Schwarzgeld beim Immobilienkauf - vertragscheck vertragserrichtung

Schwarzgeld beim Immobilienkauf - warum Sie sich darauf nicht einlassen sollten.
Die vielbeklagten Immobilienpreise verleiten so manchen Käufer dazu, den Kaufpreis, oder Nebenkosten (Vertragserrichtungskosten oder Honorare von Architekten, Maklern, Baumeistern etc.) „schwarz“, also ohne Rechnung zu zahlen. So sollen z.B. Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer reduziert werden. Häufig sind es auch die
Geldempfänger, die gerne auf eine Beteiligung des Fiskus verzichten. Erfahren Sie hier, warum Sie auf keinen Fall
„schwarz“ zahlen sollten, wenn Sie eine Immobilie kaufen.
Risiko 1: Finanzstrafverfahren
Wer in der Absicht, Steuern, Gebühren oder sonstige
Abgaben zu sparen, falsche Angaben gegenüber dem
Finanzamt macht, begeht eine Abgabenhinterziehung und
macht sich strafbar.
Eine unwahre und damit falsche Angabe wäre es beispielsweise, wenn im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung ein Kaufpreis von EUR 250.000,00 steht, tatsächlich aber EUR 300.000,00 an den Verkäufer bezahlt
werden. Durch diese Angabe wird unter anderem die
Grunderwerbsteuer, die vom Kaufpreis berechnet wird,
verkürzt.
Strafdrohung: Geldstrafe bis zum zweifachen der ersparten Steuer oder maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe. Wer
erwischt wird, muss also die davor „eingesparte“ Steuer
bis zu 3-mal zahlen. Auch Haftstrafen sind möglich.
Risiko 2: Insolvenz
Schwarzgeld scheint nirgendwo auf, schließlich steigern
schriftliche Aufzeichnungen die Gefahr, erwischt zu werden. Deshalb steht im Kaufvertrag ja auch nur der „offizielle“ Kaufpreis.
Um den Käufer vor einer Insolvenz des Verkäufers zu
schützen, und um sicherzustellen, dass der Käufer nach
Zahlung des Kaufpreises auch tatsächlich Eigentümer der
Immobilie wird, überwacht ein Treuhänder den Zahlungsverkehr. Der Käufer zahlt also den Kaufpreis nicht
direkt auf ein Konto des Verkäufers, sondern auf ein
Treuhandkonto des Notars oder Rechtsanwaltes. Der
Kaufpreis auf dem Treuhandkonto ist versichert, um
sicherzustellen, dass der Käufer den Kaufpreis zurückerstattet bekommt, wenn der Verkäufer den Vertrag nicht
erfüllt.
In der Praxis ist die Folge, dass auf Gewährleistungsansprüche häufig verzichtet wird, oder dass eine Selbstanzeige beim Finanzamt gemacht werden muss, bevor geklagt werden kann.
Häufig ist die Finanzierung einer Eigentumswohnung
oder eines Eigenheimes so kalkuliert, dass es für unvorhergesehene Kosten wie Geldstrafen an das Finanzamt
aber keine Reserven gibt.
Risiko 4: Immobilienertragsteuer
2012 wurde die Immobilienertragsteuer eingeführt. Die
Immobilienertragsteuer fällt fast bei jedem privaten Immobilienverkauf an und beträgt grundsätzlich 25% vom
Veräußerungserlös und wird vom Vertragserrichter direkt
an das Finanzamt abgeführt.
Vereinfacht wird der Veräußerungserlös berechnet, indem
man den ursprünglich bezahlten Kaufpreis vom Verkaufspreis abzieht. Die Differenz ist der Gewinn, von
dem 25% an Immobilienertragsteuer bezahlt werden
müssen. Hat man also tatsächlich für eine Wohnung mehr
bezahlt, als im Kaufvertrag steht, hat man einen höheren
Gewinn zu versteuern, als man tatsächlich hatte, würde
man das Schwarzgeld berücksichtigen.
Zusammengefasst zeigt sich bei Schwarzgeldzahlungen,
dass dem kurzfristigen Vorteil einer (geringfügigen) Steuerersparnis ein Rattenschwanz an Problemen folgt. Immobilienkäufer sind daher gut beraten, unter keinen Umständen Schwarzgeld zu zahlen.
Entnommen aus dem Handbuch „Die 5 schlimmsten
Fehler beim Immobilienkauf – und wie Sie Sie vermeiden.“, von Rechtsanwalt Dr. Dan Katzlinger, erhältlich
auf www.amazon.de und über www.vertragscheck.at.
Versichert sind aber nur die „offiziellen“ Zahlungen, nicht
hingegen Schwarzgeldzahlungen in Kuverts.
Risiko 3: Mängel
Ist der Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen und hat
man die neue Immobilie bezogen, treten oft Mängel ans
Tageslicht. Dann zeigt sich ein weiterer Nachteil von
Schwarzgeldzahlungen. Die Höhe des Kaufpreises spielt
nämlich bei der Frage der Gewährleistungsansprüche oft
eine bedeutende Rolle. Vereinfacht gesagt: wer wenig
zahlt, darf auch an die Qualität der Substanz keine allzu
hohen Ansprüche stellen. Oder: je niedriger Kaufpreis,
desto schlechter sind die Chancen für die Durchsetzung
von Gewährleistungsansprüchen.
KONTAKT
RA Dr. Dan Katzlinger
Gratl & Anker
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