Hochschulrecht: Grundlagen für die studentische

FW FORTBILDUNG WEST GMBH
Hochschulrecht: Grundlagen für
die studentische Mitverwaltung
Termin: Freitag, 8.4.2016
Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 15.30 Uhr
Fortbildungsdauer: 4,5 Zeitstunden
Anmeldung
Teilnehmer
Hiermit melden wir uns zu der Teilnahme
an dem Seminar
Die Veranstaltung richtet sich an Funktionsträger in der studentischen Mitverwaltung und Selbstverwaltung, also
Hochschulrecht: Grundlagen für die studentische Mitverwaltung
am Freitag den 8.4.2016 im Hotel Hopper et
cetera in Köln an.
Referenten:
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian
Birnbaum, Köln,
• Rechtsanwältin Marjam Pournessaee, Köln
Ansprechpartner (Name, Vorname):
Veranstaltungsort:
Köln, Hotel Hopper et cetera, Brüsseler Str. 26, 50674 Köln
E-Mail-Adresse:
Teilnahmegebühr:
250 EUR, einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung
Hochschule, ggf. Funktion:
Telefon:
Weitere teilnehmende Personen (mit Name
und ggf. Funktion):
1
2
3
4
Unterschrift, Datum:
• AStA-Vorsitzende und ihre Stellvertreter,
• AStA-Referenten,
• Fachschaftsratsmitglieder,
• Vorsitzende und Mitglieder von Studierendenparlamenten,
• studentische Mitglieder in Mitverwaltungsorganen, z.B.
o Senat,
o Fachbereichsräten,
o Prüfungsausschüssen
sowie weitere Studierende mit Aufgaben
in oder Interesse an der studentischen
Mitverwaltung und Selbstverwaltung.
Hinweise
• Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Wegbeschreibung.
• Es besteht die Möglichkeit, vorab
spezielle
Themenwünsche
zu
übermitteln.
• Am Ende der Veranstaltung wird ein
personenbezogenes Teilnahmezertifikat ausgehändigt.
Seminar
„Hochschulrecht: Grundlagen für
die studentische Mitverwaltung“
Studentische Mitverwaltung und studentische Selbstverwaltung sind Grundpfeiler der
eigenverwalteten Gruppenuniversität. Nach
den Hochschulgesetzen aller Länder ist die
Gruppe der Studierenden in den pluralistisch besetzten Gremien, auch in den Gremien mit Entscheidungsfunktion, mitgliedschaftlich vertreten.
Entsprechend wichtig ist es, dass die studentischen Funktionsträger in der Mitverwaltung und der Selbstverwaltung das maßgebliche Hochschulrecht kennen. Das fängt
an bei den eigenen Rechten und Pflichten
der Mitglieder von Mitverwaltungsorganen:
Welche rechtlichen Vorteile erwachsen aus
der Tätigkeit, welche Pflichten haben die
Mitglieder? Nicht weniger wichtig ist die
Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in pluralistisch besetzten Gremien: Welche Schritte, welche Art
von Wortmeldungen sind notwendig, um die
eigene Position wirksam vorzubringen und
behaupten zu können? Wie verhält man sich
wirkungsvoll im Angesicht einer gegenüberstehenden abweichenden Mehrheitsmeinung? Wie werden die Interessen der Studierenden sinnvoll abgesichert?
Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter
anderem
• Rechtliche Grundlagen studentischer
Mitwirkung (Hochschulgesetze; Grundordnungen; Fachbereichsordnungen),
• Rechtliche Pflichten und Privilegierungen
studentischer Funktionsträger (Pflicht
zur Amtsübernahme; Weiterführungspflicht; Benachteiligungsverbot),
• Die Arbeit im Prüfungsausschuss:
o Aufgaben des Prüfungsausschusses,
o einzelne Rechtspositionen des Prüfungsausschussmitglieds (Einsichts-,
Informations-, Rederecht; Stimmberechtigung; Anwesenheit bei Prüfungen),
o Amtsverschwiegenheit,
o Delegation auf den Prüfungsausschussvorsitzenden,
• Ausgewählte prüfungsrechtliche Themen:
o Krankeitsbedingter Prüfungsrücktritt,
o Nachteilausgleich,
o Härtefälle,
o Akteneinsicht,
• Die Arbeit im Fachbereichsrat,
• Die Arbeit im Senat,
• Die Arbeit im Allgemeinen Studierendenausschuss,
• Rechtsaufsicht durch die Hochschule,
• Aktionsmöglichkeiten im Streitfall.
Dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern wird breiter Raum gegeben.
Die Referenten,
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum, Köln und
• Rechtsanwältin
Köln,
Marjam
Pournessaee,
sind vorrangig auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig und betreuen Mandate sowohl einzelner Studierender als auch von
Studierendenvertretungen. Sie halten auch
regelmäßige Beratungstermine für Studierendenvertretungen ab.
Veranstaltungsziele
Die Teilnehmer
• kennen am Ende der Veranstaltung die
maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für
ihre Arbeit in der studentischen Mit- und
Selbstverwaltung,
• kennen Ihre Handlungsmöglichkeiten für
die Gremientätigkeit und wissen, wie sie
wirksam ihre Position behaupten können,
• sind Mitglieder eines Netzwerks mit den
anderen Teilnehmern und können hieraus für weiteren Erfahrungsaustausch
und weitere Zusammenarbeit profitieren.
Auskünfte
Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner:
FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3,
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 0 22 45/9 15 21 28
Fax: 0 22 45/9 15 21 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fortbildung-west.de