumen 100% 80% 60% 40% 20% 07/2015 0% 2008 2015 Ausschöpfung Zeitvolumen Darstellung: Prognos AG 2015, basierend auf Informationen der BM H. Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der potenziellen Nachfrage ist eine Annäherung über getätigte Anfragen nach Beteiligungskapital.14 In Abbildung 14 sind Zahlen zur Anzahl von Finanzierungsfragen dargestellt und räumlich bzw. inhaltlich verortet. Interessant sind hierbei vor allem die Werte, die auf Landesebene vorliegen. 14Eine deutschlandweite Definition konkreter Kriterien, die eine Anfrage erfüllen muss, um als Anfrage gezählt zu werden, existiert nicht. Der BVK erfasst über seine Mitglieder hinweg neben den realisierten Investments auch die Anzahl der Anfragen, gibt jedoch keine konkrete Definition einer Anfrage vor. Über alle Beteiligungsgesellschaften hinweg scheint gemein zu sein, dass Anfragen zumindest formal schriftlich eingereicht werden und weitere gewisse Mindestinformationen enthalten müssen. In Teilen werden jedoch Anfragen nur als Anfrage gewertet, wenn sie bestimmte Prüfungsphasen durchlaufen und erfolgreich hinter sich gebracht haben. Aufgrund einer fehlenden gemeinsamen Definition können Daten zur Anzahl von Finanzierungsanfragen nur wichtige Hinweise zur Nachfragesituation geben, eine belastbare wissenschaftliche Schlussfolgerung ist aus der Datenbasis nicht zu ziehen. Darüber hinaus zeigt sich, dass Beteiligungsgesellschaften, die in Teilen mehrere Fonds (unterschiedlicher Finanzierungsquellen - öffentlich, privat) managen, eingegangene Anfragen in toto, jedoch nicht differenziert nach Fonds und/ oder Finanzierungsphase erfassen. Eine differenzierte Darstellung der Anzahl der Anfragen nach Finanzierungsphasen gestaltet sich daher schwierig. Hierzu verfügbare Angaben stellen zumeist Schätzungen der jeweiligen Fondsmanager dar. 22 So sind in den letzten Jahren alleine bei der BM H pro Jahr mehr als 150 Anfragen aufgenommen worden. Beim Business Angel Netzwerk Frankfurt Rhein-Main werden eigenen Angaben zu Folge jährlich rund 900 Anfragen gezählt, von denen nur ein Bruchteil in eine erfolgreiche Beteiligung mündet (5-10 Investments). Abbildung 14: Abschätzung der Anzahl der Finanzierungsanfragen nach Beteiligungskapital in der Gründungs- und Wachstumsphase Anzahl Finanzierungs- Zeit- Quelle Inhaltlicher Räumlicher Anfragen quelle raum Bezug (Phase) Bezug absolut p.a. 41.130 bzw. ca. 220 pro Akteur öffentlich + privat 2008- BVK (2015) 2014 Beteiligungskapital gesamt Deutschland 780 privat 2013 VC gesamt Deutschland ~ 500 öffentlich (HTGF) 2005- Technopolis 2009 (2009) Seed Deutschland > 150 öffentlich 2014- BM H (2015) 2015 BM H, Gründung und Wachstum Hessen ~ 900 Privat 2014- Netzwerk Seed 2015 Business Angel Frankfurt Rhein-Main FHP (2013) pro Akteur Rhein-Main Darstellung: Prognos AG 2015 Der Verlauf der Finanzierungsanfragen und -bewilligungen in Abbildung 15 zeigt sehr unterschiedliche Entwicklungen.15 So ist bei den Anfragen ab 2010 ein deutlicher Aufschwung nach der Finanzund Wirtschaftskrise und daraufhin eine gewisse Stabilisierung zu erkennen. In jüngster Vergangenheit ist ein starker Anstieg der Anfragen zu verzeichnen. Allerdings kamen 2014 die kleinteiligen Mikromezzaninbeteiligungen bis zu 50 TEUR zum Produktportfolio der BM H hinzu und somit ein größerer Anteil sehr kleinteiliger Finanzierungen. 15 Die Anfragen sind nicht nach Fonds gegliedert, da sie in der Regel strukturiert werden müssen und festgelegt wird, aus welchem Fonds finanziert wird, eventl. auch aus mehreren Fonds. 23 Abbildung 15: Finanzierungsanfragen an die BM H im Zeitverlauf 200 180 160 140 120 100 180 80 158 60 96 92 91 40 20 80 52 50 39 20 19 27 36 37 37 21 48 29 0 2007 2008 2009 2010 2011 Anfragen 2012 2013 2014 2015 Bewilligungen Darstellung und Berechnung: Prognos AG 2015 auf Basis von Angaben der BM H. Für 2015 lagen die Werte bis einschließlich 06/2015 vor und wurden auf das ganze Jahr entsprechend hochgerechnet. Im Jahr 2008 übersteigen die Anfragen die Bewilligungen aufgrund eines Antragsüberhangs aus dem Vorjahr. Grundsätzlich ist zu erkennen, dass das Verhältnis zwischen Anfragen und bewilligten Investitionen in der Regel ca. beim Faktor drei liegt. 3.1.4 Schlussfolgerungen hinsichtlich der Bewertung der Marktschwäche bzw. suboptimalen Investitionssituation Im Ergebnis lassen sich für die Angebotsseite folgende Schlussfolgerungen festhalten: Im vom HK III adressierten Teilmarkt spielen private Beteiligungsgesellschaften nur eine untergeordnete Rolle. Die Aktivitäten im Markt für Beteiligungskapital ohne das öffentliche Förderangebot sind deutlich unterentwickelt. Dadurch, dass viele der Angebote der BM H ausplatziert sind bzw. in Kürze auslaufen, fallen weite Teile des Angebots an Beteiligungskapital in Hessen weg. Dadurch entsteht eine potenzielle Lücke, die es mit öffentlichen Angeboten zu schließen gilt. Große Bedeutung ist dabei der momentanen Abstimmung der öffentlichen Förderangebote aufeinander zuzumessen. Eine Überschneidung der Angebote konnte dabei auf ein 24 Minimum reduziert werden. Auch die Angebotslücke konnte dadurch deutlich verringert werden, da es so möglich war, eine ganze Bandbreite der Finanzierungsanfragen in unterschiedlichen Phasen zu bedienen. Auch zukünftig scheint eine Abstimmung der öffentlichen Förderangebote bedeutsam, sei es auf behördlicher oder auf Bankenebene. Hinsichtlich der Nachfrageseite konnten folgende Aspekte aufgezeigt werden: Die platzierten Beteiligungsvolumina durch den HK I lassen auf eine weiterhin hohe Nachfrage schließen. Die hohe Anzahl an Anfragen nach Beteiligungskapital lässt ebenfalls darauf schließen, dass der Markt in diesem Segment ohne staatliche Intervention nicht hinreichend gedeckt wäre. Gleichwohl ist bei diesem Nachfrageüberhang zu berücksichtigen, dass zahlreiche Anfragen für Finanzierungen aufgrund einer fehlenden betriebswirtschaftlichen Basis nicht für eine Beteiligung geeignet sind. Darüber hinaus lässt sich durch Verknüpfung von Informationen auf der Angebots- und Nachfrageseite die Höhe der Angebotslücke grob einschätzen. Stellt man die Anzahl der Finanzierungsanfragen auf Seiten potenzieller Beteiligungsgeber (= Nachfrage) der Anzahl der tatsächlich eingegangenen Beteiligungen (= Angebot) gegenüber, so zeigt sich – unabhängig von der konkreten Informationsquelle – dass die Nachfrage das Angebot (in Teilen bei weitem) übersteigt. Je nach Instrument bzw. Quelle lassen sich Verhältnisse zwischen 3 Anfragen auf eine Zusage (= eingegangene Beteiligung) bei der BM H bis hin zu 130 Anfragen auf eine Zusage darstellen.16 Zu den maßgeblichen Bestimmungsfaktoren sind neben der Finanzierungsquelle (reines privates Kapital vs. privates und öffentliches Kapital) sicherlich auch die Bekanntheit des Produktes am Markt zu nennen. Grundsätzlich sollte bei einem Vergleich der Finanzierungsinstrumente berücksichtigt werden, dass Instrumente mit öffentlicher Beteiligung – trotz Vorgaben der Wirtschaftlichkeit – auch für die Erreichung politischer Ziele eingesetzt werden (vgl. Kapitel 3.2 und 3.6) und somit andere Auswahlstrategien verfolgen können. 16 Auf Basis der Finanzierungsinstrumente, für die Zeitreihen vorliegen, zeigt sich, dass sowohl das Verhältnis von Anfrage zu Zusage wie auch die Anzahl der Anfragen (und damit auch der Zusagen) im Großen und Ganzen über die Zeit hinweg konstant ist. 25 Abbildung 16: Verhältnis von Finanzierungsanfragen zu Finanzierungszusagen für ausgewählte Finanzierungsinstrumente bzw. Akteure Phasen: VC Mittelherkunft: öffentlich und privat Quelle: BVK Phase: Seed Mittelherkunft: öffentlich und privat Referenz: HTGF Phasen: Gründung und Wachstum 1:130 Mittelherkunft: öffentlich Referenz: BM H 1:35 1:10 1:3 räumlicher Bezug Hessen Deutschland Phasen: VC Mittelherkunft: privat Referenz: FHP Darstellung: Prognos AG 2015 Zur Interpretation dieser Darstellung sind zwei Dinge von Bedeutung. Zum einen sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine allgemein verwendete Definition einer Finanzierungsanfrage gibt. Es zeigt sich jedoch, dass über verschiedene Programme und Akteure hinweg unterschiedlich effektive „Vorfilter“ eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass das Verhältnis von Anfragen zu Zusagen zwischen den Akteuren stärker variiert. Zum anderen hat sich gezeigt, dass private Beteiligungskapitalgeber in sehr ausgesuchte Unternehmen investieren. Daher bliebe der Großteil dieser potenziell erfolgreichen Unternehmen ohne öffentliches Kapital unterfinanziert. Als Gründe für die mangelnde Bereitschaft privater Beteiligungskapitalgesellschaften, Unternehmen in der Gründungs- sowie in Teilen auch in der Wachstumsphase (mit)zu finanzieren, werden (in der Literatur) eine Reihe von Aspekten ins Feld geführt: geringe Renditeerwartungen (u.a. aufgrund des erhöhten Managementaufwandes inkl. hohe Transaktionskosten 26 (Rechtsberatung, Due Diligence), auch im Verhältnis zu den (geringeren) Investitionsvolumina); höheres Risiko (höhere Ausfallwahrscheinlichkeit der Investition); ungünstige steuerliche Rahmenbedingungen; in der Vergangenheit im Durchschnitt keine positiven Renditen für Investoren Schwierigkeiten im Fundraising führt zu geringer Mittelausstattung. Dass private Investoren insbesondere vor den hohen Risiken eines Investments – insbesondere in der Frühphase – zurückschrecken, machen die Ergebnisse des VC-Panels des Beratungsunternehmens FHP Private Equity Consultants (FHP) deutlich (Abbildung 17). Private Investoren können unter einer Vielzahl lohnenswerter Investmentmöglichkeiten wählen („cherry picking“) und tun dies auch, wie aus Abbildung 16 deutlich wird. Abbildung 17: Ablehnungsgründe (Anteil Nennungen) für Investitionen in Seed Phase auf Seiten privater Beteiligungskapitalgeber im VC-Markt Darstellung: Prognos AG 2015, auf Basis der Ergebnisse der VC-Panel II/2008-II/2013 (FHP) Insgesamt lässt sich bei der Marktbetrachtung des vom HK III adressierten Marktsegments festhalten, dass für die ausgewählte Zielgruppe keine landesweit tätige Kapitalbeteiligungsgesellschaft tätig ist, die den Markt hinreichend abdeckt. Der HK I hat eine passgenaue Ausrichtung und zeichnet sich durch eine große Akzeptanz am Markt aus, worauf die hohe Ausplatzierungsquote ein27 deutig hinweist und was durch Gespräche mit Stakeholdern zusätzlich bestätigt werden konnte. 3.2 Bewertung des Mehrwerts (Ziffer b) Bestandteil nach Ziffer b) ist „eine Bewertung des Mehrwerts des Finanzinstruments, das durch die GSR-Fonds unterstützt werden soll, der Kohärenz mit anderen Arten öffentlicher Interventionen, die den gleichen Markt betreffen, der etwaigen Auswirkungen von staatlichen Beihilfen, der Verhältnismäßigkeit der geplanten Intervention und geplanten Maßnahmen, um Marktverzerrungen auf ein Mindestmaß zu beschränken“. 3.2.1 Methodisches Konzept Der Mehrwert und der spezifische Beitrag der Finanzinstrumente zu den Zielen des OP EFRE bilden sich v.a. über die Additionalität ab. Die Instrumente müssen insbesondere zusätzlich zum bereits vorhandenen Angebot am Kapitalmarkt sein (finanzielle Additionalität) und dürfen zur Unterstützung von Investitionen in jenen Unternehmen eingesetzt werden, von denen erwartet wird, dass sie finanziell lebensfähig sind, aber an den Finanzmärkten keine ausreichenden Mittel mobilisieren können. Darüber hinaus bilden weitere Dimensionen der Additionalität relevante Bewertungskategorien. Wie Abbildung 18 zeigt, sind neben der finanziellen Additionalität auch die technologische, die institutionelle und die operationelle Additionalität zu berücksichtigen. Diese Dimensionen der Additionalität sind insbesondere auch deshalb wichtig, um die etwaigen Auswirkungen der staatlichen Intervention zu skizzieren. 28 Abbildung 18: Dimensionen der Additionalität Darstellung: Prognos AG 2015; in Anlehnung an Europäische Kommission (2013) und Griffith (2012) Die Verhaltensadditionalität bildet zwar eine weitere wichtige Dimension, welche sich jedoch nicht zielführend im Rahmen der Ex-ante-Bewertung betrachten lässt. Eine wichtige Bewertungsgrundlage für die Bestimmung der Additionalität bildet eine Gegenüberstellung mit bestehenden privaten und/oder öffentlichen Finanzinstrumenten. Die möglichen Überschneidungen zwischen den geplanten Finanzinstrumenten und bereits bestehenden privaten und/oder öffentlichen Finanzierungsangeboten wurden bereits in Kapitel 3.1 betrachtet. Für die Bewertung der Additionalität und der Kohärenz wurden bereits in Kapitel 3.1.2 dabei je Fonds vergleichbare Konkurrenzprodukte und die spezifischen Ausrichtungen (Zielgruppen, Verwendungszweck) und Konditionen dargestellt. Auf dieser Basis können Einschätzungen darüber getroffen werden, wie die jeweiligen Finanzinstrumente zur Beseitigung der festgestellten Marktschwächen beitragen, wie Marktverzerrungen mit Blick auf den privaten Markt durch die Gestaltung der Produkte (Konditionen) beschränkt werden können und welche zusätzlichen Beiträge durch die Finanzinstrumente zu erwarten sind, die sich abseits von der Reduzierung von Marktschwächen bewegen. Diese Möglichkeiten fließen schließlich in die Optimierung der Gestaltung des Fonds ein. Darüber hinaus wurden für die Bewertung der Additionalität einige leitfadengestützte Interviews mit relevanten Risikokapitalgebern durchgeführt, um einerseits ex-post die Beiträge HK I zu reflektie29 ren und darüber hinaus Einschätzungen zum Mehrwert zu generieren. 3.2.2 Additionalität des HK III Auf Basis der empirischen Bewertung der Angebotslücke, erfolgt nun die Bewertung der vier (relevanten) Dimensionen der Additionalität17 in Hessen: a) Finanzielle Additionalität Die Bewertung der finanziellen Additionalität geht der Frage nach, ob durch das betrachtete Finanzinstrument – hier der HK III und retrospektiv der HK I – ein finanzieller Mehrwert für die Zielgruppe ggü. bestehenden Finanzierungsangeboten am Markt bietet. Dies können dabei sowohl private als auch öffentliche Finanzierungsangebote mit vergleichbaren Finanzierungszielen und -konditionen sein. Charakteristisch für die öffentlichen Angebote an Beteiligungsfinanzierungen in Hessen ist die bisherige Bündelung der Angebote unter dem Dach der BM H (siehe Kapitel 3.1.2). Dadurch war es möglich, die öffentlichen Angebote in diesem spezifischen Marktsegmente aufeinander abzustimmen und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Angeboten auszuschließen bzw. so gering wie möglich zu halten. Unter Beibehaltung der Ausrichtungen der Fonds kann daher eine Überschneidung der Angebote vermieden werden. Eine Abstimmung und Anpassung der öffentlichen Förderangebote, sei es auf behördlicher oder auf Institutsebene, erscheint auch zukünftig wünschenswert. Vor dem Hintergrund der sehr zurückhaltenden Investitionstätigkeiten privater Investoren in Hessen (siehe wiederum Kapitel 3.1.2) ergibt sich eine sinnvolle Schließung der Marktlücke im adressierten Markt durch den HK III: Ohne diese öffentliche Interventionen hätten substantielle Beteiligungsvolumina marktseitig nicht mobilisiert (vgl. dazu Kapitel 3.3 zum Hebeleffekt) und die – wie aufgezeigt – hohe Anzahl an Anfragen nach Beteiligungskapital hätte nicht hinreichend befriedigt werden können (vgl. Kapitel 3.1.3). Die Ausplatzierung der Beteiligungsvolumina in der vergangenen Förderperiode lässt weiterhin auf eine hohe Nachfrage schließen. Nicht zuletzt trägt die Bündelung der Angebote auch zu einer erhöhten Transparenz und somit zu einer erhöhten Bekanntheit der Förderangebote bei. 17 Wie im Rahmen der Beschreibung des methodischen Konzepts zur Additionalität aufgezeigt, eignet sich die Dimension „Verhaltensadditionalität“ nicht für eine Ex-ante Betrachtung und wird daher hier nicht vertieft. 30 Ex-ante kann somit in der empirischen Marktbetrachtung und qualitativen Einschätzungen seitens der Interviewpartner18 davon ausgegangen werden, dass auch der HK III zur Milderung der Angebotslücke in Hessen beitragen und vielmehr noch ein wichtiges Instrument zur Aktivierung privatwirtschaftlichen (Beteiligungs-) Kapitals bleiben wird. Gerade der Fokus auf den strukturschwächeren Regionen hat dabei ex-post beim HK I gut funktioniert: Ca. 40 % der verausgabten Mittel (rund 13 Mio. EUR von rund 33 Mio. EUR) wurden bis Mitte 2015 im EFRE Schwerpunktgebiet investiert. Und auch für die kommende EFRE-Förderperiode ist anvisiert, einen substantiellen Anteil der Mittel für Anfragen aus diesen Regionen vorzuhalten. b) Technologische Additionalität Mit der Betrachtung der technologischen Additionalität wird geprüft, in wie weit durch den betrachteten HK I (zusätzliche) technologische Beiträge bei der Zielgruppe erreicht wurden; z.B. durch die Fokussierung der Finanzmittel auf technologie- und wissensintensive Gründungsvorhaben. Aus dieser ex-post Betrachtung heraus lassen sich, bei gleichem Verwendungszweck und gleicher Fokussierung, auch ex-ante Rückschlüsse zur erwartbaren technologischen Additionalität des Nachfolgefonds, HK III, generieren. Die ex-post Betrachtung der getätigten Beteiligungsvolumina an Investitionen des HK I verdeutlicht, dass die anvisierte Fokussierung auf Technologieunternehmen im Portfolio erreicht werden konnte:19 Es wurden rund 8,5 Mio. EUR im Segment „Spitzentechnologie“ als Beteiligungssummen vergeben, weitere 8,2 Mio. EUR im Bereich „Hochwertige Technik“. Zusammengenommen wird somit fast die Hälfte der bewilligten Mittel in diesen beiden Segmenten investiert. Unternehmen, die im Segment der „wissensintensiven Dienstleistungen“ tätig sind, wurden rund 11,7 Mio. EUR zugesprochen, was gut einem Drittel der Mittel entspricht.20 Insgesamt sind somit etwa 80 % der getätigten Investitionen als wissens- und technologieintensiv einzuordnen. Sektorale Schwer- 18 Zur Einschätzung der Marktkonditionen in Hessen wurden Interviews durchgeführt, darunter mit zentralen öffentlichen Institutionen wie dem HTGH, der KfW wie auch mit Private-Equity Gesellschaften und Vertretern aus der Business Angel Szene im Land. 19 Für die Analyse wurden die vereinbarten Beteiligungsvolumina berücksichtigt. Die tatsächlichen Auszahlungssummen können abweichen, beispielsweise weil eine gestaffelte Auszahlung vereinbart wurde, oder weil geförderte Unternehmen vorzeitig Insolvenz anmelden mussten und geplante Mittel daher nicht ausgeschüttet wurden. 20 Die Einteilung der Branchensegmente erfolgt in Anlehnung der NIW/ISI/ZEW-Liste 2013 zur Abgrenzung forschungsintensiver Industrien und Güter sowie der Liste 2010 zur Abgrenzung wissens- und technologieintensiver Güter und Wirtschaftszweige. Dem Segment „Spitzentechnologien“ werden FuE-Aufwendungen von über 7 % am Umsatz zugeschrieben, das Segment „Hochwertige Technologien“ weist eine FuE-Intensität von 2,5 - 7 % auf. Die Einteilung für Hessen basiert dabei auf Informationen der BM H zur Zuordnung der Projekte zu Branchen. Die genaue Zuordnung zur Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 wurde auf Basis einer Analyse der Projektinformationen durch den Gutachter vorgenommen, um dadurch die Anschlussfähigkeit zu gewährleisten. 31 punkte finden sich dabei in den Bereichen der IT-Dienstleistungen und Softwarenentwicklung, der Medizintechnik, der Sensormesstechnik und Lasertechnologie sowie in den Bereichen Automotive, Engineering und Biotechnologie. Die Fokussierung auf technologieorientierte Unternehmen wird auch bei der Ausgestaltung der Investitionsstrategie des HK III deutlich. So sind förderfähig unter anderem Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Investitionen und Aufwendungen für die Markteinführung und -erschließung sowie Aufwendungen für Genehmigungs- und Prüfverfahren und die Erstellung von Prototypen und Demonstrationsanlagen. Insgesamt kann mittels Analogieschluss zum Vorgängerfonds und der Betrachtung der Investitionsstrategie und Verwendungszwecke des HK III von einer positiven technologischen Additionalität des geplanten Fonds ausgegangen werden. c) Institutionelle Additionalität Mit der Prüfung der institutionellen Additionalität des geplanten HK III wird der Frage nachgegangen, in wie weit mit dem betrachteten Finanzinstrument politische Ziele (besser) erreicht werden können. Die Prüfung basiert dabei v.a. auf der zugrundeliegend Hessischen Innovationsstrategie (2013)21 und dem Operationellen Programm EFRE Hessen 2014-2020. In der hessischen Innovationsstrategie als strategische Grundlage für die Innovationspolitik des Landes im Rahmen des Operationellen Programms für den EFRE 2014-2020 wird der Bereitstellung von Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen vor allem in den Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie ein großer Stellenwert beigemessen (siehe Kapitel 3.6). Das OP EFRE Hessen 2014-2020 greift diese strategische Empfehlung mit der Investitionspriorität 1b „Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I […]“, 3b „Förderung des Unternehmergeists […]“ und 3d „Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie an Innovationsprozessen zu beteiligen“ auf. Übergeordnet folgt das Land Hessen in seiner strategischen Ausrichtung auch den länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland, welches den Zugang für Gründungen und junge Unternehmen zu Risikokapital explizit fordert. 21 Vgl. Hessische Landesregierung: Hessische Innovationsstrategie 2020, Wiesbaden, August 2013. 32 Insgesamt kann auf der Grundlage der vorliegenden Prüfung festgehalten werden, dass ein hohe institutionelle Additionalität i.S.d. politischen Zielsetzungen zu erwarten ist.22 Dies begründet sich insbesondere durch die vorgesehenen Produktmerkmale des HK III (u.a. Finanzierungsalternativen zur Realisierung von Produktinnovationen und der sich anschließenden Markterschließung), die fokussierte Zielgruppe (technologieorientierte Unternehmen) und die regionale Komponente (Fokus vorrangig in den strukturschwächeren Landesteilen). d) Operationelle Additionalität Die Betrachtung der operationellen Additionalität prüft, ob mit dem geplanten Fonds zum Aufbau von Strukturen und zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel beigetragen werden kann. Grundsätzlich kann dieser Aufbau von regionalen Kapazitäten durch die Verwendung von Finanzinstrumenten als ein wichtiger, primär indirekter Effekt gesehen werden. Im Sinne des Capacity Buildings ist es hierfür notwendig, dass es durch das Finanzinstrument zum Aufbau von Strukturen (z.B. in Form von Beratungsangeboten, der Steigerung der Beratungsqualität oder dem Aufbau von öffentlichprivaten Partnerschaften) kommt, die zur Zielerreichung und möglichweise darüber hinaus zur Mobilisierung zusätzlicher (privater und / oder öffentlicher) Finanzmittel beitragen. Für den Vorgängerfonds HK I ist die Einbindung in ein starkes Netzwerk sowie die Interaktionsstrukturen der BM H von großer Bedeutung. Diese positive Zusammenarbeit bestätigen u.a. die geführten Interviews mit überregionalen Kapitalgebern (z.B. HTGF) und mit regionalen privatwirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaften sowie dem Netzwerk Business Angels Frankfurt Rhein-Main. Diese haben sowohl die wichtige Rolle des Vorläuferfonds in Hinblick auf seine Mobilisierungsfunktion von Risikokapital (Synergieeffekte durch Risikoteilung) als auch die strukturschaffende Wirkung (Reduzierung von Informationsdefiziten bei Finanzierungsfragen) betont. Daher ist bei der Wahl des Fondsmanagements für den HK III empfehlenswert, auf eine Institution mit bereits existierenden Netzwerken und Interaktionsstrukturen zurückzugreifen, so dass von deren Erfahrung profitiert werden kann. In den geführten Gesprächen wurde darüber hinaus mehrfach der Bedarf an Matchingveranstaltungen zwischen Kapitalgebern und Gründern attestiert. Insbesondere auch in den strukturschwächeren Regionen können dabei Angebote geschaffen, Kapazitäten aufgebaut und zusätzliche Potenziale erschlossen werden. Diese 22 Die Einschätzung über die Beiträge zu politischen Zielsetzungen muss auch vor dem Hintergrund einer effizienten Ressourcenallokation gesehen werden, sodass diese Positivwertung zu institutionellen Additionalität immer in einer Gesamtschau (insb. mit der finanziellen & technologischen Additionalität) zu betrachten ist. 33 Vorschläge sollten daher durch den künftigen Fondsmanager aufgegriffen und umgesetzt werden. Für den HK III ist somit davon auszugehen, dass sich die Netzwerke und Interaktionsstrukturen auch künftig weiterentwickeln lassen und dadurch zur Verbesserung der Kapitalzugänge der Zielgruppe beitragen können. Mit dem noch stärkeren Fokus auf die Seed-Phase des HK III soll zudem der Austausch zwischen der Finanzinstitution und den Universitäten in Hessen intensiviert werden. So bestehen bspw. Kooperationsabkommen mit der Uni Kassel oder der Uni Darmstadt zum Informationsaustausch zur Gründungsfinanzierung. Dieser Ansatz soll in Zukunft noch weiter auf die gesamte Hochschullandschaft ausgeweitet werden. Durch die Einbindung zusätzlicher (privater) Finanzmittel für Innovationsvorhaben im Rahmen dieser gewachsenen Strukturen wird dabei gleichzeitig dafür gesorgt, dass Wissen privater Marktakteure in die Investitionsentscheidungen des öffentlichen Fonds eingebunden werden kann. In Summe kann festgehalten werden, dass durch die Wahl einer Institution mit bereits existierenden Netzwerken und Interaktionsstrukturen für Beteiligungskapital wichtige Strukturen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben junger technologieorientierter KMU genutzt werden kann. Dem geplanten HK III kann institutionsabhängig ex-ante somit eine hohe operationelle Additionalität attestiert werden. Die Gesamtbetrachtung macht deutlich, dass in allen vier Dimensionen der Additionalität ex-ante ein positiver, zusätzlicher Beitrag durch den geplanten HK III auf den Innovationsstandort Hessen zu erwarten ist. 3.2.3 Kohärenz des HK III Die komparative Analyse der Finanzierungsangebote in der Gründungs- und Wachstumsphase hat verdeutlicht (vgl. Kapitel 3.1.2), dass sich der geplante HK III kohärent mit den bestehenden öffentlichen Interventionen für diese Zielgruppe verhält. Sowohl die Institutionen als auch deren Angebote übernehmen bisher eine sich gegenseitig ergänzende Funktion in spezifischen Investments (z.B. durch gegenseitige Ko-Investments) und tragen so gemeinsam zur Reduzierung der Marktschwäche für (risikobehaftete) Finanzierungen bei. 34 Lediglich die spezifischen Zielgruppen und Verwendungszwecke der betrachteten Instrumente variieren dabei (u.a. hinsichtlich Beteiligungshöhe, des maximalen Unternehmensalters bei Förderung, Anforderungen bzgl. weiterer Beteiligungsgeber, spezifischer Verwendungszwecke und deren technologischen Anspruchsniveaus), was in der Kohärenzbewertung jedoch unproblematisch ist, solange die gleichen Oberziele verfolgt werden. Die beihilferechtliche Ausgestaltung des HK III entsprechend der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere dem Artikel 22 der AGVO, führt zudem zu einer zweckmäßigen, der Investitionsstrategie entsprechenden Ausplatzierung der Mittel. Insgesamt kann dem HK III eine Kohärenz mit den anderen Arten öffentlicher Interventionen im Gründungs- und Wachstumssegment attestiert werden. 3.2.4 Verhältnismäßigkeit des HK III Die Analyse im vom HK III adressierten Marktsegment im Kapitel 3.1 hat gezeigt, dass für die ausgewählte Zielgruppe keine landesweit tätige Kapitalbeteiligungsgesellschaft tätig ist, die den Markt hinreichend abdeckt. Bereits dem HK I ist es durch eine attraktive Ausrichtung gelungen, eine große Akzeptanz unter den Marktteilnehmern zu generieren, was sowohl die Ausplatzierungsquote als auch die Gespräche mit privaten Kapitalgebern bestätigen. Zusätzlich sind durch die Finanzierungsstrukturen beim HK III (stille und offene Beteiligungen) und durch die Einbindung privater CoInvestoren etwaige Mitnahmeeffekte sehr unwahrscheinlich. Die eingebundenen (primär renditeorientierten) Co-Investoren unterstützten zudem die betriebswirtschaftlich disziplinierte Nutzung der (öffentlichen) Finanzmittel und die ordnungsgemäße Vorhabensdurchführung. Im Vergleich zu Zuschüssen werden durch dieses Finanzinstrument nicht zuletzt auch zentrale Merkmale staatlicher Beihilfen ausgeklammert und somit Marktverzerrungen deutlich reduziert. Eine Marktverzerrung tritt auch deswegen nicht ein, da in den hier betrachteten Finanzierungsphasen private Beteiligungsgesellschaften oder weitere öffentlich-rechtliche Fonds nur eine untergeordnete oder konstruktiv ergänzende Rolle spielen. In Hessen sind für die adressierten Unternehmen gegenwärtig keine adäquaten vergleichbaren Angebote am Markt existent. Insgesamt kann dem geplanten HK III somit eine Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die geplante Intervention attestiert 35 werden; Marktverzerrungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt. 3.2.5 Zwischenfazit: Mehrwert HK III Aus der durchgeführten Analyse lässt sich dem geplanten HK III insgesamt eine hohe Additionalität attestieren. Gleichzeitig fungiert der Fonds in Kohärenz mit den übrigen öffentlichen Interventionen in der Gründungs- und Wachstumsphase. Marktverzerrungen lassen sich sowohl mit Blick auf die regionalen Angebotsstrukturen als auch auf die finanztechnische Ausgestaltung des HK III auf ein Mindestmaß beschränken. 3.3 Bewertung der Hebeleffekte: Schätzung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel (Ziffer c) Bestandteil nach Ziffer c) ist „eine Schätzung der zusätzlichen öffentlichen und privaten Mittel, die durch das Finanzinstrument bis hinunter auf die Ebene des Endempfängers eventuell aufzubringen sind (erwartete Hebelwirkung), gegebenenfalls einschließlich einer Einschätzung des Bedarfs und Umfangs der vorrangigen Vergütung, um entsprechende zusätzliche Mittel seitens privater Investoren zu mobilisieren, und / oder eine Beschreibung der Mechanismen – beispielsweise eines wettbewerbsfähigen oder hinreichend unabhängigen Bewertungsprozesses – die zur Feststellung des Bedarfs und des Umfangs dieser vorrangigen Vergütung verwendet werden sollen“. Da in Hessen in der letzten EFRE-Förderperiode bereits Erfahrungen mit Finanzinstrumenten mit einer sehr ähnlichen Ausrichtung gemacht werden konnten, bietet sich eine ex-post Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vorgängerfonds (HK I) an. Auf dieser Grundlage können dann Aussagen über die zu erwartenden Hebeleffekte des HK III abgeleitet werden, da beide Instrumente hinsichtlich ihrer Ausrichtung in weiten Teilen vergleichbar sind. 3.3.1 Methodisches Konzept Mit der sog. unmittelbaren Hebelwirkung wird hier in Anlehnung an den Art. 223 der Anwendungsbestimmungen für die Verord- 36 nung23 und an den Europäischen Rechnungshof (ERH)24 beschrieben, welches Volumen an privaten und – möglicherweise weiteren – öffentlichen Finanzmitteln pro EUR ausgezahlter öffentlicher Mittel aus den Finanzinstrumenten bereitgestellt wurde. Die Hebelwirkung beschreibt dabei die unmittelbare Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für die Unternehmen, an denen sich der Fonds beteiligt hat. Sie beschreibt, in welchem Umfang und von wem weiteres Beteiligungskapital bereitgestellt wurde. Hierbei werden im Folgenden zwei Konzepte unterschieden. Zum einen das Konzept des Europäischen Rechnungshofes sowie zum anderen das Konzept der EU Kommission. Abbildung 19: Berechnungsansatz Hebeleffekt25 Berechnung Hebeleffekt nach Konzept laut Rechnungshof: Finanzmittel für Endempfänger Öffentliche Beiträge (EFRE-Mittel + nat. Kofinanzierung) bzw. der EU Kommission: Finanzmittel für Endempfänger EU-Beitrag Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis des ERH (2012). Eine Hebelwirkung von 1,00 bedeutet laut dieser Definition, dass keinerlei private Finanzierungsmittel mobilisiert wurden. Öffentliche Beiträge umfassen sowohl die EFRE-Beteiligung als auch, wie beim EFRE üblich, die bereitgestellten Kofinanzierungsmittel (in diesem Fall durch das Land Hessen). Grundlage für die Berechnung der Hebelwirkungen bilden Daten zum HK I, welche durch das Fondsmanagement, die BM H, bereitgestellt worden sind. Zur abschließenden Plausibilisierung und Einordnung der Ergebnisse wurde zudem auf bestehende ex-post Bewertungen zu Hebelwirkung von vergleichbaren Fonds aus anderen Bundesländern und Europa zurückgegriffen. 3.3.2 Unmittelbare Hebeleffekte des HK I Die geförderten Investitionsvolumina im Zeitraum Anfang 2008 bis zum 28.08.2015 sind in Abbildung 20 dargestellt. Es wurden 69 23 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union. 24 Europäischer Rechnungshof (2012): Finanzinstrumente für KMU. Mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Luxembourg. 25 Unter die öffentlichen Mttel fallen sowohl die EFRE-Beteiligung als auch, wie beim EFRE üblich, die vom Mitgliedstaat bereitgestellten Kofinanzierungsmittel. 37 Beteiligungen eingegangen mit einem Beteiligungsvolumen von insgesamt 35,7 Mio. EUR (davon 32,0 Mio. EUR bereits ausgezahlt). Diese wurden ergänzt um ein privatwirtschaftliches CoInvestment und weitere öffentliche Finanzmittel in Höhe von 130,5 Mio. EUR. Daraus ergibt sich nach dem Berechnungsansatz des Europäischen Rechnungshofs ein Hebeleffekt von rund 4,7 – d.h. hier wurden 4,7 EUR an Finanzmitteln für Endempfänger pro EUR ausgezahlter öffentlicher Mittel (also EFRE-Mittel und nationale Kofinanzierung) aus dem HK I mobilisiert. Betrachtet man die Hebelwirkung, die ausschließlich durch die EFRE-Mittel ausgelöst wurden, ergibt sich aus dem Verhältnis von 166,3 Mio. EUR an Finanzmitteln und einem Einsatz von 17,9 Mio. EUR an EFREMitteln ein unmittelbarer Hebeleffekt von 9,3.26 Abbildung 20: Hebeleffekte des HK I nach Berechnungskonzept des Europäischen Rechnungshofes Operationelles Programm EFRE Hessen 2007-2013 + 50% EFRE-Mittel 50% Landesmittel Hessen Kapital I 35,7 Mio. € (Stand 08/2015) 130,5 Mio. € Finanzmittel für Endempfänger 166,3 Mio. € KMU1 KMU2 KMU3 KMU… Private CoInvestments + weitere öffentliche Finanzmittel KMU69 Hebeleffekt nach Rechnungshof (2012): Finanzmittel für KMU: 166,3 Mio. € Finanzmittel aus dem HK I: 35,7 Mio. € Hebelwirkung: 4,7 Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis von Daten der BM H (Stand: 08.2015) 26 Dieser Berechnungsansatz ist konform mit dem Art. 223 der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung, welche den Hebeleffekt als Quotient aus dem Finanzbeitrag für förderfähige Endempfänger (gem. Methodenhandbuch der EIB/KOM Volume I, S. 71; exklusive der Eigenmittel der Unternehmen) und dem Beitrag des EFRE beschreibt. 38 3.3.3 Plausibilitätsprüfung der Hebeleffekte des HK I Zur Einordnung dieser Bewertungen zum unmittelbaren Hebeleffekt nach dem Berechnungskonzept des Europäischen Rechnungshofes ist eine Plausibilisierung zielführend. Abbildung 21 zeigt einen Vergleich mit Hebelwirkungen von anderen Beteiligungsfonds, die der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung zugeordnet werden können. In den 20 identifizierten Beteiligungsfonds für die Gründungsfinanzierung konnten unmittelbare Hebeleffekte von 1,3 bis rund 6,5 verzeichnet werden, welche an Hand des Berechnungskonzepts des Rechnungshofs ermittelt wurden. 39 Abbildung 21: Beispiele für Hebelwirkungen anderer durch den Rechnungshof geprüfter Beteiligungsfonds in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung Land Produktbeschreibung Hebelwirkung EFRE Hochtechnologie-Fonds (2000-2010) Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, Hochtechnologie) 1,95 Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, Hochtechnologie) 1,89 Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor) 1,89 Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor) 1,88 Deutschland EFRE-Wagniskapital (Frühphase, Hochtechnologie) 1,33 Sonstige EFRE Fonds (2000-2010) Deutschland EFRE-Risikokapital (sektorübergreifend) 2,75 Portugal EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital Dachfonds 2,22 Portugal Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend) 2,12 EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor) 1,89 Deutschland EFRE-Risikokapital (sektorübergreifend) Vereinigtes EFRE-Filmfonds Königreich 1,88 1,78 Ungarn EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend) 1,72 Ungarn EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend) 1,43 Portugal Vereinigtes Königreich EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Fremdenverkehrssektor) 1,33 EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor) 1,09 ETF-Startkapitalprogramm EU ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 1998-2001) 4,60 EU ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008) 6,50 Portugal ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008) 5,93 Vereinigtes Königreich ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008) 5,03 Deutschland ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008) 4,88 Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis des Europäischen Rechnungshofs (2012) Insbesondere im Vergleich zu den EFRE geförderten Fonds im Bereich der Hochtechnologie schneidet der HK I mit einem Hebeleffekt von 4,7 überdurchschnittlich gut ab. Auch im Vergleich mit den sonstigen EFRE Fonds erzielt der HK I ein sehr gutes Ergebnis. Beim ETF-Startkapitalprogramm, bei welchem Wagniskapital mit Schwerpunkt auf relativ risikoreichen KMU bereitgestellt 40 wird, muss berücksichtigt werden, dass hier nicht gänzlich vergleichbare Finanzierungsstrukturen zugrunde liegen (EIF als Dachfonds bzw. Ankerinvestor in ausgewählten VC-Fonds, max. 25% des Fondsvolumens). Zugleich müssen für alle Fonds auch Implikationen hinsichtlich der Finanzierungsspanne berücksichtigt werden. So beziehen sich die Hebelberechnungen z.T. auf eine zeitliche Phase vor der globalen Finanzkrise (ab 2008 / 2009) und z.T. auf die Phase während der Hochphase der Finanzkrise, in der die Mobilisierung privatwirtschaftlichen Risikokapitals zunehmend schwieriger wurde. Insgesamt zeigt sich jedoch ein im nationalen und internationalen Vergleich zufriedenstellender Hebeleffekt des HK I. 3.3.4 Zwischenfazit: Erwartbare Hebeleffekte des HK III Die Zusammenarbeit privatwirtschaftlicher Investoren mit öffentlich geförderten Fondsprodukten kann Synergieeffekte realisieren und spürbar das Angebot für die adressierte Zielgruppe erweitern. Durch das gemeinsame Know-how können Unternehmen insgesamt besser betreut werden. Durch gemeinsame Investments wird zudem das Risiko geteilt und durch die enge Zusammenarbeit die Wahrscheinlichkeit erhöht, positive Renditen mit den Investitionen zu erzielen. Da der HK III in seiner Ausrichtung sehr nah an den Merkmalen des HK I ausgerichtet ist, kann geschlussfolgert werden, dass auch in der kommenden Förderperiode die Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und EFRE-geförderten Fonds erfolgreich weitergeführt werden kann. Es kann insgesamt festgehalten werden, dass in der ex-post Betrachtung des HK III ein im nationalen und internationalen Vergleich guter Hebeleffekt erzielt werden konnte. Dies verdeutlicht, dass die gewählte Investitionsstrategie positiv dazu beigetragen hat, attraktive Angebote für privatwirtschaftliche Co-Investoren zu schaffen. Da sich private Investoren unter exakt identischen Bedingungen beteiligen und somit identische Aufwärts- und Abwärtsrisiken und Vergütungen teilen, kann bei den Co-Investments von einer hohen Anreizkompatibilität und somit sehr geringen Marktverzerrungen ausgegangen werden. Zudem verdeutlicht das Ergebnis, welch wichtige Rolle den EFREfinanzierten Angeboten bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen zukommt. Bei den insgesamt auf einem relativ geringen Niveau rückläufigen Venture-Capital Investitionen in Hessen kann auch in Zukunft die Angebotslücke merklich verringert werden. Darüber hinaus sollen bereits in der Vergangenheit aufgebaute Strukturen (Stichwort „Capacity Building“) bei der Zusammenarbeit staatlich geförderter Instrumente mit privaten Akteu41 ren weiterentwickelt werden, was nach mehrheitlicher Einschätzung der befragten Experten als sinnvoll eingestuft wird (vgl. Kapitel 3.2.2, operationelle Additionalität). Durch die Zusammenarbeit werden Informationsasymmetrien zwischen den Zielunternehmen und potenziellen Investoren verringert, Risiken zwischen den Akteuren geteilt und entsprechendes Know-how gebündelt. 3.4 Bewertung der Erfahrungen (Ziffer d) Bestandteil nach Ziffer d) ist „eine Bewertung der Erfahrungen, die mit ähnlichen Instrumenten und Ex-ante-Bewertungen, die die Mitgliedstaaten in der Vergangenheit durchgeführt haben, gesammelt wurden, und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen werden können“. Insgesamt wurden im Rahmen des hessischen RWB-EFREProgramms in der Förderperiode 2007-2013 vier Finanzinstrumente nach Art. 44 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 eingerichtet (Hessen Kapital I, Mittelhessenfonds, Kapital für Kleinunternehmen – Innovation plus und JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen). Insbesondere sind hierbei die Beteiligungsinstrumente Hessen-Kapital I und der Mittelhessenfonds relevant. Der HK III baut damit auf Erfahrungen auf, die bereits in der letzten EFRE-Förderperiode mit dem Vorgängerfonds, dem HK I, gemacht werden konnten. Ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Bewertung ist hierbei die Entwicklung der Ausplatzierung. Wie in Kapitel 3.1.3 in Abbildung 13 dargestellt, liegt diese zum Stand erstes Halbjahr 2015 bei 83% der anvisierten Mittel und es ist zu erwarten, dass eine vollständige Ausplatzierung bis Ende 2015 erfolgt. Mit den ausplatzierten Mitteln konnten darüber hinaus Finanzmittel in Höhe von 130,5 Mio. EUR für die Zielgruppe bereitgestellt werden, was einem Hebeleffekt von rund 4,7 entspricht (siehe Kapitel 3.3.2). Insgesamt ist die Einschätzung der Nachfrage bei der Planung des HK I und somit die geplante Größenordnung sowie die Umsetzung der geplanten Investitionen als sehr gut zu bewerten. Da die Größenordnung beim HK III mit 33,5 Mio. EUR gegenüber dem HK I mit ca. 38,5 Mio. EUR zwar etwas geringer, insgesamt aber auf einem ähnlichen Niveau liegt, ist auch in der kommenden Förderperiode von einer richtigen Einschätzung der Nachfrage auszugehen. Als Lehre konnte aus der letzten Förderperiode gezogen werden, dass eine zu enge Begrenzung der Investitionstätigkeiten zu Problemen bei der Auswahl geeigneter Investitionsobjekte führt. So war der Mittelhessenfonds in der vergangenen Förderperiode ausgerichtet auf stille Beteiligungen für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in der Teilregion Mittelhessen insbesondere im Bereich der Medizintechnik. Damit war sowohl der räumliche Einsatz 42 als auch der branchenspezifische Einsatz sehr eng abgesteckt. Dies führte nach eigenen Angaben jedoch zur erschwerten Vergabe der Mittel, weshalb für die kommende Periode das Konstrukt des HK III als Variante gewählt worden ist. Hinzu kommt, dass auf die erhöhte Nachfrage insbesondere in der frühen Finanzierungsphase reagiert wurde und ein noch stärkerer Fokus in Zukunft auf der Seed-Phase liegen wird. Bei der Ausgestaltung des HK III konnte somit basierend auf den guten Erfahrungen in der letzten EFRE Förderperiode mit dem HK I und II vorhandenes Wissen über den Markt und generell über den Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten genutzt werden. 3.5 Bewertung der vorgeschlagenen Investitionsstrategie (Ziffer e) Bestandteil nach Ziffer e) ist „die vorgeschlagene Investitionsstrategie, einschließlich einer Prüfung der Optionen für die Einsatzregelung im Sinne von Artikel 33, der anzubietenden Finanzprodukte, der anvisierten Endempfänger und gegebenenfalls der geplanten Kombination mit Finanzhilfen“. Das Fondsvolumen des HK III beträgt 33.457.530 EUR, finanziert zu 50% aus Haushaltsmitteln des Landes Hessen und zu 50% aus EFRE-Mitteln der neuen Programmperiode. Der HK III wendet sich an den gesamten hessischen Mittelstand einschließlich der technologieorientierten Gründerszene inner- und außerhalb der Hochschulen. Dies wird über die Förderung in Form von Bereitstellungen von darlehensähnlich ausgestalteten stillen Beteiligungen, aber auch von offenen Beteiligungen durch Anteilserwerb erfolgen. Insbesondere Innovations- und Wachstumsvorhaben mittelständischer Unternehmen in allen Unternehmensphasen einschließlich der Gründungsphase sollen hierbei finanziert werden. Offene Beteiligungen sind bis zu einem Volumen von 400 TEUR bzw. 800 TEUR möglich und werden nach der AGVO abgewickelt. Die Konditionen einer offenen Beteiligung sind frei verhandelbar. Stille Beteiligungen werden derzeit zu identischen Bedingungen und Konditionen im Verhältnis 50:50 mit der MBG H eingegangen und können zusätzliche Vereinbarungen enthalten. Auch in Zukunft müsste das Verhältnis 50:50 durch die Einbeziehung eines privaten Investors gewahrt werden. Die Höhe der Beteiligungen liegt im Einzelfall bei stillen Beteiligungen zwischen 100 TEUR bis 1,5 Mio. EUR, bei offenen Beteiligungen bei 100 bis 800 TEUR. Entsprechend der Ausrichtung des Operationellen Programms EFRE (OP EFRE), werden die Mittel jeweils zur Hälfte für die technologieorientierte Gründungs- und Start-up-Förderung (insbe43 sondere aus Hochschulen und Forschungsinstitutionen) auf der einen und zur Wachstumsfinanzierung auf der anderen Seite genutzt. Abbildung 22: Geplante Akteursstruktur und Zusammensetzung des Fondskapitals des HK III Darstellung: Prognos AG 2015 Ziel der Investitionen ist es, Gründern, jungen Unternehmen und der mittelständischen Wirtschaft zum einen Investitionen und regionale Beschäftigungseffekte zu induzieren, zum anderen aber auch die Fähigkeit der Unternehmen zur Gewinnung von weiterem Fremdkapital über die Kreditwirtschaft zu verbessern. Des Weiteren sollen mit dem HK III im Zeitraum 2015 bis 2023 (Investitionszeitraum des HK III) bzw. bis 2029 (Zeitpunkt der Endabrechnung des Fonds) folgende Ziele erreicht werden: Versorgung von ca. 60-80 Unternehmen mit Eigenkapital in stiller und offener Form. Vollständige Rückführung der eingesetzten 33,5 Mio. EUR Vollständige Erwirtschaftung der Verwaltungskosten des Fonds aus den Erträgen der ausgereichten stillen und offenen Beteiligungen. Abdeckung der möglichen Ausfälle aus den Erträgen des Fonds 44 Abschluss des Fonds mit einem Gewinn. Hinsichtlich der Prüfung der Optionen für die Einsatzregelung im Sinne von Artikel 38 der Gemeinsamen ESI-Fonds Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) wurde von Seiten der Landesregierung sichergestellt, dass die für den Fonds und die Ausgangslage in Hessen überzeugendste Umsetzung gewählt wurde. Auf der Grundlage der bereits implementierten Fondsstruktur und des erfolgreichen Fondsmanagements für den Vorgängerfonds werden bewährte Strukturen fortgeführt. Im Folgenden sind die für den HK III gewählten Optionen nach Artikel 38 der gemeinsamen ESIFonds Verordnung dargestellt und deren Einsatzwahl kurz erläutert. 45 46 Die Investitionsstrategie des HK III geht auf die im EFRE OP identifizierten spezifischen Bedürfnisse des Landes Hessen ein. Gespräche mit Marktakteuren haben gezeigt, dass mit der anvisierten Zielgruppe eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden öffentlichen Angebots als auch des privaten Angebots erreicht werden kann. Ein potenzieller Crowding-Out Effekt ist nicht zu erwarten bzw. kann auf ein Minimum reduziert werden. Vielmehr wird auf den Bedarf von Gründern und dem Mittelstand eingegangen, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und damit einen Teil zur zukunftsfähigen Unternehmensfinanzierung beizutragen. Beihilferelevante Aspekte können dabei u.a. durch die Anwendung der AGVO-Vorschriften berücksichtigt werden. 3.6 Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse (Ziffer f) Bestandteil nach Ziffer f) ist „eine Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse und wie das betreffende Finanzinstrument zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der einschlägigen Priorität oder Maßnahme beitragen soll, einschließlich Indikatoren für diesen Beitrag“. Um eine realistische Einschätzung über die erwarteten Ergebnisse des HK III zu erhalten, wird in diesem Abschnitt die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE (OP EFRE) betrachtet und somit der Fonds in die übergeordnete wirtschaftspolitische Strategie des Landes eingeordnet. Darauf aufbauend wird geprüft, ob und in welchem Maße die Investitionsstrategie des Fonds es erwarten lässt, dass ein Beitrag zum Erreichen der Ziele geleistet werden kann. In Abbildung 23 ist die Einbettung des Fonds in die Interventionslogik sowie die entsprechenden Output- und Ergebnisindikatoren dargestellt. 47 Grundsätzlich werden die Mittel des HK III in drei Maßnahmenlinien verausgabt: Maßnahmenlinie M 1.2.6 – Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen: 4,13 Mio. EUR EFRE- und 4,13 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel des Landes Hessen ergibt zusammen 8,26 Mio. EUR Maßnahmenlinie M 2.1.3 – Beteiligungskapital für Unternehmensgründung: 4,20 Mio. EUR EFRE- und 4,20 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel des Landes Hessen ergibt zusammen 8,40 Mio. EUR Maßnahmenlinie M 2.2.3 – Beteiligungskapital für Innovation und Wachstum von KMU: 8,40 Mio. EUR EFRE- und 8,40 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel des Landes Hessen ergibt zusammen 16,80 Mio. EUR. Eingebettet sind diese Maßnahmen in die im OP EFRE erarbeitete wirtschaftspolitische Strategie des Landes Hessen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Prioritätsachsen, Investitionsprioritäten, thematischen und spezifischen Zielen sowie die relevanten Indikatoren zur Erfolgskontrolle sind in den folgenden Abbildungen dargestellt. Abbildung 23: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 1 48 Abbildung 24: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 2 * Bei den Zielwerten der Output Indikatoren ist zu beachten, dass andere Maßnahmen auf denselben Indikator einwirken können, so dass nicht alle Einheiten im Zielwert nur durch das Finanzinstrument zustande kommen müssen. Ausgangslage für die gewählten Investitionsprioritäten war u.a. eine geringe Gründungsintensität, vor allem in Nord- und Mittelhessen. Basierend auf den Ergebnissen der Regionalen Innovationsstrategie Hessen soll Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen vor allem in den Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie bereitgestellt werden. Diese Schlüsselbereiche sind: Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft, Umwelt- und Energietechnologie sowie Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Automatisierung und Systemtechnik, Nano- und Materialtechnologie, 49 Innovative Mobilitäts- und Logisitikkonzepte, Elektromobilität, Finanzwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft. Neben der Bereitstellung von Beteiligungskapital sollen mittels der EFRE-Gelder auch Projekte, Initiativen und Aktionen zur Steigerung der Gründungsbereitschaft in Form von Gründerwettbewerben, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung gezielt für Hochschulangehörige unterstützt werden. Darunter fallen auch Maßnahmen auf Hochschulseite zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, Service- und Beratungsangebote für Hochschulgründer (Inkubatoren), eine Unterstützung von hochschulübergreifenden Aktivitäten sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung. Darüber hinaus sollen durch Investitionen in die Errichtung von Gründerzentren und Inkubatoren Büro- und Produktionsflächen zusammen mit zentralen Service- und Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen und auf diese Weise jungen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen für den Start geboten werden. Auch werden direkte Starthilfen in Form von Zuschüssen an hochtechnologiebasierte Unternehmensgründungen in spezifischen Gründungseinrichtungen und durch die Mitfinanzierung von deren Anlaufphase gefördert. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Förderung von KMU in Hessen. So wird die Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie an Innovationsprozessen zu beteiligen nicht nur über den HK III forciert, sondern es stehen ebenfalls weitere Instrumente zur Verfügung. So werden bspw. KMU bei regional strukturbedeutsamen betrieblichen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft durch rückzahlbare EFREUnterstützungen gefördert. Zudem gibt es eine begleitende Betriebsberatung zur Unterstützung von KMU. Ziel der Beratung ist es, KMU bei der Anpassung an neue Technologien, bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, bei der Erschließung neuer (insbesondere auch internationaler) Märkte, bei der Heranführung an Bundes- und EU-Förderprogramme und bei für das Unternehmen zukunftssichernden Entscheidungen optimal zu fördern. Insgesamt wird der HK III in Bezug auf die Förderung des Gründungsgeschehens sowie die Unterstützung von KMU somit flankiert von weiteren sich gegenseitig ergänzenden Maßnahmen. Die Interventionslogik des OP EFRE orientiert sich damit an den identifizierten Defiziten. Es sind somit positive regionalwirtschaftliche Effekte von den Maßnahmen und insbesondere vom HK III zu erwarten. Zur Quantifizierung der Ergebnisse sind Output- und Ergebnisindikatoren mit entsprechenden Zielwerten für den Zeitpunkt Ende 2023 definiert worden. Die notwendigen Daten werden nach Erhebung durch das Finanzinstitut im Monitoringsystem des Landes er50 fasst und im jährlichen Durchführungsbericht veröffentlicht. Bei der Festlegung der Zielwerte konnte auf Erfahrungen in der letzten Förderperiode zurückgegriffen werden. Somit ist zu erwarten, dass relevante regionalwirtschaftliche Effekte durch die Beiträge des HK III ausgelöst werden können. Die quantifizierten Zielwerte der Ergebnisindikatoren erscheinen hierbei realistisch. Sollte sich Hessen dazu entschließen, den Fonds im Laufe der Förderperiode zu evaluieren, dann wird empfohlen im Rahmen der Aufstellung des Evaluationsplans frühzeitig und methodenbasiert die relevanten Kennzahlen zu erfassen und in das Monitoringsystem zu implementieren. Hier wären bspw. Indikatoren analog zur Empfehlung der Kommission27 wie die Höhe der Ausfälle oder die Managementkosten empfehlenswert, um den Erfolg des Fonds direkt beurteilen zu können. 3.7 Bestimmungen zur Überprüfung und Aktualisierung (Ziffer g) Bestandteil nach Ziffer g) des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung sind „Bestimmungen, die gegebenenfalls eine Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung während des Einsatzes eines Finanzinstruments ermöglichen, dessen Einsatz auf einer solchen Bewertung beruht, wenn die Verwaltungsbehörde während der Einsatzphase zu dem Schluss gelangt, dass die Ex-anteBewertung nicht mehr den Marktbedingungen zum Zeitpunkt des Einsatzes entspricht“. Um diesen Bestimmungen Rechnung zu tragen, werden in Hessen für die Steuerung und Kontrolle des HK III entsprechende Gremien und Zuständigkeiten implementiert. Diese garantieren während der Einsatzphase eine kontinuierliche Marktbeobachtung und ermöglichen es der Verwaltungsbehörde, auf eine Veränderung der Marktbedingungen rechtzeitig zu reagieren. 27 European Commission and European Investment Bank (2014): Ex-ante assessment methodology for financial instruments in the 2014-2020 programming period. General methodology covering all thematic objectives, Volume 1, Brussels, p. 100ff. 51 Abbildung 25: Gremien und Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung Darstellung: Prognos AG 2015 Informationen zu Umsetzungsstand, regionalökonomischen Effekten und Risiken sowie zu aktuellen und erwarteten Marktentwicklungen (Angebot, Nachfrage, Zielgruppe) werden hierbei im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung an das Kontroll- und Überwachungsgremium sowie an das HMWEVL vom Fondsmanagement in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt. Die EFRE-Verwaltungsbehörde (EFRE-VB), die dem HMWEVL zugeordnet ist, wird vom entsprechenden Fachreferat über etwaige Marktveränderungen oder sonstige Geschehnisse informiert, die zu einer Neujustierung der Fondsausrichtung oder Mittelausstattung führen können. Die EFRE-VB wird auf der Grundlage dieser Informationen auch entscheiden, ob eine Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung notwendig ist. Der EFRE Begleitausschuss prüft regelmäßig das gesamte OP EFRE des Landes Hessen (Durchführung des Programms und Fortschritte beim Erreichen der Zielsetzungen). Dieser tagt mindestens einmal im Jahr und kann der VB hinsichtlich der Durchführung und Evaluierung des Programms Empfehlungen aussprechen. Er überwacht auch die infolge seiner Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen. Aufgrund seiner Aufgaben und Zuständigkeiten ist der Begleitausschuss über etwaige Durchführungsschwierigkeiten des HK III informiert und kann eine Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung empfehlen. 52 Zusätzlich übermittelt die EFRE VB auf der Grundlage von Artikel 40 der ESI-Fonds Verordnung der Kommission als Anhang zum jährlichen Durchführungsbericht einen speziellen Bericht über Vorhaben, in denen Finanzinstrumente zum Einsatz kommen. Anlässe für eine Überprüfung oder Aktualisierung der Ex-ante -Bewertung sind: Signifikante Abweichungen vom geplanten finanziellen Verlauf (Investitionen pro Jahr) Signifikante Marktveränderungen (Angebots- und Nachfrageseite) Signifikante Abweichungen hinsichtlich der adressierten Zielgruppe oder dem Verwendungszweck Treten Veränderungen in diesen Punkten auf, kann dies dazu führen, dass eine Anpassung der Mittelausstattung oder der Ausrichtung (Zielgruppe, Phase oder Verwendungszweck) des HK III vorgenommen werden muss. Der Bedarf für eine Überprüfung oder Aktualisierung der Exante-Bewertung wird deutlich durch: Marktbeobachtungen und Umsetzungskontrollen im Rahmen der Kontrolle durch das HMWEVL Die Erfassung materieller und finanzieller Indikatoren im Monitoringsystem Die Berichterstattung und Diskussion der jährlichen Durchführungsberichte im Begleitausschuss Die notwendigen Daten für die jährliche Berichterstattung und eine etwaige Evaluation des HK III werden über das implementierte Monitoringsystem erfasst. Die Zuständigkeit für die Datenerfassung liegt bei der EFRE VB. Diese basiert auf der Verpflichtung der Finanzinstitution, Daten zu liefern und die Beiträge zu überwachen (siehe z.B. Art. 1, DVO (EU) Nr. 821/2014). Die implementierten Kontrollstrukturen bieten die Möglichkeit – auf Basis gesicherter Erkenntnisse – eine rechtzeitige Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung veranlassen zu können. Eine Veränderung der Marktbedingungen kann rechtzeitig erkannt und die für eine Überprüfung und Aktualisierung zuständigen Akteure können rechtzeitig informiert werden. Somit ist den Anforderungen nach Ziffer g des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung Rechnung getragen. 53 4 Checkliste zur Durchführung der Ex-ante-Bewertung28 Key checklist points Identification of market problems existing in the country or region in which the FI is to be established. Analysis of the gap between supply and demand of financing and the identification of suboptimal investment situation. Reference Art. 37 (2) (a) Chapter 3.1 Yes/No Yes Art. 37 (2) (a) 3.1 Yes Quantification of the investment (to the extent possible). Art. 37 (2) (a) 3.1 Yes Identification of the quantitative and qualitative dimensions of the value added of the envisaged FI. Art. 37 (2) (b) 3.2 Yes Comparison to the added value of alternative approaches. Art. 37 (2) (b) 3.2 Yes Consistency of the envisaged FI with other forms of public interven- Art. 37 (2) (b) tion. State aid implications of the envisaged FI. Art. 37 (2) (b) 3.2 Yes 3.2 Yes Identification of additional public and private resources to be poten- Art. 37 (2) (c) tially raised by the envisaged FI and assessment of indicative timing of national co-financing and of additionality contributions (mainly private). Estimation of the leverage of the envisaged FI. Art. 37 (2) (c) 3.3 Yes 3.3 Yes Assessment of the need for, and level of, preferential remuneration based on experience in relevant markets. Collation of relevant available information on past experiences particularly those that have been set up in the same country or region as the envisaged FI. Art. 37 (2) (c) 3.3 Yes Art. 37 (2) (d) 3.4 Yes Identification of main success factors and/or pitfalls of these experiences. Art. 37 (2) (d) 3.4 Yes Using the collected information to enhance the performance of the FI (e.g. risk mitigation). Art. 37 (2) (d) 3.4 Yes Definition of the level of detail for the proposed investment strategy (maintaining a certain degree of flexibility). Definition of the scale and focus of the FI in line with the results of the market assessments and value added assessment. Art. 37 (2) (e) 3.5 Yes Art. 37 (2) (e) 3.5 Yes Selection of the financial product to be offered and the target final recipients. Definition of the governance structure of the FI. Art. 37 (2) (e) 3.5 Yes Art. 37 (2) (e) 3.5, 3.7 Yes Selection of the most appropriate implementation arrangement and the envisaged combination of grant support. Set up and quantification of the expected results of the envisaged FI by means of output indicators, result indicators and FIperformance indicators as appropriate. Specification of how the envisaged FI will contribute to deliver the desired strategic objectives. Art. 37 (2) (e) 3.5 Yes Art. 37 (2) (f) 3.6 Yes Art. 37 (2) (f) 3.6 Yes 3.6, 3.7 Yes Definition of the monitoring system in order to efficiently monitor the Art. 37 (2) (f) FI, facilitate reporting requirements and identify any improvement areas. 28 European Commission / European Investment Bank (2014a & b) 54 Definition of the conditions and/or the timing in which a revision or an update of the ex-ante assessment is needed. Art. 37 (2) (g) 3.7 Yes Ensure that this flexibility, and trigger points, is reflected in monitoring and reporting provisions. Art. 37 (2) (g) 3.7 Yes 55 5 Literaturverzeichnis BVK (2015): Sonderauswertungen von Marktstatistiken nach Raum (Bundesländern) und Zweck (Finanzierungsphasen) für die Prognos AG. Ernst & Young (2015): Start-up-Barometer Deutschland, August 2015. Europäischer Rechnungshof (2012): Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, Sonderbericht Nr. 2, Luxembourg. Europäische Kommission (2014a): Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO). Abgerufen unter: http://www.esf.de/portal/generator/21592/property=data/2014__ 07__14__vo__651.pdf, abgerufen am 20.08.2014. Europäische Kommission (2014b): Mitteilung 2014/C 19/04 vom 22.01.2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen. Abgerufen unter: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2014:019:00 04:0034:DE:PDF, abgerufen am 20.08.2014. European Commission / European Investment Bank (2014a): Exante assessment methodology for financial instruments in the 2014-2020 programming period. General methodology covering all thematic objectives. Volume I, Brussels. European Commission / European Investment Bank (2014b): Exante assessment methodology for financial instruments in the 2014-2020 programming period. Enhancing the competitiveness of SME, including agriculture, microcredit and fisheries (Thematic objective 3). Volume III, Brussels. FHP Private Equity Consultants (2013): VC-Panel II/2013. Gehrke, B. et. al (2010): Listen wissens- und technologieintensiver Güter und Wirtschaftszweige Zwischenbericht zu den NIW/ISI/ZEW-Listen 2010/2011, Hannover, Karlsruhe, Mannheim. Gehrke, B. et. al (2013): Neuabgrenzung forschungsintensiver Industrien und Güter – NIW/ISI/ZEW-Listen 2012, Studien zum deutschen Innovationssystem 8-2013, Hannover, Karlsruhe, Mannheim. 56 Griffith, J. (2012): ‘Leveraging’ private sector finance: How does it work and what are the risks? Bretton Woods Project, London. KfW/ZEW-Gründungspanel (2013): Junge Hightech-Unternehmen trumpfen auf. Mannheim. Kulicke, M.; Leimbach, T. (2012): Venture Capital und weitere Rahmenbedingungen für eine Gründungskultur. Gutachten des Fraunhofer ISI im Auftrag des Sekretariats der EnqueteKommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages, Karlsruhe. Meyer, S., Aßmann, B. und Toepel, K. (2013): Innovative Finanzinstrumente in Berlin. Ergebnisse der Unternehmensförderung durch revolvierende Instrumente im EFRE-Programm, vertiefende Bewertung 2012. Gutachten von Kovalis/IfS/MR im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Berlin. Mina A.; Lahr, H. (2011): Venture Capital in Europe: Recovery, Downsizing or Breakdown? FINNOV Discussion Paper, Brüssel. NIW/ISI/ZEW (2013): Neuabgrenzung forschungsintensiver Industrien und Güter NIW/ISI/ZEW-Listen 2012. NIW/ISI/ZEW (2010): Listen wissens- und technologieintensiver Güter und Wirtschaftszweige Zwischenbericht zu den NIW/ISI/ZEW-Listen 2010/2011. Schneidewind, P. et. al (2013): Finanzierungsinstrumente in der Kohäsionspolitik, Studie der Metis GmbH/EPRC Universität Strathclyde im Auftrag der Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik, Brüssel. Technopolis (2010): Evaluierung des High-Tech Gründerfonds. Endbericht. Zademach, H.-M.; Baumeister, C. (2013): Wagniskapital und Entrepreneurship: Grundlagen, empirische Befunde, Entwicklungstrends. In: Pechlaner, H. Doepfer, B.C. und S. Märk (Hrsg.): Wertschöpfungskompetenz und Unternehmertum. Rahmenbedingungen für Entrepreneurship und Innovation in Regionen, Berlin: Gabler. 57
© Copyright 2024 ExpyDoc