am Samstag, 30. April 2016 12.00 bis 18.00 Uhr

Verbindliche Anmeldung bitte
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am Samstag, 30. April 2016
12.00 bis 18.00 Uhr
Stadt Coesfeld
Dorothee Heitz
Markt 8
48653 Coesfeld
Fax-Rückantwort an 02541/939-4009
E-Mail: [email protected]
1. Teilnahmebestätigung
☐ Hiermit bestätigen wir verbindlich, dass wir mit unserem Unternehmen an
der Industrie- und Gewerbeschau „ Zukunftsunternehmen made in
Coesfeld“ 2016 aktiv teilnehmen.
Name des Unternehmens:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Mobil:
E-Mail-Adresse:
(bitte unbedingt angeben, da künftiger Kontakt über E-Mail erfolgen soll; bitte in
Druckbuchstaben
☐ Wir möchten an „Zukunftsunternehmen made in Coesfeld“ nicht teilnehmen.
2. Präsentation
☐ Wir haben unseren Firmensitz im Bereich der sechs Shuttlebusstandorte
(Lageplan anbei) und möchten unser Unternehmen an unserem Standort an
der
______________________________________________(Straßenbezeichnung)
öffnen.
☐ Wir möchten einen Messestand im zentralen Veranstaltungszelt im
Dreischkamp in Anspruch nehmen:
☐
☐
Einzelpräsentation
Wir schließen uns mit mehreren Unternehmen zusammen und möchten
uns gemeinsam präsentieren.
Teilnehmer:
_________________________________________________________
☐ Wir möchten für unsere Ausstellungsfläche im Zelt folgende Größe in
Anspruch nehmen:
☐
☐
3x3 m (in der Kostenpauschale enthalten)
größer und zwar: (100,00 € Aufpreis für jede weitere Größeneinheit von
3x3 Meter)
Technische Infrastruktur der Standfläche:
Stromversorgung:
Hinweis: In der Kostenpauschale enthalten sind die Kosten für die Grundinstallation
im Ausstellungszelt sowie der Verbrauch
Wir benötigen außerdem:
☐
☐
Lichtstromanschluss (bis 3 KW) inklusive Verlegung und Kabel zum
Stand (40,00 € brutto)
Kraftstromanschluss (bis 9 KW) inklusive Verlegung und Kabel zum
Stand (60,00 € brutto)
3.
Kostenumlage
Wir werden die für unser Unternehmen gültige Kostenpauschale in Höhe von
☐
☐
250,00 € (für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter)
350,00 € (für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter)
bis zum 15.12.2015 unter Angabe der Kassenzeichen 91066151019.01 auf eines der
Konten der Stadt Coesfeld überweisen (Sparkasse Westmünsterland IBAN: DE71
4015 4530 0045 0090 08, BIC-/SWIFT: WELADE3WXXX oder VR-Bank
Westmünsterland EG, IBAN: DE32 4286 1387 5101 7320 00, BIC-/SWIFT:
GENODEM1BOB.
Zusätzlich zur allgemeinen Kostenpauschale überweisen wir den Aufpreis für eine
zusätzliche Ausstellungsfläche in Höhe von
☐
☐
100,00 € (für eine Zusatzfläche von 3x3 m)
(für jede weitere Einheit bitte genaue Größe angeben)
sowie den Aufpreis für die erweiterte Stromversorgung in Höhe von
☐
☐
4.
40,00 € brutto (Lichtstrom inklusive Verlegung und Kabel zum Stand)
60,00 € brutto (Kraftstrom inklusive Verlegung und Kabel zum Stand)
Aktionen und Attraktionen
Wir planen folgende Aktionen und Attraktionen (falls schon bekannt, bei späteren
Planungen melden Sie sich bitte bei uns):
5.
Internet
Wir möchten mit unserem Unternehmen auf den Internetseiten von
www.madeincoe.de der Stadt Coesfeld aufgeführt werden und bitten um einen Link
auf unsere eigene Internetseite
☐ja
☐nein
Unsere Internet-Adresse lautet:
(bitte in Druckbuchstaben)
6.
Sonstige Veröffentlichungen
Bitte berücksichtigen Sie unser Unternehmen für weitere Veröffentlichungen jeglicher
Art, die im Zusammenhang mit „ZukunftsUNTERNEHMEN made in Coesfeld“
veranlasst werden.
☐ja
☐nein
Die Firmenbezeichnung lautet:
Die Branchenbezeichnung lautet:
Datum
Unterschrift
Mit seiner unterzeichneten Anmeldebestätigung erklärt sich das Unternehmen mit
folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden:
1. Die Stadt Coesfeld als Veranstalterin wird die Industrie- und Gewerbeschau „
Zukunftsunternehmen made in Coesfeld“ am 30. April 2016 durchführen. Das
Ausstellungszelt soll am Samstag, 30. April 2016 von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein.
2. Die Veranstalterin kann ohne Nachweis von Gründen von der Durchführung der
Veranstaltung Abstand nehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens
(Ausstellers) ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kostenpauschalen werden in
diesem Fall zurückerstattet.
3. Sollte die Veranstaltung während des Verlaufs aufgrund höherer Gewalt oder auf
behördliche Anordnung hin geschlossen werden müssen, bleibt die Verpflichtung des
Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Kostenpauschale voll erhalten.
4. Die Standzuteilung nach Lage erfolgt durch die Veranstalterin, die sich nach den
Wünschen des Ausstellers orientiert, daran aber nicht gebunden ist. Der Aussteller
erklärt sich damit einverstanden, dass in der allgemeinen Kostenpauschale die
Kosten für die Grundinstallation sowie der Verbrauch von Strom enthalten sind. Die
Material- sowie Lohnkosten für die Verlegung von Licht- und Kraftstrom bis zum
Stand werden gesondert berechnet.
5. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder
teilweise Dritten zu überlassen oder sie zu tauschen.
6. Der Aussteller verpflichtet sich, die Urheberrechter Dritter zu beachten und evtl.
erforderliche Genehmigungen einzuholen, sowie den Veranstalter von
gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers, er hat dabei die technischen
Weisungen der Veranstalterin im Hinblick auf Optik, Geräusche oder Mangelhaftigkeit
zu beachten. Der Aussteller hat bei seinem Stand auf Brandschutz zu achten, und die
jeweiligen technischen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Der Aussteller
verpflichtet sich, den Stand während der Dauer der Veranstaltung mit Personal zu
besetzen sowie auf Sauberkeit zu achten.
8. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Stand oder das Ausstellungsgut
des Ausstellers sowie für evtl. Unfälle und Schäden.
9. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigung (durch Farbe oder das Bekleben
mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien) des Ausstellungsgeländes z.B. durch
Schadstoffe hat der die Verunreinigung verursachende Aussteller zu tragen. Das gilt
auch, wenn die Verunreinigung durch dritte Personen verursacht wurde, die für den
Aussteller tätig wurden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Nägel und Schrauben in die
Holzseitenwände zu drehen oder zu schlagen.