FW FORTBILDUNG WEST GMBH Hochschulrecht: Grundlagen für die studentische Mitverwaltung Termin: Freitag, 8.4.2016 Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 15.30 Uhr Fortbildungsdauer: 4,5 Zeitstunden Anmeldung Teilnehmer Hiermit melden wir uns zu der Teilnahme an dem Seminar Die Veranstaltung richtet sich an Funktionsträger in der studentischen Mitverwaltung und Selbstverwaltung, also Hochschulrecht: Grundlagen für die studentische Mitverwaltung am Freitag den 8.4.2016 im Hotel Hopper et cetera in Köln an. Referenten: • Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum, Köln, • Rechtsanwältin Marjam Pournessaee, Köln Ansprechpartner (Name, Vorname): Veranstaltungsort: Köln, Hotel Hopper et cetera, Brüsseler Str. 26, 50674 Köln E-Mail-Adresse: Teilnahmegebühr: 250 EUR, einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung Hochschule, ggf. Funktion: Telefon: Weitere teilnehmende Personen (mit Name und ggf. Funktion): 1 2 3 4 Unterschrift, Datum: • AStA-Vorsitzende und ihre Stellvertreter, • AStA-Referenten, • Fachschaftsratsmitglieder, • Vorsitzende und Mitglieder von Studierendenparlamenten, • studentische Mitglieder in Mitverwaltungsorganen, z.B. o Senat, o Fachbereichsräten, o Prüfungsausschüssen sowie weitere Studierende mit Aufgaben in oder Interesse an der studentischen Mitverwaltung und Selbstverwaltung. Hinweise • Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Wegbeschreibung. • Es besteht die Möglichkeit, vorab spezielle Themenwünsche zu übermitteln. • Am Ende der Veranstaltung wird ein personenbezogenes Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Seminar „Hochschulrecht: Grundlagen für die studentische Mitverwaltung“ Studentische Mitverwaltung und studentische Selbstverwaltung sind Grundpfeiler der eigenverwalteten Gruppenuniversität. Nach den Hochschulgesetzen aller Länder ist die Gruppe der Studierenden in den pluralistisch besetzten Gremien, auch in den Gremien mit Entscheidungsfunktion, mitgliedschaftlich vertreten. Entsprechend wichtig ist es, dass die studentischen Funktionsträger in der Mitverwaltung und der Selbstverwaltung das maßgebliche Hochschulrecht kennen. Das fängt an bei den eigenen Rechten und Pflichten der Mitglieder von Mitverwaltungsorganen: Welche rechtlichen Vorteile erwachsen aus der Tätigkeit, welche Pflichten haben die Mitglieder? Nicht weniger wichtig ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in pluralistisch besetzten Gremien: Welche Schritte, welche Art von Wortmeldungen sind notwendig, um die eigene Position wirksam vorzubringen und behaupten zu können? Wie verhält man sich wirkungsvoll im Angesicht einer gegenüberstehenden abweichenden Mehrheitsmeinung? Wie werden die Interessen der Studierenden sinnvoll abgesichert? Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter anderem • Rechtliche Grundlagen studentischer Mitwirkung (Hochschulgesetze; Grundordnungen; Fachbereichsordnungen), • Rechtliche Pflichten und Privilegierungen studentischer Funktionsträger (Pflicht zur Amtsübernahme; Weiterführungspflicht; Benachteiligungsverbot), • Die Arbeit im Prüfungsausschuss: o Aufgaben des Prüfungsausschusses, o einzelne Rechtspositionen des Prüfungsausschussmitglieds (Einsichts-, Informations-, Rederecht; Stimmberechtigung; Anwesenheit bei Prüfungen), o Amtsverschwiegenheit, o Delegation auf den Prüfungsausschussvorsitzenden, • Ausgewählte prüfungsrechtliche Themen: o Krankeitsbedingter Prüfungsrücktritt, o Nachteilausgleich, o Härtefälle, o Akteneinsicht, • Die Arbeit im Fachbereichsrat, • Die Arbeit im Senat, • Die Arbeit im Allgemeinen Studierendenausschuss, • Rechtsaufsicht durch die Hochschule, • Aktionsmöglichkeiten im Streitfall. Dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern wird breiter Raum gegeben. Die Referenten, • Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum, Köln und • Rechtsanwältin Köln, Marjam Pournessaee, sind vorrangig auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig und betreuen Mandate sowohl einzelner Studierender als auch von Studierendenvertretungen. Sie halten auch regelmäßige Beratungstermine für Studierendenvertretungen ab. Veranstaltungsziele Die Teilnehmer • kennen am Ende der Veranstaltung die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für ihre Arbeit in der studentischen Mit- und Selbstverwaltung, • kennen Ihre Handlungsmöglichkeiten für die Gremientätigkeit und wissen, wie sie wirksam ihre Position behaupten können, • sind Mitglieder eines Netzwerks mit den anderen Teilnehmern und können hieraus für weiteren Erfahrungsaustausch und weitere Zusammenarbeit profitieren. Auskünfte Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner: FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3, 53819 Neunkirchen-Seelscheid Telefon: 0 22 45/9 15 21 28 Fax: 0 22 45/9 15 21 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.fortbildung-west.de
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