Benutzungsordnung - Akademie der Künste

Benutzungsordnung
I. Allgemeines
Die Bestände des Archivs der Akademie der Künste stehen der Öffentlichkeit, insbesondere für
publizistische und Forschungszwecke, zur Verfügung. Die Archivalien und Bibliotheksbestände werden in
den Lesesälen unentgeltlich bereitgestellt.
Eine vorherige Vereinbarung eines Termins für den Lesesaal ist erforderlich. Die Benutzer der Archive der
Akademie der Künste müssen sich beim Empfang in das Besucherbuch eintragen.
Die Unterschrift auf dem Benutzungsantrag verpflichtet zur Einhaltung der Benutzungsordnung des Archivs
der Akademie der Künste und begründet ein Vertragsverhältnis.
Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke, Koffer, Schirme usw. sind einzuschließen.
Fotografieren und Filmen im Lesesaal und im Audioraum sowie die Mitnahme von Mobiltelefonen in den
Lesesaal und in den Audioraum sind nicht erlaubt.
Essen und Trinken sind im Lesesaal und im Audioraum nicht gestattet. Den Benutzern steht dafür eine
Sitzecke zur Verfügung.
Archivalien dürfen nicht aus dem Lesesaal entfernt werden. Die Lesesaalaufsicht ist berechtigt, in die
mitgeführten Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel Einsicht zu nehmen.
Das Gebäude wird videoüberwacht.
Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann ein Benutzer befristet oder auf Dauer von der
Benutzung ausgeschlossen werden.
II. Archiv
1. Anmeldeverfahren
1.1 Jeder Benutzer füllt einen Benutzungsantrag aus und weist seine Personalien nach. Er trägt sich bei
jedem Besuch in das ausliegende Benutzerbuch ein.
1.2 Für die Einsichtnahme in Archivalien ist mit dem Benutzungsantrag die schriftliche Angabe von
Gegenstand und Zweck der Benutzung erforderlich. Werden Archivalien für ein neues oder verändertes
Thema gewünscht, ist ein neuer Antrag notwendig.
1.3 Der Benutzungsantrag gilt für das laufende Kalenderjahr.
2. Benutzung
2.1 Die Zustimmung zur Einsichtnahme in Archivalien kann ganz oder teilweise versagt bzw. widerrufen
oder mit bestimmten Auflagen verbunden werden, falls
– Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte,
– Bestands- und Vertragsakten,
– der Erhaltungszustand der Archivalien,
– der Ordnungszustand der Archivalien (das betrifft vor allem unbearbeitete Bestände)
dies erfordern oder wenn der Forschungszweck durch Auswertung vorliegender Publikationen, Reproduktionen oder Mikroverfilmungen erreicht werden kann.
Wenn von Archivalien Benutzerkopien existieren, werden in der Regel nur diese dem Benutzer vorgelegt.
Zeitweilige Benutzungseinschränkungen können sich ferner für Archivmaterialien ergeben, die auf Grund
vertraglicher Vereinbarungen zur Publikation vorbereitet oder die für wissenschaftliche, publizistische und
Ausstellungsvorhaben des Akademie-Archivs benötigt werden.
2.2 Sachakten aus dem Historischen Archiv der Akademie der Künste sind nach einer Frist von 30 Jahren
zur Benutzung frei. Die Schutzfrist kann verkürzt werden, wenn die Einwilligung der Akademie der Künste
vorliegt.
2.3 Die Bestellung von Archivalien erfolgt auf den dafür vorgesehenen Bestellscheinen. Diese sind für jede
Archivalieneinheit einzeln auszufüllen.
Die Bestellung der Archivalien ist an den Öffnungstagen jeweils bis 10.00 Uhr und bis 13.00 Uhr möglich.
Teile der Bestände befinden sich in unserem Außenmagazin und werden nur an zwei Tagen (montags und
mittwochs) aus dem Außenmagazin geholt. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bereitstellung der
Archivalien verzögert.
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2.4 Es wird nur eine begrenzte Anzahl von Archivalien ausgegeben, so dass eine Vollständigkeitskontrolle
bei der Rückgabe möglich ist.
2.5 Der Benutzer sollte sich beim Empfang der Archivalien von deren Vollständigkeit und Unversehrtheit
überzeugen. Die Dokumente sind sorgfältig zu behandeln und in der vorgelegten Ordnung zu belassen. Es
ist nicht gestattet, das Archivgut mit Gegenständen zu beschweren, sich auf die Archivalien aufzustützen
oder sie als Schreibunterlage zu benutzen. Der Benutzer haftet für jeden von ihm verursachten Schaden.
Anstreichungen und Unterstreichungen gelten als Beschädigung. Bereits vorhandene Beschädigungen, die
vom Benutzer nach der Aushändigung der Materialien festgestellt werden, sind der Aufsicht zur Kenntnis zu
bringen.
Die letzte Ausgabe von bereitgestellten Archivmaterialien erfolgt eine halbe Stunde vor Schließung des
Lesesaales.
Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 15 Min. vor Schließung des Lesesaales.
2.6 Der Benutzer ist berechtigt, Auszüge und Notizen aus dem benutzten Archivgut anzufertigen mit
Ausnahme solcher Archivalien, die auf der Grundlage von Verträgen oder aus den unter 2.1 genannten
Gründen besonderen Einschränkungen unterliegen.
2.7 Bei der Benutzung sind die Hinweise der Lesesaalaufsicht und der betreuenden Archivare zur
Handhabung des jeweiligen Materials zu beachten.
2.8 Die Verwendung eigener Reproduktionsgeräte (Scanner, Fotoapparate, Tischkopierer, Tonbandgeräte
u.Ä.) ist nicht gestattet.
2.9. Bestellte Materialien werden bis zu 2 Wochen aufbewahrt.
3. Reproduktionen
3.1 Reproduktionen aus Archivalien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
3.2 Reproduktionen werden nur in begründeten Ausnahmefällen von Einzelstücken genehmigt und in der
Regel nicht mehr als 20 Kopien je Benutzer und Thema.
Das Entgelt für die Kopien ist in der Entgeltordnung des Akademie-Archivs festgelegt.
3.3 Kopien sind nur für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch bestimmt und dürfen nur zu dem
angegebenen Zweck verwendet werden. Es ist nicht gestattet, von den ausgehändigten Reproduktionen
Vervielfältigungen aller Art anzufertigen oder sie an Dritte weiterzugeben.
3.4 Die unter 2.1 genannten Gründe können zur Ablehnung von Reproduktionswünschen führen. Darüber
hinaus werden keine Kopien von archivischem Sammlungsgut angefertigt, welches sich in Form von Kopien
aus anderen Archiven und Institutionen im Archiv der Akademie der Künste befindet.
4. Veröffentlichung
4.1 Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Auswertung von Archivalien die Urheber- bzw. Verlagsrechte
sowie die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die Akademie der Künste übernimmt keine Verantwortung für
die Verletzung dieser Rechte durch den Benutzer. Für die Wiedergabe einer unveröffentlichten Archivalie ist
die schriftliche Genehmigung des Archivs sowie der Inhaber der Verwertungsrechte und betroffenen
Persönlichkeitsrechte erforderlich.
4.2 In Veröffentlichungen sind Archivalien nach folgendem Muster zu zitieren:
Akademie der Künste (Kurzform: AdK), Berlin, Heinrich-Mann-Archiv, Nr. 420
Akademie der Künste (Kurzform: AdK), Berlin, Kunstsammlung, Inventar - Nr.: Heartfield 421
4.3 Bild- und Tonträger aus dem Archiv, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, werden in Form von
Kopien grundsätzlich nur verliehen. Die Bedingungen der Ausleihe und Nutzung regeln sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Akademie-Archivs.
4.4 Es wird gebeten, von Publikationen, die unter Auswertung von Archivalien zustande gekommen sind,
dem Archiv der Akademie der Künste ein Belegexemplar zu übersenden. Dies bezieht sich auch auf
Examens-, Diplom- und Magisterarbeiten, Dissertationen und Kataloge sowie audiovisuelle Produktionen.
5. Ausleihe zu Ausstellungszwecken
Auf Ausleihe von Archiv- und Sammlungsgut zu Ausstellungszwecken besteht kein Anspruch. Die Ausleihe
ist nur möglich, wenn der Erhaltungszustand der Archivalien, Bücher bzw. Objekte dies zulässt, wenn die
Archivalien, Bücher bzw. Objekte wirksam vor Verlust, Beschädigung und unbefugter Nutzung geschützt
und ausreichend versichert sind. Ausleihersuchen sind mindestens ein halbes Jahr vorher an die Direktion
des Archivs der Akademie der Künste zu richten. Einzelheiten regelt der Leihvertrag.
III. Bibliothek
Die Bibliothek der Akademie der Künste ist eine wissenschaftliche Fachbibliothek.
Die Ausleihe außerhalb der Bibliothek ist nur Personen mit Wohnsitz in Berlin gestattet. Die Bibliothek ist –
mit Einschränkungen – dem nationalen und internationalen Leihverkehr angeschlossen.
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Die Bestände der Handbibliotheken und Lesesäle, der Sondersammlungen, Zeitschriften sowie Bücher,
deren Erhaltungszustand es erfordert, werden nur im Lesesaal zur Verfügung gestellt. Dasselbe gilt für
Bücher, die wegen ihrer Seltenheit und Unersetzlichkeit eines besonderen Schutzes bedürfen (z.B.
künstlerische Drucke, Rara) sowie für Bestände aus den Nachlassbibliotheken.
Der größere Teil unserer Bücher befindet sich zurzeit in einem Außenmagazin, welches nur an drei Tagen
in der Woche angefahren werden kann (dienstags, donnerstags und freitags). . Bitte beachten Sie, dass
sich dadurch die Bereitstellung der Bücher verzögert.
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen und kann höchstens zweimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellung
vorliegt. Der Benutzerservice und die Bibliothek sind berechtigt, ausgeliehene Bücher zurückzufordern. Bei
Überschreitung der Leihfrist werden Verzugsgebühren erhoben: in der ersten Woche 0,50 € pro Band, in
jeder weiteren Woche 1,00 € pro Band. Entliehene Literatur darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für
Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
Die Direktion. Berlin, September 2015
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