Antrag auf Wiederzuteilung Bootsliegeplatz

An die
Stadt Konstanz
Hochbau- und Liegenschaftsamt
Untere Laube 24
Name:
Straße:
Ort:
7846
Konstanz
78459 Konstanz
Antrag auf Wiederzuteilung des Bootsliegeplatzes am Seerhein
Nr.: ___________ für das Liegeplatzjahr 01.04._____ bis 31.03._____
Hiermit beantrage ich die erneute Zuweisung des o.g. Bootsliegeplatzes
( )
für mein bisheriges Boot mit dem amtlichen Kennzeichen KN __________
(Boot und Motor sind unverändert)
( )
für mein neues Boot / für mein bisheriges Boot mit neuem Motor
mit dem amtlichen Kennzeichen KN __________
(Die Zulassungsurkunde/der Haftpflichtversicherungsnachweis sind dem Antrag in
Kopie
beigefügt)
Ich versichere, dass ich der rechtmäßige Eigentümer des oben genannten Bootes bin und die
obigen Angaben der Wahrheit entsprechen.
Konstanz, den _______________
Unterschrift
Wichtige Hinweise:
• Der Antrag muss dem Hochbau- und Liegenschaftsamt jährlich bis spätestens 31.01.
vorliegen.
• Städtische Bootsliegeplätze können nur an Personen mit Hauptwohnsitz Konstanz
vergeben werden.
• Der Bootsliegeplatz muss spätestens ab 15.06. eines jeden Jahres belegt werden.
• Für Außenbordmotoren gilt bei Boots- oder Motorwechsel eine Leistungsobergrenze von
max. 30 KW (40 PS). Die jeweils aktuellen Abgasgrenzwerte dürfen nicht überschritten
werden.
• Für Innenbordmotoren gilt bei Boots- oder Motorwechsel eine Leistungsobergrenze von
max. 55 KW (75 PS). Die jeweils aktuellen Abgasgrenzwerte dürfen nicht überschritten
werden. Beim Austausch von Innenbordmotoren darf die Leistung des neuen Motors
jedoch über 55 KW (75 PS) liegen, wenn gleichzeitig die Leistung des bisherigen Motors
nicht überschritten wird.
• Die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Liegeplatzes zieht den sofortigen,
entschädigungslosen Verlust des Liegeplatzes nach sich.
• Der Antrag auf Wiederzuteilung gilt als angenommen, wenn die Stadt Konstanz dem
Antrag nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung widerspricht.