An die Stadt Konstanz Hochbau- und Liegenschaftsamt Untere Laube 24 Name: Straße: Ort: 7846 Konstanz 78459 Konstanz Antrag auf Wiederzuteilung des Bootsliegeplatzes am Seerhein Nr.: ___________ für das Liegeplatzjahr 01.04._____ bis 31.03._____ Hiermit beantrage ich die erneute Zuweisung des o.g. Bootsliegeplatzes ( ) für mein bisheriges Boot mit dem amtlichen Kennzeichen KN __________ (Boot und Motor sind unverändert) ( ) für mein neues Boot / für mein bisheriges Boot mit neuem Motor mit dem amtlichen Kennzeichen KN __________ (Die Zulassungsurkunde/der Haftpflichtversicherungsnachweis sind dem Antrag in Kopie beigefügt) Ich versichere, dass ich der rechtmäßige Eigentümer des oben genannten Bootes bin und die obigen Angaben der Wahrheit entsprechen. Konstanz, den _______________ Unterschrift Wichtige Hinweise: • Der Antrag muss dem Hochbau- und Liegenschaftsamt jährlich bis spätestens 31.01. vorliegen. • Städtische Bootsliegeplätze können nur an Personen mit Hauptwohnsitz Konstanz vergeben werden. • Der Bootsliegeplatz muss spätestens ab 15.06. eines jeden Jahres belegt werden. • Für Außenbordmotoren gilt bei Boots- oder Motorwechsel eine Leistungsobergrenze von max. 30 KW (40 PS). Die jeweils aktuellen Abgasgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. • Für Innenbordmotoren gilt bei Boots- oder Motorwechsel eine Leistungsobergrenze von max. 55 KW (75 PS). Die jeweils aktuellen Abgasgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Beim Austausch von Innenbordmotoren darf die Leistung des neuen Motors jedoch über 55 KW (75 PS) liegen, wenn gleichzeitig die Leistung des bisherigen Motors nicht überschritten wird. • Die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Liegeplatzes zieht den sofortigen, entschädigungslosen Verlust des Liegeplatzes nach sich. • Der Antrag auf Wiederzuteilung gilt als angenommen, wenn die Stadt Konstanz dem Antrag nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung widerspricht.
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