Information zu den neuen Fortbildungsvoraussetzungen für in Thüringen tätige Notärzte Stand: 01.10.2015 1. Geltungsbereich: Die Pflicht zur Fortbildung in notfallmedizinischen Themen ergibt sich aus dem Notarztvertrag und umfasst alle für die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen tätig werdenden Notärzte. 2. Umfang der Fortbildung Die Fortbildung in notfallmedizinischen Themen umfasst den Nachweis von 20 Fortbildungspunkten innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. 3. Voraussetzung zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen als notfallmedizinische Fortbildung Grundsätzlich sind für die Anerkennung als notfallmedizinische Fortbildungsveranstaltung folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Veranstaltung muss von einem notfallmedizinisch erfahrenen Facharzt mit Bezug zur Notfall-/Intensivmedizin und/oder Fachkunde LNA geleitet werden Der Kursleiter muss aktiver Notarzt in Thüringen sein Für die Veranstaltung wurden Fortbildungspunkte nach der Fortbildungsordnung bei der Landesärztekammer Thüringen beantragt. 4. Kennzeichnung von notfallmedizinischen Inhalten auf dem Punktekonto der Landesärztekammer Thüringen Fortbildungen, die in Thüringen absolviert wurden Durch die Landesärztekammer Thüringen werden in Thüringen durchgeführte und anerkannte notfallmedizinische Fortbildungsveranstaltungen mit dem Merkmal „NotZert“ im Punktekonto des Arztes gekennzeichnet. Fortbildungen, die außerhalb Thüringens absolviert werden Außerhalb Thüringens durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen werden ohne Zusatzkennzeichen auf dem Punktekonto der LÄK vermerkt. Zur Anerkennung ist der Teilnahmenachweis mit Darstellung der thematischen Inhalte dem zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorzulegen. Dieser prüft den Einklang der Fortbildungsinhalte mit den Inhalten des Kursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer und bestätigt diesen. Der Teilnahmenachweis mit der erfolgten Bestätigung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zwecks Zuordnung zum Punktekonto durch den Arzt selbstständig vorzulegen. 5. Anerkennungsfähige Kategorien Anerkennungsfähig auf die notfallmedizinische Fortbildung nach den Vorgaben der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen sind folgende Kategorien: Fortbildung nach Kategorie A: Fortbildung nach Kategorie B: Fortbildung nach Kategorie C: Fortbildung nach Kategorie D: vollumfänglich vollumfänglich vollumfänglich 50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren) Fortbildung nach Kategorie G: vollumfänglich Fortbildung nach Kategorie H: vollumfänglich Fortbildung nach Kategorie I: 50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren) Fortbildung nach Kategorie K: 50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren) 6. Nachweis der erbrachten Fortbildung Der Nachweis der erbrachten Fortbildungsverpflichtung von 20 Punkten innerhalb des Zeitraumes von 2 Jahren ist durch den Arzt unaufgefordert nach Ablauf der Frist (spätestens 3 Monate nach Fristablauf) zu erbringen. Für in Thüringen absolvierte Veranstaltungen ist der Punktwert dem Auszug des Punktekontos zu entnehmen. Ausserhalb Thüringens besuchte Veranstaltungen können nur im Zusammenhang mit der durch den ÄLRD bestätigten Teilnahmebescheinigung anerkannt werden (s. Pkt. 4). Den entsprechenden Nachweisvordruck finden Sie im Downloadbereich der KVT unter der Rubrik Rettungsdienst. 7. Förderung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Durch die KVT kann der Besuch von notfallmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen auf Antrag gefördert werden. Da die Bestrebung einer Vermittlung einheitlicher Kenntnisstände im Vordergrund steht, werden zum Zeitpunkt vorwiegend überregionale Thüringer Veranstaltungen bezuschusst. Für die Perspektive ist die Durchführung von einheitlichen Veranstaltungen im gesamten Bereich der notärztlichen Versorgung in Thüringen geplant. 8. Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Thüringen Fortbildungspunkte, die zum Nachweis der geforderten Fortbildung zu notfallmedizinische Themen im Rahmen des Notarztvertrages erworben wurden, werden auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Thüringen vollständig angerechnet. Ansprechpartner: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Abteilung Rettungsdienst Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar Phone: 03643-559801, Fax: 03643-559802 Mail: [email protected] Web: www.kvt.de Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua Phone: 03641-614144, Fax: 03641-61417, Mail: [email protected] Web: www.laek-thueringen.de
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