Information zu den neuen

Information zu den neuen
Fortbildungsvoraussetzungen
für in Thüringen tätige Notärzte
Stand: 01.10.2015
1. Geltungsbereich:
Die Pflicht zur Fortbildung in notfallmedizinischen Themen ergibt sich aus dem
Notarztvertrag und umfasst alle für die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen tätig
werdenden Notärzte.
2. Umfang der Fortbildung
Die Fortbildung in notfallmedizinischen Themen umfasst den Nachweis von 20
Fortbildungspunkten innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren.
3. Voraussetzung zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen als
notfallmedizinische Fortbildung
Grundsätzlich sind für die Anerkennung als notfallmedizinische Fortbildungsveranstaltung
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:



Die Veranstaltung muss von einem notfallmedizinisch erfahrenen Facharzt mit
Bezug zur Notfall-/Intensivmedizin und/oder Fachkunde LNA geleitet werden
Der Kursleiter muss aktiver Notarzt in Thüringen sein
Für die Veranstaltung wurden Fortbildungspunkte nach der Fortbildungsordnung bei
der Landesärztekammer Thüringen beantragt.
4. Kennzeichnung von notfallmedizinischen Inhalten auf dem Punktekonto der
Landesärztekammer Thüringen
Fortbildungen, die in Thüringen absolviert wurden
Durch die Landesärztekammer Thüringen werden in Thüringen durchgeführte und
anerkannte notfallmedizinische Fortbildungsveranstaltungen mit dem Merkmal „NotZert“
im Punktekonto des Arztes gekennzeichnet.
Fortbildungen, die außerhalb Thüringens absolviert werden
Außerhalb Thüringens durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen werden ohne
Zusatzkennzeichen auf dem Punktekonto der LÄK vermerkt. Zur Anerkennung ist der
Teilnahmenachweis mit Darstellung der thematischen Inhalte dem zuständigen Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst vorzulegen. Dieser prüft den Einklang der Fortbildungsinhalte mit den
Inhalten des Kursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer und bestätigt diesen. Der
Teilnahmenachweis mit der erfolgten Bestätigung ist der Kassenärztlichen Vereinigung
Thüringen zwecks Zuordnung zum Punktekonto durch den Arzt selbstständig vorzulegen.
5. Anerkennungsfähige Kategorien
Anerkennungsfähig auf die notfallmedizinische Fortbildung nach den Vorgaben der
Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen sind folgende Kategorien:
Fortbildung nach Kategorie A:
Fortbildung nach Kategorie B:
Fortbildung nach Kategorie C:
Fortbildung nach Kategorie D:
vollumfänglich
vollumfänglich
vollumfänglich
50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische
Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren)
Fortbildung nach Kategorie G: vollumfänglich
Fortbildung nach Kategorie H: vollumfänglich
Fortbildung nach Kategorie I: 50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische
Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren)
Fortbildung nach Kategorie K: 50 % des Gesamtpunktewertes für notfallmedizinische
Fortbildung (maximal 10 Punkte in 2 Jahren)
6. Nachweis der erbrachten Fortbildung
Der Nachweis der erbrachten Fortbildungsverpflichtung von 20 Punkten innerhalb des
Zeitraumes von 2 Jahren ist durch den Arzt unaufgefordert nach Ablauf der Frist (spätestens
3 Monate nach Fristablauf) zu erbringen. Für in Thüringen absolvierte Veranstaltungen ist
der Punktwert dem Auszug des Punktekontos zu entnehmen. Ausserhalb Thüringens
besuchte Veranstaltungen können nur im Zusammenhang mit der durch den ÄLRD
bestätigten Teilnahmebescheinigung anerkannt werden (s. Pkt. 4). Den entsprechenden
Nachweisvordruck finden Sie im Downloadbereich der KVT unter der Rubrik Rettungsdienst.
7. Förderung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Durch die KVT kann der Besuch von notfallmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen auf
Antrag gefördert werden. Da die Bestrebung einer Vermittlung einheitlicher Kenntnisstände
im Vordergrund steht, werden zum Zeitpunkt vorwiegend überregionale Thüringer
Veranstaltungen bezuschusst. Für die Perspektive ist die Durchführung von einheitlichen
Veranstaltungen im gesamten Bereich der notärztlichen Versorgung in Thüringen geplant.
8. Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Thüringen
Fortbildungspunkte, die zum Nachweis der geforderten Fortbildung zu notfallmedizinische Themen
im Rahmen des Notarztvertrages erworben wurden, werden auf das Fortbildungszertifikat der
Landesärztekammer Thüringen vollständig angerechnet.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Abteilung Rettungsdienst
Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar
Phone: 03643-559801, Fax: 03643-559802
Mail: [email protected]
Web: www.kvt.de
Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua
Phone: 03641-614144, Fax: 03641-61417,
Mail: [email protected]
Web: www.laek-thueringen.de