ANA vom 29.10.2015 (pnp.de) Kreistags-Resolution soll Umfahrung beschleunigen Ziel: "Vordringlicher Bedarf plus" im Verkehrswegeplan Die Pläne für die Umfahrung stehen, jetzt geht es ums Geld. − F.: ckl Burghausen. Der Kreistag will in seiner nächsten Sitzung eine Resolution verabschieden, um die Umfahrung Burghausen als Teil der B20 zwischen Marktl und Freilassing im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) in der Kategorie "Vordringlicher Bedarf plus" zu verankern. Hans Steindl, SPD-Fraktionssprecher und Bürgermeister von Burghausen, sagte in der jüngsten Sitzung, der Ausbau der kompletten Nord-SüdAchse sei von höchster infrastrukturpolitischer Bedeutung. Kleinteilig gelte Gleiches für die Umfahrung zwischen dem Kraken und Pirach – zumal diese neu zu bauende Straße auch als Umfahrung für Burgkirchen dienen soll. Dies müsse den Verkehrspolitikern im Bund und der Verwaltung des Verkehrsministeriums deutlich gemacht werden, weshalb Steindl den Vorschlag machte, der Landkreis sollte noch Argumente nachliefern, damit die Umfahrung in den vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen werde. Landrat Erwin Schneider und Burgkirchens Bürgermeister Johann Krichenbauer (FW) sagten übereinstimmend, die Umfahrung von Burgkirchen in der ursprünglichen Vorstellung via Thalhausen nach Pirach sei "tot". Dafür werde jetzt überlegt, die Staatsstraße 2356 entlang der Alz Richtung Hohenwart auszubauen. Der Schwerlastverkehr könnte dann auf die Staatsstraße 2108 bis Niederholz und weiter auf die neue Umfahrung geführt werden. Burgkirchen werde entlastet, der Umweg von knapp vier Kilometern sei hinnehmbar. MdB Stephan Mayer (CSU) ergänzte zum Vorschlag Steindls, in den kommenden sechs Monaten würden die entscheidenden Weichen für die Verkehrsinvestitionen der nächsten eineinhalb, zwei Jahrzehnte gestellt. Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, die Höherstufung der Umfahrung nach Möglichkeit in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf plus" zu erreichen, wodurch eine schnellere Mittelzuteilung erreicht werden könnte. Mayer regte an, der Kreistag solle eine Resolution verfassen für das Gesamtprojekt zwischen Marktl und Freilassing und darin die überregionale Bedeutung der Straße herausstellen: "So können wir uns von anderen Umgehungsstraßen positiv abheben", zeigte er sich überzeugt. Die Landkreisverwaltung wird bis zur nächsten Sitzung ein entsprechendes Dokument vorbereiten. ecs Leserzuschrift zur Kreistagsresolution von Bernd Passer Im Konsultationsbericht des Verkehrsministeriums wird in Kapitel "4.5 Wertigkeit der Bundesstraßen" auf die Einstufung von Bundesstraßen-Projekten nach "VB+" eingegangen. Diese wird im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 auf Basis der Verkehrsprognose 2030 durchgeführt. Als "überregional bedeutsam" werden demnach alle Projekte an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen sowie Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 0 und 1 eingeordnet. Verbindungsfunktionsstufe 0 sind kontinentale Straßenverbindung zwischen Metropolregionen, Verbindungsfunktionsstufe 1 sind großräumige Straßenverbindungen zwischen Oberzentren. Als Mittelzentren und Grenzgemeinden passen Cham und Freilassing nicht in diese Kategorien. Die Ortsumgehung Burghausen hätte demnach keine Chance in die Kategorie VB+ aufgenommen zu werden, sofern die beabsichtigte Resolution des Kreistags auf den Streckenabschnitt Marktl-Hochöster eingeschränkt würde. Hierzu müssten vielmehr Netzlücken von internationaler Bedeutung, wie sie zwischen A3 und A8 im grenzüberschreitenden Nord-Süd-Güter-Fernverkehr zwischen Cham und Salzburg bestehen, als weitere Kategorie für den VB+ definiert werden. Die Arbeiten zur Erstellung des BVWP 2015 erwecken den Eindruck, als seien auch die CSUVerkehrsminister Ramsauer und Dobrindt nicht in der Lage, dem südostbayerischen Verkehrsraum angemessene Verkehrs-Infrastrukturbedingungen zukommen zu lassen. ANMERKUNG: Der Abdruck der Leserzuschrift wurde von der Redaktion des ANA verweigert. Es wurde allerdings die inhaltliche Argumentation genutzt, im Verkehrsministerium nachzuhaken. Es folgte ein Stadtratsbeschluss in Burghausen zu einer eigenen Resolution für den VB+ und ein ergänzender Bericht (s.u.) am 17.11.2015 im ANA. Und das ist der Entwurf der Resolution, die nach Beratung und Überarbeitung in den Fraktionen am 11. November im Stadtrat verabschiedet werden soll: Resolution des Stadtrates der Stadt Burghausen Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadt Burghausen beantragt bei der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverkehrswegeplans die Aufnahme des "Lückenschlusses B20" zwischen Marktl (Autobahnabfahrt A94) und dem Grenzübergang Freilassing/Salzburg in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf plus". Begründung: 1) Bereits seit den neunziger Jahren steht die Ortsumfahrung der B20 zwischen Burghausen und der Anschlussstelle Pirach/Hochöster in der Stadt Burghausen in höchster Priorität. Mehrere Resolutionen in den letzten 25 Jahren belegen dies. Auch die Tatsache, dass die Stadt mit 350.000 € Eigenkosten die Vorplanungsarbeiten des Landratsamtes Altötting unterstützt hat, sind ein deutliches Zeichen von Eigeninitiative und Dringlichkeit für den Industrieschwerpunkt Burghausen/Burgkirchen. 2) Auf die Notwendigkeit der B20 – Ausbau in Burghausen kann noch einmal kurz in Stichpunkten eingegangen werden: a) Ausbau Overfly vor Burghausen zu einer voll funktionsfähigen und zukunftssicheren Lösung 2012 (Verkehrsaufkommen an diesem Knoten 22.000 – 25.000 Fahrzeuge!). Eine absolute Notwendigkeit, jahrelang diskutiert und letztendlich fertiggestellt. Dazu kommt 2016/2017 der dreispurige Ausbau zwischen Marktl und Burghausen auf der B20-Trasse und damit eine weitere erhebliche Verbesserung des Pendler- und Industrieverkehrs von und nach Burghausen. b) Bau eines Güterverteilungszentrums durch die Regio Investgesellschaft (Stadt Burghausen 72 % Gesellschafter und Initiator) mit 28 Millionen Invest und 80 %iger Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (vertreten durch das Eisenbahnbundesamt. Ausbauplanung für 2016 bereits vorgesehen mit modernster Technik und Logistik für Industrie, Dienstleister und mittelständische Wirtschaft am Standort Burghausen – damit auch Steigerung des Verkehrsaufkommen aus der Region (hauptsachlich B20 alt!) zum Güterverladezentrum. c) Offizielle Trasse der alten B20 im Wasserschutz – und Landschaftsschutzgebiet, kurvenreich, nicht ausbaufähig auf einer Länge von ca. 6 km von Burghausen Süd zur Anschlussstelle Hochöster. d) Umfahrung über Burgkirchener Straße mit Teilbeschilderung des Straßenbaulastträgers erfolgt über eine Gemeindeverbindungsstraße mit dem Ergebnis hoher Lärmbelästigung im Siedlungsgebiet beidseitig auf 3,5 km Länge. Außerdem in einem Zeitraum von 3-5 Jahren hohe Straßenschäden und Unterhaltskosten, da der Unterbau durch den Schwerlastverkehr völlig überlastet wird und so gefährliche Aufbrüche und Spurrillen die Regel sind. Außerdem ist die hauptbetroffene Nachbargemeinde Mehring nicht in der Lage und auch Willens, diese Unterhalts- und Herstellungskosten auf Dauer zu tragen. e) Wir haben zwischen Burghausen und Burgkirchen das Zentrum des bayerischen Chemiedreiecks mit hochinnovativen Dax-Unternehmen, erfolgreichen Produkten weltweit und auch exorbitanten Steuerleistungen für den Freistaat Bayern (Gewerbesteuerumlage 2015 ca. 20 Millionen) und dem Landkreis Altötting (Kreisumlage Burghausen/Burgkirchen 2016 ca. 40 Millionen Euro!!). Diese Prosperität, globale Vernetzung, Arbeitsplatzsicherheit, hoher Ausbildungsstand der Fachkräfte und spezialisierte Dienstleister der mittelständischen Wirtschaft kann nur erhalten werden bei rechtzeitiger Verbesserung der Schienenanbindung mit Elektrifizierung und Zweigleisigkeit München-Mühldorf-TüßlingBurghausen und einem beschleunigtem Ausbau der B20 als Ost-West Achse (auch den Urlaubsverkehr der "Blauen Route" Nürnberg-Regensburg-Straubing- Freilassing-Salzburg nicht zu vergessen!) 3) Warum "Vordringlicher Bedarf plus"? Die Nachbargemeinde Burgkirchen als 2. Industriestandort im Chemiedreieck leidet seit Jahren darunter, dass die Staatstraße Nr. 2107 mit hohem LKW-Speditionsverkehr mitten durch den Ort verläuft (wie auch in Burghausen!). In Burgkirchen kommt erschwerend als Gefahrenmoment dazu die Bergsteigung mitten im Ort von nahezu 10 %, was für die Ortsmitte bei schwierigen Fahrverhältnissen (regennasser Fahrbahn, Wintereinbruch, Frost etc.) und bei der Mischung des Verkehrs mit hohem Schwerlastenverkehrsanteil eine große Unfallgefahr (s. auch Gefahrenguttransport) auslöst. Die Staatsbauverwaltung versuchte mit der Gemeinde Burgkirchen in einem 5-jährigem Dialogprozess eine Ortsumfahrung in Richtung "Ortsteil Thalhausen" mit einer Ausschleifung und einer steigungsorientierten Einhausung zu planen und mit den Grundstückseigentümern zu einer Übereinkunft zu kommen. Dies ist nicht gelungen, Planungen sind in der Schublade gelandet bzw. wurden zurückgestellt, obwohl Staatsmittel zum schrittweisen Ausbau in Aussicht gestellt wurden. 4) Jetzt der Vorschlag beider Partner Burghausen / Burgkirchen – aus zwei Ortsumgehungen die beide ohne Vorbehalt dringend notwendig sind (sh. Argumentation vorher) eine zu konzipieren – dafür besteht eine einmalige Realisierungschance, sobald die Ortsumgehung Burghausen realisiert ist. Eine Einschleifung aus Burgkirchen über die Straße Richtung Hohenwart und auf der Staatsstraße Nr. 2356 bis über den Alzkanal zur Anbindung an die Burghauser Anfahrung. 5) Diese Planungsvariante erhöht deutlich die Wirtschaftlichkeit (Einsparungskosten ca. 13 – 20 Millionen Euro), bringt eine effiziente Verlagerung und Steigerung des Verkehrsaufkommens und gibt den beiden Städten/Gemeinde die Möglichkeit der Verkehrssteuerung im innerörtlichen Bereich. Wir bitten herzlich darum, diesen Planungsvorschlag in die Beratungen der Einstufung und der Dringlichkeit ernsthaft zu prüfen. Gerade durch die sinnvolle Differenzierung von "Bedarf plus" sind genau diese Kriterien von -überörtlicher Bedeutung -Lückenschluss von Staats- und Bundesstraßen -hoher Entlastungseffekt von zwei hoch belasteten Bevölkerungsschwerpunkten im Planungsgebiet -ausreichender Bürgerdialog und breiter Unterstützung von nahezu fast allen Parteigruppierungen im Umfeld - erfüllt und in jahrelanger Kleinarbeit zur Entscheidung vorbereitet. Grüne widersetzen sich B-20-Resolution BA vom 13.11.2015 Signalwirkung der Einstimmigkeit war allenfalls ein frommer Wunsch Burghausen. Wie erwartet, hat der Stadtrat die Resolution für die Einstufung der Umgehungsstraße und den damit verbundenen Lückenschluss der Bundesstraße 20 in den "vordringlichen Bedarf plus" des Bundesverkehrswegeplans am Mittwoch beschlossen. Und wie zu erwarten, haben die beiden GrünenStadträte nicht mitgezogen und dagegen gestimmt. Eine ähnliche Resolution, so die Hoffnung von Stadtrat und Bürgermeister, wird der Kreistag in seiner nächsten Sitzung beschließen. Der Hintergrund: Für den Bundesverkehrswegeplan sind so viele Projekte als dringend erforderlich gemeldet worden, dass es nun eine weitere Spezifizierung geben wird. Besonders dringliche Projekte werden deshalb noch das Etikett "plus" erhalten. Mit Ausnahme der Grünen unterstützten alle Fraktionen die vom Bürgermeister vorgelegte Resolution. Grünen-Sprecher Gunter Strebel sieht es als unrealistisch an, dieses "plus" zu bekommen. Denn dabei gehe es vor allem um dringend nötige Arbeiten an Brücken des überregionalen Verkehrs, die ansonsten auszufallen drohen. "Das sollte auch der Abgeordnete Stefan Mayer klarstellen und nicht falsche Hoffnungen wecken", so Strebel. Weiter argumentierte er, in den Nachtstunden sei der Lkw-Verkehr in der Burgkirchener Straße stark reduziert. Ohne eine neue Salzachbrücke bei Laufen werde zudem der Entlastungseffekt geringer sein, als Bürger das erwarten. Und der Brückenbau sei nicht vorgesehen. Für die CSU stellte dagegen Paul Kokott heraus."Wir unterstützen die Resolution nachdrücklich, weil wir auch die dringende Notwendigkeit zum Bau sehen." Norbert Stadler als Sprecher der SPD räumte ein, dass der Straßenbauetat des Bundes unterfinanziert sei. Der Bund müsse sich davon verabschieden, die Schuldenbremse dogmatisch einzuhalten oder andere Finanzierungswege suchen. Stadler wies zudem auf die jetzigen Gefahrguttransporte durch Wohngebiete hin. Peter Schacherbauer von den Freien Wählern Burghausen warf Strebel vor, zu kurz gesprungen zu sein. Es gehe ja nicht nur um die Ortsumgehung, sondern um den Lückenschluss der B 20, auf den die Industrie angewiesen sei. Diesen Aspekt griff auch Bürgermeister Hans Steindl auf. Er gestand ein: "Wir wissen nicht, ob wird den Zusatz ,plus’ auch bekommen. Aber wir dürfen nichts unversucht lassen." Bei der Bahn habe die Stadtpolitik wenig Einflussmöglichkeiten auf den tatsächlichen Ausbau, bei der Straße sei das besser. "Die B 20 ist eine der wichtigsten Verbindungen und zudem von internationaler Bedeutung, zumal wir den Bau einer neuen B 15 wohl nicht mehr erleben werden." Steindl machte zudem klar, was passieren wird, wenn hier nichts geschieht. Die Burgkirchener Straße sei für den Schwerverkehr nicht ausgelegt, müsse dann alle paar Jahre hergerichtet werden. Steindls Fazit: "Es wäre fatal, wenn das Vorhaben nicht in den ,vordringlichen Bedarf’ aufgenommen würde. Ob wir das ,plus’ bekommen, bin ich mir nicht sicher." − rw Das "Plus" ist zumindest denkbar ANA vom 17.11.2015 (pnp.de) Ministerium: B 20 ist ausreichend wichtig Burghausen. Den Ausbau der B20 zwischen Marktl und Freilassing in die oberste Kategorie des neuen Bundesverkehrswegeplans zu bringen – das ist das Ziel einer Resolution, die der Kreistag noch heuer auf den Weg bringen will und der sich mit Blick auf Ortsumfahrung auch der Burghauser Stadtrat mit einem eigenen Schreiben anschließt (Anzeiger berichtete). Beide Gremien hoffen auf eine Einstufung in den sogenannten Vordringlichen Bedarf plus – eine neue Kategorie, die angesichts der chronischen Unterfinanzierung des Verkehrsetats auch bei den wirklich wichtigen Projekten nochmal die drängendsten herausstellen soll. Weil es dahingehend Zweifel gibt, was die B20 betrifft, hat die Heimatzeitung beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt. Die Antwort lässt zumindest Hoffnung bestehen. Nicht zuletzt die Vorgaben des Ministeriums für die Erstellung des neuen Verkehrswegeplans sind es, die Zweifel an den Chancen der B20 aufkommen lassen. So gibt die im Internet einsehbare Grundkonzeption zum BVWP 2015 klar vor, was in den Vordringlichen Bedarf Plus kommen kann: Chancen ha-ben demnach nur Strecken, "die Engpässe auf im Jahr 2010 und 2030 besonders stark überlasteten Strecken beseitigen bzw. mindern" und zugleich ein "hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis" haben. So weit, so gut, doch es gibt einen Zusatz: Demnach sollen vorrangig solche Projekte realisiert werden, die den Verkehrsfluss "auf Bundesautobahnen, zweibahnigen Bundesstraßen sowie Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 0 und I erhöhen". "0" setzt dabei voraus, dass die Bundesstraße Metropolregionen verbindet, bei "I" müssen es immerhin Oberzentren sein. Beides trifft – streng ausgelegt – nicht auf die B20 zu. Auf deren Weg vom Königssee zur tschechischen Grenze kreuzt sie nur ein Oberzentrum: Straubing. Die Städte Altötting, Burghausen und Neuötting haben zwar die Aussicht, ein gemeinsames Oberzentrum zu werden, bislang ist dergleichen aber noch nicht umgesetzt. Auch beim Bundesverkehrsministerium tut man sich anfangs hart mit einer genauen Einstufung der sogenannten Blauen Route. Zwar spricht man dort von der "wichtigste(n) Nord-Süd-Verbindung in Ostbayern" und einer "bedeutende(n) Fahrstrecke", was die Einordnung in die Verbindungsstufe angeht, bleibt die Pressestelle zunächst allerdings eine Antwort schuldig. Erst nach weiteren Anfragen legt sie sich schließlich fest, dass die B20 "eine Straße der Verbindungsfunktionsstufe I" sei. Damit besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass es die Bundesstraße 20 in die erhoffte höchste Kategorie des Verkehrswegeplans schafft. Für diesen wird damit gerechnet, dass in den nächsten Wochen der Referentenentwurf mit ersten konkreten Erkenntnissen vorliegt. Die eigentliche Entscheidungen fallen dann bis Anfang kommenden Jahres. Klar ist dabei eines: Projekte, die es nicht zumindest in den normalen "Vordringlichen Bedarf" schaffen, haben über Jahre hinweg kaum noch Chancen auf Realisierung. − ckl
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