Opel Post – Gewinnspiel „Schneegestöber“

Opel Post – Gewinnspiel „Schneegestöber“
1.
Die Adam Opel AG („OPEL“) veranstaltet ein Gewinnspiel „Schneegestöber“ auf www.opelpost.de. Mit Teilnahme an
diesem Gewinnspiel werden die nachfolgenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt. OPEL behält sich das Recht vor, das
Gewinnspiel in Teilen oder insgesamt zu modifizieren, zu unterbrechen bzw. zu beenden.
2.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den deutschen OPEL-Standorten (Adam Opel AG,
Opel Group sowie der Opel Gedächtnisstiftung) einschließlich der Opel-Auszubildenden, aller Opel-Mitarbeiter, die im
Rahmen von Betriebsübergängen zu Drittfirmen gewechselt sind; weiterhin bei Opel im Rahmen von
Arbeitnehmerüberlassungsverträgen tätige Personen und schließlich Opel-Praktikanten und -Doktoranden mit
Entgeltanspruch. Als Legitimation der Gewinner bei der Übergabe dient der Werks- bzw. der Fremdfirmenausweis oder
ein amtlicher Lichtbildausweis.
3.
OPEL ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein
wichtiger Grund ist insbesondere aber nicht ausschließlich im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen,
bei versuchter Manipulation des Gewinnspiels, versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen
Spielablaufs sowie Bedrohung oder Belästigung von OPEL Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer gegeben.
Folgender Preis wird vergeben:
Ein Opel ADAM RC Dickie Toys.
•
Unter allen Personen, die die richtige Antwort per Email an [email protected] schicken, verlosen wir ein Opel
ADAM RC Dickie Toys. Zum Versenden des Gewinns werden folgende Angaben benötigt: die Postkennziffer (IPCAdresse) und der jeweilige Werksstandort. Der Gewinner wird zunächst per Email benachrichtigt.
4.
Direkt nach der Vergabe des Gewinns werden die Teilnahmemails der Mitarbeiter in allen Mailboxen gelöscht.
5.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.
6.
Da es sich um ein internes Gewinnspiel handelt, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Diesen übernimmt in jedem Fall
OPEL:
a. Bei Opel- Mitarbeitern erfolgt eine Nettolohnversteuerung des geldwerten Vorteils über die monatliche
Gehaltsabrechnung. Die anfallenden Steuer und Sozialversicherungsbeträge werden hierbei von der Adam Opel AG
übernommen.
b. Bei den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern von externen Unternehmen übernimmt die Adam Opel AG die
Versteuerung pauschal.
7.
Zum Zweck der Kommunikation, der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles werden personenbezogene Daten
der Teilnehmer von OPEL erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nach Abschluss der Gewinnermittlung und vergabe werden die Daten gelöscht, soweit nicht aus rechtlichen Gründen eine weitere Speicherung erforderlich ist.
8.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Spiel.
Das Team der Opel Post