Dezernat 1 Akademische Angelegenheiten Universität Bremen · Dezernat 1 · Postfach 33 04 40 · 28334 Bremen Referat 13 Lehre und Studium Referatsleiter Kay Wenzel Bibliothekstraße VWG, Raum 0320 28359 Bremen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 13 Datum: 18.06.15 Telefon Fax eMail www: (0421) 218 - 60350 (0421) 218 - 9860350 [email protected] uni-bremen.de/lehre-studium Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Jahr können Einnahmen aus den Studiengebühren gemäß Studienkontengesetz für Fachbereichsübergreifende Themen und Maßnahmen verwandt werden. In dem vom AS festgelegten Verfahren sollen mit vom Rektorat verantworteten Mitteln gezielt Maßnahmen gefördert werden, die als Sondermittel für die Verbesserung der Studiensituation besonders Ansprüche von - Studierenden höherer Semester Studienanfänger/innen Studierenden in der Abschlussphase Internationalen Studierenden Studierenden mit Kind im Blick haben (Grundlage AS Beschluss Nr. 8171). Wir möchten Sie hiermit bitten, uns entsprechende Anträge für das akademische Jahr 2015/16 (WiSe und SoSe) bis zum 10. Juli 2015 zu schicken. Die Anträge sind per Mail unter dem Betreff „Antrag Studiengebühren + Name des Antragstellers“ an Frau Grafunder, [email protected] zu schicken. Sie sollten aus einer Kurzbeschreibung, Aufstellung und Begründung der erforderlichen Mittel und Benennung der Projektverantwortlichen bestehen. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die oben beschriebenen Grundlagen der Förderung und insbesondere auch die folgenden Hinweise: Seite 2 von 2 Es werden keine Projekte für einen einzelnen Fachbereich gefördert, dafür sind die dezentralen Mittel einzusetzen. Wenn es sich um den Folgeantrag eines bereits im letzten Jahr geförderten Projektes handelt, bitten wir um einen deutlichen Bezug auf die bereits gemachten Erfahrungen des Vorgängerprojektes und konzeptionelle Überlegungen zur Fortentwicklung. Personalkosten sind nicht förderungsfähig, gefördert werden Sach- und Investivmittel (einschließlich Lehraufträgen, Tutorien, Hilfskraftstunden etc.) Der Antrag soll Aufschluss geben, wie ggf. die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesichert werden kann. Insgesamt sollen alle Anträge gezielt, knapp und präzise auf die oben genannten Kriterien Bezug nehmen. Ein Antrag, der eine kleinere Summe beinhaltet (unter 5.000 Euro), sollte entsprechend knapp und präzise formuliert sein und ca. eine Seite umfassen, er darf drei Seiten keinesfalls überschreiten. Anträge über 5.000 Euro sollen ca. drei Seiten umfassen, sie dürfen 10 Seiten nicht überschreiten. Nach Ablauf der Förderung wird neben einem Verwendungsnachweis ein inhaltlicher Bericht erwartet, der auch als Beitrag für "Resonanz", das Magazin für Studium und Lehre, oder eine andere Zeitschrift abgefasst werden kann. Aufgrund der stark gesunkenen Einnahmen aus den Studiengebühren gemäß Studienkontengesetz wird die maximale Fördersumme für einen Einzelantrag auf 50.000 Euro festgelegt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums werden die Jahreszuweisungen abgerechnet und die Reste als Budgetrücknahme verbucht. Die Reste stehen im Folgejahr wieder zur Vergabe zur Verfügung. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kay Wenzel
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