OMSK CARBON GROUP OOO SICHERHEITSBLATT Reglement der EU-Kommission (EU) Nr. 1907/2006 Ruß Gemäß den Anforderungen des Art.31 des Reglements 1907/2006 soll den Gefahrstoffen und Mischungen das Sicherheitsblatt beigefügt werden. Dieses Produkt entspricht den Kriterien der Klassifikation gemäß 1272/2008 (CLP) nicht, in diesem Zusammenhang breiten sich auf dieses Dokument die Anforderungen des Art.31 des Reglements 1907/2006 aus und die Anforderungen an den Inhalt jedes Abschnitts sind nicht anwendbar. Version Nr. 1.10 Datum der Neufestsetzung: 25/05/15 Ersetzt SDB vom: 10/09/14 ABSCHNITT 1: PRODUKT- UND GESELLSCHAFTSANGABEN 1.1 IDENTIFIZIERUNG DER PRODUKTION 1.1.1 HANDELSBEZEICHNUNG N115 N120 N121 N134 N220 S500 S500A S500FA S800 S810 N220FA N234 N299 N326 N330 Ruß der Marken: N339 N650 N347 N660 N375 N754 N539 N762 N550 N772 N772S N774 N787 П324 Ruß der Marken OMCARB: S820 CH85 P80 S700 CH200 P110 H80 CH210 P140 H100 CH600 C40 С50 С60 С70 С80 C140 Ruß der Marken FairBlackTM: RO12, RO21, RO27, RO35. 1.1.2 REGISTRIERNUMMER (GESCHÄFTSORDNUNG REACH (EC) Nr. 1907/2006) 01-2119384822-32 1.2 EMPFEHLUNGEN ÜBER DIE VERWENDUNG: Füllstoff in der Produktion von Reifengummi und technischem Gummi, Kunststoffen, als schwarzer Farbpigment, bei der Produktion von Chemikalien, feuerfesten Materialien, Komponenten der handlichen Blockbatterien und anderen Verbundmaterialien auf Kohlenstoffbasis. Wir empfehlen nicht unser Produkt als Pigmentstoff bei Tätowierungen auf menschliche Haut aufzutragen. 1.3 PRODUZENT: OMSK CARBON GROUP OOO 1.3.1 ADRESSE Russland, 644024, Omsk, Straße Puschkina 17, Gebäude 1 1.3.2 TELEFON/FAX: +7 (3812) 42-72-78 SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 2 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 1.3.3 E-MAIL: [email protected] 1.3.4 Е-MAIL DES SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN [email protected] 1.3.5 SONDERVERTRETER (WIRD GEMÄß ARTIKEL 8 DER Techuglerod Kft GESCHÄFTSORDNUNG (EG) Nr. 1907 / 2006 BESTIMMT 1.4 TELEFON FÜR EXTRAVERBINDUNG: Zu den Fragen der Verschüttung, Entflammung, Einwirkung 1013 Budapest Pauler utca, 12.3/1 Hungary phone/fax: +36-1-217-68-02 e-mail: [email protected] USA: +1 (800) 424-9300 CHEMTREC Kanada: +1 (613) 996-6666 CANUTEC Zu den anderen Fragen, die das Produkt betreffen OMSK CARBON GROUP OOO, Russland Sektor für die Sicherung der Produktion +7 (3812) 42-37-66 (Mon.-Fr.. von 800-1700) 1.5 ERGÄNZENDE ANGABEN Der Hersteller hat zwei Fertigungsstätten unter folgenden Adressen: 1) Russland, 644049, Stadt Omsk, ul. Barabinskaja, Hausnummer 20 und 2) Russland, 400029, Stadt Wolgograd, ul. 40 let Oktjabrja, Hausnummer 61. ABSCHNITT 2: ANGABEN ÜBER DIE GEFAHR 2.1 KLASSIFIKATION DER SUBSTANZ 2.1.1 EU: Ist gemäß Richtlinie des Rates Nr. 67 / 548 / EEC, Geschäftsordnung (EG) 1272/2008 und verschiedenen Abänderungen dazu nicht als Gefahrenstoff klassifiziert. 2.2 ELEMENTE DER ETIKETTE 2.2.1 SIGNALWORT 2.2.2 PIKTOGRAMM GEFAHREN 2.2.3 GEFAHRENBESCHREIBUNG 2.2.4 BESCHREIBUNG VON WARNUNGEN Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar 2.3 SONSTIGE GEFAHREN 2.3.1 EINWIRKUNG AUF UMWELT Der Ruß ist äußerst stabil und transformiert sich in der Umwelt nicht. Bei Eindringen in die natürliche Umwelt ruft das Produkt mechanische Verschmutzung hervor. (Siehe Abschnitt 12 des Sicherheitspaßes) 2.3.2 BEWERTUNG HINSICHTLICH PBT/ vPVBEIGENSCHAFTEN Der technische Kohlenstoff entspricht nicht den Kriterien, die für die PBT (persistente, bioakkumulierende und toxische Fremdstoffe ) und vPVBn (sehr persistente, sehr bioakkumulierende und sehr toxische Fremdstoffe) entwickelt wurden. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 3 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN KOMPONENTEN DER SUBSTANZ Bezeichnung Formel CAS-Nummer EINECS/ELINCSNummer Rußkohle С 1333-86-4 215-609-9 ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE-MAßNAHMEN 4.1 NOTWENDIGKEIT IN SOFORTIGER MEDIZINISCHEN HILFE 4.2 ERSTE HILFE-MAßNAHMEN DEN ARTEN DER EINWIRKUNG NACH 4.2.1 BEI EINATMUNG Nicht notwendig Den Geschädigten an die frische Lüft begleiten. Bei Bedarf zu den Standardmaßnahmen der Erweisung von erster Hilfe greifen und die Atmung wiederherstellen. 4.2.2 BEIM EINDRINGEN IN DIE HAUT Die Haut mit fließendem Wasser und Seife auswaschen. Beim Aufkommen der Reizsymptome sich an das medizinische Heilpersonal wenden. 4.2.3 BEIM EINDRINGEN IN DIE AUGEN Die Augen mit reichlich fließendem Wasser auswaschen. Beim Aufkommen der Entzündungssymptome, übermäßigen Tränenabsonderung sich an den Facharzt wenden. 4.2.4 PERORALES EINDRINGEN IN DEN ORGANISMUS Nicht das Erbrechen erregen. Falls der Mensch nicht ohnmächtig ist, so muss er die Maulhöhle mit Wasser ausspülen. Und falls er ohnmächtig ist, so braucht man ihm nichts oral zu geben. 4.3 SYMPTOME 4.3.1 BEI INHALATIONSVERGIFTUNG Husten, stertoröses Atmen 4.3.2 BEI EINWIRKUNG AUF DIE HAUT Reizung, Trockenheit 4.3.3 BEIM EINDRINGEN IN DIE AUGEN Reizung, übermäßige Tränenabsonderung 4.3.4 BEI PERORALER VERGIFTUNG Spezifischer Effekt ist unbekannt 4.4 ZEITVERSETZTE WIRKUNG Nicht festgestellt (Siehe Abschnitt 11 des Sicherheitspaßes) 4.5 SONDERMITTEL FÜR ERWEISUNG DER SOFORTIGEN UND SPEZIELLEN HILFE Standardnotfallausrüstung ABSCHNITT 5: BRANDSICHERHEITSMAßNAHMEN 5.1 LÖSCHMITTEL 5.1.1 EMPFOHLEHENE Löschschaum, Kohlendioxid (CO2), chemische Trockensubstanz oder dünn zerstäubtes Wasser. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 4 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 5.1.2 NICHTEMPFOHLEHENE Das Wasser unter hohem Druck vermeiden, denn dass kann zur Verbreitung des brennenden Produkts führen (der schwelende Ruß schwimmt auf der Wasseroberfläche). 5.2 BESONDERE GEFAHR, DIE VON DER SUBSTANZ SELBST, IHREN VERBRENNUNGSPRODUKTEN AUSGELÖST WIRD Besondere Gefahr stellen die bei der Verbrennung des Rußes absondernden Kohlenoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Schwefeloxide dar. 5.3 HINWEISE FÜR FEUERWEHR 5.3.1 BRANDBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN Brennt ohne Flamme (schwelt). Das Verbrennen kann unauffällig verlaufen und lässt sich nur durch die Funken bei der Produktvermischung bemerkbar machen. Nach der Löschung des in Brand geratenen Produkts sollte der Ruß nicht weniger als 48 Stunden beobachtet werden um dessen Schwelung zu vermeiden. Der feuchte Kohlenstoff auf Begehungsoberflächen bedeutet erhöhte Rutschgefahr. 5.3.2 ARBEITSSCHUTZMITTEL DER FEUERWEHRMÄNNER Gasmasken, die vor der Wirkung des Kohlenoxids (CO), des Kohlendioxids (CO2) und der Schwefeloxide bewahren; Feuerschutzanzug. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEZÜGLICH DER LIQUIDATION DER UNBEABSICHTIGTEN EMISSIONEN 6.1 EMPFEHLUNGEN BEZÜGLICH DER SICHERHEITSMAßNAHMEN FÜR DAS PERSONAL Das Produkt vor Kontakt mit den offenen Feuerquellen, glühenden Gegenständen, starken Oxidationsmitteln (Chlorate, Bromate, Nitrate), vor Funken bewahren. Das Produkt nicht mehr als bis zu 3000С erhitzen. Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung. Staubrespiratoren (bei Staubkonzentration über den höchstzulässigen Grenzwerten); Atemschutzgeräte, die vor Wirkung der СО und СО2 schützen (bei Produktentzündung); Schutzbrille mit Seitenabschirmung; Schutzkleidung vor mechanischen Wirkungen und allgemeinem Betriebsschmutz, Schutzhandschuhe/ Schutzcreme, Arbeitsschuhe (Siehe Abschnitt 8 des Sicherheitspaßes) 6.2 EMPFEHLUNGEN BEZÜGLICH DES UMWELTSCHUTZES Das Eindringen des technischen Kohlenstoffes in Abwasser, Boden, Grundgewässer, Entwässerungsleitung und in Wasserbecken sind zu vermeiden Beim Verschütten bleibt das Produkt für Industriezwecke an der Oberfläche. 6.3 HANDLUNGEN BEI VERSCHÜTTUNG DES PRODUKTS Ein wenig verschüttetes Produkt ist es besser mit einem Staubsauger aufzusammeln, falls es so eine Möglichkeit gibt. Vorzüglich ist es einen Staubsauger mit einem hochwirksamen Filter für das Auffangen SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 5 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO der Partikeln in der Luft (HEPA) zu gebrauchen. Trockener Kehrvorgang ist zu vermeiden, aber bei Notwendigkeit erst Wasser zersprühen damit möglichst wenig Staub in die Luft gelangt und dann kehren. Überschüssige Wassermenge macht den Boden schlüpfrig. Die Verschüttung eines großen Umfangs mit einer Schaufel aufsammeln und in den Kontainer ausschütten. Bei Bedarf sich an die Firma, die sich mit dem Transport und der Abfallverwertung beschäftigt, wenden. Falls es unmöglich ist, die Verschüttung der Rußkohle mit eigenen Kräften zu sammeln, ist es erforderlich lokale Behörde darüber zu informieren. (Siehe Abschnitt 13 des Sicherheitspaßes) Bei der Arbeit sind Schutzmittel für Atmungsorgane und Schutzmittel für Haut vor mechanischen Verschmutzungen, die oben angegeben sind, zu verwenden. (Siehe Abschnitt 8 des Sicherheitspaßes) ABSCHNITT 7: HANDHABUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSORDNUNG 7.1 SCHUTZMASSNAHMEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG Den Betrieb der lokalen Entlüftung in den Räumen des intensiven Staubens (z.B. bei dem Auspacken/Verpacken der Säcke, raumreinigung) sichern, hermetische Systeme für die Zubereitung von Gemischen, Bearbeitung und Transport des Produkts verwenden, das pneumatische Aufräumen des Rußstaubs regelmäßig durchführen. Das Produkt vor dem Kontakt mit den offenen Feuerquellen, glühenden Gegenständen, Funken, starken Oxidationsmitteln schützen. Das Produkt nicht mehr als bis zu 3000С erhitzen. Abdichtung der elektrischen Ausrüstung sichern um das Eindringen des Staubs ins deren Innere und den Kurzschluß zu vermeiden. Einige Marken des Rußes haben niedrige elektrische Leitfähigkeit und das führt zur Entstehung von elektrostatischen Ladungen. Erdung von Anlagen und Fließbandlinien ist vorzusehen. Beim Umgang mit dem Stoff sind die Hautschutzmittel gegen mechanische Verschmutzung zu benutzen. An Orten mit intensiver Staubentwicklung sind Atemschutzgeräte einzusetzen. Gehalt an technischem Kohlenstoff und Kohlenoxid im Staub der Arbeitsraumluft unter Kontrolle halten. Wir empfehlen die Abluftentlüftung anzuwenden, die maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen von Schadstoffen im Rahmen der Grenzkonzentration gewährleistet. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 6 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 7.1.1 HINWEISE ZUR HYGIENE AM ARBEITSPLATZ Esseneinnahme soll in den speziell dafür gedachten Plätzen stattfinden. Vor der Esseneinnahme sorgfältig die Hände waschen. Nach dem Ende der Arbeitsschicht duschen. Täglicher Wechsel der Berufskleidung. 7.2 BEDINGUNGEN FÜR SICHERE LAGERUNG Die Bedingungen der Aufbewahrung vom Ruß sollen die Möglichkeit von Befeuchtung und Verschmutzung ausschließen. Der nicht verpackte Ruß soll in den speziellen Bunkerlagern aufbewahrt werden. Es werden keine besonderen Voraussetzungen zur Konstruktion von Lagern benötigt. Das Produkt soll bei der Temperatur der Umgebung aufbewart werden. Für das Beleuchtungsniveau gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die elektrische Ausrüstung in Lagerräumen soll explosionssicher sein. Die elektrische Ausrüstung, für die es Gefahr der Eindringung von Rußstaub besteht, soll hermetisch abgeschirmt werden oder chargenweise durch saubere Luft durchgeblasen werden. Es gibt keine Beschränkungen in der Menge der aufbewahrten Substanz. Die Haltbarkeitsdauer des Rußes beträgt 12 Monate ab den Tag seiner Produktion. Die Bunker, Eisenbahnkesselwagen, Kraftfahrzeugtransporttanks und andere Behälter, die für die Lagerung/das Abladen des Produkts bestimmt sind, sollen eine Luftanalyse inbetreff des Sauerstoff, Brenngasgehalts und des Gehalts an potenziellen giftigen Substanzen, die die Luft verschmutzen (СО, SO2) bestehen. Beim Eintritt in solche Lagerräume müssen die Sicherheitsvorschriften befolgt werden. 7.2.1 SUBSTANZEN, DIE INKOMPATIBEL BEI DER AUFBEWAHRUNG SIND Nie das Produkt zusammen mit Oxidantien (Chloraten, Bromaten bzw. Nitraten) lagern! Mit flüchtigen organischen Stoffen, weil sie vom technischen Kohlenstoff absorbiert werden. 7.2.2 FÜR DIE VERPAKUNG EMPFOHLENE STOFFE Papierund Polyäthylenventilsäcke, weiche Polyäthylenkontainer des Typs Big-Beg. Sonstige Verpackung, die vor dem Nässen schützt und gut für die Aufbewahrung und Transport sich eignet, ist zugelassen. 7.3 HINWEISE FÜR HANDHABUNGSVORSCHRIFTEN UND LAGERUNG FÜR ANWENUNGSBEREICHE Sie unterscheiden sich nicht von den Hinweisen der PP. 7.1 und 7.2. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 7 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO ABSCHNITT 8: MAßNAHMEN FÜR DIE KONTROLLE DER EINWIRKUNG/ MAßNAHMEN ZUM PERSÖNLICHEN SCHUTZ 8.1 PRÜFPARAMETER Die Grenzwerte der Staubkonzentration vom technischen Kohlenstoff in der Luft am Arbeitsplatz: ЕU (REACH)* – 2,0 mg/m3 Einatmunsfraktion DNEL Argentinien - 3,5 mg/m3 TWA (ACGIH-TLV) Australien - 3,0 mg/m3 TWA Brasilien - 3,5 mg/m3 TWA Belgien - 3,5 mg/m3 TWA Bulgarien - 3,5 mg/m3 TWA (ACGIH-TLV) Vietnam - 3,5 mg/m3 TWA (ACGIH-TLV) Großbritannien - 3,5 mg/m3 TWA OES - 7,0 mg/m3 STEL (10 min) Deutschland: MAK: 1,5 mg/m3 (Mittelwert im Jahr bei Einatmung) 4,0 mg/m3 (Mittelwert im Jahr bei Inhalation) TRGS 900: 3,0 mg/m3 bei Einatmung 10,0 mg/m3 bei Inhalation, analog TWA Italien - 3,5 mg/m3 TWA Spanien - 3,5 mg/m3 TWA Irland - 3,5 mg/m3 TWA 7,0 mg/m3 STEL Korea - 3,5 mg/m3 TWA China - 4,0 mg/m3 TWA - 8,0 mg/m3 TWA STEL (15 min) Kanada - 3,5 mg/m3 TWA Norwegen - 3,5 mg/m3 TWA Niederlande - 3,5 mg/m3 MAC-TGG Russland - 4,0 mg/m3 TWA USA - 3,0 mg/m3 TWA (ACGIH-TLV) - 3,5 mg/m3 TWA (NIOSH-PEL) - 3,5 mg/m3 TWA (OSHA-PEL) Finnland - 3,5 mg/m3 TWA - 7,0 mg/m3 TWA STEL Frankreich - 3,5 mg/m3 TWA Tschechien - 2,0 mg/m3 TWA Schweden - 3,0 mg/m3 TWA Japan: OEL - 1,0 mg/m3 (Einatmung) - 4,0 mg/m3 (gesamt) TWA - Zeitbewerteter Mittelwert bei 8 Stunden Einwirkung MAK/MAC - Grenzkonzentration des Staubs in den Arbeitsbedingungen STEL - Grenzkonzentration bei kurzzeitiger Einwirkung OES Einwirkungsnormativ in den Arbeitsbedingungen OEL - Grenzkonzentration bei der Einwirkung in den Arbeitsbedingungen SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 8 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO PEL - zulässige Konzentration des Staubs bei Einwirkung des Rußes TLV - Schwellenwert der Konzentration REL - empfohlene Konzentration des Staubs bei Einwirkung des Rußes TRGS - normative maximale Konzentration des Staubs ACGIH Amerikanische Konferenz von Staatsinspekteuren für Betriebshygiene NIOSH - Nationalinstitut für Sicherheitstechnik und Betriebshygiene OSHA – Verwaltung für Sicherheitstechnik und Betriebshygiene *Das Konsortium hat für technischen Kohlenstoff lt. REACH-Forderungen den Level der unbedenklichen Wirkung von 2 mg/m3 an Hand Untersuchungen der menschlichen Gesundheit festgelegt. 8.2 EINWIRKUNGSKONTROLLE 8.2.1 INGENIEURTECHNISCHE PRÜFMITTEL 8.2.2 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.2.2.1 ATEMSCHUTZ Periodische Kontrolle des Gehalts an Rußstaub und Kohlenoxid in der Luft der Arbeitszone. Verwendung der Abzugsschränke bei der Vorbereitung von den Rußproben und bei der Analyse. Verwendung der Konstruktionen für die Ausführung des Arbeitsverfahrens und/oder Verwendung der Sauglüftung damit die Kontzentrazion der Schadstoffe in der Luft der Arbeitszone die Grenzkonzentration nicht übertrifft. Bei Überschreitung der Grenzkonzentration des Schadstoffs in der Luft der Arbeitszone soll die Staubmaske, die den nationalen Normenvorschriften für den Schutz der Atmungsorgane entspricht, gebraucht werden. Bei Entflammung des Produkts sollen die Gasmasken, die vor Wirkung des Kohlenoxids schützen, verwendet werden. 8.2.2.2 AUGENSCHUTZ Empfehlenswert ist es eine Seitenabschirmung zu tragen. 8.2.2.3 HÄNDESCHUTZ Die Hände mit weicher Seife zur Vermeidung der Entstehung der Trockenheit waschen. Zur Vermeidung der Trockenheit die Schutzcreme auf offene Hautabschnitte auftragen. 8.2.2.4 HAUTSCHUTZ Empfehlenswert ist die gewöhnliche Schutzkleidung, die vor mechanischen Einwirkungen und allgemeinen Betriebsverschmutzungen schützt, Schutzhandschuhe, Schuhe. Die Arbeitskleidung soll mit nach Hause nicht genommen werden, tägliches Waschen der Kleidung. Schutzbrille mit SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 9 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 8.2.2.5 MAßNAHMEN DER PERSÖNLICHEN HYGIENE Esseneinnahme soll in den speziell dafür gedachten Plätzen stattfinden. Vor der Esseneinnahme sorgfältig die Hände waschen. Nach dem Ende der Arbeitsschicht duschen. Täglicher Wechsel der Berufskleidung. Verwendung von Augenwasser in Notfällen. 8.2.3 UMWELTGESETZGEBUNG Der Ruß zählt gemäß dem Rahmengesetz über die Einwirkung auf die Umwelt, Kompensationen und Verantwortung (CERCLA, 40 CFR 302, USA), dem Gesetz über das saubere Wasser (40 CFR 116, USA) nicht zu den gefährlichen Substanzen. Genauso zählt er gemäß den Berichtigungen zum Gesetz über das saubere Wasser vom 1990 (CAAA-90, 40 CFR 63) nicht zu den gefährlichen luftverschmutzenden Substanzen. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 PHYSISCHER ZUSTAND 9.1.1 AGGREGATZUSTAND Feststoff (pulverförmig, granuliert) 9.1.2 FARBE Schwarz 9.1.3 GERUCH Ohne Geruch 9.2 PARAMETER, DIE DIE BASISCHEN GEFÄHRLICHEN EIGENSCHAFTEN DER PRODUKTION CHARAKTERESIEREN 9.2.1 pH DER WASSERLÖSUNG (bei Konzentration von 50g/dm3) 6-9 9.2.2 SIEDEPUNKT / BEREICH DER SIEDETEMPERATUR Nicht anwendbar 9.2.3 SCHMELZPUNKT/GEFRIERPUNKT Nicht anwendbar 9.2.4 ENTZÜNDUNGSTEMPERATUR Nicht anwendbar 9.2.5 BRENNBARKEIT KLASSIFIKATION DER ENTFLAMMBARKEIT Nicht anwendbar SELBSTENTZÜNDUNGSTEMPERATUR >140°С MINIMALTEMPERATUR DER ENTZÜNDUNG (VDI 2263) BAM OFEN GODBERT-GREENWALD OFEN >500°С >315°С MINIMALE ENERGIE DER ENTZÜNDUNG >10 Joule VERBRENNUNGSGESCHWINDIGKEIT (VDI 2263, EC 84/449) 9.2.6 EXPLOSIVE EIGENSCHAFTEN UNTERE EXPLOSIONSGRENZE DES STAUBS (VDI 2263) >45 Sekunden (wird nicht als leichtentzündbare Substanz klassifiziert) 50 mg/m3 SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 10 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO EXPLOSIONSOBERGRENZE FÜR STAUB Nicht bestimmt EXPLOSIONSKLASSE DES STAUBS (VDI 2263, EC 84/449) ST1 MAXIMALER ABSOLUTDRUCK BEI EXPLOSION 10 Bar SPITZENGESCHWINDIGKEIT DES DRUCKANSTIEGS 30-100 Bar/Sek. 9.2.7 OXIDATIVE EIGENSCHAFTEN Hat keine 9.2.8 DAMPFDRUCK Nicht anwendbar 9.2.9 RELATIVE DICHTE (bei 200C) 1,7-2,1 g/cm3 9.2.10 LÖSBARKEIT Im Wasser und Fett nicht löslich 9.2.11 VERTEILUNGSKOEFFIZIENT (n-Kaprylalkohol / Wasser) Nicht anwendbar 9.2.12 VISKOSITÄT Nicht anwendbar 9.2.13 DAMPFDICHTE Nicht anwendbar 9.2.14 VERDAMPFUNGSGESCHWINDIGKEIT Nicht anwendbar 9.2.15 ZERSETZUNGSTEMPERATUR Nicht bestimmt ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIONSFREUDIGKEIT 10.1 STABILITÄT Das Produkt ist stabil Umgebungsbedingungen. 10.2 WAHRSCHEINLICHKEIT DER ENTWICKLUNG VON GEFÄHRLICHEN REAKTIONEN Das Produkt kann bei Berührung mit starken Oxydans exothermisch reagieren. 10.3 BEDINGUNGEN, DIE ZU VERMEIDEN SIND Die Einwirkung der hohen Temperatur (>300°С) und die offenen Feuerquellen sind zu vermeiden. Zur Vermeidung der Auslösung der exothermen Reaktion separat von starken Oxydationsmitteln aufbewahren. 10.4 POLYMERISATION Die Autopolymerisation findet nicht statt. 10.5 EFFEKTE DER STATISCHEN SPANNUNG Gegen statische spannung vorsichtsmaßnahmen ergreifen Staubansammlung vermeiden. Alle Anlagen und Maschinen müssen geerdet sein. 10.6 MECHANISCHE STÖREMPFINDLICHKEIT Nicht empfindlich Schlägen. 10.7 INKOMPATIBLE STOFFE Starke Oxidationsmittel (Chlorate, Bromate, Nitrate) 10.8 GEFÄHRLICHE VERBRERMUNGSPRODUKTE Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefeloxyde (Sulfoxide) werden bei Aufwärmen des technischen Kohlenstoffes bei Temperatur von >300°С freigesetzt. gegenüber bei normalen mechanischen SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 11 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATION 11.1 AKUTE TOXIZITÄT BEI PERORALER EINFÜHRUNG LD50 >8000 мг/кг (Ratten) BEIM EINATMEN VON LС50 Keine Angaben BEI EINWIRKUNG AUF DIE HAUT LD50 Keine Angaben SPEZIFISCHEN ZIELORGAN-TOXIZITÄT STOT - EINMALIGE EXPOSITION Nicht festgestellt BEI EINWIRKUNG AUF DIE HAUT Kaninchen: Ruft keine Einwirkungsindex – 0,6/8 BEI EINWIRKUNG AUF DIE AUGEN Kaninchen: Ruft keine Reizung hervor, Kennwert der Draize-skala ist 10-17/110 (24 Stunden). 11.2 SUBCHRONISCHE TOXIZITÄT INHALATORISCHE EINWIRKUNG SPEZIFISCHEN ZIELORGAN-TOXIZITÄT STOT - WIEDERHOLTE EXPOSITION 11.3 CHRONISCHE TOXIZITÄT INHALATORISCHE EINWIRKUNG Reizung beim NOAEL (90 Tage) = 1,0 mg/m3, (Ratten) Untersuchungsorgane: Lungen. Folgen: Entzündung, Hyperplasie, Fibrose. Weil die Ergebnisse, die bei inhalatorischer Wirkung erhalten wurden, für die Ratten spezifisch sind, muss man nicht den technischen Kohlenstoff nach dem Kriterium "spezifische Zielorgan-System- Toxizität" klassifizieren, Gruppe 1 (Lunge) Ratten: 2 Jahre lang. Untersuchungsorgane: Lungen. Folgen: Entzündung, Fibrose und Entstehung von Tumoren.* Mäuse/ Hamster: 12-24 Monate lang Untersuchungsorgane: Lungen. Folgen: es entstanden keine Tumoren. BEI PERORALER EINFÜHRUNG Ratten/ Mäuse: 2 Jahre lang. Folgen: es entstanden keine Tumoren. BEI EINWIRKUNG AUF DIE HAUT Mäuse: 18 Monate lang. Folgen: es entstanden keine Tumoren der Haut. *Es wird angenommen, dass die Bildung der Tumoren in den Lungen von Ratten mit Lungenüberlastung durch die Staubpartikeln und nicht mit der spezifischen chemischen Einwirkung des Produkts verbunden ist. Die Forschungsergebnisse der Einwirkung auf die Ratten von anderen schlecht lösbaren anorganischen Partikeln zeugen von der Entwicklung der analogischen Erkrankungen, was, wahrscheinlich, für sie charakteristisch ist. Bei den Experimenten unter gleichen Bedingungen mit der Einwirkung von Rußstaub und anderen schlecht lösbaren Partikeln auf die Mäuse und Hamster, bildeten keine Tumoren. 11.4 SENSIBILISIERUNGSWIRKUNG Wir haben keine Angaben über Erhöhung der Empfindlichkeit bei Tieren und Menschen gegenüber Wirkung vom technischen Kohlenstoff. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 12 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 11.5 KARZINOGENITÄT Im Jahre 2006 hat IARC wiederholt die Klassifikation von dem Ruß, die sie im Jahr 1996 vorgeschlagen hat, bestätigt: Gruppe 2B (potenzielles Karzinogen für den Menschen). Der Schluß des Jahres 1996 von IARC, zeugt dass «Es nicht genügend Nachweis der karzinogenen Einwirkung des Rußes auf den menschlichen Organismus gibt». Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse der Einwirkung auf die Ratten des eingeatmeten Rußes hat IARC die Schlußfolgerung gezogen, dass «Durch die Tierexperimente genügend Beweis erzielt wurde um den Ruß als Karzinogen zu klassifizieren». Die Gesamtbewertung des Rußes von IARC: «Ruß potenzielles Karzinogen für den menschlichen Organismus (Gruppe 2B)» ACGIH Amerikanische Konferenz der staatlichen Inspektoren für Industriehygiene (ACGIH) zählt die Rußkohle zur Klasse А4 (Material, das keine krebserregende Wirkung auf den Menschen ausübt). NTP Die Rußkohle wird als Karzinogen durch Amerikanisches Nationales Toxikologisches Programm, die Verwaltung für Arbeitsschutz (OSHA) und die Länder der Europäischen Gemeinschaft nicht betrachtet. 11.6 ERBGUTVERÄNDERNDER EFFEKT 11.6.1 IN VITRO 11.6.2 IN VIVO Der Ruß eignet sich nicht für die Experimente mit Bakterien (Ames test: schnelle Forschung der karzinogenen Einwirkung der Substanz) und andere In Vitro Systeme, da er nicht löslich ist. Aber bei Durchführung von solchem Test, wurden keinerlei erbgutverändernden Effekte festgestellt. Die Stoffe, die aus dem Ruß extrahiert wurden, können geringe Mengen (Spuren) von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs) enthalten. Die Forschungen zeigen, dass die PAHs sehr stabil mit dem Ruß verbunden sind und über keine Bioaktivität verfügen. In den Experimenten mit Ratten, die den Rußstaub inhaliert hatten, wurde die hprt-Genmutation in den Epithelzellen von Lungenalveolen festgestellt. Es wird angenommen, dass solche Veränderungen spezifisch für die Ratten sind und sind Folge der Lungenüberlastung, die zur deren Entzündung und der Absonderung von sauerstoffhaltigen Stoffen (siehe Abschnitt der chronischen Toxizität) führt. Solche Veränderungen werden zu einem sekundären gentoxischen Effekt gezählt. Es wird angenommen, dass der Ruß selbst nicht für die mutagenen Folgeerscheinungen verantwortlich ist. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 13 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 11.7 EINWIRKUNG AUF DAS FORTPFLANZUNGSSYSTEM Die langwierigen Tierexperimente zeigten keinerlei Einwirkung des Rußes auf die Fortpflanzungsfunktion. 11.8 EPIDEMIOLOGIE Mit Hilfe der epidemiologischen Untersuchungen, in denen sich die Arbeiter, die mit dem Ruß zu tun haben, beteiligten, wurde festgestellt, dass kumulative Einwirkung des Rußes zu geringen Lungenfunktionstörungen führen kann. Kürzlich wurde eine Forschung der Krankheitsentwicklung von Atmungsorganen der Arbeiter, die in der USARußindustrie beschöftigt sind, durchgeführt. Folgende Angaben wurden dafür verwendet: Einwirkung des Rußstaubs in der Konzentration von 1 mg/m3 (Einatmung) innerhalb von 40 Jahren des Arbeitslebens. Es wurde festgestellt, dass das forcierte Atmungsvolumen pro Sekunde (FEV1) um 27 Milliliter gesunken ist. Die Ergebnisse der vorher angeführten europäischen Forschung inbetreff der Einwirkung von Rußstaub in der Konzentration von 1 mg/m3 (Einatmung) ließen die Vermutung aufkommen, dass nach 40 Jahren des Arbeitslebens das forcierte Atmungsvolumen pro Sekunde des Arbeiters um 48 Milliliter sinken wird. Aber die Angaben, die nach diesen zwei Forschungsarbeiten zur Verfügung standen, hatten eine statische und nicht globale Bedeutung. Gewöhnliche altersmäßige Senkung des forcierten Atmungsvolumens pro Sekunde innerhalb der analogischen Zeitperiode würde ungefähr 1200 Milliliter betragen. Weit weniger klar ist die Abhängigkeit zwischen den Symptomen und der Einwirkung von Ruß. In der amerikanischen Forschung wurden bei 9% der Teilnehmer des Experements aus der Gruppe, die der Einwirkung von Rußstaub ausgesetzt waren, die Symptome der chronischen Bronchitis nachgewiesen. In der Gruppe, die der Einwirkung von Rußstaub nicht ausgesetzt war, wurden die Symptome der chronischen Bronchitis bei 5% der Teilnehmer nachgewiesen. In der europäischen Forschung ist es gelungen nur beschränkte Beurteilungen inbetreff der vermittelten Symtome zu machen, da es nicht ohne die methodologischen Mängel in der Durchführung der Meinungsforschung auskam. Die Untersuchung von Betriebsarbeitern in Britannien (Sorahan und andere Betriebe, 2001) wies auf erhöhtes Risiko der Lungenkrebserkrankung in zwei der fünf geprüften Betriebe. Aber dieses Risiko war nicht mit der Rußkonzentration in der Luft der Arbeitszone verbunden. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 14 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO Bei der Untersuchung von Arbeitern eines deutschen Betriebes (Wellman und andere, 2006; Morfeld und andere, 2006) stellte man genau die gleiche Erhöhung des Risikos der Lungenkrebserkrankung fest, aber die Forscher haben auch wie in Britannien (2001) keinen Zusammenhang der Erkrankung mit der Einwirkung von Ruß gefunden. Als Gegensatz zu den erwähnten Angaben wiesen die erweiterten Forschungen in 18 amerikanischen Betrieben auf die Senkung des Risikos der Lungenkrebserkrankung unter den Arbeitern, die mit dem Ruß zu tun haben. Auf Grund dieser Forschungsergebnisse hat IARC im Jahre 2006 den folgenden Schluß gezogen, dass es nicht genügend Nachweis der karzinogenen Einwirkung des Rußes auf den menschlichen Organismus gibt (Baan und andere, 2006). 11.9 MÖGLICHE EINWIRKUNGSWEGE Mittels Inhalation, durch Sehorgane und Haut Das Verschlucken vom technischen Kohlenstoff gilt nicht als ein möglicher Einwirkungsweg. 11.10 SYMPTOME, DIE MIT PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN UND TOXIKOLOGISCHEN MERKMALEN DES TECHNSCHEN KOHLENSTOFFES IM ZUSAMMENHNG STEHEN BEIM EINATMEN VON Die kurzfristige Einwirkung des Rußes bei hoher Konzentration des Staubs kann zu zeitweiligen unangenehmen Empfindungen in den oberen Luftwegen führen. Diese Empfindungen können vom Husten und stertorösen Atmtn begleitet werden. BEIM VERSCHLUCKEN Die Angaben über schädliche Wirkung liegen nicht vor. BEIM EINDRINGEN IN DIE HAUT Der dauernde und mehrmalige Kontakt mit dem Ruß ruft den Reiz und die Xerodermie hervor. BEIM EINDRINGEN IN DIE AUGEN Der Ruß zählt nicht zu dem chemischen Reizmittel, aber er kann zu der mechanischen Augenreizung führen. Die selbe Einwirkung erweisen auch andere Staubpartikeln. 11.11 LANGFRISTIGE EINWIRKUNGEN Langfristige Einwirkung des Rußes (mehr als 40 Jahre) bei der Staubkonzentration in der Luft der Arbeitszone von 1,0 mg/m3, kann zur klinisch unbedeutenden Senkung der Lungenfunktion, die als Volumen der forcierten Atmung (FEV1) im Prozess des Arbetslebens definiert wird, führen. Internationale Organisation für Krebsforschung (IARC) klassifizierte den Ruß als ein Material, dass potentiell krebserzeugend für den Menschen ist (Gruppe 2B). Keine Angaben inbetreff der krebserzeugenden Einwirkung des Rußes im Zusammenhang mit dem Inhalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs). Die Forschungen haben SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 15 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO nachgewiesen, dass die PAHs sich nicht von dem Ruß in die Körperflüssigkeiten absondern und deswegen sind sie nicht bioaktiv. 11.12 DIE GEFAHR DER ENTSTEHUNG DER ASPIRATIONSZUSTÄNDE Nicht nachgewiesen ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATION 12.1 ÖKOTOXITÄT 12.1.1 AKUTE TOXIZITÄT FÜR DIE FISCHE LС50 (96 Stunden) > 1000 mg/l Brachydario rerio (Aquarienfisch). Methode: Anleitung 203 OECD 12.1.2 AKUTE TOXIZITÄT FÜR DIE WIRBELLOSEN ЕС50 (24 Stunden) > 5600 mg/l Daphnia magna (Wasserfloh) Methode: Anleitung 202 OECD 12.1.3 AKUTE TOXIZITÄT FÜR DIE ALGEN ЕС50 (72 Stunden) > 10000 mg/l NOEC50 ≥ 10000 mg/l Scenedesmus subspicatus Methode: Anleitung 201 OECD 12.1.4 VERHALTEN IN DEN WASSERREINIGUNGANLAGEN EC0 (3 Stunden) ≥ 800 mg/l Activated sludge (aktivierter Schlamm) Methode: DEV L3 (TTC test) 12.2 NACHHALTIGKEIT/NEIGUNG ZUR DEGRADATION Die Degradation wird nicht erwartet 12.3 FÄHIGKEIT ZUR BIOAKKUMULATION Wegen der physikalisch-chemischen Stoffeigenschaften besteht es keine Grundlage für die potenzielle Bioakkumulation. 12.4 FLIESSFÄHIGKEIT IM BODEN Wird angenommen, das das Produkt auf der Bodenoberfläche bleibt. 12.5 BEWERTUNG HINSICHTLICH PBT/ vPVBEIGENSCHAFTEN Der technische Kohlenstoff entspricht nicht den Kriterien, die für die PBT (persistente, bioakkumulierende und toxische Fremdstoffe ) und vPVBn (sehr persistente, sehr bioakkumulierende und sehr toxische Fremdstoffe) entwickelt wurden. 12.6 MIGRATION Ist im Wasser nicht löslich. Migriert nicht. 12.7 SONSTIGE UNGÜNSTIGE EINWIRKUNG Der Ruß enthält keine Komponenten, die zur Zerstörung der Ozonschicht beitragen. ABSCHNITT 13: ABFALLVERWERTUNG 13.1 METHODEN DER ABFALLBEHANDLUNG, EINSCHLIESSLICH TARA (VERPACKUNG) Die Produktabfälle können in dazugehörigen Abfallverwertungsanlagen verbrannt werden oder in den speziellen Endlagerungen gemäß den Verordnungen der föderalen, regionalen oder örtlichen Machtorgane vergraben werden. Die Reste SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 16 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO des Produkts sollten nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Die Kontainer für Mehrfachnutzung unterliegen der Rückgabe dem Produzenten. Die Papiersäcke können verbrannt, wieder verwendet, oder in den speziellen Endlagerungen gemäß den Verordnungen der nationalen/örtlichen Gesetzen vergraben werden. 13.2 GESETZGEBUNGSAKTE 13.2.1 EU Die Rußabfälle sind unter der Nummer 06 13 03 gemäß die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission eingetragen. 13.2.2 USA Die Rußabfälle werden nicht als gefährliche gemäß US RCRA, 40 CFR 261 klassifiziert. 13.2.3 KANADA Die Rußabfälle werden nicht als gefährliche gemäß den Normenvorschriften, die in den Provinzen in Kraft sind, klassifiziert. 13.2.4 UNO Hat keine UNO-Nummer. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 UNO-KLASSIFIKATIONSNUMMER Nicht vorhanden 14.2 UN-VERSANDBEZEICHNUNG Nicht vorhanden 14.3 GEFAHRGUTKLASSE FÜR DEN TRANSPORT Ohne Einstufung 14.4 VERPACKUNGSGRUPPE Nicht anwendbar 14.5 TRANSPORTIDENTIFIZIERUNG Der Ruß ist nichtaktiviert, er ist anorganischen Ursprungs. 14.6 ÖKOLOGISCHE GEFAHR Technischer nicht aktivierter Kohlenstoff anorganischer Herkunft wird nicht als "Gefahrgut" lt. folgenden Vorschriften eingestuft: Europäische Transportordnung von gefährlichen Substanzen per Eisenbahn (RID), Kraftverkehr (ADR), per Fluß Rhein (ADNR); Ordnung der internationalen Assoziation des Luftverkehrs (IATA); Internationale Organisation der Zivilluftfahrttechnische Vorschriften (ICAO-IT); Internationale Ordnung für den Seetransport von gefährlichen Substanzen (IMDG); Transportordnung von gefährlichen Substanzen, die durch das Amerikanische Transportministerium (DOT) festgelegt sind; UNO-Empfehlungen inbetreff des Transports von gefährlichen Substanzen; Transportordnung von gefährlichen Substanzen in Kanada (TDG). SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 17 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO 14.7 SICHERHEITSMASSNAHMEN BEIM TRANSPORT Die Bedingungen für die Erhaltung der Verpackungsdichtigkeit beim Transport einhalten. Den verpackten Ruß in den universellen Kontainern oder in den Transportpaketen in bedeckten Transportmitteln gemäß den Gütervorschriften, die für das entsprechende Transportmittel vorgesehen sind, transportieren. Der granulierte Ruß ohne Verpackung wird in den bedeckten Füll- und Tankwagen transportiert. Die Materialtemperatur soll beim dessen Beladen nicht höher als 60 Grad sein. ABSCHNITT 15: NORMATIV INFORMATION 15.1 CHEMIKALIENGESETZE IN DER EU 15.1.1 GEFAHRENKLASSEN (EU) Nach den Einstufungskriterien des Rates der Europäischen Union 67/548/EWG und der Verordnung (EU) 1272/2008 über die Einstufung / Verpackung / Kennzeichnung der gefährlichen Stoffe, und verschiedenen Änderungen gemäß ist Rußkohle kein Gefahrstoff. 15.1.2 WASSERGEFAHRENKLASSE WGK (DEUTSCHLAND) Für Wasser nicht gefährlich: 1742 15.1.3 KLASSIFIKATION DER TOXIZITÄT (SCHWEIZ) Nicht toxisch: G-8938 15.2 KLASSIFIKATION DER MATERIALSGEFAHR Kontrollierendes Produkt. Klasse D2A Das Sicherheitsblatt enthält alle Informationen, die gemäß der kontrollierenden Regelung der Produktion erforderlich sind. (WHMIS) KANADA 15.3 USA TSCA Die Rußkohle enthält keine Komponenten, auf die sich die Exportnotifikation ausbreitet TSCA 12(b). Proposition 65 Der Ruß, der den drei Kriterien entspricht – per Luft übertragbare freie Partikeln in der Größe, in der man sie einatmen kann – wurde am 21 Februar 2003 in das Register Proposition 65 (Kalifornische Gesetzeinführung inbetreff der Sicherstellung von Unschädlichkeit des Trinkwassers und der Kontrolle über die giftigen Substanzen, 1986) eingetragen. 15.4 BEWERTUNG DER CHEMISCHEN SICHERHEIT Die Bewertung der chemischen Sicherheit, die die REACH-Verordnng, Art.14, vorschreibt, wurde vom Hersteller nicht durchgeführt. 15.5 EXPPOSITIONSSZENARIO Die Expositionsszenarien, die durch den Art. 14(4) des Reglements REACH vorgesehen sind, wurden nicht entwickelt, da der Stoff als gefährlich nicht klassifiziert ist. SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 18 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO Der Ruß (Registriernummer im Dienst «Chemical Abstract» (CAS) - 1333-86-4) ist in folgende Register eingetragen: OKП - Allgemeinrussischer Produktionsklassifikator (Nr.21 6600); TSCA - Amerikanisches Gesetz zur Kontrolle giftiger Substanzen; EINECS - Europäisches Register der existierenden industriellen chemischen Substanzen (Nr.215-609-9) CEPA - Kanadisches Gesetz über den Umweltschutz; AICS - Australisches Register der chemischen Substanzen; MITI - Register der existierenden chemischen Substanzen des japanischen Ministeriums zur TechnologieFörderung (№10-3074/5-3328 и №10-3073/5-5222); TCC-ECL - Verzeichnis der existierenden chemischen Substanzen im koreanischen Gesetz zur Kontrolle von Schadstoffen (KE-04882); PICCS - Philippinisches Register der chemischen Substanzen; ECS - Chinesisches Register der existierenden chemischen Substanzen. HSNO – New Zealand Inventory of Chemicals (NZIoC) (Genehmigungsnummer HSR002801) ABSCHNITT 16: ZUSATZINFORMATION 16.1 GEHALT DER POLYCYCLISCHEN AROMATISCHEN KOHLENWASSERSTOFFE (PAH) Das amerikanische Nationalinstitut für Sicherheitstechnik und Betriebshygiene (NIOSH) empfiehlt in seinen Normativunterlagen (1978) den Gehalt des PAHs in der Luft zu messen, falls das Volumen von PAH im Ruß >0,1% ausmacht. Der industrielle Ruß enthält gewöhnlich <0,1% PAH, das durch das Lösungsmittel extrahiert werden kann. Der Gehalt von PAH, das durch das Lösungsmittel extrahiert werden kann, hängt von einer Reihe der Faktoren ab. Zu solchen Faktoren zählen die Produktionsweise, nötige technische Produktdaten, Methoden der Identifizierung von Substanzen, die durch das Lösungsmittel extrahiert werden und andere. 16.2 GEFAHRBEWERTUNG GEMÄß DEN ANFORDERUNGEN DES AMERIKANISCHEN BRANDSCHUTZ-VERBANDS (NFPA) Einwirkung auf den menschlichen Körper: 0 Entzündbarkeit: 1 Reaktionsfreudigkeit: 0 16.3 BEWERTUNG GEMÄSS DEM INDIFIKATIONSSYSTEM FÜR GEFÄHRLICHE MATERIALIEN (HMIS) Einwirkung auf den menschlichen Körper: 1* Entzündbarkeit: 1 Physikalische Gefahr: 0 0 = minimale Gefahr; 1 = leichte Gefahr. Die Einwirkung auf den menschlichen Körper ist als eine «1*» bewertet. Das Sternchen weist darauf hin, dass die die Gefahr der chronischen Einwirkung berücksichtigt wurde (Klassifikation des Rußes gemäß IARC). 16.4 UNTERRICHTENDE INFORMATION Die im Sichercheitspaß dargelegten Angaben basieren auf dem Informationsumfang und der Erfahrung, durch die die Gesellschaft zum Zeitpunkt verfügt. Der Verbraucher des Produkts trägt die Verantwortung für die Folgen seiner spezifischen Verwendung. Die Verbraucher sollen ihre eigenen Forschungen durchführen um die Objektivität der hier angeführten Angaben und die Brauchbarkeit des Rußes für die SICHERHEITSBLATT -Ruß- Seite 19 von 20 OMSK CARBON GROUP OOO spezifischen Zwecke zu bestimmen. Die hier angeführten Angaben sollen nicht als Erlaubnis, Forschlag oder Empfehlung zur Gesetzesund Richtlinienverletzung gesehen werden. Die Aktualisierung des Sicherheitspaßes wird nach Erhalt von neuen Angaben inbetreff der Sicherheit des Rußes und seiner Einwirkung auf die Gesundcheit des Menschen stattfinden. Die aktuelle Version von MSDS finden Sie auf unsrer Seite: www.omskcarbongroup.com Bei abweichenden Angaben im Sicherheitsdatenblatt in Englisch und in anderen Sprachen, gilt die englische Version. 16.5 DATENQUELLEN 1. IUCLID International Uniform Chemical Information Database. Existing Chemicals – 2000. 2. Anleitung für den Benutzer des Rußes. –Belgium, ICBA, 2004 3. IUPAC Recommendations, 1995 (Recommended terminology for the description of carbon as a solid, p.479) 4. IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic risks to humans. –France, IARC, 1996.-V.65.-p.149. 5. NIOSH: Criteria for a recommended Standard – Occupational Exposure to Carbon Black (Kriterien für den empfohlenen Standard – Einwirkung des Rußes in Betriebsbedingungen); DHHS/NIOSH Pub. No. 78-204; Cincinnati, OH, 1978. 6. Proposition 65 List of Chemicals. – State California, 2007. 16.6 Angaben über die vorgenommenen Abänderungen und Ergänzungen Punkt 1.3 des Abschnitts 1 ist durch Punkt 1.3.4. ergänzt. (Version № 1.1) Die Registriernummer ist eingetragen (Unterpunkt 1.1.2 des Punktes 1.2 des Abschnitts 1). (Version № 1.1) Die Anschrift des Herstellers ist neu (Unterpunkt 1.3.1 des Punkts 1.3). (Version № 1.2) Die Information über die Notdienst-Rufnummern wurde erneuert (Punkt 1.4). (Version № 1.2) Die Anschrift vom Industriestandorte ist angegeben (Absatz 1.5). (Version № 1.2) genau Die legislative Referenz im Punkt 13.2.1 wurde erneuert. (Version № 1.2) Paragraph 15.1 ist durch den Hinweis auf die EUVerordnung ergänzt (Version № 1.2). Die Informationen über die Anschrift des Herstellers ist aktualisiert (Unterabsatz 1.3.1 des Absatzes 1.3) (Version № 1.3). Die Liste der Typenbezeichnungen von Erzeugnisse ist aktualisiert (Unterabsatz 1.1.1 des Absatzes 1,1) (Version № 1.3). Abschnitt 2.4 (Version № 1.4). SICHERHEITSBLATT Seite 20 von 20 -RußOMSK CARBON GROUP OOO Die MSDS-Abschnitte wurden lt. Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH) (Version Nr. 1.5) aktualisiert. Die Liste der Typenbezeichnungen von Erzeugnisse ist aktualisiert (Unterabsatz 1.1.1 des Absatzes 1.1) (Version № 1.5). Die Liste der Typenbezeichnungen von Erzeugnisse ist aktualisiert (Unterabsatz 1.1.1 des Absatzes 1.1) (Version № 1.6). Die Liste der Typenbezeichnungen von Erzeugnisse ist aktualisiert (Unterabsatz 1.1.1 des Absatzes 1.1) (Version № 1.7). Namensänderung des Herstellers in Englisch (Version № 1.8). Die Liste der Typenbezeichnungen von Erzeugnisse ist aktualisiert (Unterabsatz 1.1.1 des Absatzes 1.1) (Version № 1.9). Aktuelle Informationen (Version Nr.1.10) in Abschnitten 1,6,8,15 ©OMSK CARBON GROUP OOO, 2015
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