Verbindliche Anmeldung bitte zurücksenden an am Samstag, 30. April 2016 12.00 bis 18.00 Uhr Stadt Coesfeld Dorothee Heitz Markt 8 48653 Coesfeld Fax-Rückantwort an 02541/939-4009 E-Mail: [email protected] 1. Teilnahmebestätigung ☐ Hiermit bestätigen wir verbindlich, dass wir mit unserem Unternehmen an der Industrie- und Gewerbeschau „ Zukunftsunternehmen made in Coesfeld“ 2016 aktiv teilnehmen. Name des Unternehmens: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Mobil: E-Mail-Adresse: (bitte unbedingt angeben, da künftiger Kontakt über E-Mail erfolgen soll; bitte in Druckbuchstaben ☐ Wir möchten an „Zukunftsunternehmen made in Coesfeld“ nicht teilnehmen. 2. Präsentation ☐ Wir haben unseren Firmensitz im Bereich der sechs Shuttlebusstandorte (Lageplan anbei) und möchten unser Unternehmen an unserem Standort an der ______________________________________________(Straßenbezeichnung) öffnen. ☐ Wir möchten einen Messestand im zentralen Veranstaltungszelt im Dreischkamp in Anspruch nehmen: ☐ ☐ Einzelpräsentation Wir schließen uns mit mehreren Unternehmen zusammen und möchten uns gemeinsam präsentieren. Teilnehmer: _________________________________________________________ ☐ Wir möchten für unsere Ausstellungsfläche im Zelt folgende Größe in Anspruch nehmen: ☐ ☐ 3x3 m (in der Kostenpauschale enthalten) größer und zwar: (100,00 € Aufpreis für jede weitere Größeneinheit von 3x3 Meter) Technische Infrastruktur der Standfläche: Stromversorgung: Hinweis: In der Kostenpauschale enthalten sind die Kosten für die Grundinstallation im Ausstellungszelt sowie der Verbrauch Wir benötigen außerdem: ☐ ☐ Lichtstromanschluss (bis 3 KW) inklusive Verlegung und Kabel zum Stand (40,00 € brutto) Kraftstromanschluss (bis 9 KW) inklusive Verlegung und Kabel zum Stand (60,00 € brutto) 3. Kostenumlage Wir werden die für unser Unternehmen gültige Kostenpauschale in Höhe von ☐ ☐ 250,00 € (für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter) 350,00 € (für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter) bis zum 15.12.2015 unter Angabe der Kassenzeichen 91066151019.01 auf eines der Konten der Stadt Coesfeld überweisen (Sparkasse Westmünsterland IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08, BIC-/SWIFT: WELADE3WXXX oder VR-Bank Westmünsterland EG, IBAN: DE32 4286 1387 5101 7320 00, BIC-/SWIFT: GENODEM1BOB. Zusätzlich zur allgemeinen Kostenpauschale überweisen wir den Aufpreis für eine zusätzliche Ausstellungsfläche in Höhe von ☐ ☐ 100,00 € (für eine Zusatzfläche von 3x3 m) (für jede weitere Einheit bitte genaue Größe angeben) sowie den Aufpreis für die erweiterte Stromversorgung in Höhe von ☐ ☐ 4. 40,00 € brutto (Lichtstrom inklusive Verlegung und Kabel zum Stand) 60,00 € brutto (Kraftstrom inklusive Verlegung und Kabel zum Stand) Aktionen und Attraktionen Wir planen folgende Aktionen und Attraktionen (falls schon bekannt, bei späteren Planungen melden Sie sich bitte bei uns): 5. Internet Wir möchten mit unserem Unternehmen auf den Internetseiten von www.madeincoe.de der Stadt Coesfeld aufgeführt werden und bitten um einen Link auf unsere eigene Internetseite ☐ja ☐nein Unsere Internet-Adresse lautet: (bitte in Druckbuchstaben) 6. Sonstige Veröffentlichungen Bitte berücksichtigen Sie unser Unternehmen für weitere Veröffentlichungen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit „ZukunftsUNTERNEHMEN made in Coesfeld“ veranlasst werden. ☐ja ☐nein Die Firmenbezeichnung lautet: Die Branchenbezeichnung lautet: Datum Unterschrift Mit seiner unterzeichneten Anmeldebestätigung erklärt sich das Unternehmen mit folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden: 1. Die Stadt Coesfeld als Veranstalterin wird die Industrie- und Gewerbeschau „ Zukunftsunternehmen made in Coesfeld“ am 30. April 2016 durchführen. Das Ausstellungszelt soll am Samstag, 30. April 2016 von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein. 2. Die Veranstalterin kann ohne Nachweis von Gründen von der Durchführung der Veranstaltung Abstand nehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (Ausstellers) ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kostenpauschalen werden in diesem Fall zurückerstattet. 3. Sollte die Veranstaltung während des Verlaufs aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin geschlossen werden müssen, bleibt die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Kostenpauschale voll erhalten. 4. Die Standzuteilung nach Lage erfolgt durch die Veranstalterin, die sich nach den Wünschen des Ausstellers orientiert, daran aber nicht gebunden ist. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass in der allgemeinen Kostenpauschale die Kosten für die Grundinstallation sowie der Verbrauch von Strom enthalten sind. Die Material- sowie Lohnkosten für die Verlegung von Licht- und Kraftstrom bis zum Stand werden gesondert berechnet. 5. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen oder sie zu tauschen. 6. Der Aussteller verpflichtet sich, die Urheberrechter Dritter zu beachten und evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, sowie den Veranstalter von gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 7. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers, er hat dabei die technischen Weisungen der Veranstalterin im Hinblick auf Optik, Geräusche oder Mangelhaftigkeit zu beachten. Der Aussteller hat bei seinem Stand auf Brandschutz zu achten, und die jeweiligen technischen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen sowie auf Sauberkeit zu achten. 8. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Stand oder das Ausstellungsgut des Ausstellers sowie für evtl. Unfälle und Schäden. 9. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigung (durch Farbe oder das Bekleben mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien) des Ausstellungsgeländes z.B. durch Schadstoffe hat der die Verunreinigung verursachende Aussteller zu tragen. Das gilt auch, wenn die Verunreinigung durch dritte Personen verursacht wurde, die für den Aussteller tätig wurden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Nägel und Schrauben in die Holzseitenwände zu drehen oder zu schlagen.
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