Budgetierungsgrundsätze ab 10/2015

Budgetierungsgrundsätze ab 10/2015
Erläuterung der Budgetierungsgrundsätze
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Budgetierungsgrundsätze ab 10/2015
Grundlage der Budgetierung ist die Finanzplanung

Das Präsidium der Universität des Saarlandes hat auf der Basis der Finanzplanung 2015 ‐ 2020 die Budgetierungsgrundsätze für den Zeitraum ab 01.10.2015 verabschiedet. 
Die Budgetierungsgrundsätze regeln die Verteilung der durch das Saarland bereitgestellten Mittel (i.W. Globalhaushalt, Kompensationsmittel, BaFöG‐Mittel, Hochschulpaktmittel) sowie der für die Budgetierung relevanten Einnahmen (i.W. Zentraler Overhead, Eigene Einnahmen).

Die Budgetierungsgrundsätze sind gegenüber den Vorjahren mit der Zielrichtung einer gesteigerten Budgetverantwortung der Fakultäten und Einrichtungen überarbeitet worden. Eine weitere Fortentwicklung ist zukünftig im Zusammenhang des neuen Steuerungsmodells vorgesehen, das parallel konzipiert und mit den Fakultäten erarbeitet wird.

Eckpfeiler:
– Deckungsfähigkeit zwischen Personal‐ und Sachmitteln
– Berechnung und Verbrauch von Personalmitteln auf Basis von Durchschnittssätzen
– Finanzierung von Lehrstuhlvakanzen – keine detaillierten Vakanzvorgaben – einzige Vorgabe: Einhaltung des Finanzrahmens – Übertragbarkeit von Budgets ins nächste Kalenderjahr
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> Finanzplanung 2015 bis 2020
Einnahmen
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Globalzuschuss des Saarlandes 174.610.000 174.610.000 174.610.000 174.610.000 174.610.000 174.610.000
Eigene Einnahmen
2.100.000
2.200.000
2.300.000
2.400.000
2.500.000
2.600.000
Zentraler Overhead
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
Kompensationsmittel
5.250.000
5.000.000
4.750.000
4.500.000
4.250.000
4.000.000
HSP‐Mittel
7.694.000
6.694.000
5.694.000
5.200.000
4.000.000
2.800.000
Bafög‐Ersatzmittel
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
Einnahmen gesamt
198.654.000 197.504.000 196.354.000 195.710.000 194.360.000 193.010.000
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> Finanzplanung 2015 bis 2020
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Zielbudget der Finanzplanung
Auf Basis der Ansprüche aus Berufungs- und Bleibevereinbarungen
sowie Präsidiumsbeschlüssen wurden die strukturellen Planungen
festgelegt und damit die Zielbudgets gebildet.
Kein Eingriff in Berufungsvereinbarungen
• Keine betriebsbedingten Kündigungen
Wert aller Anteil Wert der Anteil Ansprüche strukturell
• Tatsächliche, rechtssichere
Erbringbarkeit
der Sparvorgaben
bis
Ansprüche
(i.d.R. 5%) inflationiert (mit zu sparender unter Abzug der 2020
unterschiedl. Ansprüche, nicht aus‐zu‐
Ansprüche • Keine kw-Vermerke nachFaktoren) für 2020, aberdie ungenutzt Zielstrukturschöpfender (Planung durch …
jedes Jahr bis 2020
bleiben
1.000 €
5,0%
Beispiel für Jahr x:
Ansprüche
Fakultäten)
950 €
10%
= 1.000€-5%*1.000€
Im Gegenwert
des Ziel‐
budgets dürfen Ansprüche verwendet werden
855 €
=950€-10%*950€
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Fundstellen
Sie finden die Budgetierungsgrundsätze wie gewohnt auf den Intranet‐Seiten der Haushaltsabteilung aber auch bei den Rundschreiben. http://www.uni‐saarland.de/campus/service‐und‐kultur/dienstleistungen‐der‐verwaltung/haushalt/richtlinien‐u‐verordnungen.html
http://www.uni‐saarland.de/campus/service‐und‐kultur/dienstleistungen‐der‐verwaltung/bekanntmachungen/rundschreiben‐2015.html
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Was hat sich geändert?
Die Budgetierungsgrundsätze regeln die Verwendung von:
Strategiefonds
Eigene Einnahmen
BAföG
Global‐
zuschuss
Lehre und Studium
Hoch‐
schulpakt
Zentraler Overhead
Sonderfälle
Baumaßnahmen
(Pharmazie, Hörsaal HOM)
Internatio‐
nalisierung
Forschung
Projekte mit Landesinteresse
Kompen‐
sationsmittel
(CMS)
Restruktu‐
rierung
Zielbudgets
+ Reste = Finanzrahmen
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Strategiefonds
Die Strategiefonds sind zunächst nicht Bestandteil des Fakultäts‐/Einrichtungsbudgets. Durch zuständigen Gremien‐
beschluss werden Maßnahmen definiert, die zusätzlich zugewiesen werden. Für die Strategiefonds können abweichende Bewirtschaft‐
ungsregeln (z.B. begrenzte Übertragbarkeit) gelten. Fonds Lehre und Studium
Forschungsfonds (Anschub‐
finanzierung, Investitions‐
programm, etc.)
Internatio‐
nalisierungsfonds
Restrukturierungs‐
fonds
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Was hat sich geändert?
Umfang der Budgetierungsgrundsätze
Bisher
Aktuell
Detailregelungen für Globalzuschuss des Landes, für Kompensationsmittel und Hochschulpakt
Einheitliche Regelung für die zusammengefassten Mittel aus: ‐ Globalzuschuss des Landes,
‐ Kompensationsmittel, ‐ BAföG‐Mittel, ‐ Hochschulpakt und
‐ Zentraler Overhead sowie ‐ Eigene Einnahmen
Separieren der Budgets nach Mittelherkunft, Verwendungszweck und organisatorischer Zuständigkeit
Separieren von Budgets nach Verantwortlichkeit
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Haushaltsmittel
Bisher
Aktuell
Jeder Mittelverantwortliche bzw. jede Einrichtung erhielt auf der Basis individueller Personal‐ und Sachmittelansprüche, die i.d.R. auf Berufungs‐ und Rufabwehrvereinbarungen basierten oder tradiert hergeleitet wurden ein Personal‐ und/oder Sachmittelbudget. Zunächst erhält die Fakultät „ein“ Budget
Das Budget ermittelt sich aus den Personal‐
und Sachmittelansprüchen der Fakultätsmitglieder und –einrichtungen
ohne Berücksichtigung der ursprünglichen Mittelherkunft.
Den Fakultäten obliegt die Verteilung von Budgets auf Finanzstellen (Unterbudgetierung).
Sondermittel aus dem Globalzuschuss
Sind in den Fakultätsbudgets enthalten
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10
Frage
Antwort
In der Finanzplanung 2015 wurden 100% der Sachmittel den Fakultäten zugewiesen. Bei den Sachmittelbudgets der Professuren und Einrichtungen der Fakultäten wurden nur 90% budgetiert. Wann werden die fehlenden 10% den Fakultäten bzw. Professuren in 2015 zugewiesen?
Die ausstehenden Sachmittelansprüche werden noch im Oktober 2015 zugewiesen. Um die Zielbudgets zu erreichen, wird empfohlen diese zurückhaltend zu verausgaben. In der Vergangenheit konnte jeder Mittelbewirtschafter individuell Reste ansparen. Wie erfolgt die Zuweisung der bisher angesparten Reste ab 2016 und wer erhält die Verfügung darüber?
Die ersparten Reste erhält die Fakultät. Die Fakultät kommt auch für Defizite auf. Im Rahmen von fakultätsinternen Gesprächen/Verhandlungen entscheidet das Dekanat über die Verwendung der Restmittel.
Können Reste herangezogen werden, um die Nicht‐Ausschöpfung(squote) zu bedienen bzw. das Zielbudget zu erreichen?
Ja.
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Frage
Antwort
Welche Steuerungsmöglichkeiten erhält die Zunächst werden die Kontoauszüge im
Fakultät? Hinblick auf die Anforderungen der Finanzplanung ertüchtigt. Darüber hinaus erhält jede Fakultät einen SAP‐Zugang.
Wer erfüllt bei den Professuren die Ansprüche aus Berufungszusagen und Rufabwehrvereinbarungen?
Die Ansprüche aus Berufungszusagen und Rufabwehrvereinbarungen bleiben grundsätzlich bestehen. Im Rahmen der Fakultätssteuerung erfüllt das Dekanat die Ansprüche durch flexible Bewirtschaftung (insb. Vakanzmanagement) des Fakultätsbudgets.
Muss die Umwandlung jedes Jahr gesondert beantragt werden?
Nein, am Ende eines Kalenderjahres werden zentral die Reste ermittelt und unter Berücksichtigung des Zielbudgets den Fakultäten im Folgejahr wieder als Sachmittel zugewiesen.
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Frage
Antwort
Unter Punkt 4.1 der BG steht „nach Antrag“ werden Sachmittel übertragen, ist das korrekt?
Ja, die Entscheidung über den Antrag obliegt den Dekanaten/Leitungen der Einrichtungen
Können zukünftig die jeweiligen Personalkosten im SAP eingesehen werden? Sobald im SAP System die Voraussetzungen zur Abbildung der Durchschnittssätze gegeben sind, können diese eingesehen werden. Dafür sind jedoch noch erhebliche Modifikationen notwendig.
Können Anspruchskategorien getauscht werden? Können die Personalkategorien geändert werden?
Befristet ja, unbefristet bedarf es der Zustimmung des Präsidiums. Differenzen werden durch die Fakultät/Einrichtung getragen.
Können Personalkategorien befristet beliebig getauscht werden?
Ja.
Kann Personal aus Sachmitteln finanziert werden?
Ja.
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Frage
Antwort
Wie wird die Verwendung von
Kompensationsmitteln nachgewiesen?
Im Rahmen der Kernprojekte, ist eine Plan = Ist Verwendung sichergestellt. Bei den Projekten des Strategiefonds Lehre und Studium, wird ein Nachweis systemgestützt zur Verfügung gestellt.
Mitwirkungspflicht bei Kompensationsmitteln?
Im Rahmen des Strategiefonds Lehre und Studium ist die studentische Mitwirkung gesichert.
Umgang mit zusätzlichen Ansprüchen gegenüber der Finanzplanung.
Wird geprüft.
Trägt Fakultät Tarifsteigerungen?
2015 und 2016 gelten die hinterlegten
Tarife. Für das Jahr 2017 ff. ist eine Anpassung der Tarife und damit die Bewertung der Ansprüche vorgesehen. Seite
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Frage
Antwort
Können Stellen immer nachbesetzt werden?
Grundsätzlich kann jede in den Ansprüchen vorgesehene Stelle nachbesetzt werden, jedoch entscheidet das Dekanat – auch vor dem Hintergrund des Zielbudgets bzw. des Finanzrahmens (Zielbudget +Reste).
Wie erfolgt die Bewirtschaftung durch die Fakultäten/Einrichtungen?
Denkbar sind sehr unterschiedliche Modelle. Dies ist jedoch die Freiheit der jeweiligen Fakultät/Einrichtung. Anzunehmen/empfohlen ist jedoch eine Zuweisung der Sachmittel durch das Dekanat zu den Lehrstühlen und dass die Personalansprüche zentral durch die Fakultät gemanagt wird.
Geht ein etwaiges Defizit zu Lasten der Fakultäten/Einrichtungen? Ja, ebenso wie etwaige Gewinne.
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Frage
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Besteht eine Möglichkeit zur Vakanzplanung durch die Fakultäten/Einrichtungen?
Ja. Auf Wunsch kann das OrgM zusätzlich Vakanzen in das SAP‐System eingetragen.
Wohin werden die Reste übertragen?
Gesamtbetrag auf das Dekanat. Informationen zur Herleitung werden bereitgestellt. Dekanat entscheidet über Verwendung.
Instrumente der Fakultät zur Durchsetzung Budgetsperre/Stellensperre ist möglich.
der Nicht‐Ausschöpfung?
Haftung für Versprechen, keine Eingriffe in BV durch Präsidium, wird auf Dekane übertragen?
Keine Pflicht zum Eingriff in BV, Eingriff kann jedoch erforderlich werden.
Stellt eine Stellensperre einen Eingriff in die BV ein?
Solange diese nicht dauerhaft ist: kein Eingriff in die BV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Stellensperren?
z.B. Vakanz von ganzen Lehrstühlen, Verwendung von Resten, Verwendung anderer Einnahmen, strukturelles Sparen …
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Frage
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Umgang mit Leistungsorientierten Mitteln?
Derzeit ist keine übergreifende kennzahlengestützte, Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) in Anwendung. Die LOM in Fak. 2 wird in Verantwortung des Dekanats vorgenommen. Ab wann gelten die Regelungen?
Regelungen gelten ab 1. Oktober. Reste für das Jahr 2015, werden Anfang des Jahres 2016 ermittelt und der Fakultät zugewiesen sowie deren Herkunft mitgeteilt. Die Fakultät entscheidet über deren Unterbudgetierung. Für das Jahr 2015 werden diese noch nicht mit den Resten (sowohl positive als auch negative Reste) des Zielbudgets saldiert, dies erfolgt erst ab dem Geschäftsjahr 2016.
Welche Änderungen ergeben sich zu Drittmittel?
Im Rahmen der Budgetierungsgrundsätze sind im Drittmittelbereich keine Änderungen vorgesehen.
Wie erfolgt Abrechnung der HIWI‐Stunden?
Abrechnung mit Ist‐Arbeitgeberaufwand. Seite
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rückfragen bitte an: budgetierung@uni‐saarland.de
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Fonds
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Forschungsfonds (ca. 2,2 Mio. € p.a.)
verwendet u.a. für: Anschubfinanzierung für Projekte, Investitionsprogramm für Forschung (Geräte), Forschungsgroßgeräte, Zufinanzierung bei Verbundvorhaben, insb. SFB
•
Fonds Lehre und Studium (ca. 2,8 Mio. € p.a)
eingebettet in die Gesamtverwendung der Kompensationsmittel (abgestimmt mit AStA und Senat; beschlossen durch das Präsidium):
vorgebundene Ansprüche
 1,2 Mio. EUR jährl.
u.a. dezentrale Studienkoordinatoren, Serviceangebote der Zentralen Einrichtungen mit Bezug zu Lehre und Studium
Fonds Lehre und Studium
 2,8 Mio. EUR jährl.
zentrale Projekte (u.a. Unterstützung Prüfungssekretariate) (Anteil: 30 %), dezentrale Budgets der Fakultäten und überfakultären Zentren (u.a. Tutorien, Zusatzveranstaltungen) (Anteil: 70 %) Kernprojekte
 0,5 Mio. EUR jährl. (jährlich abnehmend)
Haushaltsentlastende Verwendung im Bereich Lehre und Studium (u.a. Studienzentrum, Hochschulsport, SULB)
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Internationalisierungsfonds (ca. 0,3 Mio. € p.a.)
verwendet u.a. für: Koordinationsstelle Europaicum, Europa‐Gastprofessur, Geschäftsstelle des CEUS, Projekte zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie •
Restrukturierungsfonds (ca. 0,5 Mio. € p.a.)
verwendet u.a. für: Personalisierung der Restrukturierungsmaßnahmen bei Bibliotheken, Personalisierung der Restrukturierungsmaßnahme Fakultätsneugliederung, Umsetzung neues Budgetmodell
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