Ex-ante-Bewertung des Eigenkapitalfonds „Hessen Kapital III" ( PDF

Ex-ante-Bewertung des Eigenkapitalfonds „Hessen Kapital III“
Auftraggeber
HA Hessen Agentur
GmbH
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner
Ralph Rautenberg
Goethestraße 85
10623 Berlin
Tel.: 030 520059 258
Mitarbeiter
Lukas Nögel
Berlin, 07.12.2015
Die vorliegende Studie wurde mitfinanziert aus Mitteln des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Das Unternehmen im Überblick
Geschäftsführer
Christian Böllhoff
Präsident des Verwaltungsrates
Gunter Blickle
Handelsregisternummer
Berlin HRB 87447 B
Rechtsform
Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht
Gründungsjahr
1959
Tätigkeit
Die Prognos AG berät europaweit Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Auf Basis neutraler Analysen und fundierter Prognosen entwickeln wir praxisnahe Entscheidungsgrundlagen und Zukunftsstrategien für Unternehmen, öffentliche Auftraggeber sowie internationale Organisationen.
Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Hauptsitz
Prognos AG
Henric Petri-Str. 9
4010 Basel | Schweiz
Telefon +41 61 3273-310
Telefax +41 61 3273-300
Weitere Standorte
Prognos AG
Goethestr. 85
10623 Berlin | Deutschland
Telefon +49 30 520059-210
Telefax +49 30 520059-201
Prognos AG
Domshof 21
28195 Bremen | Deutschland
Telefon +49 421 517046-510
Telefax +49 421 517046-528
Prognos AG
Science 14 Atrium; Rue de la Science 14b
1040 Brüssel | Belgien
Telefon +32 2808-7209
Telefax +32 2808-8464
Prognos AG
Schwanenmarkt 21
40213 Düsseldorf | Deutschland
Telefon +49 211 91316-110
Telefax +49 211 91316-141
Prognos AG
Schnewlinstr. 6
79098 Freiburg | Deutschland
Telefon +49 761 7661164-810
Telefax +49 761 7661164-820
Prognos AG
Nymphenburger Str. 14
80335 München | Deutschland
Telefon +49 89 9541586-710
Telefax +49 89 9541586-719
Prognos AG
Rotebühlplatz 9
70178 Stuttgart | Deutschland
Telefon +49 711 3209-610
Telefax +49 711 3209-609
Internet
[email protected]
www.prognos.com
Inhalt
1
Hintergrund
1
2
Aufgabenstellung und Forschungsfrage
2
3
Ergebnisse der Ex-Ante-Bewertung
4
3.1
Analyse der Marktschwäche, suboptimalen Investitionssituation und
Investitionsanforderungen (Ziffer a)
3.1.1
3.2
3.3
4
Untersuchungsgegenstand, Leitfragen, Methodik und
Informationsquellen
4
3.1.2
Angebotsseite
7
3.1.3
Nachfrageseite
21
3.1.4
Schlussfolgerungen hinsichtlich der Bewertung der Marktschwäche
bzw. suboptimalen Investitionssituation
24
Bewertung des Mehrwerts (Ziffer b)
28
3.2.1
Methodisches Konzept
28
3.2.2
Additionalität des HK III
30
3.2.3
Kohärenz des HK III
34
3.2.4
Verhältnismäßigkeit des HK III
35
3.2.5
Zwischenfazit: Mehrwert HK III
36
Bewertung der Hebeleffekte: Schätzung zusätzlicher öffentlicher und privater
Mittel (Ziffer c)
36
3.3.1
Methodisches Konzept
36
3.3.2
Unmittelbare Hebeleffekte des HK I
37
3.3.3
Plausibilitätsprüfung der Hebeleffekte des HK I
39
3.3.4
Zwischenfazit: Erwartbare Hebeleffekte des HK III
41
3.4
Bewertung der Erfahrungen (Ziffer d)
42
3.5
Bewertung der vorgeschlagenen Investitionsstrategie (Ziffer e)
43
3.6
Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse (Ziffer f)
47
3.7
Bestimmungen zur Überprüfung und Aktualisierung (Ziffer g)
51
4
Checkliste zur Durchführung der Ex-ante-Bewertung
54
5
Literaturverzeichnis
56
I
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Inhalte und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung nach EU-KOM (Art. 37.2)
2
Abbildung 2: Realisierte und geplante Investitionsphasen und -volumina (in Mio. EUR),
über die mit Hilfe von EFRE-Mitteln Beteiligungskapital in Hessen bereitgestellt wird
4
Abbildung 3: Merkmale des HK und HK III im Vergleich
5
Abbildung 4: Leitfragen der Untersuchung
6
Abbildung 5: Finanzierungsphasen und -anlässe für Beteiligungskapital und Einordnung
des HK III
8
Abbildung 6: Akteure in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung in Hessen
9
Abbildung 7: Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft in Hessen
12
Abbildung 8: Abgrenzungsmerkmale des HK III gegenüber weiteren Marktakteuren in
Hessen
16
Abbildung 9: Venture-Capital Investitionen im Verhältnis zum BIP in Europa 2013
18
Abbildung 10: Entwicklung der realisierten Venture-Capital und Growth
Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Deutschland nach Phasen
19
Abbildung 11: Realisierte Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Hessen nach Phasen
20
Abbildung 12:Venture-Capital-Investitionen in Deutschland - Anteil von Hessen am
Gesamtmarkt sowie Vergleich mit der Wirtschaftskraft
21
Abbildung 13: Entwicklung der Ausschöpfung des HK I
22
Abbildung 14: Abschätzung der Anzahl der Finanzierungsanfragen nach
Beteiligungskapital in der Gründungs- und Wachstumsphase
23
Abbildung 15: Finanzierungsanfragen an die BM H im Zeitverlauf
24
Abbildung 16: Verhältnis von Finanzierungsanfragen zu Finanzierungszusagen für
ausgewählte Finanzierungsinstrumente bzw. Akteure
26
Abbildung 17: Ablehnungsgründe (Anteil Nennungen) für Investitionen in Seed Phase auf
Seiten privater Beteiligungskapitalgeber im VC-Markt
27
Abbildung 18: Dimensionen der Additionalität
29
Abbildung 19: Berechnungsansatz Hebeleffekt
37
Abbildung 20: Hebeleffekte des HK I nach Berechnungskonzept des Europäischen
Rechnungshofes
38
II
Abbildung 21: Beispiele für Hebelwirkungen anderer durch den Rechnungshof geprüfter
Beteiligungsfonds in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung
40
Abbildung 22: Geplante Akteursstruktur und Zusammensetzung des Fondskapitals des
HK III
44
Abbildung 23: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen
Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 1
48
Abbildung 24: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des Operationellen
Programms EFRE 2014-2020 – Prioritätsachse 2
49
Abbildung 25: Gremien und Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung der Ex-anteBewertung
52
III
1
Hintergrund
Das Land Hessen plant in der kommenden EFRE Förderperiode
die wirtschaftliche Entwicklung im Land mit 481,4 Mio. EUR zu fördern. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz des Eigenkapitalfonds Hessen Kapital III (HK III) mit einem Volumen von 33,5 Mio.
EUR geplant.
Die europäischen ESI-Fonds können solche Finanzinstrumente im
Rahmen Operationeller Programme unterstützen, um zum Erreichen festgelegter Ziele beizutragen. Finanzinstrumente dürfen zur
Unterstützung von Investitionen in jenen Unternehmen eingesetzt
werden, von denen erwartet wird, dass sie finanziell lebensfähig
sind, aber an den Finanzmärkten keine ausreichenden Mittel mobilisieren können. Bei der Anwendung der Finanzinstrumente müssen die Verwaltungsbehörde, die Fonds und die einsetzenden
Stellen dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen
Recht – insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen und öffentliches Beschaffungswesen – genügen.
Die Verwendung von Finanzinstrumenten in den ESI-Fonds setzt
eine Ex-ante-Bewertung voraus, in der Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen nachgewiesen sowie die jeweiligen Investitionsbedürfnisse, eine mögliche Beteiligung der Privatwirtschaft und der sich daraus ergebende Mehrwert des einzusetzenden Finanzierungsinstruments ermittelt wurden.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des von der EU
KOM im März 2014 zur Verfügung gestellten Methodenpapiers zur
Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten.1 Im Anhang dieses
Berichtes wird im Rahmen einer Checkliste aufgezeigt, an welcher
Stelle dieses Berichtes die jeweiligen Bewertungsfragen beantwortet wurden.
Der HK III soll der Nachfolgefonds für den auslaufenden Fonds
Hessen Kapital I (HK I) sein, welcher in der Förderperiode 20072013 ebenfalls mit Hilfe von EFRE-Mitteln angeboten wurde. Der
HK III wendet sich an den gesamten hessischen Mittelstand einschließlich der technologieorientierten Gründerszene inner- und
außerhalb der Hochschulen.
1 European Commission / European Investment Bank (2014a): Ex-ante assessment methodology for financial instruments
in the 2014-2020 programming period. General methodology covering all thematic objectives. Volume I, Brussels.
1
2
Aufgabenstellung und Forschungsfrage
Die von der Europäischen Kommission (EU-KOM) vorgeschlagenen zentralen Inhalte und Fragestellungen der Ex-ante-Bewertung
sind in Artikel 37 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (insbesondere
Absatz 2, Tiret a bis g) geregelt.
Abbildung 1: Inhalte und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung nach
EU-KOM (Art. 37.2)
a) Marktschwächen, suboptimale Investitionssituationen und Investitionsanforderungen
g) Bestimmungen zur
Überprüfung und
Aktualisierung
b) Mehrwert des Finanzinstruments
f) Spezifizierung der
erwarteten Ergebnisse
c) Bewertung der Hebeleffekte (zusätzliche
öffentliche und private
Mittel)
e) Bewertung der
vorgeschlagenen
Investitionsstrategie
d) Bewertung der
Erfahrungen
Darstellung: Prognos AG, 2015
Dem Kern nach ist es Aufgabe der Ex-ante-Bewertung zu analysieren, ob in Hessen eine Marktschwäche oder eine suboptimale
Investitionssituation für das geplante Finanzinstrument vorliegt.
Die Forschungshypothese, die es in der durchzuführenden Analyse zu belegen oder zu verwerfen gilt, lautet deshalb: „Für die Zielgruppen in Hessen besteht für die geplanten Finanzprodukte eine
Marktschwäche oder eine suboptimale Investitionssituation.“
Der Bedarf für staatliche Interventionen bei der Finanzierung von
privatwirtschaftlichen Aktivitäten wird generell aus dem eingeschränkten und volkswirtschaftlich nicht optimalen Zugang von Unternehmen zu Fremd- oder Beteiligungskapital abgeleitet. Das
Marktversagen ergibt sich aus einer volkswirtschaftlich und in Bezug auf die Politikziele suboptimalen Investitionssituation, bei der
weniger Investitionen realisiert werden als es volkswirtschaftlich
wünschenswert wäre.
Eine etwaige Marktschwäche wird an der Ausgestaltung der konkreten Förderprodukte in Relation zu den vorhandenen Angeboten
2
am Markt und vom Nutzungsverhalten der Zielgruppen eingeschätzt.
Dies bedeutet:
Sind in Hessen für die Zielgruppe am Markt keine ausreichenden Angebote existent, ist von einer Marktschwäche
auszugehen. Sind vergleichbare Angebote am Markt vorhanden und werden diese von der Zielgruppe in Hessen
genutzt, ist von keiner Marktschwäche auszugehen.
Die Marktschwäche wird demnach auch im Hinblick auf die
Art der Unternehmen und der Beteiligungsnehmer eingeschätzt. Wodurch unterscheiden sich die Beteiligungsnehmer der Förderprodukte von denen des privaten Kapitalmarktes?
Die zu beschreibende suboptimale Investitionssituation ist dann
gegeben, wenn für die Zielgruppe und den Verwendungszweck
kein ausreichendes Finanzierungsangebot am privaten Kapitalmarkt vorhanden ist, so dass prinzipiell geplante Investitionen nicht
von den Unternehmen getätigt werden. Suboptimale Investitionssituationen können anhand von Branchen, Unternehmensgrößen,
Wachstumsphasen, Investitionstypen bzw. Verwendungszwecken
oder auch anhand von Kombinationen dieser Merkmale festgemacht werden. Werden am Markt kleine Unternehmen, junge Unternehmen, technologieorientierte Unternehmen oder innovative
Gründungen benachteiligt? Hier wird die Frage gestellt, ob durch
die geplanten öffentlichen Finanzprodukte eine volkswirtschaftlich
bessere Investitionssituation erzeugt werden könnte.
Neben der Beantwortung der Frage, ob eine Marktschwäche vorliegt, ist deren Umfang von zentraler Bedeutung für die Planung
des öffentlichen Produktangebotes. Aus Annäherungen über den
Umfang der Marktschwäche kann das am Markt platzierbare Volumen eingeschätzt werden.
3
3
Ergebnisse der Ex-Ante-Bewertung
Die Ex-ante-Bewertung der Finanzinstrumente umfasst gemäß der
gemeinsamen Verordnung der Europäischen Kommission sieben
Bestandteile. Die Bewertung erfolgt dabei in einer Abfolge der Ziffern a bis g. Die Bewertungsergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden nachfolgend im Detail dargestellt.
3.1 Analyse der Marktschwäche, suboptimalen
Investitionssituation und Investitionsanforderungen (Ziffer a)
Ziffer a) des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung definiert den
Kernbestandteil der Bewertung, nämlich die Analyse der Marktschwächen bzw. der suboptimalen Investitionssituationen sowie
Investitionsanforderungen für Politikbereiche und thematische Ziele oder Investitionsprioritäten, die im Hinblick auf einen Beitrag zur
Strategie und den Ergebnissen der einschlägigen Programme behandelt und mit den Finanzinstrumenten unterstützt werden sollen.
3.1.1
Untersuchungsgegenstand, Leitfragen, Methodik und
Informationsquellen
Mit dem HK III soll in der aktuellen EFRE Förderperiode an die Erfahrungen mit EFRE geförderten Beteiligungsinstrumenten der
letzten Periode angeknüpft werden. So wurden in der letzten Förderperiode sowohl der Fonds Hessen Kapital I als auch der Mittelhessenfonds mit EFRE Mitteln unter dem Management der BM H
umgesetzt. Der HK III ist dabei als Nachfolgefonds des HK I geplant.
Abbildung 2: Realisierte und geplante Investitionsphasen und
-volumina (in Mio. EUR), über die mit Hilfe von
EFRE-Mitteln Beteiligungskapital in Hessen
bereitgestellt wird
EFRE-Periode 2007-2013
2007
38,5 Mio.
EUR
10 Mio.
EUR
2008
2009
2010
2011
EFRE-Periode 2014-2020
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020 2021
2022
Hessen Kapital I
Mittelhessenfonds
33,5 Mio.
EUR
Hessen Kapital III
Darstellung: Prognos AG, 2015
Die Gegenüberstellung der Kernmerkmale von HK I und HK III in
der folgenden Abbildung verdeutlicht, dass die Ausgestaltung des
aktuellen und des zukünftigen Fondsproduktes vergleichbar sind.
4
2023
Abbildung 3: Merkmale des HK und HK III im Vergleich
Hessen Kapital I
Fondsmanagement
Verwendung
Hessen Kapital III
BM H BeteiligungsManagementgesellschaft Hessen mbH
(100%-Tochter der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen)
Zweck
Finanzierungsalternativen zur Realisierung von Produktinnovationen und der sich
anschließenden Markterschließung
die Basis für den Unternehmensstart, für Innovationen und für die Expansion kleiner und
mittlerer Unternehmen schaffen
vorrangig in den strukturschwächeren Landesteilen
Zielgruppe
Finanzierungsp
hasen (nach
BVK)
Gründungs-, Innovations- und Wachstumsphase (= Seed, Start-up, Later-Stage und
Growth)
Unternehmensgröße und
-alter
kleine und mittlere Unternehmen gemäß jeweils gültiger EU-Definition
Ergänzung bei offenen Beteiligungen: weniger als 5 Jahre Bestand zum Zeitpunkt der
Beihilfengewährung
Jeweils ca. ein Viertel für
Hochschulausgründungen und
Unternehmensgründung
Ca. die Hälfte für Innovation und Wachstum
von KMU
Branchen
Volumen und Gesamt
Laufzeit
Fondscharakter
einschließlich technologieorientierte Unternehmen
Bis zu 38,5 Mio. EUR
Bis zu 33,5 Mio. EUR
Investitionsphase
02.10.2007 – Ende 2015
2015 - 2023
Finanzierungss
truktur
unabhängige Fonds-GmbH
Finanzierungsf
ormen
Stille und offene Beteiligungen
Höhe Beteiligungskapital
Still: 0,2 – 1,5 Mio. EUR
Still: 0,1 – 1,5 Mio. EUR
Offen: In der Regel max. 0,5 Mio. EUR
Offen: 0,1 – 0,8 Mio. EUR
80 Bewilligungen von denen 58 bereits
ausgereicht wurden
In Planung
Realisierungs Per
stand
20.07.2014
50% Haushaltsmittel des Landes Hessen und 50% EFRE-Mittel
Stille und offene Beteiligungen
ggf. auch Nachrangdarlehen
Volumen: 31,8 Mio. EUR
Ca. 0,5 Mio. EUR durchschnittliche
Beteiligungshöhe
Darstellung: Prognos AG 2015, Basis: Angaben der BM H und des HMWEVL
Die grundsätzliche Ausrichtung des HK III orientiert sich sehr stark
am direkten Vorgängerfonds, dem HK I. Somit können die in der
letzten Förderperiode aufgebauten Erfahrungen auch in der kommenden Förderperiode nutzbar gemacht werden. Auch das Gesamtvolumen bleibt auf einem ähnlichen Niveau.
Die Details der Investitionsstrategie und deren Bewertung werden
in Kapitel 3.5 noch genauer dargestellt.
Für die Beantwortung der Frage, inwiefern in Hessen eine Marktschwäche bzw. suboptimale Investitionssituation konkret für dieses
5
Finanzierungsinstrument und die adressierte Zielgruppe besteht,
gilt es folgende Leitfragen zu klären:
Abbildung 4: Leitfragen der Untersuchung
Angebot
Nachfrage
Welche Anbieter sind am Beteiligungsmarkt
in Hessen aktiv?
Wie hoch ist die Nachfrage nach
Beteiligungskapital in Hessen?
Welche Rolle nehmen erwerbswirtschaftliche
Kapitalanbieter ein? Welche Zielgruppen und
Finanzierungszwecke adressieren diese
Anbieter mit ihrem Angebot?
Wie hoch ist die Nachfrage nach durch
bestehende Fonds bereitgestelltes Kapital?
Wird das zur Verfügung gestellte Volumen
ausgeschöpft?
Wie ordnen sich die Angebote öffentlicher
Anbieter ein?
Welche Investitionsvolumina werden getätigt?
In welchem Verhältnis stehen Nachfrage und Angebot? Gibt es eine Angebotslücke?
Wie hoch ist die Angebotslücke?
Was hält erwerbswirtschaftliche Kapitalanbieter davon ab, im Markt zu agieren?
Welche Entwicklungen auf Angebots- und Nachfrageseite sind im Zeitverlauf erkennbar?
Ist zu erwarten, dass sich die Angebotslücke schließt bzw. weiter öffnet?
Wie ordnen sich die geplanten Fonds in das bestehende Produktportfolio am Beteiligungsmarkt ein? Welche Dinge werden fortgeführt bzw. nicht fortgeführt?
Ist das definierte Nachfragepotenzial des geplanten Fondsvolumens realistisch?
Schlussfolgerungen zur Ableitung der Marktschwäche
bzw. suboptimalen Investitionssituation
Darstellung: Prognos AG 2015
Da mit dem geplanten Fonds Hessen Kapital III v.a. die Aktivitäten
des Hessen Kapital I fortgeführt werden sollen, orientiert sich die
Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Dimensionen Angebot
und Nachfrage im Folgenden (retrospektiv) sehr stark an der
Marktposition des Fonds Hessen Kapital I (= Methodik).
Zur Beantwortung der genannten Fragen kommen im Wesentlichen drei Arten von Informationsquellen zum Tragen:
öffentlich zugängliche Statistiken, die das Marktgeschehen
auf Bundes- und Landesebene beschreiben,
Statistiken, die das Fördergeschehen der im Fokus stehenden Fonds beschreiben sowie
6
Interviews mit relevanten Stakeholdern (z.B. Fondsmanager, den zentralen Marktakteuren (staatlich, privat sowie
dem Branchenverband)).
Diese Aufzählung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass sich
die Antworten zu den oben gestellten Fragen nicht durchweg im
Detail, d.h. auf Ebene des Betrachtungsgegenstandes (= Land
Hessen), finden lassen werden, sondern teilweise auf übergeordnete Entwicklungen (z.B. Deutschland) referenziert werden müssen.
3.1.2
Angebotsseite
Zur Einordnung bestehender und geplanter Finanzierungsinstrumente (die EFRE-Mittel einsetzen) in das gesamte, am Markt für
Beteiligungskapital verfügbare Produktportfolio bietet sich eine Differenzierung nach Verwendungszwecken an.
Sowohl der Grad der Ausdifferenzierung dieser Phasen als auch
die Zuordnung von Akteuren bzw. Instrumenten („Finanzierungsquellen“) zu diesen Phasen wird in der Literatur bzw. von den
Marktakteuren unterschiedlich gehandhabt. Diese Studie orientiert
sich im Folgenden an der Definition des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) und stellt damit
auch eine Anschlussfähigkeit an Sekundärstatistiken, die den
deutschen Markt bzw. andere europäische Märkte beschreiben,
sicher.
Der HK III dient dem Zweck, Unternehmen in der Gründungs-, Innovations- und Wachstumsphase Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf die Phaseneinteilung nach dem BVK
bedeutet dies, dass der Fonds der Seed, Start-up, Later-Stage und
Growth Phase zuzuordnen ist. Dabei sollen rund die Hälfte der Mittel für die Gründungsphase und die andere Hälfte für die Wachstumsphase aufgewendet werden (siehe auch Kapitel 3.6)
7
Abbildung 5: Finanzierungsphasen und -anlässe für Beteiligungskapital und Einordnung des HK III
Phaseneinteilung
nach BVK
(Expansion)
Seed
Start-up
Later Stage
Growth
Replacement/
Turnaround
Buy-Out
Early-Stage
Venture Capital (VC)
Finanzierungsanlässe
Gründungsphase
Grundlagen
Konzeptentwicklung
Marktanalysen
Produktentwicklung (F&E)
Finanzierungsfrequenz
Produktionsreife
Gründung
Entwicklung
bis Serienreife
(F&E)
Wachstumsphase
Produktion und
Markteinführung
Markterweiterung
Marktdurchdringung
Reifephase (Sonderanlässe)
Krise
Exit
Sanierung
Börsengang
Restrukturierung
MBO / MBI
Nachfolge
Management
buy in (MBI) /
buy out (MBO)
• Finanzierung über mehrere Runden
• mehr oder weniger einmalige (Minderheits-)
Beteiligungen
Hessen Kapital III
Darstellung: Prognos AG 2015, in Anlehnung an BVK und Zademach & Baumeister (2013)
Zur Finanzierung in der Frühphase können Unternehmen auch auf
Darlehen zurückgreifen. Hier besteht eine Reihe von Angeboten
seitens der (öffentlichen und privaten) Banken. Insbesondere die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auf Bundesebene eine
Reihe von Programmen (z.B. „ERP-Kapital für Gründung“, „ERPStartgeld“) an, über die zinsvergünstigte Darlehen für Unternehmen in der Gründungsphase bereitgestellt werden. Für die hier im
Fokus stehende Zielgruppe spielen Darlehensprogramme in diesen Phasen aufgrund stark begrenzter bzw. fehlender Sicherheiten/ Kapitaldienstfähigkeit und gleichzeitig hohem Risiko keine
nennenswerte Rolle. Im Folgenden wird die Abgrenzung HK III zu
den bestehenden Akteuren im Beteiligungsmarkt in Hessen jeweils
dargestellt. Abbildung 6 bietet hierbei einen ersten Überblick über
relevante Marktakteure, unterteilt nach Finanzierungsphasen und
der Höhe der üblichen Finanzierungsvolumina.
8
Abbildung 6: Akteure in der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung in Hessen
übliche
Finanzierungsvolumen
pro Vorhaben
hoch
Privatwirtschaftliche
Beteiligungskapitalgesellschaften
Gründer- und
Technologiefonds
High-Tech
Gründerfonds
ERP-Startfonds
(KfW)
Hessen Kapital II
MB G
Hessen Kapital I + III
niedrig
TFH Technologie-Finanzierungsfonds Hessen GmbH (TFH III)
ERP-Beteiligungsprogramm
(KfW / MBG)
Business Angels
Seed
Start-up
Later Stage
Growth
Finanzierungsphase
Darstellung: Prognos AG 2015
Ein zentraler Akteur auf Bundesebene ist der HightechGründerfonds (HTGF). Diesem kommt deutschlandweit bei der
Finanzierung von innovativen High-Tech Unternehmen in der
Seed-Phase eine zentrale Bedeutung zu, wobei die zu finanzierenden Unternehmen nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Seit 2005
aktiv, werden – bezogen auf die Anzahl – ca. 50% aller Beteiligungen in diesem Bereich durch den HTGF gestemmt.2 Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen seit 2005 auf 576 Mio. Euro.3 Es
werden bis zu 2 Mio. EUR pro Unternehmen investiert, wovon bis
zu 0,5 Mio. EUR in der Seed-Runde realisiert werden (offene Beteiligungen und hybride Mittel). Die durchschnittliche Haltedauer
liegt insgesamt bei 5-7 Jahren. Der Schwerpunkt der Investitionen
des HTGF liegt auf den Bereichen Software („Software as a Service“, Applikationssoftware, Industrielle Software), Medizintechnik
und Maschinenbau/Automatisierung.
Von den deutschlandweit seit Bestehen insgesamt knapp 3.800
Anfragen stammen 6,8 % aus Hessen. Damit liegt Hessen hinter
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg auf
dem fünften Platz. In Bezug auf die Zusagen des HTGF entfallen
2 Die Beteiligungskonditionen des HTGF legen fest, dass in der Gründungsfinanzierung (Seed Phase) bis zu 0,5 Mio. EUR
zur Verfügung gestellt werden, optional bis zu weiteren 1,5 Mio. EUR bei Folgerunden. Als Standardkondition steht zudem
die Übernahme von 15 % der Unternehmensanteile (pauschal, ohne Unternehmensbewertung) plus ein Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt und Wandlungsrecht (als Verwässerungsschutz).
3 Bestehend aus 272 des HTGF I + 304 Mio. EUR des HTGF II. Stand 09/2015.
9
5,1 % auf Hessen und somit in Relation zu den Anfragen ein geringerer Anteil. Momentan befinden sich 18 hessische Unternehmen im Portfolio des Fonds, 11 davon sind noch aktiv. Die Branchen sind hierbei vorrangig IKT und Maschinenbau. Das Investitionsvolumen in Hessen beläuft sich hierbei auf ca. 10 Mio. EUR
HTGF (I & II) plus ca. 50 Mio. EUR externes Kapital.
Der zweite wichtige, auf Bundesebene aktive öffentliche Kapitalgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet aus dem bundesweit verfügbaren ERP-Beteiligungsprogramm
Refinanzierungen für Beteiligungskapitalgeber an und stellt über
ihre Programme Fremdkapital in Form von Darlehen bereit.
Klassisches Risikokapital in der Seed und Start-up Phase wird
durch den ERP-Startfonds investiert. Dieser investiert schwerpunktmäßig in die Technologiefelder Software, Biotechnologie,
Medizintechnik sowie Elektronik und Kommunikation. Die maximale Förderhöhe liegt insgesamt bei 5 Mio. EUR und pro Runde bei
2,5 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen des ERP-Startfonds lag im
Zeitraum 2010-2015 (1. Halbjahr) bei knapp 311 Mio. EUR, bei
788 Beteiligungsfällen. In Hessen wurde im gleichen Zeitraum mit
10 Mio. EUR gemessen an der Einwohnerzahl deutlich unterproportional investiert.4
Aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung, welches Unternehmen im Alter von bis zu zwei Jahren in der Start-up Phase finanziert (Darlehen, keine klassische Seed Investitionen i.e.S.),
flossen in den 18 Monaten zwischen Jahresbeginn 2014 und dem
ersten Halbjahr 2015 9 Mio. EUR in die hessischen Unternehmen.
Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag in 2014 (Zusagen) in
Hessen bei ca. 170.000 EUR.5 Insofern liegt hier eine Abgrenzung
sowohl in Bezug auf die Finanzierungsart als auch in Bezug auf
die durchschnittliche Höhe vor.
Seit dem 01.03.2013 hat die KfW zudem ein Beteiligungskapitalprogramm Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) für etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Dieses
Programm ist fokussiert auf die Spätphasenfinanzierungen (Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Beteiligung mindestens 10
Jahre am Markt aktiv sein) und adressiert somit einen anderen
Markt als der HK III.
Darüber hinaus wird auf Bundesebene das EXIST Programm
(Gründerstipendien und Forschungstransfer) angeboten. Dieses
ESF-Bundesprogramm ist als reines Zuschussprogramm konzi4 KfW Förderreports 2009 - 06/2015
Da in den genannten Quellen aus datenschutzrechtlichen Gründen die genaue Anzahl der Beteiligungsfälle erst ab einer
Mindestzahl von 10 Fällen pro Jahr ausgewiesen wird und diese Anzahl in Hessen in den Jahren 2011-06/2015 unterschritten wird, sind zur genauen Anzahl der Beteiligungsfälle des ERP-Startfonds in Hessen keine Aussagen möglich.
5 KfW Förderreport 06/2015.
10
piert. Somit sind Berührungspunkte zur vom HK III adressierten
Zielgruppe zwar vorhanden, hierbei entstehen aber keine Konkurrenzsituationen, sondern vielmehr Synergieeffekte: Der Zuschuss
stärkt die Rolle der Gründer im Unternehmen aufgrund des Eigenkapitalcharakters gegenüber den externen VC-Gebern und ergänzt
somit den HK III in seiner Rolle als Beteiligungskapitalgeber.
Die derzeitige Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft
in Hessen ist in Abbildung 7 dargestellt. Die Förderung mit Eigenkapital im Rahmen der Wirtschaftsförderung wird nicht unmittelbar
von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Bank (WI Bank)
wahrgenommen, sondern von der BM H Beteiligungsmanagementgesellschaft mbH (BM H), welche als Tochterunternehmen
der WI Bank in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist. Die BM H ist seit mehr als 40 Jahren in Hessen am Markt
aktiv und investiert nach eigenen Angaben momentan über alle
Fonds hinweg ca. 80 Mio. EUR in ca. 200 hessische Unternehmen
(Stand 2015).
Die Bündelung des öffentlichen Beteiligungsgeschäftes mit Geschäftsbesorgung durch eine Managementgesellschaft unter dem
Dach der Wirtschaftsförderung hat bundesweit eine gewisse Einzigartigkeit und führt nach eigenen Angaben zu positiven Synergieeffekten und Produktivitätsgewinnen. Generell wird bei der
Ausgestaltung des Angebots darauf geachtet, dass sich die einzelnen Beteiligungsfonds in ihrer Ausrichtung ergänzen und Unternehmensfinanzierungen insbesondere auch in Zusammenarbeit
mit dem Bankensektor organisiert werden. Dabei arbeitet sie zusammen mit Partnern aus dem Gesellschafterkreis der Fonds
(Helaba, DZ BANK AG, Bankenverband Hessen e.V., Handwerkskammern, Industrie- u. Handelskammern, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.), der Wirtschaftsförderung sowie mit Akteuren aus dem privaten Consultingmarkt.
11
Abbildung 7: Organisation der öffentlichen Beteiligungslandschaft
in Hessen
Darstellung: Prognos AG (2015) auf Basis von Angaben der BM H und des HMWEVL
Die Technologiefinanzierungsfonds TF H I+II, der Regionalfonds
Mittelhessen, der Mittelhessenfonds und das Hessen Invest Beteiligungsprogramm sind mittlerweile ausinvestiert und damit nicht
mehr am Markt aktiv. Hinsichtlich der Marktbetrachtung für den HK
III sind diese Angebote damit nicht mehr relevant.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
(MBG H) stellt seit 40 Jahren dem hessischen Mittelstand Eigenkapital zur Verfügung. Über die verschiedenen Beteiligungsprogramme (Wachstumsbeteiligung, Innovationsbeteiligung, Handwerksbeteiligung, Kombi-Programm und MikromezzanineProgramm) stellt sie Eigenkapital ausschließlich in Form von stillen
Beteiligungen zwischen 5.000 und 1,5 Mio. EUR zur Verfügung,
vornehmlich in der Expansionsphase der Unternehmensentwicklung. Während für klassische Venture Capital-Gesellschaften ein
hohes Wachstumspotenzial und eine Exit-Perspektive im Mittelpunkt der Beteiligungsstrategie steht, sieht die MBG H ihr Ziel in
der wirtschaftsfördernden Unterstützung der hessischen Unternehmen. Sie wendet sich primär an Unternehmen, die aufgrund
geringerer Renditeaussichten für klassische VCs weniger interessant sind und die ihre Eigenständigkeit durch den im Rahmen der
stillen Beteiligung nicht notwendigen Verkauf von Geschäftsanteilen erhalten möchten.
12
Nach eigenen Angaben weisen die Angebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG H) und Hessen Kapital I
(und somit auch HK III) zum Teil Schnittmengen im Bereich der
stillen Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen auf.
Grundsätzlich ist geplant, in der ersten Phase der Antragsbearbeitung und Beratung des zukünftigen Beteiligungsnehmers auf eine
Eignung der MBG H-Programme zu achten. Die zur Risikostruktur
der MBG H passenden Beteiligungsfälle sollen vorrangig auch dort
bearbeitet werden, d.h. den Antragstellern eine Antragstellung bei
der MBG H empfohlen werden. Das wesentliche Abgrenzungskriterium zum HK III besteht in der unterschiedlich definierten Größenmerkmalen, diese sind bei der MBG H weiter gefasst (Beschäftigtenzahl und Umsatz).
Hessen Kapital ist ein Finanzierungsangebot des Landes Hessen
an den hessischen Mittelstand zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
in den Unternehmen. Die Förderung besteht in der Bereitstellung
von eigenkapitalähnlichen Mitteln, vorrangig stillen Beteiligungen,
aber auch offenen Beteiligungen. Insbesondere Innovations- und
Wachstumsvorhaben mittelständischer Unternehmen in allen Unternehmensphasen einschließlich der Gründungsphase werden
mitfinanziert.
Die Kriterien des Hessen Kapital I (HK I) sind detailliert in Kapitel
3.1.1 dargestellt. Der Fonds HK I investiert i.d.R. in hessische Betriebe, die keine Möglichkeit der Finanzierung durch die MBG H
erhalten bzw. von der Bürgschaftsbank Hessen nicht unterstützt
werden. Da der HK I zum Ende der laufenden Förderperiode abgerechnet werden muss, fehlt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit,
neben jungen Unternehmen bis fünf Jahren nach ihrer Gründung
mit offenen Beteiligungen auch wachsende Mittelständler nach
den KMU-Kriterien mit stillem Beteiligungskapital zu versorgen.
Die durchschnittliche Beteiligungshöhe der Investitionen lag hier
bei 0,52 Mio. EUR (Stand August 2015).
Die Hessen Kapital II GmbH (HK II) verfügt über ein Fondsvolumen von 50 Mio. EUR. Dieses wird ausgereicht an kleine und mittlere Unternehmen in Hessen mit i.d.R. weniger als 500 Beschäftigten, bis 50 Mio. EUR Umsatz (maximal 75 Mio. EUR bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung) und Unabhängigkeit von einem Großunternehmen. Finanziert werden Unternehmensstart,
Entwicklungen und Innovationen, Expansion und Nachfolge. Der
HK II ist dabei auf größere, die KMU-Kriterien überschreitende Unternehmen fokussiert. Die durchschnittliche Beteiligungshöhe der
Investitionen lag dabei bei 1,34 Mio. EUR (Stand August 2015).
Der Technologie-Finanzierungsfonds Hessen GmbH (TF H III)
konzentriert sich nach Angaben des Fondsmanagements auf ausgewählte innovative und technologieorientierte Unternehmen, in
der Frühphase, aber auch in der späteren Unternehmensphase.
Der Marktzugang sollte bereits erfolgt sein und das Geschäftsmodell soll sich bewährt haben. Es kommt insgesamt zu einer starken
Selektion der Unternehmen, auch aufgrund des geringen Fondsvo13
lumens von 12 Mio. EUR. Unterstützt werden insbesondere innovative Vorhaben von Unternehmen, unabhängig von deren Alter.
Der Gründer- und Technologiefonds Hessen (GTF) ist momentan noch in Planung als ein Fonds, der eine breit angelegte Investitionsstrategie im Frühphasensegment in Form von vornehmlich offenen Beteiligungen durch Anteilserwerb verfolgt, wodurch der
Marktzugang schneller und besser erreicht werden soll. Ziel ist es,
private und öffentliche Kapitalgeber gemeinsam in den Fonds einzubeziehen.
Grundsätzlich grenzt sich der GTF gegenüber dem HK III dadurch
ab, dass im GTF primär Unternehmen in der ersten Wachstumsphase direkt nach der Ausgründung oder der Gründung mit größeren Beteiligungsbeträgen unterstützt werden sollen. Unter Ausgründung kann dabei eine Hochschul-, aber auch eine Unternehmensausgründung verstanden werden. Hinzu kommt, dass durch
das große Fondsvolumen des GTF die Gründerszene in Hessen
nachhaltig belebt werden soll (politisch induzierte Strategie). Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Fonds momentan in der Planung ist,
ob er tatsächlich umgesetzt wird, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden, zumal der private Fondsanteil
erst eingeworben werden muss.
Prinzipiell sind in Hessen eine Reihe privatwirtschaftlicher Beteiligungskapitalgesellschaften in diesem Marktsegment aktiv. Gespräche mit Venture Capital Gesellschaften, Banken, Business
Angels und Verbänden haben gezeigt, dass für private Kapitalgeber besondere Voraussetzungen für ein Investment erfüllt sein
müssen:
Private Beteiligungsgesellschaften konzentrieren ihre Aktivitäten auf vergleichsweise höhere Beteiligungsvolumina
als öffentliche Anbieter. Bei zu kleinteiligen Beteiligungen
sind die Transaktionskosten für diese Gesellschaften i.d.R.
zu hoch.
Private Beteiligungsgesellschaften konzentrieren sich vor
allem auf spätere Finanzierungsphasen, insbesondere die
„Growth-Phase“ und z.T. auch bereits die „Later StagePhase“. Die Gründe liegen – neben den bereits erwähnten
zu hohen Transaktionskosten – bei kleinteiligen Beteiligungen im überdurchschnittlichen Betreuungsaufwand und
dem deutlich höheren Ausfallrisiko in der Seed und Startup Phase.
Private Beteiligungsgesellschaften haben im Vergleich zu
öffentlich-rechtlichen Fonds eine höhere Renditeerwartung
und streben insbesondere offene Beteiligungen an.
Private Beteiligungsgesellschaften wählen Unternehmen
mit überdurchschnittlich dynamischen Wachstumspotenzialen.
14
Private Beteiligungsgesellschaften fokussieren ihre Aktivitäten in der Mehrzahl auf ausgewählte Branchen (z.B. IKT,
Internetwirtschaft) mit ausgeprägter Technologieorientierung, die ggf. einen schnellen Exit erlauben.
Im besonderen Blickpunkt stehen in Deutschland die großen Verdichtungsräume. In Hessen ist hierbei vor allem der
Ballungsraum Rhein-Main und hierbei insb. Frankfurt relevant, insbesondere die EFRE-Schwerpunktgebiete sind
dabei durch geringeres Engagement privater Investoren
gekennzeichnet.
Gegenwärtig finden sich keine Anzeichen dafür, dass sich dieser
Befund – ein immer vorsichtigeres Engagement privater Beteiligungskapitalgeber v.a. in der Venture Capital Phase – nicht weiter
verschärft.
Das Investitionsverhalten von Business Angels (BA) zeichnet
sich durch relativ geringe Investitionsvolumina aus. Zudem unterstützen sie aber die Zielunternehmen in der Regel sehr intensiv.
Mit dem Netzwerk Business Angels Frankfurt Rhein-Main befindet
sich das größte deutsche BA Netzwerk Deutschlands in Hessen.6
Nach eigenen Angaben werden durch Akteure aus diesem Netzwerk fünf bis zehn finanzielle Engagements jährlich finanziert, die
sich direkt aus den Bewerbungen von Startups ergeben. Weitere
Akteure in diesem Bereich sind die BEST EXCELLENCE RheinMain Gründungsinitiative sowie der Verein „Die Wirtschaftspaten
e.V.“, welcher im Dezember 2002 von hessischen Unternehmern
gegründet wurde.7
In Abbildung 8 sind die wesentlichen Abgrenzungsmerkmale der
relevanten Akteure in Hessen zusammengefasst.
6 Institutionelle Mitglieder des Vereins sind: FH Frankfurt am Main, Forum Kiedrich GmbH, HA Hessen Agentur GmbH,
IHK Frankfurt am Main, Verein zur Förderung von Existenzgründungen e.V., Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main
GmbH.
7 Mit 40 aktiven Mitgliedern des Vereins, welche ehemalige Unternehmer und Führungskräfte aus Industrie-, Handels- und
Dienstleistungsunternehmen sind.
15
Abbildung 8: Abgrenzungsmerkmale des HK III gegenüber weiteren Marktakteuren in Hessen
Differenzierungsmerkmale gegenüber
Hessen Kapital III
Akteur
Programm / Instrument
BM H –
BeteiligungsManagementgesellschaft
Hessen mbH
MBG H –
Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft
Hessen mbH
Wesentliches Abgrenzungskriterium besteht in der unterschiedlich definierten Größenmerkmalen, diese sind bei der
MBG H weiter gefasst (Beschäftigtenzahl und Umsatz)
Hessen Kapital-Fonds II
Fokussiert auf größere, die KMU-Kriterien überschreitende
Unternehmen
Höhere durchschnittliche Beteiligungshöhen
Technologie-Finanzierungsfonds (TF H III)
Frühphase, aber auch in der späteren Unternehmensphase
Der Marktzugang sollte bereits erfolgt sein und das
Geschäftsmodell soll sich bewährt haben
Starke Selektion, auch aufgrund des geringen Fondsvolumen
von 12 Mio. EUR
Innovative Vorhaben von Unternehmen, unabhängig von deren
Alter
Gründer- und
Technologiefonds
Hessen (GTF)
Primär Unternehmen in der ersten Wachstumsphase
Direkt nach der Ausgründung oder der Gründung
Größere Beteiligungsbeträge
Breit angelegte Investitionsstrategie im Frühphasensegment
Private Akteure als institutionelle Ko-Investoren
Momentan noch erst in Planung und daher mit großer
Unsicherheit, ob der Fonds umgesetzt wird
ERP-Beteiligungsprogramm
Nur indirekte Finanzierung von Unternehmen über
Bereitstellung von Refinanzierungsmöglichkeiten
ERP-Startfonds
Höhere maximale Beteiligungshöhen
Branchenfokus
Insgesamt geringes Investitionsvolumen in Hessen, da
ausschließlich private VC-Gesellschaften kofinanziert werden
können. Diese spielen in Hessen so gut wie keine Rolle.
ERP-Kapital für Gründung
Darlehen, keine Bereitstellung von Eigenkapital
Geringere durchschnittliche Finanzierungshöhe
Beteiligungskapitalprogram
m Wachstum, Innovation
und Nachfolge (WIN)
Fokussiert auf Spätphasenfinanzierungen
HTGF
Hightech-Gründerfonds I + II
Höhere maximale Investitionshöhe (2 Mio.Euro)
Finanzierung von Geschäftsmodellinnovationen, starker
Technologiefokus
Finanzierung sehr junger Unternehmen, Fokussierung auf
Seed-Phase
Kürzere Haltedauern
Business Angels
-
Geringeres finanzielles Engagement je Beteiligungsfall
Kürzere Haltedauern
Sonstige private
BKGesellschaften
-
Fokus auf spätere Finanzierungsphasen
Fokus im Seed-Bereich auf Beteiligungen mit deutlich größeren
Investitionsvolumina
KfW
Darstellung: Prognos AG 2015; Basis: Informationen der jeweiligen Fondsmanager.
Für die Angebotsseite zeigt sich, dass zwar bereits öffentliche und
private Angebote am Markt vorhanden sind, die getätigten Investi16
tionsvolumina in Hessen insgesamt aber als relativ gering einzuschätzen sind. Dadurch, dass viele der öffentlichen Angebote der
BM H bereits ausinvestiert sind (TF H II, der Regionalfonds Mittelhessen, der Mittelhessenfonds und das Hessen Invest Beteiligungsprogramm) bzw. in Kürze sein werden (HK I), hat eine Konsolidierung des Marktes stattgefunden. Als Nachfolger des HK I
übernimmt der HK III somit eine wichtige Rolle im hessischen
Markt für Beteiligungskapital in der entsprechenden Zielgruppe.
Der HK III ist in seiner Ausrichtung in Bezug auf Unternehmen,
Finanzierungsphase, Branchen sowie Beteiligungshöhen hinreichend abgegrenzt von am Markt existenten Angeboten. Es lässt
sich somit schlussfolgern, dass der HK III ein Marktsegment
adressiert, welches von keinem anderen Marktteilnehmer hinreichend abgedeckt wird.
Zur Beantwortung der Frage des Umfangs der getätigten Investitionsvolumina in diesen Teilmärkten soll zum einen dargestellt
werden, wie sich die Investitionsaktivitäten in Hessen in den letzten Jahren und im Vergleich zum deutschen Markt entwickelt haben. Dabei wird auf die Statistiken des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) zurückgegriffen, die das Investitionsverhalten des Gros der in Deutschland
über alle Investitionsphasen hinweg (von Seed bis Exit, siehe Abbildung 5) aktiven Kapitalbeteiligungsgesellschaften erfasst und
diese Daten konsolidiert.8
Zunächst lässt sich festhalten, dass die VC-Investitionen in
Deutschland relativ zum Bruttoinlandsprodukt sehr nah am europäischen Durchschnitt liegen. Betrachtet man die Ausgaben der
Spitzengruppe im Vergleich, zeigt sich, dass diese zum Teil mehr
als das Doppelte in diesem Segment investieren. In Relation zum
BIP schneidet Hessen hierbei unterdurchschnittlich ab (0,0014 in
2013 und 0,0057 in 2014). Auch wenn zu beachten ist, dass bei
den Zahlen des BVK ein Großteil des öffentlichen Förderangebotes außen vor gelassen wird9, ist deutlich, dass in Hessen unterdurchschnittlich viele VC Investitionen getätigt wurden. Insbesondere das private Engagement im VC Bereich ist im Verhältnis zur
Wirtschaftsleistung des Landes gering. Ein Eindruck, der auch in
den Gesprächen mit Marktakteuren in der Breite geteilt wird.
8 Spezifisch für den Venture Capital-Bereich existieren weitere Marktstatistiken, z.B. des Beratungsunternehmens FHP
Private Equity Consultants. Im direkten Vergleich zeigen sich – u.a. aufgrund unterschiedlicher Zusammensetzungen im
Panel und unterschiedlicher Definitionen des Marktumfangs – hinsichtlich der konkreten Größe des Teilmarktes Venture
Capital Unterschiede. Die Dynamik des Marktes, d.h. die Entwicklung des Marktvolumens im Zeitverlauf, bilden beide
ähnlich ab.
9 Von der BMH sind nur die Zahlen der MBG H in den Daten enthalten.
17
Abbildung 9: Venture-Capital Investitionen im Verhältnis zum BIP
in Europa 2013
0,08
0,07
0,06
0,05
0,04
0,03
0,02
0,01
0
Darstellung: Berechnung der Prognos AG auf Basis BVK (2013) und VGRL (2014)
Betrachtet man die Entwicklung der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Deutschland in den vergangenen Jahren, sind diese zwischen 2010 und 2013 kontinuierlich zurückgegangen. 2014
konnte dieser Trend erstmalig wieder umgedreht werden.
Zuvor haben insbesondere die Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise zu einem Einbrechen des Marktes geführt. Im
Gründungspanel 2013 von KFW und ZEW10 werden als Folge ein
Beschäftigungsabbau und ein Rückgang von Unternehmensgründungen als Folge der Krise aufgeführt.
Bei der Entwicklung im Growth Bereich variieren die jährlichen Investitionsvolumina stärker. Dies liegt insbesondere daran, dass in
einzelnen Jahren auch einige sehr große Beteiligungen auftreten.
Mit Ausnahme von 2013 hat sich das Investitionsvolumen in diesem Bereich bei rund 600 Mio. EUR in den letzten Jahren bewegt.
10 KfW/ZEW-Gründungspanel (2013): Junge Hightech-Unternehmen trumpfen auf. Mannheim.
18
Abbildung 10: Entwicklung der realisierten Venture-Capital und
Growth Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in Deutschland nach Phasen
1.600
1.400
1.200
667
576
1.000
683
712
351
800
600
293
276
290
265
201
400
387
400
200
0
385
335
350
48
42
32
42
31
2010
2011
2012
2013
2014
Seed
Start-up
Later Stage Venture
Growth
Darstellung: Prognos AG 2014; Basis: BVK-Sonderauswertungen bzw. BVKJahresberichte.11
Der Verlauf in Hessen (Abbildung 11) zeigt, dass gerade in der
jüngeren Vergangenheit das ohnehin geringe Niveau an Investitionsvolumina noch unter dem Umfang der Vorjahre lag. Auch wenn
an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass
der Großteil des öffentlichen Angebots an Beteiligungskapital nicht
in den Daten enthalten ist, zeigen die Zahlen das verschwindend
geringe privatwirtschaftliche Engagement im hessischen Markt für
Beteiligungskapital.
11Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BM H nur der Anteil der MBG H
enthalten sind.
19
Abbildung 11: Realisierte Investitionsvolumina (in Mio. Euro) in
Hessen nach Phasen
200
180
160
140
120
100
164,7
80
60
59
82,1
40
20
51,2
26
17,1
9,2
0
2010
5
6,2
1
0,3
2011
Seed
5,0
2012
Start-up
4,3
0,3
Later Stage Venture
1,7
2013
11,2
1,5
0,1
3,1
0,2
2014
Growth
Darstellung: Prognos AG 2015; Basis: BVK-Sonderauswertungen bzw. BVKJahresberichte.12
Dieses Bild verstetigt sich beim Vergleich der in Hessen getätigten Investitionen in der Gründungs- und Wachstumsphase mit dem gesamtdeutschen Markt (Abbildung 12). Im Growth Bereich ist es zumindest in den
Jahren 2010-2012 gelungen, (über)durchschnittlich viele Investitionen im
Vergleich zur Wirtschaftsleistung des Landes zu tätigen. In den letzten
zwei Jahren zeigt sich jedoch insbesondere in der frühen Unternehmensphase ein deutliches Defizit.
12 Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BM H nur der Anteil der
MBG H enthalten sind.
20
Abbildung 12:Venture-Capital-Investitionen in Deutschland - Anteil
von Hessen am Gesamtmarkt sowie Vergleich mit der
Wirtschaftskraft
Anteil Hessen am BIP (2014) = 8,6%%
2014
2013
2012
2011
2010
0,00%
5,00%
10,00%
Growth
Later Stage Venture
15,00%
Start-up
20,00%
25,00%
Seed
Darstellung: Prognos AG 2014; Basis: BVK-Sonderauswertungen sowie Statistisches Bundesamt 13
Eine aktuelle Studie von Ernst & Young bestätigt diese Einschätzungen der Position Hessens im deutschen und internationalen
Vergleich. So seien bei Investitionen in junge Unternehmen in
Deutschland mit Berlin, Hamburg und München drei deutsche
Städte unter den Top-6-Standorten in Europa, Berlin liegt zum ersten Halbjahr 2015 beim Investitionsvolumen sogar vor London und
Paris an der Spitze in Europa. Hessen mit dem starken Fokus auf
Frankfurt schneidet hierbei nur durchschnittlich ab.
3.1.3
Nachfrageseite
Um die Nachfrageseite nach Beteiligungskapital in Hessen zu analysieren, werden im Folgenden zwei Indikatoren betrachtet. Zum
einen wird retrospektiv die Entwicklung des Vorgängerfonds betrachtet, um einschätzen zu können, inwieweit das geplante Volumen auch ausplatziert werden konnte. Darüber hinaus werden die
gestellten Anfragen nach Beteiligungskapital analysiert, um Rück-
13 Wiederum ist zu beachten, dass in den Auswertungen des BVK von den Investitionen der BMH nur der Anteil der MBG H
enthalten sind.
21
schlüsse über die Größenordnung der Nachfrage ableiten zu können.
Abbildung 13 stellt den Verlauf der Platzierung des HK I relativ
zum Zeitverlauf dar. Zum Stand erstes Halbjahr 2015 sind 83% der
anvisierten Mittel verausgabt. Die bereits bewilligten Mittel liegen
noch darüber. Die Erreichung einer Vollverausgabung ist ambitioniert. Laut Angabe des Fondsmanagments stehen in der zweiten
Jahreshälfte 2015 aber noch einige Invests bevor, die eine vollständige Verausgabung erwarten lassen können.
Abbildung 13: Entwicklung der Ausschöpfung des HK I
Ausschöpfung
Beteiligungsvolumen 100%
80%
60%
40%
20%
07/2015
0%
2008
2015
Ausschöpfung
Zeitvolumen
Darstellung: Prognos AG 2015, basierend auf Informationen der BM H.
Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der potenziellen Nachfrage
ist eine Annäherung über getätigte Anfragen nach Beteiligungskapital.14 In Abbildung 14 sind Zahlen zur Anzahl von Finanzierungsfragen dargestellt und räumlich bzw. inhaltlich verortet. Interessant
sind hierbei vor allem die Werte, die auf Landesebene vorliegen.
14Eine deutschlandweite Definition konkreter Kriterien, die eine Anfrage erfüllen muss, um als Anfrage gezählt zu werden,
existiert nicht. Der BVK erfasst über seine Mitglieder hinweg neben den realisierten Investments auch die Anzahl der Anfragen, gibt jedoch keine konkrete Definition einer Anfrage vor. Über alle Beteiligungsgesellschaften hinweg scheint gemein zu sein, dass Anfragen zumindest formal schriftlich eingereicht werden und weitere gewisse Mindestinformationen
enthalten müssen. In Teilen werden jedoch Anfragen nur als Anfrage gewertet, wenn sie bestimmte Prüfungsphasen
durchlaufen und erfolgreich hinter sich gebracht haben. Aufgrund einer fehlenden gemeinsamen Definition können Daten
zur Anzahl von Finanzierungsanfragen nur wichtige Hinweise zur Nachfragesituation geben, eine belastbare wissenschaftliche Schlussfolgerung ist aus der Datenbasis nicht zu ziehen.
Darüber hinaus zeigt sich, dass Beteiligungsgesellschaften, die in Teilen mehrere Fonds (unterschiedlicher Finanzierungsquellen - öffentlich, privat) managen, eingegangene Anfragen in toto, jedoch nicht differenziert nach Fonds und/ oder
Finanzierungsphase erfassen. Eine differenzierte Darstellung der Anzahl der Anfragen nach Finanzierungsphasen gestaltet sich daher schwierig. Hierzu verfügbare Angaben stellen zumeist Schätzungen der jeweiligen Fondsmanager dar.
22
So sind in den letzten Jahren alleine bei der BM H pro Jahr mehr
als 150 Anfragen aufgenommen worden. Beim Business Angel
Netzwerk Frankfurt Rhein-Main werden eigenen Angaben zu Folge
jährlich rund 900 Anfragen gezählt, von denen nur ein Bruchteil in
eine erfolgreiche Beteiligung mündet (5-10 Investments).
Abbildung 14: Abschätzung der Anzahl der Finanzierungsanfragen
nach Beteiligungskapital in der Gründungs- und
Wachstumsphase
Anzahl
Finanzierungs- Zeit- Quelle
Inhaltlicher
Räumlicher
Anfragen
quelle
raum
Bezug (Phase) Bezug
absolut p.a.
41.130
bzw. ca.
220 pro Akteur
öffentlich +
privat
2008- BVK (2015)
2014
Beteiligungskapital gesamt
Deutschland
780
privat
2013
VC gesamt
Deutschland
~ 500
öffentlich
(HTGF)
2005- Technopolis
2009 (2009)
Seed
Deutschland
> 150
öffentlich
2014- BM H (2015)
2015
BM H,
Gründung und
Wachstum
Hessen
~ 900
Privat
2014- Netzwerk
Seed
2015 Business Angel
Frankfurt
Rhein-Main
FHP (2013)
pro Akteur
Rhein-Main
Darstellung: Prognos AG 2015
Der Verlauf der Finanzierungsanfragen und -bewilligungen in Abbildung 15 zeigt sehr unterschiedliche Entwicklungen.15 So ist bei
den Anfragen ab 2010 ein deutlicher Aufschwung nach der Finanzund Wirtschaftskrise und daraufhin eine gewisse Stabilisierung zu
erkennen. In jüngster Vergangenheit ist ein starker Anstieg der Anfragen zu verzeichnen. Allerdings kamen 2014 die kleinteiligen
Mikromezzaninbeteiligungen bis zu 50 TEUR zum Produktportfolio
der BM H hinzu und somit ein größerer Anteil sehr kleinteiliger
Finanzierungen.
15 Die Anfragen sind nicht nach Fonds gegliedert, da sie in der Regel strukturiert werden müssen und festgelegt wird, aus
welchem Fonds finanziert wird, eventl. auch aus mehreren Fonds.
23
Abbildung 15: Finanzierungsanfragen an die BM H im Zeitverlauf
200
180
160
140
120
100
180
80
158
60
96
92
91
40
20
80
52
50
39
20
19
27
36
37
37
21
48
29
0
2007
2008
2009
2010
2011
Anfragen
2012
2013
2014
2015
Bewilligungen
Darstellung und Berechnung: Prognos AG 2015 auf Basis von Angaben der BM H.
Für 2015 lagen die Werte bis einschließlich 06/2015 vor und wurden auf das ganze Jahr
entsprechend hochgerechnet. Im Jahr 2008 übersteigen die Anfragen die Bewilligungen
aufgrund eines Antragsüberhangs aus dem Vorjahr.
Grundsätzlich ist zu erkennen, dass das Verhältnis zwischen Anfragen und bewilligten Investitionen in der Regel ca. beim Faktor
drei liegt.
3.1.4
Schlussfolgerungen hinsichtlich der Bewertung der
Marktschwäche bzw. suboptimalen
Investitionssituation
Im Ergebnis lassen sich für die Angebotsseite folgende Schlussfolgerungen festhalten:
Im vom HK III adressierten Teilmarkt spielen private Beteiligungsgesellschaften nur eine untergeordnete Rolle. Die
Aktivitäten im Markt für Beteiligungskapital ohne das öffentliche Förderangebot sind deutlich unterentwickelt.
Dadurch, dass viele der Angebote der BM H ausplatziert
sind bzw. in Kürze auslaufen, fallen weite Teile des Angebots an Beteiligungskapital in Hessen weg. Dadurch entsteht eine potenzielle Lücke, die es mit öffentlichen Angeboten zu schließen gilt.
Große Bedeutung ist dabei der momentanen Abstimmung
der öffentlichen Förderangebote aufeinander zuzumessen.
Eine Überschneidung der Angebote konnte dabei auf ein
24
Minimum reduziert werden. Auch die Angebotslücke konnte
dadurch deutlich verringert werden, da es so möglich war,
eine ganze Bandbreite der Finanzierungsanfragen in unterschiedlichen Phasen zu bedienen. Auch zukünftig scheint
eine Abstimmung der öffentlichen Förderangebote bedeutsam, sei es auf behördlicher oder auf Bankenebene.
Hinsichtlich der Nachfrageseite konnten folgende Aspekte aufgezeigt werden:
Die platzierten Beteiligungsvolumina durch den HK I lassen
auf eine weiterhin hohe Nachfrage schließen.
Die hohe Anzahl an Anfragen nach Beteiligungskapital
lässt ebenfalls darauf schließen, dass der Markt in diesem
Segment ohne staatliche Intervention nicht hinreichend gedeckt wäre. Gleichwohl ist bei diesem Nachfrageüberhang
zu berücksichtigen, dass zahlreiche Anfragen für Finanzierungen aufgrund einer fehlenden betriebswirtschaftlichen
Basis nicht für eine Beteiligung geeignet sind.
Darüber hinaus lässt sich durch Verknüpfung von Informationen
auf der Angebots- und Nachfrageseite die Höhe der Angebotslücke grob einschätzen. Stellt man die Anzahl der Finanzierungsanfragen auf Seiten potenzieller Beteiligungsgeber (= Nachfrage)
der Anzahl der tatsächlich eingegangenen Beteiligungen (= Angebot) gegenüber, so zeigt sich – unabhängig von der konkreten Informationsquelle – dass die Nachfrage das Angebot (in Teilen bei
weitem) übersteigt.
Je nach Instrument bzw. Quelle lassen sich Verhältnisse zwischen
3 Anfragen auf eine Zusage (= eingegangene Beteiligung) bei der
BM H bis hin zu 130 Anfragen auf eine Zusage darstellen.16 Zu
den maßgeblichen Bestimmungsfaktoren sind neben der Finanzierungsquelle (reines privates Kapital vs. privates und öffentliches
Kapital) sicherlich auch die Bekanntheit des Produktes am Markt
zu nennen. Grundsätzlich sollte bei einem Vergleich der Finanzierungsinstrumente berücksichtigt werden, dass Instrumente mit öffentlicher Beteiligung – trotz Vorgaben der Wirtschaftlichkeit –
auch für die Erreichung politischer Ziele eingesetzt werden (vgl.
Kapitel 3.2 und 3.6) und somit andere Auswahlstrategien verfolgen
können.
16 Auf Basis der Finanzierungsinstrumente, für die Zeitreihen vorliegen, zeigt sich, dass sowohl das Verhältnis von Anfrage
zu Zusage wie auch die Anzahl der Anfragen (und damit auch der Zusagen) im Großen und Ganzen über die Zeit hinweg
konstant ist.
25
Abbildung 16: Verhältnis von Finanzierungsanfragen zu Finanzierungszusagen für ausgewählte Finanzierungsinstrumente bzw. Akteure
Phasen: VC
Mittelherkunft: öffentlich und privat
Quelle: BVK
Phase: Seed
Mittelherkunft: öffentlich und privat
Referenz: HTGF
Phasen: Gründung und Wachstum
1:130
Mittelherkunft: öffentlich
Referenz: BM H
1:35
1:10
1:3
räumlicher Bezug
Hessen
Deutschland
Phasen: VC
Mittelherkunft: privat
Referenz: FHP
Darstellung: Prognos AG 2015
Zur Interpretation dieser Darstellung sind zwei Dinge von Bedeutung. Zum einen sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine allgemein verwendete Definition einer Finanzierungsanfrage gibt. Es zeigt sich jedoch, dass über verschiedene
Programme und Akteure hinweg unterschiedlich effektive „Vorfilter“ eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass das Verhältnis von Anfragen zu Zusagen zwischen den Akteuren stärker variiert. Zum anderen hat sich gezeigt, dass private Beteiligungskapitalgeber in sehr ausgesuchte Unternehmen investieren. Daher
bliebe der Großteil dieser potenziell erfolgreichen Unternehmen
ohne öffentliches Kapital unterfinanziert.
Als Gründe für die mangelnde Bereitschaft privater Beteiligungskapitalgesellschaften, Unternehmen in der Gründungs- sowie in
Teilen auch in der Wachstumsphase (mit)zu finanzieren, werden
(in der Literatur) eine Reihe von Aspekten ins Feld geführt:
geringe Renditeerwartungen (u.a. aufgrund des erhöhten
Managementaufwandes inkl. hohe Transaktionskosten
26
(Rechtsberatung, Due Diligence), auch im Verhältnis zu
den (geringeren) Investitionsvolumina);
höheres Risiko (höhere Ausfallwahrscheinlichkeit der Investition);
ungünstige steuerliche Rahmenbedingungen;
in der Vergangenheit im Durchschnitt keine positiven Renditen für Investoren
Schwierigkeiten im Fundraising führt zu geringer Mittelausstattung.
Dass private Investoren insbesondere vor den hohen Risiken eines Investments – insbesondere in der Frühphase – zurückschrecken, machen die Ergebnisse des VC-Panels des Beratungsunternehmens FHP Private Equity Consultants (FHP) deutlich
(Abbildung 17). Private Investoren können unter einer Vielzahl
lohnenswerter Investmentmöglichkeiten wählen („cherry picking“)
und tun dies auch, wie aus Abbildung 16 deutlich wird.
Abbildung 17: Ablehnungsgründe (Anteil Nennungen) für Investitionen in Seed Phase auf Seiten privater Beteiligungskapitalgeber im VC-Markt
Darstellung: Prognos AG 2015, auf Basis der Ergebnisse der VC-Panel II/2008-II/2013
(FHP)
Insgesamt lässt sich bei der Marktbetrachtung des vom HK III
adressierten Marktsegments festhalten, dass für die ausgewählte
Zielgruppe keine landesweit tätige Kapitalbeteiligungsgesellschaft
tätig ist, die den Markt hinreichend abdeckt. Der HK I hat eine
passgenaue Ausrichtung und zeichnet sich durch eine große Akzeptanz am Markt aus, worauf die hohe Ausplatzierungsquote ein27
deutig hinweist und was durch Gespräche mit Stakeholdern zusätzlich bestätigt werden konnte.
3.2 Bewertung des Mehrwerts (Ziffer b)
Bestandteil nach Ziffer b) ist „eine Bewertung des Mehrwerts des
Finanzinstruments, das durch die GSR-Fonds unterstützt werden
soll, der Kohärenz mit anderen Arten öffentlicher Interventionen,
die den gleichen Markt betreffen, der etwaigen Auswirkungen von
staatlichen Beihilfen, der Verhältnismäßigkeit der geplanten Intervention und geplanten Maßnahmen, um Marktverzerrungen auf ein
Mindestmaß zu beschränken“.
3.2.1
Methodisches Konzept
Der Mehrwert und der spezifische Beitrag der Finanzinstrumente
zu den Zielen des OP EFRE bilden sich v.a. über die Additionalität
ab. Die Instrumente müssen insbesondere zusätzlich zum bereits
vorhandenen Angebot am Kapitalmarkt sein (finanzielle Additionalität) und dürfen zur Unterstützung von Investitionen in jenen Unternehmen eingesetzt werden, von denen erwartet wird, dass sie
finanziell lebensfähig sind, aber an den Finanzmärkten keine ausreichenden Mittel mobilisieren können. Darüber hinaus bilden weitere Dimensionen der Additionalität relevante Bewertungskategorien. Wie Abbildung 18 zeigt, sind neben der finanziellen Additionalität auch die technologische, die institutionelle und die operationelle Additionalität zu berücksichtigen. Diese Dimensionen der
Additionalität sind insbesondere auch deshalb wichtig, um die etwaigen Auswirkungen der staatlichen Intervention zu skizzieren.
28
Abbildung 18: Dimensionen der Additionalität
Darstellung: Prognos AG 2015; in Anlehnung an Europäische Kommission (2013) und Griffith (2012)
Die Verhaltensadditionalität bildet zwar eine weitere wichtige Dimension, welche sich jedoch nicht zielführend im Rahmen der
Ex-ante-Bewertung betrachten lässt.
Eine wichtige Bewertungsgrundlage für die Bestimmung der Additionalität bildet eine Gegenüberstellung mit bestehenden privaten
und/oder öffentlichen Finanzinstrumenten. Die möglichen Überschneidungen zwischen den geplanten Finanzinstrumenten und
bereits bestehenden privaten und/oder öffentlichen Finanzierungsangeboten wurden bereits in Kapitel 3.1 betrachtet.
Für die Bewertung der Additionalität und der Kohärenz wurden bereits in Kapitel 3.1.2 dabei je Fonds vergleichbare Konkurrenzprodukte und die spezifischen Ausrichtungen (Zielgruppen, Verwendungszweck) und Konditionen dargestellt. Auf dieser Basis können
Einschätzungen darüber getroffen werden, wie die jeweiligen Finanzinstrumente zur Beseitigung der festgestellten Marktschwächen beitragen, wie Marktverzerrungen mit Blick auf den privaten
Markt durch die Gestaltung der Produkte (Konditionen) beschränkt
werden können und welche zusätzlichen Beiträge durch die Finanzinstrumente zu erwarten sind, die sich abseits von der Reduzierung von Marktschwächen bewegen. Diese Möglichkeiten fließen
schließlich in die Optimierung der Gestaltung des Fonds ein.
Darüber hinaus wurden für die Bewertung der Additionalität einige
leitfadengestützte Interviews mit relevanten Risikokapitalgebern
durchgeführt, um einerseits ex-post die Beiträge HK I zu reflektie29
ren und darüber hinaus Einschätzungen zum Mehrwert zu generieren.
3.2.2
Additionalität des HK III
Auf Basis der empirischen Bewertung der Angebotslücke, erfolgt
nun die Bewertung der vier (relevanten) Dimensionen der Additionalität17 in Hessen:
a) Finanzielle Additionalität
Die Bewertung der finanziellen Additionalität geht der Frage nach,
ob durch das betrachtete Finanzinstrument – hier der HK III und
retrospektiv der HK I – ein finanzieller Mehrwert für die Zielgruppe
ggü. bestehenden Finanzierungsangeboten am Markt bietet. Dies
können dabei sowohl private als auch öffentliche Finanzierungsangebote mit vergleichbaren Finanzierungszielen und -konditionen
sein.
Charakteristisch für die öffentlichen Angebote an Beteiligungsfinanzierungen in Hessen ist die bisherige Bündelung der Angebote
unter dem Dach der BM H (siehe Kapitel 3.1.2). Dadurch war es
möglich, die öffentlichen Angebote in diesem spezifischen Marktsegmente aufeinander abzustimmen und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Angeboten auszuschließen bzw. so gering wie möglich zu halten. Unter Beibehaltung der Ausrichtungen
der Fonds kann daher eine Überschneidung der Angebote vermieden werden. Eine Abstimmung und Anpassung der öffentlichen
Förderangebote, sei es auf behördlicher oder auf Institutsebene,
erscheint auch zukünftig wünschenswert.
Vor dem Hintergrund der sehr zurückhaltenden Investitionstätigkeiten privater Investoren in Hessen (siehe wiederum Kapitel 3.1.2)
ergibt sich eine sinnvolle Schließung der Marktlücke im adressierten Markt durch den HK III: Ohne diese öffentliche Interventionen
hätten substantielle Beteiligungsvolumina marktseitig nicht mobilisiert (vgl. dazu Kapitel 3.3 zum Hebeleffekt) und die – wie aufgezeigt – hohe Anzahl an Anfragen nach Beteiligungskapital hätte
nicht hinreichend befriedigt werden können (vgl. Kapitel 3.1.3). Die
Ausplatzierung der Beteiligungsvolumina in der vergangenen Förderperiode lässt weiterhin auf eine hohe Nachfrage schließen.
Nicht zuletzt trägt die Bündelung der Angebote auch zu einer erhöhten Transparenz und somit zu einer erhöhten Bekanntheit der
Förderangebote bei.
17 Wie im Rahmen der Beschreibung des methodischen Konzepts zur Additionalität aufgezeigt, eignet sich die Dimension
„Verhaltensadditionalität“ nicht für eine Ex-ante Betrachtung und wird daher hier nicht vertieft.
30
Ex-ante kann somit in der empirischen Marktbetrachtung und qualitativen Einschätzungen seitens der Interviewpartner18 davon
ausgegangen werden, dass auch der HK III zur Milderung der Angebotslücke in Hessen beitragen und vielmehr noch ein wichtiges
Instrument zur Aktivierung privatwirtschaftlichen (Beteiligungs-)
Kapitals bleiben wird. Gerade der Fokus auf den strukturschwächeren Regionen hat dabei ex-post beim HK I gut funktioniert: Ca.
40 % der verausgabten Mittel (rund 13 Mio. EUR von rund 33 Mio.
EUR) wurden bis Mitte 2015 im EFRE Schwerpunktgebiet investiert. Und auch für die kommende EFRE-Förderperiode ist anvisiert, einen substantiellen Anteil der Mittel für Anfragen aus diesen
Regionen vorzuhalten.
b) Technologische Additionalität
Mit der Betrachtung der technologischen Additionalität wird geprüft, in wie weit durch den betrachteten HK I (zusätzliche) technologische Beiträge bei der Zielgruppe erreicht wurden; z.B. durch
die Fokussierung der Finanzmittel auf technologie- und wissensintensive Gründungsvorhaben. Aus dieser ex-post Betrachtung heraus lassen sich, bei gleichem Verwendungszweck und gleicher
Fokussierung, auch ex-ante Rückschlüsse zur erwartbaren technologischen Additionalität des Nachfolgefonds, HK III, generieren.
Die ex-post Betrachtung der getätigten Beteiligungsvolumina an
Investitionen des HK I verdeutlicht, dass die anvisierte Fokussierung auf Technologieunternehmen im Portfolio erreicht werden
konnte:19 Es wurden rund 8,5 Mio. EUR im Segment „Spitzentechnologie“ als Beteiligungssummen vergeben, weitere 8,2 Mio. EUR
im Bereich „Hochwertige Technik“. Zusammengenommen wird
somit fast die Hälfte der bewilligten Mittel in diesen beiden Segmenten investiert. Unternehmen, die im Segment der „wissensintensiven Dienstleistungen“ tätig sind, wurden rund 11,7 Mio. EUR
zugesprochen, was gut einem Drittel der Mittel entspricht.20 Insgesamt sind somit etwa 80 % der getätigten Investitionen als wissens- und technologieintensiv einzuordnen. Sektorale Schwer-
18 Zur Einschätzung der Marktkonditionen in Hessen wurden Interviews durchgeführt, darunter mit zentralen öffentlichen
Institutionen wie dem HTGH, der KfW wie auch mit Private-Equity Gesellschaften und Vertretern aus der Business Angel
Szene im Land.
19 Für die Analyse wurden die vereinbarten Beteiligungsvolumina berücksichtigt. Die tatsächlichen Auszahlungssummen
können abweichen, beispielsweise weil eine gestaffelte Auszahlung vereinbart wurde, oder weil geförderte Unternehmen
vorzeitig Insolvenz anmelden mussten und geplante Mittel daher nicht ausgeschüttet wurden.
20 Die Einteilung der Branchensegmente erfolgt in Anlehnung der NIW/ISI/ZEW-Liste 2013 zur Abgrenzung forschungsintensiver Industrien und Güter sowie der Liste 2010 zur Abgrenzung wissens- und technologieintensiver Güter und Wirtschaftszweige. Dem Segment „Spitzentechnologien“ werden FuE-Aufwendungen von über 7 % am Umsatz zugeschrieben, das Segment „Hochwertige Technologien“ weist eine FuE-Intensität von 2,5 - 7 % auf. Die Einteilung für Hessen
basiert dabei auf Informationen der BM H zur Zuordnung der Projekte zu Branchen. Die genaue Zuordnung zur Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 wurde auf Basis einer Analyse der Projektinformationen durch den Gutachter vorgenommen, um dadurch die Anschlussfähigkeit zu gewährleisten.
31
punkte finden sich dabei in den Bereichen der IT-Dienstleistungen
und Softwarenentwicklung, der Medizintechnik, der Sensormesstechnik und Lasertechnologie sowie in den Bereichen Automotive,
Engineering und Biotechnologie.
Die Fokussierung auf technologieorientierte Unternehmen wird
auch bei der Ausgestaltung der Investitionsstrategie des HK III
deutlich. So sind förderfähig unter anderem Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen, Investitionen und Aufwendungen für
die Markteinführung und -erschließung sowie Aufwendungen für
Genehmigungs- und Prüfverfahren und die Erstellung von Prototypen und Demonstrationsanlagen.
Insgesamt kann mittels Analogieschluss zum Vorgängerfonds und
der Betrachtung der Investitionsstrategie und Verwendungszwecke
des HK III von einer positiven technologischen Additionalität
des geplanten Fonds ausgegangen werden.
c) Institutionelle Additionalität
Mit der Prüfung der institutionellen Additionalität des geplanten HK
III wird der Frage nachgegangen, in wie weit mit dem betrachteten
Finanzinstrument politische Ziele (besser) erreicht werden können.
Die Prüfung basiert dabei v.a. auf der zugrundeliegend Hessischen Innovationsstrategie (2013)21 und dem Operationellen Programm EFRE Hessen 2014-2020.
In der hessischen Innovationsstrategie als strategische Grundlage
für die Innovationspolitik des Landes im Rahmen des Operationellen Programms für den EFRE 2014-2020 wird der Bereitstellung
von Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen vor allem in
den Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie ein
großer Stellenwert beigemessen (siehe Kapitel 3.6).
Das OP EFRE Hessen 2014-2020 greift diese strategische Empfehlung mit der Investitionspriorität 1b „Förderung von Investitionen
der Unternehmen in F&I […]“, 3b „Förderung des Unternehmergeists […]“ und 3d „Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am
Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte
sowie an Innovationsprozessen zu beteiligen“ auf.
Übergeordnet folgt das Land Hessen in seiner strategischen Ausrichtung auch den länderspezifischen Empfehlungen des Rates
der Europäischen Union für Deutschland, welches den Zugang für
Gründungen und junge Unternehmen zu Risikokapital explizit fordert.
21 Vgl. Hessische Landesregierung: Hessische Innovationsstrategie 2020, Wiesbaden, August 2013.
32
Insgesamt kann auf der Grundlage der vorliegenden Prüfung festgehalten werden, dass ein hohe institutionelle Additionalität
i.S.d. politischen Zielsetzungen zu erwarten ist.22 Dies begründet sich insbesondere durch die vorgesehenen Produktmerkmale
des HK III (u.a. Finanzierungsalternativen zur Realisierung von
Produktinnovationen und der sich anschließenden Markterschließung), die fokussierte Zielgruppe (technologieorientierte Unternehmen) und die regionale Komponente (Fokus vorrangig in den
strukturschwächeren Landesteilen).
d) Operationelle Additionalität
Die Betrachtung der operationellen Additionalität prüft, ob mit dem
geplanten Fonds zum Aufbau von Strukturen und zur Mobilisierung
zusätzlicher Finanzmittel beigetragen werden kann. Grundsätzlich
kann dieser Aufbau von regionalen Kapazitäten durch die Verwendung von Finanzinstrumenten als ein wichtiger, primär indirekter
Effekt gesehen werden. Im Sinne des Capacity Buildings ist es
hierfür notwendig, dass es durch das Finanzinstrument zum Aufbau von Strukturen (z.B. in Form von Beratungsangeboten, der
Steigerung der Beratungsqualität oder dem Aufbau von öffentlichprivaten Partnerschaften) kommt, die zur Zielerreichung und möglichweise darüber hinaus zur Mobilisierung zusätzlicher (privater
und / oder öffentlicher) Finanzmittel beitragen.
Für den Vorgängerfonds HK I ist die Einbindung in ein starkes
Netzwerk sowie die Interaktionsstrukturen der BM H von großer
Bedeutung. Diese positive Zusammenarbeit bestätigen u.a. die geführten Interviews mit überregionalen Kapitalgebern (z.B. HTGF)
und mit regionalen privatwirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaften sowie dem Netzwerk Business Angels Frankfurt Rhein-Main.
Diese haben sowohl die wichtige Rolle des Vorläuferfonds in Hinblick auf seine Mobilisierungsfunktion von Risikokapital (Synergieeffekte durch Risikoteilung) als auch die strukturschaffende Wirkung (Reduzierung von Informationsdefiziten bei Finanzierungsfragen) betont. Daher ist bei der Wahl des Fondsmanagements für
den HK III empfehlenswert, auf eine Institution mit bereits existierenden Netzwerken und Interaktionsstrukturen zurückzugreifen, so
dass von deren Erfahrung profitiert werden kann.
In den geführten Gesprächen wurde darüber hinaus mehrfach der
Bedarf an Matchingveranstaltungen zwischen Kapitalgebern und
Gründern attestiert. Insbesondere auch in den strukturschwächeren Regionen können dabei Angebote geschaffen, Kapazitäten
aufgebaut und zusätzliche Potenziale erschlossen werden. Diese
22 Die Einschätzung über die Beiträge zu politischen Zielsetzungen muss auch vor dem Hintergrund einer effizienten
Ressourcenallokation gesehen werden, sodass diese Positivwertung zu institutionellen Additionalität immer in einer Gesamtschau (insb. mit der finanziellen & technologischen Additionalität) zu betrachten ist.
33
Vorschläge sollten daher durch den künftigen Fondsmanager aufgegriffen und umgesetzt werden.
Für den HK III ist somit davon auszugehen, dass sich die Netzwerke und Interaktionsstrukturen auch künftig weiterentwickeln
lassen und dadurch zur Verbesserung der Kapitalzugänge der
Zielgruppe beitragen können.
Mit dem noch stärkeren Fokus auf die Seed-Phase des HK III soll
zudem der Austausch zwischen der Finanzinstitution und den Universitäten in Hessen intensiviert werden. So bestehen bspw. Kooperationsabkommen mit der Uni Kassel oder der Uni Darmstadt
zum Informationsaustausch zur Gründungsfinanzierung. Dieser
Ansatz soll in Zukunft noch weiter auf die gesamte Hochschullandschaft ausgeweitet werden.
Durch die Einbindung zusätzlicher (privater) Finanzmittel für Innovationsvorhaben im Rahmen dieser gewachsenen Strukturen wird
dabei gleichzeitig dafür gesorgt, dass Wissen privater Marktakteure in die Investitionsentscheidungen des öffentlichen Fonds eingebunden werden kann.
In Summe kann festgehalten werden, dass durch die Wahl einer
Institution mit bereits existierenden Netzwerken und Interaktionsstrukturen für Beteiligungskapital wichtige Strukturen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben junger technologieorientierter KMU
genutzt werden kann. Dem geplanten HK III kann institutionsabhängig ex-ante somit eine hohe operationelle Additionalität
attestiert werden.
Die Gesamtbetrachtung macht deutlich, dass in allen vier Dimensionen der Additionalität ex-ante ein positiver, zusätzlicher Beitrag durch den geplanten HK III auf den Innovationsstandort Hessen zu erwarten ist.
3.2.3
Kohärenz des HK III
Die komparative Analyse der Finanzierungsangebote in der Gründungs- und Wachstumsphase hat verdeutlicht (vgl. Kapitel 3.1.2),
dass sich der geplante HK III kohärent mit den bestehenden öffentlichen Interventionen für diese Zielgruppe verhält. Sowohl die
Institutionen als auch deren Angebote übernehmen bisher eine
sich gegenseitig ergänzende Funktion in spezifischen Investments
(z.B. durch gegenseitige Ko-Investments) und tragen so gemeinsam zur Reduzierung der Marktschwäche für (risikobehaftete) Finanzierungen bei.
34
Lediglich die spezifischen Zielgruppen und Verwendungszwecke
der betrachteten Instrumente variieren dabei (u.a. hinsichtlich Beteiligungshöhe, des maximalen Unternehmensalters bei Förderung, Anforderungen bzgl. weiterer Beteiligungsgeber, spezifischer
Verwendungszwecke und deren technologischen Anspruchsniveaus), was in der Kohärenzbewertung jedoch unproblematisch
ist, solange die gleichen Oberziele verfolgt werden.
Die beihilferechtliche Ausgestaltung des HK III entsprechend der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere dem Artikel 22 der AGVO, führt zudem zu einer zweckmäßigen, der Investitionsstrategie entsprechenden Ausplatzierung der
Mittel.
Insgesamt kann dem HK III eine Kohärenz mit den anderen
Arten öffentlicher Interventionen im Gründungs- und Wachstumssegment attestiert werden.
3.2.4
Verhältnismäßigkeit des HK III
Die Analyse im vom HK III adressierten Marktsegment im Kapitel
3.1 hat gezeigt, dass für die ausgewählte Zielgruppe keine landesweit tätige Kapitalbeteiligungsgesellschaft tätig ist, die den
Markt hinreichend abdeckt.
Bereits dem HK I ist es durch eine attraktive Ausrichtung gelungen, eine große Akzeptanz unter den Marktteilnehmern zu generieren, was sowohl die Ausplatzierungsquote als auch die Gespräche mit privaten Kapitalgebern bestätigen.
Zusätzlich sind durch die Finanzierungsstrukturen beim HK III (stille und offene Beteiligungen) und durch die Einbindung privater CoInvestoren etwaige Mitnahmeeffekte sehr unwahrscheinlich. Die
eingebundenen (primär renditeorientierten) Co-Investoren unterstützten zudem die betriebswirtschaftlich disziplinierte Nutzung der
(öffentlichen) Finanzmittel und die ordnungsgemäße Vorhabensdurchführung.
Im Vergleich zu Zuschüssen werden durch dieses Finanzinstrument nicht zuletzt auch zentrale Merkmale staatlicher Beihilfen
ausgeklammert und somit Marktverzerrungen deutlich reduziert.
Eine Marktverzerrung tritt auch deswegen nicht ein, da in den hier
betrachteten Finanzierungsphasen private Beteiligungsgesellschaften oder weitere öffentlich-rechtliche Fonds nur eine untergeordnete oder konstruktiv ergänzende Rolle spielen. In Hessen sind
für die adressierten Unternehmen gegenwärtig keine adäquaten
vergleichbaren Angebote am Markt existent.
Insgesamt kann dem geplanten HK III somit eine Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die geplante Intervention attestiert
35
werden; Marktverzerrungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.
3.2.5
Zwischenfazit: Mehrwert HK III
Aus der durchgeführten Analyse lässt sich dem geplanten HK III
insgesamt eine hohe Additionalität attestieren. Gleichzeitig fungiert der Fonds in Kohärenz mit den übrigen öffentlichen Interventionen in der Gründungs- und Wachstumsphase. Marktverzerrungen lassen sich sowohl mit Blick auf die regionalen Angebotsstrukturen als auch auf die finanztechnische Ausgestaltung des HK
III auf ein Mindestmaß beschränken.
3.3 Bewertung der Hebeleffekte: Schätzung
zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel
(Ziffer c)
Bestandteil nach Ziffer c) ist „eine Schätzung der zusätzlichen öffentlichen und privaten Mittel, die durch das Finanzinstrument bis
hinunter auf die Ebene des Endempfängers eventuell aufzubringen
sind (erwartete Hebelwirkung), gegebenenfalls einschließlich einer
Einschätzung des Bedarfs und Umfangs der vorrangigen Vergütung, um entsprechende zusätzliche Mittel seitens privater Investoren zu mobilisieren, und / oder eine Beschreibung der Mechanismen – beispielsweise eines wettbewerbsfähigen oder hinreichend
unabhängigen Bewertungsprozesses – die zur Feststellung des
Bedarfs und des Umfangs dieser vorrangigen Vergütung verwendet werden sollen“.
Da in Hessen in der letzten EFRE-Förderperiode bereits Erfahrungen mit Finanzinstrumenten mit einer sehr ähnlichen Ausrichtung
gemacht werden konnten, bietet sich eine ex-post Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vorgängerfonds (HK I) an. Auf dieser Grundlage können dann Aussagen über die zu erwartenden Hebeleffekte
des HK III abgeleitet werden, da beide Instrumente hinsichtlich ihrer Ausrichtung in weiten Teilen vergleichbar sind.
3.3.1
Methodisches Konzept
Mit der sog. unmittelbaren Hebelwirkung wird hier in Anlehnung
an den Art. 223 der Anwendungsbestimmungen für die Verord-
36
nung23 und an den Europäischen Rechnungshof (ERH)24 beschrieben, welches Volumen an privaten und – möglicherweise
weiteren – öffentlichen Finanzmitteln pro EUR ausgezahlter öffentlicher Mittel aus den Finanzinstrumenten bereitgestellt wurde.
Die Hebelwirkung beschreibt dabei die unmittelbare Verbesserung
der Finanzierungsbedingungen für die Unternehmen, an denen
sich der Fonds beteiligt hat. Sie beschreibt, in welchem Umfang
und von wem weiteres Beteiligungskapital bereitgestellt wurde.
Hierbei werden im Folgenden zwei Konzepte unterschieden. Zum
einen das Konzept des Europäischen Rechnungshofes sowie zum
anderen das Konzept der EU Kommission.
Abbildung 19: Berechnungsansatz Hebeleffekt25
Berechnung Hebeleffekt nach
Konzept laut Rechnungshof:
Finanzmittel für Endempfänger
Öffentliche Beiträge
(EFRE-Mittel + nat. Kofinanzierung)
bzw. der EU Kommission:
Finanzmittel für Endempfänger
EU-Beitrag
Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis des ERH (2012).
Eine Hebelwirkung von 1,00 bedeutet laut dieser Definition, dass
keinerlei private Finanzierungsmittel mobilisiert wurden. Öffentliche
Beiträge umfassen sowohl die EFRE-Beteiligung als auch, wie
beim EFRE üblich, die bereitgestellten Kofinanzierungsmittel (in
diesem Fall durch das Land Hessen).
Grundlage für die Berechnung der Hebelwirkungen bilden Daten
zum HK I, welche durch das Fondsmanagement, die BM H, bereitgestellt worden sind.
Zur abschließenden Plausibilisierung und Einordnung der Ergebnisse wurde zudem auf bestehende ex-post Bewertungen zu
Hebelwirkung von vergleichbaren Fonds aus anderen Bundesländern und Europa zurückgegriffen.
3.3.2
Unmittelbare Hebeleffekte des HK I
Die geförderten Investitionsvolumina im Zeitraum Anfang 2008 bis
zum 28.08.2015 sind in Abbildung 20 dargestellt. Es wurden 69
23 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen
für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Union.
24 Europäischer Rechnungshof (2012): Finanzinstrumente für KMU. Mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, Luxembourg.
25 Unter die öffentlichen Mttel fallen sowohl die EFRE-Beteiligung als auch, wie beim EFRE üblich, die vom Mitgliedstaat
bereitgestellten Kofinanzierungsmittel.
37
Beteiligungen eingegangen mit einem Beteiligungsvolumen von
insgesamt 35,7 Mio. EUR (davon 32,0 Mio. EUR bereits ausgezahlt). Diese wurden ergänzt um ein privatwirtschaftliches CoInvestment und weitere öffentliche Finanzmittel in Höhe von 130,5
Mio. EUR. Daraus ergibt sich nach dem Berechnungsansatz des
Europäischen Rechnungshofs ein Hebeleffekt von rund 4,7 – d.h.
hier wurden 4,7 EUR an Finanzmitteln für Endempfänger pro EUR
ausgezahlter öffentlicher Mittel (also EFRE-Mittel und nationale
Kofinanzierung) aus dem HK I mobilisiert. Betrachtet man die Hebelwirkung, die ausschließlich durch die EFRE-Mittel ausgelöst
wurden, ergibt sich aus dem Verhältnis von 166,3 Mio. EUR an Finanzmitteln und einem Einsatz von 17,9 Mio. EUR an EFREMitteln ein unmittelbarer Hebeleffekt von 9,3.26
Abbildung 20: Hebeleffekte des HK I nach Berechnungskonzept
des Europäischen Rechnungshofes
Operationelles Programm EFRE Hessen 2007-2013
+
50% EFRE-Mittel
50% Landesmittel
Hessen Kapital I
35,7 Mio. €
(Stand 08/2015)
130,5 Mio. €
Finanzmittel für
Endempfänger
166,3 Mio. €
KMU1
KMU2
KMU3
KMU…
Private CoInvestments
+ weitere
öffentliche
Finanzmittel
KMU69
Hebeleffekt nach Rechnungshof (2012):
Finanzmittel für KMU: 166,3 Mio. €
Finanzmittel aus dem HK I: 35,7 Mio. €
Hebelwirkung: 4,7
Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis von Daten der BM H (Stand: 08.2015)
26 Dieser Berechnungsansatz ist konform mit dem Art. 223 der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung, welche den
Hebeleffekt als Quotient aus dem Finanzbeitrag für förderfähige Endempfänger (gem. Methodenhandbuch der EIB/KOM
Volume I, S. 71; exklusive der Eigenmittel der Unternehmen) und dem Beitrag des EFRE beschreibt.
38
3.3.3
Plausibilitätsprüfung der Hebeleffekte des HK I
Zur Einordnung dieser Bewertungen zum unmittelbaren Hebeleffekt nach dem Berechnungskonzept des Europäischen Rechnungshofes ist eine Plausibilisierung zielführend. Abbildung 21
zeigt einen Vergleich mit Hebelwirkungen von anderen Beteiligungsfonds, die der Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung zugeordnet werden können. In den 20 identifizierten Beteiligungsfonds für die Gründungsfinanzierung konnten unmittelbare
Hebeleffekte von 1,3 bis rund 6,5 verzeichnet werden, welche an
Hand des Berechnungskonzepts des Rechnungshofs ermittelt
wurden.
39
Abbildung 21: Beispiele für Hebelwirkungen anderer durch den
Rechnungshof geprüfter Beteiligungsfonds in der
Gründungs- und Wachstumsphasenfinanzierung
Land
Produktbeschreibung
Hebelwirkung
EFRE Hochtechnologie-Fonds (2000-2010)
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, Hochtechnologie)
1,95
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, Hochtechnologie)
1,89
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor)
1,89
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor)
1,88
Deutschland EFRE-Wagniskapital (Frühphase, Hochtechnologie)
1,33
Sonstige EFRE Fonds (2000-2010)
Deutschland EFRE-Risikokapital (sektorübergreifend)
2,75
Portugal
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital Dachfonds
2,22
Portugal
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend)
2,12
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor)
1,89
Deutschland EFRE-Risikokapital (sektorübergreifend)
Vereinigtes
EFRE-Filmfonds
Königreich
1,88
1,78
Ungarn
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend)
1,72
Ungarn
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (sektorübergreifend)
1,43
Portugal
Vereinigtes
Königreich
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Fremdenverkehrssektor)
1,33
EFRE-Wagnis-Beteiligungskapital (Frühphase, kreativer Sektor)
1,09
ETF-Startkapitalprogramm
EU
ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 1998-2001)
4,60
EU
ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008)
6,50
Portugal
ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008)
5,93
Vereinigtes
Königreich
ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008)
5,03
Deutschland ETF-Startkapital (Wagniskapital, risikoreich, 2001-2008)
4,88
Darstellung: Prognos AG 2015 auf Basis des Europäischen Rechnungshofs (2012)
Insbesondere im Vergleich zu den EFRE geförderten Fonds im
Bereich der Hochtechnologie schneidet der HK I mit einem Hebeleffekt von 4,7 überdurchschnittlich gut ab. Auch im Vergleich
mit den sonstigen EFRE Fonds erzielt der HK I ein sehr gutes Ergebnis. Beim ETF-Startkapitalprogramm, bei welchem Wagniskapital mit Schwerpunkt auf relativ risikoreichen KMU bereitgestellt
40
wird, muss berücksichtigt werden, dass hier nicht gänzlich vergleichbare Finanzierungsstrukturen zugrunde liegen (EIF als
Dachfonds bzw. Ankerinvestor in ausgewählten VC-Fonds, max.
25% des Fondsvolumens). Zugleich müssen für alle Fonds auch
Implikationen hinsichtlich der Finanzierungsspanne berücksichtigt
werden. So beziehen sich die Hebelberechnungen z.T. auf eine
zeitliche Phase vor der globalen Finanzkrise (ab 2008 / 2009) und
z.T. auf die Phase während der Hochphase der Finanzkrise, in der
die Mobilisierung privatwirtschaftlichen Risikokapitals zunehmend
schwieriger wurde. Insgesamt zeigt sich jedoch ein im nationalen
und internationalen Vergleich zufriedenstellender Hebeleffekt des
HK I.
3.3.4
Zwischenfazit: Erwartbare Hebeleffekte des HK III
Die Zusammenarbeit privatwirtschaftlicher Investoren mit öffentlich
geförderten Fondsprodukten kann Synergieeffekte realisieren und
spürbar das Angebot für die adressierte Zielgruppe erweitern.
Durch das gemeinsame Know-how können Unternehmen insgesamt besser betreut werden. Durch gemeinsame Investments wird
zudem das Risiko geteilt und durch die enge Zusammenarbeit die
Wahrscheinlichkeit erhöht, positive Renditen mit den Investitionen
zu erzielen.
Da der HK III in seiner Ausrichtung sehr nah an den Merkmalen
des HK I ausgerichtet ist, kann geschlussfolgert werden, dass
auch in der kommenden Förderperiode die Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und EFRE-geförderten Fonds erfolgreich
weitergeführt werden kann.
Es kann insgesamt festgehalten werden, dass in der ex-post Betrachtung des HK III ein im nationalen und internationalen Vergleich guter Hebeleffekt erzielt werden konnte. Dies verdeutlicht,
dass die gewählte Investitionsstrategie positiv dazu beigetragen
hat, attraktive Angebote für privatwirtschaftliche Co-Investoren zu
schaffen. Da sich private Investoren unter exakt identischen Bedingungen beteiligen und somit identische Aufwärts- und Abwärtsrisiken und Vergütungen teilen, kann bei den Co-Investments
von einer hohen Anreizkompatibilität und somit sehr geringen
Marktverzerrungen ausgegangen werden.
Zudem verdeutlicht das Ergebnis, welch wichtige Rolle den EFREfinanzierten Angeboten bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen zukommt. Bei den insgesamt auf einem relativ
geringen Niveau rückläufigen Venture-Capital Investitionen in
Hessen kann auch in Zukunft die Angebotslücke merklich verringert werden. Darüber hinaus sollen bereits in der Vergangenheit
aufgebaute Strukturen (Stichwort „Capacity Building“) bei der Zusammenarbeit staatlich geförderter Instrumente mit privaten Akteu41
ren weiterentwickelt werden, was nach mehrheitlicher Einschätzung der befragten Experten als sinnvoll eingestuft wird (vgl. Kapitel 3.2.2, operationelle Additionalität). Durch die Zusammenarbeit
werden Informationsasymmetrien zwischen den Zielunternehmen
und potenziellen Investoren verringert, Risiken zwischen den Akteuren geteilt und entsprechendes Know-how gebündelt.
3.4 Bewertung der Erfahrungen (Ziffer d)
Bestandteil nach Ziffer d) ist „eine Bewertung der Erfahrungen,
die mit ähnlichen Instrumenten und Ex-ante-Bewertungen, die die
Mitgliedstaaten in der Vergangenheit durchgeführt haben, gesammelt wurden, und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen
werden können“.
Insgesamt wurden im Rahmen des hessischen RWB-EFREProgramms in der Förderperiode 2007-2013 vier Finanzinstrumente nach Art. 44 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 eingerichtet
(Hessen Kapital I, Mittelhessenfonds, Kapital für Kleinunternehmen – Innovation plus und JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen). Insbesondere sind hierbei die Beteiligungsinstrumente Hessen-Kapital I und der Mittelhessenfonds relevant.
Der HK III baut damit auf Erfahrungen auf, die bereits in der letzten
EFRE-Förderperiode mit dem Vorgängerfonds, dem HK I, gemacht
werden konnten. Ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Bewertung ist
hierbei die Entwicklung der Ausplatzierung. Wie in Kapitel 3.1.3
in Abbildung 13 dargestellt, liegt diese zum Stand erstes Halbjahr
2015 bei 83% der anvisierten Mittel und es ist zu erwarten, dass
eine vollständige Ausplatzierung bis Ende 2015 erfolgt. Mit den
ausplatzierten Mitteln konnten darüber hinaus Finanzmittel in Höhe
von 130,5 Mio. EUR für die Zielgruppe bereitgestellt werden, was
einem Hebeleffekt von rund 4,7 entspricht (siehe Kapitel 3.3.2).
Insgesamt ist die Einschätzung der Nachfrage bei der Planung des
HK I und somit die geplante Größenordnung sowie die Umsetzung
der geplanten Investitionen als sehr gut zu bewerten. Da die Größenordnung beim HK III mit 33,5 Mio. EUR gegenüber dem HK I
mit ca. 38,5 Mio. EUR zwar etwas geringer, insgesamt aber auf einem ähnlichen Niveau liegt, ist auch in der kommenden Förderperiode von einer richtigen Einschätzung der Nachfrage auszugehen.
Als Lehre konnte aus der letzten Förderperiode gezogen werden,
dass eine zu enge Begrenzung der Investitionstätigkeiten zu Problemen bei der Auswahl geeigneter Investitionsobjekte führt. So war
der Mittelhessenfonds in der vergangenen Förderperiode ausgerichtet auf stille Beteiligungen für Gründer sowie kleine und mittlere
Unternehmen in der Teilregion Mittelhessen insbesondere im Bereich der Medizintechnik. Damit war sowohl der räumliche Einsatz
42
als auch der branchenspezifische Einsatz sehr eng abgesteckt.
Dies führte nach eigenen Angaben jedoch zur erschwerten Vergabe der Mittel, weshalb für die kommende Periode das Konstrukt
des HK III als Variante gewählt worden ist. Hinzu kommt, dass auf
die erhöhte Nachfrage insbesondere in der frühen Finanzierungsphase reagiert wurde und ein noch stärkerer Fokus in Zukunft auf
der Seed-Phase liegen wird.
Bei der Ausgestaltung des HK III konnte somit basierend auf den
guten Erfahrungen in der letzten EFRE Förderperiode mit dem HK
I und II vorhandenes Wissen über den Markt und generell über
den Einsatz von innovativen Finanzinstrumenten genutzt werden.
3.5 Bewertung der vorgeschlagenen
Investitionsstrategie (Ziffer e)
Bestandteil nach Ziffer e) ist „die vorgeschlagene Investitionsstrategie, einschließlich einer Prüfung der Optionen für die Einsatzregelung im Sinne von Artikel 33, der anzubietenden Finanzprodukte, der anvisierten Endempfänger und gegebenenfalls der geplanten Kombination mit Finanzhilfen“.
Das Fondsvolumen des HK III beträgt 33.457.530 EUR, finanziert
zu 50% aus Haushaltsmitteln des Landes Hessen und zu 50% aus
EFRE-Mitteln der neuen Programmperiode. Der HK III wendet sich
an den gesamten hessischen Mittelstand einschließlich der technologieorientierten Gründerszene inner- und außerhalb der Hochschulen. Dies wird über die Förderung in Form von Bereitstellungen von darlehensähnlich ausgestalteten stillen Beteiligungen,
aber auch von offenen Beteiligungen durch Anteilserwerb erfolgen.
Insbesondere Innovations- und Wachstumsvorhaben mittelständischer Unternehmen in allen Unternehmensphasen einschließlich
der Gründungsphase sollen hierbei finanziert werden. Offene Beteiligungen sind bis zu einem Volumen von 400 TEUR bzw. 800
TEUR möglich und werden nach der AGVO abgewickelt. Die Konditionen einer offenen Beteiligung sind frei verhandelbar. Stille Beteiligungen werden derzeit zu identischen Bedingungen und Konditionen im Verhältnis 50:50 mit der MBG H eingegangen und können zusätzliche Vereinbarungen enthalten. Auch in Zukunft müsste das Verhältnis 50:50 durch die Einbeziehung eines privaten Investors gewahrt werden. Die Höhe der Beteiligungen liegt im Einzelfall bei stillen Beteiligungen zwischen 100 TEUR bis 1,5 Mio.
EUR, bei offenen Beteiligungen bei 100 bis 800 TEUR.
Entsprechend der Ausrichtung des Operationellen Programms
EFRE (OP EFRE), werden die Mittel jeweils zur Hälfte für die
technologieorientierte Gründungs- und Start-up-Förderung (insbe43
sondere aus Hochschulen und Forschungsinstitutionen) auf der
einen und zur Wachstumsfinanzierung auf der anderen Seite genutzt.
Abbildung 22: Geplante Akteursstruktur und Zusammensetzung
des Fondskapitals des HK III
Darstellung: Prognos AG 2015
Ziel der Investitionen ist es, Gründern, jungen Unternehmen und
der mittelständischen Wirtschaft zum einen Investitionen und regionale Beschäftigungseffekte zu induzieren, zum anderen aber
auch die Fähigkeit der Unternehmen zur Gewinnung von weiterem
Fremdkapital über die Kreditwirtschaft zu verbessern. Des Weiteren sollen mit dem HK III im Zeitraum 2015 bis 2023 (Investitionszeitraum des HK III) bzw. bis 2029 (Zeitpunkt der Endabrechnung
des Fonds) folgende Ziele erreicht werden:
Versorgung von ca. 60-80 Unternehmen mit Eigenkapital in
stiller und offener Form.
Vollständige Rückführung der eingesetzten 33,5 Mio. EUR
Vollständige Erwirtschaftung der Verwaltungskosten des
Fonds aus den Erträgen der ausgereichten stillen und
offenen Beteiligungen.
Abdeckung der möglichen Ausfälle aus den Erträgen des
Fonds
44
Abschluss des Fonds mit einem Gewinn.
Hinsichtlich der Prüfung der Optionen für die Einsatzregelung
im Sinne von Artikel 38 der Gemeinsamen ESI-Fonds Verordnung
(Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) wurde von Seiten der Landesregierung sichergestellt, dass die für den Fonds und die Ausgangslage in Hessen überzeugendste Umsetzung gewählt wurde. Auf
der Grundlage der bereits implementierten Fondsstruktur und des
erfolgreichen Fondsmanagements für den Vorgängerfonds werden
bewährte Strukturen fortgeführt. Im Folgenden sind die für den HK
III gewählten Optionen nach Artikel 38 der gemeinsamen ESIFonds Verordnung dargestellt und deren Einsatzwahl kurz erläutert.
45
46
Die Investitionsstrategie des HK III geht auf die im EFRE OP identifizierten spezifischen Bedürfnisse des Landes Hessen ein. Gespräche mit Marktakteuren haben gezeigt, dass mit der anvisierten
Zielgruppe eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden öffentlichen
Angebots als auch des privaten Angebots erreicht werden kann.
Ein potenzieller Crowding-Out Effekt ist nicht zu erwarten bzw.
kann auf ein Minimum reduziert werden. Vielmehr wird auf den
Bedarf von Gründern und dem Mittelstand eingegangen, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und damit einen Teil zur zukunftsfähigen Unternehmensfinanzierung beizutragen. Beihilferelevante Aspekte können dabei u.a. durch die Anwendung der
AGVO-Vorschriften berücksichtigt werden.
3.6 Spezifizierung der erwarteten Ergebnisse
(Ziffer f)
Bestandteil nach Ziffer f) ist „eine Spezifizierung der erwarteten
Ergebnisse und wie das betreffende Finanzinstrument zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der einschlägigen Priorität oder Maßnahme beitragen soll, einschließlich Indikatoren für
diesen Beitrag“.
Um eine realistische Einschätzung über die erwarteten Ergebnisse
des HK III zu erhalten, wird in diesem Abschnitt die Interventionslogik des Operationellen Programms EFRE (OP EFRE) betrachtet
und somit der Fonds in die übergeordnete wirtschaftspolitische
Strategie des Landes eingeordnet. Darauf aufbauend wird geprüft,
ob und in welchem Maße die Investitionsstrategie des Fonds es
erwarten lässt, dass ein Beitrag zum Erreichen der Ziele geleistet
werden kann. In Abbildung 23 ist die Einbettung des Fonds in die
Interventionslogik sowie die entsprechenden Output- und Ergebnisindikatoren dargestellt.
47
Grundsätzlich werden die Mittel des HK III in drei Maßnahmenlinien verausgabt:
Maßnahmenlinie M 1.2.6 – Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen:
4,13 Mio. EUR EFRE- und 4,13 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel des Landes Hessen ergibt zusammen 8,26 Mio. EUR
Maßnahmenlinie M 2.1.3 – Beteiligungskapital für Unternehmensgründung:
4,20 Mio. EUR EFRE- und 4,20 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel
des Landes Hessen ergibt zusammen 8,40 Mio. EUR
Maßnahmenlinie M 2.2.3 – Beteiligungskapital für Innovation
und Wachstum von KMU: 8,40 Mio. EUR EFRE- und 8,40 Mio.
EUR Kofinanzierungsmittel des Landes Hessen ergibt zusammen 16,80 Mio. EUR.
Eingebettet sind diese Maßnahmen in die im OP EFRE erarbeitete
wirtschaftspolitische Strategie des Landes Hessen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Prioritätsachsen, Investitionsprioritäten,
thematischen und spezifischen Zielen sowie die relevanten Indikatoren zur Erfolgskontrolle sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
Abbildung 23: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des
Operationellen Programms EFRE 2014-2020
– Prioritätsachse 1
48
Abbildung 24: Einbettung des HK III in die Interventionslogik des
Operationellen Programms EFRE 2014-2020
– Prioritätsachse 2
* Bei den Zielwerten der Output Indikatoren ist zu beachten, dass andere Maßnahmen auf
denselben Indikator einwirken können, so dass nicht alle Einheiten im Zielwert nur durch
das Finanzinstrument zustande kommen müssen.
Ausgangslage für die gewählten Investitionsprioritäten war u.a. eine
geringe Gründungsintensität, vor allem in Nord- und Mittelhessen.
Basierend auf den Ergebnissen der Regionalen Innovationsstrategie Hessen soll Beteiligungskapital für Hochschulausgründungen
vor allem in den Schlüsselbereichen der hessischen Innovationsstrategie bereitgestellt werden. Diese Schlüsselbereiche sind:
Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft,
Umwelt- und Energietechnologie sowie Ressourceneffizienz,
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),
Automatisierung und Systemtechnik,
Nano- und Materialtechnologie,
49
Innovative Mobilitäts- und Logisitikkonzepte, Elektromobilität,
Finanzwirtschaft,
Kultur- und Kreativwirtschaft.
Neben der Bereitstellung von Beteiligungskapital sollen mittels der
EFRE-Gelder auch Projekte, Initiativen und Aktionen zur Steigerung der Gründungsbereitschaft in Form von Gründerwettbewerben, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung gezielt für
Hochschulangehörige unterstützt werden. Darunter fallen auch
Maßnahmen auf Hochschulseite zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, Service- und Beratungsangebote für Hochschulgründer (Inkubatoren), eine Unterstützung von hochschulübergreifenden Aktivitäten sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung.
Darüber hinaus sollen durch Investitionen in die Errichtung von
Gründerzentren und Inkubatoren Büro- und Produktionsflächen
zusammen mit zentralen Service- und Gemeinschaftseinrichtungen
geschaffen und auf diese Weise jungen Unternehmen attraktive
Rahmenbedingungen für den Start geboten werden. Auch werden
direkte Starthilfen in Form von Zuschüssen an hochtechnologiebasierte Unternehmensgründungen in spezifischen Gründungseinrichtungen und durch die Mitfinanzierung von deren Anlaufphase gefördert.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Förderung von KMU in Hessen. So wird die Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie an Innovationsprozessen zu beteiligen nicht nur über den HK III forciert, sondern
es stehen ebenfalls weitere Instrumente zur Verfügung. So werden
bspw. KMU bei regional strukturbedeutsamen betrieblichen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft durch rückzahlbare EFREUnterstützungen gefördert. Zudem gibt es eine begleitende Betriebsberatung zur Unterstützung von KMU. Ziel der Beratung ist
es, KMU bei der Anpassung an neue Technologien, bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, bei der Erschließung neuer (insbesondere auch internationaler) Märkte, bei der
Heranführung an Bundes- und EU-Förderprogramme und bei für
das Unternehmen zukunftssichernden Entscheidungen optimal zu
fördern.
Insgesamt wird der HK III in Bezug auf die Förderung des Gründungsgeschehens sowie die Unterstützung von KMU somit flankiert
von weiteren sich gegenseitig ergänzenden Maßnahmen. Die Interventionslogik des OP EFRE orientiert sich damit an den identifizierten Defiziten. Es sind somit positive regionalwirtschaftliche Effekte
von den Maßnahmen und insbesondere vom HK III zu erwarten.
Zur Quantifizierung der Ergebnisse sind Output- und Ergebnisindikatoren mit entsprechenden Zielwerten für den Zeitpunkt Ende
2023 definiert worden. Die notwendigen Daten werden nach Erhebung durch das Finanzinstitut im Monitoringsystem des Landes er50
fasst und im jährlichen Durchführungsbericht veröffentlicht. Bei der
Festlegung der Zielwerte konnte auf Erfahrungen in der letzten
Förderperiode zurückgegriffen werden. Somit ist zu erwarten, dass
relevante regionalwirtschaftliche Effekte durch die Beiträge des HK
III ausgelöst werden können. Die quantifizierten Zielwerte der Ergebnisindikatoren erscheinen hierbei realistisch.
Sollte sich Hessen dazu entschließen, den Fonds im Laufe der
Förderperiode zu evaluieren, dann wird empfohlen im Rahmen der
Aufstellung des Evaluationsplans frühzeitig und methodenbasiert
die relevanten Kennzahlen zu erfassen und in das Monitoringsystem zu implementieren. Hier wären bspw. Indikatoren analog zur
Empfehlung der Kommission27 wie die Höhe der Ausfälle oder die
Managementkosten empfehlenswert, um den Erfolg des Fonds direkt beurteilen zu können.
3.7 Bestimmungen zur Überprüfung und
Aktualisierung (Ziffer g)
Bestandteil nach Ziffer g) des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung sind „Bestimmungen, die gegebenenfalls eine Überprüfung
und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung während des Einsatzes
eines Finanzinstruments ermöglichen, dessen Einsatz auf einer
solchen Bewertung beruht, wenn die Verwaltungsbehörde während der Einsatzphase zu dem Schluss gelangt, dass die Ex-anteBewertung nicht mehr den Marktbedingungen zum Zeitpunkt des
Einsatzes entspricht“.
Um diesen Bestimmungen Rechnung zu tragen, werden in Hessen
für die Steuerung und Kontrolle des HK III entsprechende Gremien
und Zuständigkeiten implementiert. Diese garantieren während der
Einsatzphase eine kontinuierliche Marktbeobachtung und ermöglichen es der Verwaltungsbehörde, auf eine Veränderung der
Marktbedingungen rechtzeitig zu reagieren.
27 European Commission and European Investment Bank (2014): Ex-ante assessment methodology for financial instruments in the 2014-2020 programming period. General methodology covering all thematic objectives, Volume 1, Brussels,
p. 100ff.
51
Abbildung 25: Gremien und Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung
Darstellung: Prognos AG 2015
Informationen zu Umsetzungsstand, regionalökonomischen Effekten und Risiken sowie zu aktuellen und erwarteten Marktentwicklungen (Angebot, Nachfrage, Zielgruppe) werden hierbei im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung an das Kontroll- und
Überwachungsgremium sowie an das HMWEVL vom Fondsmanagement in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (EFRE-VB), die dem HMWEVL
zugeordnet ist, wird vom entsprechenden Fachreferat über etwaige Marktveränderungen oder sonstige Geschehnisse informiert,
die zu einer Neujustierung der Fondsausrichtung oder Mittelausstattung führen können. Die EFRE-VB wird auf der Grundlage dieser Informationen auch entscheiden, ob eine Aktualisierung der
Ex-ante-Bewertung notwendig ist.
Der EFRE Begleitausschuss prüft regelmäßig das gesamte OP
EFRE des Landes Hessen (Durchführung des Programms und
Fortschritte beim Erreichen der Zielsetzungen). Dieser tagt mindestens einmal im Jahr und kann der VB hinsichtlich der Durchführung und Evaluierung des Programms Empfehlungen aussprechen. Er überwacht auch die infolge seiner Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen. Aufgrund seiner Aufgaben und Zuständigkeiten
ist der Begleitausschuss über etwaige Durchführungsschwierigkeiten des HK III informiert und kann eine Überprüfung und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung empfehlen.
52
Zusätzlich übermittelt die EFRE VB auf der Grundlage von Artikel
40 der ESI-Fonds Verordnung der Kommission als Anhang zum
jährlichen Durchführungsbericht einen speziellen Bericht über Vorhaben, in denen Finanzinstrumente zum Einsatz kommen.
Anlässe für eine Überprüfung oder Aktualisierung der Ex-ante
-Bewertung sind:
Signifikante Abweichungen vom geplanten finanziellen Verlauf (Investitionen pro Jahr)
Signifikante Marktveränderungen (Angebots- und Nachfrageseite)
Signifikante Abweichungen hinsichtlich der adressierten
Zielgruppe oder dem Verwendungszweck
Treten Veränderungen in diesen Punkten auf, kann dies dazu führen, dass eine Anpassung der Mittelausstattung oder der Ausrichtung (Zielgruppe, Phase oder Verwendungszweck) des HK III vorgenommen werden muss.
Der Bedarf für eine Überprüfung oder Aktualisierung der Exante-Bewertung wird deutlich durch:
Marktbeobachtungen und Umsetzungskontrollen im Rahmen der Kontrolle durch das HMWEVL
Die Erfassung materieller und finanzieller Indikatoren im
Monitoringsystem
Die Berichterstattung und Diskussion der jährlichen Durchführungsberichte im Begleitausschuss
Die notwendigen Daten für die jährliche Berichterstattung und eine
etwaige Evaluation des HK III werden über das implementierte
Monitoringsystem erfasst. Die Zuständigkeit für die Datenerfassung liegt bei der EFRE VB. Diese basiert auf der Verpflichtung
der Finanzinstitution, Daten zu liefern und die Beiträge zu überwachen (siehe z.B. Art. 1, DVO (EU) Nr. 821/2014).
Die implementierten Kontrollstrukturen bieten die Möglichkeit – auf
Basis gesicherter Erkenntnisse – eine rechtzeitige Überprüfung
und Aktualisierung der Ex-ante-Bewertung veranlassen zu können.
Eine Veränderung der Marktbedingungen kann rechtzeitig erkannt
und die für eine Überprüfung und Aktualisierung zuständigen Akteure können rechtzeitig informiert werden. Somit ist den Anforderungen nach Ziffer g des Art. 37 II der gemeinsamen Verordnung
Rechnung getragen.
53
4
Checkliste zur Durchführung der
Ex-ante-Bewertung28
Key checklist points
Identification of market problems existing in the country or region in
which the FI is to be established.
Analysis of the gap between supply and demand of financing and
the identification of suboptimal investment situation.
Reference
Art. 37 (2) (a)
Chapter
3.1
Yes/No
Yes
Art. 37 (2) (a)
3.1
Yes
Quantification of the investment (to the extent possible).
Art. 37 (2) (a)
3.1
Yes
Identification of the quantitative and qualitative dimensions of the
value added of the envisaged FI.
Art. 37 (2) (b)
3.2
Yes
Comparison to the added value of alternative approaches.
Art. 37 (2) (b)
3.2
Yes
Consistency of the envisaged FI with other forms of public interven- Art. 37 (2) (b)
tion.
State aid implications of the envisaged FI.
Art. 37 (2) (b)
3.2
Yes
3.2
Yes
Identification of additional public and private resources to be poten- Art. 37 (2) (c)
tially raised by the envisaged FI and assessment of indicative timing
of national co-financing and of additionality contributions (mainly
private).
Estimation of the leverage of the envisaged FI.
Art. 37 (2) (c)
3.3
Yes
3.3
Yes
Assessment of the need for, and level of, preferential remuneration
based on experience in relevant markets.
Collation of relevant available information on past experiences
particularly those that have been set up in the same country or
region as the envisaged FI.
Art. 37 (2) (c)
3.3
Yes
Art. 37 (2) (d)
3.4
Yes
Identification of main success factors and/or pitfalls of these experiences.
Art. 37 (2) (d)
3.4
Yes
Using the collected information to enhance the performance of the
FI (e.g. risk mitigation).
Art. 37 (2) (d)
3.4
Yes
Definition of the level of detail for the proposed investment strategy
(maintaining a certain degree of flexibility).
Definition of the scale and focus of the FI in line with the results of
the market assessments and value added assessment.
Art. 37 (2) (e)
3.5
Yes
Art. 37 (2) (e)
3.5
Yes
Selection of the financial product to be offered and the target final
recipients.
Definition of the governance structure of the FI.
Art. 37 (2) (e)
3.5
Yes
Art. 37 (2) (e)
3.5, 3.7
Yes
Selection of the most appropriate implementation arrangement and
the envisaged combination of grant support.
Set up and quantification of the expected results of the envisaged
FI by means of output indicators, result indicators and FIperformance indicators as appropriate.
Specification of how the envisaged FI will contribute to deliver the
desired strategic objectives.
Art. 37 (2) (e)
3.5
Yes
Art. 37 (2) (f)
3.6
Yes
Art. 37 (2) (f)
3.6
Yes
3.6, 3.7
Yes
Definition of the monitoring system in order to efficiently monitor the Art. 37 (2) (f)
FI, facilitate reporting requirements and identify any improvement
areas.
28 European Commission / European Investment Bank (2014a & b)
54
Definition of the conditions and/or the timing in which a revision or
an update of the ex-ante assessment is needed.
Art. 37 (2) (g)
3.7
Yes
Ensure that this flexibility, and trigger points, is reflected in monitoring and reporting provisions.
Art. 37 (2) (g)
3.7
Yes
55
5
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04:0034:DE:PDF, abgerufen am 20.08.2014.
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