J Überreicht durch: Ihr Spezialist für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Sonstige Heilberufe Juli 2015 MVZ muss innerhalb von drei Monaten seine Arbeit aufnehmen Eine Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) beantragen und dann erst bauen – das geht nicht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Ein MVZ, das nicht innerhalb von drei Monaten seine Tätigkeit aufnimmt, verliert seine Zulassung wieder. Im konkreten Fall hatte ein MVZ eine Zulassung erhalten, nachdem drei niedergelassene Vertragsärzte zugunsten einer Anstellung auf ihre Zulassung verzichtet hatten. Da das Gebäude jedoch noch nicht fertig war, praktizierten die Ärzte eineinhalb Jahre weiter in ihrer Praxis, die Leistungen wurden jedoch vom MVZ abgerechnet. Das BSG wertete dies als gröbliche Pflichtverletzung, die den Zulassungsentzug rechtfertigt. Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken vor und nach 2009 Privatkliniken können sich für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Leistungen nach 2009 unmittelbar auf die europäische Mehrwehrtsteuersystem-Richtlinie berufen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist der sozialversicherungsrechtliche Bedarfsvorbehalt, den das Umsatzsteuergesetz zur Voraussetzung für eine Befreiung macht, mit Unionsrecht nicht vereinbar. Dagegen ist die bis Ende 2008 geltende Regelung, dass mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen müssen, bei denen für die Krankenhausbehandlung kein höheres Entgelt als für allgemeine Klinikleistungen berechnet wurde, mit EURecht vereinbar. Diese Grenze verstößt nicht gegen den Grundsatz der mehrwertsteuerrechtlichen Neutralität. Op-Raum-Überlassung ist keine Heilbehandlung Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Da ist es nur natürlich, dass mit dem Finanzamt immer wieder darum gestritten wird, was so alles unter den Begriff der Heilbehandlung fällt – zumal die Befreiungsvorschrift des § 4 UStG ziemlich komplex ist. Ein Beispiel: Ein Anästhesist betreibt ein Op-Zentrum und überlässt anderen Ärzten gegen Bezahlung die OpRäume nebst Ausstattung. Bei den Operationen übernimmt der Anästhesist die Narkose. Für den Bundesfi- nanzhof ist klar: Die Raumüberlassung allein stellt keine steuerfreie Heilbehandlung dar. Allerdings, so die Richter, könnte es sich um Umsätze handeln, die eng mit Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung verbunden sind. Oder Operation und Op-Vermietung stellen eine einheitliche Leistung im Sinne von § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG dar, bei der Haupt- und Nebenleistungen zu einer Heilbehandlungsleistung verschmelzen. Diesen Fragen müssen nun die Vorinstanzen auf den Grund gehen. GEMA kann nicht für Wartezimmermusik abkassieren Ärzte, die im Wartezimmer Hörfunksendungen als „Hintergrundmusik“ laufen lassen, müssen dafür keine Vergütung an die GEMA zahlen. Der Bundesgerichtshof folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der 2012 entschieden hatte, dass das Abspielen von Rundfunksendungen in einer Praxis keine öffentliche Wiedergabe ist, für die die GEMA Geld verlangen kann. Das setzt nämlich voraus, dass das Abspielen von Musik gegenüber einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt. Notarzt in Brandenburg bleibt selbstständig Niedergelassene Ärzte in Brandenburg, die nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz Notdienst ableisten und währenddessen am Standort des Rettungswagens auf einem Klinikgelände stationiert sind, werden dadurch nicht zu Angestellten des Krankenhauses. Das urteilte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg. Nach dem Gesetz müssen die Krankenhäuser den Landkreisen Fachpersonal für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Im konkreten Fall befand sich auf dem Gelände der klagenden Klinik ein Standort des Notarztrettungswagens, der vom Landkreis samt der notwendigen Geräte, Hilfsmittel und Medikamente vorgehalten wird. Der Stationierungsort für den Notarztwagen war nicht in den Klinikbetrieb eingebunden. Das Krankenhaus stellte ein Bereitschaftszimmer zur Verfügung und zahlte dem Arzt nach Vorgaben des Gesetzes ein Honorar. Die Rentenversicherung kam zum Schluss, dass der Notarzt in die Arbeitsorganisation der Klinik eingebunden und damit abhängig beschäftigt sei. Dem Seite 02 Intime |Juli 2015 ist nicht so, urteilte das LSG, da mit den vordergründigen Verflechtungen nur gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Elektronische Steuererklärung: Nachträgliche Korrekturen sind möglich Wer in seiner elektronischen EinkommensteuerErklärung vergisst, einen steuermindernden Betrag einzutragen, kann diesen auch dann noch geltend machen, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig geworden ist. Das gilt nach dem Bundesfinanzhof (BFH) auch dann, wenn das Versehen dem Steuerberater unterlaufen ist. Werde schlicht vergessen, einen Betrag in das elektronische Formular zu übertragen, sei dies ein unbewusster Fehler, der jederzeit bei der Verwendung eines Steuerprogramms unterlaufen könne, so der BFH. Solche Übertragungs- oder Eingabefehler zählten zu den Nachlässigkeiten, die üblicherweise passierten und mit denen immer gerechnet werden müsse. Sie seien dann nicht als grob fahrlässig zu werten und deshalb noch nachträglich vom Finanzamt zu berücksichtigen, wenn sie selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden seien. Damit werden erstmals Probleme bei der elektronischen Erfassung eingeräumt! Rezept-Sammelstellen in Supermärkten sind verboten Apotheker dürfen in Supermärkten keine Rezeptsammel-Boxen aufstellen, wenn die verschreibungspflichtigen Arzneimittel später entweder in der Apotheke abgeholt oder durch Boten zum Kunden nach Hause gebracht werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm handelt es sich in solchen Fällen nicht um erlaubten Versandhandel oder um Pick-up-Stellen, sondern um Rezept-Sammelstellen, für die nach der Apothekenbetriebsordnung eine Erlaubnis nötig ist. Zudem sind Sammelstellen in einem Gewerbebetrieb verboten. Erbeinsetzungen von Pflegedienstlern sind in der Regel unwirksam Leiter von ambulanten Pflegediensten dürfen sich von ihren Kunden nicht als Erben einsetzen lassen. Das sieht zum Beispiel in Hessen das Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HPBG) vor. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main bestätigte deshalb die Nichtigkeit eines Erbvertrags, mit dem eine PflegedienstGeschäftsführerin von einer Betreuten zur Alleinerbin bestimmt worden war. Es bestehe die gesetzliche Vermutung, dass bei einer solchen Erbeinsetzung ein Verstoß gegen das HBPG vorliegt, der nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden könne, so das Gericht. Diesen Beweis hatte die Geschäftsführerin nicht erbringen können. Kinderbetreuungskosten an geringfügig Beschäftigte: Geld muss überwiesen werden Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden – aber nur dann, wenn das Geld nicht bar ausgezahlt, sondern auf das Konto des Betreuers überwiesen wird. Das gilt, so entschied der Bundesfinanzhof, auch dann, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Sowohl in den damaligen Streitjahren 2009 und 2010 als auch heute sei Voraussetzung für die Anerkennung, dass eine Rechnung ausgestellt wird und eine Überweisung erfolgt. Familienheim, Miteigentumsanteil und Erbschaftsteuer Wer nur einen Miteigentumsanteil am Familienheim der Eltern erbt, nicht aber in der Immobilie wohnt, kann keine Befreiung von der Erbschaftsteuer wegen Selbstnutzung verlangen. Das Hessische Finanzgericht wies die Klage einer Frau ab, die der Ansicht war, für die Steuerbefreiung genüge es, dass sie ihrer Mutter kostenlos den Miteigentumsanteil überlasse, um nach dem Tode des Vaters die Wohnung jetzt allein zu nutzen. Auch das stelle eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar. Das Gericht entschied jedoch, dass die Wohnung den Mittelpunkt des eigenen familiären Lebens bilden müsse. Straßenausbau ist keine Handwerkerleistung Erhält die unbefestigte Straße, die zu einem bereits erschlossenen Grundstück führt, eine Teerdecke und wird sie zu einem „Anliegerweg“ umqualifiziert, kann der Hausbesitzer den Erschließungsbeitrag an die Gemeinde nicht als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Dieser Straßenausbau erfülle nicht die Voraussetzung, dass er räumlich-funktional im Zusammenhang mit dem Haushalt des Klägers steht.. Minijobs: Neuer Termin für Beitragseinzug Die Beiträge für geringfügige Beschäftigte in Privathaushalten werden künftig am 31. Juli (für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt) sowie am 31. Januar (für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt) eingezogen. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Bisher wurden die Beiträge jeweils zur Mitte des Monats eingezogen. Die Abgaben werden damit rund zwei Wochen später fällig. Der erste Einzug nach der neuen Fälligkeit erfolgt im Juli 2015 für die Abgaben des ersten Halbjahres 2015. Weitere Beiträge zu Steuer-, Wirtschafts-, Arbeitsund Sozialrecht sowie zu zivilrechtlichen Themen finden Sie im Internet unter: www.metax.de. metax ist ein Verbund unabhängiger Steuerberater und Rechtsanwälte mit dem Beratungsschwerpunkt Heilberufe. Ein Service der metax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Massener Straße 52, 59423 Unna © 2015 metax Steuerberatungsgesellschaft mbH Die Wirtschaftsinformation intime und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
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