2015/16 - Universität Bremen

Dezernat 1
Akademische
Angelegenheiten
Universität Bremen · Dezernat 1 · Postfach 33 04 40 · 28334 Bremen
Referat 13
Lehre und Studium
Referatsleiter
Kay Wenzel
Bibliothekstraße
VWG, Raum 0320
28359 Bremen
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Datum: 18.06.15
Telefon
Fax
eMail
www:
(0421) 218 - 60350
(0421) 218 - 9860350
[email protected]
uni-bremen.de/lehre-studium
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr können Einnahmen aus den Studiengebühren gemäß Studienkontengesetz für
Fachbereichsübergreifende Themen und Maßnahmen
verwandt werden. In dem vom AS festgelegten Verfahren sollen mit vom Rektorat verantworteten Mitteln
gezielt Maßnahmen gefördert werden, die als Sondermittel für die Verbesserung der Studiensituation
besonders Ansprüche von
-
Studierenden höherer Semester
Studienanfänger/innen
Studierenden in der Abschlussphase
Internationalen Studierenden
Studierenden mit Kind
im Blick haben (Grundlage AS Beschluss Nr. 8171). Wir möchten Sie hiermit bitten, uns entsprechende
Anträge für das akademische Jahr 2015/16 (WiSe und SoSe) bis zum
10. Juli 2015
zu schicken. Die Anträge sind per Mail unter dem Betreff „Antrag Studiengebühren + Name des
Antragstellers“ an Frau Grafunder, [email protected] zu schicken. Sie sollten aus einer
Kurzbeschreibung, Aufstellung und Begründung der erforderlichen Mittel und Benennung der
Projektverantwortlichen bestehen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die oben beschriebenen Grundlagen der Förderung und
insbesondere auch die folgenden Hinweise:
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
Es werden keine Projekte für einen einzelnen Fachbereich gefördert, dafür sind die dezentralen
Mittel einzusetzen.

Wenn es sich um den Folgeantrag eines bereits im letzten Jahr geförderten Projektes handelt, bitten
wir um einen deutlichen Bezug auf die bereits gemachten Erfahrungen des Vorgängerprojektes und
konzeptionelle Überlegungen zur Fortentwicklung.

Personalkosten sind nicht förderungsfähig, gefördert werden Sach- und Investivmittel (einschließlich
Lehraufträgen, Tutorien, Hilfskraftstunden etc.)

Der Antrag soll Aufschluss geben, wie ggf. die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesichert werden
kann.

Insgesamt sollen alle Anträge gezielt, knapp und präzise auf die oben genannten Kriterien Bezug
nehmen.

Ein Antrag, der eine kleinere Summe beinhaltet (unter 5.000 Euro), sollte entsprechend knapp und
präzise formuliert sein und ca. eine Seite umfassen, er darf drei Seiten keinesfalls überschreiten.
Anträge über 5.000 Euro sollen ca. drei Seiten umfassen, sie dürfen 10 Seiten nicht überschreiten.

Nach Ablauf der Förderung wird neben einem Verwendungsnachweis ein inhaltlicher Bericht
erwartet, der auch als Beitrag für "Resonanz", das Magazin für Studium und Lehre, oder eine andere
Zeitschrift abgefasst werden kann.
Aufgrund der stark gesunkenen Einnahmen aus den Studiengebühren gemäß Studienkontengesetz wird die
maximale Fördersumme für einen Einzelantrag auf 50.000 Euro festgelegt. Nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums werden die Jahreszuweisungen abgerechnet und die Reste als Budgetrücknahme
verbucht. Die Reste stehen im Folgejahr wieder zur Vergabe zur Verfügung.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kay Wenzel