Rechnungserklärung: 1. Unter Ihrer

Stadtwerke Huntetal
Rechnungserklärung:
1. Unter Ihrer Kundennummer haben wir wichtige Kundendaten gespeichert. Unter der
Verbrauchsstellennummer ist die Verbrauchsstelle hinterlegt, an der Sie die Energie
verbrauchen. Ein Kunde kann mehrere Verbrauchsstellen (z. B. für Strom und Gas oder
verschiedene Wohnungen) haben.
2. Die Verbrauchsstelle ist die Adresse, an der Sie die Energie verbrauchen. Sie kann von
Ihrer Rechnungsanschrift abweichen.
3. Hier finden Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) im letzten
Abrechnungszeitraum und die Gesamtkosten (Gesamtbetrag), die dafür entstanden sind.
Hier sehen Sie auch, wie viele Tage der Abrechnungszeitraum hatte. Zum Vergleich haben
wir auch Ihren Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum (Vorverbrauch)
ausgewiesen, sofern uns diese Daten vorliegen. Weitere Details finden Sie auf den
nachfolgenden Seiten Ihrer Abrechnung.
4. Aus dem Gesamtbetrag abzüglich der von Ihnen gezahlten Abschläge (geleistete
Zahlungen) ergibt sich ein Guthaben oder eine Forderung. Wenn Sie uns eine
Einzugsermächtigung erteilt haben, wird das Guthaben mit dem ersten Abschlag verrechnet,
bzw. auf das uns bekannte Konto überwiesen. Eine Forderung wird zum ersten
Zahlungstermin des neuen Abrechnungszeitraums von uns eingezogen oder muss dann von
Ihnen überwiesen werden.
5. Unter neue Abschläge finden Sie die neuen monatlich zu leistenden Zahlungen und wann
diese Abschläge zu zahlen sind bzw. von uns abgebucht werden.
6. In der Tabelle darunter haben wir den Nachweis Mehrwertsteuer für
vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen für den vergangenen Abrechnungszeitraum
ausgewiesen.
7. Die Zählernummer ist die Nummer des Messgeräts, die auch auf dem Strom-, Gas- oder
Wasserzähler zu finden ist.
8. Unter der Messstelle wird der Zähler näher bezeichnet: An diesem Strom- oder
Gasentnahmepunkt wird der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert. Die
angegebene Zählpunktbezeichnung ist ein internationales Identifikationskriterium, an dem
der Netzbetreiber den Zähler eindeutig zuordnen kann. Der Netzbetreiber (identifizierbar
über die Netzbetreiber-Nr.) ist der Betreiber des örtlichen Verteilnetzes, an das Ihre
Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
9. Unter Ablesehinweis wird angegeben wie der Zählerstand ermittelt wurde: Ob der Wert
z. B. durch Sie als Kunden abgelesen wurde oder ob durch eine maschinelle Schätzung zu
einem bestimmten Datum (Abgrenzung oder Hochrechnung) ermittelt wurde.
10. Mit diesem Wert ist die Zählerstandsdifferenz zu multiplizieren. Dies ergibt den tatsächlichen
Verbrauch. Bei Haushalten beträgt der Faktor 1. Bei sehr großen Verbrauchern werden
Wandlerzähler eingesetzt, die einen höheren Umrechnungsfaktor haben.
11. Anhand der Differenz aus dem Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang und durch die
Multiplikation mit dem Faktor wird Ihr Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Bei
einem HT/NT-Zähler wird der Verbrauch in der Hauptzeit (HT) und in der Nebenzeit (NT)
ausgewiesen (in unserem Muster 0 kWh).
12. Der Arbeitspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Multipliziert mit
dem ermittelten Verbrauch in kWh ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen
Preisänderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung vorgenommen.
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13. Der Grundpreis deckt feste Kosten ab u. a. für die Vorhaltung der Leistung, die Abrechnung,
die Ablesung und die Wartung und ist pauschal – d. h. ist unabhängig vom eigentlichen
Verbrauch – zu entrichten. Da der Abrechnungszeitraum geteilt sein kann, wird auch der
Grundpreis anteilig für jeden Zeitabschnitt berechnet.
14. Entgelt für den Netzzugang (Netznutzungsentgelt): Das ist ein Entgelt des
Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie. Die
Netznutzungsentgelte werden dem jeweiligen Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur
genehmigt.
KWK-Aufschlag: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und
Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart
und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen
erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.
Umlage nach §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung): Unter bestimmten
Voraussetzungen können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dadurch
entgehen den Betreibern von Übertragungsnetzen Erlöse. Diese fehlenden Erlöse werden
wiederum als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher bundesweit
einheitlich umgelegt.
Abrechnung: Die Entgelte für die Abrechnung beinhalten die jeweils beschriebenen
Abrechnungsleistungen.
Entgelte für Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des
Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger
in Rechnung gestellt.
Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb
und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw.
Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Kommunen (Städten,
Gemeinden etc.) erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um
Versorgungsleitungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird
seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger den
Letztverbrauchern in Rechnung gestellt.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999
auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der
Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer
wird vom Energieversorger erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
EEG-Umlage: Mit der gesetzlich vorgeschrieben EEG-Umlage wird die Energieerzeugung
von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energieträger wie z. B. Fotovoltaik- oder
Windkraftanlagen gefördert. Die Vergütung des erzeugten Stroms ist im ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) geregelt. Die daraus entstehenden Kosten werden bundesweit
einheitlich auf alle Letztverbraucher umgelegt.
15. Die Zustandszahl ist der Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur
auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.
16. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Er wird ständig gemessen,
wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die
Verbrauchsabrechnung eingeht.
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17. Anhand der Differenz zwischen Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang wird Ihr
Verbrauch ermittelt. Die gelieferte Erdgasmenge wird auf Ihrem Gaszähler in Kubikmetern
(m³) ausgewiesen. Der tatsächliche Energiegehalt des gelieferten Erdgases wird allerdings in
Kilowattstunden (kWh) gemessen. Um ihn abrechnen zu können, muss eine Umrechnung
von m³ in kWh erfolgen. Dafür wird die gelieferte Erdgasmenge in m³ mit dem so genannten
Brennwert und der Zustandszahl multipliziert.
18. Energiesteuer: Die Energiesteuer wird bei der Verwendung von Erdgas für die Erzeugung
von Wärme erhoben.
19. Anhand der Differenz zwischen Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang wird Ihr
Verbrauch ermittelt. Die Wassermenge wird auf Ihrem Wasserzähler in Kubikmetern (m³)
ausgewiesen.
20. Der Arbeitspreis ist der Preis für einen Kubikmeter (m³) Wasser. Multipliziert mit dem
ermittelten Verbrauch in m³ ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen
Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung
vorgenommen.
21. Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs ist für das abgeführte Schmutzwasser eine
Kanalgebühr zu zahlen. Für die Veranlagung zur Kanalbenutzungsgebühr ergeht dieser
Bescheid im Namen und im Auftrag der jeweiligen Kommune (in unserem Muster Stadt
Diepholz).
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