Stadtwerke Huntetal Rechnungserklärung: 1. Unter Ihrer Kundennummer haben wir wichtige Kundendaten gespeichert. Unter der Verbrauchsstellennummer ist die Verbrauchsstelle hinterlegt, an der Sie die Energie verbrauchen. Ein Kunde kann mehrere Verbrauchsstellen (z. B. für Strom und Gas oder verschiedene Wohnungen) haben. 2. Die Verbrauchsstelle ist die Adresse, an der Sie die Energie verbrauchen. Sie kann von Ihrer Rechnungsanschrift abweichen. 3. Hier finden Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) im letzten Abrechnungszeitraum und die Gesamtkosten (Gesamtbetrag), die dafür entstanden sind. Hier sehen Sie auch, wie viele Tage der Abrechnungszeitraum hatte. Zum Vergleich haben wir auch Ihren Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum (Vorverbrauch) ausgewiesen, sofern uns diese Daten vorliegen. Weitere Details finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Ihrer Abrechnung. 4. Aus dem Gesamtbetrag abzüglich der von Ihnen gezahlten Abschläge (geleistete Zahlungen) ergibt sich ein Guthaben oder eine Forderung. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird das Guthaben mit dem ersten Abschlag verrechnet, bzw. auf das uns bekannte Konto überwiesen. Eine Forderung wird zum ersten Zahlungstermin des neuen Abrechnungszeitraums von uns eingezogen oder muss dann von Ihnen überwiesen werden. 5. Unter neue Abschläge finden Sie die neuen monatlich zu leistenden Zahlungen und wann diese Abschläge zu zahlen sind bzw. von uns abgebucht werden. 6. In der Tabelle darunter haben wir den Nachweis Mehrwertsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen für den vergangenen Abrechnungszeitraum ausgewiesen. 7. Die Zählernummer ist die Nummer des Messgeräts, die auch auf dem Strom-, Gas- oder Wasserzähler zu finden ist. 8. Unter der Messstelle wird der Zähler näher bezeichnet: An diesem Strom- oder Gasentnahmepunkt wird der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert. Die angegebene Zählpunktbezeichnung ist ein internationales Identifikationskriterium, an dem der Netzbetreiber den Zähler eindeutig zuordnen kann. Der Netzbetreiber (identifizierbar über die Netzbetreiber-Nr.) ist der Betreiber des örtlichen Verteilnetzes, an das Ihre Verbrauchsstelle angeschlossen ist. 9. Unter Ablesehinweis wird angegeben wie der Zählerstand ermittelt wurde: Ob der Wert z. B. durch Sie als Kunden abgelesen wurde oder ob durch eine maschinelle Schätzung zu einem bestimmten Datum (Abgrenzung oder Hochrechnung) ermittelt wurde. 10. Mit diesem Wert ist die Zählerstandsdifferenz zu multiplizieren. Dies ergibt den tatsächlichen Verbrauch. Bei Haushalten beträgt der Faktor 1. Bei sehr großen Verbrauchern werden Wandlerzähler eingesetzt, die einen höheren Umrechnungsfaktor haben. 11. Anhand der Differenz aus dem Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang und durch die Multiplikation mit dem Faktor wird Ihr Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Bei einem HT/NT-Zähler wird der Verbrauch in der Hauptzeit (HT) und in der Nebenzeit (NT) ausgewiesen (in unserem Muster 0 kWh). 12. Der Arbeitspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in kWh ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisänderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung vorgenommen. Rechnungserklärung - Legende 1 Stadtwerke Huntetal 13. Der Grundpreis deckt feste Kosten ab u. a. für die Vorhaltung der Leistung, die Abrechnung, die Ablesung und die Wartung und ist pauschal – d. h. ist unabhängig vom eigentlichen Verbrauch – zu entrichten. Da der Abrechnungszeitraum geteilt sein kann, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeitabschnitt berechnet. 14. Entgelt für den Netzzugang (Netznutzungsentgelt): Das ist ein Entgelt des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie. Die Netznutzungsentgelte werden dem jeweiligen Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur genehmigt. KWK-Aufschlag: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt. Umlage nach §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung): Unter bestimmten Voraussetzungen können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dadurch entgehen den Betreibern von Übertragungsnetzen Erlöse. Diese fehlenden Erlöse werden wiederum als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher bundesweit einheitlich umgelegt. Abrechnung: Die Entgelte für die Abrechnung beinhalten die jeweils beschriebenen Abrechnungsleistungen. Entgelte für Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt. Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt. Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Kommunen (Städten, Gemeinden etc.) erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleitungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger den Letztverbrauchern in Rechnung gestellt. Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an das Finanzamt abgeführt. EEG-Umlage: Mit der gesetzlich vorgeschrieben EEG-Umlage wird die Energieerzeugung von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energieträger wie z. B. Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen gefördert. Die Vergütung des erzeugten Stroms ist im ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) geregelt. Die daraus entstehenden Kosten werden bundesweit einheitlich auf alle Letztverbraucher umgelegt. 15. Die Zustandszahl ist der Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird. 16. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Er wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die Verbrauchsabrechnung eingeht. Rechnungserklärung - Legende 2 Stadtwerke Huntetal 17. Anhand der Differenz zwischen Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang wird Ihr Verbrauch ermittelt. Die gelieferte Erdgasmenge wird auf Ihrem Gaszähler in Kubikmetern (m³) ausgewiesen. Der tatsächliche Energiegehalt des gelieferten Erdgases wird allerdings in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Um ihn abrechnen zu können, muss eine Umrechnung von m³ in kWh erfolgen. Dafür wird die gelieferte Erdgasmenge in m³ mit dem so genannten Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. 18. Energiesteuer: Die Energiesteuer wird bei der Verwendung von Erdgas für die Erzeugung von Wärme erhoben. 19. Anhand der Differenz zwischen Zählerstand-Ende und Zählerstand-Anfang wird Ihr Verbrauch ermittelt. Die Wassermenge wird auf Ihrem Wasserzähler in Kubikmetern (m³) ausgewiesen. 20. Der Arbeitspreis ist der Preis für einen Kubikmeter (m³) Wasser. Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in m³ ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung vorgenommen. 21. Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs ist für das abgeführte Schmutzwasser eine Kanalgebühr zu zahlen. Für die Veranlagung zur Kanalbenutzungsgebühr ergeht dieser Bescheid im Namen und im Auftrag der jeweiligen Kommune (in unserem Muster Stadt Diepholz). Rechnungserklärung - Legende 3
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